Mandantenzeitung 04 / 2009 - HILLIG Rechtsanwälte
Mandantenzeitung 04 / 2009 - HILLIG Rechtsanwälte
Mandantenzeitung 04 / 2009 - HILLIG Rechtsanwälte
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Ausgabe <strong>04</strong>/<strong>2009</strong><br />
Inhalt<br />
Erweiterung unseres Teams ........................... 2<br />
Erweiterung unseres Leistungsangebotes ...... 2<br />
Rechtsprechung .............................................. 2<br />
Vorwort<br />
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
nach einem ereignisreichen und wie wir<br />
hoffen erfolgreichen Jahr für Sie und Ihr<br />
Unternehmen sowie Ihre Mitarbeiter und<br />
Partner wünschen wir Ihnen eine besinnliche<br />
und erholsame Weihnachtszeit und ein<br />
wirtschaftlich stabiles Jahr 2010.<br />
Wir möchten an dieser Stelle auch nicht<br />
versäumen, uns bei Ihnen für das entgegengebrachte<br />
Vertrauen und die in allen Belangen<br />
erfolgreiche Zusammenarbeit im Jahr<br />
<strong>2009</strong> zu bedanken.<br />
Für das Jahr 2010 verstehen sich die Kanzlei<br />
Hillig Rechtsanwälte und die SineCura<br />
Steuerberatungsgesellschaft mbH bei der<br />
Lösung Ihrer rechtlichen und steuerrechtlichen<br />
Fragen als die zuverlässigen Partner<br />
an Ihrer Seite.<br />
Im Jahr 2010 werden wir uns verstärkt auf<br />
die Erweiterung unseres Weiterbildungsangebotes<br />
konzentrieren, um das ganzheitliche<br />
Angebot für Sie und unsere Kooperationspartner<br />
zu erweitern. Unsere Aktivitäten<br />
auf dem russischen und weißrussischen<br />
Markt werden für unsere exportorientierten<br />
Mandanten von Vorteil und für Nachfolgekonzepte<br />
unserer deutschen Mandanten<br />
von wachsendem Interesse sein.<br />
Insolvenzrecht ............................................ 2<br />
Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen ....... 3<br />
Gesetzgebung ................................................. 4<br />
Vertrag von Lissabon tritt am 01.12.<strong>2009</strong> in<br />
Kraft ........................................................... 4<br />
Reform der Vergabeordnungen: VOL/A .... 4<br />
Neue Schwellenwerte ab 2010 .................. 4<br />
Serie – ausländisches GmbH - Recht ............... 5<br />
GmbH – Recht in England ............................... 5<br />
Pensionsverpflichtungen – eine „tickende<br />
Zeitbombe“ ..................................................... 7<br />
Kunst und Recht: Kunsthistorikerin Claudia<br />
Servaty und Rechtsanwalt Tom Hillig im<br />
Gespräch ......................................................... 8<br />
Die Sinecura Steuerberatungsgesellschaft<br />
informiert: ....................................................... 9<br />
Investitionsabzugsbetrag für Pkw: Trotz<br />
bisheriger Ein-Prozent-Regel ..................... 9<br />
Verdeckte Gewinnausschüttung: Bei<br />
privater Pkw-Nutzung trotz Verbot ......... 11<br />
Kulinarisches ................................................. 12<br />
Erlebnistour England – Wales – Schottland .. 13<br />
Jura macht Spaß… ......................................... 15<br />
Ihr<br />
Rechtsanwalt Tom Hillig
Erweiterung unseres Teams<br />
Verstärkt wird das Team der Kanzlei Hillig Rechtsanwälte<br />
seit 01.10.<strong>2009</strong> durch Frau Rechtsanwältin<br />
Steffi Scholz.<br />
Rechtsanwältin Steffi Scholz<br />
<strong>HILLIG</strong> Rechtsanwälte<br />
Tiergartenstraße 40<br />
01219 Dresden<br />
Tel: 0351 – 46 71 37 0<br />
Fax: 0351 – 46 71 37 11<br />
Mail: steffi.scholz@hillig-rechtsanwaelte.de<br />
Web: www.hillig-rechtsanwaelte.de<br />
Darüber hinaus können Sie uns wie bisher wochentäglich<br />
zwischen 8 und 20 Uhr auch unter der Mobilfunknummer<br />
0152/23449224 erreichen – unabhängig<br />
davon, ob unsere Büros besetzt sind.<br />
Erweiterung unseres Leistungsangebotes<br />
HSH – Neu gegründete Schulungsgesellschaft<br />
bietet Seminare für Praktiker an<br />
Unsere Kanzlei <strong>HILLIG</strong> Rechtsanwälte versteht sich<br />
als Dienstleistungsunternehmen, dessen vorrangiges<br />
Ziel der Erfolg seiner Mandanten ist.<br />
Uns ist bewusst, dass wir nur erfolgreich sein können,<br />
wenn unsere Mandanten erfolgreich sind. Aus<br />
diesem Grund sind die Anwälte unserer Kanzlei<br />
und die Berufsträger und qualifizierten Mitarbeiter<br />
unserer Kooperationspartner häufig auch als Dozenten<br />
für juristische, wirtschaftliche und steuerliche<br />
Themen tätig.<br />
Um dieser langjährigen Kompetenz einen Rahmen<br />
zu geben und das damit verbundene Know How zu<br />
konzentrieren, haben wir kürzlich die Gesellschaft<br />
HSH gegründet, die ab dem Jahr 2010 Schulungen<br />
und Seminare zu den eingangs genannten Themen<br />
anbieten wird. Zentrales Motto des Angebots ist<br />
die kurzweilige, kompakte und praktische Vermittlung<br />
des Stoffes, dienend dem Erfolg der Kunden.<br />
Denn Information und Kommunikation sind die<br />
Grundlage von Entscheidungen. Richtige Entscheidungen<br />
wiederum sind Voraussetzungen für unternehmerischen<br />
Erfolg.<br />
Die Dozenten der HSH sind auf dem jeweiligen<br />
Gebiet spezialisiert und kennen die Materie aus<br />
der Praxis und vermitteln den Schulungsinhalt so,<br />
wie er in der täglichen Arbeit umzusetzen und<br />
anzuwenden ist.<br />
Veranstaltungen der HSH werden sowohl in Seminarform<br />
als auch in Form individueller betrieblicher<br />
Schulungen deutschlandweit durchgeführt.<br />
Das Angebot der HSH wird stetig erweitert und<br />
umfasst derzeit u.a. folgende Schulungen und<br />
Seminare:<br />
- Arbeitsrecht in der Unternehmenspraxis<br />
- Vertragsrecht und Claim-Management<br />
- Insolvenzrecht in der Praxis<br />
- Recht für Ein- und Verkäufer sowie Reklamationsbearbeiter<br />
- Werkvertragsrecht und VOB<br />
- Gewerbemietrecht, speziell Centermietverträge<br />
- Geschäftsführerhaftung<br />
- Grundlagen des Steuerrechts<br />
- Unternehmensgründung und -nachfolge<br />
- Anlagenbuchhaltung, Umsatzsteuer und<br />
Reisekosten<br />
Für die Erstellung eines individuellen Seminarangebots<br />
und zu weiteren Themen stehen Ihnen als<br />
Ansprechpartner RA Tom Hillig und RA Robert<br />
Hauptfleisch gern zur Verfügung.<br />
Insolvenzrecht<br />
Leitsatz:<br />
Rechtsprechung<br />
Die Anordnung von Verfügungsbeschränkungen im<br />
Eröffnungsverfahren hindert den Erwerb einer<br />
2
zuvor abgetretenen, erst nach Anordnung entstandenen<br />
Forderung des Insolvenzschuldners nicht<br />
(Anschluss an BGHZ 135, 140).<br />
BGH, Urteil vom 22. Oktober <strong>2009</strong> - IX ZR 90/08;<br />
Quelle: www.juris.de<br />
Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten:<br />
Verletzt der Schuldner vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />
seine Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten,<br />
so ist ein erneuter Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung<br />
innerhalb von drei Jahren nach<br />
rechtskräftiger Versagung der Restschuldbefreiung<br />
in einem früheren Verfahren unzulässig.<br />
Quelle: www.insolvenzrecht.info<br />
BGH, Urteil vom 2. Juli <strong>2009</strong> - IX ZR 126/08<br />
Ausübung von gewerblichen Tätigkeiten in einer<br />
Mietwohnung<br />
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss<br />
der Vermieter einer Wohnung geschäftliche Aktivitäten<br />
seines Mieters freiberuflicher oder gewerblicher<br />
Art nicht ohne Weiteres dulden. Dies ist zumindest<br />
dann der Fall, wenn sie nach außen hin in<br />
Erscheinung treten und keine entsprechende Vereinbarung<br />
getroffen wurde.<br />
Im Einzelfall kann der Vermieter allerdings nach<br />
Treu und Glauben verpflichtet sein, eine Erlaubnis<br />
zu einer teilweisen gewerblichen Nutzung zu erteilen.<br />
Insbesondere, wenn es sich nach Art und Umfang<br />
um eine Tätigkeit handelt, von der – selbst<br />
durch etwaigen Publikumsverkehr – keine weitergehenden<br />
Einwirkungen auf die Mietsache oder die<br />
Mitmieter ausgehen als bei üblicher Nutzung der<br />
Wohnung. Werden dagegen, wie im zu Grunde<br />
liegenden Fall, Mitarbeiter für die geschäftliche<br />
Tätigkeit des Mieters in der Wohnung beschäftigt,<br />
kommt ein Anspruch auf Gestattung regelmäßig<br />
nicht in Betracht.<br />
Quelle: BGH, 14.07.<strong>2009</strong>, VIII ZR 165/08<br />
Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen<br />
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Grundsatzurteil<br />
die Bedeutung der Arbeitsruhe an Sonnund<br />
Feiertagen unterstrichen. Sie bleibt aus verfassungsrechtlichen<br />
Gründen die Regel und ist gesetzlich<br />
geschützt; Ausnahmeregelungen dürfen den<br />
Schutz der Arbeitsruhe an diesen Tagen nicht aushöhlen.<br />
Mit dem Urteil stellten die Richter fest, dass die<br />
Regelung im Land Berlin, nach der an allen vier<br />
Adventsonntagen eine unbeschränkte Öffnung der<br />
Verkaufsstätten genehmigt wurde, nicht mit der<br />
Verfassung vereinbar ist. Im Jahr <strong>2009</strong> kann in<br />
Berlin angesichts der bereits getroffenen Dispositionen<br />
noch so verfahren werden, ab 2010 jedoch<br />
nicht mehr.<br />
In der Begründung stellten die Richter nicht nur auf<br />
den Schutz der christlichen Religionsgemeinschaften<br />
ab, sondern hoben die soziale Bedeutung der<br />
Arbeitsruhe hervor: "Die Gewährleistung der Arbeitsruhe<br />
sichert eine wesentliche Grundlage für<br />
die Rekreationsmöglichkeiten des Menschen und<br />
zugleich für ein soziales Zusammenleben und ist<br />
damit auch Garant für die Wahrnehmung von anderen<br />
Grundrechten, die der Persönlichkeitsentfaltung<br />
dienen." Sie unterstrichen, dass der Schutz<br />
der Arbeitsruhe "nicht auf einen religiösen oder<br />
weltanschaulichen Sinngehalt der Sonn- und Feiertage<br />
beschränkt ist. Die Regelung zielt in der säkularisierten<br />
Gesellschafts- und Staatsordnung aber<br />
auch auf die Verfolgung profaner Ziele wie die der<br />
persönlichen Ruhe, Besinnung, Erholung und Zerstreuung."<br />
Der Einschränkung der Arbeitsruhe an Sonn- und<br />
Feiertage z.B. durch die Freigabe der Ladenöffnung<br />
sind daher nach Auffassung der obersten Bundesrichter<br />
enge Grenzen gesetzt: Jede Ausnahme<br />
bedarf zum einen eines Sachgrundes. "Ein bloß<br />
wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber<br />
und ein alltägliches Erwerbsinteresse<br />
(`Shopping-Interesse´) potenzieller Käufer genügen<br />
grundsätzlich nicht, um Ausnahmen von dem verfassungsunmittelbar<br />
verankerten Schutz der Arbeitsruhe<br />
und der Möglichkeit zu seelischer Erhebung<br />
an Sonn- und Feiertagen zu rechtfertigen."<br />
Weiterhin muss die Anzahl der Ausnahmen so<br />
gering sein, dass sie als Ausnahmen erkennbar<br />
bleiben und nicht eine weitgehende Gleichstellung<br />
der Sonn- und Feiertage mit den Werktagen stattfindet.<br />
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Dezember<br />
<strong>2009</strong>, Az.: 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07<br />
Dieser Beitrag wurde erstellt von Sylvia Erwin.<br />
3
Gesetzgebung<br />
Vertrag von Lissabon tritt am<br />
01.12.<strong>2009</strong> in Kraft<br />
Neue Schwellenwerte ab 2010<br />
Mit der Verordnung 1177/<strong>2009</strong> vom 30.11.<strong>2009</strong><br />
hat die EU-Kommission neue Schwellenwerte für<br />
die Vergabe öffentlicher Aufträge festgelegt. Nach<br />
Art. 1 reduzieren sich die EU-Schwellenwerte für<br />
die Vergabe öffentlicher Aufträge wie folgt:<br />
Nachdem am 03.11.<strong>2009</strong> Tschechien als letztes der<br />
27 Mitgliedstaaten den EU-Reformvertrag von<br />
Lissabon gebilligt und die Ratifikationsurkunde in<br />
Rom hinterlegt hat, tritt der Vertrag entsprechend<br />
seinem Artikel 6 am ersten Tag des auf die Hinterlegung<br />
der letzten Ratifikationsurkunde folgenden<br />
Monats, mithin am 01.12.<strong>2009</strong> in Kraft.<br />
Quelle: www.lexisnexis.de<br />
Reform der Vergabeordnungen:<br />
VOL/A<br />
Aktueller Sachstand zur Reform der VOL/A:<br />
Seitens des Vorstands des Deutschen Verdingungsausschusses<br />
für Leistungen (DVAL) wurden folgende<br />
Beschlüsse getroffen:<br />
- Keine Regelung zur Vergabe freiberuflicher<br />
Leistungen im Unterschwellenbereich<br />
- Keine Zulassung des Wettbewerbs zwischen<br />
Justizvollzugsanstalten und gewerblichen<br />
Unternehmen, aber: Ausnahmetatbestand<br />
für freihändige Vergaben<br />
- Keine Ergänzung des Ausschlusses von<br />
Bewerbern von der Teilnahme am Wettbewerb<br />
mit dem Begriff der "Gesetzestreue"<br />
bei einer nachweislich, die Zuverlässigkeit<br />
als Bewerber in Frage stellenden,<br />
schweren Verfehlung<br />
Bauaufträge:<br />
4,845 Mio. € (bisher: 5,15 Mio. €)<br />
Dienstleistungs- und Lieferaufträge:<br />
193.000 € (bisher: 206.000€)<br />
Dienstleistungs- und Lieferaufträge im Sektorenbereich:<br />
387.000€ (bisher: 412.000€)<br />
Liefer- und Dienstleistungen der Obersten oder<br />
Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer<br />
Bundeseinrichtungen:<br />
125.000 € (bisher: 133.000€)<br />
Die neuen EU-Schwellenwerte gelten ab dem<br />
01.01.2010 unmittelbar. Einer gesonderten Umsetzung<br />
