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Mandantenzeitung 04 / 2009 - HILLIG Rechtsanwälte

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Ausgabe <strong>04</strong>/<strong>2009</strong><br />

Inhalt<br />

Erweiterung unseres Teams ........................... 2<br />

Erweiterung unseres Leistungsangebotes ...... 2<br />

Rechtsprechung .............................................. 2<br />

Vorwort<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

nach einem ereignisreichen und wie wir<br />

hoffen erfolgreichen Jahr für Sie und Ihr<br />

Unternehmen sowie Ihre Mitarbeiter und<br />

Partner wünschen wir Ihnen eine besinnliche<br />

und erholsame Weihnachtszeit und ein<br />

wirtschaftlich stabiles Jahr 2010.<br />

Wir möchten an dieser Stelle auch nicht<br />

versäumen, uns bei Ihnen für das entgegengebrachte<br />

Vertrauen und die in allen Belangen<br />

erfolgreiche Zusammenarbeit im Jahr<br />

<strong>2009</strong> zu bedanken.<br />

Für das Jahr 2010 verstehen sich die Kanzlei<br />

Hillig Rechtsanwälte und die SineCura<br />

Steuerberatungsgesellschaft mbH bei der<br />

Lösung Ihrer rechtlichen und steuerrechtlichen<br />

Fragen als die zuverlässigen Partner<br />

an Ihrer Seite.<br />

Im Jahr 2010 werden wir uns verstärkt auf<br />

die Erweiterung unseres Weiterbildungsangebotes<br />

konzentrieren, um das ganzheitliche<br />

Angebot für Sie und unsere Kooperationspartner<br />

zu erweitern. Unsere Aktivitäten<br />

auf dem russischen und weißrussischen<br />

Markt werden für unsere exportorientierten<br />

Mandanten von Vorteil und für Nachfolgekonzepte<br />

unserer deutschen Mandanten<br />

von wachsendem Interesse sein.<br />

Insolvenzrecht ............................................ 2<br />

Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen ....... 3<br />

Gesetzgebung ................................................. 4<br />

Vertrag von Lissabon tritt am 01.12.<strong>2009</strong> in<br />

Kraft ........................................................... 4<br />

Reform der Vergabeordnungen: VOL/A .... 4<br />

Neue Schwellenwerte ab 2010 .................. 4<br />

Serie – ausländisches GmbH - Recht ............... 5<br />

GmbH – Recht in England ............................... 5<br />

Pensionsverpflichtungen – eine „tickende<br />

Zeitbombe“ ..................................................... 7<br />

Kunst und Recht: Kunsthistorikerin Claudia<br />

Servaty und Rechtsanwalt Tom Hillig im<br />

Gespräch ......................................................... 8<br />

Die Sinecura Steuerberatungsgesellschaft<br />

informiert: ....................................................... 9<br />

Investitionsabzugsbetrag für Pkw: Trotz<br />

bisheriger Ein-Prozent-Regel ..................... 9<br />

Verdeckte Gewinnausschüttung: Bei<br />

privater Pkw-Nutzung trotz Verbot ......... 11<br />

Kulinarisches ................................................. 12<br />

Erlebnistour England – Wales – Schottland .. 13<br />

Jura macht Spaß… ......................................... 15<br />

Ihr<br />

Rechtsanwalt Tom Hillig


Erweiterung unseres Teams<br />

Verstärkt wird das Team der Kanzlei Hillig Rechtsanwälte<br />

seit 01.10.<strong>2009</strong> durch Frau Rechtsanwältin<br />

Steffi Scholz.<br />

Rechtsanwältin Steffi Scholz<br />

<strong>HILLIG</strong> Rechtsanwälte<br />

Tiergartenstraße 40<br />

01219 Dresden<br />

Tel: 0351 – 46 71 37 0<br />

Fax: 0351 – 46 71 37 11<br />

Mail: steffi.scholz@hillig-rechtsanwaelte.de<br />

Web: www.hillig-rechtsanwaelte.de<br />

Darüber hinaus können Sie uns wie bisher wochentäglich<br />

zwischen 8 und 20 Uhr auch unter der Mobilfunknummer<br />

0152/23449224 erreichen – unabhängig<br />

davon, ob unsere Büros besetzt sind.<br />

Erweiterung unseres Leistungsangebotes<br />

HSH – Neu gegründete Schulungsgesellschaft<br />

bietet Seminare für Praktiker an<br />

Unsere Kanzlei <strong>HILLIG</strong> Rechtsanwälte versteht sich<br />

als Dienstleistungsunternehmen, dessen vorrangiges<br />

Ziel der Erfolg seiner Mandanten ist.<br />

Uns ist bewusst, dass wir nur erfolgreich sein können,<br />

wenn unsere Mandanten erfolgreich sind. Aus<br />

diesem Grund sind die Anwälte unserer Kanzlei<br />

und die Berufsträger und qualifizierten Mitarbeiter<br />

unserer Kooperationspartner häufig auch als Dozenten<br />

für juristische, wirtschaftliche und steuerliche<br />

Themen tätig.<br />

Um dieser langjährigen Kompetenz einen Rahmen<br />

zu geben und das damit verbundene Know How zu<br />

konzentrieren, haben wir kürzlich die Gesellschaft<br />

HSH gegründet, die ab dem Jahr 2010 Schulungen<br />

und Seminare zu den eingangs genannten Themen<br />

anbieten wird. Zentrales Motto des Angebots ist<br />

die kurzweilige, kompakte und praktische Vermittlung<br />

des Stoffes, dienend dem Erfolg der Kunden.<br />

Denn Information und Kommunikation sind die<br />

Grundlage von Entscheidungen. Richtige Entscheidungen<br />

wiederum sind Voraussetzungen für unternehmerischen<br />

Erfolg.<br />

Die Dozenten der HSH sind auf dem jeweiligen<br />

Gebiet spezialisiert und kennen die Materie aus<br />

der Praxis und vermitteln den Schulungsinhalt so,<br />

wie er in der täglichen Arbeit umzusetzen und<br />

anzuwenden ist.<br />

Veranstaltungen der HSH werden sowohl in Seminarform<br />

als auch in Form individueller betrieblicher<br />

Schulungen deutschlandweit durchgeführt.<br />

Das Angebot der HSH wird stetig erweitert und<br />

umfasst derzeit u.a. folgende Schulungen und<br />

Seminare:<br />

- Arbeitsrecht in der Unternehmenspraxis<br />

- Vertragsrecht und Claim-Management<br />

- Insolvenzrecht in der Praxis<br />

- Recht für Ein- und Verkäufer sowie Reklamationsbearbeiter<br />

- Werkvertragsrecht und VOB<br />

- Gewerbemietrecht, speziell Centermietverträge<br />

- Geschäftsführerhaftung<br />

- Grundlagen des Steuerrechts<br />

- Unternehmensgründung und -nachfolge<br />

- Anlagenbuchhaltung, Umsatzsteuer und<br />

Reisekosten<br />

Für die Erstellung eines individuellen Seminarangebots<br />

und zu weiteren Themen stehen Ihnen als<br />

Ansprechpartner RA Tom Hillig und RA Robert<br />

Hauptfleisch gern zur Verfügung.<br />

Insolvenzrecht<br />

Leitsatz:<br />

Rechtsprechung<br />

Die Anordnung von Verfügungsbeschränkungen im<br />

Eröffnungsverfahren hindert den Erwerb einer<br />

2


zuvor abgetretenen, erst nach Anordnung entstandenen<br />

Forderung des Insolvenzschuldners nicht<br />

(Anschluss an BGHZ 135, 140).<br />

BGH, Urteil vom 22. Oktober <strong>2009</strong> - IX ZR 90/08;<br />

Quelle: www.juris.de<br />

Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten:<br />

Verletzt der Schuldner vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />

seine Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten,<br />

so ist ein erneuter Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung<br />

