Mandantenzeitung 03 / 2009 - HILLIG Rechtsanwälte
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Mandantenzeitung 03 / 2009 - HILLIG Rechtsanwälte
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Ausgabe <strong>03</strong>/<strong>2009</strong><br />
Inhalt<br />
Erweiterung unseres Teams ........................... 2<br />
Rechtsprechung .............................................. 2<br />
Insolvenzrecht ............................................ 2<br />
Gesetzgebung ................................................. 2<br />
Vorwort<br />
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
politisch sind in Deutschland die Karten neu<br />
gemischt. Die „konservative Koalition unter<br />
einer sozialdemokratischen Kanzlerin“ wurde<br />
abgelöst durch eine „werteliberale Koalition<br />
unter feminin - präsidialer Führung.“<br />
Wirtschaftlich ist eine temporäre Entlastung<br />
spürbar, ohne dass eine tiefgreifende und<br />
anhaltende Verbesserung erkennbar ist.<br />
Großunternehmen melden Insolvenz an,<br />
Banken sind zum „Alltagsgeschäft mit Boni“<br />
zurückgekehrt, internationale Konzerne<br />
spielen mit der deutschen Regierung „Katz<br />
und Maus“, und der unverbesserliche Optimist,<br />
der Mittelstand, versucht, für 2010<br />
„eine positive Aussicht“ zu geben.<br />
Das Jahr <strong>2009</strong> ist wahrlich kein „Traumjahr“.<br />
Dennoch - lassen Sie uns gemeinsam und<br />
beherzt daran arbeiten, dass 2010 für alle<br />
ein erfolgreiches Jahr wird. Lassen Sie uns<br />
unsere Kräfte und Kenntnisse bündeln, um<br />
Synergien zu erzeugen und Erfolge zu generieren.<br />
Wir sind dafür bereit.<br />
Ihr<br />
Rechtsanwalt Tom Hillig<br />
Mehr Rechtssicherheit für sanierungsfähige<br />
Unternehmen ............................................ 2<br />
Reform des ehelichen Güterrechts ............ 3<br />
Serie – ausländisches GmbH - Recht ............... 3<br />
Wirtschaft: Die wirtschaftliche Lage in der<br />
Bundesrepublik Deutschland - September<br />
<strong>2009</strong> ................................................................ 5<br />
EU schließt Freihandelsabkommen mit<br />
Südkorea ......................................................... 7<br />
Berater Unternehmensführung: Nico Preißler<br />
im Gespräch mit Rechtsanwalt Tom Hillig ...... 7<br />
Die Sinecura Steuerberatungsgesellschaft<br />
informiert: ..................................................... 11<br />
Umsatzsteuerzahler : Internationale<br />
Warengeschäfte: Drei Urteile zum Nachweis<br />
der Steuerfreiheit ..................................... 11<br />
Elektronisches Ausfuhrverfahren: ............ 11<br />
Teilnahme seit 1.7.<strong>2009</strong> verpflichtend ..... 12<br />
Ermäßigter Steuersatz: Popcorn und Nachos<br />
im Kino begünstigt .................................... 12<br />
Kulinarisches ................................................. 13<br />
Jura macht Spaß… ......................................... 16<br />
… dem Angeklagten .................................. 16<br />
… dem Zeugen ........................................... 16<br />
… dem Richter ........................................... 16<br />
… Petrus .................................................... 16<br />
… nur dem Papst nicht. ............................. 16
Erweiterung unseres Teams<br />
Erneut haben wir uns personell verstärkt. Seit<br />
01.09.09 zählen wir Frau Evgenie Wasikow als<br />
Sachbearbeiterin in Bischofswerda zum Team der<br />
Kanzlei Hillig Rechtsanwälte.<br />
rechtskräftiger Versagung der Restschuldbefreiung<br />
in einem früheren Verfahren unzulässig.<br />
Quelle: www.insolvenzrecht.info<br />
BGH, Urteil vom 2. Juli <strong>2009</strong> - IX ZR 126/08<br />
Gesetzgebung<br />
Frau Evgenie Wasikow<br />
<strong>HILLIG</strong> Rechtsanwälte<br />
Altmarkt 13<br />
01877 Bischofswerda<br />
Tel: <strong>03</strong>594 – 77 90 38 20<br />
Fax: <strong>03</strong>594 – 77 90 38 27<br />
Mail: evgenie.wasikow@hillig-rechtsanwaelte.de<br />
Web: www.hillig-rechtsanwaelte.de<br />
Darüber hinaus können Sie uns wie bisher wochentäglich<br />
zwischen 8 und 20 Uhr auch unter der Mobilfunknummer<br />
0152/23449224 erreichen – unabhängig<br />
davon, ob unsere Büros besetzt sind.<br />
Insolvenzrecht<br />
Rechtsprechung<br />
Leitsatz:<br />
Der Absonderungsberechtigte wird in der Wohlverhaltensphase<br />
eines Verbraucherinsolvenzverfahrens<br />
nur dann bei der Verteilung berücksichtigt,<br />
wenn er innerhalb von zwei Wochen nach der<br />
öffentlichen Bekanntmachung des Schlussverzeichnisses<br />
eine Erklärung gemäß § 190 Abs. 1 InsO<br />
abgegeben hat.<br />
BGH, Urteil vom 2. Juli <strong>2009</strong> - IX ZR 126/08<br />
Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten:<br />
Verletzt der Schuldner vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />
seine Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten,<br />
so ist ein erneuter Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung<br />
innerhalb von drei Jahren nach<br />
Mehr Rechtssicherheit für sanierungsfähige<br />
Unternehmen<br />
Das Bundeskabinett hat sich heute auf Vorschlag<br />
von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries mit<br />
einer Änderung zum Insolvenzrecht befasst. Die<br />
Regelung soll als Gesetzentwurf durch die Fraktionen<br />
von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag<br />
eingebracht werden. Der Vorschlag sieht vor,<br />
eine ursprünglich bis 31.12.2010 befristete Änderung<br />
des Überschuldungsbegriffs in der Insolvenzordnung<br />
um drei Jahre zu verlängern. Damit führt<br />
auch nach dem 1.1.2011 eine bilanzielle Überschuldung<br />
nicht zur Insolvenz, wenn eine positive<br />
Fortführungsprognose besteht.<br />
Der Begriff der Überschuldung wurde als Reaktion<br />
auf die Finanzkrise im Herbst 2008 geändert. Danach<br />
muss ein Unternehmen trotz rechnerischer<br />
Überschuldung keinen Insolvenzantrag stellen,<br />
wenn es mittelfristig seine laufenden Zahlungen<br />
voraussichtlich leisten kann. Es kommt also darauf<br />
an, ob die sogenannte Fortführungsprognose positiv<br />
ausfällt, beispielsweise, weil ein Betrieb den<br />
Zuschlag für einen Großauftrag erhalten hat und<br />
damit seine Zahlungsfähigkeit über den gesamten<br />
Prognosezeitraum gewährleistet ist.<br />
Weitere Informationen über die Änderung des<br />
Überschuldungsbegriffs finden Sie in der Pressemitteilung<br />
vom 13. Oktober 2008.<br />
www.bmj.bund.de/131008insolvenz<br />
Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 18. September<br />
<strong>2009</strong><br />
2
Reform des ehelichen Güterrechts<br />
