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Zeichenerklärung zu den Anzeigen - Arberland

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Allgemeine Buchungsbedingungen<br />

Dieser Prospekt wurde in einer Zusammenarbeit<br />

der Landkreise Passau,<br />

Deggendorf, Freyung-Grafenau,<br />

Regen, Rottal-Inn, Straubing-Bogen,<br />

Dingolfing-Landau und Landshut<br />

erstellt. Für die Vermittlung der Angebote<br />

und die Zimmerreservierung<br />

wen<strong>den</strong> Sie sich bitte direkt an die<br />

einzelnen Betriebe.<br />

Der Vertrag zwischen<br />

Gast und Anbieterbetrieb<br />

1. Der Gastaufnahmevertrag kommt<br />

<strong>zu</strong>stande, sobald das Zimmer / die<br />

Ferienwohnung bestellt oder <strong>zu</strong>gesagt<br />

wurde oder, falls eine Zusage<br />

aus Zeitgrün<strong>den</strong> nicht mehr möglich<br />

war, bereitgestellt wor<strong>den</strong> ist.<br />

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages<br />

verpflichtet die Vertragspartner<br />

<strong>zu</strong>r Erfüllung des Vertrages;<br />

gleichgültig auf welche Dauer der<br />

Vertrag abgeschlossen wor<strong>den</strong> ist.<br />

3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei<br />

Nichtbereitstellung des Zimmers,<br />

dem Gast Scha<strong>den</strong>ersatz <strong>zu</strong> leisten.<br />

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme<br />

der vertraglichen<br />

Leistungen <strong>den</strong> vereinbarten oder<br />

betriebsüblichen Preis <strong>zu</strong> zahlen,<br />

abzgl. der ersparten Aufwendungen<br />

des Gastgebers. Die Einsparungen<br />

betragen etwa 10% bei Ferienwohnung,<br />

etwa 20% bei Übernachtung<br />

mit Frühstück, etwa 40% bei VP.<br />

5. Der Gastgeber ist verpflichtet,<br />

nicht in Anspruch genommene<br />

Zimmer nach Möglichkeit anderweitig<br />

<strong>zu</strong> vergeben, um Ausfälle <strong>zu</strong><br />

vermei<strong>den</strong>. Bis <strong>zu</strong>r anderweitigen<br />

Vergabe des Zimmers hat der Gast<br />

<strong>den</strong> vereinbarten Preis abzgl. der<br />

ersparten Leistungen <strong>zu</strong> zahlen.<br />

6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist<br />

der Betriebsort.<br />

7. Wer<strong>den</strong> Verträge von <strong>den</strong> Tourist­<br />

Informationen vermittelt, so kommen<br />

diese immer direkt zwischen<br />

dem Gastgeber und dem Gast<br />

<strong>zu</strong>stande. Eine Haftung der Tourist-Informationen<br />

für Leistungsstörungen<br />

ist ausgeschlossen.

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