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Unschuldig schuldig? Zur Schuldfrage und Vermittlung von Schlinks

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<strong>Un<strong>schuldig</strong></strong> <strong>schuldig</strong>?<br />

während des Kirchenbrandes gesehen wird (S. 106f., 110-113, 121-124). Auch ist<br />

sie als KZ-Aufseherin immer eine Mittäterin.<br />

3. Welche Aussagen lassen sich mit Blick auf Hannas Motive machen? Zentral ist,<br />

dass Hanna behauptet, freiwillig in die SS eingetreten zu sein. Darüber hinaus<br />

erscheint sie als überzeugte Nationalsozialistin, weil sie eine bessere berufliche<br />

Stellung als Vorarbeiterin bei Siemens ablehnt (S. 91). Tatsächlich verlässt sie<br />

Siemens jedoch, um ihren Analphabetismus zu verheimlichen.<br />

4. Wie verhält sich Hanna während des Prozesses, <strong>und</strong> was sagt dies über ihre<br />

Einstellung zu ihren Taten aus? Hier wäre zu erarbeiten, dass ihre teilweise<br />

kämpferische Selbstverpflichtung zur Wahrheit sich als in höchstem Maße<br />

untaktisch <strong>und</strong> selbst schädigend erweist. Parallel erscheint sie hilflos, resigniert<br />

<strong>und</strong> hochmütig. Hanna hat eine sehr distanzierte Einstellung zu ihren Taten.<br />

Aus einer solchen Diskussionsr<strong>und</strong>e lässt sich das folgende Folienbild erstellen:<br />

Teil 2: Hanna als Angeklagte<br />

Informationen Anklagepunkte Tatmotive Verhalten<br />

• Herbst 1943: Eintritt<br />

in die SS<br />

• Frühjahr 1944: KZ-<br />

Aufseherin<br />

(Ausschwitz)<br />

• Winter 1944/45:<br />

• Aufseherin in Lager<br />

bei Krakau<br />

• Selektionen für<br />

Ausschwitz<br />

• Untätigkeit bei<br />

Kirchenbrand<br />

• KZ-Aufseherin<br />

= Mittäterin<br />

Verurteilung als Kriegsverbrecherin<br />

(lebenslänglich)<br />

• Befehle/keine<br />

Befehle<br />

© gfl-journal, No. 2/2004<br />

• Verdecken des<br />

Analphabetismus<br />

• stolz <strong>und</strong><br />

emotionslos<br />

• untaktisch-<br />

geständig<br />

• resignierend,<br />

hilflos<br />

reagierendes Subjekt, Analphabetin<br />

Hannas Negierung eigener Schuld <strong>und</strong> ihre Hinweise auf Pflichtbewusstsein (S. 122f.)<br />

lassen einen Vergleich mit den Prozessaufzeichnungen über reale Nazitäter sinnvoll<br />

erscheinen. Auszüge aus einem Artikel der Süddeutschen Zeitung zum Hermine<br />

101

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