Zum 01.01.<strong>2009</strong> ist das Reformgesetz zum ehelichen<br />
Güterrecht in Kraft getreten. Die Statistiken<br />
belegen, dass sich jedes dritte Ehepaar nach mehr<br />
oder minder langer Zeit wieder scheiden lässt.<br />
Hieran wird sich wohl auch so schnell nichts ändert,<br />
die Intention der Bundesregierung war es<br />
daher vielmehr, im Falle einer Scheidung, eine<br />
gerechte Lösung zu finden.<br />
Insbesondere ging es darum, die Vermögensmanipulationen<br />
bei der Trennung zu unterbinden und in<br />
die Ehe mitgebrachte Schulden bei der Berechnung<br />
der Ansprüche einzubeziehen.<br />
Nach bisherigem Recht hatte ein Ehepartner die<br />
Möglichkeit, zwischen der Einreichung des Scheidungsantrags<br />
und dem rechtskräftigen Scheidungsurteil,<br />
das Vermögen beiseite zu schaffen.<br />
Durch die Einführung eines Auskunfts-, Belegvorlage-,<br />
und Wertermittlungsanspruches bereits ab<br />
dem Zeitpunkt der Trennung, sollen solche so genannten<br />
„illoyalen Vermögensminderungen“ eines<br />
Ehegatten nunmehr verhindert werden.<br />
Des Weiteren werden von nun an auch Schulden,<br />
die bereits vor der Eheschließung vorhanden waren,<br />
im Zugewinnausgleich berücksichtigt.<br />
Dies kann im Einzelfall gravierende Auswirkungen<br />
haben, wie ein Beispiel zeigt:<br />
Der Mann hat bei der Hochzeit 100.000 € Schulden<br />
und bei der Scheidung ein Vermögen von 200.000<br />
€. Die Frau hatte zu Beginn weder Schulden noch<br />
Vermögen, auch am Ende der Ehe besitzt sie<br />
nichts.<br />
Da Schulden, die mit in die Ehe eingebracht wurden,<br />
bislang nicht berücksichtigt wurden, zahlte bei<br />
der früheren Rechtslage der Mann im Falle der<br />
Scheidung an die Frau 100.000 €. Nach neuer<br />
Rechtslage ist nun der wirtschaftliche Vermögenszuwachs<br />
entscheidend, auch der Abbau der Schulden<br />
wird somit als Vermögenszuwachs angerechnet.<br />
Die Frau hätte einen Anspruch auf 150.000 €.<br />
Da die neuen Vorschriften Änderungen lediglich für<br />
den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft<br />
vorsehen, gilt es in diesem Falle um so mehr<br />
zu überlegen, ob nicht über einen Ehevertrag von<br />
der gesetzlichen Regelung abweichendes vereinbart<br />
werden sollte. Daneben können auch Unterhaltsvereinbarungen<br />
für den Fall einer Scheidung<br />
sowie der Versorgungsausgleich geregelt werden.<br />
Insbesondere wenn ein Ehegatte ein Unternehmen<br />
betreibt, können Zugewinnausgleichsansprüche zu<br />
erheblichen Liquiditätsproblemen führen. Für Unternehmer<br />
und Freiberufler sind Eheverträge daher<br />
eine wirtschaftlich notwendige Lösung.<br />
Serie – ausländisches GmbH - Recht<br />
Im Zuge der zunehmenden Globalisierung wird es immer bedeutsamer, sich auch mit dem Gesellschaftsrecht unserer<br />
Nachbar-, EU-Mitglieds-, aber auch international wichtiger Handelsstaaten, vertraut zu machen. Heute möchten wir Ihnen<br />
einen kurzen Überblick über das GmbH - Recht in Russland geben.<br />
GmbH – Recht in Russland<br />
.<br />
Beim russischen Gesellschaftsrecht handelt es sich zum größten Teil um Körperschaftsrecht. Es gehört zum Recht der juristischen<br />
Personen, in dem auch die grundlegenden Gesellschaftstypen normiert sind. Grundsätzlich unterscheidet das Recht<br />
der juristischen Personen nicht gewerbliche und gewerbliche Organisationen. Zu den nicht gewerblichen Organisationen<br />
gehören Konsumgenossenschaften, gemeinnützige oder religiöse Vereinigung und ähnliche. Zu den gewerblichen Organisationen<br />
dagegen gehören die sog. Produktions- oder Erwerbsgenossenschaften. Daneben gehören die sogenannten Wirtschaftsgesellschaften<br />
zu den gewerblichen Organisationen.<br />
3
Innerhalb derer werden insbesondere zwei Rechtsformen<br />
unterschieden, die Gesellschaft mit beschränkter<br />
Haftung und die Aktiengesellschaft.<br />
Diese sind als einzige Gesellschaftstypen durch<br />
Einzelgesetze geregelt.<br />
Regelungen zum Russischen GmbH – Recht finden<br />
sich grundsätzlich im Zivilgesetzbuch der russischen<br />
Föderation. Lex specialis hierzu ist das am<br />
08.02.1998 verabschiedete Gesetz „Über die Gesellschaften<br />
mit beschränkter Haftung“ (GmbHG<br />
der RF). Es baut vorwiegend auf den Vorschriften<br />
des russischen Zivilgesetzbuches auf und entspricht<br />
weitgehend dem deutschen Vorbild. Sonderregelungen<br />
finden sich für die Gesellschaften mit ausländischer<br />
Beteiligung.<br />
Im Vergleich zu anderen Rechtsformen ermöglicht<br />
das GmbH – Gesetz eine flexible und einfache<br />
Organisation für die Errichtung einer kleinen Gesellschaft<br />
mit einem Mindeststammkapital von<br />
lediglich 10.000,00 RUR (ca. 220,00 €). Für die<br />
Verbindlichkeiten der Gesellschaft kann eine Haftung<br />
der Gesellschafter vereinbart werden. Es<br />
besteht jedoch keine Pflicht zur persönlichen Geschäftsführung<br />
der GmbH, so dass sich diese insbesondere<br />
für 100-prozentige Tochtergesellschaften<br />
ausländischer Investoren anbietet.<br />
Gründung und Registrierung der Gesellschaft<br />
Zur Gründung der GmbH werden zunächst die<br />
Gründungsunterlagen vorbereitet und ein sogenanntes<br />
„Investitionskonto“ eingerichtet. Dieses<br />
dient zum Erbringen des Satzungskapitals. Sodann<br />
wird ein Gründungsvertrag durch die Gründer<br />
geschlossen und eine Satzung der Gesellschaft<br />
bestätigt. Bei Einmann - Gründungen genügt lediglich<br />
die Satzung. Des Weiteren werden Geschäftsführer<br />
der Organe gewählt und, bei Einbringung<br />
von Sacheinlagen in das Stammkapital, deren Bewertung<br />
in Geld bestätigt. Sowohl die Verabschiedung<br />
der Satzung als auch die Bewertung der Einlagen<br />
müssen einstimmig erfolgen. Die übrigen<br />
Gesellschaftsbeschlüsse sind entweder mit der<br />
gesetzlichen (Regelfall: 2/3) oder der in den Gründungsunterlagen<br />
festgesetzten Mehrheit zu fassen.<br />
Die Registrierung der Gesellschaft erfolgt beim<br />
staatlichen Register juristischer Personen. Dies ist<br />
zuständig für die Registrierung aller Unternehmen<br />
und Personen, die in Russland unternehmerisch<br />
tätig werden. Erst mit der Eintragung im Register<br />
gilt die Gesellschaft als gegründet. Zu beachten ist<br />
hierbei, dass die Eintragungen seitens der Steuerbehörden<br />
ohne jegliche Prüfung erfolgen. Dass in<br />
Deutschland anerkannte Rechtsinstitut des Öffentlichen<br />
Glaubens ist in der Praxis Russlands kaum<br />
verbreitet. Zur Handelsregisteranmeldung genügt<br />
einfache Schriftform. Hierzu werden Formulare<br />
und Muster durch die Homepage der Moskauer<br />
Steuerbehörde bereitgestellt. Sie sind in russischer<br />
