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Gemeng Wahl - Wahl.lu

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1. Politische Entscheidungen<br />

1.1 Gemeindefusionen<br />

Aus einem Zeitungsbericht vom 28. Oktober 2009 geht hervor, dass die neue Regierung, die<br />

seit Juli 2009 im Amt ist, fest gewillt ist die geplanten Gemeindefusionen bis 2017 zu<br />

realisieren. Durch einen Zusammensch<strong>lu</strong>ss der Gemeinden Heiderscheid, Esch-Sauer,<br />

Neunhausen und <strong>Wahl</strong> würde eine Gemeinde mit 2752 Einwohnern und einer Größe von 72<br />

km2 entstehen. Laut dieser Vorlage wird erneut darauf hingewiesen, dass nicht nur die<br />

Gemeinde <strong>Wahl</strong>, sondern auch Grosbous, Vichten und Saeul aus dem Redinger Kanton<br />

ausgeschlossen werden, und dies trotz massiver Bedenken der meisten Gemeinden des<br />

Kantons Redingen, weil dadurch die mit viel Mühe aufgebaute und gut funktionierende<br />

Zusammenarbeit in Frage gestellt würde.<br />

Die <strong>Wahl</strong>er Gemeinderäte sind nach wie vor der Meinung, dass es durchaus Sinn machen<br />

wird auch in Zukunft eigenständig zu bleiben und trotzdem unseren Bürger dank der guten<br />

Zusammenarbeit im Kanton Redingen alle erforderlichen Dienstleistungen anbieten zu<br />

können. Es bleibt deshalb abzuwarten, was die angefragte Beratungssitzung der zehn<br />

Bürgermeister des Kantons mit Innenminister Jean-Marie Halsdorf bringen wird.<br />

1.2 Überarbeitung des Bauperimeters (PAG – Plan d‘aménagement général)<br />

Die Vorarbeiten zum neuen PAG sind inzwischen abgeschlossen. Die Mitarbeiter von<br />

Architecture et Aménagement Bertrand Schmit S.A. und S’Consult S.A. haben bei der<br />

Erarbeitung der Bestandsaufnahme, der Analyse und der Ausarbeitung der<br />

Entwick<strong>lu</strong>ngsstrategie gute Arbeit geleistet. Auch die vom Innenministerium vorgeschriebene<br />

Biotopkartierung innerhalb des „périmètre d’agglomération“ wurde bereits fertiggestellt. Alle<br />

Anträge zu Perimetererweiterungen wurden von den Mitarbeitern des Büros analysiert, mit<br />

den Gemeinderäten besprochen und gemeinsam beurteilt. Von drei möglichen<br />

Entwick<strong>lu</strong>ngsszenarien entschloss sich der Gemeinderat zu einer zielgerichteten<br />

Schwerpunktentwick<strong>lu</strong>ng bestimmter Ortsteile. Im Klartext heißt das, dass in nächster<br />

Zukunft in den Orten <strong>Wahl</strong> und Grevels Perimetererweiterungen geplant sind, während in den<br />

Orten Brattert, Buschrodt, Heispelt und Küborn einstweilen keine nennenswerten Änderungen<br />

vorgesehen sind.<br />

Mit dem Ziel, Vergrößerungen an bestehenden Gemeindeinfrastrukturen vornehmen zu<br />

können respektive Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe derselben einzurichten, sollen<br />

Zonen öffentlichen Nutzens geschaffen werden. Da solche Projekte nur mit Hilfe der<br />

Grundstückeigentümer realisierbar sind, schlägt der Gemeinderat vor, Perimetererweiterungen<br />

so zu planen, dass es für die Eigentümer vorteilhaft wird bestehendes Bauland an die<br />

Gemeinde abzutreten. Die Mitarbeiter von Bertrand Schmit sind dabei, entsprechende<br />

Strukturvorschläge auszuarbeiten, welche dann mit den Eigentümern besprochen werden.<br />

1.3 Überarbeitung des Bautenreglementes (zukünftig: „Partie écrite PAG“)<br />

Die urbanistischen Vorgaben des derzeitigen Bautenreglements wie Abstände, Traufhöhen<br />

etc., sind im Rahmen des neuen PAG nicht mehr vorgesehen und müssen separat für ungültig<br />

erklärt werden. An die Stelle des derzeitigen PAG und Bautenreglements tritt der neue PAG<br />

(Plan d’aménagement général) welcher aus zwei Teilen besteht und zwar zum einen aus der<br />

„Partie graphique“ und zum andern aus der „Partie écrite“.<br />

Die „Partie graphique“ besteht aus Plänen der jeweiligen Ortschaften aus denen hervorgeht<br />

wo z.B. Bauzonen, Grünzonen, Zonen öffentlichen Nutzens sind usw.<br />

Die „Partie écrite“ beinhaltet neben allgemeinen Richtlinien z.B. den Grad der<br />

Bebauungsdichte COS (Coefficient d’occupation du sol) und CMU (Coefficient maximum<br />

d’utilisation) laut denen hervorgeht wie viele Wohneinheiten pro Hektar Bauland mindestens<br />

oder höchstens errichtet werden können. Außerdem sind in diesem Dokument die einzelnen<br />

Zonen genau beschrieben so, dass ersichtlich wird, welche Gebäude respektive Tätigkeiten<br />

z.B. in einer „Zone d’habitation“, „Zone d’habtitation 1“, Zone mixte“ oder „Zone mixte à<br />

caractère rural“ erlaubt sind oder auch nicht.

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