innerhalb von drei Jahren nach<br />

rechtskräftiger Versagung der Restschuldbefreiung<br />

in einem früheren Verfahren unzulässig.<br />

Quelle: www.insolvenzrecht.info<br />

BGH, Urteil vom 2. Juli <strong>2009</strong> - IX ZR 126/08<br />

Ausübung von gewerblichen Tätigkeiten in einer<br />

Mietwohnung<br />

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss<br />

der Vermieter einer Wohnung geschäftliche Aktivitäten<br />

seines Mieters freiberuflicher oder gewerblicher<br />

Art nicht ohne Weiteres dulden. Dies ist zumindest<br />

dann der Fall, wenn sie nach außen hin in<br />

Erscheinung treten und keine entsprechende Vereinbarung<br />

getroffen wurde.<br />

Im Einzelfall kann der Vermieter allerdings nach<br />

Treu und Glauben verpflichtet sein, eine Erlaubnis<br />

zu einer teilweisen gewerblichen Nutzung zu erteilen.<br />

Insbesondere, wenn es sich nach Art und Umfang<br />

um eine Tätigkeit handelt, von der – selbst<br />

durch etwaigen Publikumsverkehr – keine weitergehenden<br />

Einwirkungen auf die Mietsache oder die<br />

Mitmieter ausgehen als bei üblicher Nutzung der<br />

Wohnung. Werden dagegen, wie im zu Grunde<br />

liegenden Fall, Mitarbeiter für die geschäftliche<br />

Tätigkeit des Mieters in der Wohnung beschäftigt,<br />

kommt ein Anspruch auf Gestattung regelmäßig<br />

nicht in Betracht.<br />

Quelle: BGH, 14.07.<strong>2009</strong>, VIII ZR 165/08<br />

Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen<br />

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Grundsatzurteil<br />

die Bedeutung der Arbeitsruhe an Sonnund<br />

Feiertagen unterstrichen. Sie bleibt aus verfassungsrechtlichen<br />

Gründen die Regel und ist gesetzlich<br />

geschützt; Ausnahmeregelungen dürfen den<br />

Schutz der Arbeitsruhe an diesen Tagen nicht aushöhlen.<br />

Mit dem Urteil stellten die Richter fest, dass die<br />

Regelung im Land Berlin, nach der an allen vier<br />

Adventsonntagen eine unbeschränkte Öffnung der<br />

Verkaufsstätten genehmigt wurde, nicht mit der<br />

Verfassung vereinbar ist. Im Jahr <strong>2009</strong> kann in<br />

Berlin angesichts der bereits getroffenen Dispositionen<br />

noch so verfahren werden, ab 2010 jedoch<br />

nicht mehr.<br />

In der Begründung stellten die Richter nicht nur auf<br />

den Schutz der christlichen Religionsgemeinschaften<br />

ab, sondern hoben die soziale Bedeutung der<br />

Arbeitsruhe hervor: "Die Gewährleistung der Arbeitsruhe<br />

sichert eine wesentliche Grundlage für<br />

die Rekreationsmöglichkeiten des Menschen und<br />

zugleich für ein soziales Zusammenleben und ist<br />

damit auch Garant für die Wahrnehmung von anderen<br />

Grundrechten, die der Persönlichkeitsentfaltung<br />

dienen." Sie unterstrichen, dass der Schutz<br />

der Arbeitsruhe "nicht auf einen religiösen oder<br />

weltanschaulichen Sinngehalt der Sonn- und Feiertage<br />

beschränkt ist. Die Regelung zielt in der säkularisierten<br />

Gesellschafts- und Staatsordnung aber<br />

auch auf die Verfolgung profaner Ziele wie die der<br />

persönlichen Ruhe, Besinnung, Erholung und Zerstreuung."<br />

Der Einschränkung der Arbeitsruhe an Sonn- und<br />

Feiertage z.B. durch die Freigabe der Ladenöffnung<br />

sind daher nach Auffassung der obersten Bundesrichter<br />

enge Grenzen gesetzt: Jede Ausnahme<br />

bedarf zum einen eines Sachgrundes. "Ein bloß<br />

wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber<br />

und ein alltägliches Erwerbsinteresse<br />

(`Shopping-Interesse´) potenzieller Käufer genügen<br />

grundsätzlich nicht, um Ausnahmen von dem verfassungsunmittelbar<br />

verankerten Schutz der Arbeitsruhe<br />

und der Möglichkeit zu seelischer Erhebung<br />

an Sonn- und Feiertagen zu rechtfertigen."<br />

Weiterhin muss die Anzahl der Ausnahmen so<br />

gering sein, dass sie als Ausnahmen erkennbar<br />

bleiben und nicht eine weitgehende Gleichstellung<br />

der Sonn- und Feiertage mit den Werktagen stattfindet.<br />

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Dezember<br />

<strong>2009</strong>, Az.: 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07<br />

Dieser Beitrag wurde erstellt von Sylvia Erwin.<br />

3


Gesetzgebung<br />

Vertrag von Lissabon tritt am<br />

01.12.<strong>2009</strong> in Kraft<br />

Neue Schwellenwerte ab 2010<br />

Mit der Verordnung 1177/<strong>2009</strong> vom 30.11.<strong>2009</strong><br />

hat die EU-Kommission neue Schwellenwerte für<br />

die Vergabe öffentlicher Aufträge festgelegt. Nach<br />

Art. 1 reduzieren sich die EU-Schwellenwerte für<br />

die Vergabe öffentlicher Aufträge wie folgt:<br />

Nachdem am 03.11.<strong>2009</strong> Tschechien als letztes der<br />

27 Mitgliedstaaten den EU-Reformvertrag von<br />

Lissabon gebilligt und die Ratifikationsurkunde in<br />

Rom hinterlegt hat, tritt der Vertrag entsprechend<br />

seinem Artikel 6 am ersten Tag des auf die Hinterlegung<br />

der letzten Ratifikationsurkunde folgenden<br />

Monats, mithin am 01.12.<strong>2009</strong> in Kraft.<br />

Quelle: www.lexisnexis.de<br />

Reform der Vergabeordnungen:<br />

VOL/A<br />

Aktueller Sachstand zur Reform der VOL/A:<br />

Seitens des Vorstands des Deutschen Verdingungsausschusses<br />

für Leistungen (DVAL) wurden folgende<br />

Beschlüsse getroffen:<br />

- Keine Regelung zur Vergabe freiberuflicher<br />

Leistungen im Unterschwellenbereich<br />

- Keine Zulassung des Wettbewerbs zwischen<br />

Justizvollzugsanstalten und gewerblichen<br />

Unternehmen, aber: Ausnahmetatbestand<br />

für freihändige Vergaben<br />

- Keine Ergänzung des Ausschlusses von<br />

Bewerbern von der Teilnahme am Wettbewerb<br />

mit dem Begriff der "Gesetzestreue"<br />

bei einer nachweislich, die Zuverlässigkeit<br />

als Bewerber in Frage stellenden,<br />

schweren Verfehlung<br />

Bauaufträge:<br />

4,845 Mio. € (bisher: 5,15 Mio. €)<br />

Dienstleistungs- und Lieferaufträge:<br />

193.000 € (bisher: 206.000€)<br />

Dienstleistungs- und Lieferaufträge im Sektorenbereich:<br />

387.000€ (bisher: 412.000€)<br />

Liefer- und Dienstleistungen der Obersten oder<br />

Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer<br />

Bundeseinrichtungen:<br />

125.000 € (bisher: 133.000€)<br />

Die neuen EU-Schwellenwerte gelten ab dem<br />

01.01.2010 unmittelbar. Einer gesonderten Umsetzung<br />

in den EU-Mitgliedstaaten bedarf es nicht.<br />

- Keine Änderung bei der bestehenden Reihenfolge<br />

der Prüfung und Wertung der<br />

Angebote<br />

Weitere erforderliche Schritte sind die Bekanntmachung<br />

im Bundesanzeiger und die zum Inkrafttreten<br />

der neuen Regelungen notwendigen Verweisungen<br />

durch entsprechende Einführungserlasse<br />

der Länder bzw. durch eine noch zu ändernde<br />

Vergabeverordnung. Als realistisch für beides wird<br />

Februar/März nächsten Jahres angesehen.<br />

Quelle: lexisnexis.de<br />

4


Serie – ausländisches GmbH - Recht<br />

Im Zuge der zunehmenden Globalisierung wird es immer bedeutsamer, sich auch mit dem Gesellschaftsrecht unserer<br />

