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1. Elternbrief 2013/14 - Leopold-Ullstein-Realschule Fürth

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Neben Lehrkräften übernehmen auch Tutoren und Tutorinnen aus den höheren Jahrgangsstufen diese<br />

Förderung und helfen somit, eventuelle Schwächen zu verbessern, Lücken zu schließen und<br />

Kompetenzen aufzubauen. Bitte folgen Sie den Empfehlungen der Lehrkräfte, wenn sie Ihre Kinder zum<br />

Besuch auffordern.<br />

Ergänzungsunterricht bieten wir im <strong>1.</strong> Schulhalbjahr in folgenden Fächern und Jahrgangsstufen an:<br />

5. Deutsch, Mathematik, Englisch<br />

5. – 8. LRS/Legasthenie<br />

Im Folgenden erhalten Sie in alphabetischer Auflistung weitere wichtige Informationen für das<br />

Schuljahr.<br />

Ansprechpartner<br />

Im Laufe eines Schuljahres kann es immer wieder vorkommen, dass Sie hinsichtlich bestimmter<br />

Maßnahmen, Noten oder sonstiger Dinge Rückfragen haben. Ich bitte Sie, in diesem Fall immer zuerst<br />

direkt mit der Lehrkraft Kontakt aufzunehmen. Erst wenn Sie dann noch weitere Fragen haben, sollten<br />

Sie die Klassleitung, die Verbindungslehrkräfte oder schließlich die Schulleitung einbeziehen.<br />

Schulleitung: Frau Mathilde Eichhammer (Realschuldirektorin, Schulleiterin)<br />

Frau Sonja Weber (Erste Konrektorin)<br />

Herr Michael Vogel (Zweiter Konrektor)<br />

Verbindungslehrkräfte:<br />

Beratungslehrkraft:<br />

Praktikum:<br />

Schulbücher:<br />

Frau Arnold, Herr Janouschek<br />

Frau Freund<br />

Frau Freund, Frau Reichenbach, Frau Panczuk (verpflichtend in IIIb)<br />

Herr Bauersachs, Frau Wittmann<br />

Befreiung / Beurlaubung vom Unterricht<br />

Für einen vorhersehbaren Anlass (Vorstellungsgespräch, Einstellungsprüfung, Wohnungswechsel etc.)<br />

ist mindestens drei Tage vorher bei der Schulleitung schriftlich eine Unterrichtsbefreiung zu<br />

beantragen. Eine nachträgliche Entschuldigung ist in diesen Fällen nicht gültig. Das Fehlen wird als<br />

unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht mit allen Konsequenzen gewertet. Anträge auf Befreiung<br />

sind im Sekretariat erhältlich.<br />

Legen Sie Arztbesuche, Vorstellungen bei Betrieben usw. bitte möglichst auf unterrichtsfreie Zeiten,<br />

denn wir dürfen Befreiungen für Vorhaben, die auch außerhalb der Unterrichtszeit erledigt werden können,<br />

nicht gewähren.<br />

Bei der Teilnahme von Schülern an Fahrten von Vereinen, Jugendverbänden und dergleichen,<br />

müssen die Eltern oder Schüler rechtzeitig in Erfahrung bringen, ob der Veranstalter die Genehmigung<br />

für eine Beurlaubung vonseiten des Kultusministeriums erhalten hat. Ich weise darauf hin, dass auch in<br />

solchen Fällen die Eltern und nicht der Veranstalter den Antrag auf Befreiung stellen müssen.<br />

Zu den Ferien hin häufen sich alljährlich die Anträge mit der Bitte um eine vorzeitige Beurlaubung von<br />

Schülern. Um Missverständnisse und Verärgerung auf allen Seiten von vorneherein zu vermeiden, weise<br />

ich auf Folgendes hin:<br />

Beurlaubungen, die nur auf die Verlängerung von Ferienzeiten oder auf ein verlängertes<br />

Wochenende abzielen, können nicht bewilligt werden. Die Beurlaubungsrichtlinien des Ministeriums<br />

sind hierfür sehr streng und eindeutig.<br />

Bei „selbstständiger“ Verlängerung des Urlaubs (und damit Schulschwänzens) kann ein Bußgeld vom<br />

Rechtsamt der Stadt <strong>Fürth</strong> verhängt werden.<br />

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