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(Muster) Werkvertrag für die Herstellung einer ... - Creativespace

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(<strong>Muster</strong>)<br />

<strong>Werkvertrag</strong> für <strong>die</strong><br />

<strong>Herstellung</strong> <strong>einer</strong> Kollektion<br />

§ 1 Vertragspartner<br />

[Designer]<br />

als Auftraggeber<br />

…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />

…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />

…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />

[Kleidermacher]<br />

als Auftragnehmer<br />

…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />

…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />

…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />

§ 2 Art der Tätigkeiten / Leistungen<br />

1. <strong>Herstellung</strong> <strong>einer</strong> Kollektion nach dem Modellentwurf des Auftraggebers in<br />

folgender Stückzahl und in den folgenden Konfektionsgrößen durch den<br />

Auftragnehmer:<br />

…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />

…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />

2. Gra<strong>die</strong>rung des Modellentwurfs des Auftraggebers wie folgt:<br />

………………………………………………………………………………………………………………………………<br />

…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />

…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />

Der Modellentwurf wird als Beilage A dem Vertrag angefügt und Teil des Vertrages.<br />

§ 3Termine:<br />

1. Zeitpunkt der Übermittlung des Modellentwurfs an den Auftragnehmer:<br />

[Datum] …………………………………………………<br />

2. Zeitpunkt der Übergabe des notwendigen Materials: [Datum] ………………..<br />

3. Zeitpunkt und Ort der Übergabe der Kollektion an den Auftraggeber:<br />

[Datum] …………………………………………………<br />

Verwendung und Haftungsausschluss: Die WK Wien stellt ihren Mitgliedern <strong>die</strong>ses <strong>Muster</strong> kostenfrei<br />

und unverbindlich zur Verfügung. Sie übernimmt k<strong>einer</strong>lei Haftung, welcher Art auch immer, <strong>die</strong><br />

sich aufgrund der Verwendung <strong>die</strong>ses <strong>Muster</strong>s ergeben oder ergeben können. Sowohl eine Anpassung<br />

des Vertragsmusters an den Sachverhalt als auch eine genaue Prüfung des endgültigen Vertrages<br />

sind unabdingbar.<br />

1


§ 4 Materialbeschaffung:<br />

Folgendes Material (Stoff und Zubehör):<br />

………………………………………………………………………………………………………………………………………<br />

……………………………………………………………………………………………..………………………………………<br />

………………………………………………………………………………………………………………………………………<br />

wird vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur <strong>Herstellung</strong> der <strong>Muster</strong>kollektion<br />

zur Verfügung gestellt. Über <strong>die</strong> sonstigen wesentlichen und für <strong>die</strong><br />

Vertragserfüllung notwendigen Betriebsmittel (Geräte) verfügt der Auftragnehmer<br />

selbst.<br />

Das Material verbleibt auch nach Übergabe an den Auftragnehmer im Eigentum des<br />

Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist zur sorgfältigen Behandlung und Bearbeitung<br />

des Materials verpflichtet.<br />

§ 5 Entgelt:<br />

Für <strong>die</strong> vereinbarten Leistungen wird folgender Betrag in Rechnung gestellt:<br />

Werkhonorar: pro Stück: €<br />

…………………………………………………………………………………………………………………………………….<br />

zuzüglich UST: €……………………………………………………………………………………………………………<br />

Gesamt: € …………………………………………………………………………………………………………………….<br />

Änderungswünsche, <strong>die</strong> den Vertragsinhalt überschreiten, müssen gesondert<br />

abgegolten werden.<br />

[Nicht zutreffende Variante bitte streichen: ]<br />

Variante 1:<br />

Das Werkhonorar ist in Teilzahlungen entsprechend dem Fortschritt der Leistungen<br />

jeweils binnen …………… Tagen nach Eingang der Rechnung folgendermaßen zu<br />

überweisen:<br />

• 1. Rate (Höhe und Zeitpunkt):………….……………………………………………………………<br />

• 2. Rate (Höhe und Zeitpunkt, z.B. nach Gra<strong>die</strong>rung):<br />

…………………………………………………………..………………………………………………………………<br />

• 3. Endabrechnung (Zeitpunkt, z.B. Fertigstellung der<br />

Kollektion):……………………………………………………………………..………………………………<br />

Variante 2:<br />

Das vereinbarte Entgelt ist vom Auftraggeber nach Vorlage der Rechnung und nach<br />

Fertigstellung der Kollektion, auf das Konto des Auftragnehmers Kontonummer:<br />

……………………………………..............BLZ…….…………………binnen…….Tagen nach Eingang<br />

der Rechnung zu überweisen.<br />

Verwendung und Haftungsausschluss: Die WK Wien stellt ihren Mitgliedern <strong>die</strong>ses <strong>Muster</strong> kostenfrei<br />

und unverbindlich zur Verfügung. Sie übernimmt k<strong>einer</strong>lei Haftung, welcher Art auch immer, <strong>die</strong><br />

sich aufgrund der Verwendung <strong>die</strong>ses <strong>Muster</strong>s ergeben oder ergeben können. Sowohl eine Anpassung<br />

des Vertragsmusters an den Sachverhalt als auch eine genaue Prüfung des endgültigen Vertrages<br />

sind unabdingbar.<br />

2


Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass er <strong>die</strong> Kollektion in<br />

das uneingeschränkte Eigentum des Auftraggebers überträgt.<br />

§ 6 Rücktrittsrecht des Auftragnehmers<br />

Dem Auftragnehmer steht das Recht zum Rücktritt vom Vertrag bei nicht<br />

termingerechter Übergabe des Materials durch den Auftraggeber an den<br />

Auftragnehmer nach erfolgter Mahnung und Setzung <strong>einer</strong> Nachfrist von 7<br />

