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Teilprojekt Hauswirtschaft

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Projekt: „Von der Anlehre zur beruflichen Grundbildung mit Attest 2001 - 2004“<br />

Kantonales Amt für Berufsbildung Bern<br />

nBBG Art. 16, Art. 20<br />

Kernelement 4:<br />

Überbetriebliche Kurse (üK)<br />

nBBG Art. 16 2, Art. 23<br />

Kernelement 5:<br />

Schulische Ausbildung<br />

nBBG Art. 21, Art. 22<br />

Stütz- und Förderkurse<br />

nBBG Art. 21, 2b, Art. 22/4<br />

Die Lehrlinge der Pilotklassen nehmen an den<br />

Einführungskursen der Lehre teil. Erste Erfahrungen<br />

zeigen, dass zumindest im 1. Lehrjahr separate Kurse für<br />

die Attestausbildung anzustreben sind. In der zweiten<br />

Pilotphase wird dies realisiert.<br />

Schwerpunkte der Berufsschule:<br />

‣ Vermittlung der beruflichen Grundlagen<br />

‣ Vermittlung von Allgemeinbildung und Sport<br />

‣ Förderung der Grundkompetenzen und Kulturtechniken<br />

‣ Förderung der sozialen und persönlichen Kompetenzen<br />

‣ Förderung und Unterstützung in Lern- und<br />

Arbeitsstrategien<br />

Eine Zusammenarbeit zwischen Fach- und<br />

allgemeinbildendem Unterricht wird angestrebt.<br />

In der Standortbestimmung nach einem Jahr (siehe<br />

Kernelement 2, Begleitung) wird das Ziel der<br />

Attestausbildung festgelegt und entsprechend differenziert.<br />

Die Lehrlinge mit dem Ziel, die Grundbildung in einer<br />

verkürzten EFZ-Lehre fortzusetzen werden zusätzlich im<br />

Lernstoff des ersten Lehrjahres unterrichtet. Lehrlinge mit<br />

dem Ziel Arbeitsmarkt werden in Richtung<br />

Arbeitsmarktfähigkeit gefördert.<br />

Kernelement 6:<br />

Attestabschluss<br />

nBBG Art. 16, 17/2, 37<br />

Bestandteile des Verfahrens<br />

Dokumente, die vorliegen sollen und in die Beurteilung<br />

einbezogen werden:<br />

• Während der Ausbildung erarbeitetes Arbeitsbuch<br />

• Leitfaden mit Beurteilung der AusbildnerInnen<br />

• Berichte der Berufsschule<br />

• Projektarbeit aus der Berufsschule (ev. in<br />

Zusammenarbeit FU-ABU)<br />

Praktische Prüfung<br />

• In einer praktischen Prüfung werden vorhandene<br />

Kompetenzen durch ExpertInnen überprüft und<br />

beobachtet.<br />

Während der praktischen Prüfung werden<br />

Berufskenntnisse mündlich festgestellt und bewertet<br />

Die Prüfung stützt sich auf vorher definierte Teilbereiche von<br />

Stofflehrplan und Leitfaden.<br />

Prüfbereiche sind:<br />

• Verpflegung/Service<br />

• Wäschekunde<br />

• Reinigung<br />

In den Begleitdokumenten zum Attest werden die<br />

erworbenen Kompetenzen aussagekräftig attestiert.<br />

F. Bieri<br />

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