in den EU-Mitgliedstaaten bedarf es nicht.<br />
- Keine Änderung bei der bestehenden Reihenfolge<br />
der Prüfung und Wertung der<br />
Angebote<br />
Weitere erforderliche Schritte sind die Bekanntmachung<br />
im Bundesanzeiger und die zum Inkrafttreten<br />
der neuen Regelungen notwendigen Verweisungen<br />
durch entsprechende Einführungserlasse<br />
der Länder bzw. durch eine noch zu ändernde<br />
Vergabeverordnung. Als realistisch für beides wird<br />
Februar/März nächsten Jahres angesehen.<br />
Quelle: lexisnexis.de<br />
4
Serie – ausländisches GmbH - Recht<br />
Im Zuge der zunehmenden Globalisierung wird es immer bedeutsamer, sich auch mit dem Gesellschaftsrecht unserer<br />
Nachbar-, EU-Mitglieds-, aber auch international wichtiger Handelsstaaten, vertraut zu machen. Insbesondere die rechtlichen<br />
Gegebenheiten in unseren europäischen Nachbarstaaten erlangen für ihre tägliche Arbeit immer größere Bedeutung.<br />
Deshalb möchten wir Ihnen in dieser Ausgabe einen kurzen Überblick zum GmbH – Recht in England geben.<br />
GmbH – Recht in England<br />
Das englische Gesellschaftsrecht umfasst viele<br />
einzelne Rechtsformen, einschließlich Sonder- und<br />
Mischformen. Die einfachste wirtschaftliche und<br />
rechtliche Einheit, ist der sogenannte sole trader<br />
(Einzelkaufmann). Er führt ein Gewerbe, entweder<br />
ganz allein oder mit Angestellten, muss für seine<br />
Geschäfte mit seinem gesamten Privatvermögen<br />
einstehen und trägt das wirtschaftliche Risiko.<br />
Daneben gibt es Personenhandelsgesellschaften,<br />
Vereinigungen, private Sondervermögen sowie<br />
unterschiedliche Körperschaften. Die wohl bekannteste<br />
Rechtsform des englischen GmbH – Rechts<br />
stellt die sogenannte Private Limited Company<br />
(LTD) dar.<br />
Etwa 1,8 Millionen in England und Wales registrierte<br />
Limiteds machen 99,0 % aller in England und<br />
Wales registrierten Gesellschaften aus.<br />
Gründung einer Limited<br />
Zur Gründung müssen mindestens ein Gründungsgesellschafter,<br />
ein Geschäftsführer und ein Gesellschaftssekretär<br />
zur Verfügung stehen, der nicht<br />
zugleich der alleinige Geschäftsführer sein kann. Es<br />
besteht kein gesetzlich vorgeschriebenes Gesellschaftskapital.<br />
Es muss jedoch an jeden Gründungsgesellschafter<br />
mindestens 1 Anteil mit einem<br />
zugeordneten Nominalwert ausgegeben werden.<br />
Nicht erforderlich ist dabei, die Eröffnung eines<br />
Bankkontos in England.<br />
Die Unternehmensgründer müssen die Gesellschaft<br />
anmelden, die Gesellschaftsverträge vorlegen<br />
und eine Gründungsgebühr i. H. v. 20,00 Pfund<br />
zahlen. Der Gesellschaftsvertrag muss grundsätzlich<br />
in englischer Sprache abgefasst sein. Anderssprachige<br />
Gesellschaftsverträge können dem<br />
Register nicht vorgelegt werden. Zuständiges Handelsregister<br />
ist der sogenannte registrar of compa-<br />
nies beim companies house Die Gründung wird<br />
sodann vom Registrator bekannt gemacht. Die<br />
Gesellschaft ist rechtsfähig und kann sofort tätig<br />
werden, wenn der Registrator die Gründungsurkunde<br />
ausgestellt hat.<br />
Organe einer Limited<br />
Der Geschäftsführer (Director) hat Treue und Loyalitätspflichten.<br />
Er hat eine allgemeine Sorgfaltspflicht<br />
gegenüber der Gesellschaft bei der Wahrnehmung<br />
deren Interessen. Auch die rechtzeitige<br />
Stellung eines etwaigen Insolvenzantrages gehört<br />
zu seinen Pflichten.<br />
Der Gesellschaftssekretär (Company secretary) ist<br />
im Wesentlichen für die Überwachung der Einhaltung<br />
aller vorgeschriebenen Formalien (z. Bsp. die<br />
Unterzeichnung von Formularen des Gesellschaftsregisters)<br />
verantwortlich.<br />
Gesellschafter<br />
Eine Limited kann durch mehrere natürliche oder<br />
juristische Personen, aber auch als Einpersonengesellschaft,<br />
gegründet werden. Die Gesellschafter<br />
können sowohl In- als auch- Ausländer und im<br />
Ausland ansässig sein.<br />
Sitz der Gesellschaft<br />
Jede englische Gesellschaft muss einen Satzungssitz<br />
in England haben (registered office). Davon zu<br />
unterscheiden ist, der sogenannte Ort der Geschäftsleitung.<br />
Dieser kann sich auch außerhalb<br />
Englands befinden. Der Satzungssitz muss mit Anschrift<br />
und Registrierungsnummer der Gesellschaft<br />
auf allen Geschäftsbriefen genannt werden. Als<br />
Mindestanforderung für jenen Sitz, müssen an<br />
dessen Ort Büroräume vorhanden seien, da das<br />
Gesetz ausdrücklich verlangt, dass am Sitz die Ge-<br />
5
sellschaftsdokumente hinterlegt sind und jederzeit<br />
einsehbar sein müssen. Zu beachten ist dabei, dass<br />
es die Möglichkeit gibt, innerhalb von Büroräumen<br />
einer Servicegesellschaft den Satzungssitz zu wählen,<br />
die dann als Company secretary agiert. Sowohl<br />
ein Sitz im Ausland als auch ein doppelter Satzungssitz,<br />
sind nicht zulässig.<br />
Kapitalaufbringung<br />
Das System der Kapitalaufbringung und -erhaltung,<br />
ist grundsätzlich vom deutschen Konzept zu unterscheiden.<br />
Im Jahr 2003 haben 80 % aller englischen<br />
Limited ein Nominalkapital von 100 Pfund gehabt.<br />
Das Stammkapital im herkömmlichen Sinne ist<br />
dabei das genehmigte Nominalkapital. Da jeder<br />
Gründungsgesellschafter mindestens einen Anteil<br />
zeichnen und dieser einen Nominalwert besitzen<br />
muss, beträgt das niedrigste mögliche Stammkapital<br />
einen Penny.<br />
Haftungsregeln innerhalb der Limited<br />
Grundsätzlich haften Gesellschafter nicht persönlich.<br />
Es gilt selbst im Fall der personengebundenen<br />
Ein-Mann-Gesellschaft das strikte Trennungsprinzip.<br />
Eine Durchgriffshaftung kommt demnach nur<br />
in bestimmten Fallgruppen vor:<br />
- Einsatz eines Strohmannes, der im eigenen<br />
Namen und auf eigene Rechnung<br />
handelt.<br />
- Betrug, rechtsmissbräuchliche oder betrügerische<br />
Zwecke der Gesellschaft<br />
- Bestimmte Fallgruppen in der Relation –<br />
Tochtergesellschaft und deren Obergesellschaften<br />
als rechtliche Einheit<br />
Haftung der Geschäftsführer<br />
Zu einer persönlichen Haftung des directors gegenüber<br />
der Limited kann es bei Verletzung der Loyalitäts-<br />
und Fürsorgepflichten sowie den ihm obliegenden<br />
gesetzlichen Pflichten kommen. Er haftet<br />
ihr gegenüber zum Beispiel, wie der Geschäftsführer<br />
einer GmbH, auf Ersatz der nach Insolvenzreife<br />
geleisteten Zahlungen. Daneben kann es zu Haftungstatbeständen<br />
gegenüber Gläubigern kommen.<br />
Sofern der director in Verträgen nicht eindeutig<br />
klarstellt, dass er als Vertreter der Limited<br />
