RWA aktuell Nr. 4 - BTR Hamburg
RWA aktuell Nr. 4 - BTR Hamburg
RWA aktuell Nr. 4 - BTR Hamburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Projektierungshilfen<br />
Bemessungsgruppen<br />
Die für die Bestimmung des A w<br />
-Wertes notwendige Bemessungsgruppe kann auf Basis der bisher<br />
ermittelten Bedingungen aus Tabelle 2 „Bemessungsgruppen“ ermittelt werden.<br />
Tabelle 2: Bemessungsgruppen<br />
Anzusetzende<br />
Brandentwicklungsdauer<br />
≤ 5 Minuten<br />
≤ 10 Minuten<br />
≤ 15 Minuten<br />
≤ 20 Minuten a<br />
> 20 Minuten<br />
Bemessungsgruppe bei einer Brandausbreitungsgeschwindigkeit<br />
besonders gering<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
mittel a<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
5 b<br />
besonders groß<br />
3<br />
4<br />
5<br />
5 b<br />
5 b<br />
a<br />
Durchschnittswerte ohne besonderen Nachweis; bei der Verwendung dieser Durchschnittswerte ergibt sich hierbei die Bemessungsgruppe 5.<br />
b<br />
In diesen Fällen sind die Schutzziele dieser Norm allein durch NRA nicht erreichbar. Es sind weitere Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele erforderlich.<br />
Rauchabzugsfläche A w<br />
Die Rauchabzugsfläche wird mit Hilfe der Bemessungsgruppe, Raumhöhe und der Höhe der raucharmen<br />
Schicht aus der entsprechenden Tabelle 3 der DIN 18232 Teil 2 je Rauchabschnitt ermittelt.<br />
Diese gesamte Rauchabzugsfläche wird dann auf eine entsprechende Anzahl von Fassadenöffnungen<br />
und Dachfenster (NRA: natürlicher Rauchabzug) aufgeteilt. Die entsprechenden Regeln, die von der<br />
Norm zur Verfügung gestellt werden, müssen hierbei berücksichtigt werden. Die so ermittelten Fassadenöffnungen<br />
sollten jeweils in einem Abstand der Oberkante der Fassadenöffnungen zur Decke von<br />
maximal 0,5 m in jeweils mindestens zwei gegenüberliegende Außenwände eines Rauchabschnittes<br />
eingebaut werden. Die Fassadenöffnungen sollten vollständig in der Rauchschicht liegen; die Unterkante<br />
der Austrittsöffnung sollte mindestens 0,5 m oberhalb der Grenze zur kalkulierten raucharmen<br />
Schicht (gemäß Tabelle 3, DIN 18232 Teil 2) liegen.<br />
Zuluftfläche A zu<br />
Die Zuluftflächen müssen vollständig in der raucharmen Schicht liegen. Die Oberkante der Zuluftöffnung<br />
muss zur Rauchschichtgrenze einen Abstand von mindestens 1 m aufweisen. Im Bereich<br />
von Türen oder Fenstern mit maximal 1,25 m Breite kann dieser Abstand auf 0,5 m reduziert werden.<br />
Es ist in jedem Fall darauf zu achten, dass die einströmende Luft nicht direkt in die Rauchgasschicht<br />
strömt und dieser Impuls eine Verwirbelung der Rauchgase verursacht. Die Zuluft muss bodennah<br />
und im möglichst großen Abstand zur Rauchgasschicht in das Gebäude geführt werden.<br />
Zuluftflächen werden wie nachstehend angegeben ermittelt:<br />
Zuluftfläche A zu<br />
= 1,5 · A w<br />
der größten A R<br />
Dem in Tabelle 3 der Norm (Seite 10) angegebenen Öffnungswinkel kann jeweils eine zulässige Abweichung<br />
von ± 5° zugeordnet werden. Damit berechnet sich die Zuluftfläche je Lufteinlass wie folgt:<br />
A zu<br />
= a · b · c z<br />
Natürliche<br />
Entrauchung über<br />
Fassaden und Dächer<br />
9