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2010 - IG Metall Münster

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AWbG<br />

22<br />

Freistellung nach<br />

Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW<br />

Anspruchsberechtigte<br />

Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr haben nach AWbG<br />

ArbeiterInnen und Angestellte, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren<br />

Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben, sowie Heimarbeiter-<br />

Innen, Gleichgestellte und arbeitnehmerähnliche Personen. Ausgenommen<br />

sind Auszubildende. Der Anspruch entsteht nach einer<br />

Beschäftigungszeit von sechs Monaten und hängt von der Betriebsgröße,<br />

sein Umfang von eventueller betrieblicher Weiterbildung ab.<br />

Für die Zeit des Bildungsurlaubs hat der Arbeitgeber die Arbeitsvergütung<br />

fortzuzahlen.<br />

Für alle zugänglich<br />

Die Seminare sind für jedermann/-frau zugänglich, auch dann, wenn<br />

die Inhalte am Beispiel der <strong>Metall</strong>wirtschaft orientiert sind. Dies gilt<br />

für alle Kooperationsseminare des DGB-Bildungswerks NRW e.V. bzw.<br />

seine gewerkschaftlichen Gliederungen in Mitgliedschaft.<br />

Anmeldung<br />

In der Regel erfolgt die schriftliche Anmeldung zehn Wochen vor<br />

Seminarbeginn über die <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>-Verwaltungsstelle beim DGB-<br />

Bildungswerk NRW e.V.<br />

Antrag auf Bildungsurlaub<br />

Der Arbeitgeber muss schriftlich informiert werden. Hierzu muss der<br />

»Antrag auf Bildungsurlaub« mindestens sechs Wochen vor Beginn<br />

des Seminars beim Arbeitgeber eingegangen sein. Der Arbeitgeber<br />

muss den Empfang quittieren.<br />

Grundsätzlich gilt:<br />

Alle zur Beantragung von Bildungsurlaub notwendigen Unterlagen<br />

werden rechtzeitig vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. nach Eingang<br />

der Anmeldung zugeschickt.<br />

Nach drei Wochen Reaktion des Arbeitgebers prüfen<br />

Die Frist für die Reaktion des Arbeitgebers beträgt drei Wochen,<br />

gerechnet ab Eingang des vollständigen Antrags beim Arbeitgeber.<br />

Freistellung und Teilnahmebedingungen<br />

des Betriebsrats nach § 37 (7) BetrVG<br />

§ 37 (7) BetrVG<br />

Tagesordnung<br />

BR lädt mit einem gesonderten Tagesordnungspunkt »Schulungs -<br />

maßnahmen/Bildungsplanung« zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein.<br />

Auswahl<br />

BR-Gremium wählt in Frage kommende Seminare aus. Die Aktenzeichen<br />

des Arbeits- und Sozialministeriums Nordrhein-Westfalen zu<br />

diesen Seminaren erhaltet ihr vom DGB-Bildungswerk NRW e.V.<br />

(0211/175 23-140) mitgeteilt.<br />

Beschluss<br />

Das BR-Gremium fasst den Beschluss über die Teilnahme eines oder<br />

mehrerer Betriebsratsmitglieder, wobei vorsorglich auch ErsatzteilnehmerInnen<br />

benannt werden sollten.<br />

Arbeitgeberinfo<br />

Der BR teilt diesen Beschluss dem Arbeitgeber rechtzeitig mit. Hierfür<br />

verwendet bitte das Formblatt des DGB-Bildungs werkes NRW e.V.<br />

Anmeldung<br />

In der Regel erfolgt die verbind liche schriftliche Anmeldung bis acht<br />

Wochen vor Seminar beginn beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.<br />

Besser ist es, sich früher anzumelden!<br />

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