Gemeinderatsprotokoll 01/2012 vom 23.01.2012
Gemeinderatsprotokoll 01/2012 vom 23.01.2012
Gemeinderatsprotokoll 01/2012 vom 23.01.2012
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Protokoll Nr. 1/2<strong>01</strong>2<br />
Zahl: 004-1/2<strong>01</strong>1<br />
Betr.: Öffentliche Gemeinderatssitzung am 23. Jänner 2<strong>01</strong>2<br />
über die öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, dem 23. Jänner 2<strong>01</strong>2 im Sitzungszimmer<br />
der Gemeinde St. Jakob/Def.<br />
Anwesend:<br />
Gemeinderäte:<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
Bürgermeister LA Mag. Gerald Hauser, Bgm.-Stv. Dietmar Hafele<br />
Gerhard Kleinlercher, Werner Unterkircher, Hubert Jesacher, Manfred<br />
Niederwolfsgruber, Christoph Fürhapter, Robert Ladstätter, Robert<br />
Erlsbacher, Robert Kröll, Michael Ladstätter<br />
Ersatzgemeinderäte: Mario Erlsbacher, Franz Ladstätter<br />
entschuldigt: Mag. Markus Kleinlercher, Albin Unterkircher<br />
Beginn: 20:00 Uhr Ende: 23:45 Uhr<br />
Schriftführer: Hannes Erlsbacher<br />
T a g e s o r d n u n g<br />
1) Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich der Grundstücke 452, 453,<br />
455, 456/1, 467/2, 468, – Auflagebeschluss und Beschlussfassung<br />
2) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke 452, 453, 455,<br />
456/1, 467/2, 468, – Auflagebeschluss und Beschlussfassung<br />
3) Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der<br />
Grundstücke 633/1, 634, 635, 636/1 und 636/2 - Auflagebeschluss und Beschlussfassung<br />
4) Änderung des § 6 Abs. 1 der Satzung des Gemeindeverbandes Öffentlicher<br />
Personennahverkehr Osttirol – Beschlussfassung<br />
5) Aufnahme Betriebsmittelkredit für die Vorfinanzierung der Löschkosten „Waldbrand<br />
Trojeralm“<br />
6) Anträge, Anfragen und Allfälliges<br />
a) Information Bgm. Gerald Hauser – Sitzung Planungsverbände<br />
b) Information Bgm. Gerald Hauser – Zusätzliche Bedarfszuweisungen 2<strong>01</strong>2<br />
c) Information Bgm. Gerald Hauser – Skibusvereinbarung<br />
d) Information Bgm. Gerald Hauser – Heil- und Thermalwasser GmbH.<br />
e) Bericht GR. Robert Erlsbacher – Asphaltschäden Gemeindestraße St.<br />
Leonhard/Feistritz<br />
f) Anfrage GR. Robert Ladstätter – Abgang Jahresrechnung 2<strong>01</strong>1<br />
g) Information Bgm. Gerald Hauser – Vereinsgründung Alpinplattform Defereggental<br />
h) Bericht Bgm. Gerald Hauser – Förderkürzungen des Klimafonds beim Projekt Defmobil<br />
i) Bericht GR. Hubert Jesacher – Förderkürzungen des Bundes beim Nationalpark Hohe<br />
Tauern<br />
Prot 1-2<strong>01</strong>2
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Sitzungsverlauf:<br />
Ersatzgemeinderat Franz Ladstätter wird gemäß § 28 TGO 20<strong>01</strong> als Gemeinderat angelobt.<br />
Zu Punkt 1): (Antragsteller Heinz Schultz)<br />
Bgm. LA Mag. Gerald Hauser begrüßt den örtlichen Raumplaner DI Wolfgang Mayr zu der heutigen<br />
Gemeinderatsitzung. Herr DI Mayr hat im Auftrag von Heinz Schultz ein Umfeldmodell für die<br />
betreffende Konzeptänderung erarbeitet. Das Projekt wird an Hand einer Power Point<br />
Präsentation vorgestellt. Die Präsentation wird dem Protokoll als Anlage – A – beigelegt.<br />
Bgm. LA Mag. Gerald Hauser gibt dem Gemeinderat einen kurzen Rückblick in diesem<br />
Widmungsverfahren. Im Mai 2<strong>01</strong>1 hat Dr. Bert Singer von der Bezirkshauptmannschaft bei einem<br />
Gespräch im Gemeindeamt mitgeteilt, dass er überlegt, den Kauf aufgrund der fehlenden<br />
Baulandwidmung rückabzuwickeln. Bgm. Hauser hat darauf Herrn Dr. Singer ersucht, den Kauf<br />
nicht rückabzuwickeln, sondern Herrn Heinz Schultz die Chance zu geben, bei einem vernünftigen<br />
Projekt den Grundstückskauf doch noch grundbücherlich abzuwickeln. Bgm. Hauser hat somit eine<br />
Rückabwicklung des außerbücherlichen Grundstückkaufes verhindert.<br />
Der Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes <strong>vom</strong> 16.11.2<strong>01</strong>0 wurde umgehend an den<br />
örtlichen Raumplaner DI Wolfgang Mayr mit der Bitte weitergeleitet, dass die notwendigen<br />
Unterlagen so rasch wie möglich mit Schultz vorbereitet werden. Bgm. Hauser stellt nochmals klar,<br />
dass Projekt nie verhindert oder irgendetwas verzögert zu haben. In einem persönlichen Gespräch<br />
im Herbst 2<strong>01</strong>1 hat er Heinz Schultz mitgeteilt die im § 48 Tiroler Raumordnungsgesetz 2<strong>01</strong>1<br />
geforderten Unterlagen vorzulegen, damit das örtliche Raumordnungsgesetz im öffentlichen<br />
Interesse als Grundlage für die Flächenwidmungsplanänderung geändert werden kann. Am 22.<br />
Dezember 2<strong>01</strong>1 sind die Unterlagen beim Gemeindeamt eingelangt. Aufgrund der einstimmigen<br />
Wohlmeinung des Gemeinderates im August 2<strong>01</strong>1, künftig bei allen touristischen Großprojekten<br />
ein Umfeldmodell einzufordern, wurde mit den Widmungsunterlagen auch ein maßstabgetreues<br />
Modell vorgelegt. Im Interesse des Dorbildes hat Bgm. Hauser bereits im Vorfeld angeregt das<br />
