Gutachten von Enno Bahrs (605KB) - Taspo
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Köhne (1988) zurückzuführen ist. Die allgemeinen Arbeiten werden durch einen 10%igen<br />
Aufschlag auf die verfahrensspezifische Arbeitszeit sowie durch einen Flächen gebundenen<br />
Aufschlag auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen, der in Abhängigkeit der landwirtschaftlich<br />
genutzten Fläche (LF) mit zunehmender Fläche degressiv gestaffelt ist, ermittelt. Diese<br />
Aufteilung sollte jedoch nicht als Dogma verstanden werden und bedarf in größeren Intervallen<br />
einer Überprüfung, bei der z. B. nicht ausgeschlossen werden kann, den flächenbasierten<br />
Teil der allgemeinen Arbeiten zu reduzieren und den verfahrensspezifischen Aufschlag zu<br />
erhöhen.<br />
Die Schlüsselung <strong>von</strong> Beiträgen und Leistungen im Kontext Allgemeiner Arbeiten<br />
Sofern eine angemessene Schlüsselung <strong>von</strong> Beiträgen und Leistungen im Kontext Allgemeiner<br />
Arbeiten angestrebt wird, sollten die aus den gesamten Beiträgen geschöpften anteiligen<br />
Beiträge für Allgemeine Arbeiten den erfassten Leistungen für allgemeine Arbeiten gegenübergestellt<br />
werden. D.h., alle Beitragsanteile aus den verfahrensspezifischen Erhöhungen der<br />
BER sowie der flächengebundenen BER für allgemeine Arbeiten sind den Leistungen für<br />
Allgemeine Arbeiten gegenüberzustellen. Anderenfalls kann es zu einer Übervorteilung einzelner<br />
Beitragsgruppen kommen.<br />
Sollte es dabei zu einer Überdeckung der Beiträge aus allgemeinen Arbeiten über die Leistungen<br />
für allgemeine Arbeiten kommen, wären die verbleibenden Beitragsanteile den Beitragsoder<br />
Leistungsanteilen entsprechend bzw. anteilig in die einzelnen Risikogruppen bzw. Produktionsverfahren<br />
zurückzuführen. Sollte sich eine Unterdeckung der Beiträge aus Allgemeinen<br />
Arbeiten durch die Leistungen aus Allgemeinen Arbeiten ergeben, wären die verbleibenden<br />
Lasten aus den Leistungen der Allgemeinen Arbeiten, konvergierend zu der Vorgehensweise<br />
bei einer Überdeckung, auf die einzelnen Produktionsverfahren bzw. Risikogruppen zu<br />
übertragen. Die Art der Schlüsselung für die allgemeinen Arbeiten ist auch bedeutend für die<br />
nachfolgend dargestellten Optionen zur Bildung <strong>von</strong> Risikogruppen.<br />
3.2.3 Optionen der Bildung <strong>von</strong> Risikogruppen<br />
Arbeitsbedarfswerte können nicht der singuläre Indikator für das Unfallrisiko sein. Die Beitragsbelastung<br />
wird auch durch die Leistungen in den einzelnen Katastern bzw. Risikogruppen<br />
bestimmt. Die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherungen sind mittlerweile<br />
ausnahmslos in der Lage, die angefallenen Leistungen aus z. B. Heilverfahrenskosten oder<br />
„Neurenten“ auf die einzelnen Produktionsverfahren zu schlüsseln (mit den zuvor genannten<br />
Einschränkungen). Damit kann man die Arbeitsbedarfswerte den angefallenen Leistungen der<br />
jüngsten Jahre gegenüberstellen. Dies lässt zweierlei Anpassungen zu: Die Risikoanpassung<br />
bei einzelnen Produktionsverfahren (Katastern) sowie die Anpassungen im Rahmen <strong>von</strong> Risikogruppen,<br />
die im Folgenden dargestellt werden.<br />
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