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GB 2011 - Stadtwerke Geldern

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V. Sonstige Angaben<br />

1. Die Stadt <strong>Geldern</strong> und die RWE Deutschland AG; Essen, als teilweiser Rechtsnachfolger<br />

der Rheinland Westfalen Netz AG, Essen und RWE Rhein-Ruhr AG, Essen, sind seit dem<br />

01.01.1996 Gesellschafter der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Geldern</strong> GmbH.<br />

Das Stammkapital teilt sich seit diesem Zeitpunkt auf die Gesellschafter Stadt <strong>Geldern</strong><br />

(Eigenbetrieb Bäder) mit 51 % und RWE Deutschland AG mit 49 % auf.<br />

2. Zum 01.01.2006 wurde die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Geldern</strong> Netz GmbH, <strong>Geldern</strong>, gegründet, an der<br />

die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Geldern</strong> GmbH zu 100 % beteiligt ist. Das Eigenkapital der <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Geldern</strong> Netz GmbH beträgt 100 T€ und das Jahresergebnis vor Verlustübernahme in<br />

Höhe von -84 T€ (Vorjahr: -1.358 T€ ). Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Geldern</strong> GmbH erstellt einen<br />

Konzernabschluss, der beim Amtsgericht Kleve (HRB 3686) hinterlegt und im<br />

elektronischen Bundesanzeiger bereitgestellt wird.<br />

3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.<br />

4. Aktive latente Steuern<br />

Von dem Wahlrecht nach § 274 H<strong>GB</strong> wird Gebrauch gemacht und auf einen Ausweis von<br />

aktiver latenter Steuer in der Bilanz verzichtet. Die Gesellschaft hatte zum 31.12.<strong>2011</strong> als<br />

Organträger der Gesellschaften im Konzern <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Geldern</strong> einen aktiven latenten<br />

Steuerüberhang von 902 T€ (Vorjahr: 1.072,3 T€ ). Dieser ergibt sich aus Unterschieden in<br />

den Wertansetzen von Rückstellungen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz.<br />

Der Steuersatz der Gesellschaft für Körperschaftsteuer und Gewerbeertrag-steuer<br />

betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 30,00%.<br />

5. Angabe nach § 285 Nr. 17 H<strong>GB</strong><br />

Von der Befreiungsvorschrift nach § 285 Nr. 17 H<strong>GB</strong> zur Aufteilung des Honorars des<br />

Abschlussprüfers wird Gebrauch gemacht. Die Angabe erfolgt im Konzernabschluss der<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Geldern</strong> GmbH, <strong>Geldern</strong>.<br />

6. Verbundene Unternehmen<br />

Eigenkaptial<br />

Letztes<br />

Ergebnis 2010<br />

Anteil<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Geldern</strong> Netz GmbH 100 T€ -1.358 T€ 100%<br />

Weiter Beteiligungen mit Anteilen über 20% bestehen nicht.<br />

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