Haupthaus zu teilen und zwei Objekte zu errichten, damit der Baukörper nicht zu massiv wirkt.<br />
Abschließend berichtet Bgm. Hauser regelmäßig mit Heinz Schultz in Kontakt zu stehen. Er ist sehr<br />
interessiert, dass die Gemeinde St. Jakob mit Schultz ein vernünftiges Projekt realisiert.<br />
Raumplaner DI Wolfgang Mayr bestätigt die Ausführungen von Bgm. LA Mag. Gerald Hauser. Es<br />
war eine gute Vorgangsweise ein Modell zu verlangen und er kann dazu den Gemeinderat nur<br />
gratulieren. Die Häuser sind den umliegenden nachempfunden, mit Satteldach und Holzteilen an<br />
der Fassade sowie Balkon. Die Zufahrten im Westen und Osten dienen ausschließlich als Zufahrt<br />
für die Einsatzfahrzeuge und sollten auch mit einem Boller versperrt werden.<br />
GR. Michael Ladstätter spricht die Zufahrtsproblematik in diesem Bereich an. In den letzten Jahren<br />
war es nicht möglich eine zusätzliche Einfahrt zu realisieren bzw. wurde sogar eine Zufahrt eine<br />
Zeit lang gesperrt. Sollte die Landesstraße einer zusätzlichen Zufahrt zustimmen, kann es ihm nur<br />
recht sein. Weiters wird von ihm angeregt, bei Realsierung dieses Projektes in diesem Bereich eine<br />
50 Km/h Beschränkung zu beantragen.<br />
GR. Manfred Niederwolfsgruber erkundigt sich über die Zufahrt und den Bauzeitplan.<br />
GR. Robert Erlsbacher berichtet, dass die im Modell ersichtliche Straße zwischen den bestehenden<br />
Häusern Außerrotte 32 (Mathias Erlsbacher) und seinem Wirtschaftsgebäude („vlg. Jargel“) in der<br />
Natur wegen den Höhenunterschieden nicht realisierbar ist. Derzeit besteht ein Gehweg und ist<br />
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ein solcher auch zukünftig kein Problem. Laut Raumplaner DI Mayr ist zwischen diesen beiden<br />
Häusern keine befahrbare Straße geplant bzw. für das vorliegende Projekt auch nicht notwendig.<br />
Der örtliche Raumplaner gibt zur Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich der<br />
Grundstücke 452, 453, 455, 456/1, 467/2 und 468, KG St. Jakob i. Def., folgende Stellungnahme ab:<br />
Geplant ist die Errichtung eines Chaletdorfes mit 200 Gästebetten auf den gegenständlichen<br />
Grundstücken 452, 453, 455, 456/1, 467/2 und 468. Die Fläche wurde <strong>vom</strong> Skizentrum St. Jakob,<br />
welche außerbücherliche Eigentümerin ist, zu dem Zweck käuflich erworben. Zur<br />
grundbücherlichen Eintragung ist die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
Voraussetzung.<br />
Basis dafür ist eine Bebauungsstudie, welche eine Zentraleinheit, bestehend aus zwei Gebäuden,<br />
in welchen Rezeption, Personalräume, Gastronomie, Wellnessbereich inkl. Schwimmbad, die<br />
erforderlichen Stellplätze, Technik- und Nebenräume sowie 13 Appartements vorgesehen sind.<br />
Des weiteren sind die 20 Chalets mit jeweils 2 Wohneinheiten geplant. Die Erschließung erfolgt<br />
von Süden, die Zufahrten für Einsatzfahrzeuge münden in den bestehenden nördlichen Weg (Gste.<br />
1613 und 1614). Die vorhandenen Feuchtflächen im Süden werden von einer Bebauung<br />
freigehalten. Die Größe und Anordnung sowie die Gestaltung der Gebäude orientieren sich am<br />
Umgebungsmodell.<br />
Im gültigen örtlichen Raumordnungskonzept liegt der gegenständliche Bereich in einer<br />
Freihaltefläche Landschaftsbild (FA), d.h. es ist hier keine bauliche Entwicklung vorgesehen. Damit<br />
ist die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes Voraussetzung für die Ausweisung einer<br />
Sonderfläche.<br />
Eine Änderung des ÖRKs ist im Sinne des § 32 Abs. 2, TROG 2<strong>01</strong>1, LGBl. 56/2<strong>01</strong>1, zulässig, wenn:<br />
a) wichtige im öffentlichen Interesse gelegene Gründe hierfür vorliegen und die Änderung<br />
den Zielen der örtlichen Raumordnung nicht widerspricht,<br />
b) die Änderung im Interesse der besseren Erreichung der Ziele der örtlichen Raumordnung<br />
gelegen ist, weil sich die für die örtliche Raumordnung bedeutsamen Gegebenheiten in einem<br />
wesentlichen Punkt geändert haben oder sich im Nachhinein herausstellt, dass diese<br />
Gegebenheiten in einem wesentlichen Punkt zutreffend angenommen worden sind,<br />
c) es sich nur um eine geringfügige Änderung der für einen bestimmten Zweck<br />
freizuhaltende Gebiete, Bereiche oder Grundflächen oder der für die weitere bauliche Entwicklung<br />
bestehenden Grenzen handelt oder die Änderung sonst zur Schaffung von für bestimmte<br />
Bauvorhaben ausreichend großen Bauplätzen erforderlich ist und die Änderung weiters den Zielen<br />
der örtlichen Raumordnung nicht widerspricht.<br />
In gegenständlichem Fall wird mit wichtigem öffentlichen Interesse argumentiert. St. Jakob/Def. ist<br />
klar touristisch orientiert und braucht einen Fortschritt im touristischen Bereich, welcher sowohl<br />
eine Erhöhung der Bettenanzahlen als auch eine Modernisierung bestehender Betriebe und<br />
diverse Freizeitinfrastrukturen benötigt. Andernfalls werden das bestehende Skigebiet aber auch<br />
die Ambitionen mit der Heilwasserverwertung nicht gesichert werden können. In dem Sinne wären<br />
ca. 500 zusätzliche Gästebetten wünschenswert, wie auch Investitionen von Privaten.<br />
