1. Elternbrief 2013/14 - Leopold-Ullstein-Realschule Fürth
1. Elternbrief 2013/14 - Leopold-Ullstein-Realschule Fürth
1. Elternbrief 2013/14 - Leopold-Ullstein-Realschule Fürth
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Neben Lehrkräften übernehmen auch Tutoren und Tutorinnen aus den höheren Jahrgangsstufen diese<br />
Förderung und helfen somit, eventuelle Schwächen zu verbessern, Lücken zu schließen und<br />
Kompetenzen aufzubauen. Bitte folgen Sie den Empfehlungen der Lehrkräfte, wenn sie Ihre Kinder zum<br />
Besuch auffordern.<br />
Ergänzungsunterricht bieten wir im <strong>1.</strong> Schulhalbjahr in folgenden Fächern und Jahrgangsstufen an:<br />
5. Deutsch, Mathematik, Englisch<br />
5. – 8. LRS/Legasthenie<br />
Im Folgenden erhalten Sie in alphabetischer Auflistung weitere wichtige Informationen für das<br />
Schuljahr.<br />
Ansprechpartner<br />
Im Laufe eines Schuljahres kann es immer wieder vorkommen, dass Sie hinsichtlich bestimmter<br />
Maßnahmen, Noten oder sonstiger Dinge Rückfragen haben. Ich bitte Sie, in diesem Fall immer zuerst<br />
direkt mit der Lehrkraft Kontakt aufzunehmen. Erst wenn Sie dann noch weitere Fragen haben, sollten<br />
Sie die Klassleitung, die Verbindungslehrkräfte oder schließlich die Schulleitung einbeziehen.<br />
Schulleitung: Frau Mathilde Eichhammer (Realschuldirektorin, Schulleiterin)<br />
Frau Sonja Weber (Erste Konrektorin)<br />
Herr Michael Vogel (Zweiter Konrektor)<br />
Verbindungslehrkräfte:<br />
Beratungslehrkraft:<br />
Praktikum:<br />
Schulbücher:<br />
Frau Arnold, Herr Janouschek<br />
Frau Freund<br />
Frau Freund, Frau Reichenbach, Frau Panczuk (verpflichtend in IIIb)<br />
Herr Bauersachs, Frau Wittmann<br />
Befreiung / Beurlaubung vom Unterricht<br />
Für einen vorhersehbaren Anlass (Vorstellungsgespräch, Einstellungsprüfung, Wohnungswechsel etc.)<br />
ist mindestens drei Tage vorher bei der Schulleitung schriftlich eine Unterrichtsbefreiung zu<br />
beantragen. Eine nachträgliche Entschuldigung ist in diesen Fällen nicht gültig. Das Fehlen wird als<br />
unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht mit allen Konsequenzen gewertet. Anträge auf Befreiung<br />
sind im Sekretariat erhältlich.<br />
Legen Sie Arztbesuche, Vorstellungen bei Betrieben usw. bitte möglichst auf unterrichtsfreie Zeiten,<br />
denn wir dürfen Befreiungen für Vorhaben, die auch außerhalb der Unterrichtszeit erledigt werden können,<br />
nicht gewähren.<br />
Bei der Teilnahme von Schülern an Fahrten von Vereinen, Jugendverbänden und dergleichen,<br />
müssen die Eltern oder Schüler rechtzeitig in Erfahrung bringen, ob der Veranstalter die Genehmigung<br />
für eine Beurlaubung vonseiten des Kultusministeriums erhalten hat. Ich weise darauf hin, dass auch in<br />
solchen Fällen die Eltern und nicht der Veranstalter den Antrag auf Befreiung stellen müssen.<br />
Zu den Ferien hin häufen sich alljährlich die Anträge mit der Bitte um eine vorzeitige Beurlaubung von<br />
Schülern. Um Missverständnisse und Verärgerung auf allen Seiten von vorneherein zu vermeiden, weise<br />
ich auf Folgendes hin:<br />
Beurlaubungen, die nur auf die Verlängerung von Ferienzeiten oder auf ein verlängertes<br />
Wochenende abzielen, können nicht bewilligt werden. Die Beurlaubungsrichtlinien des Ministeriums<br />
sind hierfür sehr streng und eindeutig.<br />
Bei „selbstständiger“ Verlängerung des Urlaubs (und damit Schulschwänzens) kann ein Bußgeld vom<br />
Rechtsamt der Stadt <strong>Fürth</strong> verhängt werden.<br />
4