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Tätigkeitsbericht 2012 - Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

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Bericht <strong>der</strong> Schlichterin<br />

Bericht <strong>der</strong> Schlichterin<br />

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3.2.3.4 Sonstige Beendigungsgründe<br />

3.2.4 Nachklapp<br />

Zusätzlich zu den in <strong>der</strong> Satzung vorgesehenen Beendigungsgründen können unsere<br />

Verfahren auch aus an<strong>der</strong>en Gründen enden. Dies können sein: Antragsrücknahme<br />

o<strong>der</strong> schweigende Verabschiedung des Antragstellers, vor allem aber eine zwischenzeitliche<br />

interne Einigung <strong>der</strong> Parteien, was uns mindestens ebenso freut, wie ein von<br />

beiden Seiten angenommener Schlichtungsvorschlag.<br />

Erfreulicherweise hat die Mehrfachbefassung mit erledigten Akten nachgelassen, nachdem<br />

sich die Bearbeitungsdauer nochmals verringert hat. An<strong>der</strong>erseits zeichnet sich <strong>der</strong><br />

Schriftverkehr in diesen 280 Verfahren dadurch aus, dass die Antragsteller beson<strong>der</strong>s<br />

hartnäckig sind, weil auf diesem Wege versucht wird, über das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens<br />

nachzuverhandeln wie auf einem Basar.<br />

siehe dazu Grafik<br />

„Nachklapp“<br />

unten<br />

Eine interne Einigung zwischen den Parteien parallel zu unserem Schlichtungsverfahren<br />

fand im Jahr <strong>2012</strong> in 34 Fällen statt. Dabei haben häufig die beteiligten Rechtsanwälte<br />

eine korrigierte Rechnung erstellt, die <strong>der</strong> Antragsteller dann akzeptiert und bezahlt<br />

hat.<br />

Nicht unerwähnt bleiben sollen aber auch die Fälle, in denen sich Rechtsanwälte und/<br />

o<strong>der</strong> Mandanten ausdrücklich für die Bemühungen <strong>der</strong> <strong>Schlichtungsstelle</strong> bedanken,<br />

und das nicht nur in den Fällen, in denen sie Erfolg hatten.<br />

Zur ausdrücklichen Rücknahme ihres Antrags entschieden sich Antragsteller insgesamt<br />

ebenfalls in 20 Fällen. Dies resultierte u.a. daraus, dass<br />

zwischenzeitlich von einer Rechtsschutzversicherung geleistet wurde;<br />

Nachklapp<br />

<strong>der</strong> beteiligte Rechtsanwalt nach Eindruck <strong>der</strong> Antragsteller keine For<strong>der</strong>ung mehr<br />

geltend machen wird;<br />

2009 2010 2011 <strong>2012</strong> insg.<br />

<strong>der</strong> Antragsteller erkennt, dass das Verfahren von Anfang an unzulässig war o<strong>der</strong><br />

zwischenzeitlich unzulässig geworden ist;<br />

200 Fälle<br />

Antragsteller erkennen, dass sie im Hinblick auf die Sachverhaltsklärung Unterlagen<br />

beizubringen haben, ihnen dies jedoch zu aufwändig erscheint;<br />

<strong>der</strong> Wunsch, eine berufsrechtliche Klärung bei <strong>der</strong> zuständigen Rechtsanwaltskammer<br />

herbeizuführen, überwiegt.<br />

100 Fälle<br />

Die Mehrzahl dieser Antragsteller nimmt ihre Anträge auch ausdrücklich deshalb zurück,<br />

um uns „keine weitere Mühe“ zu verursachen. Diese Höflichkeit erleichtert unsere<br />

Arbeit sehr, in weiteren 295 Verfahren wurde darauf jedoch verzichtet und die Antragsteller<br />

haben sich ohne weitere Begründung nicht mehr bei uns gemeldet.<br />

2<br />

51<br />

147<br />

80<br />

280

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