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Volkshochschule Zwickau

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Allgemeine Informationen<br />

AGB<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

(AGB) der<br />

<strong>Volkshochschule</strong> <strong>Zwickau</strong><br />

1. Anmeldung<br />

(1) Zur Teilnahme an einer Veranstaltung<br />

der <strong>Volkshochschule</strong> ist eine Anmeldung erforderlich.<br />

Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet<br />

zum Entrichten des Teilnahmeentgeltes.<br />

(2) Die Anmeldung kann persönlich<br />

oder telefonisch in der Geschäftsstelle und<br />

weiteren Büros der <strong>Volkshochschule</strong>, auf der<br />

Internetseite der <strong>Volkshochschule</strong>, per Anmeldekarte,<br />

Mail oder Fax und auf Folgelisten<br />

vorgenommen werden. Die Einordnung in die<br />

Veranstaltungen erfolgt in der zeitlichen Reihenfolge<br />

der Anmeldungen.<br />

(3) Mit der Anmeldung werden die Satzung<br />

des Landkreises <strong>Zwickau</strong> für die <strong>Volkshochschule</strong><br />

vom 26. September 2013 und<br />

die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der<br />

<strong>Volkshochschule</strong> anerkannt.<br />

2. Allgemeine Grundsätze der<br />

Entgelterhebung<br />

(1) Für die Teilnahme an den Veranstaltungen<br />

der <strong>Volkshochschule</strong> <strong>Zwickau</strong> werden<br />

Entgelte nach Maßgabe der Satzung des<br />

Landkreises <strong>Zwickau</strong> für die <strong>Volkshochschule</strong><br />

<strong>Zwickau</strong>, Anlage, verlangt.<br />

(2) Die Entgelte beziehen sich in der<br />

Berechnung auf eine Unterrichtseinheit (UE)<br />

von 45 Minuten. Davon unabhängig wird eine<br />

Verwaltungspauschale erhoben.<br />

(3) Für Informationsveranstaltungen,<br />

die der Öffentlichkeitswerbung, der Teilnehmerakquise<br />

oder Bedarfsanalyse dienen,<br />

werden keine Entgelte verlangt.<br />

(4) Zur Nutzung eines Schnuppertermins<br />

müssen sich die Teilnehmer an- und innerhalb<br />

einer Woche wieder abmelden, wenn<br />

ihnen das Angebot nicht zusagt. Sonst bleiben<br />

Sie angemeldet und es besteht die Pflicht<br />

zur Begleichung des Kursentgeltes. Dieses<br />

Angebot gilt nur für einen Kurstermin und<br />

nicht für Einzelveranstaltungen.<br />

3. Zahlungsweise / Fälligkeit<br />

(1) Die Entrichtung der Entgelte erfolgt<br />

bargeldlos.<br />

(2) Die Entgelte werden nach Erteilung<br />

eines SEPA-Mandats im Lastschriftverfahren<br />

durch den Landkreis <strong>Zwickau</strong> eingezogen.<br />

Aufwendungen für ungerechtfertigte Rücklastschriften<br />

gehen zu Lasten der Zahlungspflichtigen.<br />

(3) Der Einzug der Entgelte erfolgt<br />

nach Veranstaltungsbeginn.<br />

Das Zahlverfahren der Überweisung nach<br />

Rechnungslegung wird nur für berufliche,<br />

durch den Arbeitgeber veranlasste, Weiterbildungsmaßnahmen<br />

sowie in begründeten<br />

Ausnahmefällen gewährt. Ein begründeter<br />

Ausnahmefall liegt dann vor, wenn ein Benutzer<br />

kein Konto hat oder aus anderen Gründen<br />

nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen<br />

kann.<br />

4. Ermäßigung / Rücktritt / Nachlass /<br />

Rückzahlung<br />

(1) Ermäßigungen werden nur auf<br />

Antrag und Vorlage eines geeigneten Nachweises<br />

bei der Anmeldung gewährt. Die Ermäßigung<br />

gilt nur für Veranstaltungen, bei denen<br />

das Entgelt mehr als 30,00 EUR beträgt.<br />

Unvollständige Ermäßigungsanträge, nach-<br />

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<strong>Volkshochschule</strong> <strong>Zwickau</strong>

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