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AWO Rundbrief September 2012 - Verein Schuldnerhilfe Essen

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Mitteilung<br />

für die Schuldnerberatungsstellen<br />

der <strong>AWO</strong> in NRW<br />

Herausgegeben von den<br />

Fachberaterinnen und Fachberatern<br />

für Schuldnerberatung der <strong>AWO</strong> NRW<br />

<strong>AWO</strong> – <strong>Rundbrief</strong> Schuldnerberatung <strong>September</strong> <strong>2012</strong><br />

In eigener Sache<br />

Seit 24 Monaten gibt es den „<strong>Rundbrief</strong> Schuldnerberatung“. Für das große<br />

Interesse und die vielen positiven Rückmeldungen bedanken wir uns ganz<br />

herzlich. Alle unsere Newsletter finden Sie übrigens online. Als neuen Service<br />

bieten wir Ihnen eine Suchfunktion, mit der Sie alle Newsletter nach<br />

bestimmten Stichworten durchforsten können, um eine gesuchte Information<br />

zu finden. Hier geht es zur Stichwortsuche.<br />

Und nun viel Spaß beim Lesen unseres <strong>September</strong> - <strong>Rundbrief</strong>s!<br />

<strong>AWO</strong> - <strong>Rundbrief</strong><br />

Schuldnerberatung<br />

Schuldnerberatung<br />

Arbeitslosigkeit ist Hauptauslöser für private Überschuldung<br />

Wie das Statistische Bundesamt am 30.08.<strong>2012</strong> meldete, steht die Arbeitslosigkeit<br />

nach wie vor an erster Stelle als Auslöser für die private Überschuldung.<br />

Auf Platz zwei folgen Trennung und Scheidung mit 14% und auf<br />

Platz drei Erkrankung mit 12%. Die unwirtschaftliche Haushaltsführung liegt<br />

mit 10% auf Platz vier. Weitere Ergebnisse der Befragung von 226 Schuldnerberatungsstellen<br />

in Deutschland unter: Pressemitteilung 30.08.12<br />

Insolvenzreform: Der aktuelle Stand der Dinge<br />

Das Gesetzesvorhaben befindet sich, obwohl nicht zustimmungspflichtig, zur<br />

Beratung in verschiedenen Bundesratsausschüssen. Am 21.09. ist die Behandlung<br />

im Rechtsausschuss vorgesehen. Sollte dieser zustimmen, ist eine<br />

weitere zügige Verabschiedung im Bundestag eher wahrscheinlich. Falls nicht,<br />

ist mit neuen Diskussionen zu rechnen. Die AG-SBV plant für den 20.09.<strong>2012</strong><br />

die Herausgabe eines politischen Argumentationspapiers zur Insolvenzreform.<br />

Gesetzl. Krankenversicherung: Immer mehr Beitragsschuldner<br />

Wie der Tagesspiegel am 21.08.<strong>2012</strong> meldet, sind die Schulden säumiger<br />

Beitragszahler bei den gesetzlichen Kassen innerhalb der letzten 10 Monate<br />

um mehr als die Hälfte gestiegen. Sie belaufen sich auf insgesamt ca.<br />

1,7 Milliarden Euro. Bei den säumigen Beitragszahlern handelt es sich zu<br />

einem großen Teil um freiwillig versicherte Selbstständige. Ihnen drohen<br />

bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten fünf Prozent Säumniszuschläge<br />

- pro Monat! Zum Artikel<br />

Neue VZ - Infos zu: Schulden - Armut - Alter<br />

Die Verbraucherzentrale NRW hat auf ihrer Webseite einige Informationen<br />

und Hilfestellungen zusammengestellt, damit Senioren ihr Finanzmanagement<br />

besser in den Griff bekommen. (s. hierzu auch Veranstaltungshinweis<br />

S. 3 zum gleichen Thema: „Alter, Armut, Schulden“ 15.-16.11.<strong>2012</strong>, Berlin).<br />

Alter - Armut - Schulden


- 2 -<br />

Sozialgesetzbuch XII: Erhöhung der Regelsätze um 2,26% zum 01.01.2013<br />

Um ganze 8 auf dann 382 Euro soll nach dem Willen der Bundesregierung der Eckregelsatz<br />

steigen. Auch die anderen Regelbedarfssätze werden um 2,26% erhöht.<br />

Zur Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2013 - RBSFV 2013<br />

Rechtsprechung<br />

BGH: Keine Vollstreckung in den Vorrechtsbereich bei unerlaubter Handlung<br />

Während der Dauer der Wohlverhaltensphase kann ein Insolvenzgläubiger von Ansprüchen<br />

aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung auch in den Vorrechtsbereich für solche<br />

