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wettkampfbestimmungen für schwimmen - SV Donau Chemie St.Veit ...

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§ 108 <strong>St</strong>art (FINA-Regel SW 4)<br />

(a) Zum Wettkampf aufgerufene Schwimmer haben sich unverzüglich<br />

bei ihren <strong>St</strong>artplätzen einzufinden, widrigenfalls sie vom <strong>St</strong>art auszuschließen<br />

sind.<br />

(b) Der <strong>St</strong>art zum Freistil-, Brust-, Schmetterling- und Lagen<strong>schwimmen</strong><br />

erfolgt durch Sprung. Nach den langen Pfiff des Schiedsrichters treten<br />

die Schwimmer auf den <strong>St</strong>artblock und verbleiben hier. Auf Kommando<br />

des <strong>St</strong>arters „Auf die Plätze“ nehmen die Schwimmer sofort mit mindestens<br />

einem Fuß an der Vorderkante des <strong>St</strong>artblocks die <strong>St</strong>arthaltung<br />

ein. Wenn alle Schwimmer die <strong>St</strong>arthaltung eingenommen haben und<br />

sich ruhig verhalten, gibt der <strong>St</strong>arter das <strong>St</strong>artsignal.<br />

(c) Beim <strong>St</strong>art zum Rücken<strong>schwimmen</strong> und zur Lagenstaffel müssen<br />

sich die Schwimmer unmittelbar nach dem langen Pfiff des Schiedsrichters<br />

ins Wasser begeben. Nach einem langen zweiten Pfiff nehmen Rückenschwimmer<br />

und <strong>St</strong>artschwimmer von Lagenstaffeln unverzüglich<br />

die <strong>St</strong>artposition ein.<br />

Sie müssen sich mit dem Gesicht zur <strong>St</strong>artwand mit beiden Händen an<br />

den <strong>St</strong>artgriffen (soweit möglich) aufstellen. Die Füße einschließlich der<br />

Zehen müssen unter der Wasseroberfläche sein. Es ist verboten, in o-<br />

der auf der Überlaufrinne zu stehen oder die Zehen um den Rand der<br />

Überlaufrinne zu klammern. Auf das Kommando des <strong>St</strong>arters „Auf die<br />

Plätze“ nehmen die Schwimmer sofort ihre <strong>St</strong>arthaltung ein. Wenn alle<br />

Schwimmer die <strong>St</strong>arthaltung eingenommen haben und sich ruhig verhalten,<br />

gibt der <strong>St</strong>arter das <strong>St</strong>artsignal.<br />

(d) Für alle Schwimmwettkämpfe im Bereich des VÖS uns seiner Landesschwimmverbände<br />

gilt die Einstart-Regel. Im Bereich der Landesschwimmverbände<br />

kann für die Schülerklasse II – weiblich und für die<br />

Schülerklasse III männlich weiterhin die Zweistart-Regel angewendet<br />

werden.<br />

1. Einstartregel:<br />

(a) Bei dieser Regel ist ein gegebenes <strong>St</strong>artsignal in jedem Fall gültig.<br />

Die Fehlstartleine darf nicht in das Wasser gelassen werden und der<br />

Wettkampf wird durchgeführt, auch wenn einer oder mehrere Schwimmer<br />

einen Fehlstart verursachten. Diese Schwimmer sind nach Beendigung<br />

des Wettkampfes vom Schiedsrichter zu disqualifizieren.<br />

(b) Wenn bei <strong>St</strong>affelwettkämpfen ein Schwimmer mit den Füßen seinen<br />

<strong>St</strong>artblock bzw. beim Rücken<strong>schwimmen</strong> mit den Händen die Haltegriffe<br />

bzw. die <strong>St</strong>artwand vor dem Anschlag des abzulösenden Schwimmers<br />

verlässt, so ist dies ein Frühstart und die Leistung der <strong>St</strong>affel wird<br />

nicht anerkannt. Schwimmt jedoch ein zu früh gestarteter Schwimmer<br />

zur <strong>St</strong>artwand zurück und schwimmt von dort aus seine Teilstrecke, so<br />

ist die Leistung der <strong>St</strong>affel anzuerkennen.<br />

2005 14

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