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In den „Zone de secteurs sauvegardés ou zones protégées“ werden Maßnahmen beschrieben<br />
um z.B. erhaltenswerte Gebäude zu schützen.<br />
Die urbanistischen Regeln des alten Bautenreglements fallen andererseits zukünftig in den<br />
Bereich der PAP, die bauordnungsrechtlichen Schutzvorschriften bzgl. Sauberkeit, Sicherheit,<br />
Komodität etc. in den Bereich eines neu zu erstellenden Bautenreglements.<br />
Sobald der neu ausgearbeitete PAG fertig gestellt ist wird dieser vom Schöffenrat zur<br />
Begutachtung an die „Commission d‘Aménagement (CA)“ weitergeleitet. Danach wird dieser<br />
mit dem Gutachten der CA dem Gemeinderat zur provisorischen Genehmigung vorgelegt, um<br />
anschließend während 30 Tagen zur Einsicht ausgelegt zu werden um den Bürgern<br />
Gelegenheit zu eventuellen Beanstandungen zu geben. Im Laufe dieser Zeit erfolgt ebenfalls<br />
eine Informationsversamm<strong>lu</strong>ng in welcher der neue PAG der Öffentlichkeit vorgestellt wird.<br />
Alle Reklamanten werden vom Schöffenrat gehört, bevor das Resultat der Aushängung mit<br />
eventuellen Änderungsvorschlägen dem Gemeinderat zur definitiven Abstimmung vorgelegt<br />
wird. Anschließend wird das ganze Dossier zur Genehmigung an das Innenministerium<br />
weitergeleitet. Außerdem muss das Umweltdepartement des Ministeriums für Nachhaltige<br />
Entwick<strong>lu</strong>ng den PAG genehmigen.<br />
2. Der neue Wasserpreis<br />
Laut einer EU-Direktive und gemäß dem Wassergesetz vom 19. 12. 2008 ist künftig der<br />
Wasserpreis in allen Gemeinden des Landes nach dem gleichen Schema zu berechnen. Neben<br />
den Entstehungskosten zur Produktion des Trinkwassers, den Kosten der Vertei<strong>lu</strong>ng desselben<br />
bis zum Verbraucher, sprich Wasserleitungen werden auch die Kosten der Abwasserreinigung<br />
miteinbezogen. Hinzu kommt die Abschreibung der gesamten Trink- und<br />
Abwassereinrichtungen. Unsere Beamten sind zurzeit dabei die vom Ministerium erstellte<br />
Formulare auszufüllen um die effektiven Kosten zu ermitteln. Groben Schätzungen des<br />
Ministeriums zufolge wird der so zu berechnende Wasserpreis kaum unter fünf Euro pro m3<br />
ausfallen werden. (Zurzeit bei uns 3,58 € TTC) Hinzu kommen noch zwei neue Steuern und<br />
zwar die „taxe de prélèvement“ welche 10 Cent pro m3 beträgt und in Zukunft auf jeder<br />
Wasserentnahme aus dem Erdreich zu erheben ist und die „taxe de rejet“ von 19 Cent pro<br />
m3 Wasser, welche beim Einleiten von Wasser in die Natur erhoben wird. Private Brunnen<br />
sollen also mit Wasserzähler ausgestattet werden um die entnommene Wassermenge fest zu<br />
stellen und diese Steuer berechnen zu können. Ausgeschlossen von dieser Steuer sind die<br />
Regenwassernutzungsanlagen. Eine Anhebung des Wasserpreises im Laufe des Jahres 2010<br />
wird also unumgänglich sein. Ermäßigte Wasserpreise werden dann nur noch für Industrien<br />
mit einem Wasserverbrauch von mehr als 9000m3 pro Jahr und für die Landwirtschaft<br />
möglich sein.<br />
3. Aufstockung des Büropersonals<br />
Bedingt durch immer mehr neue Aufgaben im administrativen Bereich sowie durch die<br />
ständig wachsende Einwohnerzahl unserer Gemeinde war die Aufstockung des Personals<br />
unumgänglich geworden. Frau Monique Reinard-Klees unterstützt seit dem 1. Oktober 2009<br />
während 20 Stunden pro Woche unsere Büroangestellten so, dass sich unser Büropersonal<br />
zurzeit folgendermaßen zusammensetzt:<br />
Marc Pletschette: Sekretär und unter anderem zuständig für die Baugenehmigungen.<br />
Clod Thommes: Einnehmer und zuständig für das Populationsbüro.<br />
Monique Reinard-Klees: Halbzeitredakteurin und zuständig für Empfang, Telefon,<br />
Reservation der Gemeindesäle und Zilvilstand. Dank ihrer langjährigen Erfahrung auf der<br />
Gemeinde Differdingen konnte Frau Reinard sich bei uns schnell einarbeiten.<br />
4. Maßnahme zur Unterdrückung der Arbeitslosigkeit<br />
Der Gemeinderat hat beschlossen einem Arbeitslosen während beschränkter Zeit eine Arbeit<br />
anzubieten. Eine diesbezügliche Anfrage der Gemeinde wurde auf Vorschlag des Arbeits- und<br />
Innenministers vom Regierungsrat gutgeheißen so, dass die Gemeinde während 12 Monaten<br />
einen Arbeitssuchenden beschäftigen kann.