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Mandantenzeitung 03 / 2009 - HILLIG Rechtsanwälte

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Ausgabe <strong>03</strong>/<strong>2009</strong><br />

Inhalt<br />

Erweiterung unseres Teams ........................... 2<br />

Rechtsprechung .............................................. 2<br />

Insolvenzrecht ............................................ 2<br />

Gesetzgebung ................................................. 2<br />

Vorwort<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

politisch sind in Deutschland die Karten neu<br />

gemischt. Die „konservative Koalition unter<br />

einer sozialdemokratischen Kanzlerin“ wurde<br />

abgelöst durch eine „werteliberale Koalition<br />

unter feminin - präsidialer Führung.“<br />

Wirtschaftlich ist eine temporäre Entlastung<br />

spürbar, ohne dass eine tiefgreifende und<br />

anhaltende Verbesserung erkennbar ist.<br />

Großunternehmen melden Insolvenz an,<br />

Banken sind zum „Alltagsgeschäft mit Boni“<br />

zurückgekehrt, internationale Konzerne<br />

spielen mit der deutschen Regierung „Katz<br />

und Maus“, und der unverbesserliche Optimist,<br />

der Mittelstand, versucht, für 2010<br />

„eine positive Aussicht“ zu geben.<br />

Das Jahr <strong>2009</strong> ist wahrlich kein „Traumjahr“.<br />

Dennoch - lassen Sie uns gemeinsam und<br />

beherzt daran arbeiten, dass 2010 für alle<br />

ein erfolgreiches Jahr wird. Lassen Sie uns<br />

unsere Kräfte und Kenntnisse bündeln, um<br />

Synergien zu erzeugen und Erfolge zu generieren.<br />

Wir sind dafür bereit.<br />

Ihr<br />

Rechtsanwalt Tom Hillig<br />

Mehr Rechtssicherheit für sanierungsfähige<br />

Unternehmen ............................................ 2<br />

Reform des ehelichen Güterrechts ............ 3<br />

Serie – ausländisches GmbH - Recht ............... 3<br />

Wirtschaft: Die wirtschaftliche Lage in der<br />

Bundesrepublik Deutschland - September<br />

<strong>2009</strong> ................................................................ 5<br />

EU schließt Freihandelsabkommen mit<br />

Südkorea ......................................................... 7<br />

Berater Unternehmensführung: Nico Preißler<br />

im Gespräch mit Rechtsanwalt Tom Hillig ...... 7<br />

Die Sinecura Steuerberatungsgesellschaft<br />

informiert: ..................................................... 11<br />

Umsatzsteuerzahler : Internationale<br />

Warengeschäfte: Drei Urteile zum Nachweis<br />

der Steuerfreiheit ..................................... 11<br />

Elektronisches Ausfuhrverfahren: ............ 11<br />

Teilnahme seit 1.7.<strong>2009</strong> verpflichtend ..... 12<br />

Ermäßigter Steuersatz: Popcorn und Nachos<br />

im Kino begünstigt .................................... 12<br />

Kulinarisches ................................................. 13<br />

Jura macht Spaß… ......................................... 16<br />

… dem Angeklagten .................................. 16<br />

… dem Zeugen ........................................... 16<br />

… dem Richter ........................................... 16<br />

… Petrus .................................................... 16<br />

… nur dem Papst nicht. ............................. 16


Erweiterung unseres Teams<br />

Erneut haben wir uns personell verstärkt. Seit<br />

01.09.09 zählen wir Frau Evgenie Wasikow als<br />

Sachbearbeiterin in Bischofswerda zum Team der<br />

Kanzlei Hillig Rechtsanwälte.<br />

rechtskräftiger Versagung der Restschuldbefreiung<br />

in einem früheren Verfahren unzulässig.<br />

Quelle: www.insolvenzrecht.info<br />

BGH, Urteil vom 2. Juli <strong>2009</strong> - IX ZR 126/08<br />

Gesetzgebung<br />

Frau Evgenie Wasikow<br />

<strong>HILLIG</strong> Rechtsanwälte<br />

Altmarkt 13<br />

01877 Bischofswerda<br />

Tel: <strong>03</strong>594 – 77 90 38 20<br />

Fax: <strong>03</strong>594 – 77 90 38 27<br />

Mail: evgenie.wasikow@hillig-rechtsanwaelte.de<br />

Web: www.hillig-rechtsanwaelte.de<br />

Darüber hinaus können Sie uns wie bisher wochentäglich<br />

zwischen 8 und 20 Uhr auch unter der Mobilfunknummer<br />

0152/23449224 erreichen – unabhängig<br />

davon, ob unsere Büros besetzt sind.<br />

Insolvenzrecht<br />

Rechtsprechung<br />

Leitsatz:<br />

Der Absonderungsberechtigte wird in der Wohlverhaltensphase<br />

eines Verbraucherinsolvenzverfahrens<br />

nur dann bei der Verteilung berücksichtigt,<br />

wenn er innerhalb von zwei Wochen nach der<br />

öffentlichen Bekanntmachung des Schlussverzeichnisses<br />

eine Erklärung gemäß § 190 Abs. 1 InsO<br />

abgegeben hat.<br />

BGH, Urteil vom 2. Juli <strong>2009</strong> - IX ZR 126/08<br />

Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten:<br />

Verletzt der Schuldner vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />

seine Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten,<br />

so ist ein erneuter Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung<br />

