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Gutachten von Enno Bahrs (605KB) - Taspo

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werden, vorzugsweise verbunden mit dem Wunsch an die TSK, die Daten auch im Sinne der<br />

Nutzbarkeit für die LSV zu erfassen. Dies könnte auch einen Zusatznutzen für die TSK bieten,<br />

über eine noch differenziertere Bestandshaltung der Versicherten informiert zu sein. Der<br />

Vorteil der Versicherten könnte darin bestehen, bei der aggregierten Datenerfassung letztlich<br />

immer noch weniger Verwaltungsarbeit leisten zu müssen. Die Daten <strong>von</strong> InVeKoS könnten,<br />

je nach Bundesland, eine Ergänzung der Daten der TSK darstellen. InVeKoS erfasst die Tierdaten<br />

z. T. differenzierter. Allerdings gilt dies auch nicht bundesweit. Weiterhin kann InVe-<br />

KoS auch in der Bodenbewirtschaftung sehr hilfreich sein. Bereits aktuell werden die InVe-<br />

KoS-Daten für die Verbeitragung eingesetzt. Zukünftig könnte InVeKoS im Rahmen einer<br />

bundesweit einheitlichen Verbeitragung eine zusätzliche Hilfe sein, wenn z. B. eine gesonderte<br />

Erfassung einzelner Sonderkulturen avisiert sein sollte, weil eine gesonderte Bildung <strong>von</strong><br />

Risikoeinheiten für sie als opportun erscheint (vgl. Kapitel 3.2.3.2). Erdbeeren und Spargel<br />

können an dieser Stelle exemplarisch genannt werden, die vorwiegend gesondert über InVe-<br />

KoS erfasst werden. Aber auch für Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen, Beerenobst, Nüsse oder<br />

Weihnachtsbäume trifft dieser Vorteil zu.<br />

Allerdings kann sich InVeKoS auch als problematisch herausstellen. Zum einen ist zu bedenken,<br />

dass einzelne Produktionsverfahren in den verschiedenen Bundesländern über InVeKoS<br />

unterschiedlich differenziert abgefragt werden. Zum anderen hängt die Datenerfassung auch<br />

<strong>von</strong> Direktiven ab, die <strong>von</strong> der EU-Agrarpolitik bestimmt werden, die wechselhaft sein kann,<br />

wie die in den vergangenen Jahrzehnten realisierten EU-Agrarreformen gezeigt haben. Solange<br />

flächenbezogene Ausgleichszahlungen erfolgen, werden wahrscheinlich auch die geförderten<br />

Flächen zur Kontrolle erfasst. Diese Vorgehensweise ist jedoch nicht zwingend nachhaltig.<br />

Grundsätzlich bietet sie den Vorteil, bundesweit (weitgehend) einheitlicher Vorgehensweisen,<br />

auch wenn die Kontrolle unter die Hoheit der Bundesländer fällt. Allerdings gibt es<br />

auch noch die Fördermaßnahmen einzelner Bundesländer, die zwar <strong>von</strong> der EU kofinanziert<br />

werden, aber im Detail, in den Grenzen des EU-Rechts, <strong>von</strong> den Bundesländern inhaltlich<br />

bestimmt werden und zwischen den Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet werden. Dazu<br />

zählen die Maßnahmen der Agrarumweltprogramme. Dementsprechend sind die Datenerfassungen<br />

durch das InVeKoS bundesweit nicht identisch. D.h., die aktuellen Förderkulissen<br />

bestimmen in einem erheblichen Maß die Art und den Umfang der Datenerfassungen, die<br />

bereits gegenwärtig <strong>von</strong> den landwirtschaftlichen Unfallversicherungen genutzt werden. Somit<br />

ist eine ständige Überprüfung erforderlich, ob und inwieweit die Daten aus dem InVeKoS<br />

für die landwirtschaftliche Unfallversicherung über Bundeslandgrenzen hinaus bzw. bundesweit<br />

einheitlich nutzbar sein können. Darüber hinaus muss ein standardisierter Katasterartenkatalog<br />

auch Spielräume für zukünftig neue Katasterarten offenlassen. So etablieren sich mit<br />

der Zeit z. B. Pflanzen bzw. Dauerkulturen wie die durchwachsene Silphie (vgl. TLL, 2008),<br />

die in der Vergangenheit in Deutschland keine Rolle spielte aber im Zusammenhang mit der<br />

zunehmenden Bioenergieproduktion eingesetzt wird und an Bedeutung gewinnen könnte.<br />

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