Kernpunkte der Pflegereform - Versicherungsmagazin
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<strong>Kernpunkte</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflegereform</strong><br />
Die ambulante Versorgung wird gestärkt. Die Angebote für Pflegebedürftige sind künftig<br />
wohnortnah besser aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt und vernetzt. Die Län<strong>der</strong> können dafür Pflegestützpunkte<br />
in den Stadtvierteln einrichten. Sie erhalten eine Anschubfinanzierung. Jede Bürgerin und je<strong>der</strong> Bürger<br />
hat ab dem 1. Januar 2009 einen Rechtsanspruch auf umfassende Pflegeberatung und Hilfe durch<br />
seine Pflegekasse. So genannte Fallmanager kümmern sich gezielt um die Unterstützung des<br />
Einzelnen und seiner Angehörigen.<br />
Geför<strong>der</strong>t werden betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften, wo Pflegebedürftige<br />
zusammenleben. Sie können zum Beispiel in Zukunft Betreuungsleistungen gemeinsam abrufen. Eine<br />
Senioren- WG legt ihr Geld zusammen und teilt sich eine Pflegekraft.<br />
Pflegezeit: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, können eine bis zu<br />
sechsmonatige unbezahlte Freistellung von <strong>der</strong> Arbeit in Anspruch nehmen. In <strong>der</strong> Zeit bleiben<br />
sie sozialversichert, beziehen aber kein Gehalt. Ausgenommen davon sind Kleinbetriebe mit fünfzehn<br />
o<strong>der</strong> weniger Beschäftigten. Daneben gibt es für akute Fälle Anspruch auf unbezahlte kurzfristige<br />
Freistellung bis zu zehn Tage.<br />
Die finanziellen Leistungen <strong>der</strong> Pflegeversicherung steigen. Bis 2012 werden die<br />
ambulanten Sachleistungsbeträge stufenweise spürbar angehoben: in Pflegestufe I von jetzt 384 Euro<br />
monatlich auf 450 Euro, in Pflegestufe II von 921 Euro auf 1.100 Euro und in Pflegestufe III von 1.432<br />
auf 1.550 Euro.<br />
Angehoben wird auch das Pflegegeld in allen Pflegestufen. Die stationären Sachleistungsbeträge <strong>der</strong><br />
Stufen I und II bleiben zunächst unverän<strong>der</strong>t. Die Stufe III und Stufe III/Härtefälle werden bis 2012<br />
ebenfalls stufenweise abgehoben. Das gilt auch für die Kurzzeitpflege.<br />
Ab 2015 werden die Leistungen <strong>der</strong> Pflegeversicherung in einem dreijährigen Rhythmus dynamisiert.<br />
Die Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz werden<br />
verbessert. Demenzkranke und Behin<strong>der</strong>te erhalten zusätzliche Leistungsbeträge. Sie werden<br />
im ambulanten Bereich von bisher 460 Euro auf bis zu 2.400 Euro jährlich angehoben.<br />
Darüber hinaus wird die Versorgung dieser Menschen in Heimen deutlich verbessert. Es gibt<br />
beson<strong>der</strong>e Betreuungsangebote, wie zum Beispiel sogenannte Betreuungsassistenten. Sie kümmern<br />
sich speziell auch um <strong>der</strong>en sozialer Bedürfnisse, wie beispielsweise Spaziergänge und Vorlesen. Dafür<br />
werden 200 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.<br />
Die Pflegekassen sind künftig verpflichtet, binnen fünf Wochen über Pflegeanträge zu<br />
entscheiden. Liegt <strong>der</strong> Antragssteller im Krankenhaus, verkürzt sich diese Frist auf eine Woche. Die<br />
Vorversicherungszeit wird von fünf auf zwei Jahre verkürzt.<br />
Die Qualität <strong>der</strong> Pflege verbessert sich durch Transparenz und ein besseres<br />
Pflegemanagement. Krankenkassen und Pflegeinrichtungen sind verpflichtet, verbindliche Standards<br />
für die Pflegequalität zu vereinbaren. Es gibt strenge Qualitätsprüfungen. Ab 2011 werden ambulante<br />
und stationäre Pflegeinrichtungen einmal im Jahr unangemeldet geprüft. Bis Ende 2010 wird jede<br />
Pflegeeinrichtung mindestens einmal geprüft. Die Prüfberichte müssen in einer verständlichen<br />
Spracheveröffentlicht werden Ab 2009 sind alle Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ein Symbol, das die<br />
Qualität ihrer Einrichtung deutlich macht, auszuhängen. Damit ist für die Bürgerinnen und Bürger auf<br />
den ersten Blick klar, wie es um die Qualität <strong>der</strong> Pflegeeinrichtungen steht.<br />
Weiterhin gibt es eine bessere Prävention und Rehabilitation in <strong>der</strong> Pflege. So werden<br />
Anstrengungen von Pflegeeinrichtungen geför<strong>der</strong>t, mit aktivieren<strong>der</strong> Pflege und Rehabilitation gute<br />
Pflegeergebnisse zu erzielen.<br />
Bürgerschaftliches Engagement in <strong>der</strong> Pflege wird unterstützt. Hier sollen engagierte<br />
Bürgerinnen und Bürger künftig besser in vernetzte Versorgungsangebote eingebunden und eine<br />
Schulung durch die Pflegekassen bekommen können. Das betrifft zum Beispiel Versorgungsangebote<br />
auf kommunaler Ebene wie Betreuungsgruppen für Demenzkranke.
Schließlich verringert sich die Bürokratie im Bereich <strong>der</strong> Pflege. Das gibt Pflegekräften<br />
mehr Zeit, sich besser um die Pflegebedürftigen zu kümmern. Zugleich wird mehr Wirtschaftlichkeit im<br />
Pflegebereich geför<strong>der</strong>t.<br />
Die Pflegekassen erhalten wie die gesetzliche Krankenversicherung die Möglichkeit, private<br />
Pflege-Zusatzversicherungen zu vermitteln. Für den Bereich <strong>der</strong> privaten Pflegeversicherung wird<br />
die Übertragbarkeit <strong>der</strong> individuellen Altersrückstellungen eingeführt. Bei niedrigen Einkommen gibt es<br />
Härtefallregelungen zur Übernahme von Beiträgen analog zum Basistarif in <strong>der</strong> Privaten<br />
Krankenversicherung.