Tätigkeitsbericht 2012 - Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
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Bericht <strong>der</strong> Schlichterin<br />
Bericht <strong>der</strong> Schlichterin<br />
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3.2.3.4 Sonstige Beendigungsgründe<br />
3.2.4 Nachklapp<br />
Zusätzlich zu den in <strong>der</strong> Satzung vorgesehenen Beendigungsgründen können unsere<br />
Verfahren auch aus an<strong>der</strong>en Gründen enden. Dies können sein: Antragsrücknahme<br />
o<strong>der</strong> schweigende Verabschiedung des Antragstellers, vor allem aber eine zwischenzeitliche<br />
interne Einigung <strong>der</strong> Parteien, was uns mindestens ebenso freut, wie ein von<br />
beiden Seiten angenommener Schlichtungsvorschlag.<br />
Erfreulicherweise hat die Mehrfachbefassung mit erledigten Akten nachgelassen, nachdem<br />
sich die Bearbeitungsdauer nochmals verringert hat. An<strong>der</strong>erseits zeichnet sich <strong>der</strong><br />
Schriftverkehr in diesen 280 Verfahren dadurch aus, dass die Antragsteller beson<strong>der</strong>s<br />
hartnäckig sind, weil auf diesem Wege versucht wird, über das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens<br />
nachzuverhandeln wie auf einem Basar.<br />
siehe dazu Grafik<br />
„Nachklapp“<br />
unten<br />
Eine interne Einigung zwischen den Parteien parallel zu unserem Schlichtungsverfahren<br />
fand im Jahr <strong>2012</strong> in 34 Fällen statt. Dabei haben häufig die beteiligten Rechtsanwälte<br />
eine korrigierte Rechnung erstellt, die <strong>der</strong> Antragsteller dann akzeptiert und bezahlt<br />
hat.<br />
Nicht unerwähnt bleiben sollen aber auch die Fälle, in denen sich Rechtsanwälte und/<br />
o<strong>der</strong> Mandanten ausdrücklich für die Bemühungen <strong>der</strong> <strong>Schlichtungsstelle</strong> bedanken,<br />
und das nicht nur in den Fällen, in denen sie Erfolg hatten.<br />
Zur ausdrücklichen Rücknahme ihres Antrags entschieden sich Antragsteller insgesamt<br />
ebenfalls in 20 Fällen. Dies resultierte u.a. daraus, dass<br />
zwischenzeitlich von einer Rechtsschutzversicherung geleistet wurde;<br />
Nachklapp<br />
<strong>der</strong> beteiligte Rechtsanwalt nach Eindruck <strong>der</strong> Antragsteller keine For<strong>der</strong>ung mehr<br />
geltend machen wird;<br />
2009 2010 2011 <strong>2012</strong> insg.<br />
<strong>der</strong> Antragsteller erkennt, dass das Verfahren von Anfang an unzulässig war o<strong>der</strong><br />
zwischenzeitlich unzulässig geworden ist;<br />
200 Fälle<br />
Antragsteller erkennen, dass sie im Hinblick auf die Sachverhaltsklärung Unterlagen<br />
beizubringen haben, ihnen dies jedoch zu aufwändig erscheint;<br />
<strong>der</strong> Wunsch, eine berufsrechtliche Klärung bei <strong>der</strong> zuständigen Rechtsanwaltskammer<br />
herbeizuführen, überwiegt.<br />
100 Fälle<br />
Die Mehrzahl dieser Antragsteller nimmt ihre Anträge auch ausdrücklich deshalb zurück,<br />
um uns „keine weitere Mühe“ zu verursachen. Diese Höflichkeit erleichtert unsere<br />
Arbeit sehr, in weiteren 295 Verfahren wurde darauf jedoch verzichtet und die Antragsteller<br />
haben sich ohne weitere Begründung nicht mehr bei uns gemeldet.<br />
2<br />
51<br />
147<br />
80<br />
280