Werktagen zu.<br />

§ 7 Abnahme des Werkes und Gewährleistung<br />

Sofern <strong>die</strong> vereinbarten Leistungen zum Zeitpunkt der Übergabe des Werkes den<br />

vereinbarten Anforderungen nicht entsprechen, ist der Auftraggeber berechtigt,<br />

Verbesserung zu verlangen. Kommt der Auftragnehmer der Verbesserungspflicht<br />

innerhalb <strong>einer</strong> Frist von …………………………… Wochen nicht nach, kann der<br />

Auftraggeber Preisminderung bzw. bei groben Mängeln Wandlung des Vertrages<br />

begehren.<br />

§ 8 Schadenersatz<br />

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; <strong>die</strong>s<br />

gilt nicht für Personenschäden. Ersatzansprüche verjähren in ….. Monaten ab<br />

Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in ……. Jahren nach Erbringung der<br />

Leistung oder Lieferung.<br />

§ 9 Annahmeverzug<br />

Befindet sich der Auftraggeber in Annahmeverzug, ist der Auftragnehmer<br />

berechtigt eine Lagergebühr von € ………….. pro angefangenem Kalendertag in<br />

Rechnung zu stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach<br />

Setzung <strong>einer</strong> angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus<br />

gilt über<strong>die</strong>s eine Konventionalstrafe von ………………….. % des Rechnungsbetrages als<br />

vereinbart. Ein darüber hinausgehender Schaden ist dem Auftragnehmer vom<br />

Auftraggeber jedenfalls zu ersetzen.<br />

§ 10 Weisungsfreiheit<br />

Der Auftragnehmer unterliegt bei der <strong>Herstellung</strong> des Werkes hinsichtlich der<br />

Gestaltung des Tätigkeitsablaufes, Arbeitsortes und der Zeiteinteilung k<strong>einer</strong>lei<br />

Weisungen. Eine inhaltliche Abstimmung mit dem Auftraggeber ist aufgrund der<br />

Natur des <strong>Werkvertrag</strong>es erwünscht und erforderlich.<br />

§ 11 Vertretungsbefugnis<br />

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich geeigneter Erfüllungsgehilfen zu be<strong>die</strong>nen.<br />

Verwendung und Haftungsausschluss: Die WK Wien stellt ihren Mitgliedern <strong>die</strong>ses <strong>Muster</strong> kostenfrei<br />

und unverbindlich zur Verfügung. Sie übernimmt k<strong>einer</strong>lei Haftung, welcher Art auch immer, <strong>die</strong><br />

sich aufgrund der Verwendung <strong>die</strong>ses <strong>Muster</strong>s ergeben oder ergeben können. Sowohl eine Anpassung<br />

des Vertragsmusters an den Sachverhalt als auch eine genaue Prüfung des endgültigen Vertrages<br />

sind unabdingbar.<br />

3


§ 12 Kein Konkurrenzverbot<br />

Der Auftragnehmer unterliegt keinem Konkurrenzverbot und ist daher berechtigt,<br />

ähnliche Arbeiten von anderen Auftraggebern anzunehmen.<br />

§ 13 Rechte am Modellentwurf<br />

Die Rechte am Modellentwurf verbleiben beim Auftraggeber.<br />

§ 14 Verschwiegenheitspflicht<br />

Der Auftragnehmer ist zur Geheimhaltung allfälliger ihm während s<strong>einer</strong><br />

Leistungserbringung für den Auftraggeber zur Kenntnis gelangten Geschäfts- und<br />

Betriebsgeheimnisse – auch über das Ende des <strong>Werkvertrag</strong>es hinaus – verpflichtet.<br />

§ 15 Schlussbestimmungen<br />

Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Für alle Streitfälle, <strong>die</strong> sich aus dem<br />

Vertrag ergeben, wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien<br />

gewählt.<br />

Wien, am …………………………………………<br />

Für den Auftraggeber:<br />

…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />

Für den Auftragnehmer:<br />

…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />

Verwendung und Haftungsausschluss: Die WK Wien stellt ihren Mitgliedern <strong>die</strong>ses <strong>Muster</strong> kostenfrei<br />

und unverbindlich zur Verfügung. Sie übernimmt k<strong>einer</strong>lei Haftung, welcher Art auch immer, <strong>die</strong><br />

sich aufgrund der Verwendung <strong>die</strong>ses <strong>Muster</strong>s ergeben oder ergeben können. Sowohl eine Anpassung<br />

des Vertragsmusters an den Sachverhalt als auch eine genaue Prüfung des endgültigen Vertrages<br />

sind unabdingbar.<br />

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