wettkampfbestimmungen für schwimmen - SV Donau Chemie St.Veit ...
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§ 108 <strong>St</strong>art (FINA-Regel SW 4)<br />
(a) Zum Wettkampf aufgerufene Schwimmer haben sich unverzüglich<br />
bei ihren <strong>St</strong>artplätzen einzufinden, widrigenfalls sie vom <strong>St</strong>art auszuschließen<br />
sind.<br />
(b) Der <strong>St</strong>art zum Freistil-, Brust-, Schmetterling- und Lagen<strong>schwimmen</strong><br />
erfolgt durch Sprung. Nach den langen Pfiff des Schiedsrichters treten<br />
die Schwimmer auf den <strong>St</strong>artblock und verbleiben hier. Auf Kommando<br />
des <strong>St</strong>arters „Auf die Plätze“ nehmen die Schwimmer sofort mit mindestens<br />
einem Fuß an der Vorderkante des <strong>St</strong>artblocks die <strong>St</strong>arthaltung<br />
ein. Wenn alle Schwimmer die <strong>St</strong>arthaltung eingenommen haben und<br />
sich ruhig verhalten, gibt der <strong>St</strong>arter das <strong>St</strong>artsignal.<br />
(c) Beim <strong>St</strong>art zum Rücken<strong>schwimmen</strong> und zur Lagenstaffel müssen<br />
sich die Schwimmer unmittelbar nach dem langen Pfiff des Schiedsrichters<br />
ins Wasser begeben. Nach einem langen zweiten Pfiff nehmen Rückenschwimmer<br />
und <strong>St</strong>artschwimmer von Lagenstaffeln unverzüglich<br />
die <strong>St</strong>artposition ein.<br />
Sie müssen sich mit dem Gesicht zur <strong>St</strong>artwand mit beiden Händen an<br />
den <strong>St</strong>artgriffen (soweit möglich) aufstellen. Die Füße einschließlich der<br />
Zehen müssen unter der Wasseroberfläche sein. Es ist verboten, in o-<br />
der auf der Überlaufrinne zu stehen oder die Zehen um den Rand der<br />
Überlaufrinne zu klammern. Auf das Kommando des <strong>St</strong>arters „Auf die<br />
Plätze“ nehmen die Schwimmer sofort ihre <strong>St</strong>arthaltung ein. Wenn alle<br />
Schwimmer die <strong>St</strong>arthaltung eingenommen haben und sich ruhig verhalten,<br />
gibt der <strong>St</strong>arter das <strong>St</strong>artsignal.<br />
(d) Für alle Schwimmwettkämpfe im Bereich des VÖS uns seiner Landesschwimmverbände<br />
gilt die Einstart-Regel. Im Bereich der Landesschwimmverbände<br />
kann für die Schülerklasse II – weiblich und für die<br />
Schülerklasse III männlich weiterhin die Zweistart-Regel angewendet<br />
werden.<br />
1. Einstartregel:<br />
(a) Bei dieser Regel ist ein gegebenes <strong>St</strong>artsignal in jedem Fall gültig.<br />
Die Fehlstartleine darf nicht in das Wasser gelassen werden und der<br />
Wettkampf wird durchgeführt, auch wenn einer oder mehrere Schwimmer<br />
einen Fehlstart verursachten. Diese Schwimmer sind nach Beendigung<br />
des Wettkampfes vom Schiedsrichter zu disqualifizieren.<br />
(b) Wenn bei <strong>St</strong>affelwettkämpfen ein Schwimmer mit den Füßen seinen<br />
<strong>St</strong>artblock bzw. beim Rücken<strong>schwimmen</strong> mit den Händen die Haltegriffe<br />
bzw. die <strong>St</strong>artwand vor dem Anschlag des abzulösenden Schwimmers<br />
verlässt, so ist dies ein Frühstart und die Leistung der <strong>St</strong>affel wird<br />
nicht anerkannt. Schwimmt jedoch ein zu früh gestarteter Schwimmer<br />
zur <strong>St</strong>artwand zurück und schwimmt von dort aus seine Teilstrecke, so<br />
ist die Leistung der <strong>St</strong>affel anzuerkennen.<br />
2005 14