(Muster) Werkvertrag für die Herstellung einer ... - Creativespace
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(<strong>Muster</strong>)<br />
<strong>Werkvertrag</strong> für <strong>die</strong><br />
<strong>Herstellung</strong> <strong>einer</strong> Kollektion<br />
§ 1 Vertragspartner<br />
[Designer]<br />
als Auftraggeber<br />
…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
[Kleidermacher]<br />
als Auftragnehmer<br />
…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
§ 2 Art der Tätigkeiten / Leistungen<br />
1. <strong>Herstellung</strong> <strong>einer</strong> Kollektion nach dem Modellentwurf des Auftraggebers in<br />
folgender Stückzahl und in den folgenden Konfektionsgrößen durch den<br />
Auftragnehmer:<br />
…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
2. Gra<strong>die</strong>rung des Modellentwurfs des Auftraggebers wie folgt:<br />
………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
Der Modellentwurf wird als Beilage A dem Vertrag angefügt und Teil des Vertrages.<br />
§ 3Termine:<br />
1. Zeitpunkt der Übermittlung des Modellentwurfs an den Auftragnehmer:<br />
[Datum] …………………………………………………<br />
2. Zeitpunkt der Übergabe des notwendigen Materials: [Datum] ………………..<br />
3. Zeitpunkt und Ort der Übergabe der Kollektion an den Auftraggeber:<br />
[Datum] …………………………………………………<br />
Verwendung und Haftungsausschluss: Die WK Wien stellt ihren Mitgliedern <strong>die</strong>ses <strong>Muster</strong> kostenfrei<br />
und unverbindlich zur Verfügung. Sie übernimmt k<strong>einer</strong>lei Haftung, welcher Art auch immer, <strong>die</strong><br />
sich aufgrund der Verwendung <strong>die</strong>ses <strong>Muster</strong>s ergeben oder ergeben können. Sowohl eine Anpassung<br />
des Vertragsmusters an den Sachverhalt als auch eine genaue Prüfung des endgültigen Vertrages<br />
sind unabdingbar.<br />
1
§ 4 Materialbeschaffung:<br />
Folgendes Material (Stoff und Zubehör):<br />
………………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
……………………………………………………………………………………………..………………………………………<br />
………………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
wird vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur <strong>Herstellung</strong> der <strong>Muster</strong>kollektion<br />
zur Verfügung gestellt. Über <strong>die</strong> sonstigen wesentlichen und für <strong>die</strong><br />
Vertragserfüllung notwendigen Betriebsmittel (Geräte) verfügt der Auftragnehmer<br />
selbst.<br />
Das Material verbleibt auch nach Übergabe an den Auftragnehmer im Eigentum des<br />
Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist zur sorgfältigen Behandlung und Bearbeitung<br />
des Materials verpflichtet.<br />
§ 5 Entgelt:<br />
Für <strong>die</strong> vereinbarten Leistungen wird folgender Betrag in Rechnung gestellt:<br />
Werkhonorar: pro Stück: €<br />
…………………………………………………………………………………………………………………………………….<br />
zuzüglich UST: €……………………………………………………………………………………………………………<br />
Gesamt: € …………………………………………………………………………………………………………………….<br />
Änderungswünsche, <strong>die</strong> den Vertragsinhalt überschreiten, müssen gesondert<br />
abgegolten werden.<br />
[Nicht zutreffende Variante bitte streichen: ]<br />
Variante 1:<br />
Das Werkhonorar ist in Teilzahlungen entsprechend dem Fortschritt der Leistungen<br />
jeweils binnen …………… Tagen nach Eingang der Rechnung folgendermaßen zu<br />
überweisen:<br />
• 1. Rate (Höhe und Zeitpunkt):………….……………………………………………………………<br />
• 2. Rate (Höhe und Zeitpunkt, z.B. nach Gra<strong>die</strong>rung):<br />
…………………………………………………………..………………………………………………………………<br />
• 3. Endabrechnung (Zeitpunkt, z.B. Fertigstellung der<br />
Kollektion):……………………………………………………………………..………………………………<br />
Variante 2:<br />
Das vereinbarte Entgelt ist vom Auftraggeber nach Vorlage der Rechnung und nach<br />
Fertigstellung der Kollektion, auf das Konto des Auftragnehmers Kontonummer:<br />
……………………………………..............BLZ…….…………………binnen…….Tagen nach Eingang<br />
der Rechnung zu überweisen.<br />
Verwendung und Haftungsausschluss: Die WK Wien stellt ihren Mitgliedern <strong>die</strong>ses <strong>Muster</strong> kostenfrei<br />
und unverbindlich zur Verfügung. Sie übernimmt k<strong>einer</strong>lei Haftung, welcher Art auch immer, <strong>die</strong><br />
sich aufgrund der Verwendung <strong>die</strong>ses <strong>Muster</strong>s ergeben oder ergeben können. Sowohl eine Anpassung<br />
des Vertragsmusters an den Sachverhalt als auch eine genaue Prüfung des endgültigen Vertrages<br />
sind unabdingbar.<br />
2
Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass er <strong>die</strong> Kollektion in<br />
das uneingeschränkte Eigentum des Auftraggebers überträgt.<br />
§ 6 Rücktrittsrecht des Auftragnehmers<br />
Dem Auftragnehmer steht das Recht zum Rücktritt vom Vertrag bei nicht<br />
termingerechter Übergabe des Materials durch den Auftraggeber an den<br />
Auftragnehmer nach erfolgter Mahnung und Setzung <strong>einer</strong> Nachfrist von 7<br />
Werktagen zu.<br />
§ 7 Abnahme des Werkes und Gewährleistung<br />
Sofern <strong>die</strong> vereinbarten Leistungen zum Zeitpunkt der Übergabe des Werkes den<br />
vereinbarten Anforderungen nicht entsprechen, ist der Auftraggeber berechtigt,<br />
Verbesserung zu verlangen. Kommt der Auftragnehmer der Verbesserungspflicht<br />
innerhalb <strong>einer</strong> Frist von …………………………… Wochen nicht nach, kann der<br />
Auftraggeber Preisminderung bzw. bei groben Mängeln Wandlung des Vertrages<br />
begehren.<br />
§ 8 Schadenersatz<br />
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; <strong>die</strong>s<br />
gilt nicht für Personenschäden. Ersatzansprüche verjähren in ….. Monaten ab<br />
Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in ……. Jahren nach Erbringung der<br />
Leistung oder Lieferung.<br />
§ 9 Annahmeverzug<br />
Befindet sich der Auftraggeber in Annahmeverzug, ist der Auftragnehmer<br />
berechtigt eine Lagergebühr von € ………….. pro angefangenem Kalendertag in<br />
Rechnung zu stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach<br />
Setzung <strong>einer</strong> angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus<br />
gilt über<strong>die</strong>s eine Konventionalstrafe von ………………….. % des Rechnungsbetrages als<br />
vereinbart. Ein darüber hinausgehender Schaden ist dem Auftragnehmer vom<br />
Auftraggeber jedenfalls zu ersetzen.<br />
§ 10 Weisungsfreiheit<br />
Der Auftragnehmer unterliegt bei der <strong>Herstellung</strong> des Werkes hinsichtlich der<br />
Gestaltung des Tätigkeitsablaufes, Arbeitsortes und der Zeiteinteilung k<strong>einer</strong>lei<br />
Weisungen. Eine inhaltliche Abstimmung mit dem Auftraggeber ist aufgrund der<br />
Natur des <strong>Werkvertrag</strong>es erwünscht und erforderlich.<br />
§ 11 Vertretungsbefugnis<br />
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich geeigneter Erfüllungsgehilfen zu be<strong>die</strong>nen.<br />
Verwendung und Haftungsausschluss: Die WK Wien stellt ihren Mitgliedern <strong>die</strong>ses <strong>Muster</strong> kostenfrei<br />
und unverbindlich zur Verfügung. Sie übernimmt k<strong>einer</strong>lei Haftung, welcher Art auch immer, <strong>die</strong><br />
sich aufgrund der Verwendung <strong>die</strong>ses <strong>Muster</strong>s ergeben oder ergeben können. Sowohl eine Anpassung<br />
des Vertragsmusters an den Sachverhalt als auch eine genaue Prüfung des endgültigen Vertrages<br />
sind unabdingbar.<br />
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§ 12 Kein Konkurrenzverbot<br />
Der Auftragnehmer unterliegt keinem Konkurrenzverbot und ist daher berechtigt,<br />
ähnliche Arbeiten von anderen Auftraggebern anzunehmen.<br />
§ 13 Rechte am Modellentwurf<br />
Die Rechte am Modellentwurf verbleiben beim Auftraggeber.<br />
§ 14 Verschwiegenheitspflicht<br />
Der Auftragnehmer ist zur Geheimhaltung allfälliger ihm während s<strong>einer</strong><br />
Leistungserbringung für den Auftraggeber zur Kenntnis gelangten Geschäfts- und<br />
Betriebsgeheimnisse – auch über das Ende des <strong>Werkvertrag</strong>es hinaus – verpflichtet.<br />
§ 15 Schlussbestimmungen<br />
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Für alle Streitfälle, <strong>die</strong> sich aus dem<br />
Vertrag ergeben, wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien<br />
gewählt.<br />
Wien, am …………………………………………<br />
Für den Auftraggeber:<br />
…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
Für den Auftragnehmer:<br />
…………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
Verwendung und Haftungsausschluss: Die WK Wien stellt ihren Mitgliedern <strong>die</strong>ses <strong>Muster</strong> kostenfrei<br />
und unverbindlich zur Verfügung. Sie übernimmt k<strong>einer</strong>lei Haftung, welcher Art auch immer, <strong>die</strong><br />
sich aufgrund der Verwendung <strong>die</strong>ses <strong>Muster</strong>s ergeben oder ergeben können. Sowohl eine Anpassung<br />
des Vertragsmusters an den Sachverhalt als auch eine genaue Prüfung des endgültigen Vertrages<br />
sind unabdingbar.<br />
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