Nachbar-, EU-Mitglieds-, aber auch international wichtiger Handelsstaaten, vertraut zu machen. Insbesondere die rechtlichen<br />

Gegebenheiten in unseren europäischen Nachbarstaaten erlangen für ihre tägliche Arbeit immer größere Bedeutung.<br />

Deshalb möchten wir Ihnen in dieser Ausgabe einen kurzen Überblick zum GmbH – Recht in England geben.<br />

GmbH – Recht in England<br />

Das englische Gesellschaftsrecht umfasst viele<br />

einzelne Rechtsformen, einschließlich Sonder- und<br />

Mischformen. Die einfachste wirtschaftliche und<br />

rechtliche Einheit, ist der sogenannte sole trader<br />

(Einzelkaufmann). Er führt ein Gewerbe, entweder<br />

ganz allein oder mit Angestellten, muss für seine<br />

Geschäfte mit seinem gesamten Privatvermögen<br />

einstehen und trägt das wirtschaftliche Risiko.<br />

Daneben gibt es Personenhandelsgesellschaften,<br />

Vereinigungen, private Sondervermögen sowie<br />

unterschiedliche Körperschaften. Die wohl bekannteste<br />

Rechtsform des englischen GmbH – Rechts<br />

stellt die sogenannte Private Limited Company<br />

(LTD) dar.<br />

Etwa 1,8 Millionen in England und Wales registrierte<br />

Limiteds machen 99,0 % aller in England und<br />

Wales registrierten Gesellschaften aus.<br />

Gründung einer Limited<br />

Zur Gründung müssen mindestens ein Gründungsgesellschafter,<br />

ein Geschäftsführer und ein Gesellschaftssekretär<br />

zur Verfügung stehen, der nicht<br />

zugleich der alleinige Geschäftsführer sein kann. Es<br />

besteht kein gesetzlich vorgeschriebenes Gesellschaftskapital.<br />

Es muss jedoch an jeden Gründungsgesellschafter<br />

mindestens 1 Anteil mit einem<br />

zugeordneten Nominalwert ausgegeben werden.<br />

Nicht erforderlich ist dabei, die Eröffnung eines<br />

Bankkontos in England.<br />

Die Unternehmensgründer müssen die Gesellschaft<br />

anmelden, die Gesellschaftsverträge vorlegen<br />

und eine Gründungsgebühr i. H. v. 20,00 Pfund<br />

zahlen. Der Gesellschaftsvertrag muss grundsätzlich<br />

in englischer Sprache abgefasst sein. Anderssprachige<br />

Gesellschaftsverträge können dem<br />

Register nicht vorgelegt werden. Zuständiges Handelsregister<br />

ist der sogenannte registrar of compa-<br />

nies beim companies house Die Gründung wird<br />

sodann vom Registrator bekannt gemacht. Die<br />

Gesellschaft ist rechtsfähig und kann sofort tätig<br />

werden, wenn der Registrator die Gründungsurkunde<br />

ausgestellt hat.<br />

Organe einer Limited<br />

Der Geschäftsführer (Director) hat Treue und Loyalitätspflichten.<br />

Er hat eine allgemeine Sorgfaltspflicht<br />

gegenüber der Gesellschaft bei der Wahrnehmung<br />

deren Interessen. Auch die rechtzeitige<br />

Stellung eines etwaigen Insolvenzantrages gehört<br />

zu seinen Pflichten.<br />

Der Gesellschaftssekretär (Company secretary) ist<br />

im Wesentlichen für die Überwachung der Einhaltung<br />

aller vorgeschriebenen Formalien (z. Bsp. die<br />

Unterzeichnung von Formularen des Gesellschaftsregisters)<br />

verantwortlich.<br />

Gesellschafter<br />

Eine Limited kann durch mehrere natürliche oder<br />

juristische Personen, aber auch als Einpersonengesellschaft,<br />

gegründet werden. Die Gesellschafter<br />

können sowohl In- als auch- Ausländer und im<br />

Ausland ansässig sein.<br />

Sitz der Gesellschaft<br />

Jede englische Gesellschaft muss einen Satzungssitz<br />

in England haben (registered office). Davon zu<br />

unterscheiden ist, der sogenannte Ort der Geschäftsleitung.<br />

Dieser kann sich auch außerhalb<br />

Englands befinden. Der Satzungssitz muss mit Anschrift<br />

und Registrierungsnummer der Gesellschaft<br />

auf allen Geschäftsbriefen genannt werden. Als<br />

Mindestanforderung für jenen Sitz, müssen an<br />

dessen Ort Büroräume vorhanden seien, da das<br />

Gesetz ausdrücklich verlangt, dass am Sitz die Ge-<br />

5


sellschaftsdokumente hinterlegt sind und jederzeit<br />

einsehbar sein müssen. Zu beachten ist dabei, dass<br />

es die Möglichkeit gibt, innerhalb von Büroräumen<br />

einer Servicegesellschaft den Satzungssitz zu wählen,<br />

die dann als Company secretary agiert. Sowohl<br />

ein Sitz im Ausland als auch ein doppelter Satzungssitz,<br />

sind nicht zulässig.<br />

Kapitalaufbringung<br />

Das System der Kapitalaufbringung und -erhaltung,<br />

ist grundsätzlich vom deutschen Konzept zu unterscheiden.<br />

Im Jahr 2003 haben 80 % aller englischen<br />

Limited ein Nominalkapital von 100 Pfund gehabt.<br />

Das Stammkapital im herkömmlichen Sinne ist<br />

dabei das genehmigte Nominalkapital. Da jeder<br />

Gründungsgesellschafter mindestens einen Anteil<br />

zeichnen und dieser einen Nominalwert besitzen<br />

muss, beträgt das niedrigste mögliche Stammkapital<br />

einen Penny.<br />

Haftungsregeln innerhalb der Limited<br />

Grundsätzlich haften Gesellschafter nicht persönlich.<br />

Es gilt selbst im Fall der personengebundenen<br />

Ein-Mann-Gesellschaft das strikte Trennungsprinzip.<br />

Eine Durchgriffshaftung kommt demnach nur<br />

in bestimmten Fallgruppen vor:<br />

- Einsatz eines Strohmannes, der im eigenen<br />

Namen und auf eigene Rechnung<br />

handelt.<br />

- Betrug, rechtsmissbräuchliche oder betrügerische<br />

Zwecke der Gesellschaft<br />

- Bestimmte Fallgruppen in der Relation –<br />

Tochtergesellschaft und deren Obergesellschaften<br />

als rechtliche Einheit<br />

Haftung der Geschäftsführer<br />

Zu einer persönlichen Haftung des directors gegenüber<br />

der Limited kann es bei Verletzung der Loyalitäts-<br />

und Fürsorgepflichten sowie den ihm obliegenden<br />

gesetzlichen Pflichten kommen. Er haftet<br />

ihr gegenüber zum Beispiel, wie der Geschäftsführer<br />

einer GmbH, auf Ersatz der nach Insolvenzreife<br />

geleisteten Zahlungen. Daneben kann es zu Haftungstatbeständen<br />

gegenüber Gläubigern kommen.<br />

Sofern der director in Verträgen nicht eindeutig<br />

klarstellt, dass er als Vertreter der Limited<br />

handelt, ist eine persönliche Haftung denkbar.<br />

Vor- und Nachteile<br />

Die Gründung einer Limited, insbesondere von<br />

Deutschland aus, hat Vor- und Nachteile. In<br />

Deutschland existierten im Jahr 2006 bereits<br />

30.000 Limited Companys. In der geführten Bundestagsdebatte<br />

zur Modernisierung des GmbH –<br />

Rechts wurde dazu ausgeführt: „(…) Wenn wir uns<br />

das Gründungsgeschehen ansehen, stellen wir fest,<br />

dass in guten Zeiten von Deutschen Gründern in<br />

