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1. Elternbrief 2013/14 - Leopold-Ullstein-Realschule Fürth

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Materialgeld/ Hausaufgabenheft<br />

Alle Schüler müssen ein Hausaufgabenheft führen, sie können an der Schule für 0,75 € eines erwerben<br />

Bitte geben Sie Ihrem Kind bis spätestens 04.10.13 den Betrag von € 10 mit. Die Klassleiter werden<br />

dieses Geld jeweils einsammeln. Es wird verwendet für: Papier, Kopien, 4 € Jahresbericht. Bei mehreren<br />

Geschwistern an unserer Schule bezahlt nur das jüngste Kind die 4 € für den Jahresbericht, beide Kinder<br />

bekommen aber ein Exemplar ausgehändigt.<br />

Paten<br />

Unsere Patinnen und Paten, d.h. ältere Schüler (v.a. aus den Jahrgangsstufen 9/10), erleichtern in<br />

vielfacher Weise und mit zahlreichen Aktivitäten unseren Fünftklässlern die Umstellung von der Grundbzw.<br />

Mittelschule auf die <strong>Realschule</strong>. Sie veranstalten z. B. Faschingsfeiern, Spielenachmittage, eine<br />

Nikolausfeier etc.<br />

Ansprechpartner für die Paten sind Frau Arnold und Herr Janouschek.<br />

Rauchverbot<br />

Der Art. 80 Abs. 5 BayEUG lautet: „Das Rauchen in der Schule und auf dem Schulgelände ist<br />

untersagt.“ Dies gilt generell für alle in der Schule tätigen Personen.<br />

Realschulordnung RSO<br />

Als Anlage erhalten Sie für alle Jahrgangsstufen eine Aufstellung der Vorrückungsfächer mit den<br />

Zahlen der Wochenstunden und der Schulaufgaben. Schulaufgaben- und Kurzarbeitentermine<br />

werden den Klassen spätestens eine Woche vorher angesagt, sodass sie sich rechtzeitig darauf vorbereiten<br />

können. Bitte fragen Sie Ihr Kind nach Schulaufgaben und Kurzarbeiten und lassen Sie sich die<br />

Arbeiten auch zeigen, denn die Schüler/-innen bekommen sie mit nach Hause. Die (z.T. von Ihnen zu<br />

unterschreibenden) Arbeiten müssen zuverlässig in der von der jeweiligen Lehrkraft gesetzten Frist<br />

zurückgegeben werden.<br />

Freiwillige Rücktritte in die darunterliegende Jahrgangsstufe sind nur bis Ende des <strong>1.</strong> Schulhalbjahres<br />

möglich.<br />

Über die RSO und alle anderen Fragen zur <strong>Realschule</strong> können Sie sich am besten auf der Homepage der<br />

bayerischen <strong>Realschule</strong> informieren: www.realschule.bayern.de<br />

Rückgabe von Leistungsnachweisen<br />

Leistungsnachweise (Schulaufgaben/ Kurzarbeiten/ Stegreifaufgaben) müssen von den Lehrkräften im<br />

Normalfall innerhalb von <strong>14</strong> Tagen korrigiert und an die Schüler zurückgegeben werden. Nach weiteren<br />

<strong>14</strong> Tagen werden die Arbeiten an die Schulleitung weitergeleitet. Deshalb müssen sie rechtzeitig von den<br />

Schülern an die Lehrkräfte zurückgegeben werden. Bitte weisen Sie Ihr Kind auf seine Sorgfaltspflicht<br />

und Verantwortung hin.<br />

Werden Arbeiten nach mehrfacher Aufforderung nicht zurückgegeben, erhält die Schülerin/der<br />

Schüler keine Arbeit mehr mit nach Hause. Sie haben in diesem Fall aber die Möglichkeit, nach<br />

Voranmeldung die Tests an der Schule einzusehen.<br />

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