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Tätigkeitsbericht 2012 - Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

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Die <strong>Schlichtungsstelle</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechtsanwaltschaft</strong><br />

Die <strong>Schlichtungsstelle</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechtsanwaltschaft</strong><br />

15<br />

Irland [...]<br />

Aufsichtsbehörde<br />

zur Überwachung<br />

<strong>der</strong> Ausübung des<br />

Anwaltsberufes<br />

Nur als Beispiel: In Irland sah, ausgehend von einem „Memorandum of Un<strong>der</strong>standing“<br />

zur Finanzhilfegewährung, welches pauschal strukturelle Än<strong>der</strong>ungen u.a. im als<br />

„sheltered“ bezeichneten Bereich <strong>der</strong> Anwaltschaft for<strong>der</strong>te, die „Legal Services<br />

Regulation Bill 2011“ die Einrichtung einer neuen Aufsichtsbehörde zur Überwachung<br />

<strong>der</strong> Ausübung des Anwaltsberufes vor, welche Behörde mehrheitlich mit Nichtanwälten<br />

besetzt werden sollte, die ihrerseits keine beson<strong>der</strong>e Kenntnis um<br />

den Stand nachweisen müssen und je<strong>der</strong>zeit wie<strong>der</strong> beliebig aus <strong>der</strong> Funktion vom<br />

Minister abrufbar sind. Mehr noch, dieser „unabhängige Regulator“ sollte umfassende<br />

Kompetenzen für alle wesentlichen Fragen <strong>der</strong> Anwaltsaus- und Fortbildung, <strong>der</strong><br />

Zulassung als Anwalt, <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Berufsausübung und des Verhaltens<br />

des individuellen Anwaltes (einschließlich eines Rechts zur unangemeldeten<br />

Kanzleiinspektion mit einer Art Kopien-Beschlagnahmebefugnis von Unterlagen<br />

des Anwaltes) bis hin zu Kostenstreit-, Haftungs- und Disziplinarfragen<br />

einschließlich <strong>der</strong> Streichung haben.<br />

Der CCBE (Rat <strong>der</strong> europäischen Anwaltschaften) hat gemeinsam mit <strong>der</strong><br />

ABA (American Bar Association) und <strong>der</strong> IBA (International Bar Association)<br />

schon im Dezember 2011 einen Appell an den IWF gerichtet, dass gefor<strong>der</strong>te<br />

Restrukturierungsmaßnahmen nicht aus rein ökonomischen Erwägungen<br />

ohne Berücksichtigung rechtsstaatlicher Prinzipien erfolgen dürfen und die<br />

Unabhängigkeit <strong>der</strong> Anwaltschaft von <strong>der</strong> Exekutive gewahrt bleiben muss.<br />

Ohne Unabhängigkeit <strong>der</strong> Anwaltschaft, so das Schreiben, „there is no rule of law or<br />

freedom of the people“. Auch gegenüber dem irischen Justizminister wurde in einem<br />

Schreiben des CCBE vom Jänner <strong>2012</strong> ein Überdenken des Gesetzesvorhabens moniert,<br />

da dieses in keinem an<strong>der</strong>en Staat <strong>der</strong> EU zu findende Eingriffe in die anwaltliche Unabhängigkeit<br />

enthalte und letztlich zu einer Gefährdung <strong>der</strong> Rechtsstaatlichkeit führt 7 .<br />

Ähnlich gerichtet, wenngleich unabhängig von Troika-For<strong>der</strong>ungen, gibt es auch in den<br />

Nie<strong>der</strong>landen einen Gesetzesvorschlag, wonach die Aufsicht über die Anwaltschaft<br />

zukünftig einer neu zu errichtenden Aufsichtsbehörde obliegen soll, <strong>der</strong>en Mitglie<strong>der</strong><br />

keine Anwälte sind und vom Justizminister ernannt werden. Eine gewisse Aufsichtsbefugnis<br />