innerhalb von drei Jahren nach<br />

Mehr Rechtssicherheit für sanierungsfähige<br />

Unternehmen<br />

Das Bundeskabinett hat sich heute auf Vorschlag<br />

von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries mit<br />

einer Änderung zum Insolvenzrecht befasst. Die<br />

Regelung soll als Gesetzentwurf durch die Fraktionen<br />

von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag<br />

eingebracht werden. Der Vorschlag sieht vor,<br />

eine ursprünglich bis 31.12.2010 befristete Änderung<br />

des Überschuldungsbegriffs in der Insolvenzordnung<br />

um drei Jahre zu verlängern. Damit führt<br />

auch nach dem 1.1.2011 eine bilanzielle Überschuldung<br />

nicht zur Insolvenz, wenn eine positive<br />

Fortführungsprognose besteht.<br />

Der Begriff der Überschuldung wurde als Reaktion<br />

auf die Finanzkrise im Herbst 2008 geändert. Danach<br />

muss ein Unternehmen trotz rechnerischer<br />

Überschuldung keinen Insolvenzantrag stellen,<br />

wenn es mittelfristig seine laufenden Zahlungen<br />

voraussichtlich leisten kann. Es kommt also darauf<br />

an, ob die sogenannte Fortführungsprognose positiv<br />

ausfällt, beispielsweise, weil ein Betrieb den<br />

Zuschlag für einen Großauftrag erhalten hat und<br />

damit seine Zahlungsfähigkeit über den gesamten<br />

Prognosezeitraum gewährleistet ist.<br />

Weitere Informationen über die Änderung des<br />

Überschuldungsbegriffs finden Sie in der Pressemitteilung<br />

vom 13. Oktober 2008.<br />

www.bmj.bund.de/131008insolvenz<br />

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 18. September<br />

<strong>2009</strong><br />

2


Reform des ehelichen Güterrechts<br />

Zum 01.01.<strong>2009</strong> ist das Reformgesetz zum ehelichen<br />

Güterrecht in Kraft getreten. Die Statistiken<br />

belegen, dass sich jedes dritte Ehepaar nach mehr<br />

oder minder langer Zeit wieder scheiden lässt.<br />

Hieran wird sich wohl auch so schnell nichts ändert,<br />

die Intention der Bundesregierung war es<br />

daher vielmehr, im Falle einer Scheidung, eine<br />

gerechte Lösung zu finden.<br />

Insbesondere ging es darum, die Vermögensmanipulationen<br />

bei der Trennung zu unterbinden und in<br />

die Ehe mitgebrachte Schulden bei der Berechnung<br />

der Ansprüche einzubeziehen.<br />

Nach bisherigem Recht hatte ein Ehepartner die<br />

Möglichkeit, zwischen der Einreichung des Scheidungsantrags<br />

und dem rechtskräftigen Scheidungsurteil,<br />

das Vermögen beiseite zu schaffen.<br />

Durch die Einführung eines Auskunfts-, Belegvorlage-,<br />

und Wertermittlungsanspruches bereits ab<br />

dem Zeitpunkt der Trennung, sollen solche so genannten<br />

„illoyalen Vermögensminderungen“ eines<br />

Ehegatten nunmehr verhindert werden.<br />

Des Weiteren werden von nun an auch Schulden,<br />

die bereits vor der Eheschließung vorhanden waren,<br />

im Zugewinnausgleich berücksichtigt.<br />

Dies kann im Einzelfall gravierende Auswirkungen<br />

haben, wie ein Beispiel zeigt:<br />

Der Mann hat bei der Hochzeit 100.000 € Schulden<br />

und bei der Scheidung ein Vermögen von 200.000<br />

€. Die Frau hatte zu Beginn weder Schulden noch<br />

Vermögen, auch am Ende der Ehe besitzt sie<br />

nichts.<br />

Da Schulden, die mit in die Ehe eingebracht wurden,<br />

bislang nicht berücksichtigt wurden, zahlte bei<br />

der früheren Rechtslage der Mann im Falle der<br />

Scheidung an die Frau 100.000 €. Nach neuer<br />

Rechtslage ist nun der wirtschaftliche Vermögenszuwachs<br />

entscheidend, auch der Abbau der Schulden<br />

wird somit als Vermögenszuwachs angerechnet.<br />

Die Frau hätte einen Anspruch auf 150.000 €.<br />

Da die neuen Vorschriften Änderungen lediglich für<br />

den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft<br />

vorsehen, gilt es in diesem Falle um so mehr<br />

zu überlegen, ob nicht über einen Ehevertrag von<br />

der gesetzlichen Regelung abweichendes vereinbart<br />

werden sollte. Daneben können auch Unterhaltsvereinbarungen<br />

für den Fall einer Scheidung<br />

sowie der Versorgungsausgleich geregelt werden.<br />

Insbesondere wenn ein Ehegatte ein Unternehmen<br />

betreibt, können Zugewinnausgleichsansprüche zu<br />

erheblichen Liquiditätsproblemen führen. Für Unternehmer<br />

und Freiberufler sind Eheverträge daher<br />

eine wirtschaftlich notwendige Lösung.<br />

Serie – ausländisches GmbH - Recht<br />

Im Zuge der zunehmenden Globalisierung wird es immer bedeutsamer, sich auch mit dem Gesellschaftsrecht unserer<br />

Nachbar-, EU-Mitglieds-, aber auch international wichtiger Handelsstaaten, vertraut zu machen. Heute möchten wir Ihnen<br />

einen kurzen Überblick über das GmbH - Recht in Russland geben.<br />

GmbH – Recht in Russland<br />

.<br />

Beim russischen Gesellschaftsrecht handelt es sich zum größten Teil um Körperschaftsrecht. Es gehört zum Recht der juristischen<br />

Personen, in dem auch die grundlegenden Gesellschaftstypen normiert sind. Grundsätzlich unterscheidet das Recht<br />

der juristischen Personen nicht gewerbliche und gewerbliche Organisationen. Zu den nicht gewerblichen Organisationen<br />

gehören Konsumgenossenschaften, gemeinnützige oder religiöse Vereinigung und ähnliche. Zu den gewerblichen Organisationen<br />

dagegen gehören die sog. Produktions- oder Erwerbsgenossenschaften. Daneben gehören die sogenannten Wirtschaftsgesellschaften<br />