Durch die Einpassung der Gebäude in die bestehende Siedlungsstruktur und aufgrund der<br />
massenmäßigen sowie gestalterischen Anpassung an die Umgebung kann eine Beeinträchtigung<br />
des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes ausgeschlossen werden. Die Verkehrsaufschließung,<br />
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gepaart mit der verkehrsberuhigten Gestaltung des Chaletdorfes an sich, erfolgt derart, dass<br />
Nutzungskonflikte weitgehend ausgeschlossen werden können. Die Wasserversorgung erfolgt aus<br />
der kommunalen Anlage oder Wassergenossenschaft, der Anschluss an das Fernwärmenetz ist<br />
vorgesehen.<br />
Hinsichtlich der Zufahrt ist die Einholung einer Stellungnahme der Landesstraßenverwaltung<br />
Voraussetzung.<br />
Zusammenfassend kann also folgendes gesagt werden:<br />
Auf Basis der vorliegenden Bebauungsstudie soll ein Chaletdorf mit 200 Gästebetten errichtet<br />
werden. Durch die Bebauungsstudie soll es möglich sein, eine Beeinträchtigung des Orts-, Straßenund<br />
Landschaftsbildes sowie etwaige Nutzungskonflikte zu vermeiden. Aufgrund der Festlegungen<br />
im gültigen örtlichen Raumordnungskonzept ist dessen Änderung Voraussetzung für eine<br />
Sonderflächenwidmung.<br />
Bgm. LA Mag. Gerald Hause bedankt sich bei Raumplaner DI Wolfgang Mayr für seinen Einsatz und<br />
die sehr gute Vorbereitung dieser Konzeptänderung.<br />
Auflagebeschluss gemäß § 70 TROG 2<strong>01</strong>1:<br />
Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich der Grundstücke 452, 453, 455,<br />
456/1, 467/2 und 468, KG St. Jakob i. D., von derzeit Freihaltefläche Landschaftsbild (FA) sowie im<br />
Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 452, KG St. Jakob i. D., von derzeit baulicher<br />
Entwicklungsbereich für Hauptnutzung Wohnen „W11“ in künftig baulicher Entwicklungsbereich<br />
für Hauptnutzung Tourismus, Zähler 8.<br />
Die Beschreibung der Konzeptflächen lautet folgend:<br />
T08:<br />
Baulicher Entwicklungsbereich für touristische Nutzung zur Errichtung eines Chaletdorfes, dem<br />
vorliegenden Konzept folgend. Die Widmung ist als Sonderfläche Beherbergungsbetrieb mit<br />
höchstzulässigen 200 Betten vorgesehen, wobei im Hinblick auf die Verträglichkeit zur Umgebung<br />
eine max. 10 % höhere Bettenanzahl möglich sein wird.<br />
Einstimmiger Beschluss.<br />
Zweit- und Erlassungsbeschluss:<br />
Gemäß § 70 Abs. 1 TROG 2<strong>01</strong>1 wird gleichzeitig die Beschlussfassung (Erlassung) der Änderung<br />
des Flächenwidmungsplanes beschlossen. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,<br />
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von<br />
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
Zu Punkt 2): (Antragsteller Heinz Schultz)<br />
Der örtliche Raumplaner gibt zur Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der<br />
Grundstücke 452, 453, 455, 456/1, 467/2 und 468, KG St. Jakob i. Def., folgende Stellungnahme ab:<br />
Geplant ist die Errichtung eines Chaletdorfes mit 200 Gästebetten auf den gegenständlichen<br />
Grundstücken 452, 453, 455, 456/1, 467/2 und 468. Die Fläche wurde <strong>vom</strong> Skizentrum St. Jakob,<br />
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welche außerbücherliche Eigentümerin ist, zu dem Zweck käuflich erworben. Zur<br />
grundbücherlichen Eintragung ist die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
Voraussetzung<br />
Basis dafür ist eine Bebauungsstudie, die eine Zentraleinheit, bestehend aus zwei Gebäuden, in<br />
welchen Rezeption, Personalräume, Gastronomie, Wellnessbereich inkl. Schwimmbad, die<br />
erforderlichen Stellplätze, Technik- und Nebenräume sowie 13 Appartements untergebracht sind,<br />
vorsieht. Des weiteren sind die 20 Chalets mit jeweils 2 Wohneinheiten geplant. Die Erschließung<br />
erfolgt von Süden, die Zufahrten für Einsatzfahrzeuge münden in den bestehenden nördlichen<br />
bzw. östlichen Weg (Gste. 1613 und 1614). Die vorhandenen Feuchtflächen im Süden werden von<br />
einer Bebauung freigehalten. Die Größe und Anordnung sowie die Gestaltung der Gebäude<br />
orientieren sich am Umgebungsbestand.<br />
Aufgrund der gültigen Festlegungen im örtlichen Raumordnungskonzept ist dessen Änderung<br />
Voraussetzung für gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes Da mehr als 150<br />
Gästebetten in mehr als 75 Gästezimmern vorgesehen werden, ist die Widmung einer<br />
Sonderfläche Beherbergungsgroßbetrieb notwendig. In einer derartigen Sonderfläche sieht das<br />
TROG 2<strong>01</strong>1 die Festlegung der höchstzulässigen Anzahl der Gästebetten und –zimmer zwingend<br />
vor. Die Festlegung der höchstzulässigen Anzahl der Gebäude ist möglich, da es sich um ein<br />
Chaletdorf handelt, was zur Vermeidung der Errichtung von Großbaukörpern an der Ortseinfahrt<br />
führt, was raumplanerisch jedenfalls notwendig erscheint, wird für unnotwendig gehalten.<br />
Lt. § 48 Abs. 4 und 5, TROG 2<strong>01</strong>1, LGBl. 56/2<strong>01</strong>1, ist bei der Festlegung einer Sonderfläche<br />
