Zeichenerklärung zu den Anzeigen - Arberland
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Allgemeine Buchungsbedingungen<br />
Dieser Prospekt wurde in einer Zusammenarbeit<br />
der Landkreise Passau,<br />
Deggendorf, Freyung-Grafenau,<br />
Regen, Rottal-Inn, Straubing-Bogen,<br />
Dingolfing-Landau und Landshut<br />
erstellt. Für die Vermittlung der Angebote<br />
und die Zimmerreservierung<br />
wen<strong>den</strong> Sie sich bitte direkt an die<br />
einzelnen Betriebe.<br />
Der Vertrag zwischen<br />
Gast und Anbieterbetrieb<br />
1. Der Gastaufnahmevertrag kommt<br />
<strong>zu</strong>stande, sobald das Zimmer / die<br />
Ferienwohnung bestellt oder <strong>zu</strong>gesagt<br />
wurde oder, falls eine Zusage<br />
aus Zeitgrün<strong>den</strong> nicht mehr möglich<br />
war, bereitgestellt wor<strong>den</strong> ist.<br />
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages<br />
verpflichtet die Vertragspartner<br />
<strong>zu</strong>r Erfüllung des Vertrages;<br />
gleichgültig auf welche Dauer der<br />
Vertrag abgeschlossen wor<strong>den</strong> ist.<br />
3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei<br />
Nichtbereitstellung des Zimmers,<br />
dem Gast Scha<strong>den</strong>ersatz <strong>zu</strong> leisten.<br />
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme<br />
der vertraglichen<br />
Leistungen <strong>den</strong> vereinbarten oder<br />
betriebsüblichen Preis <strong>zu</strong> zahlen,<br />
abzgl. der ersparten Aufwendungen<br />
des Gastgebers. Die Einsparungen<br />
betragen etwa 10% bei Ferienwohnung,<br />
etwa 20% bei Übernachtung<br />
mit Frühstück, etwa 40% bei VP.<br />
5. Der Gastgeber ist verpflichtet,<br />
nicht in Anspruch genommene<br />
Zimmer nach Möglichkeit anderweitig<br />
<strong>zu</strong> vergeben, um Ausfälle <strong>zu</strong><br />
vermei<strong>den</strong>. Bis <strong>zu</strong>r anderweitigen<br />
Vergabe des Zimmers hat der Gast<br />
<strong>den</strong> vereinbarten Preis abzgl. der<br />
ersparten Leistungen <strong>zu</strong> zahlen.<br />
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist<br />
der Betriebsort.<br />
7. Wer<strong>den</strong> Verträge von <strong>den</strong> Tourist<br />
Informationen vermittelt, so kommen<br />
diese immer direkt zwischen<br />
dem Gastgeber und dem Gast<br />
<strong>zu</strong>stande. Eine Haftung der Tourist-Informationen<br />
für Leistungsstörungen<br />
ist ausgeschlossen.