Forderungen nicht vollstrecken.<br />

BGH, Beschluss vom 28.06.12 – IX ZB 313/11<br />

BGH: Zur Unpfändbarkeit von Urlaubsgeld im Insolvenzverfahren<br />

Urlaubsgeld ist gemäß § 850 a Nr. 2 ZPO unpfändbar. Das Urlaubsgeld fällt damit gemäß<br />

§ 36 Abs. 1 Satz 2 InsO nicht in die Insolvenzmasse, soweit es den Rahmen des Üblichen<br />

nicht übersteigt. Die Üblichkeit, so der BGH, sei anhand der Verhältnisse in gleichartigen<br />

Unternehmen zu prüfen. Dagegen sei weder eine feste absolute Grenze für das Urlaubsgeld<br />

zu berücksichtigen, noch habe eine Interessenabwägung zu erfolgen. Das in § 850 a Nr. 4<br />

ZPO genannte Limit von 500,00 Euro sei aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Beschränkung<br />

dieser Grenze auf den Sonderfall von Weihnachtsgratifikationen auf das Urlaubsgeld<br />

nicht entsprechend anwendbar<br />

BGH, Beschluss vom 26.04.<strong>2012</strong> IX ZB 239/10, NZI <strong>2012</strong>, Seite 457<br />

Praxishinweis: Im Einzelfall können Regelungen vergleichbarer Unternehmen anhand von<br />

tarifvertraglichen <strong>Verein</strong>barungen überprüft werden. Wenn mindestens 50 % der Unternehmen<br />

einer Branche tarifgebunden sind oder wenn die tarifgebundenen Unternehmen mehr<br />

als 50 % der Arbeitnehmer einer Branche beschäftigen, kann eine entsprechende Regelung<br />

als üblich unterstellt werden. Gemäß § 6 TVG wird beim Bundesministerium für Arbeit und<br />

Soziales ein Tarifregister geführt. Dieses ist für jedermann einsehbar.<br />

BGH: Zur Pfändung zukünftiger Rentenansprüche des Schuldners in der Insolvenz<br />

Werden fortlaufende Bezüge des Schuldners vor Eröffnung des Verfahrens gepfändet, ist<br />

das Pfändungspfandrecht danach nur so weit und so lange unwirksam, als die Zwecke des<br />

Insolvenzverfahrens und der möglichen Restschuldbefreiung dies rechtfertigen (Leitsatz).<br />

Praktisch bedeutet dies, dass die Pfändung zukünftiger Rentenansprüche auch bei eröffnetem<br />

Insolvenzverfahren mit ihrer Wirkung zunächst fortbesteht. Erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung<br />

kann sich der Schuldner im Wege der Zwangsvollstreckungsgegenklage<br />

gegen den Pfändungsgläubiger wenden.<br />

BGH 24.03.2011 – IX ZB 217/08; Urteilsbesprechung RA Heiko Graß<br />

AG Köln: Anfechtung der Umwandlung einer Lebensversicherung nach § 167 VVG<br />

Die Umwandlung einer Lebensversicherung in einen pfändungsgeschützten Vertrag unterliegt<br />

der Insolvenzanfechtung wegen unmittelbarer Benachteiligung gemäß § 132 Abs. 1<br />

InsO. Der Rückkaufswert ist daher gemäß § 143 Abs. 1 InsO an die Insolvenzmasse zurück<br />

zu gewähren. Das Amtsgericht erklärt im weiteren Verlauf sozialpolitischen Erwägungen, die<br />

eine Anfechtung ausschlössen, eine Absage. Da im vorliegenden Fall das beklagte Versicherungsunternehmen<br />

den Insolvenzantrag vor der Umwandlung der Versicherung kannte,<br />

liegen nach Auffassung des Amtsgerichts Köln die Voraussetzungen des § 132 Abs. 1 Nr. 2<br />

