1. Elternbrief 2013/14 - Leopold-Ullstein-Realschule Fürth
1. Elternbrief 2013/14 - Leopold-Ullstein-Realschule Fürth
1. Elternbrief 2013/14 - Leopold-Ullstein-Realschule Fürth
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Bei Erkrankungen von mehr als drei Tagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine schriftliche Bestätigung<br />
über die Dauer der Erkrankung vorzulegen.<br />
Bei Erkrankungen von mehr als 10 Unterrichtstagen in Folge oder nach Aufforderung durch die Schule<br />
muss ein ärztliches Zeugnis mit dem Vermerk „Zur Vorlage bei der Schulbehörde“ vorgelegt werden<br />
(bzw. amtsärztliches Attest).<br />
3. Bei krankheitsbedingter dauerhafter Befreiung vom Sportunterricht legen Sie bitte ein ärztliches<br />
Attest bei der Sportlehrkraft vor. Wir werden dann Ihre Tochter/Ihren Sohn - falls nötig - von der<br />
Anwesenheitspflicht entbinden.<br />
4. Kann Ihre Tochter/Ihr Sohn wegen einer kurzfristig aufgetretenen Krankheit nicht an einer rechtzeitig<br />
festgesetzten Nachholschulaufgabe teilnehmen, so ist eine ärztliche Bescheinigung nötig.<br />
Ich mache auch darauf aufmerksam, dass im Falle nicht ausreichender, zu spät vorgelegter oder fehlender<br />
Entschuldigung angesagte Leistungsnachweise (Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Jahrgangsstufentests)<br />
mit der Note 6 bewertet werden müssen (§ 53.5 RSO). Versäumter Unterrichtsstoff muss<br />
in angemessener Frist nachgeholt werden.<br />
Bitte sorgen Sie im Interesse Ihres Kindes dafür, dass möglichst wenige Fehlzeiten auftreten und<br />
fördern Sie das Verantwortungsbewusstsein Ihres Kindes, indem Sie Entschuldigungen nicht zu<br />
großzügig ausstellen (z. B. an Wandertagen, Nachmittagsunterricht).<br />
Bei auffälliger Häufung von Erkrankungen verlangen wir für Fehltage die Vorlage eines<br />
ärztlichen Attests. Bei längerem unentschuldigten Fehlen kann das Rechtsamt der Stadt <strong>Fürth</strong><br />
Bußgelder verhängen.<br />
Über diese Vorschriften wurden Ihre Kinder ebenfalls unterrichtet.<br />
In der Anlage geben wir Ihnen Rundschreiben des Kultusministeriums weiter, in denen über das Verhalten<br />
bei ansteckenden Krankheiten informiert wird. Bitte beachten Sie die geltenden Bestimmungen<br />
und Ratschläge.<br />
Fahrtenprogramm<br />
Im Laufe der sechs Jahre an unserer Schule werden folgende Klassenfahrten durchgeführt :<br />
5. Jgst. Schullandheimaufenthalt<br />
7. Jgst. Skikurs<br />
10. Jgst. Studienfahrt (freiwillig)<br />
Zusätzlich können stattfinden:<br />
SMV-Fahrt, Theaterbesuche (Schulplatzmiete),<br />
eintägige Unterrichtsgänge, -fahrten (Museen etc.),<br />
zwei Wandertage<br />
Schulplatzmiete<br />
Ich empfehle Ihren Kindern den Besuch der Veranstaltungen im Stadttheater <strong>Fürth</strong>. Näheres erfahren Sie<br />
bei Frau Preiser.<br />
Ferien / unterrichtsfreie Tage<br />
Für das Schuljahr <strong>2013</strong>/<strong>14</strong> sind folgende Ferienzeiten bzw. schulfreie Tage festgelegt :<br />
Herbstferien: 28. Oktober <strong>2013</strong> mit 3<strong>1.</strong> Oktober <strong>2013</strong><br />
Tag der deutschen Einheit: 03.10. <strong>2013</strong><br />
Buß- und Bettag: 20.1<strong>1.</strong> <strong>2013</strong><br />
Weihnachtsferien: 23. Dezember <strong>2013</strong> mit 04. Januar 20<strong>14</strong><br />
Fasching-/Frühjahrsferien: 03. März 20<strong>14</strong> mit 07. März 20<strong>14</strong><br />
Osterferien: <strong>14</strong>. April 20<strong>14</strong> mit 26. April 20<strong>14</strong><br />
Tag der Arbeit: 0<strong>1.</strong>05. 20<strong>14</strong><br />
Christi Himmelfahrt: 29.05. 20<strong>14</strong><br />
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