Beherbergungsgroßbetrieb folgendes zu beurteilen bzw. ist unbeschadet der Aufgaben und Ziele<br />
der örtlichen Raumordnung insbesondere Bedacht zu nehmen auf:<br />
„a) den Stand der touristischen Entwicklung und die bestehenden touristischen Strukturen auf<br />
örtlicher und regionaler Ebene, insbesondere auf das Angebot an Freizeit-, Sport- und sonstigen<br />
Erholungseinrichtungen,<br />
b) den Schutz des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes, insbesondere im Hinblick auf die<br />
Eingliederung der Betriebe in die Siedlungsstruktur,<br />
c) die Gewährleistung einer Boden sparenden Bebauung, insbesondere im Hinblick auf die Größe<br />
der Sonderfläche im Verhältnis zur zulässigen Höchstzahl an Betten und Räumen, im Fall einer<br />
entsprechenden Festlegung nach Abs. 3 zweiter Satz auch im Verhältnis zur zulässigen Höchstzahl<br />
an Gebäuden,<br />
d) die Vermeidung von unzumutbaren und schädlichen Auswirkungen des Verkehrs, insbesondere<br />
im Hinblick auf die Vermeidung einer Überlastung des örtlichen und des regionalen Straßennetzes,<br />
sowie auf das Bestehen einer Verkehrserschließung, die gewährleistet, dass der Verkehr zum und<br />
<strong>vom</strong> jeweiligen Beherbergungsgroßbetrieb Einrichtungen mit besonderen Ruhebedürfnissen, wie<br />
Krankenanstalten, Heime, Kureinrichtungen und dergleichen, sowie Gebiete die überwiegend<br />
Wohnzwecken dienen, nicht oder nur in geringem Ausmaß berührt.<br />
(5) Die Widmung von Sonderflächen für Beherbergungsgroßbetriebe ist nur zulässig, wenn<br />
aufgrund der Eigentümer- und der voraussichtlichen Betreiberverhältnisse ein dauerhaft<br />
wirtschaftlicher Betrieb des Unternehmens zu erwarten ist.“<br />
Diese Punkte werden folgend beurteilt:<br />
ad a)<br />
St. Jakob i. D. ist traditionell das Wintersportzentrum des Bezirks Lienz. Aufgrund des Verlustes an<br />
Gästebetten in den vergangenen Jahren und einer Verschärfung der Konkurrenzsituation innerhalb<br />
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des Bezirkes ist dieser Status gefährdet. Insgesamt sinken die Nächtigungszahlen. Diesem Trend<br />
muss durch ein entsprechend attraktives Angebot entgegengesteuert werden. Dazu gehört neben<br />
anderen touristischen Infrastrukureinrichtungen insbesondere auch eine Erhöhung der Anzahl an<br />
Gästebetten. Dies führt auch zur besseren Auslastung der bestehenden Infrastrukturen.<br />
Investitionen von privaten sind wünschenswert.<br />
ad b)<br />
Die Bebauungsstudie sieht Gebäudemassen und eine Anordnung der Häuser derart vor, die sie sich<br />
an den Umgebungsbestand an- und in die Siedlungsstruktur einpassen. Somit kann eine<br />
Beeinträchtigung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes ausgeschlossen werden.<br />
ad c)<br />
Mit einer Größe des Areals von 13.129 m² und einer vorgesehenen Bebauungsdichte von 0,18<br />
bzw. einem Flächenbedarf von 65,65 m²/Gästebett kann von einer angepassten, zweckmäßigen<br />
und Boden sparenden Bebauung ausgegangen werden.<br />
ad d)<br />
Der Standort liegt am Ortseingang, direkt an die Landesstraße anschließend und unmittelbar<br />
gegenüber der Abfahrt Richtung Talstation Brunnalm-Skigebiet. Damit sind relativ kurze Wege und<br />
relativ geringe Mehrbelastungen durch Individualverkehr der Gäste während ihres Aufenthaltes zu<br />
erwarten, insbesondere in Relation zum bestehenden Verkehrsaufkommen. An An- und<br />
Abreisetagen ist mit 200 zusätzlichen Fahrten zu rechnen, wovon das Ortszentrum und die<br />
Wohnbereiche vollkommen unbeeinflusst bleiben.<br />
ad e)<br />
Aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung geht hervor, dass bei einem Eigenkapitalanteil von 50 %<br />
sowohl die Errichtung als auch der Betrieb der Anlage dauerhaft wirtschaftlich ist. Unter<br />
Berücksichtigung der Eigentümerverhältnisse wird ebenfalls von einem gesicherten Betrieb<br />
ausgegangen.<br />
Hinsichtlich der Zufahrt ist die Einholung einer Stellungnahme der Landesstraßenverwaltung<br />
erforderlich.<br />
Zusammenfassend kann somit folgendes gesagt werden:<br />
Auf Basis der vorliegenden Bebauungsstudie soll ein Chaletdorf mit 200 Gästebetten errichtet<br />
werden. Durch die Auflösung der geplanten Einrichtung in Einzelgebäude, welche aufgrund ihrer<br />
Größen an die Umgebung angepasst sind, soll es möglich sein, eine Beeinträchtigung des Orts-,<br />
Straßen- und Landschaftsbildes sowie etwaige Nutzungskonflikte zu vermeiden. Nutzungskonflikte<br />
sind aufgrund der Erschließung direkt von der Landesstraße und dem Standort auszuschließen. Die<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigt, dass ein langfristig sichergestellter Betrieb möglich ist.<br />
Auflagebeschluss gemäß § 70 TROG 2<strong>01</strong>1:<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke 453, 455, 456/1, 467/2 und 468, KG<br />
St. Jakob i. D., sowie im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 452, KG St. Jakob i. D., von derzeit<br />
Freiland nach § 41 sowie im Bereich einer weiteren Teilfläche des Grundstückes 452, KG St. Jakob i. D,<br />