InsO vor. Amtsgericht Köln, Urteil vom 31.05.<strong>2012</strong>, 130 C 25/12 NZI <strong>2012</strong>, Seite 615


- 3 -<br />

Fortbildungen und Veranstaltungen<br />

Forum Schuldnerberatung „Alter, Armut, Schulden“, 15.-16.11.<strong>2012</strong>, Berlin<br />

Analysen weisen darauf hin, dass sich die Einkommenssituation von Rentnern/rinnen in den<br />

kommenden Jahren verschlechtern wird. Besonders betroffen sind niedrig Entlohnte, prekär<br />

Beschäftigte und Menschen mit Erwerbsunterbrechungen - und dies sind mehrheitlich Frauen.<br />

Die Veranstaltung beschäftigt sich mit den konzeptionellen und praktischen Herausforderungen,<br />

die mit dieser Entwicklung verbunden sind.<br />

Zielgruppe. Schuldnerberater/innen und andere Fachkräfte der sozialen Arbeit<br />

Kosten: 113 € (Mitglieder 90 €), Hinzu kommen Kosten für die Tagungsstätte.<br />

Veranstalter: AG SBV und Deutscher <strong>Verein</strong><br />

Ausschreibung<br />

Der Einsatz von Referenzbudgets in der Schuldnerberatung, 25.10.<strong>2012</strong>, Köln<br />

In verschiedenen europäischen Ländern werden schon seit einigen Jahren Vergleichsdaten der<br />

Ausgabenstruktur ähnlicher Haushalte als Hilfe für realistische Analysen von Haushaltsbudgets<br />

herangezogen. In Deutschland ist der Einsatz von sog. Referenzbudgets demgegenüber in der<br />

Schuldnerberatung und Schuldenprävention bisher kaum verbreitet. Im Seminar werden die<br />

Berechnungsgrundlagen und Funktionen von Referenzbudgets und der praktische Einsatz an<br />

konkreten Beispielen aufgezeigt.<br />

Zielgruppe: Schuldnerberater/innen, Fachkräfte aus Schuldenprävention und Bildung<br />

Veranstalter: <strong>Schuldnerhilfe</strong> Köln e.V.<br />

Kosten: 120 Euro (inkl. Mittagessen)<br />

Ausschreibung<br />

Von der Beratung zum Coaching - aktivierende Gesprächsführung<br />

in der Schuldnerberatung, 07.11. + 08.11.<strong>2012</strong>, Köln<br />

Beim Coaching liegt der Fokus auf der Aktivierung des Ratsuchenden. Zusammen mit ihm werden<br />

individuell passende Lösungsmöglichkeiten entwickelt, die von dem Gecoachten dann auch<br />

getragen und umgesetzt werden. Das Seminar vermittelt einen Überblick über die Merkmale<br />

motivierender Gesprächsführung, den Einsatz aktivierender Fragetechniken sowie die Coaching-Methode<br />

im Fünf-Phasen-Modell.<br />

Zielgruppe: Beratungskräfte der Schuldnerberatung<br />

Veranstalter: <strong>Schuldnerhilfe</strong> Köln e.V.<br />

Kosten: Kosten: 210 Euro (inkl. Mittagessen, ohne Übernachtung)<br />

Ausschreibung<br />

Prävention<br />

Ideenwettbewerb "Fürs Leben lehren" geht in die zweite Runde<br />

Der Wettbewerb ist Teil der 2010 von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner ins Leben<br />

gerufenen Initiative "Verbraucherbildung - Konsumkompetenz stärken". Ab <strong>September</strong> sind<br />

Lehramtsstudierende aller Fächer aufgerufen, eigene Konzepte zur Vermittlung von Alltagskompetenzen<br />

für Klassen der Sekundarstufe I einzureichen. Das Schwerpunktthema in diesem<br />

Jahr ist „Finanzkompetenz“. Einsendeschluss ist der 15. April 2013. Info zur Teilnahme<br />

ab <strong>September</strong> unter www.verbraucherkompetenz.de<br />

Schüler-Schreibwettbewerb: "Finanzkompetenz & Du"<br />

Die Schufa Holding AG und die Jugendpresse Deutschland e.V veranstalten gemeinsam<br />

einen Schreibwettbewerb, an dem sich Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 9 bis<br />