Sprache zu verfassen. Unterlagen, die nicht in russischer<br />
Sprache verfasst sind, sind in Russisch zu<br />
übersetzen und diese Übersetzung ist notariell zu<br />
beglaubigen.<br />
Gesellschafter und Geschäftsanteile<br />
Sowohl juristische Personen als auch Bürger können<br />
Gesellschafter einer GmbH sein. Ein obligatorischer<br />
Mindestkatalog der Rechte und Pflichten der<br />
Gesellschafter ist im GmbHG der Russischen Föderation<br />
normiert. Zu den Rechten zählen unter anderem:<br />
- allgemein formuliertes Mitverwaltungsund<br />
Informationsrecht<br />
- zudem seit 21.10.<strong>2009</strong> einsichtsrecht in alle<br />
Verfahrensakten bez. der Gesellschaft<br />
- das bisher bestehende jederzeitige Austrittsrecht<br />
ist entfallen, bleibt aber in Satzung<br />
regelbar<br />
Zu den Pflichten der Gesellschafter gehören:<br />
- Pflicht zur Leistung der Einlagen<br />
- Geheimhaltungspflicht hinsichtlich der Betriebsgeheimnisse<br />
- Die Eintragung der Gesellschafter im Handelsregister<br />
erfolgt durch Anmeldung mit<br />
Daten wie Namen, Vornamen, Geburtsdaten<br />
sowie des Beitrags zum Stammkapital.<br />
Geschäftsführung<br />
Geschäftsführer der Gesellschaft (Generaldirektor)<br />
ist das alleinig geschäftsführende Organ, das die<br />
laufende Tätigkeit der Gesellschaft leitet. Als solches<br />
kann lediglich eine natürliche Person auftreten.<br />
Mithin ist ein auf Vollmacht handelnder Vertreter<br />
einer juristischen Person oder einer öffentlich<br />
rechtlichen Körperschaft nicht zugelassen.<br />
4
Dieses Organ der Gesellschaft wird durch die Gesellschafterversammlung<br />
auf einen bestimmten<br />
Zeitraum gewählt. Sowohl die Bestellung als auch<br />
die Abberufung sind dem Handelsregister anzumelden.<br />
Der Generaldirektor hat das sogenannte<br />
Handeln ohne besondere Vollmacht als gesetzliche<br />
Kompetenz nach Art. 40 Pkt. 4 GmbHG der Russischen<br />
Föderation.<br />
Auflösung der Gesellschaft<br />
Eine Auflösung der Gesellschaft kann sowohl freiwillig<br />
als auch auf gerichtliche Anordnung erfolgen.<br />
Die freiwillige Auflösung muss einstimmig<br />
durch die Gesellschafterversammlung beschlossen<br />
werden. Eine gerichtliche Anordnung zur Auflösung<br />
kann lediglich aufgrund der abschließend normierten<br />
Auflösungsgründe des Zivilgesetzbuches der<br />
Russischen Föderation erfolgen. Als Gründe für<br />
eine Selbstauflösung kommen der Zeitablauf, die<br />
Zweckerreichung oder eine gerichtlich festgestellte<br />
Unwirksamkeit der Registrierung wegen unheilbarer<br />
Mängel während der Gründung in Betracht.<br />
Weitere Gründe können sein:<br />
- die nicht vollständige Aufbringung des<br />
Satzungskapitals oder<br />
- das Absinken der Nettoaktiva unter den<br />
Betrag des gesetzlichen Mindestkapitals<br />
(Artikel 90 Abs. III, IV ZGB der Russischen<br />
Föderation)<br />
Auch der Auflösungsbeschluss ist unverzüglich<br />
schriftlich beim zuständigen Registerorgan anzumelden.<br />
Gesellschaft im internationalen Privatrecht<br />
Eine im Ausland bestehende GmbH wird vom russischen<br />
Recht ohne weiteres anerkannt und kann<br />
unmittelbar tätig werden, nachdem sie beim zuständigen<br />
Organ registriert wurde. Gem. dem ZGB<br />
der Russischen Föderation gilt als Personenrecht<br />
der juristischen Person das Recht des Landes, in<br />
dem die juristische Person gegründet wurde. Eine<br />
grenzüberschreitende Verschmelzung der Gesellschaften<br />
ist dabei jedoch nicht zulässig.<br />
Quelle: Süß/Wachter – Handbuch des internationalen<br />
GmbH – Rechts, 1. Auflage, 2006<br />
Wirtschaft: Die wirtschaftliche<br />
Lage in der Bundesrepublik<br />
Deutschland - September <strong>2009</strong><br />
Die deutsche Wirtschaft hat den Einstieg in die<br />
konjunkturelle Wende geschafft. Nach einem<br />
leichten Plus im zweiten Quartal wird sich die gesamtwirtschaftliche<br />
Leistung nach den vorliegenden<br />
Indikatoren auch im dritten Quartal weiter<br />
erhöhen. Die dramatische konjunkturelle Talfahrt<br />
im letzten Winterhalbjahr hat damit in Deutschland<br />
- nicht zuletzt auch auf Grund des schnellen<br />
und umfassenden Gegensteuerns durch zwei Konjunkturpakete<br />
- ein Ende gefunden.<br />
Ein nachhaltiger und zunehmend selbsttragender<br />
Erholungsprozess ist damit aber noch nicht gesichert.<br />
Noch gibt es erhebliche Risiken durch Verspannungen<br />
an den Finanzmärkten, nicht ausgelastete<br />
Produktionskapazitäten und nicht auszuschließende,<br />
weitere Verschlechterungen am Arbeitsmarkt.<br />
Andererseits ist die Geldpolitik weiterhin<br />
expansiv ausgerichtet, die automatischen fiskalischen<br />
Stabilisatoren wirken kräftig und die Konjunkturprogramme<br />
entfalten weiterhin Wirkung.<br />
Zwar ist die Pkw-Umweltprämie im September<br />
ausgeschöpft, sie wirkt aber nach, und die Umsetzung<br />
der öffentlichen Investitionsvorhaben nimmt<br />
Fahrt auf. Hiervon wird zunächst vor allem die<br />
Bauwirtschaft profitieren. Der Arbeitsmarkt hat<br />
sich bislang als sehr widerstandsfähig erwiesen.<br />
Mit der Aufhellung der Geschäftserwartungen der<br />
Unternehmen könnte sich diese Tendenz fortsetzen<br />
und dazu beitragen, die private Nachfrage zu<br />
stabilisieren. Entscheidend wird sein, ob sich die<br />
Belebung der Weltwirtschaft und des Welthandels<br />
als dauerhaft erweisen. Davon würde die deutsche<br />
Exportwirtschaft aufgrund ihrer Ausrichtung auf<br />
Vorleistungs- und Investitionsgüter und ihrer nach<br />
wie vor guten Wettbewerbsfähigkeit in jedem Fall<br />
überproportional profitieren.<br />
Die Produktion im Produzierenden Gewerbe hat<br />
ihre Talsohle durchschritten. Zwar kam es im Juli zu<br />
einer Abschwächung um preis- und saisonbereinigt<br />
1 0,9 %, in der Tendenz blieb sie aber spürbar<br />
1 Wenn nicht anders vermerkt, handelt es sich bei den saisonbereinigten<br />
Angaben um Berechnungen nach dem Verfahren<br />
Census X-12-ARIMA<br />
5
aufwärts gerichtet (Dreimonatsvergleich 2 : +2,9 %).<br />
Dabei verringerte sich die Industrieproduktion im<br />
Juli bei negativen Ferientageeffekten um 0,5 %. Die<br />
Produktionssteigerungen vollzogen sich in den<br />
vergangenen Monaten vor allem bei den Herstellern<br />
von Vorleistungs- und etwas uneinheitlicher<br />
bei den Produzenten von Investitionsgütern. Das<br />
Vorjahresniveau der Industrieproduktion wurde,<br />
wenngleich mit abnehmender Tendenz, weiterhin<br />
kräftig im Dreimonatsvergleich um arbeitstäglich<br />
bereinigt 19,5 % unterschritten. Die Auftragseingänge<br />
in der Industrie erhöhten sich nunmehr fünf<br />
Monate in Folge. Im Juli nahmen sie aufgrund eines<br />