handelt, ist eine persönliche Haftung denkbar.<br />
Vor- und Nachteile<br />
Die Gründung einer Limited, insbesondere von<br />
Deutschland aus, hat Vor- und Nachteile. In<br />
Deutschland existierten im Jahr 2006 bereits<br />
30.000 Limited Companys. In der geführten Bundestagsdebatte<br />
zur Modernisierung des GmbH –<br />
Rechts wurde dazu ausgeführt: „(…) Wenn wir uns<br />
das Gründungsgeschehen ansehen, stellen wir fest,<br />
dass in guten Zeiten von Deutschen Gründern in<br />
einem Monat 3.000 GmbHs und 1.000 Limiteds<br />
gegründet werden. (…)“ (Andreas Lämmel –<br />
CDU/CSU Fraktion: Deutscher Bundestag: 172.<br />
Sitzung am 26.06.2008)<br />
Letztlich führen wir Ihnen die essenziellsten Vorund<br />
Nachteile im Folgenden noch einmal auf.<br />
Vorteile:<br />
- die Gründung der Britischen Gesellschaften<br />
ist sehr schnell, mit entsprechendem<br />
Service sogar innerhalb von 24 Stunden<br />
möglich. Im Gegensatz dazu dauert die<br />
Gründung einer GmbH in Deutschland regelmäßig<br />
mehrere Wochen.<br />
- Änderungen am Gesellschaftsvertrag, der<br />
Geschäftsführung sowie den Teilhabern<br />
sind durch einfache schriftliche oder Onlineanmeldung<br />
an das Britische Handelsregister<br />
durchführbar. In Deutschland ist<br />
dies lediglich durch notarielle Beurkundung<br />
möglich, was einen hohen Zeit- und<br />
Kostenaufwand mit sich bringt.<br />
- frei wählbares Nominalkapital, welches<br />
sehr niedrig sein kann. Jedoch wurde mit<br />
Einführung der sogenannten Unternehmergesellschaft<br />
(haftungsbeschränkt) seit<br />
01.11.2008 auch in Deutschland eine entsprechende<br />
Möglichkeit geschaffen.<br />
Nachteile:<br />
- Der Einsatz einer Limited in Deutschland<br />
führt dazu, dass sich generell in zwei unterschiedlichen<br />
Rechtssystemen bewegt<br />
wird. Im Innenverhältnis (Rechte und<br />
Pflichten der Gesellschaftsorgane) gilt britisches<br />
Recht, für die Geschäftstätigkeit<br />
dagegen deutsches. Daraus können im<br />
Zweifelsfall Kollisionen resultieren, die<br />
6
zum Beispiel dazu führen, dass die Limited<br />
in Großbritannien verklagt werden kann.<br />
- eine in Deutschland tätige Britische Gesellschaft,<br />
die hier ihre Hauptverwaltung<br />
hat, ist als Betriebsstätte in das Deutsche<br />
Handelsregister einzutragen. Die Eintragung<br />
bringt die gleichen Formerfordernisse<br />
mit sich, wie die Eintragung einer Deutschen<br />
GmbH. Dies verursacht zusätzliche<br />
Kosten und Zeitaufwand.<br />
- Der Aufwand für Buchführung und Rechnungslegung<br />
ist hoch. Für die deutsche<br />
Steuererklärung ist eine doppelte Buchführung<br />
nach dem HGB notwendig, gleichzeitig<br />
müssen britische Rechnungslegungsvorschriften<br />
für die englischen Finanzbehörden<br />
sowie das Handelsregister<br />
beachtet werden.<br />
- Es besteht Rechtsunsicherheit dahingehend,<br />
ob deutsches oder britisches Insolvenzrecht<br />
anwendbar ist. Hierzu ist die<br />
zukünftige Rechtsprechung in Deutschland<br />
und dem Vereinigten Königreich abzuwarten.<br />
- Es ist das oben genannte registered office<br />
in Großbritanien vorzuhalten.<br />
- Verspätete oder nicht abgegebene gesetzlich<br />
vorgeschriebene Unterlagen (reports)<br />
an das britische Handelsregister können<br />
sehr hohe Strafen oder gar eine Zwangsauflösung<br />
der Gesellschaft nach sich ziehen.<br />
Quelle: Süß/Wachter – Handbuch des internationalen<br />
GmbH – Rechts, 1. Auflage, 2006<br />
Pensionsverpflichtungen – eine<br />
„tickende Zeitbombe“<br />
Das BilMoG deckt auf, was in vielen Unternehmen<br />
bereits seit langem schlummert: Die betrieblichen<br />
Pensionszusagen sind oft nicht ausreichend abgesichert.<br />
Abhilfe schafft eine systematische Neuordnung<br />
Ihrer betrieblichen Altersversorgung - mit<br />
Hilfe eines erfahrenen Partners.<br />
Welches Ziel verfolgt das BilMoG<br />
Das deutsche Handelsrecht wird an die internationalen<br />
Bilanzierungsstandards (IFRS) angenähert. Nur so<br />
sind Aussagekraft, Vergleichbarkeit und Transparenz<br />
der Abschlüsse gewährleistet. Außerdem soll die<br />
Bilanzierung insbesondere für kleine und mittlere<br />
Unternehmen deutlich vereinfacht werden.<br />
Betrifft das BilMoG meine Firma<br />
Alle Unternehmen, die nach Handelsrecht bilanzierungspflichtig<br />
sind, müssen die Neuerungen kennen<br />
und anwenden. Wenn Sie Ihre bAV bereits jetzt schon<br />
über bspw. eine Direktversicherung, eine Pensionskasse,<br />
einen Pensionsfonds oder eine kongruent rückgedeckte<br />
Unterstützungskasse umgesetzt haben,<br />
ändert sich für Sie durch das BilMoG nichts. Arbeitgeber<br />
aber, die Pensionsrückstellungen in ihrer Bilanz<br />
ausweisen, müssen jetzt aktiv werden.<br />
Was bedeutet das BilMoG für die betriebliche<br />
Altersversorgung<br />
Die neuen Vorschriften bewirken i. d. R. eine deutliche<br />
Erhöhung der Pensionsrückstellungen in Ihrer Bilanz (s.<br />
Schaubild unten). Sie belasten die Bilanz und decken<br />
mögliche Unterfinanzierungen auf.<br />
Was ist jetzt zu tun<br />
Der vorausschauende Umgang mit Pensionsverpflichtungen<br />
sollte - ganz unabhängig davon, nach welcher<br />
Bilanzierungsnorm Verpflichtungen bewertet werden -<br />
ein integraler Bestandteil Ihres internen Liquiditäts-,<br />
Kosten- und Risikomanagements sein. Wir zeigen Ihnen,<br />
wie Sie die neuen gesetzlichen Vorgaben zu Ihrem Vorteil<br />
nutzen. Beispielsweise können Sie Ihre Bilanz durch<br />
Saldierung zweckgebundener Vermögensgegenstände<br />
mit entsprechenden Pensionsverpflichtungen optimieren.<br />
Bei der professionellen, steueroptimalen Anpassung<br />
Ihrer bAV an die neuen Gesetzesvorgaben können<br />
Sie sich auf einen kompetenten und zuverlässigen Partner<br />
verlassen:<br />
Die Allianz, Deutschlands Vorsorgepartner Nummer 1<br />
bei der betrieblichen Altersversorgung.<br />
Die Allianz zeigt Ihnen<br />
den sicheren Weg.<br />
www.allianz.de<br />
7
Kunst und Recht: Kunsthistorikerin<br />
Claudia Servaty und<br />
Rechtsanwalt Tom Hillig im Gespräch<br />
Claudia Servaty berät Privatkunden und Unternehmen<br />
in Frankfurt Rhein-Main und in Dresden in<br />
allen Fragen rund um das Thema Kunsterwerb,<br />
Kunstbesitz und Kunstveräußerung. Durch ihr breites<br />
internationales Netzwerk an Künstlern und<br />
Experten kann sie für jede Kunstfrage die bestmögliche<br />
Lösung vermitteln. Für alle rechtlichen Fragestellungen<br />
arbeitet sie mit der Kanzlei Hillig<br />
Rechtsanwälte zusammen.<br />
Kunstberatung was heißt das genau<br />
Claudia Servaty M.A.<br />
SERVATY Kunst. Design. Konzept.<br />
