Mandantenzeitung 04 / 2009 - HILLIG Rechtsanwälte
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Gesetzgebung<br />
Vertrag von Lissabon tritt am<br />
01.12.<strong>2009</strong> in Kraft<br />
Neue Schwellenwerte ab 2010<br />
Mit der Verordnung 1177/<strong>2009</strong> vom 30.11.<strong>2009</strong><br />
hat die EU-Kommission neue Schwellenwerte für<br />
die Vergabe öffentlicher Aufträge festgelegt. Nach<br />
Art. 1 reduzieren sich die EU-Schwellenwerte für<br />
die Vergabe öffentlicher Aufträge wie folgt:<br />
Nachdem am 03.11.<strong>2009</strong> Tschechien als letztes der<br />
27 Mitgliedstaaten den EU-Reformvertrag von<br />
Lissabon gebilligt und die Ratifikationsurkunde in<br />
Rom hinterlegt hat, tritt der Vertrag entsprechend<br />
seinem Artikel 6 am ersten Tag des auf die Hinterlegung<br />
der letzten Ratifikationsurkunde folgenden<br />
Monats, mithin am 01.12.<strong>2009</strong> in Kraft.<br />
Quelle: www.lexisnexis.de<br />
Reform der Vergabeordnungen:<br />
VOL/A<br />
Aktueller Sachstand zur Reform der VOL/A:<br />
Seitens des Vorstands des Deutschen Verdingungsausschusses<br />
für Leistungen (DVAL) wurden folgende<br />
Beschlüsse getroffen:<br />
- Keine Regelung zur Vergabe freiberuflicher<br />
Leistungen im Unterschwellenbereich<br />
- Keine Zulassung des Wettbewerbs zwischen<br />
Justizvollzugsanstalten und gewerblichen<br />
Unternehmen, aber: Ausnahmetatbestand<br />
für freihändige Vergaben<br />
- Keine Ergänzung des Ausschlusses von<br />
Bewerbern von der Teilnahme am Wettbewerb<br />
mit dem Begriff der "Gesetzestreue"<br />
bei einer nachweislich, die Zuverlässigkeit<br />
als Bewerber in Frage stellenden,<br />
schweren Verfehlung<br />
Bauaufträge:<br />
4,845 Mio. € (bisher: 5,15 Mio. €)<br />
Dienstleistungs- und Lieferaufträge:<br />
193.000 € (bisher: 206.000€)<br />
Dienstleistungs- und Lieferaufträge im Sektorenbereich:<br />
387.000€ (bisher: 412.000€)<br />
Liefer- und Dienstleistungen der Obersten oder<br />
Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer<br />
Bundeseinrichtungen:<br />
125.000 € (bisher: 133.000€)<br />
Die neuen EU-Schwellenwerte gelten ab dem<br />
01.01.2010 unmittelbar. Einer gesonderten Umsetzung<br />
in den EU-Mitgliedstaaten bedarf es nicht.<br />
- Keine Änderung bei der bestehenden Reihenfolge<br />
der Prüfung und Wertung der<br />
Angebote<br />
Weitere erforderliche Schritte sind die Bekanntmachung<br />
im Bundesanzeiger und die zum Inkrafttreten<br />
der neuen Regelungen notwendigen Verweisungen<br />
durch entsprechende Einführungserlasse<br />
der Länder bzw. durch eine noch zu ändernde<br />
Vergabeverordnung. Als realistisch für beides wird<br />
Februar/März nächsten Jahres angesehen.<br />
Quelle: lexisnexis.de<br />
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