staatlichen Großauftrags um preis- und saisonbereinigt<br />
3,5 % zu. Im Dreimonatsvergleich ergab sich<br />
eine Zunahme um 9,5 %. Das Geschäftsklima hellte<br />
sich ebenfalls weiter auf.<br />
Die Bauproduktion wurde im Juli preis- und saisonbereinigt<br />
um 2,3 % eingeschränkt und ist auch in<br />
der Tendenz, etwa im Dreimonatsvergleich, noch<br />
um 2,0 % rückläufig. Die Bestelltätigkeit nahm zwar<br />
zuletzt im Juni um -2,1 % ab, dürfte aber ihren<br />
Tiefstand ebenfalls durchschritten haben. In der<br />
Dreimonatstendenz ist die Nachfrage nach Bauleistungen<br />
merklich aufwärts gerichtet (+5,1 %). Hier<br />
schlagen sich bereits die Konjunkturprogramme<br />
ebenso positiv nieder wie im Geschäftsklima der<br />
Bauunternehmen, das immer weniger zurückhaltend<br />
ausfällt.<br />
Der private Konsum hat im bisherigen Verlauf des<br />
Jahres die Gesamtwirtschaft stabilisiert. Dabei<br />
gehen die Umsätze im Einzelhandel im engeren<br />
Sinne, also ohne Handel mit Kraftfahrzeugen, trotz<br />
Anstieg im Juli um saisonbereinigt 0,7 % in der<br />
Tendenz weiter leicht zurück, während der Handel<br />
mit Kraftfahrzeugen merklich Aufwind erhielt.<br />
Insbesondere die Pkw-Umweltprämie hat neben<br />
dem ruhigen Preisklima und anderen Maßnahmen<br />
der Konjunkturpakete dazu beigetragen, dass die<br />
privaten Konsumausgaben im ersten Halbjahr insgesamt<br />
zugenommen haben. Die Perspektiven<br />
dürften nun wesentlich davon abhängen, inwieweit<br />
sich der Arbeitsmarkt weiterhin als widerstandsfähig<br />
erweist.<br />
2 Zweimonatsvergleich: Juni/Juli gegenüber April/Mai;<br />
Dreimonatsvergleich: Mai/Juni/Juli gegenüber Februar/März/April.<br />
Beim Außenhandel hat sich die Trendwende zum<br />
Positiven vollzogen. Die Warenausfuhren in jeweiligen<br />
Preisen stiegen im Juli saisonbereinigt um<br />
2,3 % und damit den dritten Monat in Folge. Den<br />
Stand vor einem Jahr unterschritten die Exporte im<br />
Dreimonatsvergleich zwar weiter deutlich, aber mit<br />
abnehmender Tendenz um 22,0 % (Ursprungswerte).<br />
Die Importe blieben im Juli unverändert (saisonbereinigt<br />
+0,0 %) und dürften ebenfalls ihren<br />
Boden gefunden haben. Mit der sich abzeichnenden<br />
Stabilisierung der Weltwirtschaft haben sich<br />
die Aussichten für den Außenhandel deutlich verbessert.<br />
Der Arbeitsmarkt erweist sich nach wie vor als<br />
bemerkenswert widerstandsfähig. Vor allem die<br />
Nutzung von Kurzarbeit sowie flexible betriebliche<br />
Arbeitszeitregelungen wirken entlastend. Im Juli<br />
verringerte sich die Erwerbstätigkeit relativ moderat<br />
um saisonbereinigt 15.000 Personen. Nach den<br />
Ursprungszahlen gab es zuletzt 40,15 Mio. Erwerbstätige<br />
und damit 144.000 weniger als vor<br />
einem Jahr. Der Aufbau der registrierten Arbeitslosigkeit<br />
wurde im Juli und August in saisonbereinigter<br />
Rechnung unterbrochen (-5.000 bzw. -1.000<br />
Personen). Hierbei spielten allerdings Sonderfaktoren<br />
im Zuge der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen<br />
Maßnahmen eine maßgebliche Rolle.<br />
Gegenüber dem Vorjahr nahm die Zahl der Arbeitslosen<br />
um 276.000 auf 3,472 Mio. zu (Ursprungszahlen).<br />
Die Arbeitslosenquote erhöhte sich leicht<br />
auf 8,3 %. Die vorliegenden Zahlen des Arbeitsmarktes<br />
lassen erkennen, dass der ursprünglich für<br />
<strong>2009</strong> angenommene Anstieg der Arbeitslosigkeit<br />
um rund 450.000 sehr deutlich unterschritten wird.<br />
Das Preisklima ist nach wie vor insgesamt ruhig.<br />
Die Verbraucherpreise stagnierten binnen Jahresfrist.<br />
Dies ist insbesondere auf die im Jahresvergleich<br />
starken Preisrückgänge bei Energie und<br />
Nahrungsmitteln zurückzuführen. Die Kernrate der<br />
Verbraucherpreise - ohne Energie und saisonabhängige<br />
Nahrungsmittel - verharrte bei 1,1 %. Im<br />
Verlauf erhöhten sich die Preise im August gegenüber<br />
Juli um 0,2 %, insbesondere weil Heizöl und<br />
Kraftstoffe im Preis anzogen.<br />
Quelle: Pressemitteilung des BMWI vom<br />
17.09.<strong>2009</strong><br />
6
EU schließt Freihandelsabkommen<br />
mit Südkorea<br />
Die Europäische Union und Südkorea haben am<br />
15.10.<strong>2009</strong> das wichtigste Freihandelsabkommen<br />
(FHA) unterzeichnet, das jemals zwischen der EU<br />
und einem Drittland ausgehandelt wurde. Handelsmöglichkeiten<br />
mit einem geschätzten Wert von<br />
bis zu 19 Milliarden Euro werden allein dadurch<br />
geschaffen, dass mit dem Abkommen praktisch alle<br />
Zölle aufgehoben und viele nichttarifäre Hemmnisse<br />
beseitigt werden.<br />
Das Handelsvolumen zwischen der EU und Südkorea<br />
ist enorm: Im Jahr 2008 belief es sich auf rund<br />
65 Milliarden Euro. Der Trend deutet darauf hin,<br />
dass der koreanische Markt ein erhebliches Wachstumspotenzial<br />
bietet. So sind zwischen 2005 und<br />
2008 die Verkäufe von EU-Autos in Korea nach<br />
Stückzahl um insgesamt 78 Prozent gestiegen (um<br />
39 Prozent nach Verkaufswert)<br />
Im Dienstleistungsbereich verzeichnet die EU gegenüber<br />
Korea einen Handelsbilanzüberschuss von<br />
3,3 Milliarden Euro mit Exporten in Höhe von 7,2<br />
Milliarden Euro und Importen in Höhe von 3,9<br />
Milliarden Euro.<br />
Nach der Unterzeichnung des Abkommens durch<br />
den EU-Vorsitz und die Kommission, wird es dem<br />
Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt.<br />
Das Abkommen dürfte dann in der zweiten<br />
Jahreshälfte 2010 in Kraft treten.<br />
Quelle: www.lexis-nexis.de; PM der EU-Kommission<br />
vom 15.10.<strong>2009</strong><br />
Berater Unternehmensführung:<br />
Nico Preißler im Gespräch mit<br />
Rechtsanwalt Tom Hillig<br />
Herr Dipl.-Ing. Nico Preißler<br />
mail@preissler-bauconsult.de<br />
PREISSLER Bauconsult<br />
Dipl.-Ing. Nico Preißler, MBA<br />
Telefon <strong>03</strong>51-2126442<br />
Mobil 0172-3575955<br />
Warum sollte jeder Unternehmer monatlich eine<br />
„qualifizierte“ BWA erstellen?<br />
Die „Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)“<br />
oder auch „kurzfristige Erfolgsrechnung“ verfolgt<br />
drei Ziele:<br />
- die Ertragslage darstellen, d.h., welchen Ertrag<br />
hat das Unternehmen in diesem Monat und im<br />
Jahresverlauf bisher erwirtschaftet hat;<br />
- einen SOLL-IST-Vergleich anstellen, d.h., diesen<br />
Ertrag mit Werten der Jahresplanung zu vergleichen;<br />
- Handlungen ableiten, d.h. je nach Ergebnis die<br />
Beteiligten loben bzw. die Abweichung analysieren<br />
und mit zusätzlichen Aktivitäten die Ziellücke möglichst<br />
zügig auszugleichen.<br />
Wann soll eine BWA vorliegen?<br />
Die o. g. Zielstellung wird nur dann erreicht, wenn<br />