einem Monat 3.000 GmbHs und 1.000 Limiteds<br />

gegründet werden. (…)“ (Andreas Lämmel –<br />

CDU/CSU Fraktion: Deutscher Bundestag: 172.<br />

Sitzung am 26.06.2008)<br />

Letztlich führen wir Ihnen die essenziellsten Vorund<br />

Nachteile im Folgenden noch einmal auf.<br />

Vorteile:<br />

- die Gründung der Britischen Gesellschaften<br />

ist sehr schnell, mit entsprechendem<br />

Service sogar innerhalb von 24 Stunden<br />

möglich. Im Gegensatz dazu dauert die<br />

Gründung einer GmbH in Deutschland regelmäßig<br />

mehrere Wochen.<br />

- Änderungen am Gesellschaftsvertrag, der<br />

Geschäftsführung sowie den Teilhabern<br />

sind durch einfache schriftliche oder Onlineanmeldung<br />

an das Britische Handelsregister<br />

durchführbar. In Deutschland ist<br />

dies lediglich durch notarielle Beurkundung<br />

möglich, was einen hohen Zeit- und<br />

Kostenaufwand mit sich bringt.<br />

- frei wählbares Nominalkapital, welches<br />

sehr niedrig sein kann. Jedoch wurde mit<br />

Einführung der sogenannten Unternehmergesellschaft<br />

(haftungsbeschränkt) seit<br />

01.11.2008 auch in Deutschland eine entsprechende<br />

Möglichkeit geschaffen.<br />

Nachteile:<br />

- Der Einsatz einer Limited in Deutschland<br />

führt dazu, dass sich generell in zwei unterschiedlichen<br />

Rechtssystemen bewegt<br />

wird. Im Innenverhältnis (Rechte und<br />

Pflichten der Gesellschaftsorgane) gilt britisches<br />

Recht, für die Geschäftstätigkeit<br />

dagegen deutsches. Daraus können im<br />

Zweifelsfall Kollisionen resultieren, die<br />

6


zum Beispiel dazu führen, dass die Limited<br />

in Großbritannien verklagt werden kann.<br />

- eine in Deutschland tätige Britische Gesellschaft,<br />

die hier ihre Hauptverwaltung<br />

hat, ist als Betriebsstätte in das Deutsche<br />

Handelsregister einzutragen. Die Eintragung<br />

bringt die gleichen Formerfordernisse<br />

mit sich, wie die Eintragung einer Deutschen<br />

GmbH. Dies verursacht zusätzliche<br />

Kosten und Zeitaufwand.<br />

- Der Aufwand für Buchführung und Rechnungslegung<br />

ist hoch. Für die deutsche<br />

Steuererklärung ist eine doppelte Buchführung<br />

nach dem HGB notwendig, gleichzeitig<br />

müssen britische Rechnungslegungsvorschriften<br />

für die englischen Finanzbehörden<br />

sowie das Handelsregister<br />

beachtet werden.<br />

- Es besteht Rechtsunsicherheit dahingehend,<br />

ob deutsches oder britisches Insolvenzrecht<br />

anwendbar ist. Hierzu ist die<br />

zukünftige Rechtsprechung in Deutschland<br />

und dem Vereinigten Königreich abzuwarten.<br />

- Es ist das oben genannte registered office<br />

in Großbritanien vorzuhalten.<br />

- Verspätete oder nicht abgegebene gesetzlich<br />

vorgeschriebene Unterlagen (reports)<br />

an das britische Handelsregister können<br />

sehr hohe Strafen oder gar eine Zwangsauflösung<br />

der Gesellschaft nach sich ziehen.<br />

Quelle: Süß/Wachter – Handbuch des internationalen<br />

GmbH – Rechts, 1. Auflage, 2006<br />

Pensionsverpflichtungen – eine<br />

„tickende Zeitbombe“<br />

Das BilMoG deckt auf, was in vielen Unternehmen<br />

bereits seit langem schlummert: Die betrieblichen<br />

Pensionszusagen sind oft nicht ausreichend abgesichert.<br />

Abhilfe schafft eine systematische Neuordnung<br />

Ihrer betrieblichen Altersversorgung - mit<br />

Hilfe eines erfahrenen Partners.<br />

Welches Ziel verfolgt das BilMoG<br />

Das deutsche Handelsrecht wird an die internationalen<br />

Bilanzierungsstandards (IFRS) angenähert. Nur so<br />

sind Aussagekraft, Vergleichbarkeit und Transparenz<br />

der Abschlüsse gewährleistet. Außerdem soll die<br />

Bilanzierung insbesondere für kleine und mittlere<br />

Unternehmen deutlich vereinfacht werden.<br />

Betrifft das BilMoG meine Firma<br />

Alle Unternehmen, die nach Handelsrecht bilanzierungspflichtig<br />

sind, müssen die Neuerungen kennen<br />

und anwenden. Wenn Sie Ihre bAV bereits jetzt schon<br />

über bspw. eine Direktversicherung, eine Pensionskasse,<br />

einen Pensionsfonds oder eine kongruent rückgedeckte<br />

Unterstützungskasse umgesetzt haben,<br />

ändert sich für Sie durch das BilMoG nichts. Arbeitgeber<br />

aber, die Pensionsrückstellungen in ihrer Bilanz<br />

ausweisen, müssen jetzt aktiv werden.<br />

Was bedeutet das BilMoG für die betriebliche<br />

Altersversorgung<br />

Die neuen Vorschriften bewirken i. d. R. eine deutliche<br />

Erhöhung der Pensionsrückstellungen in Ihrer Bilanz (s.<br />

Schaubild unten). Sie belasten die Bilanz und decken<br />

mögliche Unterfinanzierungen auf.<br />

Was ist jetzt zu tun<br />

Der vorausschauende Umgang mit Pensionsverpflichtungen<br />

sollte - ganz unabhängig davon, nach welcher<br />

Bilanzierungsnorm Verpflichtungen bewertet werden -<br />

ein integraler Bestandteil Ihres internen Liquiditäts-,<br />

Kosten- und Risikomanagements sein. Wir zeigen Ihnen,<br />

wie Sie die neuen gesetzlichen Vorgaben zu Ihrem Vorteil<br />

nutzen. Beispielsweise können Sie Ihre Bilanz durch<br />

Saldierung zweckgebundener Vermögensgegenstände<br />

mit entsprechenden Pensionsverpflichtungen optimieren.<br />

Bei der professionellen, steueroptimalen Anpassung<br />

Ihrer bAV an die neuen Gesetzesvorgaben können<br />

Sie sich auf einen kompetenten und zuverlässigen Partner<br />

verlassen:<br />

Die Allianz, Deutschlands Vorsorgepartner Nummer 1<br />

bei der betrieblichen Altersversorgung.<br />

Die Allianz zeigt Ihnen<br />

den sicheren Weg.<br />

www.allianz.de<br />

7


Kunst und Recht: Kunsthistorikerin<br />

Claudia Servaty und<br />

Rechtsanwalt Tom Hillig im Gespräch<br />

Claudia Servaty berät Privatkunden und Unternehmen<br />

in Frankfurt Rhein-Main und in Dresden in<br />

allen Fragen rund um das Thema Kunsterwerb,<br />

Kunstbesitz und Kunstveräußerung. Durch ihr breites<br />

internationales Netzwerk an Künstlern und<br />

Experten kann sie für jede Kunstfrage die bestmögliche<br />

Lösung vermitteln. Für alle rechtlichen Fragestellungen<br />

arbeitet sie mit der Kanzlei Hillig<br />

Rechtsanwälte zusammen.<br />

Kunstberatung was heißt das genau<br />

Claudia Servaty M.A.<br />

SERVATY Kunst. Design. Konzept.<br />

Unabhängige Kunstberatung<br />

Erbacher Straße 3<br />

65343 Eltville<br />

Tel. 06123-7993380<br />

www.servaty.com<br />

Jeder der gerne ein Kunstwerk, sei es ein Altmeistergemälde,<br />

eine klassische Grafik, eine zeitgenössische<br />

Fotografie oder Installation, erwerben oder<br />