zu den gewerblichen Organisationen.<br />

3


Innerhalb derer werden insbesondere zwei Rechtsformen<br />

unterschieden, die Gesellschaft mit beschränkter<br />

Haftung und die Aktiengesellschaft.<br />

Diese sind als einzige Gesellschaftstypen durch<br />

Einzelgesetze geregelt.<br />

Regelungen zum Russischen GmbH – Recht finden<br />

sich grundsätzlich im Zivilgesetzbuch der russischen<br />

Föderation. Lex specialis hierzu ist das am<br />

08.02.1998 verabschiedete Gesetz „Über die Gesellschaften<br />

mit beschränkter Haftung“ (GmbHG<br />

der RF). Es baut vorwiegend auf den Vorschriften<br />

des russischen Zivilgesetzbuches auf und entspricht<br />

weitgehend dem deutschen Vorbild. Sonderregelungen<br />

finden sich für die Gesellschaften mit ausländischer<br />

Beteiligung.<br />

Im Vergleich zu anderen Rechtsformen ermöglicht<br />

das GmbH – Gesetz eine flexible und einfache<br />

Organisation für die Errichtung einer kleinen Gesellschaft<br />

mit einem Mindeststammkapital von<br />

lediglich 10.000,00 RUR (ca. 220,00 €). Für die<br />

Verbindlichkeiten der Gesellschaft kann eine Haftung<br />

der Gesellschafter vereinbart werden. Es<br />

besteht jedoch keine Pflicht zur persönlichen Geschäftsführung<br />

der GmbH, so dass sich diese insbesondere<br />

für 100-prozentige Tochtergesellschaften<br />

ausländischer Investoren anbietet.<br />

Gründung und Registrierung der Gesellschaft<br />

Zur Gründung der GmbH werden zunächst die<br />

Gründungsunterlagen vorbereitet und ein sogenanntes<br />

„Investitionskonto“ eingerichtet. Dieses<br />

dient zum Erbringen des Satzungskapitals. Sodann<br />

wird ein Gründungsvertrag durch die Gründer<br />

geschlossen und eine Satzung der Gesellschaft<br />

bestätigt. Bei Einmann - Gründungen genügt lediglich<br />

die Satzung. Des Weiteren werden Geschäftsführer<br />

der Organe gewählt und, bei Einbringung<br />

von Sacheinlagen in das Stammkapital, deren Bewertung<br />

in Geld bestätigt. Sowohl die Verabschiedung<br />

der Satzung als auch die Bewertung der Einlagen<br />

müssen einstimmig erfolgen. Die übrigen<br />

Gesellschaftsbeschlüsse sind entweder mit der<br />

gesetzlichen (Regelfall: 2/3) oder der in den Gründungsunterlagen<br />

festgesetzten Mehrheit zu fassen.<br />

Die Registrierung der Gesellschaft erfolgt beim<br />

staatlichen Register juristischer Personen. Dies ist<br />

zuständig für die Registrierung aller Unternehmen<br />

und Personen, die in Russland unternehmerisch<br />

tätig werden. Erst mit der Eintragung im Register<br />

gilt die Gesellschaft als gegründet. Zu beachten ist<br />

hierbei, dass die Eintragungen seitens der Steuerbehörden<br />

ohne jegliche Prüfung erfolgen. Dass in<br />

Deutschland anerkannte Rechtsinstitut des Öffentlichen<br />

Glaubens ist in der Praxis Russlands kaum<br />

verbreitet. Zur Handelsregisteranmeldung genügt<br />

einfache Schriftform. Hierzu werden Formulare<br />

und Muster durch die Homepage der Moskauer<br />

Steuerbehörde bereitgestellt. Sie sind in russischer<br />

Sprache zu verfassen. Unterlagen, die nicht in russischer<br />

Sprache verfasst sind, sind in Russisch zu<br />

übersetzen und diese Übersetzung ist notariell zu<br />

beglaubigen.<br />

Gesellschafter und Geschäftsanteile<br />

Sowohl juristische Personen als auch Bürger können<br />

Gesellschafter einer GmbH sein. Ein obligatorischer<br />

Mindestkatalog der Rechte und Pflichten der<br />

Gesellschafter ist im GmbHG der Russischen Föderation<br />

normiert. Zu den Rechten zählen unter anderem:<br />

- allgemein formuliertes Mitverwaltungsund<br />

Informationsrecht<br />

- zudem seit 21.10.<strong>2009</strong> einsichtsrecht in alle<br />

Verfahrensakten bez. der Gesellschaft<br />

- das bisher bestehende jederzeitige Austrittsrecht<br />

ist entfallen, bleibt aber in Satzung<br />

regelbar<br />

Zu den Pflichten der Gesellschafter gehören:<br />

- Pflicht zur Leistung der Einlagen<br />

- Geheimhaltungspflicht hinsichtlich der Betriebsgeheimnisse<br />

- Die Eintragung der Gesellschafter im Handelsregister<br />

erfolgt durch Anmeldung mit<br />

Daten wie Namen, Vornamen, Geburtsdaten<br />

sowie des Beitrags zum Stammkapital.<br />

Geschäftsführung<br />

Geschäftsführer der Gesellschaft (Generaldirektor)<br />

ist das alleinig geschäftsführende Organ, das die<br />

laufende Tätigkeit der Gesellschaft leitet. Als solches<br />

kann lediglich eine natürliche Person auftreten.<br />

Mithin ist ein auf Vollmacht handelnder Vertreter<br />

einer juristischen Person oder einer öffentlich<br />

rechtlichen Körperschaft nicht zugelassen.<br />

4


Dieses Organ der Gesellschaft wird durch die Gesellschafterversammlung<br />

auf einen bestimmten<br />

Zeitraum gewählt. Sowohl die Bestellung als auch<br />

die Abberufung sind dem Handelsregister anzumelden.<br />

Der Generaldirektor hat das sogenannte<br />

Handeln ohne besondere Vollmacht als gesetzliche<br />

Kompetenz nach Art. 40 Pkt. 4 GmbHG der Russischen<br />

Föderation.<br />

Auflösung der Gesellschaft<br />

Eine Auflösung der Gesellschaft kann sowohl freiwillig<br />

als auch auf gerichtliche Anordnung erfolgen.<br />

Die freiwillige Auflösung muss einstimmig<br />

durch die Gesellschafterversammlung beschlossen<br />

werden. Eine gerichtliche Anordnung zur Auflösung<br />

kann lediglich aufgrund der abschließend normierten<br />

Auflösungsgründe des Zivilgesetzbuches der<br />

Russischen Föderation erfolgen. Als Gründe für<br />

eine Selbstauflösung kommen der Zeitablauf, die<br />

Zweckerreichung oder eine gerichtlich festgestellte<br />

Unwirksamkeit der Registrierung wegen unheilbarer<br />

Mängel während der Gründung in Betracht.<br />

Weitere Gründe können sein:<br />

- die nicht vollständige Aufbringung des<br />

Satzungskapitals oder<br />

- das Absinken der Nettoaktiva unter den<br />

Betrag des gesetzlichen Mindestkapitals<br />

(Artikel 90 Abs. III, IV ZGB der Russischen<br />

Föderation)<br />

Auch der Auflösungsbeschluss ist unverzüglich<br />

schriftlich beim zuständigen Registerorgan anzumelden.<br />

Gesellschaft im internationalen Privatrecht<br />

Eine im Ausland bestehende GmbH wird vom russischen<br />

Recht ohne weiteres anerkannt und kann<br />

unmittelbar tätig werden, nachdem sie beim zuständigen<br />

Organ registriert wurde. Gem. dem ZGB<br />

der Russischen Föderation gilt als Personenrecht<br />

der juristischen Person das Recht des Landes, in<br />

dem die juristische Person gegründet wurde. Eine<br />

grenzüberschreitende Verschmelzung der Gesellschaften<br />

ist dabei jedoch nicht zulässig.<br />

Quelle: Süß/Wachter – Handbuch des internationalen<br />

GmbH – Rechts, 1. Auflage, 2006<br />

Wirtschaft: Die wirtschaftliche<br />

Lage in der Bundesrepublik<br />

Deutschland - September <strong>2009</strong><br />

Die deutsche Wirtschaft hat den Einstieg in die<br />

konjunkturelle Wende geschafft. Nach einem<br />

leichten Plus im zweiten Quartal wird sich die gesamtwirtschaftliche<br />

Leistung nach den vorliegenden<br />

Indikatoren auch im dritten Quartal weiter<br />

erhöhen. Die dramatische konjunkturelle Talfahrt<br />

im letzten Winterhalbjahr hat damit in Deutschland<br />

- nicht zuletzt auch auf Grund des schnellen<br />

und umfassenden Gegensteuerns durch zwei Konjunkturpakete<br />

- ein Ende gefunden.<br />

Ein nachhaltiger und zunehmend selbsttragender<br />

Erholungsprozess ist damit aber noch nicht gesichert.<br />

Noch gibt es erhebliche Risiken durch Verspannungen<br />

an den Finanzmärkten, nicht ausgelastete<br />

Produktionskapazitäten und nicht auszuschließende,<br />

weitere Verschlechterungen am Arbeitsmarkt.<br />

Andererseits ist die Geldpolitik weiterhin<br />

expansiv ausgerichtet, die automatischen fiskalischen<br />

Stabilisatoren wirken kräftig und die Konjunkturprogramme<br />

entfalten weiterhin Wirkung.<br />

Zwar ist die Pkw-Umweltprämie im September<br />

ausgeschöpft, sie wirkt aber nach, und die Umsetzung<br />

der öffentlichen Investitionsvorhaben nimmt<br />

Fahrt auf. Hiervon wird zunächst vor allem die<br />

Bauwirtschaft profitieren. Der Arbeitsmarkt hat<br />

sich bislang als sehr widerstandsfähig erwiesen.<br />

Mit der Aufhellung der Geschäftserwartungen der<br />