Unabhängige Kunstberatung<br />
Erbacher Straße 3<br />
65343 Eltville<br />
Tel. 06123-7993380<br />
www.servaty.com<br />
Jeder der gerne ein Kunstwerk, sei es ein Altmeistergemälde,<br />
eine klassische Grafik, eine zeitgenössische<br />
Fotografie oder Installation, erwerben oder<br />
auch veräußern möchte, merkt schnell, wie unübersichtlich<br />
und komplex der Kunstmarkt ist. Da<br />
gibt es unterschiedlichste Galerien, Kunsthändler,<br />
Kunstmessen, Produzentenateliers, Auktionshäuser<br />
und noch vieles mehr. Für Außenstehende ist<br />
es schwer nachzuvollziehen, wie zum Beispiel die<br />
Preise für Kunst entstehen, welche zeitgenössische<br />
Kunst qualitativ gut ist oder ob das geerbte Ölbild<br />
tatsächlich echt ist. Hier bietet meine unabhängige<br />
Kunstberatung gezielt fachkundige Unterstützung.<br />
Welche Vorteile ergeben sich durch die unabhängige<br />
Beratung<br />
Im Vergleich zu Galeristen oder Kunsthändlern<br />
habe ich kein eingeschränktes Künstlerprogramm<br />
und keinerlei Interessenskonflikte. Ich gehe immer<br />
von den Bedürfnissen des Kunden aus und vermittele<br />
ausschließlich nach seinen Wünschen, die<br />
vorher genau besprochen wurden. Auch bei einem<br />
Verkauf, handele ich den jeweils bestmöglichen am<br />
Markt zu erzielenden Preis heraus. Die richtige<br />
Auswahl des Auktionshauses und des Verkaufszeitpunktes<br />
kann den Verkaufserlös zum Beispiel<br />
enorm beeinflussen. Ein Kunsthändler ist dagegen<br />
interessiert einen guten Ankauf für sein Geschäft<br />
zu erzielen. Eine Galerie wird nur die Ware ankaufen,<br />
die sie auch im Programm hat. Insofern biete<br />
ich dem Kunden mein breites Überblickswissen im<br />
Kunstdschungel und schütze ihn vor Risiken, die<br />
leicht aus Unkenntnis entstehen können.<br />
Gibt es bei der Beschäftigung mit Kunst rechtliche<br />
Fragen zu beachten<br />
Beim Erwerb und Verkauf von Kunst ebenso wie<br />
bei einer Erbschaft ist es immer klug sich im Vorfeld<br />
rechtlich beraten zu lassen. In der Presse tauchen<br />
ja immer wieder Fälle zu den Themen Restitution<br />
wie der Fall mit Ernst Ludwig Kirchners Berliner<br />
Straßenszene auf. Der Kunstmarkt war schon<br />
immer sehr international, mit den großen Schauplätzen<br />
wie London, Paris, Amsterdam und natürlich<br />
New York. In den letzten Jahrzehnten kamen<br />
die Emerging markets wie China, Russland Indien<br />
und Dubai dazu. Insofern werden nationale und<br />
auch internationale Rechtsfragen immer wichtiger.<br />
Welche Rechtsthemen werden im Kunstbereich<br />
am häufigsten nachgefragt<br />
Die Rechtsfragen und Rechtsprobleme in der Beschäftigung<br />
mit Kunst sind außerordentlich vielfältig<br />
und fachübergreifend. Häufige wird Rat zu den<br />
Themen Besitz und Eigentum gesucht. Viele Kunstbesitzer<br />
sind aufgrund der von Ihnen angesprochen<br />
Pressemeldungen sensibilisiert, und wollen abklären<br />
ob sie Ihr häufig aus Erbschaft erworbenes<br />
Kunstwerk problemlos behalten oder auch veräußern<br />
können, oder ob sie mit Rückforderungen<br />
rechnen müssen.<br />
8
Bei größeren Sammlungen geht es auch um Erbschaftsfragen<br />
oder um die Überführung in eine<br />
Stiftung.<br />
Daneben spielen auch Urheberrecht internationales<br />
Privatrecht und Völkerrecht, oder Fragen zum<br />
Kulturgüterschutz eine wichtige Rolle.<br />
Beachtet werden muss, dass es in dem Sinne kein<br />
Kunstrecht als Fachgebiet gibt, sondern die Fragen<br />
um Kunstgüter in unterschiedlichste Rechtsgebiete<br />
greifen können. Gleichzeitig ist Kunstbesitz eine<br />
sehr individuell zu betrachtenden Materie und es<br />
erfordert viel Insiderwissen, um die sehr eigenen<br />
Mechanismen des Kunstmarktes zu verstehen und<br />
dementsprechend rechtliche Fragen zu klären.<br />
In welche Richtung wird sich der Kunstmarkt<br />
2010 entwickeln<br />
Das Finanzgeschehen der letzten Monate hat auch<br />
auf dem Kunstsektor Spuren hinterlassen. Es hat<br />
eine Marktbereinigung stattgefunden und für<br />
Kunstkäufer sieht die Entwicklung sehr positiv aus.<br />
Die Preise sind in den letzten Monaten um ca. 30%<br />
gesunken. Derzeit besteht die Möglichkeit qualitativ<br />
hochwertige Kunst insbesondere Alter Meister<br />
aber auch einiger zeitgenössischer Künstler zu<br />
moderaten Preisen zu erwerben. Wer andersherum<br />
derzeit Kunst vor allem wenig bekannter Künstler<br />
veräußern möchte, sollte noch etwas warten,<br />
bis das Niveau von Anfang 2008 wieder erreicht ist.<br />
Was raten Sie Kunden, die mit dem Kunst sammeln<br />
beginnen möchten<br />
Für Kunstneuinteressierte, die gerne in das spannende<br />
Gebiet der Kunst einsteigen vollen, rate ich<br />
mit jungen zeitgenössischen Künstlern zu beginnen.<br />
Durch den Austausch mit den Künstlern selber,<br />
ergibt sich ein unermesslicher Erfahrungsschatz<br />
im Umgang mit Kunst. Außerdem sind die<br />
Preise am Beginn einer Künstlerlaufbahn in den<br />
meisten Fällen sehr moderat.<br />
Wichtig ist seinen persönlichen Kunstgeschmack<br />
und Stil zu entwickeln, dabei beraten wir gerne. Ich<br />
empfehle immer zuerst auf das Bauchgefühl zu<br />
hören. Gefällt mir das Kunstwerk Spricht es mich<br />
an Erst danach lohnt es sich über andere Fragen,<br />
wie die passende Umgebung oder ein Sammlungskonzept<br />
nachzudenken.<br />
Junge Kunst kauft man hauptsächlich aus ideellen<br />
und ästhetischen Gesichtspunkten, daher besteht<br />
auch kaum ein finanzielles Risiko. Wenn einem das<br />
Kunstwerk gefällt, wird man sich auch noch in ein<br />
paar Jahren daran erfreuen und seinen Wert schätzen.<br />
Wenn dieser dann auch materiell gestiegen<br />
ist, umso besser.<br />
Vielen Dank für das Gespräch.<br />
Aktueller Kunsttipp:<br />
1) Derzeit gibt es ein kunsthistorisches Highlight im<br />
Frankfurter Städelmuseum. Erstmals in Deutschland<br />
gibt es eine Einzelausstellung von Sandro<br />
Botticelli (1444/45–1510) dem großen Meisters der<br />
italienischen Renaissance zu sehen.<br />
Zeitraum: 13. November <strong>2009</strong> bis 28. Februar<br />
2010 präsentiert das Städel Museum Frankfurt/Main<br />
http://www.staedelmuseum.de<br />
2) Für Freunde der zeitgenössischen Kunst lohnt<br />
sich derzeit ein Besuch in Baden-Baden bei einer<br />
groß angelegten Baselitz-Retrospektive. 21. November<br />
<strong>2009</strong> - 14. März 2010<br />
Museum Frieder Burda & Staatliche Kunsthalle<br />
Baden-Baden<br />
Die Sinecura Steuerberatungsgesellschaft<br />
informiert:<br />
Investitionsabzugsbetrag für Pkw:<br />