auch veräußern möchte, merkt schnell, wie unübersichtlich<br />

und komplex der Kunstmarkt ist. Da<br />

gibt es unterschiedlichste Galerien, Kunsthändler,<br />

Kunstmessen, Produzentenateliers, Auktionshäuser<br />

und noch vieles mehr. Für Außenstehende ist<br />

es schwer nachzuvollziehen, wie zum Beispiel die<br />

Preise für Kunst entstehen, welche zeitgenössische<br />

Kunst qualitativ gut ist oder ob das geerbte Ölbild<br />

tatsächlich echt ist. Hier bietet meine unabhängige<br />

Kunstberatung gezielt fachkundige Unterstützung.<br />

Welche Vorteile ergeben sich durch die unabhängige<br />

Beratung<br />

Im Vergleich zu Galeristen oder Kunsthändlern<br />

habe ich kein eingeschränktes Künstlerprogramm<br />

und keinerlei Interessenskonflikte. Ich gehe immer<br />

von den Bedürfnissen des Kunden aus und vermittele<br />

ausschließlich nach seinen Wünschen, die<br />

vorher genau besprochen wurden. Auch bei einem<br />

Verkauf, handele ich den jeweils bestmöglichen am<br />

Markt zu erzielenden Preis heraus. Die richtige<br />

Auswahl des Auktionshauses und des Verkaufszeitpunktes<br />

kann den Verkaufserlös zum Beispiel<br />

enorm beeinflussen. Ein Kunsthändler ist dagegen<br />

interessiert einen guten Ankauf für sein Geschäft<br />

zu erzielen. Eine Galerie wird nur die Ware ankaufen,<br />

die sie auch im Programm hat. Insofern biete<br />

ich dem Kunden mein breites Überblickswissen im<br />

Kunstdschungel und schütze ihn vor Risiken, die<br />

leicht aus Unkenntnis entstehen können.<br />

Gibt es bei der Beschäftigung mit Kunst rechtliche<br />

Fragen zu beachten<br />

Beim Erwerb und Verkauf von Kunst ebenso wie<br />

bei einer Erbschaft ist es immer klug sich im Vorfeld<br />

rechtlich beraten zu lassen. In der Presse tauchen<br />

ja immer wieder Fälle zu den Themen Restitution<br />

wie der Fall mit Ernst Ludwig Kirchners Berliner<br />

Straßenszene auf. Der Kunstmarkt war schon<br />

immer sehr international, mit den großen Schauplätzen<br />

wie London, Paris, Amsterdam und natürlich<br />

New York. In den letzten Jahrzehnten kamen<br />

die Emerging markets wie China, Russland Indien<br />

und Dubai dazu. Insofern werden nationale und<br />

auch internationale Rechtsfragen immer wichtiger.<br />

Welche Rechtsthemen werden im Kunstbereich<br />

am häufigsten nachgefragt<br />

Die Rechtsfragen und Rechtsprobleme in der Beschäftigung<br />

mit Kunst sind außerordentlich vielfältig<br />

und fachübergreifend. Häufige wird Rat zu den<br />

Themen Besitz und Eigentum gesucht. Viele Kunstbesitzer<br />

sind aufgrund der von Ihnen angesprochen<br />

Pressemeldungen sensibilisiert, und wollen abklären<br />

ob sie Ihr häufig aus Erbschaft erworbenes<br />

Kunstwerk problemlos behalten oder auch veräußern<br />

können, oder ob sie mit Rückforderungen<br />

rechnen müssen.<br />

8


Bei größeren Sammlungen geht es auch um Erbschaftsfragen<br />

oder um die Überführung in eine<br />

Stiftung.<br />

Daneben spielen auch Urheberrecht internationales<br />

Privatrecht und Völkerrecht, oder Fragen zum<br />

Kulturgüterschutz eine wichtige Rolle.<br />

Beachtet werden muss, dass es in dem Sinne kein<br />

Kunstrecht als Fachgebiet gibt, sondern die Fragen<br />

um Kunstgüter in unterschiedlichste Rechtsgebiete<br />

greifen können. Gleichzeitig ist Kunstbesitz eine<br />

sehr individuell zu betrachtenden Materie und es<br />

erfordert viel Insiderwissen, um die sehr eigenen<br />

Mechanismen des Kunstmarktes zu verstehen und<br />

dementsprechend rechtliche Fragen zu klären.<br />

In welche Richtung wird sich der Kunstmarkt<br />

2010 entwickeln<br />

Das Finanzgeschehen der letzten Monate hat auch<br />

auf dem Kunstsektor Spuren hinterlassen. Es hat<br />

eine Marktbereinigung stattgefunden und für<br />

Kunstkäufer sieht die Entwicklung sehr positiv aus.<br />

Die Preise sind in den letzten Monaten um ca. 30%<br />

gesunken. Derzeit besteht die Möglichkeit qualitativ<br />

hochwertige Kunst insbesondere Alter Meister<br />

aber auch einiger zeitgenössischer Künstler zu<br />

moderaten Preisen zu erwerben. Wer andersherum<br />

derzeit Kunst vor allem wenig bekannter Künstler<br />

veräußern möchte, sollte noch etwas warten,<br />

bis das Niveau von Anfang 2008 wieder erreicht ist.<br />

Was raten Sie Kunden, die mit dem Kunst sammeln<br />

beginnen möchten<br />

Für Kunstneuinteressierte, die gerne in das spannende<br />

Gebiet der Kunst einsteigen vollen, rate ich<br />

mit jungen zeitgenössischen Künstlern zu beginnen.<br />

Durch den Austausch mit den Künstlern selber,<br />

ergibt sich ein unermesslicher Erfahrungsschatz<br />

im Umgang mit Kunst. Außerdem sind die<br />

Preise am Beginn einer Künstlerlaufbahn in den<br />

meisten Fällen sehr moderat.<br />

Wichtig ist seinen persönlichen Kunstgeschmack<br />

und Stil zu entwickeln, dabei beraten wir gerne. Ich<br />

empfehle immer zuerst auf das Bauchgefühl zu<br />

hören. Gefällt mir das Kunstwerk Spricht es mich<br />

an Erst danach lohnt es sich über andere Fragen,<br />

wie die passende Umgebung oder ein Sammlungskonzept<br />

nachzudenken.<br />

Junge Kunst kauft man hauptsächlich aus ideellen<br />

und ästhetischen Gesichtspunkten, daher besteht<br />

auch kaum ein finanzielles Risiko. Wenn einem das<br />

Kunstwerk gefällt, wird man sich auch noch in ein<br />

paar Jahren daran erfreuen und seinen Wert schätzen.<br />

Wenn dieser dann auch materiell gestiegen<br />

ist, umso besser.<br />

Vielen Dank für das Gespräch.<br />

Aktueller Kunsttipp:<br />

1) Derzeit gibt es ein kunsthistorisches Highlight im<br />

Frankfurter Städelmuseum. Erstmals in Deutschland<br />

gibt es eine Einzelausstellung von Sandro<br />

Botticelli (1444/45–1510) dem großen Meisters der<br />

italienischen Renaissance zu sehen.<br />

Zeitraum: 13. November <strong>2009</strong> bis 28. Februar<br />

2010 präsentiert das Städel Museum Frankfurt/Main<br />

http://www.staedelmuseum.de<br />

2) Für Freunde der zeitgenössischen Kunst lohnt<br />

sich derzeit ein Besuch in Baden-Baden bei einer<br />

groß angelegten Baselitz-Retrospektive. 21. November<br />

<strong>2009</strong> - 14. März 2010<br />

Museum Frieder Burda & Staatliche Kunsthalle<br />

Baden-Baden<br />

Die Sinecura Steuerberatungsgesellschaft<br />

informiert:<br />

Investitionsabzugsbetrag für Pkw:<br />

Trotz bisheriger Ein-Prozent-Regel<br />

Ein Investitionsabzugsbetrag kann auch für die<br />

geplante Anschaffung eines neuen oder gebrauchten<br />