Unternehmen könnte sich diese Tendenz fortsetzen<br />

und dazu beitragen, die private Nachfrage zu<br />

stabilisieren. Entscheidend wird sein, ob sich die<br />

Belebung der Weltwirtschaft und des Welthandels<br />

als dauerhaft erweisen. Davon würde die deutsche<br />

Exportwirtschaft aufgrund ihrer Ausrichtung auf<br />

Vorleistungs- und Investitionsgüter und ihrer nach<br />

wie vor guten Wettbewerbsfähigkeit in jedem Fall<br />

überproportional profitieren.<br />

Die Produktion im Produzierenden Gewerbe hat<br />

ihre Talsohle durchschritten. Zwar kam es im Juli zu<br />

einer Abschwächung um preis- und saisonbereinigt<br />

1 0,9 %, in der Tendenz blieb sie aber spürbar<br />

1 Wenn nicht anders vermerkt, handelt es sich bei den saisonbereinigten<br />

Angaben um Berechnungen nach dem Verfahren<br />

Census X-12-ARIMA<br />

5


aufwärts gerichtet (Dreimonatsvergleich 2 : +2,9 %).<br />

Dabei verringerte sich die Industrieproduktion im<br />

Juli bei negativen Ferientageeffekten um 0,5 %. Die<br />

Produktionssteigerungen vollzogen sich in den<br />

vergangenen Monaten vor allem bei den Herstellern<br />

von Vorleistungs- und etwas uneinheitlicher<br />

bei den Produzenten von Investitionsgütern. Das<br />

Vorjahresniveau der Industrieproduktion wurde,<br />

wenngleich mit abnehmender Tendenz, weiterhin<br />

kräftig im Dreimonatsvergleich um arbeitstäglich<br />

bereinigt 19,5 % unterschritten. Die Auftragseingänge<br />

in der Industrie erhöhten sich nunmehr fünf<br />

Monate in Folge. Im Juli nahmen sie aufgrund eines<br />

staatlichen Großauftrags um preis- und saisonbereinigt<br />

3,5 % zu. Im Dreimonatsvergleich ergab sich<br />

eine Zunahme um 9,5 %. Das Geschäftsklima hellte<br />

sich ebenfalls weiter auf.<br />

Die Bauproduktion wurde im Juli preis- und saisonbereinigt<br />

um 2,3 % eingeschränkt und ist auch in<br />

der Tendenz, etwa im Dreimonatsvergleich, noch<br />

um 2,0 % rückläufig. Die Bestelltätigkeit nahm zwar<br />

zuletzt im Juni um -2,1 % ab, dürfte aber ihren<br />

Tiefstand ebenfalls durchschritten haben. In der<br />

Dreimonatstendenz ist die Nachfrage nach Bauleistungen<br />

merklich aufwärts gerichtet (+5,1 %). Hier<br />

schlagen sich bereits die Konjunkturprogramme<br />

ebenso positiv nieder wie im Geschäftsklima der<br />

Bauunternehmen, das immer weniger zurückhaltend<br />

ausfällt.<br />

Der private Konsum hat im bisherigen Verlauf des<br />

Jahres die Gesamtwirtschaft stabilisiert. Dabei<br />

gehen die Umsätze im Einzelhandel im engeren<br />

Sinne, also ohne Handel mit Kraftfahrzeugen, trotz<br />

Anstieg im Juli um saisonbereinigt 0,7 % in der<br />

Tendenz weiter leicht zurück, während der Handel<br />

mit Kraftfahrzeugen merklich Aufwind erhielt.<br />

Insbesondere die Pkw-Umweltprämie hat neben<br />

dem ruhigen Preisklima und anderen Maßnahmen<br />

der Konjunkturpakete dazu beigetragen, dass die<br />

privaten Konsumausgaben im ersten Halbjahr insgesamt<br />

zugenommen haben. Die Perspektiven<br />

dürften nun wesentlich davon abhängen, inwieweit<br />

sich der Arbeitsmarkt weiterhin als widerstandsfähig<br />

erweist.<br />

2 Zweimonatsvergleich: Juni/Juli gegenüber April/Mai;<br />

Dreimonatsvergleich: Mai/Juni/Juli gegenüber Februar/März/April.<br />

Beim Außenhandel hat sich die Trendwende zum<br />

Positiven vollzogen. Die Warenausfuhren in jeweiligen<br />

Preisen stiegen im Juli saisonbereinigt um<br />

2,3 % und damit den dritten Monat in Folge. Den<br />

Stand vor einem Jahr unterschritten die Exporte im<br />

Dreimonatsvergleich zwar weiter deutlich, aber mit<br />

abnehmender Tendenz um 22,0 % (Ursprungswerte).<br />

Die Importe blieben im Juli unverändert (saisonbereinigt<br />

+0,0 %) und dürften ebenfalls ihren<br />

Boden gefunden haben. Mit der sich abzeichnenden<br />

Stabilisierung der Weltwirtschaft haben sich<br />

die Aussichten für den Außenhandel deutlich verbessert.<br />

Der Arbeitsmarkt erweist sich nach wie vor als<br />

bemerkenswert widerstandsfähig. Vor allem die<br />

Nutzung von Kurzarbeit sowie flexible betriebliche<br />

Arbeitszeitregelungen wirken entlastend. Im Juli<br />

verringerte sich die Erwerbstätigkeit relativ moderat<br />

um saisonbereinigt 15.000 Personen. Nach den<br />

Ursprungszahlen gab es zuletzt 40,15 Mio. Erwerbstätige<br />

und damit 144.000 weniger als vor<br />

einem Jahr. Der Aufbau der registrierten Arbeitslosigkeit<br />

wurde im Juli und August in saisonbereinigter<br />

Rechnung unterbrochen (-5.000 bzw. -1.000<br />

Personen). Hierbei spielten allerdings Sonderfaktoren<br />

im Zuge der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen<br />

Maßnahmen eine maßgebliche Rolle.<br />

Gegenüber dem Vorjahr nahm die Zahl der Arbeitslosen<br />

um 276.000 auf 3,472 Mio. zu (Ursprungszahlen).<br />

Die Arbeitslosenquote erhöhte sich leicht<br />

auf 8,3 %. Die vorliegenden Zahlen des Arbeitsmarktes<br />

lassen erkennen, dass der ursprünglich für<br />

<strong>2009</strong> angenommene Anstieg der Arbeitslosigkeit<br />

um rund 450.000 sehr deutlich unterschritten wird.<br />

Das Preisklima ist nach wie vor insgesamt ruhig.<br />

Die Verbraucherpreise stagnierten binnen Jahresfrist.<br />

Dies ist insbesondere auf die im Jahresvergleich<br />

starken Preisrückgänge bei Energie und<br />

Nahrungsmitteln zurückzuführen. Die Kernrate der<br />

Verbraucherpreise - ohne Energie und saisonabhängige<br />

Nahrungsmittel - verharrte bei 1,1 %. Im<br />

Verlauf erhöhten sich die Preise im August gegenüber<br />

Juli um 0,2 %, insbesondere weil Heizöl und<br />

Kraftstoffe im Preis anzogen.<br />

Quelle: Pressemitteilung des BMWI vom<br />

17.09.<strong>2009</strong><br />

6


EU schließt Freihandelsabkommen<br />

mit Südkorea<br />

Die Europäische Union und Südkorea haben am<br />

15.10.<strong>2009</strong> das wichtigste Freihandelsabkommen<br />

(FHA) unterzeichnet, das jemals zwischen der EU<br />

und einem Drittland ausgehandelt wurde. Handelsmöglichkeiten<br />

mit einem geschätzten Wert von<br />

bis zu 19 Milliarden Euro werden allein dadurch<br />

geschaffen, dass mit dem Abkommen praktisch alle<br />

Zölle aufgehoben und viele nichttarifäre Hemmnisse<br />

beseitigt werden.<br />

Das Handelsvolumen zwischen der EU und Südkorea<br />

ist enorm: Im Jahr 2008 belief es sich auf rund<br />

65 Milliarden Euro. Der Trend deutet darauf hin,<br />

dass der koreanische Markt ein erhebliches Wachstumspotenzial<br />

bietet. So sind zwischen 2005 und<br />

2008 die Verkäufe von EU-Autos in Korea nach<br />

Stückzahl um insgesamt 78 Prozent gestiegen (um<br />

39 Prozent nach Verkaufswert)<br />

Im Dienstleistungsbereich verzeichnet die EU gegenüber<br />

Korea einen Handelsbilanzüberschuss von<br />

3,3 Milliarden Euro mit Exporten in Höhe von 7,2<br />

Milliarden Euro und Importen in Höhe von 3,9<br />

Milliarden Euro.<br />

Nach der Unterzeichnung des Abkommens durch<br />

den EU-Vorsitz und die Kommission, wird es dem<br />

Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt.<br />

Das Abkommen dürfte dann in der zweiten<br />

Jahreshälfte 2010 in Kraft treten.<br />

Quelle: www.lexis-nexis.de; PM der EU-Kommission<br />

vom 15.10.<strong>2009</strong><br />

Berater Unternehmensführung:<br />

Nico Preißler im Gespräch mit<br />

Rechtsanwalt Tom Hillig<br />

Herr Dipl.-Ing. Nico Preißler<br />

mail@preissler-bauconsult.de<br />

PREISSLER Bauconsult<br />

Dipl.-Ing. Nico Preißler, MBA<br />

Telefon <strong>03</strong>51-2126442<br />

Mobil 0172-3575955<br />

Warum sollte jeder Unternehmer monatlich eine<br />

„qualifizierte“ BWA erstellen?<br />

Die „Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)“<br />

oder auch „kurzfristige Erfolgsrechnung“ verfolgt<br />

drei Ziele:<br />

- die Ertragslage darstellen, d.h., welchen Ertrag<br />

hat das Unternehmen in diesem Monat und im<br />

Jahresverlauf bisher erwirtschaftet hat;<br />

- einen SOLL-IST-Vergleich anstellen, d.h., diesen<br />

Ertrag mit Werten der Jahresplanung zu vergleichen;<br />

- Handlungen ableiten, d.h. je nach Ergebnis die<br />

Beteiligten loben bzw. die Abweichung analysieren<br />

und mit zusätzlichen Aktivitäten die Ziellücke möglichst<br />

zügig auszugleichen.<br />

Wann soll eine BWA vorliegen?<br />