die BWA „zeitnah“ vorliegt, d.h., spätestens am 10.<br />
des Folgemonats.<br />
Im Falle einer Ziellücke verbleiben dann im laufenden<br />
Monat noch 20 Tage Zeit, um diese auszugleichen.<br />
Läge die BWA aber erst am 20. des Folgemonats<br />
auf dem Tisch, blieben nur 10 Tage Zeit. Liegt<br />
Ihre BWA bislang erst nach dem 10. des Folgemonats<br />
vor, überlegen Sie bitte gemeinsam mit Ihrer<br />
Buchhaltung und Ihrem Steuerberater, wie Sie eine<br />
„zeitnahe“ Vorlage erreichen können.<br />
Wie wird eine BWA „qualifiziert“ und aussagefähig?<br />
Damit Ihnen die BWA tatsächlich den im Monat<br />
erwirtschafteten Ertrag zeigt, benötigen Sie einige<br />
Korrekturen in der BWA:<br />
- Halbfertige Arbeiten erfassen und die Veränderungen<br />
einbuchen<br />
- den Wareneinsatz / -verbrauch berechnen, indem<br />
Sie den Warenbestand am Monatsende erfassen<br />
und die Veränderung zum Vormonat einbuchen<br />
(Achtung: nicht mit dem Wareneinkauf rechnen!<br />
Dieser kann zufallsgesteuert zu vollkommen falschen<br />
Aussagen beim Ertrag führen. Wenn Sie kein<br />
Warenwirtschaftssystem haben, kann die Berechnung<br />
mit der Rohertragsquote des Vorjahres eine<br />
Hilfskonstruktion sein.),<br />
7
- Kosten, die nur ein- oder zweimal im Jahr in bestimmten<br />
Monaten anfallen, über alle Monate<br />
abgrenzen und mit monatlich 1/12 oder 1/6 oder<br />
1/3 einbuchen lassen. (Das betrifft z.B. Versicherungen<br />
auf Jahresprämienbasis, Sonderzahlungen<br />
an die Mitarbeiter/innen, vierteljährliche Zinszahlungen,<br />
..),<br />
- Abschreibungen aus Sachanlagevermögen mit<br />
monatlichen Durchschnittsbetrag einbuchen lassen.<br />
Beachten Sie, dass das Ratingsystem Ihres Kreditinstituts<br />
Ihr „unterjähriges Berichtswesen“ nur dann<br />
positiv bewertet, wenn Ihre BWA diesen Anforderungen<br />
genügt. Handlungen ableiten<br />
Wenn Ihre „qualifizierte“ BWA jeden Monat den<br />
(oder einen höheren) Ertrag zeigt, den Sie gemäß<br />
Ihrer Jahresplanung erreichen wollen - herzlichen<br />
Glückwunsch.<br />
Im anderen Fall: handeln Sie überlegt und schnell.<br />
Je länger eine Ziellücke andauert, desto schwieriger<br />
ist sie zu schließen.<br />
Welche Handlungen kann und soll der Unternehmer<br />
ableiten?<br />
Ein Unternehmen aus der kaufmännischen Sicht<br />
mit wenigen Zahlen von oben aus der Vogelperspektive<br />
zu betrachten und zu beurteilen- dazu<br />
dienen „Kennzahlen“. Kennzahl bedeutet: ich setze<br />
zwei oder drei Zahlen in Beziehung zueinander und<br />
erhalte daraus eine klare Aussage zum Standort<br />
meines Unternehmens. Die in die Berechnung der<br />
Kennzahl eingeflossenen Ausgangszahlen zeigen<br />
gleichzeitig die unternehmerischen Stellschrauben,<br />
um die Situation zu verbessern.<br />
Unternehmen kaufmännisch „rundum" analysieren.<br />
Seine vier Kennzahlen sind:<br />
- die Eigenkapitalquote<br />
- der Cashflow (in % von Umsatz bzw. Betriebs-<br />
/Gesamtleistung)<br />
- die Gesamtkapitalrendite<br />
- die Schuldentilgungsdauer (in Jahren)<br />
Nehmen Sie Ihre letzten drei Jahresabschlüsse,<br />
Taschenrechner und Bleistift und berechnen sie die<br />
genannten vier Kennzahlen für die vergangenen<br />
drei Jahre. Zeitinvestition: ca. 30 Minuten. Wichtig:<br />
selber berechnen - so bekommen Sie ein besseres<br />
Gefühl sowohl für die Ausgangszahlen wie für die<br />
Kennzahlen-Ergebnisse.<br />
Anschließend können Sie überlegen, welche<br />
Schlussfolgerungen Sie aus den Ergebnissen ziehen<br />
wollen.<br />
Wichtig: diese vier Kennzahlen sind in den Ratingsystemen<br />
aller Kreditinstitute enthalten.<br />
Besonders interessant: Prof. Kralicek liefert ein<br />
fünfstufiges Bewertungssystem gleich mit, somit<br />
können Sie Ihr Unternehmen sofort direkt einordnen.<br />
Sollten Sie bessere Vergleichsmöglichkeiten<br />
aus einem Betriebsvergleich haben, dann nehmen<br />
Sie diese als Basis.<br />
Prof. Kralicek hat ein System mit vier Kennzahlen<br />
entwickelt und über Jahre auf seine Zuverlässigkeit<br />
getestet. Mit seinem „Quicktest" können Sie Ihr<br />
Beispiel: „Eigenkapitalquote“<br />
Formel: → Eigenkapital * 100 / Bilanzsumme<br />
Aussage: → zu wie viel % ist die Bilanzsumme durch Eigenkapital gedeckt<br />
Bedeutung: → Haftungsmasse für den Fall von Verlusten<br />
Stellschrauben: →<br />
Eigenkapital zuführen und / oder Bilanzsumme reduzieren<br />
8
Rechnen Sie den Quicktest!<br />
9
** Erläuterungen<br />
Eigenkapital<br />
Betriebsleistung<br />
Betriebsergebnis<br />
Cashflow (Kerngeschäft)<br />
Flüssige Mittel<br />
= Gezeichnetes Kapital (Stammeinlage)<br />
+ Rücklagen (Achtung: nicht „Rückstellungen“)<br />
+ Gewinnvortrag<br />
./. Verlustvortrag<br />
+/- Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag<br />
= Umsatzerlöse<br />
+/- Erhöhung / Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen<br />
Leistungen<br />
+ andere aktivierte Eigenleistungen<br />
= Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag<br />
+ Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />
./. außerordentliche Erträge<br />
+ außerordentliche Aufwendungen<br />
= Betriebsergebnis<br />
+ Abschreibungen<br />
= Kassenbestand<br />
+ Bankguthaben<br />
Erweitern Sie Kralicek !<br />
Wenn Sie über die vier Kralicek-Kennzahlen hinausgehen<br />
wollen, definieren Sie ggf. weitere<br />
Kennzahlen welche für Sie noch sinnvoll sein könnten.<br />
Möglich sind u.a.<br />
- Kreditorenlaufzeit<br />
- Debitorenlaufzeit<br />
- Produktivitätskennzahlen (z.B. Umsatz Mitarbeiter,<br />
Maschinenauslastung usw.)<br />
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder einem<br />
„Kollegen Ihres Vertrauens“ darüber, was für Ihr<br />
Unternehmen speziell sinnvoll sein könnte. Achtung:<br />
auch hier gilt wie so oft „Weniger ist mehr“.<br />
Nico Preißler ist Unternehmensberater für Management<br />
und Strategie. Er berät Mittelstand, Handwerk<br />
und Gewerbe und ist ausgewiesener Experte<br />
für Unternehmensplanung, Controlling und Kosten-<br />
/ Leistungsrechnung.<br />
Haben Sie Fragen? Nehmen Sie Kontakt auf:<br />
PREISSLER Bauconsult<br />
Dipl.-Ing. Nico Preißler, MBA<br />
Telefon <strong>03</strong>51-2126442<br />
Mobil 0172-3575955<br />
mail@preissler-bauconsult.de<br />
Vielen Dank für das Gespräch.<br />
10
Die Sinecura Steuerberatungsgesellschaft<br />
informiert:<br />
Umsatzsteuerzahler : Internationale<br />
Warengeschäfte: Drei Urteile<br />
zum Nachweis der Steuerfreiheit<br />
In drei Urteilen hat sich der Bundesfinanzhof aktuell<br />
mit den Nachweiserfordernissen bei Ausfuhrlieferungen<br />
und innergemeinschaftlichen Lieferungen<br />
beschäftigt und das Bundesfinanzministerium<br />
