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RWA aktuell Nr. 4 - BTR Hamburg

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Projektierungshilfen<br />

Bemessungsgruppen<br />

Die für die Bestimmung des A w<br />

-Wertes notwendige Bemessungsgruppe kann auf Basis der bisher<br />

ermittelten Bedingungen aus Tabelle 2 „Bemessungsgruppen“ ermittelt werden.<br />

Tabelle 2: Bemessungsgruppen<br />

Anzusetzende<br />

Brandentwicklungsdauer<br />

≤ 5 Minuten<br />

≤ 10 Minuten<br />

≤ 15 Minuten<br />

≤ 20 Minuten a<br />

> 20 Minuten<br />

Bemessungsgruppe bei einer Brandausbreitungsgeschwindigkeit<br />

besonders gering<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

mittel a<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

5 b<br />

besonders groß<br />

3<br />

4<br />

5<br />

5 b<br />

5 b<br />

a<br />

Durchschnittswerte ohne besonderen Nachweis; bei der Verwendung dieser Durchschnittswerte ergibt sich hierbei die Bemessungsgruppe 5.<br />

b<br />

In diesen Fällen sind die Schutzziele dieser Norm allein durch NRA nicht erreichbar. Es sind weitere Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele erforderlich.<br />

Rauchabzugsfläche A w<br />

Die Rauchabzugsfläche wird mit Hilfe der Bemessungsgruppe, Raumhöhe und der Höhe der raucharmen<br />

Schicht aus der entsprechenden Tabelle 3 der DIN 18232 Teil 2 je Rauchabschnitt ermittelt.<br />

Diese gesamte Rauchabzugsfläche wird dann auf eine entsprechende Anzahl von Fassadenöffnungen<br />

und Dachfenster (NRA: natürlicher Rauchabzug) aufgeteilt. Die entsprechenden Regeln, die von der<br />

Norm zur Verfügung gestellt werden, müssen hierbei berücksichtigt werden. Die so ermittelten Fassadenöffnungen<br />

sollten jeweils in einem Abstand der Oberkante der Fassadenöffnungen zur Decke von<br />

maximal 0,5 m in jeweils mindestens zwei gegenüberliegende Außenwände eines Rauchabschnittes<br />

eingebaut werden. Die Fassadenöffnungen sollten vollständig in der Rauchschicht liegen; die Unterkante<br />

der Austrittsöffnung sollte mindestens 0,5 m oberhalb der Grenze zur kalkulierten raucharmen<br />

Schicht (gemäß Tabelle 3, DIN 18232 Teil 2) liegen.<br />

Zuluftfläche A zu<br />

Die Zuluftflächen müssen vollständig in der raucharmen Schicht liegen. Die Oberkante der Zuluftöffnung<br />

muss zur Rauchschichtgrenze einen Abstand von mindestens 1 m aufweisen. Im Bereich<br />

von Türen oder Fenstern mit maximal 1,25 m Breite kann dieser Abstand auf 0,5 m reduziert werden.<br />

Es ist in jedem Fall darauf zu achten, dass die einströmende Luft nicht direkt in die Rauchgasschicht<br />

strömt und dieser Impuls eine Verwirbelung der Rauchgase verursacht. Die Zuluft muss bodennah<br />

und im möglichst großen Abstand zur Rauchgasschicht in das Gebäude geführt werden.<br />

Zuluftflächen werden wie nachstehend angegeben ermittelt:<br />

Zuluftfläche A zu<br />

= 1,5 · A w<br />

der größten A R<br />

Dem in Tabelle 3 der Norm (Seite 10) angegebenen Öffnungswinkel kann jeweils eine zulässige Abweichung<br />

von ± 5° zugeordnet werden. Damit berechnet sich die Zuluftfläche je Lufteinlass wie folgt:<br />

A zu<br />

= a · b · c z<br />

Natürliche<br />

Entrauchung über<br />

Fassaden und Dächer<br />

9

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