Die o. g. Zielstellung wird nur dann erreicht, wenn<br />

die BWA „zeitnah“ vorliegt, d.h., spätestens am 10.<br />

des Folgemonats.<br />

Im Falle einer Ziellücke verbleiben dann im laufenden<br />

Monat noch 20 Tage Zeit, um diese auszugleichen.<br />

Läge die BWA aber erst am 20. des Folgemonats<br />

auf dem Tisch, blieben nur 10 Tage Zeit. Liegt<br />

Ihre BWA bislang erst nach dem 10. des Folgemonats<br />

vor, überlegen Sie bitte gemeinsam mit Ihrer<br />

Buchhaltung und Ihrem Steuerberater, wie Sie eine<br />

„zeitnahe“ Vorlage erreichen können.<br />

Wie wird eine BWA „qualifiziert“ und aussagefähig?<br />

Damit Ihnen die BWA tatsächlich den im Monat<br />

erwirtschafteten Ertrag zeigt, benötigen Sie einige<br />

Korrekturen in der BWA:<br />

- Halbfertige Arbeiten erfassen und die Veränderungen<br />

einbuchen<br />

- den Wareneinsatz / -verbrauch berechnen, indem<br />

Sie den Warenbestand am Monatsende erfassen<br />

und die Veränderung zum Vormonat einbuchen<br />

(Achtung: nicht mit dem Wareneinkauf rechnen!<br />

Dieser kann zufallsgesteuert zu vollkommen falschen<br />

Aussagen beim Ertrag führen. Wenn Sie kein<br />

Warenwirtschaftssystem haben, kann die Berechnung<br />

mit der Rohertragsquote des Vorjahres eine<br />

Hilfskonstruktion sein.),<br />

7


- Kosten, die nur ein- oder zweimal im Jahr in bestimmten<br />

Monaten anfallen, über alle Monate<br />

abgrenzen und mit monatlich 1/12 oder 1/6 oder<br />

1/3 einbuchen lassen. (Das betrifft z.B. Versicherungen<br />

auf Jahresprämienbasis, Sonderzahlungen<br />

an die Mitarbeiter/innen, vierteljährliche Zinszahlungen,<br />

..),<br />

- Abschreibungen aus Sachanlagevermögen mit<br />

monatlichen Durchschnittsbetrag einbuchen lassen.<br />

Beachten Sie, dass das Ratingsystem Ihres Kreditinstituts<br />

Ihr „unterjähriges Berichtswesen“ nur dann<br />

positiv bewertet, wenn Ihre BWA diesen Anforderungen<br />

genügt. Handlungen ableiten<br />

Wenn Ihre „qualifizierte“ BWA jeden Monat den<br />

(oder einen höheren) Ertrag zeigt, den Sie gemäß<br />

Ihrer Jahresplanung erreichen wollen - herzlichen<br />

Glückwunsch.<br />

Im anderen Fall: handeln Sie überlegt und schnell.<br />

Je länger eine Ziellücke andauert, desto schwieriger<br />

ist sie zu schließen.<br />

Welche Handlungen kann und soll der Unternehmer<br />

ableiten?<br />

Ein Unternehmen aus der kaufmännischen Sicht<br />

mit wenigen Zahlen von oben aus der Vogelperspektive<br />

zu betrachten und zu beurteilen- dazu<br />

dienen „Kennzahlen“. Kennzahl bedeutet: ich setze<br />

zwei oder drei Zahlen in Beziehung zueinander und<br />

erhalte daraus eine klare Aussage zum Standort<br />

meines Unternehmens. Die in die Berechnung der<br />

Kennzahl eingeflossenen Ausgangszahlen zeigen<br />

gleichzeitig die unternehmerischen Stellschrauben,<br />

um die Situation zu verbessern.<br />

Unternehmen kaufmännisch „rundum" analysieren.<br />

Seine vier Kennzahlen sind:<br />

- die Eigenkapitalquote<br />

- der Cashflow (in % von Umsatz bzw. Betriebs-<br />

/Gesamtleistung)<br />

- die Gesamtkapitalrendite<br />

- die Schuldentilgungsdauer (in Jahren)<br />

Nehmen Sie Ihre letzten drei Jahresabschlüsse,<br />

Taschenrechner und Bleistift und berechnen sie die<br />

genannten vier Kennzahlen für die vergangenen<br />

drei Jahre. Zeitinvestition: ca. 30 Minuten. Wichtig:<br />

selber berechnen - so bekommen Sie ein besseres<br />

Gefühl sowohl für die Ausgangszahlen wie für die<br />

Kennzahlen-Ergebnisse.<br />

Anschließend können Sie überlegen, welche<br />

Schlussfolgerungen Sie aus den Ergebnissen ziehen<br />

wollen.<br />

Wichtig: diese vier Kennzahlen sind in den Ratingsystemen<br />

aller Kreditinstitute enthalten.<br />

Besonders interessant: Prof. Kralicek liefert ein<br />

fünfstufiges Bewertungssystem gleich mit, somit<br />

können Sie Ihr Unternehmen sofort direkt einordnen.<br />

Sollten Sie bessere Vergleichsmöglichkeiten<br />

aus einem Betriebsvergleich haben, dann nehmen<br />

Sie diese als Basis.<br />

Prof. Kralicek hat ein System mit vier Kennzahlen<br />

entwickelt und über Jahre auf seine Zuverlässigkeit<br />

getestet. Mit seinem „Quicktest" können Sie Ihr<br />

Beispiel: „Eigenkapitalquote“<br />

Formel: → Eigenkapital * 100 / Bilanzsumme<br />

Aussage: → zu wie viel % ist die Bilanzsumme durch Eigenkapital gedeckt<br />

Bedeutung: → Haftungsmasse für den Fall von Verlusten<br />

Stellschrauben: →<br />

Eigenkapital zuführen und / oder Bilanzsumme reduzieren<br />

8


Rechnen Sie den Quicktest!<br />

9


** Erläuterungen<br />

Eigenkapital<br />

Betriebsleistung<br />

Betriebsergebnis<br />

Cashflow (Kerngeschäft)<br />

Flüssige Mittel<br />

= Gezeichnetes Kapital (Stammeinlage)<br />

+ Rücklagen (Achtung: nicht „Rückstellungen“)<br />

+ Gewinnvortrag<br />

./. Verlustvortrag<br />

+/- Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag<br />

= Umsatzerlöse<br />

+/- Erhöhung / Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen<br />

Leistungen<br />

+ andere aktivierte Eigenleistungen<br />

= Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag<br />

+ Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />

./. außerordentliche Erträge<br />

+ außerordentliche Aufwendungen<br />

= Betriebsergebnis<br />

+ Abschreibungen<br />

= Kassenbestand<br />

+ Bankguthaben<br />

Erweitern Sie Kralicek !<br />

Wenn Sie über die vier Kralicek-Kennzahlen hinausgehen<br />

wollen, definieren Sie ggf. weitere<br />

Kennzahlen welche für Sie noch sinnvoll sein könnten.<br />

Möglich sind u.a.<br />

- Kreditorenlaufzeit<br />

- Debitorenlaufzeit<br />

- Produktivitätskennzahlen (z.B. Umsatz Mitarbeiter,<br />

Maschinenauslastung usw.)<br />

Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder einem<br />

„Kollegen Ihres Vertrauens“ darüber, was für Ihr<br />

Unternehmen speziell sinnvoll sein könnte. Achtung:<br />

auch hier gilt wie so oft „Weniger ist mehr“.<br />

Nico Preißler ist Unternehmensberater für Management<br />

und Strategie. Er berät Mittelstand, Handwerk<br />

und Gewerbe und ist ausgewiesener Experte<br />

für Unternehmensplanung, Controlling und Kosten-<br />

/ Leistungsrechnung.<br />

Haben Sie Fragen? Nehmen Sie Kontakt auf:<br />

PREISSLER Bauconsult<br />

Dipl.-Ing. Nico Preißler, MBA<br />

Telefon <strong>03</strong>51-2126442<br />

Mobil 0172-3575955<br />

mail@preissler-bauconsult.de<br />

Vielen Dank für das Gespräch.<br />

10


Die Sinecura Steuerberatungsgesellschaft<br />

informiert:<br />

Umsatzsteuerzahler : Internationale<br />

Warengeschäfte: Drei Urteile<br />

zum Nachweis der Steuerfreiheit<br />

In drei Urteilen hat sich der Bundesfinanzhof aktuell<br />

mit den Nachweiserfordernissen bei Ausfuhrlieferungen<br />

und innergemeinschaftlichen Lieferungen<br />

beschäftigt und das Bundesfinanzministerium<br />

in seine Schranken verwiesen.<br />

Beide Umsatzsteuerbefreiungen setzen voraus,<br />

dass die Ware in das Ausland befördert oder versendet<br />

wird. Das Umsatzsteuergesetz ordnet in<br />

Verbindung mit der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung<br />

an, dass der Unternehmer den Nachweis<br />

der Steuerfreiheit durch Belege und Aufzeichnungen<br />

als Beleg- und Buchnachweis zu erbringen<br />

hat.<br />

Nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs kommt<br />

dem Beleg- und Buchnachweis nur vorläufiger<br />

Beweischarakter zu. Der Unternehmer kann die<br />

Lieferung zwar als steuerfrei behandeln, wenn der<br />

Beleg- und Buchnachweis vorliegt. Die von ihm zu<br />

erbringenden Nachweise unterliegen jedoch der<br />

Nachprüfung durch die Finanzverwaltung.<br />

Sind die Beleg- oder Buchangaben falsch oder<br />

bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit der<br />

Angaben, entfällt die Vermutung, dass die Voraussetzungen<br />

der Steuerfreiheit vorliegen. Die Lieferung<br />

ist dann nur steuerfrei, wenn die Steuerfreiheit<br />

objektiv feststeht oder der Unternehmer die<br />

Lieferung trotz einer Täuschung durch den Abnehmer<br />

gutgläubig in Anspruch genommen hat.<br />

Der Bundesfinanzhof entschied weiterhin, dass das<br />

Finanzamt die Bestimmungen in der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung<br />