Pkws geltend gemacht werden. Voraussetzung<br />

ist u.a., dass der Pkw mindestens bis zum Ende des<br />

dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung folgenden<br />

Wirtschaftsjahres zu mindestens 90 % betrieblich<br />

genutzt wird.<br />

Sofern die ausreichende betriebliche Nutzung bei<br />

der Bildung nicht glaubhaft gemacht werden kann<br />

(Nutzungsabsicht), wird der Investitionsabzugsbetrag<br />

von vornherein nicht gewährt. Stellt sich erst<br />

später heraus, dass die betriebliche Nutzung zu<br />

gering ist, muss der Abzugsbetrag im Jahr der In-<br />

9


anspruchnahme rückwirkend rückgängig gemacht<br />

werden. Wird die Privatnutzung anhand der Ein-<br />

Prozent-Regel besteuert, geht die Finanzverwaltung<br />

von einem betrieblichen Nutzungsumfang<br />

unterhalb der 90 %-Grenze aus, sodass die Nutzungsvoraussetzung<br />

nicht erfüllt ist.<br />

Urteilsfall: Ein Freiberufler, der bereits ein Fahrzeug<br />

unter Anwendung der Ein-Prozent-Regel nutzte,<br />

begehrte für einen neuen Pkw einen Investitionsabzugsbetrag.<br />

Das Finanzamt erkannte den<br />

Abzugsbetrag nicht an, da bei der Prognoseentscheidung<br />

die bisherigen betrieblichen Verhältnisse<br />

zu berücksichtigen seien. Aufgrund der Ein-<br />

Prozent-Regel sei davon auszugehen, dass bislang<br />

keine ausreichende betriebliche Nutzung vorgelegen<br />

habe. Dies sei auch für die Zukunft anzunehmen.<br />

Für das Finanzgericht Saarland war es hingegen<br />

ausreichend, dass der Steuerpflichtige ankündigte,<br />

die betriebliche Nutzung anhand eines Fahrtenbuches<br />

nachzuweisen. Dies gilt jedenfalls dann,<br />

wenn die tatsächliche Privatnutzung in zurückliegenden<br />

Zeiträumen nicht höher als 10 % war.<br />

regelmäßig nachträglich anhand der Vermerke in<br />

den Terminkalendern vorgenommen wurden. Da<br />

Terminänderungen in den Terminkalendern nicht<br />

mehr korrigiert wurden, ergaben sich die Abweichungen.<br />

Hinweis: Durch ein derartiges Vorgehen wird die<br />

Beweiskraft in Bezug auf das Erfordernis der zeitnahen<br />

Erstellung und Authentizität in erheblichem<br />

Maße in Zweifel gezogen und lässt auch die Unrichtigkeit<br />

der übrigen Eintragungen befürchten. Solche<br />

mangelhaften Fahrtenbücher können der Besteuerung<br />

nicht zugrunde gelegt werden. Dies hat<br />

zur Folge, dass die Privatnutzung selbst dann nach<br />

der pauschalen Ein-Prozent-Regel zu ermitteln ist,<br />

wenn bedingt durch die regionale Lage zumeist<br />

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte<br />

zurückgelegt werden (FG München vom 14.5.<strong>2009</strong>,<br />

Az. 15 K 2945/07).<br />

Hinweis: Wird der Beschluss des Finanzgerichts<br />

vom Bundesfinanzhof bestätigt, reicht die Ankündigung<br />

eines Fahrtenbuches für die Bildung eines<br />

Investitionsabzugsbetrags aus (FG Saarland vom<br />

30.7.<strong>2009</strong>, Az. 1 V 1185/09).<br />

Fahrtenbuch: Bei widersprüchlichen Angaben nicht<br />

ordnungsgemäß<br />

Der Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs ist<br />

im Gesetz nicht definiert. Aus der Rechtsprechung<br />

ergibt sich u.a., dass die Eintragungen vollständig<br />

und zeitnah vorzunehmen sind. Sofern das Fahrtenbuch<br />

inhaltliche Unregelmäßigkeiten aufweist,<br />

kann die Ordnungsmäßigkeit angezweifelt werden.<br />

Im zugrunde liegenden Fall differierten die Ortsangaben<br />

zwischen Tankrechnungen und Fahrtenbuch<br />

an mehreren Tagen. Demgegenüber entsprachen<br />

die Fahrtenbucheintragungen weitestgehend den<br />

Eintragungen in den Terminkalendern.<br />

Stimmen zwar die Ortsangaben im Fahrtenbuch<br />

mit denen im Terminkalender, nicht aber mit denen<br />

in Tankquittungen überein, spricht dies gegen<br />

eine zeitnahe Erfassung der einzelnen Fahrten. Die<br />

Übereinstimmungen, so das Finanzgericht München,<br />

belegen, dass die Fahrtenbucheintragungen<br />

Dipl.-Kfm. Steuerberaterin Katrin Simke-Hillig<br />

SineCura Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

Altmarkt 13<br />

01877 Bischofswerda<br />

Telefon (03594) 77 90 38 90<br />

Telefax (03594) 77 90 38 60<br />

Hainstraße 5<br />

01097 Dresden<br />

Telefon (0351) 65 68 143<br />

Telefax (0351) 65 68 196<br />

10


Verdeckte Gewinnausschüttung:<br />

Bei privater Pkw-Nutzung trotz<br />

Verbot<br />

Bei einem ausdrücklichen Verbot der privaten<br />

Nutzung des Betriebs-Pkws kommt es statt eines<br />

Sachbezugs zu einer verdeckten Gewinnausschüttung,<br />

wenn der Wagen durch den GmbH-<br />

Geschäftsführer vertragswidrig privat gefahren<br />

wird. Das gilt nach einem Urteil des Finanzgerichts<br />

Niedersachsen (Revision anhängig) auch dann,<br />

wenn es sich um einen nicht beherrschenden Gesellschafter<br />

handelt und in allen Fällen, in denen<br />

der Geschäftsführer den Pkw ohne entsprechende<br />

Gestattung der GmbH privat nutzt.<br />

Trotz ausgesprochenem Nutzungsverbot spricht -<br />

so das Finanzgericht Niedersachsen - der Anscheinsbeweis<br />

für eine Privatnutzung durch den<br />

Gesellschafter-Geschäftsführer. Dieser Anscheinsbeweis<br />

konnte im Urteilsfall nicht entkräftet werden,<br />

da<br />

• kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt<br />

wurde,<br />

• keine organisatorischen Maßnahmen getroffen<br />

wurden, um eine Privatnutzung auszuschließen,<br />

• eine unbeschränkte Zugriffsmöglichkeit des<br />

Geschäftsführers auf den Pkw bestand und<br />

• der Gesellschafter privat über keinen entsprechenden<br />

Fuhrpark verfügte.<br />

Geschäftsführer Steuerberater Ramón Brasow<br />

SineCura Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

Hainstraße 5<br />

01097 Dresden<br />

Telefon (0351) 65 68 143<br />

Telefax (0351) 65 68 196<br />

Altmarkt 13<br />

01877 Bischofswerda<br />

Telefon (03594) 77 90 38 90<br />

Telefax (03594) 77 90 38 60<br />

Hinweis: Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung<br />

ist nicht die Ein-Prozent-Regel, sondern der gemeine<br />

Wert unter Berücksichtigung eines angemessenen<br />

Gewinnaufschlags zu berücksichtigen. Um eine<br />

verdeckte Gewinnausschüttung auszuschließen,<br />

sollte die private Nutzung vertraglich ausgeschlossen<br />

und unbedingt überwacht werden (FG Niedersachsen<br />

vom 19.3.<strong>2009</strong>, Az. 11 K 83/07, Revision<br />

unter VI R 43/09).<br />

11


Kulinarisches<br />

Butterberg 1 • 01877 Bischofswerda • Tel.: 03594 703034 • www.butterberg.com<br />

