2010 - IG Metall Münster
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TIPPS UND WISSENWERTES AUS DER ARBEITSWELT<br />
? Schon<br />
gewusst?<br />
Alle Beschäftigten in NRW haben ein Recht auf Bildungsurlaub<br />
Bildungsurlaub – korrekt »Freistellung nach dem Arbeitnehmer-Weiterbildungsgesetz<br />
(AWbG)« – ist das Recht auf<br />
fünf Tage Freistellung von der Arbeit für politische oder berufliche<br />
Bildung – und zwar bei fortlaufendem Lohn/<br />
Gehalt!<br />
Jeder Arbeitnehmer/jede Arbeitnehmerin in NRW hat das<br />
Recht auf Bildungsurlaub. Vollkommen unabhängig davon,<br />
ob er/sie eine Funktion als Betriebsrat oder Vertrauensmann/-frau<br />
hat oder nicht. Allerdings: Auszubildende und<br />
Beschäftigte in Kleinbetrieben mit weniger als 10 Arbeitnehmer/innen<br />
haben keinen Anspruch.<br />
Das Entgelt muss der Arbeitgeber weiterzahlen, aber nicht<br />
die Seminarkosten. Das DGB-Bildungswerk NRW bietet in<br />
Kooperation mit der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> etliche Seminare nach dem<br />
Bildungsurlaubs-Gesetz an, bei denen die <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> für<br />
ihre Mitglieder im Rahmen ihres Budgets die Kosten einschließlich<br />
Unterkunft und Verpflegung übernimmt!<br />
Der Weg zum Bildungsurlaub nach dem AWbG<br />
Ca. 3 Monate vor dem Seminar:<br />
Anmeldung zum Seminar beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.<br />
oder zuständiger <strong>IG</strong>M-Verwaltungsstelle.<br />
Ca. 10, spätestens 7 Wochen vor dem Seminar:<br />
Anmeldebestätigung und Einladung werden durch das DGB-Bildungswerk<br />
NRW e.V. mit allen notwendigen Unterlagen zugeschickt:<br />
❚ Themenplan (inhaltl./zeitl. Programmablauf/Lernziel/Zielgruppe)<br />
❚ ministerieller Anerkennungsbescheid des Bildungswerks<br />
❚ Nachweis der Jedermannzugänglichkeit, Veröffentlichung<br />
Spätestens 6 Wochen vor Seminar: Antrag auf Bildungsurlaub<br />
beim Arbeitgeber mit allen o.g. Unterlagen einreichen<br />
*ggf. Leistungsklage; in jedem<br />
Fall sollte bei Nicht-Zustimmung<br />
des Arbeitgebers nach<br />
Ablauf der 3 Wochen der BR<br />
oder die zuständige gewerkschaftliche<br />
Stelle oder das<br />
DGB-Bildungswerk NRW e.V.<br />
informiert werden.<br />
Reaktion des Arbeitgebers:<br />
Frist: 3 Wochen nach Eingang des Antrags<br />
Ablehnung des AG<br />
z.B. ohne Begründung<br />
Innerhalb 1 Woche<br />
nach Zugang der Ablehnung:Gleichwohl-Erklärung<br />
zur Seminarteilnahme<br />
ausfüllen und<br />
abgeben*<br />
DER WEG ZUM BILDUNGSURLAUB<br />
Zustimmung oder<br />
Schweigen<br />
Bildungsurlaub<br />
Nach Seminarteilnahme:<br />
Teilnahmebescheinigung<br />
beim Arbeitgeber abgeben<br />
Wenn ausgebucht,<br />
neues Angebot wählen<br />
Neuen Termin<br />
für gleiches<br />
Seminarangebot<br />
im laufenden<br />
Jahr suchen und<br />
sofort beantragen<br />
Ablehnung aus<br />
betrieblichen<br />
Gründen<br />
Übertragung<br />
aufs Folgejahr<br />
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