nicht um weitere<br />

Voraussetzungen verschärfen darf. Die Richter<br />

widersprachen damit einem aktuellen Schreiben<br />

der Finanzverwaltung und stellten Folgendes klar:<br />

Holt ein vom Abnehmer Beauftragter die Ware<br />

beim Unternehmer im Inland zum Transport ins<br />

Ausland ab, besteht generell keine Pflicht zum<br />

Nachweis der Abholberechtigung des Beauftragten.<br />

Der Versendungsnachweis kann durch einen CMF-<br />

Frachtbrief erfolgen, ohne dass der Frachtbrief die<br />

in Feld 24 vorgesehene Empfängerbestätigung<br />

enthält.<br />

Schließlich kam der Bundesfinanzhof - unter Aufgabe<br />

seiner bisherigen Rechtsprechung - zu dem<br />

Ergebnis, dass der Unternehmer den Buchnachweis<br />

bis zum Zeitpunkt der Abgabe der jeweiligen<br />

Umsatzsteuer-Voranmeldung zu führen hat. Anschließend<br />

können die buchmäßigen Aufzeichnungen<br />

nur noch ergänzt oder berichtigt werden (BFH-<br />

Urteil vom 23.4.<strong>2009</strong>, Az. V R 84/07; BFH-Urteil<br />

vom 12.5.<strong>2009</strong>, Az. V R 65/06; BFH-Urteil vom<br />

28.5.<strong>2009</strong>, Az. V R 23/08).<br />

Dipl.-Kfm. Steuerberaterin Katrin Simke-Hillig<br />

SineCura Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

Altmarkt 13<br />

01877 Bischofswerda<br />

Telefon (<strong>03</strong>594) 77 90 38 90<br />

Telefax (<strong>03</strong>594) 77 90 38 60<br />

Hainstraße 5<br />

01097 Dresden<br />

Telefon (<strong>03</strong>51) 65 68 143<br />

Telefax (<strong>03</strong>51) 65 68 196<br />

Elektronisches Ausfuhrverfahren:<br />

11


Teilnahme seit 1.7.<strong>2009</strong> verpflichtend<br />

Seit dem 1.7.<strong>2009</strong> besteht EU-einheitlich die Pflicht<br />

zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren.<br />

Die bisherige schriftliche Ausfuhranmeldung<br />

wurde durch eine elektronische Ausfuhranmeldung<br />

ersetzt.<br />

Hinweis: Im Urteilsfall gab es keine besonderen<br />

Vorrichtungen, die den Verzehr an Ort und Stelle<br />

ermöglichen oder erleichtern sollten. Die Kinobestuhlung<br />

allein ist keine besondere Verzehrvorrichtung.<br />

Die sonstigen Dienstleistungselemente (Vorhalten<br />

und Reinigen von Toiletten und Waschmöglichkeiten,<br />

Reinigung der Kinosäle) mussten aufgrund<br />

des Kinobetriebs ohnehin und unabhängig<br />

von dem Verkauf von "Fingerfood" erbracht werden.<br />

(BFH-Urteil vom 18.2.<strong>2009</strong>, Az. V R 90/07)<br />

In Deutschland steht hierfür seit dem 1.8.2006 das<br />

IT-System ATLAS-Ausfuhr zur Verfügung. Die Pflicht<br />

zur Abgabe elektronischer Anmeldungen betrifft<br />

alle Anmeldungen unabhängig vom Beförderungsweg<br />

(Straßen-, Luft-, See-, Post- und Bahnverkehr).<br />

Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen<br />

nimmt in einem aktuellen Schreiben zu den Auswirkungen<br />

Stellung (BMF-Schreiben vom<br />

17.7.<strong>2009</strong>, Az. IV B 9 - S 7134/07/100<strong>03</strong>).<br />

Ermäßigter Steuersatz: Popcorn<br />

und Nachos im Kino begünstigt<br />

Bei an Kinobesucher verkauften Snacks wie Popcorn<br />

in Wärmebehältern oder Nachos und Hotdogs<br />

mit verschiedenen Saucen handelt es sich nicht um<br />

sonstige Leistungen, die dem Regelsteuersatz von<br />

19 % unterliegen. Stattdessen geht man bei diesem<br />

sogenannten „Fingerfood“ von einer begünstigten<br />

Lieferung von Nahrungsmitteln aus, die mit dem<br />

ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % zu versteuern<br />

ist.<br />

Nach Einschätzung des Bundesfinanzhofs - unter<br />

Verweis auf die Rechtsprechung des Europäischen<br />

Gerichtshofs - überwiegt beim Erwärmen der Speisen<br />

noch die bloße Warenabgabe. Für die Zuordnung<br />

zum Regelsteuersatz muss über die Aufbereitung<br />

von Lebensmitteln hinaus mindestens ein<br />

weiteres Dienstleistungselement hinzukommen,<br />

beispielsweise zusätzliche Verzehrmöglichkeiten.<br />

Geschäftsführer Steuerberater Ramón Brasow<br />

SineCura Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

Hainstraße 5<br />

01097 Dresden<br />

Telefon (<strong>03</strong>51) 65 68 143<br />

Telefax (<strong>03</strong>51) 65 68 196<br />

Altmarkt 13<br />

01877 Bischofswerda<br />

Telefon (<strong>03</strong>594) 77 90 38 90<br />

Telefax (<strong>03</strong>594) 77 90 38 60<br />

12


Kulinarisches<br />

Roland Hess trägt sein Herz auf der Zunge.<br />

Gastronomie Dresden GmbH<br />

Wilhelmine-Reichard-Ring 1<br />

01109 Dresden<br />

Tel.: <strong>03</strong>51 / 8815800<br />

Fax: <strong>03</strong>51 / 8815805<br />

Mail: info@flair-dresden.de<br />

Web: www.flair-dresden.de<br />

Mit 32 Jahren hat er erreicht, wovon viele träumen: Roland<br />

Hess besitzt sein eigenes Restaurant! Nicht nur eines, mittlerweile<br />

schaut er schon auf ein eigenes kulinarisches „Imperium“.<br />

Bekannt ist der aus Hoyerswerda zugezogene Wirt als Gastronom<br />

des Dresdner Flughafens. Dort, wo Menschen mit<br />

Visionen in die Welt ausschwärmen und mit Träumen zurückkehren,<br />

betreibt Roland Hess gleich mehrere lukullische<br />

Check Points unter der Dachmarke „Flair“: Das Schnellrestaurant<br />

„Chili“, das Café „Vanilla“, das „Beerhouse“ und das<br />

„Limon“.<br />

In Dresden hat er sich aber vor allem mit qualitativ anspruchsvollem<br />

und immer einfallsreichem Catering einen<br />

Namen gemacht. Das ‚Dinner for two’ ist bei Roland Hess<br />

ebenso in fachkundigen Händen wie die Saalgesellschaft.<br />

Hess kalkuliert nach dem Budget des Gastes und zaubert<br />

auch nach dem kleinsten Geldbeutel innovative, mobile<br />

Verpflegung. Die Zufriedenheit des Kunden ist dabei oberste<br />

Priorität. Sein Anspruch und seine Verlässlichkeit sind<br />

auch in der Dresdner ‚high Society’ eine gern gezückte Visitenkarte.<br />

Im November 2008 eröffnete Roland Hess in Radebeul das „Seventies“, eine Erlebnisgastronomie im Stil der<br />

Siebziger Jahre. Ein kaugummifarbener Schriftzug über der Eingangstür des Restaurants verrät, dass es hier<br />

nicht nur die Zunge, sondern auch Auge und Ohr gefordert sind, denn das „Seventies“ beherbergt auch eine<br />

kleine Bühne. Roland Hess ist nicht nur mit Leib und Seele, sondern vor allem mit dem Herzen Gastronom. Das<br />