<strong>der</strong> Kammern soll zwar noch bleiben, die letzte Entscheidung aber soll <strong>der</strong> neuen<br />

Aufsichtsbehörde zukommen.<br />

In Slowenien wurden <strong>2012</strong> Pläne <strong>der</strong> Regierung bekannt, die Pflichtmitgliedschaft <strong>der</strong><br />

Anwälte in <strong>der</strong> Kammer aufzuheben. Für diesen Fall stellt sich dann ebenfalls die Frage<br />

<strong>der</strong> zukünftigen Ausgestaltung <strong>der</strong> Zulassung zur Anwaltschaft und <strong>der</strong> Aufsicht über<br />

diese.<br />

In Italien eröffnete das sogenannte Stabilitätsgesetz Nr.183/2011 die Möglichkeit<br />

gleich einer Mehrheitsbeteiligung von Nichtanwälten an Anwaltsgesellschaften<br />

ohne jegliche Vorkehrung o<strong>der</strong> Einschränkungen, ob ein Gesellschafter,<br />

<strong>der</strong> nicht zugelassener Anwalt ist, bestimmte Voraussetzungen<br />

nachzuweisen o<strong>der</strong> zu erfüllen hätte o<strong>der</strong> wie die Sicherung <strong>der</strong> „core values“<br />

<strong>der</strong> Anwaltschaft, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und<br />

Vermeidung von Interessenkollisionen, gegenüber den gesellschaftsrechtlichen<br />

Einflussmöglichkeiten und (Kontroll-)Rechten von Mehrheitsgesellschaftern<br />

auf die Tätigkeit <strong>der</strong> einzelnen Anwälte sowie <strong>der</strong> Anwaltsgesellschaft<br />

insgesamt, erfolgen soll 8 .<br />

In Griechenland führten zahlreiche unter unglaublichem Zeitdruck von <strong>der</strong><br />

Anwaltschaft gefor<strong>der</strong>te, nach den Informationen <strong>der</strong> griechischen Delegation<br />

beim CCBE als Teil <strong>der</strong> Vorbedingung <strong>der</strong> Auszahlung von Hilfsgeldtranchen wegen<br />

<strong>der</strong> desaströsen Situation des Landes dann auch mit Tempo umgesetzte Reformmaßnahmen<br />

zu einer radikalen Umwälzung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Anwaltschaft.<br />

Dies mündete sogar in einen Streik <strong>der</strong> griechischen Anwälte, die neben den durch die<br />

Wirtschaftskrise ausgelösten Existenzsorgen ihre Würde als Repräsentant des Rechts<br />

verletzt und sich und die Justiz im wahrsten Sinn des Wortes „unter Belagerung <strong>der</strong><br />

Troika“ sehen 9,10 .<br />

Es ist an dieser Stelle nicht <strong>der</strong> Raum für eine detaillierte Darstellung und Evaluierung<br />

<strong>der</strong> einzelnen unter den For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Troika o<strong>der</strong> dem Einfluss <strong>der</strong> Wirtschaftskrise<br />

in einzelnen Län<strong>der</strong>n durchgeführten o<strong>der</strong> des jeweiligen Status <strong>der</strong> noch in Diskussion<br />

stehenden Maßnahmen. Es ist auch nicht zu verhehlen, dass einzelne Teile von län<strong>der</strong>spezifischen<br />

Reformen, etwa in Griechenland die Beseitigung allzu strikter Werbeverbote,<br />

die Aufhebung regionaler Ausübungsschranken, bei genauer Betrachtung gegenüber<br />

dem europäischen Standard keine Beson<strong>der</strong>heit darstellen und insofern nicht <strong>der</strong><br />

Rede wert sind. Um solche unproblematischen Fortentwicklungen unter dem Einfluss<br />

„core values“ <strong>der</strong><br />

Anwaltschaft [...]<br />

Unabhängigkeit,<br />

Verschwiegenheit<br />

und Vermeidung<br />

von Interessenkollisionen

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