Mandantenzeitung 04 / 2009 - HILLIG Rechtsanwälte
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zum Beispiel dazu führen, dass die Limited<br />
in Großbritannien verklagt werden kann.<br />
- eine in Deutschland tätige Britische Gesellschaft,<br />
die hier ihre Hauptverwaltung<br />
hat, ist als Betriebsstätte in das Deutsche<br />
Handelsregister einzutragen. Die Eintragung<br />
bringt die gleichen Formerfordernisse<br />
mit sich, wie die Eintragung einer Deutschen<br />
GmbH. Dies verursacht zusätzliche<br />
Kosten und Zeitaufwand.<br />
- Der Aufwand für Buchführung und Rechnungslegung<br />
ist hoch. Für die deutsche<br />
Steuererklärung ist eine doppelte Buchführung<br />
nach dem HGB notwendig, gleichzeitig<br />
müssen britische Rechnungslegungsvorschriften<br />
für die englischen Finanzbehörden<br />
sowie das Handelsregister<br />
beachtet werden.<br />
- Es besteht Rechtsunsicherheit dahingehend,<br />
ob deutsches oder britisches Insolvenzrecht<br />
anwendbar ist. Hierzu ist die<br />
zukünftige Rechtsprechung in Deutschland<br />
und dem Vereinigten Königreich abzuwarten.<br />
- Es ist das oben genannte registered office<br />
in Großbritanien vorzuhalten.<br />
- Verspätete oder nicht abgegebene gesetzlich<br />
vorgeschriebene Unterlagen (reports)<br />
an das britische Handelsregister können<br />
sehr hohe Strafen oder gar eine Zwangsauflösung<br />
der Gesellschaft nach sich ziehen.<br />
Quelle: Süß/Wachter – Handbuch des internationalen<br />
GmbH – Rechts, 1. Auflage, 2006<br />
Pensionsverpflichtungen – eine<br />
„tickende Zeitbombe“<br />
Das BilMoG deckt auf, was in vielen Unternehmen<br />
bereits seit langem schlummert: Die betrieblichen<br />
Pensionszusagen sind oft nicht ausreichend abgesichert.<br />
Abhilfe schafft eine systematische Neuordnung<br />
Ihrer betrieblichen Altersversorgung - mit<br />
Hilfe eines erfahrenen Partners.<br />
Welches Ziel verfolgt das BilMoG<br />
Das deutsche Handelsrecht wird an die internationalen<br />
Bilanzierungsstandards (IFRS) angenähert. Nur so<br />
sind Aussagekraft, Vergleichbarkeit und Transparenz<br />
der Abschlüsse gewährleistet. Außerdem soll die<br />
Bilanzierung insbesondere für kleine und mittlere<br />
Unternehmen deutlich vereinfacht werden.<br />
Betrifft das BilMoG meine Firma<br />
Alle Unternehmen, die nach Handelsrecht bilanzierungspflichtig<br />
sind, müssen die Neuerungen kennen<br />
und anwenden. Wenn Sie Ihre bAV bereits jetzt schon<br />
über bspw. eine Direktversicherung, eine Pensionskasse,<br />
einen Pensionsfonds oder eine kongruent rückgedeckte<br />
Unterstützungskasse umgesetzt haben,<br />
ändert sich für Sie durch das BilMoG nichts. Arbeitgeber<br />
aber, die Pensionsrückstellungen in ihrer Bilanz<br />
ausweisen, müssen jetzt aktiv werden.<br />
Was bedeutet das BilMoG für die betriebliche<br />
Altersversorgung<br />
Die neuen Vorschriften bewirken i. d. R. eine deutliche<br />
Erhöhung der Pensionsrückstellungen in Ihrer Bilanz (s.<br />
Schaubild unten). Sie belasten die Bilanz und decken<br />
mögliche Unterfinanzierungen auf.<br />
Was ist jetzt zu tun<br />
Der vorausschauende Umgang mit Pensionsverpflichtungen<br />
sollte - ganz unabhängig davon, nach welcher<br />
Bilanzierungsnorm Verpflichtungen bewertet werden -<br />
ein integraler Bestandteil Ihres internen Liquiditäts-,<br />
Kosten- und Risikomanagements sein. Wir zeigen Ihnen,<br />
wie Sie die neuen gesetzlichen Vorgaben zu Ihrem Vorteil<br />
nutzen. Beispielsweise können Sie Ihre Bilanz durch<br />
Saldierung zweckgebundener Vermögensgegenstände<br />
mit entsprechenden Pensionsverpflichtungen optimieren.<br />
Bei der professionellen, steueroptimalen Anpassung<br />
Ihrer bAV an die neuen Gesetzesvorgaben können<br />
Sie sich auf einen kompetenten und zuverlässigen Partner<br />
verlassen:<br />
Die Allianz, Deutschlands Vorsorgepartner Nummer 1<br />
bei der betrieblichen Altersversorgung.<br />
Die Allianz zeigt Ihnen<br />
den sicheren Weg.<br />
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