von derzeit Wohngebiet nach § 38 Abs. 1 in künftig Sonderfläche Beherbergungsgroßbetrieb mit<br />
höchstzulässigen 200 Betten in höchstzulässigen 100 Gästezimmern nach § 48, alle TROG 2<strong>01</strong>1, LGBl.<br />
56/2<strong>01</strong>1<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
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Zweit- und Erlassungsbeschluss:<br />
Gemäß § 70 Abs. 1 TROG 2<strong>01</strong>1 wird gleichzeitig die Beschlussfassung (Erlassung) der Änderung<br />
des Flächenwidmungsplanes beschlossen. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,<br />
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von<br />
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
Zu Punkt 3): (Antragsteller Alois Großgasteiger und Kurt Kleinlercher, dieser<br />
Tagesordnungspunkt wird mit mehrheitlichen Beschluss (2/3 Mehrheit)des Gemeinderates<br />
nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt)<br />
Bürgermeister LA Mag. Gerald Hauser berichtet, dass die Aufsichtsbehörde in einem<br />
Schreiben von heute mitgeteilt hat, der Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des<br />
Grundstückes 636/1 und 636/2 (Kurt Kleinlercher) nur zuzustimmen, wenn durch einen<br />
Bebauungsplan jede bauliche Nutzung jenseits der Baulandgrenze ausgeschlossen wird.<br />
Nachdem die Gemeindeverwaltung erst am heutigen Tage von dieser Forderung erfahren<br />
hatte, konnte der Bebauungsplan für die Grundstücke 636/1 und 636/2 auf der Tagesordnung<br />
nicht berücksichtigt werden. Gemäß § 35 Abs. 3 Tiroler Gemeindeordnung 20<strong>01</strong> darf der<br />
Gemeinderat über Verhandlungsgegenstände, die nicht in der bekannt gegebenen<br />
Tagesordnung enthalten sind, nur abgestimmt werden, wenn der Gemeinderat mit einer<br />
Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder die Dringlichkeit zuerkennt.<br />
GR. Robert Erlsbacher stellt den Antrag bei diesem Tagesordnungspunkt 3 auch für Teilflächen<br />
der Parzellen 636/1 und 636/2 einen Bebauungsplan zu erlassen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
12 Ja Stimmen – 1 Nein Stimme (Michael Ladstätter, Begründung: er ist generell dagegen über<br />
Anträge abzustimmen welche nicht auf der Tagesordnung stehen)<br />
Somit wird dieser Tagesordnungspunkt 3 vollkommen der Tagesordnung entsprechend auf<br />
Teilflächen der Grundstücke 636/1 und 636/2 ausgeweitet.<br />
Der örtliche Raumplaner gibt zum Bebauungsplan im Bereich der Grundstücke 633/1, 634,<br />
635, 636/1 und 636/2, KG St. Jakob i. Def., folgende Stellungnahme ab:<br />
Geplant ist die Übergabe gegenständlicher Grundstücke 633/1, 634 und 635 an einen<br />
weichenden Sohn des Eigentümers. In dem Zusammenhang sollen die Grundstücksgrenzen<br />
verändert werden. Dazu wurde mit Plandatum <strong>vom</strong> 12.12.2<strong>01</strong>1 im Gemeinderat die Änderung<br />
des Flächenwidmungsplanes beschlossen. Im Zuge dessen wurde eine Stellungnahme des<br />
forsttechnischen Dienstes für WLV eingeholt. Diese gutachterliche Stellungnahme <strong>vom</strong><br />
10.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>2, GZl. 749/86-2<strong>01</strong>1, verlangt die Sicherstellung, dass eine Bebauung nicht Richtung<br />
Süden ausgeweitet wird. Dies soll durch gegenständlichen Bebauungsplan erfolgen.<br />
Er sieht deshalb Richtung Süden die Festlegung einer Baugrenzlinie vor, ebenso im Osten zur<br />
Freihaltung des Servitutsweges. Ähnliches gilt auch für das Grundstück 636/2, das auf<br />
Grundstück 636/1 ausgeweitet werden soll, ebenfalls im Zuge der Erbfolgeregelung. Auch hier<br />
wird im Sinne der Vorgaben des forsttechnischen Dienstes für WLV die Baugrenzlinie entlang<br />
der südlichen Fassade des bestehenden Hauses festgelegt.<br />
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Im übrigen sieht der Bebauungsplan eine Straßen- und Baufluchtlinie im Norden vor, die<br />
anderen Festlegungen richten sich nach dem Bestand.<br />
Zusammenfassend lässt sich erklären, dass durch die Baugrenzlinie im Süden die Ausweitung<br />
der Verbauung Richtung Süden verhindert wird, wodurch sich ein Widerspruch zu den<br />
Vorgaben des forsttechnischen Dienstes für WLV vermeiden lässt. In beiden Fällen wird ein<br />
größerer als der Mindestabstand festgelegt, womit kein Widerspruch zu den Bestimmungen<br />
des TROG 2<strong>01</strong>1, LGBl. 56/2<strong>01</strong>1, entsteht.<br />
Auflagebeschluss gemäß § 66 Abs. TROG 2<strong>01</strong>1:<br />
Auflage eines Entwurfs für einen Bebauungsplan im Bereich je einer Teilfläche der Grundstücke<br />
633/1, 634, 635, 636/1 und 636/2, KG St. Jakob i. Def., entsprechend dem Planentwurf der<br />
Architektengemeinschaft Dipl.-Ing. Griessmann – Scherzer – Mayr, 9900 Lienz, Alleestraße 15.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
Zweit- und Erlassungsbeschluss:<br />
Gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2<strong>01</strong>1 wird gleichzeitig die Erlassung des Bebauungsplanes beschlossen.<br />
Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und<br />
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person<br />
