GB 2011 - Stadtwerke Geldern
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Unter den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und<br />
die Wertpapiere zu Anschaffungskosten ausgewiesen.<br />
Die sonstigen Ausleihungen beinhalten verzinsliche Arbeitgeberdarlehen zur<br />
Wohnungsbeschaffung, die zum Nennbetrag ausgewiesen sind.<br />
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu durchschnittlichen Anschaffungswerten oder zum<br />
niedrigsten letzten Einstandspreis bewertet.<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag bewertet und soweit<br />
erforderlich auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgewertet.<br />
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennbetrag bilanziert.<br />
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag ausgewiesen.<br />
Bis zum 31.12.2002 empfangene Ertragszuschüsse sind unter dem Posten empfangene<br />
Ertragszuschüsse passiviert und zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen<br />
ausgewiesen. Sie werden jährlich mit 5% der Ursprungswerte aufgelöst. Nach dem 01. Januar<br />
2003 empfangene Ertragszuschüsse sind unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten<br />
ausgewiesen.<br />
Bei den Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.<br />
Die Rückstellungen für mittelbare Pensionsverpflichtungen werden auf der Grundlage<br />
versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G<br />
von Klaus Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode)<br />
gebildet. Sie wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank für Dezember <strong>2011</strong><br />
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der<br />
sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 S.2 H<strong>GB</strong>) ergibt. Der für<br />
das Jahr <strong>2011</strong> gültige Zinssatz beträgt 5,14 %. Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen<br />
wurden jährliche Gehalts- und Rentensteigerungen von jeweils jährlich 2,0 % bzw. 1,0 %<br />
unterstellt. Im Rahmen des Übergangs auf die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes<br />
geänderten Bewertungsvorschriften zum 1. Januar 2010 wurde der Unterschiedsbetrag<br />
zwischen der auf diesen Zeitpunkt neubewerteten Rückstellung für mittelbare<br />
Pensionsverpflichtungen (Zinssatz 5,25 %) und der zum 31. Dezember 2009 bilanzierten<br />
Rückstellung für mittelbare Pensionsverpflichtungen ermittelt und in <strong>2011</strong> vollständig zu Lasten<br />
des außerordentlichen Aufwandes dieser Rückstellung zugeführt. Die ermittelte Unterdeckung<br />
für die mittelbaren Pensionsverpflichtungen beträgt zum 31.12.<strong>2011</strong> 2.291 T€ . Der verbleibende<br />
Fehlbetrag beträgt 472 T€ .<br />
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