(Muster) Werkvertrag für die Herstellung eines ... - Creativespace
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(<strong>Muster</strong>)<br />
<strong>Werkvertrag</strong> für <strong>die</strong><br />
<strong>Herstellung</strong> <strong>eines</strong> Prototyps<br />
§ 1 Vertragspartner<br />
[Designer]<br />
als Auftraggeber<br />
…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
[Kleidermacher]<br />
als Auftragnehmer<br />
…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
§ 2 Art der Tätigkeiten / Leistungen<br />
<strong>Herstellung</strong> <strong>eines</strong> Einzelkleidungsstücks (Prototyps) durch den Auftragnehmer nach<br />
dem Modellentwurf/Modellschnitt (siehe Beilage A) des Auftraggebers und in<br />
Kooperation mit <strong>die</strong>sem. Die Beilage ist dem Vertrag angefügt und wird Teil des<br />
Vertrages.<br />
§ 3Termine:<br />
1. Zeitpunkt und Ort der Übergabe des Modellentwurfs/Modellschnittes an den<br />
Auftraggeber:<br />
[Datum]……………………………………………………………………………….<br />
2. Änderungen und Ergänzungswünsche hat der Auftraggeber bis spätestens …..<br />
dem Auftragnehmer bekanntzugeben. Zu einem späteren Zeitpunkt müssen<br />
Änderungs- und Ergänzungswünsche vom Auftragnehmer nicht mehr<br />
berücksichtigt werden.<br />
3. Zeitpunkt und Ort der Übergabe des fertigen Prototyps an den<br />
Auftraggeber:…………………………………………………………………………………………………….<br />
§ 4 Materialbeschaffung: [Bitte nicht zutreffende Option streichen]<br />
Option 1: Folgendes Material (Stoff und Zubehör)<br />
…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
……………………………………………………………………………………………………………<br />
…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
Verwendung und Haftungsausschluss: Die WK Wien stellt ihren Mitgliedern <strong>die</strong>ses <strong>Muster</strong> kostenfrei<br />
und unverbindlich zur Verfügung. Sie übernimmt keinerlei Haftung, welcher Art auch immer, <strong>die</strong><br />
sich aufgrund der Verwendung <strong>die</strong>ses <strong>Muster</strong>s ergeben oder ergeben können. Sowohl eine Anpassung<br />
des Vertragsmusters an den Sachverhalt als auch eine genaue Prüfung des entgültigen Vertrages sind<br />
unabdingbar.
zur <strong>Herstellung</strong> des Prototyps wird dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur<br />
Verfügung gestellt. Über <strong>die</strong> sonstigen wesentlichen Betriebsmittel (Geräte)<br />
verfügt der Auftragnehmer selbst.<br />
Die Lieferung des notwendigen Materials durch den Auftraggeber an den<br />
Auftragnehmer hat bis spätestens..……………….. zu erfolgen.<br />
Das Material verbleibt im Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist<br />
zur sorgfältigen Behandlung und Bearbeitung des Materials verpflichtet.<br />
Option 2: Der Auftragnehmer sorgt in Absprache mit dem Auftraggeber für das<br />
zur <strong>Herstellung</strong> des Prototyps benötigte Material.<br />
Die Kosten für das Material werden nur dann ersetzt, wenn der Auftragnehmer<br />
<strong>die</strong> Qualität, <strong>die</strong> Menge und den Einkaufspreis schriftlich dem Auftraggeber<br />
bekanntgegeben hat und da Material von <strong>die</strong>sem genehmigt wurde. Äußert sich<br />
der Auftraggeber nicht innerhalb von ……. Tagen ab der Zustellung der<br />
schriftlichen Mitteilung, so gilt das Material als genehmigt. Die Kosten müssen,<br />
um erstattet zu werden, belegmäßig nachgewiesen und in der Rechnung<br />
gesondert ausgewiesen werden.<br />
Der Auftragnehmer hat das Recht, <strong>die</strong> Materialkosten auch vor Fertigstellung<br />
des Prototyps zu fordern, sofern er <strong>die</strong>se mit Belegen nachweisen kann und eine<br />
gesonderte Kostennote hierfür legt.<br />
§ 5 Entgelt:<br />
Als Werkhonorar für <strong>die</strong> vereinbarten Leistungen wird folgender fixer Stundenlohn/<br />
Pauschalbetrag in Rechnung gestellt:<br />
Stundenlohn/Pauschalbetrag: €……………… zuzüglich USt.<br />
Änderungswünsche, <strong>die</strong> den ursprünglichen Vertragsinhalt überschreiten, müssen<br />
gesondert abgegolten werden.<br />
[Bitte nicht zutreffende Variante streichen]:<br />
Variante 1:<br />
Das vereinbarte Entgelt ist dem Auftragnehmer vom Auftraggeber nach Abschluss<br />
der Arbeiten und Vorlage der Rechnung Zug um Zug gegen Übergabe des Prototyps<br />
zu bezahlen.<br />
Variante 2:<br />
Das Entgelt wird dem Auftragnehmer nach Übersendung des Prototyps und<br />
Zustellung der Rechnung auf das Konto des Auftragnehmers, Kontonummer<br />
…………………………. binnen……… Tagen ab Rechnungseingang überwiesen.<br />
Die Kosten der Versendung trägt der Auftraggeber.<br />
Verwendung und Haftungsausschluss: Die WK Wien stellt ihren Mitgliedern <strong>die</strong>ses <strong>Muster</strong> kostenfrei<br />
und unverbindlich zur Verfügung. Sie übernimmt keinerlei Haftung, welcher Art auch immer, <strong>die</strong><br />
sich aufgrund der Verwendung <strong>die</strong>ses <strong>Muster</strong>s ergeben oder ergeben können. Sowohl eine Anpassung<br />
des Vertragsmusters an den Sachverhalt als auch eine genaue Prüfung des entgültigen Vertrages sind<br />
unabdingbar.
