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Mandantenzeitung 04 / 2009 - HILLIG Rechtsanwälte

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Gesetzgebung<br />

Vertrag von Lissabon tritt am<br />

01.12.<strong>2009</strong> in Kraft<br />

Neue Schwellenwerte ab 2010<br />

Mit der Verordnung 1177/<strong>2009</strong> vom 30.11.<strong>2009</strong><br />

hat die EU-Kommission neue Schwellenwerte für<br />

die Vergabe öffentlicher Aufträge festgelegt. Nach<br />

Art. 1 reduzieren sich die EU-Schwellenwerte für<br />

die Vergabe öffentlicher Aufträge wie folgt:<br />

Nachdem am 03.11.<strong>2009</strong> Tschechien als letztes der<br />

27 Mitgliedstaaten den EU-Reformvertrag von<br />

Lissabon gebilligt und die Ratifikationsurkunde in<br />

Rom hinterlegt hat, tritt der Vertrag entsprechend<br />

seinem Artikel 6 am ersten Tag des auf die Hinterlegung<br />

der letzten Ratifikationsurkunde folgenden<br />

Monats, mithin am 01.12.<strong>2009</strong> in Kraft.<br />

Quelle: www.lexisnexis.de<br />

Reform der Vergabeordnungen:<br />

VOL/A<br />

Aktueller Sachstand zur Reform der VOL/A:<br />

Seitens des Vorstands des Deutschen Verdingungsausschusses<br />

für Leistungen (DVAL) wurden folgende<br />

Beschlüsse getroffen:<br />

- Keine Regelung zur Vergabe freiberuflicher<br />

Leistungen im Unterschwellenbereich<br />

- Keine Zulassung des Wettbewerbs zwischen<br />

Justizvollzugsanstalten und gewerblichen<br />

Unternehmen, aber: Ausnahmetatbestand<br />

für freihändige Vergaben<br />

- Keine Ergänzung des Ausschlusses von<br />

Bewerbern von der Teilnahme am Wettbewerb<br />

mit dem Begriff der "Gesetzestreue"<br />

bei einer nachweislich, die Zuverlässigkeit<br />

als Bewerber in Frage stellenden,<br />

schweren Verfehlung<br />

Bauaufträge:<br />

4,845 Mio. € (bisher: 5,15 Mio. €)<br />

Dienstleistungs- und Lieferaufträge:<br />

193.000 € (bisher: 206.000€)<br />

Dienstleistungs- und Lieferaufträge im Sektorenbereich:<br />

387.000€ (bisher: 412.000€)<br />

Liefer- und Dienstleistungen der Obersten oder<br />

Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer<br />

Bundeseinrichtungen:<br />

125.000 € (bisher: 133.000€)<br />

Die neuen EU-Schwellenwerte gelten ab dem<br />

01.01.2010 unmittelbar. Einer gesonderten Umsetzung<br />

in den EU-Mitgliedstaaten bedarf es nicht.<br />

- Keine Änderung bei der bestehenden Reihenfolge<br />

der Prüfung und Wertung der<br />

Angebote<br />

Weitere erforderliche Schritte sind die Bekanntmachung<br />

im Bundesanzeiger und die zum Inkrafttreten<br />

der neuen Regelungen notwendigen Verweisungen<br />

durch entsprechende Einführungserlasse<br />

der Länder bzw. durch eine noch zu ändernde<br />

Vergabeverordnung. Als realistisch für beides wird<br />

Februar/März nächsten Jahres angesehen.<br />

Quelle: lexisnexis.de<br />

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