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1. Elternbrief 2013/14 - Leopold-Ullstein-Realschule Fürth

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Bei Erkrankungen von mehr als drei Tagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine schriftliche Bestätigung<br />

über die Dauer der Erkrankung vorzulegen.<br />

Bei Erkrankungen von mehr als 10 Unterrichtstagen in Folge oder nach Aufforderung durch die Schule<br />

muss ein ärztliches Zeugnis mit dem Vermerk „Zur Vorlage bei der Schulbehörde“ vorgelegt werden<br />

(bzw. amtsärztliches Attest).<br />

3. Bei krankheitsbedingter dauerhafter Befreiung vom Sportunterricht legen Sie bitte ein ärztliches<br />

Attest bei der Sportlehrkraft vor. Wir werden dann Ihre Tochter/Ihren Sohn - falls nötig - von der<br />

Anwesenheitspflicht entbinden.<br />

4. Kann Ihre Tochter/Ihr Sohn wegen einer kurzfristig aufgetretenen Krankheit nicht an einer rechtzeitig<br />

festgesetzten Nachholschulaufgabe teilnehmen, so ist eine ärztliche Bescheinigung nötig.<br />

Ich mache auch darauf aufmerksam, dass im Falle nicht ausreichender, zu spät vorgelegter oder fehlender<br />

Entschuldigung angesagte Leistungsnachweise (Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Jahrgangsstufentests)<br />

mit der Note 6 bewertet werden müssen (§ 53.5 RSO). Versäumter Unterrichtsstoff muss<br />

in angemessener Frist nachgeholt werden.<br />

Bitte sorgen Sie im Interesse Ihres Kindes dafür, dass möglichst wenige Fehlzeiten auftreten und<br />

fördern Sie das Verantwortungsbewusstsein Ihres Kindes, indem Sie Entschuldigungen nicht zu<br />

großzügig ausstellen (z. B. an Wandertagen, Nachmittagsunterricht).<br />

Bei auffälliger Häufung von Erkrankungen verlangen wir für Fehltage die Vorlage eines<br />

ärztlichen Attests. Bei längerem unentschuldigten Fehlen kann das Rechtsamt der Stadt <strong>Fürth</strong><br />

Bußgelder verhängen.<br />

Über diese Vorschriften wurden Ihre Kinder ebenfalls unterrichtet.<br />

In der Anlage geben wir Ihnen Rundschreiben des Kultusministeriums weiter, in denen über das Verhalten<br />

bei ansteckenden Krankheiten informiert wird. Bitte beachten Sie die geltenden Bestimmungen<br />

und Ratschläge.<br />

Fahrtenprogramm<br />

Im Laufe der sechs Jahre an unserer Schule werden folgende Klassenfahrten durchgeführt :<br />

5. Jgst. Schullandheimaufenthalt<br />

7. Jgst. Skikurs<br />

10. Jgst. Studienfahrt (freiwillig)<br />

Zusätzlich können stattfinden:<br />

SMV-Fahrt, Theaterbesuche (Schulplatzmiete),<br />

eintägige Unterrichtsgänge, -fahrten (Museen etc.),<br />

zwei Wandertage<br />

Schulplatzmiete<br />

Ich empfehle Ihren Kindern den Besuch der Veranstaltungen im Stadttheater <strong>Fürth</strong>. Näheres erfahren Sie<br />

bei Frau Preiser.<br />

Ferien / unterrichtsfreie Tage<br />

Für das Schuljahr <strong>2013</strong>/<strong>14</strong> sind folgende Ferienzeiten bzw. schulfreie Tage festgelegt :<br />

Herbstferien: 28. Oktober <strong>2013</strong> mit 3<strong>1.</strong> Oktober <strong>2013</strong><br />

Tag der deutschen Einheit: 03.10. <strong>2013</strong><br />

Buß- und Bettag: 20.1<strong>1.</strong> <strong>2013</strong><br />

Weihnachtsferien: 23. Dezember <strong>2013</strong> mit 04. Januar 20<strong>14</strong><br />

Fasching-/Frühjahrsferien: 03. März 20<strong>14</strong> mit 07. März 20<strong>14</strong><br />

Osterferien: <strong>14</strong>. April 20<strong>14</strong> mit 26. April 20<strong>14</strong><br />

Tag der Arbeit: 0<strong>1.</strong>05. 20<strong>14</strong><br />

Christi Himmelfahrt: 29.05. 20<strong>14</strong><br />

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