in seine Schranken verwiesen.<br />
Beide Umsatzsteuerbefreiungen setzen voraus,<br />
dass die Ware in das Ausland befördert oder versendet<br />
wird. Das Umsatzsteuergesetz ordnet in<br />
Verbindung mit der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung<br />
an, dass der Unternehmer den Nachweis<br />
der Steuerfreiheit durch Belege und Aufzeichnungen<br />
als Beleg- und Buchnachweis zu erbringen<br />
hat.<br />
Nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs kommt<br />
dem Beleg- und Buchnachweis nur vorläufiger<br />
Beweischarakter zu. Der Unternehmer kann die<br />
Lieferung zwar als steuerfrei behandeln, wenn der<br />
Beleg- und Buchnachweis vorliegt. Die von ihm zu<br />
erbringenden Nachweise unterliegen jedoch der<br />
Nachprüfung durch die Finanzverwaltung.<br />
Sind die Beleg- oder Buchangaben falsch oder<br />
bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit der<br />
Angaben, entfällt die Vermutung, dass die Voraussetzungen<br />
der Steuerfreiheit vorliegen. Die Lieferung<br />
ist dann nur steuerfrei, wenn die Steuerfreiheit<br />
objektiv feststeht oder der Unternehmer die<br />
Lieferung trotz einer Täuschung durch den Abnehmer<br />
gutgläubig in Anspruch genommen hat.<br />
Der Bundesfinanzhof entschied weiterhin, dass das<br />
Finanzamt die Bestimmungen in der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung<br />
nicht um weitere<br />
Voraussetzungen verschärfen darf. Die Richter<br />
widersprachen damit einem aktuellen Schreiben<br />
der Finanzverwaltung und stellten Folgendes klar:<br />
Holt ein vom Abnehmer Beauftragter die Ware<br />
beim Unternehmer im Inland zum Transport ins<br />
Ausland ab, besteht generell keine Pflicht zum<br />
Nachweis der Abholberechtigung des Beauftragten.<br />
Der Versendungsnachweis kann durch einen CMF-<br />
Frachtbrief erfolgen, ohne dass der Frachtbrief die<br />
in Feld 24 vorgesehene Empfängerbestätigung<br />
enthält.<br />
Schließlich kam der Bundesfinanzhof - unter Aufgabe<br />
seiner bisherigen Rechtsprechung - zu dem<br />
Ergebnis, dass der Unternehmer den Buchnachweis<br />
bis zum Zeitpunkt der Abgabe der jeweiligen<br />
Umsatzsteuer-Voranmeldung zu führen hat. Anschließend<br />
können die buchmäßigen Aufzeichnungen<br />
nur noch ergänzt oder berichtigt werden (BFH-<br />
Urteil vom 23.4.<strong>2009</strong>, Az. V R 84/07; BFH-Urteil<br />
vom 12.5.<strong>2009</strong>, Az. V R 65/06; BFH-Urteil vom<br />
28.5.<strong>2009</strong>, Az. V R 23/08).<br />
Dipl.-Kfm. Steuerberaterin Katrin Simke-Hillig<br />
SineCura Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
Altmarkt 13<br />
01877 Bischofswerda<br />
Telefon (<strong>03</strong>594) 77 90 38 90<br />
Telefax (<strong>03</strong>594) 77 90 38 60<br />
Hainstraße 5<br />
01097 Dresden<br />
Telefon (<strong>03</strong>51) 65 68 143<br />
Telefax (<strong>03</strong>51) 65 68 196<br />
Elektronisches Ausfuhrverfahren:<br />
11
Teilnahme seit 1.7.<strong>2009</strong> verpflichtend<br />
Seit dem 1.7.<strong>2009</strong> besteht EU-einheitlich die Pflicht<br />
zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren.<br />
Die bisherige schriftliche Ausfuhranmeldung<br />
wurde durch eine elektronische Ausfuhranmeldung<br />
ersetzt.<br />
Hinweis: Im Urteilsfall gab es keine besonderen<br />
Vorrichtungen, die den Verzehr an Ort und Stelle<br />
ermöglichen oder erleichtern sollten. Die Kinobestuhlung<br />
allein ist keine besondere Verzehrvorrichtung.<br />
Die sonstigen Dienstleistungselemente (Vorhalten<br />
und Reinigen von Toiletten und Waschmöglichkeiten,<br />
Reinigung der Kinosäle) mussten aufgrund<br />
des Kinobetriebs ohnehin und unabhängig<br />
von dem Verkauf von "Fingerfood" erbracht werden.<br />
(BFH-Urteil vom 18.2.<strong>2009</strong>, Az. V R 90/07)<br />
In Deutschland steht hierfür seit dem 1.8.2006 das<br />
IT-System ATLAS-Ausfuhr zur Verfügung. Die Pflicht<br />
zur Abgabe elektronischer Anmeldungen betrifft<br />
alle Anmeldungen unabhängig vom Beförderungsweg<br />
(Straßen-, Luft-, See-, Post- und Bahnverkehr).<br />
Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen<br />
nimmt in einem aktuellen Schreiben zu den Auswirkungen<br />
Stellung (BMF-Schreiben vom<br />
17.7.<strong>2009</strong>, Az. IV B 9 - S 7134/07/100<strong>03</strong>).<br />
Ermäßigter Steuersatz: Popcorn<br />
und Nachos im Kino begünstigt<br />
Bei an Kinobesucher verkauften Snacks wie Popcorn<br />
in Wärmebehältern oder Nachos und Hotdogs<br />
mit verschiedenen Saucen handelt es sich nicht um<br />
sonstige Leistungen, die dem Regelsteuersatz von<br />
19 % unterliegen. Stattdessen geht man bei diesem<br />
sogenannten „Fingerfood“ von einer begünstigten<br />
Lieferung von Nahrungsmitteln aus, die mit dem<br />
ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % zu versteuern<br />
ist.<br />
Nach Einschätzung des Bundesfinanzhofs - unter<br />
Verweis auf die Rechtsprechung des Europäischen<br />
Gerichtshofs - überwiegt beim Erwärmen der Speisen<br />
noch die bloße Warenabgabe. Für die Zuordnung<br />
zum Regelsteuersatz muss über die Aufbereitung<br />
von Lebensmitteln hinaus mindestens ein<br />
weiteres Dienstleistungselement hinzukommen,<br />
beispielsweise zusätzliche Verzehrmöglichkeiten.<br />
Geschäftsführer Steuerberater Ramón Brasow<br />
SineCura Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
Hainstraße 5<br />
01097 Dresden<br />
Telefon (<strong>03</strong>51) 65 68 143<br />
Telefax (<strong>03</strong>51) 65 68 196<br />
Altmarkt 13<br />
01877 Bischofswerda<br />
Telefon (<strong>03</strong>594) 77 90 38 90<br />
Telefax (<strong>03</strong>594) 77 90 38 60<br />
12
Kulinarisches<br />
Roland Hess trägt sein Herz auf der Zunge.<br />
Gastronomie Dresden GmbH<br />
Wilhelmine-Reichard-Ring 1<br />
01109 Dresden<br />
Tel.: <strong>03</strong>51 / 8815800<br />
Fax: <strong>03</strong>51 / 8815805<br />
Mail: info@flair-dresden.de<br />
Web: www.flair-dresden.de<br />
Mit 32 Jahren hat er erreicht, wovon viele träumen: Roland<br />
Hess besitzt sein eigenes Restaurant! Nicht nur eines, mittlerweile<br />
schaut er schon auf ein eigenes kulinarisches „Imperium“.<br />
Bekannt ist der aus Hoyerswerda zugezogene Wirt als Gastronom<br />
des Dresdner Flughafens. Dort, wo Menschen mit<br />
Visionen in die Welt ausschwärmen und mit Träumen zurückkehren,<br />
betreibt Roland Hess gleich mehrere lukullische<br />
Check Points unter der Dachmarke „Flair“: Das Schnellrestaurant<br />
„Chili“, das Café „Vanilla“, das „Beerhouse“ und das<br />
„Limon“.<br />
In Dresden hat er sich aber vor allem mit qualitativ anspruchsvollem<br />
und immer einfallsreichem Catering einen<br />