Trotz bisheriger Ein-Prozent-Regel<br />
Ein Investitionsabzugsbetrag kann auch für die<br />
geplante Anschaffung eines neuen oder gebrauchten<br />
Pkws geltend gemacht werden. Voraussetzung<br />
ist u.a., dass der Pkw mindestens bis zum Ende des<br />
dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung folgenden<br />
Wirtschaftsjahres zu mindestens 90 % betrieblich<br />
genutzt wird.<br />
Sofern die ausreichende betriebliche Nutzung bei<br />
der Bildung nicht glaubhaft gemacht werden kann<br />
(Nutzungsabsicht), wird der Investitionsabzugsbetrag<br />
von vornherein nicht gewährt. Stellt sich erst<br />
später heraus, dass die betriebliche Nutzung zu<br />
gering ist, muss der Abzugsbetrag im Jahr der In-<br />
9
anspruchnahme rückwirkend rückgängig gemacht<br />
werden. Wird die Privatnutzung anhand der Ein-<br />
Prozent-Regel besteuert, geht die Finanzverwaltung<br />
von einem betrieblichen Nutzungsumfang<br />
unterhalb der 90 %-Grenze aus, sodass die Nutzungsvoraussetzung<br />
nicht erfüllt ist.<br />
Urteilsfall: Ein Freiberufler, der bereits ein Fahrzeug<br />
unter Anwendung der Ein-Prozent-Regel nutzte,<br />
begehrte für einen neuen Pkw einen Investitionsabzugsbetrag.<br />
Das Finanzamt erkannte den<br />
Abzugsbetrag nicht an, da bei der Prognoseentscheidung<br />
die bisherigen betrieblichen Verhältnisse<br />
zu berücksichtigen seien. Aufgrund der Ein-<br />
Prozent-Regel sei davon auszugehen, dass bislang<br />
keine ausreichende betriebliche Nutzung vorgelegen<br />
habe. Dies sei auch für die Zukunft anzunehmen.<br />
Für das Finanzgericht Saarland war es hingegen<br />
ausreichend, dass der Steuerpflichtige ankündigte,<br />
die betriebliche Nutzung anhand eines Fahrtenbuches<br />
nachzuweisen. Dies gilt jedenfalls dann,<br />
wenn die tatsächliche Privatnutzung in zurückliegenden<br />
Zeiträumen nicht höher als 10 % war.<br />
regelmäßig nachträglich anhand der Vermerke in<br />
den Terminkalendern vorgenommen wurden. Da<br />
Terminänderungen in den Terminkalendern nicht<br />
mehr korrigiert wurden, ergaben sich die Abweichungen.<br />
Hinweis: Durch ein derartiges Vorgehen wird die<br />
Beweiskraft in Bezug auf das Erfordernis der zeitnahen<br />
Erstellung und Authentizität in erheblichem<br />
Maße in Zweifel gezogen und lässt auch die Unrichtigkeit<br />
der übrigen Eintragungen befürchten. Solche<br />
mangelhaften Fahrtenbücher können der Besteuerung<br />
nicht zugrunde gelegt werden. Dies hat<br />
zur Folge, dass die Privatnutzung selbst dann nach<br />
der pauschalen Ein-Prozent-Regel zu ermitteln ist,<br />
wenn bedingt durch die regionale Lage zumeist<br />
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte<br />
zurückgelegt werden (FG München vom 14.5.<strong>2009</strong>,<br />
Az. 15 K 2945/07).<br />
Hinweis: Wird der Beschluss des Finanzgerichts<br />
vom Bundesfinanzhof bestätigt, reicht die Ankündigung<br />
eines Fahrtenbuches für die Bildung eines<br />
Investitionsabzugsbetrags aus (FG Saarland vom<br />
30.7.<strong>2009</strong>, Az. 1 V 1185/09).<br />
Fahrtenbuch: Bei widersprüchlichen Angaben nicht<br />
ordnungsgemäß<br />
Der Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs ist<br />
im Gesetz nicht definiert. Aus der Rechtsprechung<br />
ergibt sich u.a., dass die Eintragungen vollständig<br />
und zeitnah vorzunehmen sind. Sofern das Fahrtenbuch<br />
inhaltliche Unregelmäßigkeiten aufweist,<br />
kann die Ordnungsmäßigkeit angezweifelt werden.<br />
Im zugrunde liegenden Fall differierten die Ortsangaben<br />
zwischen Tankrechnungen und Fahrtenbuch<br />
an mehreren Tagen. Demgegenüber entsprachen<br />
die Fahrtenbucheintragungen weitestgehend den<br />
Eintragungen in den Terminkalendern.<br />
Stimmen zwar die Ortsangaben im Fahrtenbuch<br />
mit denen im Terminkalender, nicht aber mit denen<br />
in Tankquittungen überein, spricht dies gegen<br />
eine zeitnahe Erfassung der einzelnen Fahrten. Die<br />
Übereinstimmungen, so das Finanzgericht München,<br />
belegen, dass die Fahrtenbucheintragungen<br />
Dipl.-Kfm. Steuerberaterin Katrin Simke-Hillig<br />
SineCura Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
Altmarkt 13<br />
01877 Bischofswerda<br />
Telefon (03594) 77 90 38 90<br />
Telefax (03594) 77 90 38 60<br />
Hainstraße 5<br />
01097 Dresden<br />
Telefon (0351) 65 68 143<br />
Telefax (0351) 65 68 196<br />
10
Verdeckte Gewinnausschüttung:<br />
Bei privater Pkw-Nutzung trotz<br />
Verbot<br />
Bei einem ausdrücklichen Verbot der privaten<br />
Nutzung des Betriebs-Pkws kommt es statt eines<br />
Sachbezugs zu einer verdeckten Gewinnausschüttung,<br />
wenn der Wagen durch den GmbH-<br />
Geschäftsführer vertragswidrig privat gefahren<br />
wird. Das gilt nach einem Urteil des Finanzgerichts<br />
Niedersachsen (Revision anhängig) auch dann,<br />
wenn es sich um einen nicht beherrschenden Gesellschafter<br />
handelt und in allen Fällen, in denen<br />
der Geschäftsführer den Pkw ohne entsprechende<br />
Gestattung der GmbH privat nutzt.<br />
Trotz ausgesprochenem Nutzungsverbot spricht -<br />
so das Finanzgericht Niedersachsen - der Anscheinsbeweis<br />
für eine Privatnutzung durch den<br />
Gesellschafter-Geschäftsführer. Dieser Anscheinsbeweis<br />
konnte im Urteilsfall nicht entkräftet werden,<br />
da<br />
• kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt<br />
wurde,<br />
• keine organisatorischen Maßnahmen getroffen<br />
wurden, um eine Privatnutzung auszuschließen,<br />
• eine unbeschränkte Zugriffsmöglichkeit des<br />
Geschäftsführers auf den Pkw bestand und<br />
• der Gesellschafter privat über keinen entsprechenden<br />
Fuhrpark verfügte.<br />
Geschäftsführer Steuerberater Ramón Brasow<br />
SineCura Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
Hainstraße 5<br />
01097 Dresden<br />
Telefon (0351) 65 68 143<br />
Telefax (0351) 65 68 196<br />
Altmarkt 13<br />
01877 Bischofswerda<br />
Telefon (03594) 77 90 38 90<br />
Telefax (03594) 77 90 38 60<br />
Hinweis: Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung<br />
ist nicht die Ein-Prozent-Regel, sondern der gemeine<br />
Wert unter Berücksichtigung eines angemessenen<br />
Gewinnaufschlags zu berücksichtigen. Um eine<br />
verdeckte Gewinnausschüttung auszuschließen,<br />
sollte die private Nutzung vertraglich ausgeschlossen<br />
und unbedingt überwacht werden (FG Niedersachsen<br />
vom 19.3.<strong>2009</strong>, Az. 11 K 83/07, Revision<br />
unter VI R 43/09).<br />
11
Kulinarisches<br />
Butterberg 1 • 01877 Bischofswerda • Tel.: 03594 703034 • www.butterberg.com<br />
Erholung in ruhiger Lage<br />
Entspannen und geniessen<br />
