AWO Rundbrief März 2013 - Verein Schuldnerhilfe Essen
AWO Rundbrief März 2013 - Verein Schuldnerhilfe Essen
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EU will ein Girokonto für Jedermann<br />
Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den der zuständige EU-Kommissar Michel Barnier bis<br />
Juni <strong>2013</strong> vorlegen will. Hiernach soll das Konto für jedermann grundlegende Funktionen<br />
wie Einzahlungen, Abhebungen und Überweisungen erlauben. Kreditaufnahmen sind<br />
dabei grundsätzlich ausgeschlossen. Pressemeldung der Süddeutschen<br />
Ergebnisse der Stephankommission<br />
Im Rahmen des 10. Insolvenzrechtstages tagte die sogenannte Stephan-Kommission<br />
und stellte einen Forderungskatalog für die Politik zur Verbesserung der geplanten Insolvenzreform<br />
vor. Die Ergebnisse sind in der Dokumentation zusammengefasst.<br />
Ergebnisse<br />
Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung<br />
Der am 06.03.<strong>2013</strong> vorgelegte, vielfach kritisierte Armuts- und Reichtumsbericht der<br />
Bundesregierung beschäftigt sich auf den Seitern 360 - 367 mit dem Umfang, der<br />
Entwicklung und den Folgen der Überschuldung in Deutschland.<br />
Zum Armuts- und Reichtumsbericht<br />
Arm trotz Arbeit - WDR sucht Betroffene für Sendebeitrag<br />
Der WDR sucht für die Sendereihe "Hier und Heute" Arbeitnehmer/innen, die bereit<br />
wären, über ihre berufliche Situation vor der Kamera zu sprechen. Dabei geht es um<br />
belastende Arbeitsbedingungen und Einkommen, welches trotz Vollzeitarbeit nicht zum<br />
Leben reicht. Kontakt: Anne Bielefeld, Tel. 0170/2322226, anne.bielefeld@fm.wdr.de<br />
Rechtsprechung<br />
VG Düsseld. zur Anerkennung einer Privatperson als geeignete Stelle gem. § 305 InsO<br />
In seinem Urteil vom 05.09.2012 hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass eine natürliche<br />
Person nicht geeignete Stelle im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO sein kann.<br />
Entsprechende Regelungen für die Anerkennung geeigneter Personen enthält das Ausführungsgesetz<br />
(AGInsO NRW) nicht. Über eine Eignung natürlicher Personen haben im<br />
Einzelfall die Insolvenzgerichte zu entscheiden. Das Anerkennungsverfahren findet darauf<br />
keine Anwendung. Urteil<br />
Fortbildungen und Veranstaltungen<br />
Die gesetzliche und private Krankenversicherung in der Schuldnerberatung<br />
In der Schuldnerberatung spielt die soziale Absicherung des Ratsuchenden eine erhebliche<br />
Rolle. Neben den Leistungen der Sozialhilfe ist für den Schuldner seine Absicherung<br />
bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit von besonderer Bedeutung. Daneben gibt es regelmäßig<br />
Probleme mit Beitragsschulden oder auch mit der Höhe der Versicherungsbeiträge.<br />
Ziel der Veranstaltung ist es, einen Überblick über Probleme beim Umgang mit<br />
der gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu geben. Dies gilt insbesondere<br />
für den Fall, dass die gesetzliche oder private Krankenversicherung Gläubigerin<br />
ist, zumal es für den Schuldner weiterhin wichtig ist, das Risiko der Krankheit abzusichern<br />
und Leistungseinschränkungen zu vermeiden.<br />
Termin: 18.04.<strong>2013</strong>, 10.00 - 16.30 Uhr<br />
Veranstalter: Paritätische Akademie LV NRW e.V., Loher Str. 8, 42283 Wuppertal<br />
Ort:<br />
Dortmund, Jugendherberge Adolph Kolping<br />
Zielgruppe: Fachkräfte der Schuldner- und Insolvenzberatung