Gutachten von Enno Bahrs (605KB) - Taspo
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werden, vorzugsweise verbunden mit dem Wunsch an die TSK, die Daten auch im Sinne der<br />
Nutzbarkeit für die LSV zu erfassen. Dies könnte auch einen Zusatznutzen für die TSK bieten,<br />
über eine noch differenziertere Bestandshaltung der Versicherten informiert zu sein. Der<br />
Vorteil der Versicherten könnte darin bestehen, bei der aggregierten Datenerfassung letztlich<br />
immer noch weniger Verwaltungsarbeit leisten zu müssen. Die Daten <strong>von</strong> InVeKoS könnten,<br />
je nach Bundesland, eine Ergänzung der Daten der TSK darstellen. InVeKoS erfasst die Tierdaten<br />
z. T. differenzierter. Allerdings gilt dies auch nicht bundesweit. Weiterhin kann InVe-<br />
KoS auch in der Bodenbewirtschaftung sehr hilfreich sein. Bereits aktuell werden die InVe-<br />
KoS-Daten für die Verbeitragung eingesetzt. Zukünftig könnte InVeKoS im Rahmen einer<br />
bundesweit einheitlichen Verbeitragung eine zusätzliche Hilfe sein, wenn z. B. eine gesonderte<br />
Erfassung einzelner Sonderkulturen avisiert sein sollte, weil eine gesonderte Bildung <strong>von</strong><br />
Risikoeinheiten für sie als opportun erscheint (vgl. Kapitel 3.2.3.2). Erdbeeren und Spargel<br />
können an dieser Stelle exemplarisch genannt werden, die vorwiegend gesondert über InVe-<br />
KoS erfasst werden. Aber auch für Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen, Beerenobst, Nüsse oder<br />
Weihnachtsbäume trifft dieser Vorteil zu.<br />
Allerdings kann sich InVeKoS auch als problematisch herausstellen. Zum einen ist zu bedenken,<br />
dass einzelne Produktionsverfahren in den verschiedenen Bundesländern über InVeKoS<br />
unterschiedlich differenziert abgefragt werden. Zum anderen hängt die Datenerfassung auch<br />
<strong>von</strong> Direktiven ab, die <strong>von</strong> der EU-Agrarpolitik bestimmt werden, die wechselhaft sein kann,<br />
wie die in den vergangenen Jahrzehnten realisierten EU-Agrarreformen gezeigt haben. Solange<br />
flächenbezogene Ausgleichszahlungen erfolgen, werden wahrscheinlich auch die geförderten<br />
Flächen zur Kontrolle erfasst. Diese Vorgehensweise ist jedoch nicht zwingend nachhaltig.<br />
Grundsätzlich bietet sie den Vorteil, bundesweit (weitgehend) einheitlicher Vorgehensweisen,<br />
auch wenn die Kontrolle unter die Hoheit der Bundesländer fällt. Allerdings gibt es<br />
auch noch die Fördermaßnahmen einzelner Bundesländer, die zwar <strong>von</strong> der EU kofinanziert<br />
werden, aber im Detail, in den Grenzen des EU-Rechts, <strong>von</strong> den Bundesländern inhaltlich<br />
bestimmt werden und zwischen den Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet werden. Dazu<br />
zählen die Maßnahmen der Agrarumweltprogramme. Dementsprechend sind die Datenerfassungen<br />
durch das InVeKoS bundesweit nicht identisch. D.h., die aktuellen Förderkulissen<br />
bestimmen in einem erheblichen Maß die Art und den Umfang der Datenerfassungen, die<br />
bereits gegenwärtig <strong>von</strong> den landwirtschaftlichen Unfallversicherungen genutzt werden. Somit<br />
ist eine ständige Überprüfung erforderlich, ob und inwieweit die Daten aus dem InVeKoS<br />
für die landwirtschaftliche Unfallversicherung über Bundeslandgrenzen hinaus bzw. bundesweit<br />
einheitlich nutzbar sein können. Darüber hinaus muss ein standardisierter Katasterartenkatalog<br />
auch Spielräume für zukünftig neue Katasterarten offenlassen. So etablieren sich mit<br />
der Zeit z. B. Pflanzen bzw. Dauerkulturen wie die durchwachsene Silphie (vgl. TLL, 2008),<br />
die in der Vergangenheit in Deutschland keine Rolle spielte aber im Zusammenhang mit der<br />
zunehmenden Bioenergieproduktion eingesetzt wird und an Bedeutung gewinnen könnte.<br />
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