Unser Berg-Gasthof liegt auf einem Berg angrenzend<br />
an Bischofswerda. Es gibt dort keinen Durchgangs- verkehr -<br />
die Straße endet bei uns. In unserem Haus stehen Ihnen<br />
sieben Doppelzimmer sowie ein Einzel- zimmer zur Verfügung.<br />
Eine frische Küche, die Verwendung von Zutaten aus<br />
der Region sowie ein aufmerksamer Service sind die Stärken<br />
unseres stilvoll eingerichteten Restaurants.<br />
Lassen Sie sich mit Spezialitäten der Region verwöhnen,<br />
genießen Sie laue Sommerabende auf unserer Terrasse<br />
oder entspannen Sie im frostigen Winter bei einem guten<br />
Glas Rotwein vor unserem Kamin.<br />
Tagen & Feiern<br />
Professioneller Service in angenehmer und ungestörter Umgebung.<br />
Unsere 5 unterschiedlich großen Veranstaltungsräume<br />
sind für viele Anlässe geeignet. Ob Familienfeiern mit<br />
Musik und Tanz, Hochzeiten, Konfirmationen oder Jugendweihen,<br />
ob Klassentreffen oder Betriebsfeiern - das engagierte<br />
Team unter der Führung von Heidi John lässt Ihre<br />
Feier zu etwas ganz Besonderem werden.<br />
Für Tagungen und Seminare bieten wir ein Ambiente mit<br />
ausgezeichnetem Ruf, in dem erfolgreiches Arbeiten garantiert<br />
ist. In den Pausen entspannt ein Spaziergang um oder<br />
auf den Butterberg. Für Incentiveveranstaltungen planen wir<br />
für Sie gern den richtigen Rahmen. Ob eine kleine Stärkung<br />
oder ein mehrgängiges Menü, unsere Küche sowie Cateringmöglichkeiten<br />
werden Sie begeistern.<br />
Veranstaltungen<br />
16. Januar 2010 Samstag<br />
Tanz-Party Ü30 - auch Silvester Nachfeier - mit M&M<br />
Disco<br />
Beginn: 20:00 Uhr Eintritt: 5,00 €<br />
Reservierung erbeten<br />
22. Januar 2010 Freitag<br />
Kabarett "Die Barhocker" Best of<br />
Beginn: 19:00 Uhr inklusive Galamenü: 29,90 €<br />
20. Februar 2010 Samstag<br />
Kabarett Notenkopf "Schwarzer Humor" von Georg-<br />
Kreisler,<br />
grandioser Abend trifft auf humoreske Leichtigkeit Heinz<br />
Erhardt´s<br />
Beginn: 19:00 Uhr inklusive Galamenü: 29,90 €<br />
12
© Fotos: Lernidee Erlebnisreisen, Marion Kottlos, Jeane & Nathalie<br />
Erlebnistour England – Wales –<br />
Schottland<br />
Eine ausgewogene Zusammenstellung der Höhepunkte<br />
aus Geschichte, Landschaft und modernem<br />
Stadtleben ist das Geheimnis dieser Tour der Fa.<br />
Eberhardt Travel GmbH (EHT) vom 22.06. –<br />
05.07.2010.<br />
1.Tag: Calais<br />
Sie reisen durch Frankreich zu Ihrer Übernachtung<br />
im 3-Sterne-Hotel „Holiday Inn“ in Calais. (AE/Ü)<br />
2.Tag: London - Windsor<br />
Nach dem Frühstück überqueren Sie den Ärmelkanal<br />
mit der Fähre von Calais nach Dover und reisen<br />
in die Hauptstadt Großbritanniens, London.<br />
Bei einer Stadtrundfahrt lernen Sie die schönsten<br />
Sehenswürdigkeiten wie den Buckingham Palace,<br />
den Tower, die St. Paul's Cathedral sowie den Uhrenturm<br />
mit der berühmten Glocke Big Ben kennen.<br />
Am Nachmittag erreichen Sie Ihr 3-Sterne-<br />
Hotel „Holiday Inn“ in Maidenhead. (FR/AE/Ü)<br />
3.Tag: Schloss Windsor - Oxford<br />
Heute besuchen Sie das Schloss Windsor, eine der<br />
Hauptresidenzen der britischen Königin. In den<br />
prunkvollen Staatsgemächern sehen Sie edle Möbel,<br />
kostbares Porzellan, Rüstungen und Waffen<br />
sowie wertvolle Gemälde. Besonders sehenswert<br />
ist Queen Mary's Puppenhaus.<br />
Ihre Reise führt Sie weiter nach Oxford, ins Zentrum<br />
der Gelehrsamkeit. Hier unternehmen Sie<br />
einen Stadtrundgang und können eines der berühmten<br />
Colleges (Eintritt: ca. 4 £) besuchen. Genießen<br />
Sie die wunderschönen Anlagen der bekannten<br />
Schulen und das geschäftige Treiben der<br />
von Studenten geprägten Stadt. Sie setzen Ihre<br />
Reise in Richtung Coventry zu Ihrem 4-Sterne-Hotel<br />
„Ramada“ fort, in welchem Sie die nächsten zwei<br />
Nächte wohnen. (FR/AE/Ü)<br />
4.Tag: Stratford-upon-Avon – Warwick Castle<br />
Am Vormittag lernen Sie Stratford-upon-Avon, die<br />
Heimatstadt von Englands berühmtestem Dichter<br />
William Shakespeare kennen. Sie haben die Möglichkeit,<br />
durch das hübsche Städtchen zu bummeln<br />
oder die beeindruckende Holy Trinity Church zu<br />
besuchen. Anschließend fahren Sie nach Warwick<br />
und besuchen die wohl schönste mittelalterliche<br />
Burg Englands. Für Jahrhunderte war die Burg das<br />
Heim der mächtigen Grafen von Warwick, welche<br />
in den blutigen Konflikten des Mittelalters um die<br />
Vorherrschaft auf dem englischen Thron eine wichtige<br />
Rolle spielten. (FR/AE/Ü)<br />
5.Tag: Ironbridge – Chester<br />
Heute fahren Sie zur weltweit ersten Eisenbrücke<br />
im Ort Ironbridge,welche ein bedeutendes Denkmal<br />
der Frühindustrialisierung ist. Am Nachmittag<br />
erhalten Sie bei einer Stadtführung interessante<br />
Einblicke in die Geschichte der englischen Stadt<br />
Chester, deren Lage am Ufer des Flusses Dee schon<br />
die Römer zu schätzen wussten. Chester gilt als<br />
Kleinod unter den englischen Städten und zeichnet<br />
sich neben historischen Gebäuden durch eine fast<br />
vollständig begehbare Stadtmauer aus. Sie übernachten<br />
in dem 3-Sterne-Hotel „Best Western<br />
Westminster“ im Zentrum von Chester. (FR/AE/Ü)<br />
6.Tag: Wales<br />
Heute erkunden Sie Wales, den kleinsten Landesteil<br />
Großbritanniens. Sie reisen nach Caernarfon im<br />
Norden von Wales. Die Silhouette des Ortes wird<br />
von einer gewaltigen Burganlage geprägt, welche<br />
seit dem 13. Jahrhundert Krönungsstätte der Prinzen<br />
von Wales ist. Genießen Sie anschließend die<br />
kontrastreiche Landschaft des Snowdonia Nationalparks.<br />
Der Weg führt Sie vorbei am Fuße des<br />
13
1.085 Meter hohen Mount Snowdon nach<br />
Porthmadog. Mit einem historischen Dampfzug<br />
reisen Sie durch das wunderschöne Ffestiniog-Tal<br />
in das Zentrum des walisischen Schieferbergbaus<br />
Blaenau-Ffestiniog. Bei der Rückfahrt durch das<br />
walisische Bergland und das zauberhafte Tal des<br />
Flüsschens Conwy legen Sie einen Stopp in einem<br />
der attraktiven Ferienorte ein. Sie übernachten im<br />
Hotel vom Vortag. (FR/AE/Ü)<br />
7.Tag: Lake District – Bootsfahrt – Glasgow<br />
Heute reisen Sie in eine der wohl schönsten Regionen<br />
Großbritanniens, den Lake District Nationalpark.<br />
Dieses atemberaubende Berge-Seen-Gebiet<br />
inspirierte bereits die Dichter der Romantik. Umrahmt<br />
von Bergen und bewaldeten Ufern befindet<br />
sich im Herzen des Gebietes der Lake Windermere.<br />
Sie unternehmen auf diesem größten englischen<br />
See eine Bootsfahrt und genießen die herrliche<br />
