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GB 2011 - Stadtwerke Geldern

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Unter den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und<br />

die Wertpapiere zu Anschaffungskosten ausgewiesen.<br />

Die sonstigen Ausleihungen beinhalten verzinsliche Arbeitgeberdarlehen zur<br />

Wohnungsbeschaffung, die zum Nennbetrag ausgewiesen sind.<br />

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu durchschnittlichen Anschaffungswerten oder zum<br />

niedrigsten letzten Einstandspreis bewertet.<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag bewertet und soweit<br />

erforderlich auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgewertet.<br />

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennbetrag bilanziert.<br />

Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag ausgewiesen.<br />

Bis zum 31.12.2002 empfangene Ertragszuschüsse sind unter dem Posten empfangene<br />

Ertragszuschüsse passiviert und zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen<br />

ausgewiesen. Sie werden jährlich mit 5% der Ursprungswerte aufgelöst. Nach dem 01. Januar<br />

2003 empfangene Ertragszuschüsse sind unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten<br />

ausgewiesen.<br />

Bei den Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.<br />

Die Rückstellungen für mittelbare Pensionsverpflichtungen werden auf der Grundlage<br />

versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G<br />

von Klaus Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode)<br />

gebildet. Sie wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank für Dezember <strong>2011</strong><br />

veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der<br />

sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 S.2 H<strong>GB</strong>) ergibt. Der für<br />

das Jahr <strong>2011</strong> gültige Zinssatz beträgt 5,14 %. Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen<br />

wurden jährliche Gehalts- und Rentensteigerungen von jeweils jährlich 2,0 % bzw. 1,0 %<br />

unterstellt. Im Rahmen des Übergangs auf die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes<br />

geänderten Bewertungsvorschriften zum 1. Januar 2010 wurde der Unterschiedsbetrag<br />

zwischen der auf diesen Zeitpunkt neubewerteten Rückstellung für mittelbare<br />

Pensionsverpflichtungen (Zinssatz 5,25 %) und der zum 31. Dezember 2009 bilanzierten<br />

Rückstellung für mittelbare Pensionsverpflichtungen ermittelt und in <strong>2011</strong> vollständig zu Lasten<br />

des außerordentlichen Aufwandes dieser Rückstellung zugeführt. Die ermittelte Unterdeckung<br />

für die mittelbaren Pensionsverpflichtungen beträgt zum 31.12.<strong>2011</strong> 2.291 T€ . Der verbleibende<br />

Fehlbetrag beträgt 472 T€ .<br />

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