aus dem rathaus <strong>der</strong> Winter steht Vor <strong>der</strong> tür Da<strong>mit</strong> verbunden sind nicht nur persönliche Vorsorgen, son<strong>der</strong>n auch vom Gesetz vorgegebene Spielregeln. die stadtgemeinde gföhl hat auch heuer wie<strong>der</strong> umfangreiche vorbereitungen für die bewältigung <strong>der</strong> winterdienstlichen aufgaben unternommen aber auch liegenschaftseigentümer und fahrzeughalter werden an ihre gesetzlich verankerten pflichten erinnert bzw um ihre unterstützung gebeten Räum- und Streupflicht: die liegenschaftseigentümer werden an die in <strong>der</strong> straßenverkehrsordnung verankerte räum- und streupflicht in <strong>der</strong> Zeit zwischen 6 bis 22 Uhr erinnert (§ 93 (1) StVO: Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, haben dafür zu sorgen, dass die entlang <strong>der</strong> Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich <strong>der</strong> in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang <strong>der</strong> ganzen Liegenschaft in <strong>der</strong> Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, Roswitha Higer Akad. IM 0699 / 106 86 876 Ihre Immobilienexpertin für <strong>Gföhl</strong>/Stadt! 18 / TREFF.PUNKT.GFÖHL so ist <strong>der</strong> Straßenrand in <strong>der</strong> Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufshütten.) Bäume und Einfriedungen neben <strong>der</strong> Straße: Ein problem stellen für räum- und sonstige Einsatzfahrzeuge über die Grundgrenzen auf Verkehrsflächen hinaushängende äste, sträucher, etc dar durch die schneelast hängen diese oft weit in den straßenkörper hinein und behin<strong>der</strong>n ein zügiges Vorankommen <strong>der</strong> Einsatzfahrzeuge. unsere bitte: Entfernen sie noch vor dem heranstehenden winter allfällige problemstellen (§ 91 (1) StVO: Die Behörde hat die Grundeigentümer aufzufor<strong>der</strong>n, Bäume, Sträucher, Hecken und <strong>der</strong>gleichen, welche die Verkehrssicherheit, insbeson<strong>der</strong>e die freie Sicht über den Straßenverlauf o<strong>der</strong> auf die Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs o<strong>der</strong> welche die Benützbarkeit <strong>der</strong> Straße einschließlich <strong>der</strong> auf o<strong>der</strong> über ihr befindlichen, dem Straßenverkehr dienenden Anlagen, z.B. Oberleitungs- und Beleuchtungsanlagen, beeinträchtigen, auszuästen o<strong>der</strong> zu entfernen). Parken von Fahrzeugen in engen Stellen: für manchen liegenschaftseigentümer mag es bequem sein, sein fahrzeug direkt auf <strong>der</strong> fahrbahn vor dem haus abstellen zu können für die winterdienst-durchführenden kann das aber <strong>mit</strong>unter problematisch sein, vor allem, wenn nur mehr geringe durchfahrtsbreiten übrig bleiben (schneepflugbreite), weil geparkte fahrzeuge oft beidseitig (schräg gegenüber) stehen und <strong>der</strong> schneepflug „schlangenlinien“ fahren muss unsere bitte: denken sie daran, dass Einsatzfahrzeuge je<strong>der</strong>zeit ungehin<strong>der</strong>t passieren können Ihre Immobilienexperten in und um <strong>Gföhl</strong>! www.remax.at Tiefenbacher Immobilien GmbH, 3500 Krems, Heinemannstraße 5 Die Mitarbeiter des Wirtschaftshofes <strong>der</strong> <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Gföhl</strong> sind ebenso einsatzbereit, wie die zahlreichen privaten Unternehmer und <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Gemeinde beauftragte Maschinenring. Erinnerung: Richtige Bereifung: die „witterungsabhängige winterreifenpflicht“ gilt von 1 november bis 15 april winterreifen müssen am pkw montiert sein, wenn winterlichte verhältnisse herrschen (schnee, matsch, Eis) überprüfen sie vor <strong>der</strong> montage <strong>der</strong> winterreifen die profiltiefe Ein diagonalreifen muss mindestens fünf millimeter, ein radialreifen mindestens vier millimeter profiltiefe aufweisen Je größer die profiltiefe, umso besser die haftung <strong>der</strong> winterreifen wir bitten um ihr verständnis und danken für die zu erwartende unterstützung! Heribert Angerer Akad. IM 0699 / 10 85 1173 Ihr Immobilienexperte für die Katastralgemeinden von <strong>Gföhl</strong>!
WerbunG TREFF.PUNKT.GFÖHL / 19