oder Stelle abgegeben wird.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
Zu Punkt 4):<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde St. Jakob in Defereggen stimmt mit E I N S T I M M I G<br />
nachstehender Änderung des § 6 Abs. 1 der Satzung des Gemeindeverbandes Öffentlicher<br />
Personennahverkehr Osttirol - kurz "ÖPNV Osttirol" zu:<br />
§ 6<br />
Aufbringung der Mittel<br />
(1) Der durch Einnahmen nicht gedeckte Aufwand und ein allfälliger Überschuss des<br />
Gemeindeverbandes sind auf die <strong>vom</strong> jeweiligen Verlustabdeckungsvertrag betroffenen<br />
Mitgliedsgemeinden jährlich nach folgenden Maßstäben aufzuteilen:<br />
50 % nach der Einwohnerzahl<br />
Die Einwohnerzahl richtet sich nach dem von der Bundesanstalt Statistik Österreich in der<br />
Statistik des Bevölkerungsstandes festgestellten Ergebnis zum Stichtag 31. Oktober, das auf der<br />
Internet-Homepage der Bundesanstalt Statistik Österreich bis zum November des dem Stichtag<br />
nächstfolgenden Kalenderjahres kundzumachen ist, und wirkt mit dem Beginn des dem Stichtag<br />
folgenden übernächsten Kalenderjahres.<br />
50 % nach Finanzkraft im Sinne § 21 Abs. 5 Tiroler Mindestsicherungsgesetz – TMSG<br />
(Finanzkraft II)<br />
Die neue Regelung ist bereits auf die Beiträge 2<strong>01</strong>2 anzuwenden.<br />
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Zu Punkt 5):<br />
Bgm. LA Mag. Gerald Hauser berichtet, dass für den Löscheinsatz des Waldbrandes in der<br />
Trojeralm im Zeitraum von 23.08.2<strong>01</strong>1 bis 27.08.2<strong>01</strong>1 Kosten in Höhe von EUR 134.397,78<br />
entstanden sind. Laut einem Bericht der Polizei haben Mitarbeiter des Maschinenring Service<br />
Tirol im Trojeralmtal Weideräumungsarbeiten durchgeführt. Das entfernte Material wurde auf<br />
Haufen gelegt und zum kontrollierten Abbrand vorbereitet. Zu diesem Zeitpunkt herrschte<br />
Schönwetter – wie auch an den vorhergehenden Tagen – mit hohen Temperaturen und damit<br />
verbundender Trockenheit. Die vorbereiteten Haufen wurden entzündet und offenbar nicht bis<br />
zur gänzlichen Erloschenheit beaufsichtigt. In den späten Nachmittagstunden des 23.08.2<strong>01</strong>1<br />
brannten dann zwei dieser Brandstellen bei bestehendem Wind wieder auf und die neuerliche<br />
Brandentstehung breitet sich in der Folge auf den nordgerichteten Steilhang mit Zirbenwald aus.<br />
Schließlich war eine Fläche von ungefähr 10 – 12 Ha von diesem Brandgeschehen betroffen.<br />
Somit wurde die Brandursuche für diesen Waldbrand von den Brandermittlern der Polizei<br />
eindeutig festgestellt. (Fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst) Nachdem sich der<br />
Maschinenring Service Tirol weigert die entstandenen Kosten zu übernehmen wurde seitens der<br />
Gemeinde St. Jakob der Gemeindeanwalt Mag. Markus Abwerzger beauftragt die entstandenen<br />
Kosten im gerichtlichen Wege geltend zu machen. Die Gemeinderechtsschutzversicherung,<br />
ARAG Rechtsschutz, hat bereits die Deckung der entstehenden Anwaltskosten bestätigt.<br />
Bgm. Hauser hat seit dem Brand laufend bei Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Steixner,<br />
NR Abg. Hermann Gahr (Geschäftsleiter Maschinenring Tirol) und Bezirkshauptfrau Dr. Olga<br />
Reisner interveniert und ersucht eine Lösung zu finden, damit die entstandenen Löschkosten<br />
<strong>vom</strong> Verursacher (Maschinenring Tirol) bzw. <strong>vom</strong> Land oder Bund übernommen werden.<br />
Nachdem eindeutig ein Verursacher laut Polizei feststeht ist es unbegreiflich, dass sich die<br />
Tiroler Versicherer als zuständige Versicherung des Maschinenring Tirol weigert die<br />
entstandenen Kosten zu übernehmen. Die ganze Politik ist mit der derzeitigen Vorgangsweise<br />
unzufrieden. Er hat auch mit LA Andreas Köll und LA Elisabeth Blanik einen gemeinsamen Antrag<br />
für die nächste Landtagssitzung vorbereitet, worin die Tiroler Landesregierung aufgefordert<br />
wird die entstehenden Löschkosten bei Waldbränden umgehend beim Bund einzufordern bzw.<br />
über den Katastrophenfond abzurechnen. Somit sollen die Gemeinden schneller einen<br />
Kostenersatz erhalten. Dieser Antrag wird als Anlage – B- dem Protokoll beigelegt.<br />
Gemeinderat Robert Erlsbacher als Obmann der Agrargemeinschaft St. Jakob berichtet, dass für<br />
den entstandenen Schaden im Zirbenwald ein Schadensgutachten in Auftrag gegeben wurde.<br />
Der entstandene Schaden für die Agrargemeinschaft St. Jakob als Grundeigentümer ist aber<br />
sicherlich eher gering. Die Gemeinde ist bei solchen Einsätzen immer verpflichtet die<br />
entstandenen Kosten vorzufinanzieren. Er verweist auch ausdrücklich darauf hin, dass Bgm.<br />
Hauser im Zuge der Löscharbeiten medial publiziert hat, dass die Gemeinde St. Jakob für diesen<br />
Einsatz in der Trojeralm keinen Cent bezahlen wird.<br />
Bgm. LA Mag. Gerald Hauser stellt zur Diskussion, ob die Gemeinde die Rechnungen nicht zahlen<br />
sollte und sich von den Firmen einfach klagen lassen soll. Der einfachere und seriösere Weg ist<br />