Namen gemacht. Das ‚Dinner for two’ ist bei Roland Hess<br />
ebenso in fachkundigen Händen wie die Saalgesellschaft.<br />
Hess kalkuliert nach dem Budget des Gastes und zaubert<br />
auch nach dem kleinsten Geldbeutel innovative, mobile<br />
Verpflegung. Die Zufriedenheit des Kunden ist dabei oberste<br />
Priorität. Sein Anspruch und seine Verlässlichkeit sind<br />
auch in der Dresdner ‚high Society’ eine gern gezückte Visitenkarte.<br />
Im November 2008 eröffnete Roland Hess in Radebeul das „Seventies“, eine Erlebnisgastronomie im Stil der<br />
Siebziger Jahre. Ein kaugummifarbener Schriftzug über der Eingangstür des Restaurants verrät, dass es hier<br />
nicht nur die Zunge, sondern auch Auge und Ohr gefordert sind, denn das „Seventies“ beherbergt auch eine<br />
kleine Bühne. Roland Hess ist nicht nur mit Leib und Seele, sondern vor allem mit dem Herzen Gastronom. Das<br />
„Seventies“ ist bis ins Detail exklusiv und extravagant ausgestattet, die Speisekarte kombiniert traditionelle<br />
Hausmannskost mit modernen Akzenten. Natürlich wird jedes Gericht vom Chef vorher getestet! Ist er einmal<br />
nicht mit Häppchenplatte und dampfendem Suppenkessel unterwegs, sorgt er vor Ort für einen satten Magen.<br />
Wer sich vom Rausch der Ferne bei einer Firmen- oder Privatfeier inspirieren lassen oder mit einer stilechten<br />
70er-Jahre-Party einmal richtig verrückt sein möchte, kann sowohl am Dresdner Flughafen als auch im Radebeuler<br />
„Seventies“ Räumlichkeiten verschiedener Größen mieten, selbstverständlich mit einer gastronomischen<br />
Rundum-Versorgung, die es mit jedem Airbus und jedem Flower-Power-Hit aufnehmen kann!<br />
Infos unter www.flair-dresden.de und www.70-dresden.de<br />
13
© Fotos: Lernidee Erlebnisreisen, Marion Kottlos, Jeane & Nathalie<br />
So erleben Sie mehr: Mongolei –<br />
Baikal – Transsibirische Eisenbahn<br />
Dieses Erlebnis bietet Ihnen eine 14-tägig Reise der<br />
Fa. Eberhardt Travel GmbH (EHT) vom 22.06. –<br />
05.07.2010.<br />
1./2.Tag: 22./23.06.2010<br />
Nach Ihrer Anreise nach Ulan Bator via Transfer-<br />
Service zum Flughafen und Flug von Frankfurt/Main<br />
über Peking nach Ulan Bator (ca. 17<br />
Stunden) erwartet Sie in der mongolischen Hauptstadt<br />
Ihr örtlicher Reiseleiter.<br />
Sie fahren zu einem Jurtencamp nahe dem Manzshir-Kloster,<br />
wo Sie eine mongolische Jurte beziehen<br />
und Zeit zur Erholung haben. Danach besichtigen<br />
Sie die Ruinen des Manzshir-Klosters. Hier<br />
erfahren Sie einige Details zur interessanten Geschichte<br />
der Mongolei. Am Nachmittag unternehmen<br />
Sie eine kleine Wanderung im Wald. Sie übernachten<br />
in einem einfachen Jurtencamp aus<br />
Wohnzelten der Nomadenvölker. (FR/ME/AE/Ü)<br />
3.Tag: 24.06.2010<br />
Heute besuchen Sie eine mongolische Viehzüchterfamilie<br />
und lernen das Nomadenleben kennen. Der<br />
Nachmittag steht zur freien Verfügung. Sie haben<br />
die Möglichkeit, an einem geführten Reitausflug<br />
oder einer Wanderung teilzunehmen. Sie übernachten<br />
erneut im Jurtencamp. (FR/ME/AE/Ü)<br />
4.Tag: 25.06.2010<br />
Zuerst fahren Sie nach Ulan Bator und beziehen ein<br />
Zimmer im zentral gelegenen Hotel der gehobenen<br />
Mittelklasse. Anschließend bieten wir Ihnen eine<br />
Stadtrundfahrt und die Besichtigung des Tschojdschin-Lama-Tempels.<br />
(FR/ME/AE/Ü)<br />
5.Tag: 26.06.2010<br />
Nach dem Frühstück besuchen Sie das buddhistische<br />
Gandan-Kloster, wo Sie einer religiösen Zeremonie<br />
beiwohnen. Danach erwartet Sie ein Ausflug<br />
in die Mongolische Schweiz – ein Muss für Naturliebhaber!<br />
Zwei Busstunden östlich von Ulan Bator erreichen<br />
Sie die Mongolische Schweiz mit prächtiger Natur<br />
und bizarren Felsformationen.<br />
Sie erleben eine mongolische Reiterschau und<br />
traditionellen Ringkampf.<br />
Abends beziehen Sie Ihr Abteil im Sonderzug „Zarengold“<br />
und reisen nach Sibirien. (FR/ME/AE/Ü)<br />
6.Tag: 27.06.2010<br />
Sie nehmen Abschied von den mongolischen Steppen.<br />
Die Reise führt durch das Tal der Selenga, des<br />
größten Flusses der Mongolei. Dieser mündet in<br />
den Baikalsee. Sie fahren nach Ulan Ude, wo der<br />
Sonderzug die heutige Hauptroute der Transsibirischen<br />
Eisenbahn erreicht.<br />
Sie lernen Ulan Ude kennen, das Kultur- und Wirtschaftszentrum<br />
Transbaikaliens. (FR/ME/AE/Ü)<br />
7.Tag: 28.06.2010<br />
Der Tag ist ganz dem<br />
Naturwunder Baikalsee<br />
gewidmet, dem größten<br />
Süßwasserreservoir<br />
der Erde.<br />
Vormittags erreicht Ihr<br />
Sonderzug die alte Trasse<br />
direkt am See – Dutzende von architektonisch<br />
ungewöhnlichen Brücken, durch Tunnel und an<br />
Viadukten vorbei. Bei zwei Stopps haben Sie Gelegenheit,<br />
die Schönheit des Sees im Foto festzuhalten<br />
und die wundervolle Natur zu erkunden.<br />
Anschließend macht sich Ihr Sonderzug auf den<br />
Weg nach Irkutsk. (FR/ME/AE/Ü)<br />
8.Tag: 29.06.2010<br />
Am frühen Morgen erreichen Sie die Hauptstadt<br />
Sibiriens – Irkutsk – und beziehen Ihr Zimmer im<br />
einfachen Hotel, welches zentral gelegen ist. Ihr<br />
großes Gepäck können Sie sicher verwahrt im Sonderzug<br />
lassen. Bei der Stadtrundfahrt besichtigen<br />
Sie das Dramentheater und das Zaren-Denkmal, an<br />
14
dessen Stelle ehemals der Transsib-Obelisk stand.<br />
Am Nachmittag besuchen Sie das Freilichtmuseum<br />
„Leben und Arbeiten im alten Sibirien“. Später<br />
fahren Sie in ein Baikaldorf.<br />
Genießen Sie den kleinen Schiffsausflug auf dem<br />
großen Baikalsee! Das Abendessen nehmen Sie in<br />
einem schön gelegenen Restaurant ein. Die Nacht<br />
verbringen Sie geruhsam im Hotel. (FR/ME/AE/Ü)<br />
9.Tag: 30.06.2010<br />
Nach dem Frühstück fährt der Sonderzug durch die<br />
abwechslungsreichen Berglandschaften Ostsibiriens<br />
mit kristallklaren Flüssen und grünen Hängen.<br />
LassenSie Ihre Augen und Ihre Gedanken schweifen<br />
und finden Sie Entspannung! An Bord werden<br />
landeskundliche Vorträge wie „Die Eroberung Sibiriens“<br />
und „So entstand Russland“ angeboten.<br />
Während einer geselligen Kaviar- und Wodka-<br />
Probe lernen Sie stimmungsvoll Traditionen der<br />
russischen Gastfreundschaft und pfiffige Trinksprüche<br />
kennen. (FR/ME/AE/Ü)<br />
10.Tag: 01.07.2010<br />
Gegen Mittag erreichen Sie Nowosibirsk, die größte<br />
Stadt Sibiriens. Hier werden Sie mit Brot, Salz<br />
und Balalaika-Klängen auf traditionelle russische<br />
Art begrüßt. Bei einem geführten Bummel in der<br />
Stadt bestaunen Sie auch den gewaltigen Ob-<br />
Fluss.Abends setzt der Zug seine Fahrt gen Westen<br />
fort. (FR/ME/AE/Ü)<br />
11.Tag: 02.07.2010<br />
Nachmittags haben Sie einen kurzen Aufenthalt in<br />