„Seventies“ ist bis ins Detail exklusiv und extravagant ausgestattet, die Speisekarte kombiniert traditionelle<br />

Hausmannskost mit modernen Akzenten. Natürlich wird jedes Gericht vom Chef vorher getestet! Ist er einmal<br />

nicht mit Häppchenplatte und dampfendem Suppenkessel unterwegs, sorgt er vor Ort für einen satten Magen.<br />

Wer sich vom Rausch der Ferne bei einer Firmen- oder Privatfeier inspirieren lassen oder mit einer stilechten<br />

70er-Jahre-Party einmal richtig verrückt sein möchte, kann sowohl am Dresdner Flughafen als auch im Radebeuler<br />

„Seventies“ Räumlichkeiten verschiedener Größen mieten, selbstverständlich mit einer gastronomischen<br />

Rundum-Versorgung, die es mit jedem Airbus und jedem Flower-Power-Hit aufnehmen kann!<br />

Infos unter www.flair-dresden.de und www.70-dresden.de<br />

13


© Fotos: Lernidee Erlebnisreisen, Marion Kottlos, Jeane & Nathalie<br />

So erleben Sie mehr: Mongolei –<br />

Baikal – Transsibirische Eisenbahn<br />

Dieses Erlebnis bietet Ihnen eine 14-tägig Reise der<br />

Fa. Eberhardt Travel GmbH (EHT) vom 22.06. –<br />

05.07.2010.<br />

1./2.Tag: 22./23.06.2010<br />

Nach Ihrer Anreise nach Ulan Bator via Transfer-<br />

Service zum Flughafen und Flug von Frankfurt/Main<br />

über Peking nach Ulan Bator (ca. 17<br />

Stunden) erwartet Sie in der mongolischen Hauptstadt<br />

Ihr örtlicher Reiseleiter.<br />

Sie fahren zu einem Jurtencamp nahe dem Manzshir-Kloster,<br />

wo Sie eine mongolische Jurte beziehen<br />

und Zeit zur Erholung haben. Danach besichtigen<br />

Sie die Ruinen des Manzshir-Klosters. Hier<br />

erfahren Sie einige Details zur interessanten Geschichte<br />

der Mongolei. Am Nachmittag unternehmen<br />

Sie eine kleine Wanderung im Wald. Sie übernachten<br />

in einem einfachen Jurtencamp aus<br />

Wohnzelten der Nomadenvölker. (FR/ME/AE/Ü)<br />

3.Tag: 24.06.2010<br />

Heute besuchen Sie eine mongolische Viehzüchterfamilie<br />

und lernen das Nomadenleben kennen. Der<br />

Nachmittag steht zur freien Verfügung. Sie haben<br />

die Möglichkeit, an einem geführten Reitausflug<br />

oder einer Wanderung teilzunehmen. Sie übernachten<br />

erneut im Jurtencamp. (FR/ME/AE/Ü)<br />

4.Tag: 25.06.2010<br />

Zuerst fahren Sie nach Ulan Bator und beziehen ein<br />

Zimmer im zentral gelegenen Hotel der gehobenen<br />

Mittelklasse. Anschließend bieten wir Ihnen eine<br />

Stadtrundfahrt und die Besichtigung des Tschojdschin-Lama-Tempels.<br />

(FR/ME/AE/Ü)<br />

5.Tag: 26.06.2010<br />

Nach dem Frühstück besuchen Sie das buddhistische<br />

Gandan-Kloster, wo Sie einer religiösen Zeremonie<br />

beiwohnen. Danach erwartet Sie ein Ausflug<br />

in die Mongolische Schweiz – ein Muss für Naturliebhaber!<br />

Zwei Busstunden östlich von Ulan Bator erreichen<br />

Sie die Mongolische Schweiz mit prächtiger Natur<br />

und bizarren Felsformationen.<br />

Sie erleben eine mongolische Reiterschau und<br />

traditionellen Ringkampf.<br />

Abends beziehen Sie Ihr Abteil im Sonderzug „Zarengold“<br />

und reisen nach Sibirien. (FR/ME/AE/Ü)<br />

6.Tag: 27.06.2010<br />

Sie nehmen Abschied von den mongolischen Steppen.<br />

Die Reise führt durch das Tal der Selenga, des<br />

größten Flusses der Mongolei. Dieser mündet in<br />

den Baikalsee. Sie fahren nach Ulan Ude, wo der<br />

Sonderzug die heutige Hauptroute der Transsibirischen<br />

Eisenbahn erreicht.<br />

Sie lernen Ulan Ude kennen, das Kultur- und Wirtschaftszentrum<br />

Transbaikaliens. (FR/ME/AE/Ü)<br />

7.Tag: 28.06.2010<br />

Der Tag ist ganz dem<br />

Naturwunder Baikalsee<br />

gewidmet, dem größten<br />

Süßwasserreservoir<br />

der Erde.<br />

Vormittags erreicht Ihr<br />

Sonderzug die alte Trasse<br />

direkt am See – Dutzende von architektonisch<br />

ungewöhnlichen Brücken, durch Tunnel und an<br />

Viadukten vorbei. Bei zwei Stopps haben Sie Gelegenheit,<br />

die Schönheit des Sees im Foto festzuhalten<br />

und die wundervolle Natur zu erkunden.<br />

Anschließend macht sich Ihr Sonderzug auf den<br />

Weg nach Irkutsk. (FR/ME/AE/Ü)<br />

8.Tag: 29.06.2010<br />

Am frühen Morgen erreichen Sie die Hauptstadt<br />

Sibiriens – Irkutsk – und beziehen Ihr Zimmer im<br />

einfachen Hotel, welches zentral gelegen ist. Ihr<br />

großes Gepäck können Sie sicher verwahrt im Sonderzug<br />

lassen. Bei der Stadtrundfahrt besichtigen<br />

Sie das Dramentheater und das Zaren-Denkmal, an<br />

14


dessen Stelle ehemals der Transsib-Obelisk stand.<br />

Am Nachmittag besuchen Sie das Freilichtmuseum<br />

„Leben und Arbeiten im alten Sibirien“. Später<br />

fahren Sie in ein Baikaldorf.<br />

Genießen Sie den kleinen Schiffsausflug auf dem<br />

großen Baikalsee! Das Abendessen nehmen Sie in<br />

einem schön gelegenen Restaurant ein. Die Nacht<br />

verbringen Sie geruhsam im Hotel. (FR/ME/AE/Ü)<br />

9.Tag: 30.06.2010<br />

Nach dem Frühstück fährt der Sonderzug durch die<br />

abwechslungsreichen Berglandschaften Ostsibiriens<br />

mit kristallklaren Flüssen und grünen Hängen.<br />

LassenSie Ihre Augen und Ihre Gedanken schweifen<br />

und finden Sie Entspannung! An Bord werden<br />

landeskundliche Vorträge wie „Die Eroberung Sibiriens“<br />

und „So entstand Russland“ angeboten.<br />

Während einer geselligen Kaviar- und Wodka-<br />

Probe lernen Sie stimmungsvoll Traditionen der<br />

russischen Gastfreundschaft und pfiffige Trinksprüche<br />

kennen. (FR/ME/AE/Ü)<br />

10.Tag: 01.07.2010<br />

Gegen Mittag erreichen Sie Nowosibirsk, die größte<br />

Stadt Sibiriens. Hier werden Sie mit Brot, Salz<br />

und Balalaika-Klängen auf traditionelle russische<br />

Art begrüßt. Bei einem geführten Bummel in der<br />

Stadt bestaunen Sie auch den gewaltigen Ob-<br />

Fluss.Abends setzt der Zug seine Fahrt gen Westen<br />

fort. (FR/ME/AE/Ü)<br />

11.Tag: 02.07.2010<br />

Nachmittags haben Sie einen kurzen Aufenthalt in<br />

Jekaterinburg, der Hauptstadt des Ural. Diese Stadt<br />

wurde von Peter dem Großen 1723 gegründet und<br />

ist als der Ort bekannt, an dem die Familie des<br />

russischen Zaren Nikolaus II. im Jahre 1918 ermordet<br />

wurde. Während der kurzen Stadtrundfahrt<br />

sehen Sie die neu errichtete Erlöser-Kathedrale auf<br />

dem Blut, die an dieses Ereignis erinnert.<br />

Zurück an Bord genießen Sie den Blick auf die<br />