sicherlich die Rechnungen zu bezahlen und diese im Anschluss gerichtlich <strong>vom</strong> Verursacher<br />
einzufordern.<br />
GR. Christoph Fürhapter ist der Meinung, die Rechnungen nicht zu bezahlen und sich gerichtlich<br />
klagen zu lassen.<br />
GR. Hubert Jesacher ist auf jeden Fall für die Aufnahme des Betriebsmittelkredites. Die privaten<br />
Hubschrauberunternehmen haben ihren Auftrag zur vollen Zufriedenheit erfüllt und haben<br />
Prot 1-2<strong>01</strong>2
-10-<br />
einen Anspruch auf die Bezahlung der Rechnungen. Die Anforderung der Hubschrauber erfolgte<br />
über die Landeswarnzentrale im Auftrag der Gemeinde St. Jakob. Für die Rechtsstreitigkeiten<br />
zwischen der Gemeinde St. Jakob und dem Maschinenring Tirol können die privaten<br />
Unternehmen nichts dafür. Sämtliche Kosten müssen aber im gerichtlichen Wege gegenüber<br />
dem Verursacher geltend gemacht werden.<br />
Seitens der Gemeindeverwaltung wurde bei den zwei heimischen Banken ein Angebot für einen<br />
Betriebsmittelkredit in Höhe von EUR 140.000,--, befristet auf 24 Monate, eingeholt.<br />
Die Prüfung der Angebot ergibt nachstehendes Ergebnis:<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Prot 1-2<strong>01</strong>2
-11-<br />
Der Gemeinderat beschließt mit 12 Ja Stimmen und 1 Nein Stimme (Christoph Fürhapter) für die<br />
Zwischenfinanzierung des Waldbrandes „Trojeralm“ einen Betriebsmittelkredit bei der Lienzer<br />
Sparkasse als Bestbieter zu folgenden Konditionen aufzunehmen:<br />
Betriebsmittelrahmen NEU: € 140.000,-- (einhundertvierzigtausend)<br />
Laufzeit bis:<br />
24 Monate<br />
Kondition: 3-Monats-EURIBOR + Aufschlag 1,00 %<br />
Bereitstellungs-Prov. über 0,125 % per Quartal<br />
vierteljährlicher Kontoabschluss über € 9,50<br />
Sicherheiten:<br />
gemeindeamtl. gefertigter Kreditvertrag<br />
Anträge, Anfragen und Allfälliges:<br />
a) Bgm. Gerald Hauser informiert über eine Sitzung der Planungsverbände des Bezirkes<br />
Lienz. Dabei wurde über die geplanten Wasserkraftwerke in Osttirol informiert. Das<br />
Deferegger Kraftwerksprojekt der Talgemeinden ist ein Vorzeigeprojekt und hat<br />
sicherlich die größten Chancen auf Realisierung. Für den Neubau des Hallenbades in<br />
Lienz wird eine bezirksweite Lösung angestrebt. Stadtrat Christian Zanon ist gerne bereit<br />
dem Gemeinderat von St. Jakob das Projekt zu präsentieren. Bgm. Hauser hat im Zuge<br />
dieser Sitzung ersucht in einer der nächsten Bürgermeisterkonferenzen das Deferegger<br />
Heilwasser vorstellen zu dürfen. Sollte sich nämlich der Bezirk hinter das<br />
Heilwasserprojekt stellen, können sicherlich zusätzliche Fördergelder lukriert werden.<br />
b) Bgm. Gerald Hauser bringt dem Gemeinderat die aktualisierte Zusage der<br />
Bedarfszuweisungen für das Jahr 2<strong>01</strong>2 zur Kenntnis. Wie bereits in der letzten Sitzung<br />
berichtet, ist es ihm in persönlichen Verhandlungen mit Landeshauptmann Günter Platter<br />
gelungen zusätzliche Bedarfszuweisungen in Höhe von € 150.000,-- zu bekommen.<br />
c) Bgm. Gerald Hauser berichtet über eine zusätzliche Skibusvereinbarung zwischen der<br />
Gemeinde St. Jakob und der Postbus AG. Speziell in der Hauptsaison ist es notwendig in<br />
der Früh und am Nachmittag zusätzliche Skibusfahrten einzusetzen. Diese zusätzlichen<br />
Kilometer werden separat abgerechnet. Der Tourismusverband nimmt mit den großen<br />
Beherbergungsbetrieben Kontakt auf und versucht speziell bei großen Gruppen den<br />
Transport im Einvernehmen zu regeln. Diese Vereinbarung wurde vorweg von ihm als<br />
Bürgermeister unterfertigt. Er wird versuchen, diese zusätzlichen Kosten nachträglich mit<br />
dem Tourismusverband Osttirol abzurechen.<br />
d) Letzten Freitag wurde mit dem Beirat der Deferegger Heil- und Thermalwasser GmbH.<br />
mit einer Werbeagentur ein Briefing durchgeführt. Es ist geplant weitere Agenturen<br />
einzuladen und aufbauend auf dem Heilwasser eine Marketingstrategie für das<br />
Defereggental aufzubauen (Schneesicherheit, viele Stammgäste, familiäre Atmosphäre,<br />
usw.) Bgm. Hauser hat den Vorschlag eingebracht, dass auch Privatzimmervermieter<br />
welche nicht an der Gesellschaft beteiligt sind, zu den gleichen Bedingungen das Wasser<br />
kaufen können wie für die Gesellschafter und über das Gemeindekontingent<br />
(Gemeindebezugsrecht) abgerechnet wird.<br />
e) Gemeinderat Robert Erlsbacher berichtet über Schäden an der im letzten Jahr neu<br />
asphaltierten Gemeindestraße Feistritz/St. Leonhard. Er ersucht diese Schäden prüfen zu<br />
Prot 1-2<strong>01</strong>2
-12-<br />
lassen und künftig so zu machen, dass diese länger als ein Jahr halten. Bgm. Hauser wird<br />
mit dem Baubezirksamt Lienz Kontakt aufnehmen. Es ist in Planung in diesem Jahr das<br />
Teilstück Gästehaus Burger bis Lackbrücke neu zu asphaltieren. In diesem Zug sind die<br />
Schäden als Gewährleistung auszubessern.<br />
f) Gemeinderat Robert Ladstätter informiert sich über den voraussichtlich geringeren<br />
Abgang in der Jahresrechnung 2<strong>01</strong>1. Bei der Haushaltserstellung im Dezember wurde der<br />
