Volkshochschule Zwickau
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Allgemeine Informationen<br />
AGB<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
(AGB) der<br />
<strong>Volkshochschule</strong> <strong>Zwickau</strong><br />
1. Anmeldung<br />
(1) Zur Teilnahme an einer Veranstaltung<br />
der <strong>Volkshochschule</strong> ist eine Anmeldung erforderlich.<br />
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet<br />
zum Entrichten des Teilnahmeentgeltes.<br />
(2) Die Anmeldung kann persönlich<br />
oder telefonisch in der Geschäftsstelle und<br />
weiteren Büros der <strong>Volkshochschule</strong>, auf der<br />
Internetseite der <strong>Volkshochschule</strong>, per Anmeldekarte,<br />
Mail oder Fax und auf Folgelisten<br />
vorgenommen werden. Die Einordnung in die<br />
Veranstaltungen erfolgt in der zeitlichen Reihenfolge<br />
der Anmeldungen.<br />
(3) Mit der Anmeldung werden die Satzung<br />
des Landkreises <strong>Zwickau</strong> für die <strong>Volkshochschule</strong><br />
vom 26. September 2013 und<br />
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der<br />
<strong>Volkshochschule</strong> anerkannt.<br />
2. Allgemeine Grundsätze der<br />
Entgelterhebung<br />
(1) Für die Teilnahme an den Veranstaltungen<br />
der <strong>Volkshochschule</strong> <strong>Zwickau</strong> werden<br />
Entgelte nach Maßgabe der Satzung des<br />
Landkreises <strong>Zwickau</strong> für die <strong>Volkshochschule</strong><br />
<strong>Zwickau</strong>, Anlage, verlangt.<br />
(2) Die Entgelte beziehen sich in der<br />
Berechnung auf eine Unterrichtseinheit (UE)<br />
von 45 Minuten. Davon unabhängig wird eine<br />
Verwaltungspauschale erhoben.<br />
(3) Für Informationsveranstaltungen,<br />
die der Öffentlichkeitswerbung, der Teilnehmerakquise<br />
oder Bedarfsanalyse dienen,<br />
werden keine Entgelte verlangt.<br />
(4) Zur Nutzung eines Schnuppertermins<br />
müssen sich die Teilnehmer an- und innerhalb<br />
einer Woche wieder abmelden, wenn<br />
ihnen das Angebot nicht zusagt. Sonst bleiben<br />
Sie angemeldet und es besteht die Pflicht<br />
zur Begleichung des Kursentgeltes. Dieses<br />
Angebot gilt nur für einen Kurstermin und<br />
nicht für Einzelveranstaltungen.<br />
3. Zahlungsweise / Fälligkeit<br />
(1) Die Entrichtung der Entgelte erfolgt<br />
bargeldlos.<br />
(2) Die Entgelte werden nach Erteilung<br />
eines SEPA-Mandats im Lastschriftverfahren<br />
durch den Landkreis <strong>Zwickau</strong> eingezogen.<br />
Aufwendungen für ungerechtfertigte Rücklastschriften<br />
gehen zu Lasten der Zahlungspflichtigen.<br />
(3) Der Einzug der Entgelte erfolgt<br />
nach Veranstaltungsbeginn.<br />
Das Zahlverfahren der Überweisung nach<br />
Rechnungslegung wird nur für berufliche,<br />
durch den Arbeitgeber veranlasste, Weiterbildungsmaßnahmen<br />
sowie in begründeten<br />
Ausnahmefällen gewährt. Ein begründeter<br />
Ausnahmefall liegt dann vor, wenn ein Benutzer<br />
kein Konto hat oder aus anderen Gründen<br />
nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen<br />
kann.<br />
4. Ermäßigung / Rücktritt / Nachlass /<br />
Rückzahlung<br />
(1) Ermäßigungen werden nur auf<br />
Antrag und Vorlage eines geeigneten Nachweises<br />
bei der Anmeldung gewährt. Die Ermäßigung<br />
gilt nur für Veranstaltungen, bei denen<br />
das Entgelt mehr als 30,00 EUR beträgt.<br />
Unvollständige Ermäßigungsanträge, nach-<br />
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<strong>Volkshochschule</strong> <strong>Zwickau</strong>