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Mandantenzeitung 04 / 2009 - HILLIG Rechtsanwälte

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zum Beispiel dazu führen, dass die Limited<br />

in Großbritannien verklagt werden kann.<br />

- eine in Deutschland tätige Britische Gesellschaft,<br />

die hier ihre Hauptverwaltung<br />

hat, ist als Betriebsstätte in das Deutsche<br />

Handelsregister einzutragen. Die Eintragung<br />

bringt die gleichen Formerfordernisse<br />

mit sich, wie die Eintragung einer Deutschen<br />

GmbH. Dies verursacht zusätzliche<br />

Kosten und Zeitaufwand.<br />

- Der Aufwand für Buchführung und Rechnungslegung<br />

ist hoch. Für die deutsche<br />

Steuererklärung ist eine doppelte Buchführung<br />

nach dem HGB notwendig, gleichzeitig<br />

müssen britische Rechnungslegungsvorschriften<br />

für die englischen Finanzbehörden<br />

sowie das Handelsregister<br />

beachtet werden.<br />

- Es besteht Rechtsunsicherheit dahingehend,<br />

ob deutsches oder britisches Insolvenzrecht<br />

anwendbar ist. Hierzu ist die<br />

zukünftige Rechtsprechung in Deutschland<br />

und dem Vereinigten Königreich abzuwarten.<br />

- Es ist das oben genannte registered office<br />

in Großbritanien vorzuhalten.<br />

- Verspätete oder nicht abgegebene gesetzlich<br />

vorgeschriebene Unterlagen (reports)<br />

an das britische Handelsregister können<br />

sehr hohe Strafen oder gar eine Zwangsauflösung<br />

der Gesellschaft nach sich ziehen.<br />

Quelle: Süß/Wachter – Handbuch des internationalen<br />

GmbH – Rechts, 1. Auflage, 2006<br />

Pensionsverpflichtungen – eine<br />

„tickende Zeitbombe“<br />

Das BilMoG deckt auf, was in vielen Unternehmen<br />

bereits seit langem schlummert: Die betrieblichen<br />

Pensionszusagen sind oft nicht ausreichend abgesichert.<br />

Abhilfe schafft eine systematische Neuordnung<br />

Ihrer betrieblichen Altersversorgung - mit<br />

Hilfe eines erfahrenen Partners.<br />

Welches Ziel verfolgt das BilMoG<br />

Das deutsche Handelsrecht wird an die internationalen<br />

Bilanzierungsstandards (IFRS) angenähert. Nur so<br />

sind Aussagekraft, Vergleichbarkeit und Transparenz<br />

der Abschlüsse gewährleistet. Außerdem soll die<br />

Bilanzierung insbesondere für kleine und mittlere<br />

Unternehmen deutlich vereinfacht werden.<br />

Betrifft das BilMoG meine Firma<br />

Alle Unternehmen, die nach Handelsrecht bilanzierungspflichtig<br />

sind, müssen die Neuerungen kennen<br />

und anwenden. Wenn Sie Ihre bAV bereits jetzt schon<br />

über bspw. eine Direktversicherung, eine Pensionskasse,<br />

einen Pensionsfonds oder eine kongruent rückgedeckte<br />

Unterstützungskasse umgesetzt haben,<br />

ändert sich für Sie durch das BilMoG nichts. Arbeitgeber<br />

aber, die Pensionsrückstellungen in ihrer Bilanz<br />

ausweisen, müssen jetzt aktiv werden.<br />

Was bedeutet das BilMoG für die betriebliche<br />

Altersversorgung<br />

Die neuen Vorschriften bewirken i. d. R. eine deutliche<br />

Erhöhung der Pensionsrückstellungen in Ihrer Bilanz (s.<br />

Schaubild unten). Sie belasten die Bilanz und decken<br />

mögliche Unterfinanzierungen auf.<br />

Was ist jetzt zu tun<br />

Der vorausschauende Umgang mit Pensionsverpflichtungen<br />

sollte - ganz unabhängig davon, nach welcher<br />

Bilanzierungsnorm Verpflichtungen bewertet werden -<br />

ein integraler Bestandteil Ihres internen Liquiditäts-,<br />

Kosten- und Risikomanagements sein. Wir zeigen Ihnen,<br />

wie Sie die neuen gesetzlichen Vorgaben zu Ihrem Vorteil<br />

nutzen. Beispielsweise können Sie Ihre Bilanz durch<br />

Saldierung zweckgebundener Vermögensgegenstände<br />

mit entsprechenden Pensionsverpflichtungen optimieren.<br />

Bei der professionellen, steueroptimalen Anpassung<br />

Ihrer bAV an die neuen Gesetzesvorgaben können<br />

Sie sich auf einen kompetenten und zuverlässigen Partner<br />

verlassen:<br />

Die Allianz, Deutschlands Vorsorgepartner Nummer 1<br />

bei der betrieblichen Altersversorgung.<br />

Die Allianz zeigt Ihnen<br />

den sicheren Weg.<br />

www.allianz.de<br />

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