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doppelt gewinnen mit der gföhler einkaufskarte - Stadtgemeinde Gföhl

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aus dem rathaus<br />

<strong>der</strong> Winter steht Vor <strong>der</strong> tür<br />

Da<strong>mit</strong> verbunden sind nicht nur persönliche Vorsorgen, son<strong>der</strong>n auch vom Gesetz vorgegebene Spielregeln.<br />

die stadtgemeinde gföhl hat<br />

auch heuer wie<strong>der</strong> umfangreiche<br />

vorbereitungen für die<br />

bewältigung <strong>der</strong> winterdienstlichen<br />

aufgaben unternommen<br />

aber auch liegenschaftseigentümer<br />

und fahrzeughalter<br />

werden an ihre gesetzlich<br />

verankerten pflichten erinnert<br />

bzw um ihre unterstützung<br />

gebeten<br />

Räum- und Streupflicht:<br />

die liegenschaftseigentümer<br />

werden an die in <strong>der</strong> straßenverkehrsordnung<br />

verankerte<br />

räum- und streupflicht in <strong>der</strong><br />

Zeit zwischen 6 bis 22 Uhr<br />

erinnert<br />

(§ 93 (1) StVO: Die Eigentümer<br />

von Liegenschaften in Ortsgebieten,<br />

ausgenommen die<br />

Eigentümer von unverbauten,<br />

land- und forstwirtschaftlich<br />

genutzten Liegenschaften,<br />

haben dafür zu sorgen, dass<br />

die entlang <strong>der</strong> Liegenschaft<br />

in einer Entfernung von nicht<br />

mehr als 3 m vorhandenen,<br />

dem öffentlichen Verkehr dienenden<br />

Gehsteige und Gehwege<br />

einschließlich <strong>der</strong> in<br />

ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen<br />

entlang <strong>der</strong> ganzen<br />

Liegenschaft in <strong>der</strong> Zeit von<br />

6 bis 22 Uhr von Schnee und<br />

Verunreinigungen gesäubert<br />

sowie bei Schnee und Glatteis<br />

bestreut sind. Ist ein Gehsteig<br />

(Gehweg) nicht vorhanden,<br />

Roswitha Higer<br />

Akad. IM<br />

0699 / 106 86 876<br />

Ihre Immobilienexpertin<br />

für <strong>Gföhl</strong>/Stadt!<br />

18 / TREFF.PUNKT.GFÖHL<br />

so ist <strong>der</strong> Straßenrand in <strong>der</strong><br />

Breite von 1 m zu säubern<br />

und zu bestreuen. Die gleiche<br />

Verpflichtung trifft die Eigentümer<br />

von Verkaufshütten.)<br />

Bäume und Einfriedungen<br />

neben <strong>der</strong> Straße:<br />

Ein problem stellen für räum-<br />

und sonstige Einsatzfahrzeuge<br />

über die Grundgrenzen auf<br />

Verkehrsflächen hinaushängende<br />

äste, sträucher,<br />

etc dar durch die schneelast<br />

hängen diese oft weit in den<br />

straßenkörper hinein und behin<strong>der</strong>n<br />

ein zügiges Vorankommen<br />

<strong>der</strong> Einsatzfahrzeuge.<br />

unsere bitte: Entfernen<br />

sie noch vor dem heranstehenden<br />

winter allfällige<br />

problemstellen<br />

(§ 91 (1) StVO: Die Behörde<br />

hat die Grundeigentümer<br />

aufzufor<strong>der</strong>n, Bäume, Sträucher,<br />

Hecken und <strong>der</strong>gleichen,<br />

welche die Verkehrssicherheit,<br />

insbeson<strong>der</strong>e die freie<br />

Sicht über den Straßenverlauf<br />

o<strong>der</strong> auf die Einrichtungen<br />

zur Regelung und Sicherung<br />

des Verkehrs o<strong>der</strong> welche die<br />

Benützbarkeit <strong>der</strong> Straße einschließlich<br />

<strong>der</strong> auf o<strong>der</strong> über<br />

ihr befindlichen, dem Straßenverkehr<br />

dienenden Anlagen,<br />

z.B. Oberleitungs- und<br />

Beleuchtungsanlagen, beeinträchtigen,<br />

auszuästen o<strong>der</strong><br />

zu entfernen).<br />

Parken von Fahrzeugen in<br />

engen Stellen:<br />

für manchen liegenschaftseigentümer<br />

mag es bequem<br />

sein, sein fahrzeug direkt auf<br />

<strong>der</strong> fahrbahn vor dem haus<br />

abstellen zu können<br />

für die winterdienst-durchführenden<br />

kann das aber<br />

<strong>mit</strong>unter problematisch sein,<br />

vor allem, wenn nur mehr geringe<br />

durchfahrtsbreiten übrig<br />

bleiben (schneepflugbreite),<br />

weil geparkte fahrzeuge oft<br />

beidseitig (schräg gegenüber)<br />

stehen und <strong>der</strong> schneepflug<br />

„schlangenlinien“ fahren<br />

muss<br />

unsere bitte: denken sie daran,<br />

dass Einsatzfahrzeuge je<strong>der</strong>zeit<br />

ungehin<strong>der</strong>t passieren<br />

können<br />

Ihre Immobilienexperten<br />

in und um <strong>Gföhl</strong>!<br />

www.remax.at<br />

Tiefenbacher Immobilien GmbH,<br />

3500 Krems, Heinemannstraße 5<br />

Die Mitarbeiter des Wirtschaftshofes <strong>der</strong> <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Gföhl</strong><br />

sind ebenso einsatzbereit, wie die zahlreichen privaten Unternehmer<br />

und <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Gemeinde beauftragte Maschinenring.<br />

Erinnerung:<br />

Richtige Bereifung:<br />

die „witterungsabhängige<br />

winterreifenpflicht“ gilt von<br />

1 november bis 15 april<br />

winterreifen müssen am pkw<br />

montiert sein, wenn winterlichte<br />

verhältnisse herrschen<br />

(schnee, matsch, Eis)<br />

überprüfen sie vor <strong>der</strong> montage<br />

<strong>der</strong> winterreifen die<br />

profiltiefe Ein diagonalreifen<br />

muss mindestens fünf millimeter,<br />

ein radialreifen mindestens<br />

vier millimeter profiltiefe<br />

aufweisen Je größer die profiltiefe,<br />

umso besser die haftung<br />

<strong>der</strong> winterreifen<br />

wir bitten um ihr verständnis<br />

und danken für die zu erwartende<br />

unterstützung!<br />

Heribert Angerer<br />

Akad. IM<br />

0699 / 10 85 1173<br />

Ihr Immobilienexperte<br />

für die Katastralgemeinden<br />

von <strong>Gföhl</strong>!

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