wettkampfbestimmungen für schwimmen - SV Donau Chemie St.Veit ...
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(e) LAGENSCHWIMMEN (FINA-Regel SW 9)<br />
(1) Beim Lagen<strong>schwimmen</strong> hat der Schwimmer die Teilstrecken in der<br />
Reihenfolge Schmetterling<strong>schwimmen</strong>, Rücken<strong>schwimmen</strong>, Brust<strong>schwimmen</strong><br />
und Freistil<strong>schwimmen</strong> zurückzulegen<br />
(2) Beim Wechsel der Schwimmart im Lagen<strong>schwimmen</strong> ist nach den<br />
Bestimmungen der Schwimmart, die beendet wird, anzuschlagen und<br />
nach den Bestimmungen der Schwimmart, die begonnen wird, abzustoßen.<br />
(3) In der Lagenstaffel sind die Teilstrecken in der Reihenfolge Rücken<strong>schwimmen</strong>,<br />
Brust<strong>schwimmen</strong>, Schmetterlings<strong>schwimmen</strong> und Freistil<strong>schwimmen</strong><br />
zurückzulegen.<br />
§ 110 Verhalten beim Wettkampf<br />
(a) Die Schwimmer müssen die Wettkampfstrecke in der vorgeschriebenen<br />
Schwimmart zurücklegen und den Wettkampf in der Bahn<br />
beenden, in der sie ihn begonnen haben.<br />
(b) Gehen am Beckenboden, das Abstoßen vom Boden des Schwimmbeckens<br />
oder das Festhalten an den Bahnbegrenzungsleinen ist verboten.<br />
Jedoch ist den Schwimmern das <strong>St</strong>ehen auf dem Boden des<br />
Schwimmbeckens während eines Freistilwettkampfes in ihrer<br />
Schwimmbahn erlaubt und führt nicht zur Disqualifikation.<br />
(c) Jede Behinderung eines anderen Schwimmers wie Zurückhalten,<br />
Treten oder Schlagen ist verboten.<br />
(d) Die Schwimmer dürfen während des Wettkampfes Hilfsmittel weder<br />
benützen noch tragen, durch die die Geschwindigkeit, der Auftrieb oder<br />
die Ausdauer erhöht werden. Schwimmbrillen, Badehauben und Nasenklammern<br />
können getragen werden.<br />
(e) Verstößt ein Schwimmer gegen diese Bestimmungen, so wird<br />
seine Leistung nicht anerkannt.<br />
(f) Jedes Schrittmachen, Zurufen von Zwischenzeiten und mitlaufen am<br />
Rand des Schwimmbeckens ist verboten. Die Leistungen der Schwimmer,<br />
die dadurch einen Vorteil erlangen, werden nicht anerkannt.<br />
2005 18