§ 6 Rücktrittsrecht des Auftragnehmers<br />
Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag steht dem Auftragnehmer nach erfolgter Mahnung<br />
und Setzung einer Nachfrist in folgenden Fällen zu:<br />
• Bei nicht termingerechter Übergabe des Materials/Modellschnittes durch den<br />
Auftraggeber an den Auftragnehmer (Option 1)<br />
• Bei verspäteter Überweisung der Materialkosten (Option 2)<br />
§ 7 Abnahme des Werkes und Gewährleistung<br />
Sofern das Werk zum Zeitpunkt seiner Übergabe nicht den vereinbarten<br />
Anforderungen entspricht, ist der Auftraggeber berechtigt, Verbesserung zu<br />
verlangen. Kommt der Auftragnehmer der Verbesserungspflicht innerhalb einer<br />
Frist von ……………… Wochen nicht nach, kann der Auftraggeber Preisminderung<br />
bzw. bei groben Mängeln Wandlung des Vertrages begehren.<br />
§ 8 Schadenersatz<br />
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; <strong>die</strong>s<br />
gilt nicht für Personenschäden. Ersatzansprüche verjähren in ….. Monaten ab<br />
Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in ……. Jahren nach Erbringung der<br />
Leistung oder Lieferung.<br />
§ 9 Annahmeverzug<br />
Befindet sich der Auftraggeber in Annahmeverzug, ist der Auftragnehmer<br />
berechtigt eine Lagergebühr von € ………….. pro angefangenen Kalendertag in<br />
Rechnung zu stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen, darüber<br />
hinaus gilt über<strong>die</strong>s eine Konventionalstrafe von ………………….. % des<br />
Rechnungsbetrages als vereinbart. Ein darüber hinausgehender Schaden ist dem<br />
Auftragnehmer vom Auftraggeber jedenfalls zu ersetzen.<br />
§ 10 Weisungsfreiheit:<br />
Der Auftragnehmer unterliegt bei der <strong>Herstellung</strong> des Werkes hinsichtlich der<br />
Gestaltung des Tätigkeitsablaufes, Arbeitsortes und der Zeiteinteilung keinerlei<br />
Weisungen. Eine inhaltliche Abstimmung mit dem Auftraggeber ist aufgrund der<br />
Natur des <strong>Werkvertrag</strong>es erwünscht und notwendig.<br />
§ 11 Vertretungsbefugnis<br />
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich geeigneter Erfüllungsgehilfen zu be<strong>die</strong>nen.<br />
§ 12 Kein Konkurrenzverbot<br />
Der Auftragnehmer unterliegt keinem Konkurrenzverbot und ist daher berechtigt,<br />
ähnliche Arbeiten von anderen Auftraggebern anzunehmen.<br />
§ 13 Rechte am Modellentwurf<br />
Die Rechte am Modellentwurf verbleiben beim Auftraggeber.<br />
Verwendung und Haftungsausschluss: Die WK Wien stellt ihren Mitgliedern <strong>die</strong>ses <strong>Muster</strong> kostenfrei<br />
und unverbindlich zur Verfügung. Sie übernimmt keinerlei Haftung, welcher Art auch immer, <strong>die</strong><br />
sich aufgrund der Verwendung <strong>die</strong>ses <strong>Muster</strong>s ergeben oder ergeben können. Sowohl eine Anpassung<br />
des Vertragsmusters an den Sachverhalt als auch eine genaue Prüfung des entgültigen Vertrages sind<br />
unabdingbar.
§ 14 Verschwiegenheitspflicht<br />
Der Auftragnehmer ist zur Geheimhaltung allfälliger ihm während seiner<br />
Leistungserbringung für den Auftraggeber zur Kenntnis gelangten Geschäfts- und<br />
Betriebsgeheimnisse – auch über das Ende des <strong>Werkvertrag</strong>es hinaus – verpflichtet.<br />
§ 11 Schlussbestimmungen<br />
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Für alle Streitfälle, <strong>die</strong> sich aus dem<br />
Vertrag ergeben, wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien<br />
gewählt.<br />
Wien, am …………………………………………<br />
Für den Auftraggeber:<br />
…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
Für den Auftragnehmer<br />
…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
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sich aufgrund der Verwendung <strong>die</strong>ses <strong>Muster</strong>s ergeben oder ergeben können. Sowohl eine Anpassung<br />
des Vertragsmusters an den Sachverhalt als auch eine genaue Prüfung des entgültigen Vertrages sind<br />
unabdingbar.