Jekaterinburg, der Hauptstadt des Ural. Diese Stadt<br />
wurde von Peter dem Großen 1723 gegründet und<br />
ist als der Ort bekannt, an dem die Familie des<br />
russischen Zaren Nikolaus II. im Jahre 1918 ermordet<br />
wurde. Während der kurzen Stadtrundfahrt<br />
sehen Sie die neu errichtete Erlöser-Kathedrale auf<br />
dem Blut, die an dieses Ereignis erinnert.<br />
Zurück an Bord genießen Sie den Blick auf die<br />
Landschaft des Ural und lassen sich im Zugrestaurant<br />
verwöhnen. Ihr Sonderzug rollt nun bereits<br />
auf dem europäischen Kontinent. (FR/ME/AE/Ü)<br />
12.Tag: <strong>03</strong>.07.2010<br />
Nach dem Frühstück erreichen Sie Kasan, die alte<br />
Tatarenhauptstadt an der Wolga. Während der<br />
Stadtrundfahrt sehen Sie tatarische Moscheen und<br />
die russisch-orthodoxe Kathedrale. Bei der Führung<br />
im Kreml erfahren Sie viel über die Vergangenheit<br />
der Tataren, Kosaken und Russen. Im Anschluss<br />
genießen Sie während einer Wolga-Flussfahrt das<br />
Mittagessen. Abends nehmen Sie im Speisewagen<br />
Abschied von der freundlichen Sonderzugbesatzung,<br />
die noch einmal ihr Bestes gibt.<br />
(FR/ME/AE/Ü)<br />
13.Tag: 04.07.2010<br />
Am Vormittag treffen Sie in Moskau, der inzwischen<br />
prächtig strahlenden, reichen russischen<br />
Hauptstadt ein. Staunen Sie über die Größe, die<br />
Betriebsamkeit und die Internationalität der stolzen<br />
Metropole.<br />
Am Mittag besichtigen Sie das Kreml-Gelände mit<br />
seinen prachtvollen Kathedralen, deren goldene<br />
Kuppeln über der Stadt erstrahlen. Sie besichtigen<br />
die Mariä-Kathedrale und sehen die Zarenkanone,<br />
die Zarenglocke sowie den Glockenturm von Iwan<br />
dem Schrecklichen. Nach dem Abendessen lassen<br />
Sie sich von einer einstündigen abendlichen Lichterfahrt<br />
durch die Stadt mit Stopp am Roten Platz<br />
sowie einer Metrofahrt mit Besuch zweier ausgewählt<br />
schöner Stationen verzaubern.<br />
(FR/ME/AE/Ü)<br />
14.Tag:05.07.2010<br />
Zuerst unternehmen Sie eine Stadtrundfahrt zur<br />
neu errichteten Erlöser-Kathedrale, zur Lomonossov-Universität,<br />
zum Neujungfrauen-Kloster sowie<br />
zum Roten Platz mit der farbenprächtigen Basilius-<br />
Kathedrale, zur<br />
ehemaligen KGB-<br />
Zentrale und zum<br />
Weißen Haus. Dann<br />
heißt es Abschied<br />
nehmen von<br />
dieser fantastischen,<br />
ereignisreichen Traumreise. Sie fliegen von<br />
Moskau (ca. 5 Stunden) zurück. (FR)<br />
Eberhardt TRAVEL GmbH<br />
Zschoner Ring 30<br />
01723 Kesselsdorf<br />
Telefon: (<strong>03</strong> 52 04) 92 112<br />
Telefax: (<strong>03</strong> 52 04) 92 115<br />
Kostenlose Hotline: (0800) 22 21 57 5<br />
E-Mail: info@eberhardt-travel.de<br />
Web: www.eberhardt-travel.de<br />
15
Jura macht Spaß…<br />
… dem Angeklagten<br />
Nach der Verlesung des Urteils fragt der Angeklagte<br />
den Richter: "Darf man einen Richter eigentlich<br />
einen Esel nennen?". "Natürlich nicht", meint der<br />
Richter, "das wäre eine Beleidigung". "Wäre es<br />
denn auch eine Beleidigung, wenn man einen Esel<br />
als Richter bezeichnen würde?" fragt der Angeklagte<br />
weiter. "Nein" antwortet der Richter, "das wäre<br />
nicht strafbar". Darauf der Angeklagte: "Vielen<br />
Dank Herr Richter".<br />
… dem Zeugen<br />
Staatsanwalt zum Zeugen: "Sind<br />
Sie sicher, dass der Angeklagte<br />
Ihren PKW gestohlen hat?"<br />
Zeuge: "Nach den Ausführungen<br />
des Herrn Verteidiger<br />
kommen mir Zweifel, ob ich<br />
überhaupt jemals ein Auto<br />
besessen habe."<br />
… dem Richter<br />
Zwei Richter gehen im Park spazieren. Plötzlich<br />
kommt ein junger Mann auf sie zugestürzt und<br />
wirft einem der Juristen vor: "Ihr Hund hat soeben<br />
meine Hose zerrissen. Entweder Sie geben mir 100<br />
€ oder ich verklage Sie." Der Richter steht auf und<br />
gibt dem Mann ohne zu zögern das geforderte<br />
Geld. Als der junge Mann wieder weg ist, fragte der<br />
Kollege erstaunt: "Warum hast Du dem denn das<br />
Geld gegeben? Du hast doch überhaupt keinen<br />
Hund.“ Der andere Richter antwortet: "Tja – das<br />
weis ich, das weist Du, aber man weiß ja nie, wie<br />
die Gerichte das sehen."<br />
Quelle:http://www.diringer-online.de<br />
… Petrus<br />
Ein sehr guter Mann stirbt und kommt, als Belohnung<br />
für sein gutes Leben, in den Himmel. Petrus<br />
empfängt ihn am Himmelstor. "Willkommen," sagt<br />
Petrus, "da du ein so gutes Leben geführt hast,<br />
darfst du in den Himmel eintreten." "Danke," sagt<br />
der Mann. "Aber bevor ich hineinkomme, könntest<br />
du mir sagen, was für andere Leute sich im Himmel<br />
aufhalten?" - "Ja, alle Arten von Leuten," antwortet<br />
Petrus. "Gibt es auch verurteilte Verbrecher im<br />
Himmel?" fragt der Mann. "Ja, einige," antwortet<br />
Petrus. "Gibt es Kommunisten im Himmel?" will<br />
der Mann weiter wissen. "Ja, auch Kommunisten,"<br />
erwidert Petrus. "Gibt es Nazis im Himmel?" fragt<br />
der Mann. "Ja, ein paar wenige," antwortet Petrus.<br />
"Und gibt es auch Anwälte im Himmel?" fragt der<br />
Mann weiter. Petrus erwidert: "Was! Denkst du wir<br />
wollen das Paradies für all die andern ruinieren?"<br />
… nur dem Papst nicht.<br />
Ein Anwalt und der Papst starben zur gleichen Zeit<br />
und kamen miteinander am Himmelstor an. Petrus<br />
fragte den Anwalt nach seinem Namen und suchte<br />
ihn dann in seinem Buch. Danach fragte er den<br />
Papst nach seinem Namen<br />
und suchte ihn ebenfalls in<br />
seinem Buch. "Nun, wenn ihr<br />
mir folgt, zeige ich euch eure<br />
Unterkünfte für die Ewigkeit,"<br />
sagte Petrus. Sie gingen den<br />
Wolken entlang und kamen zu<br />
einem riesigen Herrschaftshaus,<br />
mit allem Luxus, den<br />
man sich wünschen kann.<br />
Petrus wandte sich an den<br />
Anwalt und sagte ihm, dies sei nun sein Haus. Der<br />
Papst, im Wissen dass er die wichtigste Person der<br />
Kirche gewesen war, konnte sich nicht vorstellen,<br />
wie nun sein Haus aussehen könnte. Petrus und<br />
der Papst gingen weiter zu einer kleinen Bretterbude.<br />
Petrus sagte dem Papst, dies sei nun sein<br />
zuhause. Der Papst war schockiert, und sagte zu<br />
Petrus: "Moment mal! Der andere Kerl war nur ein<br />
Anwalt und bekommt ein Herrschaftshaus. Ich war<br />
das Oberhaupt der römisch katholischen Kirche,<br />
und dies ist die Belohnung, die ich dafür bekomme?"<br />
Petrus schaut dem Papst in die Augen und<br />
sagt: "Das ist richtig. Du hast zwar viel für den<br />
Glauben getan, aber wir haben viele Päpste im<br />
Himmel. Dieser Kerl aber ist der erste Anwalt, der<br />
es hierher geschafft hat."<br />
Quelle: www.witze.es<br />
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