23 Jahren beteiligen können. Eine Anmeldung ist bis zum 15.11.<strong>2012</strong> möglich.<br />

Eingereicht werden können Beiträge zum Thema "Finanzkompetenz bei<br />

Jugendlichen“, welche sich mit den Themen Geld, Konsum, Schulden und<br />

ihren Folgen auseinandersetzen. Die Gewinner erhalten 12 Monate 100 €<br />

Taschengeld. Zur Ausschreibung


- 4 -<br />

IÖB-Studie: Finanzielle Bildung in Schulen ans Ankerfach „Wirtschaft“ koppeln!<br />

Das Institut für Ökonomische Bildung (IÖB) hat Überlegungen vorgestellt, wie finanzielle Bildung<br />

im deutschen Schulsystem besser verankert werden kann. Die Autoren H. Kaminski und<br />

S. Friebel fordern eine Kopplung des Fachs „Finanzielle Bildung“ an das „Ankerfach“ Wirtschaft“.<br />

Fächer wie Hauswirtschaft oder Verbraucherbildung greifen nach Ansicht der Autoren<br />

zu kurz, weil sie die Wirtschaft zumeist allein aus der Verbraucherperspektive betrachten und so<br />

Zusammenhänge des Verhaltens von privaten Haushalten, Unternehmen und Staat ausblenden.<br />

Offensichtlich verfolgen die Autoren einen sehr theoriebetonten Ansatz. Wer das Papier<br />

trotzdem lesen möchte, findet es auf der Homepage des IÖB<br />

Achtung Schuldenfalle!“ - Verlag an der Ruhr bietet neues Unterrichtsmaterial<br />

Die Herner Lehrerin Isabel Winkler hat die Jugendverschuldung zum Thema ihres zweiten<br />

Staatsexamens gemacht und hierzu Arbeitsmaterialein für den Unterricht entwickelt. Lückentexte,<br />

Memory-Karten, Tests zum Ankreuzen oder Tabellen zum Thema Geld warten auf die<br />

Schülerinnen und Schüler. Dadurch erfährt der Jugendliche etwa, ob er ein Sparfuchs ist oder<br />

eher leichtsinnig mit seinem Geld umgeht. Seit einigen Wochen steht das Arbeitsheft in Buchläden<br />

und im Internet zum Verkauf. Link<br />

---------------------------------------------------------<br />

Redaktion:<br />

Bernhard Paul, <strong>Verein</strong> <strong>Schuldnerhilfe</strong> <strong>Essen</strong> e.V. (VSE) - für <strong>AWO</strong> Bezirk Niederrhein<br />

Tel. 0201-8272617, paul@schuldnerhilfe.de<br />

Joachim Friederici, Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis<br />

Tel. 02331-38114, Mail: friederici@awo-ha-mk.de<br />

Michael Eham, <strong>Schuldnerhilfe</strong> Köln e.V. - für <strong>AWO</strong> Bezirk Mittelrhein<br />

Tel. 0221-3461420, Mail: m.eham@schuldnerhilfe-koeln.de<br />

Claudia Rüter, <strong>AWO</strong> Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V.<br />

Tel. 0521-9216254, Mail: info@awo-owl.de<br />

Redaktionsschluss dieser Ausgabe: 15.09.<strong>2012</strong><br />

Die obigen Informationen wurden mit größter Sorgfalt ausgewählt und geprüft. Wir bitten um Verständnis, dass dennoch<br />

keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden kann. Eine Haftung ist ausgeschlossen. Vervielfältigungen und<br />

Weitergabe dieser Information sind im Bereich der Arbeiterwohlfahrt zulässig und gewünscht, darüber hinaus nur mit<br />

unserer Zustimmung.<br />

Für die Zusendung aktueller Informationen zum Themenfeld Schuldnerberatung sind wir dankbar. Wenn Sie diesen<br />

Newsletter nicht mehr erhalten möchten, machen Sie bitte eine kurze Mitteilung an paul@schuldnerhilfe.de

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