Landschaft des Ural und lassen sich im Zugrestaurant<br />

verwöhnen. Ihr Sonderzug rollt nun bereits<br />

auf dem europäischen Kontinent. (FR/ME/AE/Ü)<br />

12.Tag: <strong>03</strong>.07.2010<br />

Nach dem Frühstück erreichen Sie Kasan, die alte<br />

Tatarenhauptstadt an der Wolga. Während der<br />

Stadtrundfahrt sehen Sie tatarische Moscheen und<br />

die russisch-orthodoxe Kathedrale. Bei der Führung<br />

im Kreml erfahren Sie viel über die Vergangenheit<br />

der Tataren, Kosaken und Russen. Im Anschluss<br />

genießen Sie während einer Wolga-Flussfahrt das<br />

Mittagessen. Abends nehmen Sie im Speisewagen<br />

Abschied von der freundlichen Sonderzugbesatzung,<br />

die noch einmal ihr Bestes gibt.<br />

(FR/ME/AE/Ü)<br />

13.Tag: 04.07.2010<br />

Am Vormittag treffen Sie in Moskau, der inzwischen<br />

prächtig strahlenden, reichen russischen<br />

Hauptstadt ein. Staunen Sie über die Größe, die<br />

Betriebsamkeit und die Internationalität der stolzen<br />

Metropole.<br />

Am Mittag besichtigen Sie das Kreml-Gelände mit<br />

seinen prachtvollen Kathedralen, deren goldene<br />

Kuppeln über der Stadt erstrahlen. Sie besichtigen<br />

die Mariä-Kathedrale und sehen die Zarenkanone,<br />

die Zarenglocke sowie den Glockenturm von Iwan<br />

dem Schrecklichen. Nach dem Abendessen lassen<br />

Sie sich von einer einstündigen abendlichen Lichterfahrt<br />

durch die Stadt mit Stopp am Roten Platz<br />

sowie einer Metrofahrt mit Besuch zweier ausgewählt<br />

schöner Stationen verzaubern.<br />

(FR/ME/AE/Ü)<br />

14.Tag:05.07.2010<br />

Zuerst unternehmen Sie eine Stadtrundfahrt zur<br />

neu errichteten Erlöser-Kathedrale, zur Lomonossov-Universität,<br />

zum Neujungfrauen-Kloster sowie<br />

zum Roten Platz mit der farbenprächtigen Basilius-<br />

Kathedrale, zur<br />

ehemaligen KGB-<br />

Zentrale und zum<br />

Weißen Haus. Dann<br />

heißt es Abschied<br />

nehmen von<br />

dieser fantastischen,<br />

ereignisreichen Traumreise. Sie fliegen von<br />

Moskau (ca. 5 Stunden) zurück. (FR)<br />

Eberhardt TRAVEL GmbH<br />

Zschoner Ring 30<br />

01723 Kesselsdorf<br />

Telefon: (<strong>03</strong> 52 04) 92 112<br />

Telefax: (<strong>03</strong> 52 04) 92 115<br />

Kostenlose Hotline: (0800) 22 21 57 5<br />

E-Mail: info@eberhardt-travel.de<br />

Web: www.eberhardt-travel.de<br />

15


Jura macht Spaß…<br />

… dem Angeklagten<br />

Nach der Verlesung des Urteils fragt der Angeklagte<br />

den Richter: "Darf man einen Richter eigentlich<br />

einen Esel nennen?". "Natürlich nicht", meint der<br />

Richter, "das wäre eine Beleidigung". "Wäre es<br />

denn auch eine Beleidigung, wenn man einen Esel<br />

als Richter bezeichnen würde?" fragt der Angeklagte<br />

weiter. "Nein" antwortet der Richter, "das wäre<br />

nicht strafbar". Darauf der Angeklagte: "Vielen<br />

Dank Herr Richter".<br />

… dem Zeugen<br />

Staatsanwalt zum Zeugen: "Sind<br />

Sie sicher, dass der Angeklagte<br />

Ihren PKW gestohlen hat?"<br />

Zeuge: "Nach den Ausführungen<br />

des Herrn Verteidiger<br />

kommen mir Zweifel, ob ich<br />

überhaupt jemals ein Auto<br />

besessen habe."<br />

… dem Richter<br />

Zwei Richter gehen im Park spazieren. Plötzlich<br />

kommt ein junger Mann auf sie zugestürzt und<br />

wirft einem der Juristen vor: "Ihr Hund hat soeben<br />

meine Hose zerrissen. Entweder Sie geben mir 100<br />

€ oder ich verklage Sie." Der Richter steht auf und<br />

gibt dem Mann ohne zu zögern das geforderte<br />

Geld. Als der junge Mann wieder weg ist, fragte der<br />

Kollege erstaunt: "Warum hast Du dem denn das<br />

Geld gegeben? Du hast doch überhaupt keinen<br />

Hund.“ Der andere Richter antwortet: "Tja – das<br />

weis ich, das weist Du, aber man weiß ja nie, wie<br />

die Gerichte das sehen."<br />

Quelle:http://www.diringer-online.de<br />

… Petrus<br />

Ein sehr guter Mann stirbt und kommt, als Belohnung<br />

für sein gutes Leben, in den Himmel. Petrus<br />

empfängt ihn am Himmelstor. "Willkommen," sagt<br />

Petrus, "da du ein so gutes Leben geführt hast,<br />

darfst du in den Himmel eintreten." "Danke," sagt<br />

der Mann. "Aber bevor ich hineinkomme, könntest<br />

du mir sagen, was für andere Leute sich im Himmel<br />

aufhalten?" - "Ja, alle Arten von Leuten," antwortet<br />

Petrus. "Gibt es auch verurteilte Verbrecher im<br />

Himmel?" fragt der Mann. "Ja, einige," antwortet<br />

Petrus. "Gibt es Kommunisten im Himmel?" will<br />

der Mann weiter wissen. "Ja, auch Kommunisten,"<br />

erwidert Petrus. "Gibt es Nazis im Himmel?" fragt<br />

der Mann. "Ja, ein paar wenige," antwortet Petrus.<br />

"Und gibt es auch Anwälte im Himmel?" fragt der<br />

Mann weiter. Petrus erwidert: "Was! Denkst du wir<br />

wollen das Paradies für all die andern ruinieren?"<br />

… nur dem Papst nicht.<br />

Ein Anwalt und der Papst starben zur gleichen Zeit<br />

und kamen miteinander am Himmelstor an. Petrus<br />

fragte den Anwalt nach seinem Namen und suchte<br />

ihn dann in seinem Buch. Danach fragte er den<br />

Papst nach seinem Namen<br />

und suchte ihn ebenfalls in<br />

seinem Buch. "Nun, wenn ihr<br />

mir folgt, zeige ich euch eure<br />

Unterkünfte für die Ewigkeit,"<br />

sagte Petrus. Sie gingen den<br />

Wolken entlang und kamen zu<br />

einem riesigen Herrschaftshaus,<br />

mit allem Luxus, den<br />

man sich wünschen kann.<br />

Petrus wandte sich an den<br />

Anwalt und sagte ihm, dies sei nun sein Haus. Der<br />

Papst, im Wissen dass er die wichtigste Person der<br />

Kirche gewesen war, konnte sich nicht vorstellen,<br />

wie nun sein Haus aussehen könnte. Petrus und<br />

der Papst gingen weiter zu einer kleinen Bretterbude.<br />

Petrus sagte dem Papst, dies sei nun sein<br />

zuhause. Der Papst war schockiert, und sagte zu<br />

Petrus: "Moment mal! Der andere Kerl war nur ein<br />

Anwalt und bekommt ein Herrschaftshaus. Ich war<br />

das Oberhaupt der römisch katholischen Kirche,<br />

und dies ist die Belohnung, die ich dafür bekomme?"<br />

Petrus schaut dem Papst in die Augen und<br />

sagt: "Das ist richtig. Du hast zwar viel für den<br />

Glauben getan, aber wir haben viele Päpste im<br />

Himmel. Dieser Kerl aber ist der erste Anwalt, der<br />

es hierher geschafft hat."<br />

Quelle: www.witze.es<br />

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