Abgang für das Jahr 2<strong>01</strong>1 noch mit € 140 tsd. höher angegeben. Finanzverwalter Markus<br />
Burger begründet den geringeren Abgang mit zusätzlichen Holzverkäufen, Umbuchungen<br />
bei der Wasserleitung, spätere Abbuchungen von Darlehen usw. Der im Dezember<br />
bekannt gegebene Abgang war nur eine Hochrechnung und wird sich dadurch<br />
entsprechend reduzieren.<br />
g) Bgm. Gerald Hauser bedankt sich bei Bgm.-Stv. Dietmar Hafele für die Unterstützung bei<br />
der Gründung des Vereines „Alpinplattform Defereggental“. Dadurch sollen die<br />
hervorragenden Klettermöglichkeiten im Defereggental künftig touristisch vermehrt<br />
genutzt werden.<br />
h) Bgm. Gerald Hauser informiert über Förderkürzungen des Bundes beim Defmobil. Laut<br />
Bgm. Franz Hopfgartner hat Umweltminister Berlakovich den Nationalpark Hohe Tauern<br />
angewiesen zusätzliche Gelder für die Mobilität zur Verfügung zu stellen. Dabei könnte<br />
auch das Defmobil zusätzlich gefördert und der Abgang der Gemeinden etwas reduziert<br />
werden.<br />
i) Gemeinderat Hubert Jesacher berichtet als Kuratoriumsmitglied beim Nationalpark Hohe<br />
Tauern über Förderkürzungen des Bundes. Dadurch wird es notwendig den Budgetplan<br />
umzuschichten und verschiedene Projekt zurückzustellen.<br />
Ende der Sitzung:<br />
23:45 Uhr<br />
Prot 1-2<strong>01</strong>2
Chaletdorf St. Jakob/Def.<br />
Gemeinderatssitzung am 23.1.2<strong>01</strong>2
Bebauungsstudie<br />
Eckdaten<br />
• 20 Chalets mit jeweils 2 Wohneinheiten,<br />
insgesamt 160 Betten;<br />
• Haupteinheit in zwei Gebäuden – Technik,<br />
Parken, Reception, Personalräume, Küche<br />
und Gastronomie, Wellnessbereich, 26<br />
Gästebetten, Nebenräume (Lager,<br />
Sanitärräume etc.);<br />
• Erschließung am Südwesteck, direkt von<br />
der Landesstraße her.
• Lageplan<br />
Bebauungsstudie
• Haupteinheit<br />
Bebauungsstudie
• Chalets<br />
Bebauungsstudie
• Modellfoto<br />
Bebauungsstudie
• Modellfoto<br />
Bebauungsstudie
Chaletdorf<br />
• Änderung Örtliches Raumordnungskonzept
Chaletdorf<br />
• Änderung Flächenwidmungsplan
Übernahme der Kosten für Hubschraubereinsätze bei Waldbränden<br />
ANTRAG<br />
der Abg. Bgm. Dr. Köll, Bgm. in DI in Blanik, Bgm. KO Mag. Hauser u.a.<br />
betreffend Übernahme der Kosten für Hubschraubereinsätze bei Waldbränden<br />
Die unterfertigten Abgeordneten stellen den<br />
Der Landtag wolle beschließen:<br />
Antrag:<br />
„Die Landesregierung wird aufgefordert an die Bundesregierung mit dem<br />
Ersuchen heranzutreten, aus den dafür vorgesehenen Fonds bzw. Budgetmitteln<br />
die Präventions- und Einsatzkosten von Hubschraubereinsätzen im Zuge der<br />
Bekämpfung von Waldbränden zu tragen. Insbesondere sollen die Gemeinden<br />
nicht mit teilweise mehrjährigen Vorfinanzierungskosten belastet werden bis<br />
eine allfällige Versicherungsleistung, eine Schadenstragung durch den Bund<br />
oder ein allfälliger Regress zum Tragen kommen.“<br />
Weiters wird beantragt, diesen Antrag dem Finanzausschuss, sowie dem Ausschuss<br />
für Rechts-, Gemeinde- und Raumordnungsangelegenheiten zuzuweisen.<br />
B e g r ü n d u n g:<br />
Waldbrände in größerem Ausmaß gehören zu den größeren Katastrophen, die<br />
eine Gemeinde betreffen können. Neben den erstandenen Schäden kann die<br />
Bekämpfung von Walbränden hohe Kosten verursachen.<br />
Grundsätzlich hat die Anforderung eines Hubschraubers über die Landeswarnzentrale<br />
(welche ein Einsatzprotokoll anlegt) bzw. durch den Einsatzleiter im<br />
Auftrag des Bürgermeisters zu erfolgen. Wenn ein Einsatz das Gebiet zweier<br />
oder mehrerer Gemeinden betrifft, erfolgt die Anforderung über den Bezirksfeuerwehrinspektor<br />
oder den/die Bezirkshauptmann/frau bzw. deren Journaldienst<br />
(Kostenträger).<br />
Hubschrauber der Polizei werden nicht verrechnet, beim Einsatz eines privaten<br />
Hubschraubers muss die Rechnung jedoch von der Gemeinde beglichen werden.<br />
Wenn keine privaten Hubschrauber zur Verfügung stehen, können auch Hub-
2<br />
schrauber des Bundesheeres in Form eines Assistenzeinsatzes angefordert<br />
werden, welche die Gemeinden finanziell nicht belasten.<br />
Die Einzahlungsbestätigung für private Hubschrauberkosten muss binnen<br />
6 Wochen nach dem Ereignis bei der zuständigen Bezirksforstinspektion zum<br />
Zwecke der Refundierung gemäß der Tiroler Waldordnung bzw. des Finanz-<br />
Verfassungsgesetzes (Lebensministerium) eingereicht werden.<br />
In jüngster Zeit wurden vermehrt Kosten von Hubschraubereinsätzen, die aus<br />
der Bekämpfung von Waldbränden entstanden sind, nicht mehr <strong>vom</strong> Bund<br />
getragen oder vorfinanziert, wodurch mehrere Gemeinden teilweise finanziell<br />
stark belastet wurden und noch immer werden. Besonders augenscheinlich sind<br />
die Beispiele der Osttiroler Gemeinden St. Jakob in Defereggen (angegebene rd.<br />
€ 145.000.-) oder Kals am Großglockner (angegebene rd. € 250.000.-). Diese<br />
Situation ist unbefriedigend und die finanzielle Belastung für die Gemeinden<br />
untragbar.<br />
Innsbruck, 31. Jänner 2<strong>01</strong>2