26.11.2014 Aufrufe

wettkampfbestimmungen für schwimmen - SV Donau Chemie St.Veit ...

wettkampfbestimmungen für schwimmen - SV Donau Chemie St.Veit ...

wettkampfbestimmungen für schwimmen - SV Donau Chemie St.Veit ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 123 Kurzbahnrekorde<br />

(a) Der O<strong>SV</strong> anerkennt Österreichische Kurzbahnrekorde in<br />

folgenden Schwimmwarten und über folgende <strong>St</strong>recken:<br />

Für Damen und Herren:<br />

Freistil<strong>schwimmen</strong> 50 m, 100 m, 200 m, 400 m,<br />

800 m, 1500 m,<br />

4 x 50 m, 4 x 100 m, 4 x 200 m<br />

Rücken<strong>schwimmen</strong><br />

50 m, 100 m, 200 m<br />

Brust<strong>schwimmen</strong><br />

50 m, 100 m, 200 m<br />

Schmetterlings<strong>schwimmen</strong> 50 m, 100 m, 200 m<br />

Lagen<strong>schwimmen</strong> 100 m, 200 m, 400 m,<br />

4 x 50 m, 4 x 100 m<br />

(b) Der O<strong>SV</strong> anerkennt Österreichische. Kurzbahnrekorde der Junioren-<br />

, Jugend- und Schülerklasse in den im § 122 (b) genannten Schwimmarten<br />

über diese <strong>St</strong>recken.<br />

(c) Kurzbahnrekorde werden nur anerkannt, wenn diese Leistungen auf<br />

einer 50 m oder 25 m Bahn unter den im § 121 Abs. (d) und (e) geforderten<br />

Bedingungen erzielt worden sind<br />

(d) Die Landesschwimmverbände anerkennen die unter<br />

Abs. (a) genannten Kurzbahnrekorde und Bestleistungen als<br />

Landesrekorde, wenn die gleichen Voraussetzungen erfüllt worden sind<br />

und der Schwimmer für einen Verein des betreffenden Landesschwimmverbandes<br />

startberechtigt ist.<br />

(e) Für die Anmeldung und Anerkennung gilt § 121 Abs. (g) bis (i) sinngemäß.<br />

2005 32

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!