Natur. Am Nachmittag betreten Sie das erste Mal<br />
schottischen Boden und besuchen die Heiratsschmiede<br />
in Gretna Green, welche für ihre über<br />
dem Amboss geschlossenen Ehen bekannt geworden<br />
ist. Sie übernachten in dem 3-Sterne-<br />
„Ewington City Hotel“ in Glasgow. (FR/AE/Ü)<br />
8.Tag: Loch Lomond – Glen Coe – Urquhart Castle<br />
Entlang des Loch Lomond genießen Sie die eindrucksvolle<br />
Landschaft. Durch das berühmte und<br />
historisch bedeutsame Tal Glen Coe gelangen Sie<br />
über Fort William am Fuße des Ben Nevis, dem<br />
höchsten Berg Schottlands, zum Loch Ness. Halten<br />
Sie Ausschau nach Nessie und ergründen Sie selbst,<br />
ob das Fabelwesen Dichtung oder Wahrheit ist.<br />
Malerisch am Ufer des Loch Ness liegen die Ruinen<br />
von Urquhart Castle, das im 12. Jahrhundert erbaut<br />
wurde und heute zur Besichtigung einlädt. Sie<br />
reisen weiter nach Newtonmore und übernachten<br />
in dem typisch schottischen 3-Sterne-Hotel „Balavil“.<br />
(FR/AE/Ü)<br />
erreichen Sie Ihr 3-Sterne-Hotel „Jurys Inn“ in<br />
Edinburgh, welches im Zentrum der Stadt liegt.<br />
(FR/AE/Ü)<br />
10.Tag: Edinburgh<br />
Der heutige Tag steht ganz im Zeichen Edinburghs,<br />
Hauptstadt und kultureller Mittelpunkt Schottlands<br />
seit über einem halben Jahrtausend und eine der<br />
schönstgelegenen Städte der Welt. Bei einer Stadtrundfahrt<br />
lernen Sie die historischen Schauplätze<br />
wie die Royal Mile, den Grassmarket und den Charlotte<br />
Square näher kennen und gehen anschließend<br />
auf dem Edinburgh Castle den Spuren der<br />
Geschichte nach. Von hier oben eröffnet sich Ihnen<br />
ein überwältigender Blick auf die Stadt.<br />
Der Nachmittag steht Ihnen zur freien Verfügung,<br />
um auf der Royal Mile zu spazieren oder auf der<br />
Princess Street einen Einkaufsbummel zu unternehmen.<br />
Sie übernachten im Hotel vom Vortag.<br />
(FR/AE/Ü)<br />
TIPP: Bei der Reise mit Beginn am <strong>04</strong>.08.2010<br />
haben Sie die Möglichkeit, Karten für das imposante<br />
Edinburgh Military Tattoo Festival, eines der<br />
größten Militärmusikfestivals in Europa, zu reservieren.<br />
(Zusätzlich: Karte mittlere Kategorie 40 €)<br />
11.Tag: Northumberland – York – Hull<br />
Durch das hügelige Borderland und das Naturschutzgebiet<br />
von Northumberland geht die Fahrt<br />
nach Hull. In York, einer der besterhaltensten mittelalterlichen<br />
Städte Europas, legen Sie einen kurzen<br />
Stopp ein. Besonders sehenswert sind hier vor<br />
allem das berühmte Münster (Eintritt: ca. 6 £), die<br />
zahlreichen Fachwerkhäuser und engen Gassen.<br />
Von Hull nehmen Sie die Nachtfähre von P&O Ferries<br />
nach Rotterdam. (FR/AE/Ü)<br />
12.Tag: Heimreise<br />
Nach dem Frühstück treten Sie die Heimreise an.<br />
9.Tag: Whisky-Brennerei – Trossachs – Edinburgh<br />
Heute werden Sie in einer schottischen Whisky-<br />
Brennerei mit der Herstellung des gälischen Lebenswassers<br />
vertraut gemacht und probieren natürlich<br />
den Whisky des Hauses.<br />
Anschließend reisen Sie durch die Trossachs, ein<br />
idyllisches Berg- und Seengebiet am Südhang der<br />
Highlands, welches besonders den Schriftsteller Sir<br />
Walter Scott inspirierte.Am späten Nachmittag<br />
Eberhardt TRAVEL GmbH<br />
Zschoner Ring 30<br />
01723 Kesselsdorf<br />
Telefon: (03 52 <strong>04</strong>) 92 112<br />
Telefax: (03 52 <strong>04</strong>) 92 115<br />
Kostenlose Hotline: (0800) 22 21 57 5<br />
E-Mail: info@eberhardt-travel.de<br />
Web: www.eberhardt-travel.de<br />
14
Jura macht Spaß…<br />
Der Anwalt liest den Verwandten den letzten Willen<br />
eines reichen Verstorbenen vor: "Und an Heinz,<br />
dem ich versprach, ihn in meinem<br />
Testament zu erwähnen,<br />
einen herzlichen Gruß: "Hallo,<br />
Heinz, alter Knabe!"<br />
Ein Rechtsanwalt hatte einen<br />
Mandanten in einem Skandalprozess<br />
erfolgreich verteidigt.<br />
Auf einer Party danach sprach<br />
ihn eine entrüstete Frau an:<br />
"Für Sie ist wohl kein Delikt zu<br />
gemein, so abscheulich, so unerhört, dass Sie nicht<br />
die Verteidigung übernehmen wollten!" - "Kommt<br />
drauf an", sagte der Anwalt, "was haben sie denn<br />
ausgefressen"<br />
Ein Frage des Richters: "Zeuge, woraus schließen<br />
Sie, dass sich der Angeklagte in einem betrunkenen<br />
Zustand befand" Antwort: "Er ging in die Telefonzelle,<br />
kam nach einer halben Stunde wieder heraus<br />
und beschwerte sich, dass der Fahrstuhl nicht funktioniert.<br />
Ein Strafrichter ist Vater von Vierlingen geworden.<br />
Er stöhnt verzweifelt: "Ich glaube, ich werde das<br />
Verfahren einstellen müssen."<br />
Ein frommes, gutes Paar war auf dem Weg zum<br />
Standesamt, als ein tragischer Verkehrsunfall ihre<br />
Leben beendete. Als sie nun in den<br />
Himmel kamen, fragten sie Petrus, ob<br />
er ihre Vermählung arrangieren könne.<br />
Sie hätten sich so auf ihre Hochzeit<br />
gefreut, so dass sie sich nichts sehnlicher<br />
wünschten, als ein Ehepaar zu<br />
werden. Petrus dachte einen Moment<br />
nach, willigte dann ein, und sagte dem<br />
Paar, sie müssten noch ein bisschen<br />
warten. Es vergingen danach fast ein<br />
hundert Jahre, bis Petrus sie wieder<br />
rufen ließ. Die beiden wurden in einer<br />
einfachen Zeremonie getraut. Zuerst waren die<br />
beiden glücklich, aber mit der Zeit erlosch die Liebe.<br />
Etwa dreißig Jahre später waren sie sich einig,<br />
dass sie nicht die Ewigkeit miteinander verbringen<br />
wollten. Sie suchten Petrus auf und sagten: "Wir<br />
dachten, wir würden für immer glücklich sein, aber<br />
nun glauben wir, wir haben unüberbrückbare Differenzen.<br />
Gibt es eine Möglichkeit, uns scheiden zu<br />
lassen" - "Nehmt ihr mich auf den Arm" sagte<br />
Petrus. "Ich brauchte hundert Jahre, um einen<br />
Priester nach hier oben zu bringen, damit ihr heiraten<br />
könnt. Es wird mir aber nie gelingen, einen<br />
Anwalt in den Himmel zu bekommen!"<br />
Quelle: www.diringer-online.de<br />
Quelle: www.anwalt-witze.de<br />
Impressum<br />
Herausgeber:<br />
Hillig Rechtsanwälte<br />
Tiergartenstraße 40<br />
01219 Dresden<br />
Tel. 0351 – 46 71 37-0<br />
Fax: 0351 – 46 71 37-11<br />
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Redaktion:<br />
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Eigenvertrieb<br />
Hinweis:<br />
Die abgedruckten Artikel stellen lediglich eine unverbindliche<br />
Information dar und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall.<br />
Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.<br />
RA Tom Hillig, RA Robert Hauptfleisch, Herr Dirk Schulz<br />
15