Erholung in ruhiger Lage<br />

Entspannen und geniessen<br />

Unser Berg-Gasthof liegt auf einem Berg angrenzend<br />

an Bischofswerda. Es gibt dort keinen Durchgangs- verkehr -<br />

die Straße endet bei uns. In unserem Haus stehen Ihnen<br />

sieben Doppelzimmer sowie ein Einzel- zimmer zur Verfügung.<br />

Eine frische Küche, die Verwendung von Zutaten aus<br />

der Region sowie ein aufmerksamer Service sind die Stärken<br />

unseres stilvoll eingerichteten Restaurants.<br />

Lassen Sie sich mit Spezialitäten der Region verwöhnen,<br />

genießen Sie laue Sommerabende auf unserer Terrasse<br />

oder entspannen Sie im frostigen Winter bei einem guten<br />

Glas Rotwein vor unserem Kamin.<br />

Tagen & Feiern<br />

Professioneller Service in angenehmer und ungestörter Umgebung.<br />

Unsere 5 unterschiedlich großen Veranstaltungsräume<br />

sind für viele Anlässe geeignet. Ob Familienfeiern mit<br />

Musik und Tanz, Hochzeiten, Konfirmationen oder Jugendweihen,<br />

ob Klassentreffen oder Betriebsfeiern - das engagierte<br />

Team unter der Führung von Heidi John lässt Ihre<br />

Feier zu etwas ganz Besonderem werden.<br />

Für Tagungen und Seminare bieten wir ein Ambiente mit<br />

ausgezeichnetem Ruf, in dem erfolgreiches Arbeiten garantiert<br />

ist. In den Pausen entspannt ein Spaziergang um oder<br />

auf den Butterberg. Für Incentiveveranstaltungen planen wir<br />

für Sie gern den richtigen Rahmen. Ob eine kleine Stärkung<br />

oder ein mehrgängiges Menü, unsere Küche sowie Cateringmöglichkeiten<br />

werden Sie begeistern.<br />

Veranstaltungen<br />

16. Januar 2010 Samstag<br />

Tanz-Party Ü30 - auch Silvester Nachfeier - mit M&M<br />

Disco<br />

Beginn: 20:00 Uhr Eintritt: 5,00 €<br />

Reservierung erbeten<br />

22. Januar 2010 Freitag<br />

Kabarett "Die Barhocker" Best of<br />

Beginn: 19:00 Uhr inklusive Galamenü: 29,90 €<br />

20. Februar 2010 Samstag<br />

Kabarett Notenkopf "Schwarzer Humor" von Georg-<br />

Kreisler,<br />

grandioser Abend trifft auf humoreske Leichtigkeit Heinz<br />

Erhardt´s<br />

Beginn: 19:00 Uhr inklusive Galamenü: 29,90 €<br />

12


© Fotos: Lernidee Erlebnisreisen, Marion Kottlos, Jeane & Nathalie<br />

Erlebnistour England – Wales –<br />

Schottland<br />

Eine ausgewogene Zusammenstellung der Höhepunkte<br />

aus Geschichte, Landschaft und modernem<br />

Stadtleben ist das Geheimnis dieser Tour der Fa.<br />

Eberhardt Travel GmbH (EHT) vom 22.06. –<br />

05.07.2010.<br />

1.Tag: Calais<br />

Sie reisen durch Frankreich zu Ihrer Übernachtung<br />

im 3-Sterne-Hotel „Holiday Inn“ in Calais. (AE/Ü)<br />

2.Tag: London - Windsor<br />

Nach dem Frühstück überqueren Sie den Ärmelkanal<br />

mit der Fähre von Calais nach Dover und reisen<br />

in die Hauptstadt Großbritanniens, London.<br />

Bei einer Stadtrundfahrt lernen Sie die schönsten<br />

Sehenswürdigkeiten wie den Buckingham Palace,<br />

den Tower, die St. Paul's Cathedral sowie den Uhrenturm<br />

mit der berühmten Glocke Big Ben kennen.<br />

Am Nachmittag erreichen Sie Ihr 3-Sterne-<br />

Hotel „Holiday Inn“ in Maidenhead. (FR/AE/Ü)<br />

3.Tag: Schloss Windsor - Oxford<br />

Heute besuchen Sie das Schloss Windsor, eine der<br />

Hauptresidenzen der britischen Königin. In den<br />

prunkvollen Staatsgemächern sehen Sie edle Möbel,<br />

kostbares Porzellan, Rüstungen und Waffen<br />

sowie wertvolle Gemälde. Besonders sehenswert<br />

ist Queen Mary's Puppenhaus.<br />

Ihre Reise führt Sie weiter nach Oxford, ins Zentrum<br />

der Gelehrsamkeit. Hier unternehmen Sie<br />

einen Stadtrundgang und können eines der berühmten<br />

Colleges (Eintritt: ca. 4 £) besuchen. Genießen<br />

Sie die wunderschönen Anlagen der bekannten<br />

Schulen und das geschäftige Treiben der<br />

von Studenten geprägten Stadt. Sie setzen Ihre<br />

Reise in Richtung Coventry zu Ihrem 4-Sterne-Hotel<br />

„Ramada“ fort, in welchem Sie die nächsten zwei<br />

Nächte wohnen. (FR/AE/Ü)<br />

4.Tag: Stratford-upon-Avon – Warwick Castle<br />

Am Vormittag lernen Sie Stratford-upon-Avon, die<br />

Heimatstadt von Englands berühmtestem Dichter<br />

William Shakespeare kennen. Sie haben die Möglichkeit,<br />

durch das hübsche Städtchen zu bummeln<br />

oder die beeindruckende Holy Trinity Church zu<br />

besuchen. Anschließend fahren Sie nach Warwick<br />

und besuchen die wohl schönste mittelalterliche<br />

Burg Englands. Für Jahrhunderte war die Burg das<br />

Heim der mächtigen Grafen von Warwick, welche<br />

in den blutigen Konflikten des Mittelalters um die<br />

Vorherrschaft auf dem englischen Thron eine wichtige<br />

Rolle spielten. (FR/AE/Ü)<br />

5.Tag: Ironbridge – Chester<br />

Heute fahren Sie zur weltweit ersten Eisenbrücke<br />

im Ort Ironbridge,welche ein bedeutendes Denkmal<br />

der Frühindustrialisierung ist. Am Nachmittag<br />

erhalten Sie bei einer Stadtführung interessante<br />

Einblicke in die Geschichte der englischen Stadt<br />

Chester, deren Lage am Ufer des Flusses Dee schon<br />

die Römer zu schätzen wussten. Chester gilt als<br />

Kleinod unter den englischen Städten und zeichnet<br />

sich neben historischen Gebäuden durch eine fast<br />

vollständig begehbare Stadtmauer aus. Sie übernachten<br />

in dem 3-Sterne-Hotel „Best Western<br />

Westminster“ im Zentrum von Chester. (FR/AE/Ü)<br />

6.Tag: Wales<br />

Heute erkunden Sie Wales, den kleinsten Landesteil<br />

Großbritanniens. Sie reisen nach Caernarfon im<br />

Norden von Wales. Die Silhouette des Ortes wird<br />

von einer gewaltigen Burganlage geprägt, welche<br />

seit dem 13. Jahrhundert Krönungsstätte der Prinzen<br />

von Wales ist. Genießen Sie anschließend die<br />

kontrastreiche Landschaft des Snowdonia Nationalparks.<br />

Der Weg führt Sie vorbei am Fuße des<br />

13


1.085 Meter hohen Mount Snowdon nach<br />

Porthmadog. Mit einem historischen Dampfzug<br />

reisen Sie durch das wunderschöne Ffestiniog-Tal<br />

in das Zentrum des walisischen Schieferbergbaus<br />

Blaenau-Ffestiniog. Bei der Rückfahrt durch das<br />

walisische Bergland und das zauberhafte Tal des<br />

Flüsschens Conwy legen Sie einen Stopp in einem<br />

der attraktiven Ferienorte ein. Sie übernachten im<br />

Hotel vom Vortag. (FR/AE/Ü)<br />

7.Tag: Lake District – Bootsfahrt – Glasgow<br />

Heute reisen Sie in eine der wohl schönsten Regionen<br />

Großbritanniens, den Lake District Nationalpark.<br />

Dieses atemberaubende Berge-Seen-Gebiet<br />

inspirierte bereits die Dichter der Romantik. Umrahmt<br />

von Bergen und bewaldeten Ufern befindet<br />

sich im Herzen des Gebietes der Lake Windermere.<br />

Sie unternehmen auf diesem größten englischen<br />

See eine Bootsfahrt und genießen die herrliche<br />

Natur. Am Nachmittag betreten Sie das erste Mal<br />

schottischen Boden und besuchen die Heiratsschmiede<br />

in Gretna Green, welche für ihre über<br />

dem Amboss geschlossenen Ehen bekannt geworden<br />

ist. Sie übernachten in dem 3-Sterne-<br />

„Ewington City Hotel“ in Glasgow. (FR/AE/Ü)<br />

8.Tag: Loch Lomond – Glen Coe – Urquhart Castle<br />

Entlang des Loch Lomond genießen Sie die eindrucksvolle<br />

Landschaft. Durch das berühmte und<br />

historisch bedeutsame Tal Glen Coe gelangen Sie<br />

über Fort William am Fuße des Ben Nevis, dem<br />

höchsten Berg Schottlands, zum Loch Ness. Halten<br />

Sie Ausschau nach Nessie und ergründen Sie selbst,<br />

ob das Fabelwesen Dichtung oder Wahrheit ist.<br />

Malerisch am Ufer des Loch Ness liegen die Ruinen<br />

von Urquhart Castle, das im 12. Jahrhundert erbaut<br />

wurde und heute zur Besichtigung einlädt. Sie<br />

reisen weiter nach Newtonmore und übernachten<br />

in dem typisch schottischen 3-Sterne-Hotel „Balavil“.<br />

(FR/AE/Ü)<br />

erreichen Sie Ihr 3-Sterne-Hotel „Jurys Inn“ in<br />

Edinburgh, welches im Zentrum der Stadt liegt.<br />

(FR/AE/Ü)<br />

10.Tag: Edinburgh<br />

Der heutige Tag steht ganz im Zeichen Edinburghs,<br />

Hauptstadt und kultureller Mittelpunkt Schottlands<br />

seit über einem halben Jahrtausend und eine der<br />

schönstgelegenen Städte der Welt. Bei einer Stadtrundfahrt<br />

lernen Sie die historischen Schauplätze<br />

wie die Royal Mile, den Grassmarket und den Charlotte<br />

Square näher kennen und gehen anschließend<br />

auf dem Edinburgh Castle den Spuren der<br />

Geschichte nach. Von hier oben eröffnet sich Ihnen<br />

ein überwältigender Blick auf die Stadt.<br />

Der Nachmittag steht Ihnen zur freien Verfügung,<br />

um auf der Royal Mile zu spazieren oder auf der<br />

Princess Street einen Einkaufsbummel zu unternehmen.<br />

Sie übernachten im Hotel vom Vortag.<br />

(FR/AE/Ü)<br />

TIPP: Bei der Reise mit Beginn am <strong>04</strong>.08.2010<br />

haben Sie die Möglichkeit, Karten für das imposante<br />

Edinburgh Military Tattoo Festival, eines der<br />

größten Militärmusikfestivals in Europa, zu reservieren.<br />

(Zusätzlich: Karte mittlere Kategorie 40 €)<br />

11.Tag: Northumberland – York – Hull<br />

Durch das hügelige Borderland und das Naturschutzgebiet<br />

von Northumberland geht die Fahrt<br />

nach Hull. In York, einer der besterhaltensten mittelalterlichen<br />

Städte Europas, legen Sie einen kurzen<br />

Stopp ein. Besonders sehenswert sind hier vor<br />

allem das berühmte Münster (Eintritt: ca. 6 £), die<br />

zahlreichen Fachwerkhäuser und engen Gassen.<br />

Von Hull nehmen Sie die Nachtfähre von P&O Ferries<br />

nach Rotterdam. (FR/AE/Ü)<br />

12.Tag: Heimreise<br />

Nach dem Frühstück treten Sie die Heimreise an.<br />

9.Tag: Whisky-Brennerei – Trossachs – Edinburgh<br />

Heute werden Sie in einer schottischen Whisky-<br />

Brennerei mit der Herstellung des gälischen Lebenswassers<br />

vertraut gemacht und probieren natürlich<br />

den Whisky des Hauses.<br />

Anschließend reisen Sie durch die Trossachs, ein<br />

idyllisches Berg- und Seengebiet am Südhang der<br />

Highlands, welches besonders den Schriftsteller Sir<br />

Walter Scott inspirierte.Am späten Nachmittag<br />

Eberhardt TRAVEL GmbH<br />

Zschoner Ring 30<br />

01723 Kesselsdorf<br />

Telefon: (03 52 <strong>04</strong>) 92 112<br />

Telefax: (03 52 <strong>04</strong>) 92 115<br />

Kostenlose Hotline: (0800) 22 21 57 5<br />

E-Mail: info@eberhardt-travel.de<br />

Web: www.eberhardt-travel.de<br />

14


Jura macht Spaß…<br />

Der Anwalt liest den Verwandten den letzten Willen<br />

eines reichen Verstorbenen vor: "Und an Heinz,<br />

dem ich versprach, ihn in meinem<br />

Testament zu erwähnen,<br />

einen herzlichen Gruß: "Hallo,<br />

Heinz, alter Knabe!"<br />

Ein Rechtsanwalt hatte einen<br />

Mandanten in einem Skandalprozess<br />

erfolgreich verteidigt.<br />

Auf einer Party danach sprach<br />

ihn eine entrüstete Frau an:<br />

"Für Sie ist wohl kein Delikt zu<br />

gemein, so abscheulich, so unerhört, dass Sie nicht<br />

die Verteidigung übernehmen wollten!" - "Kommt<br />

drauf an", sagte der Anwalt, "was haben sie denn<br />

ausgefressen"<br />

Ein Frage des Richters: "Zeuge, woraus schließen<br />

Sie, dass sich der Angeklagte in einem betrunkenen<br />

Zustand befand" Antwort: "Er ging in die Telefonzelle,<br />

kam nach einer halben Stunde wieder heraus<br />

und beschwerte sich, dass der Fahrstuhl nicht funktioniert.<br />

Ein Strafrichter ist Vater von Vierlingen geworden.<br />

Er stöhnt verzweifelt: "Ich glaube, ich werde das<br />

Verfahren einstellen müssen."<br />

Ein frommes, gutes Paar war auf dem Weg zum<br />

Standesamt, als ein tragischer Verkehrsunfall ihre<br />

Leben beendete. Als sie nun in den<br />

Himmel kamen, fragten sie Petrus, ob<br />

er ihre Vermählung arrangieren könne.<br />

Sie hätten sich so auf ihre Hochzeit<br />

gefreut, so dass sie sich nichts sehnlicher<br />

wünschten, als ein Ehepaar zu<br />

werden. Petrus dachte einen Moment<br />

nach, willigte dann ein, und sagte dem<br />

Paar, sie müssten noch ein bisschen<br />

warten. Es vergingen danach fast ein<br />

hundert Jahre, bis Petrus sie wieder<br />

rufen ließ. Die beiden wurden in einer<br />

einfachen Zeremonie getraut. Zuerst waren die<br />

beiden glücklich, aber mit der Zeit erlosch die Liebe.<br />

Etwa dreißig Jahre später waren sie sich einig,<br />

dass sie nicht die Ewigkeit miteinander verbringen<br />

wollten. Sie suchten Petrus auf und sagten: "Wir<br />

dachten, wir würden für immer glücklich sein, aber<br />

nun glauben wir, wir haben unüberbrückbare Differenzen.<br />

Gibt es eine Möglichkeit, uns scheiden zu<br />

lassen" - "Nehmt ihr mich auf den Arm" sagte<br />

Petrus. "Ich brauchte hundert Jahre, um einen<br />

Priester nach hier oben zu bringen, damit ihr heiraten<br />

könnt. Es wird mir aber nie gelingen, einen<br />

Anwalt in den Himmel zu bekommen!"<br />

Quelle: www.diringer-online.de<br />

Quelle: www.anwalt-witze.de<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Hillig Rechtsanwälte<br />

Tiergartenstraße 40<br />

01219 Dresden<br />

Tel. 0351 – 46 71 37-0<br />

Fax: 0351 – 46 71 37-11<br />

info@hillig-rechtsanwaelte.de<br />

http://www.hillig-rechtsanwaelte.de<br />

Redaktion:<br />

Vertrieb:<br />

Eigenvertrieb<br />

Hinweis:<br />

Die abgedruckten Artikel stellen lediglich eine unverbindliche<br />

Information dar und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall.<br />

Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.<br />

RA Tom Hillig, RA Robert Hauptfleisch, Herr Dirk Schulz<br />

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