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Gemeinderatsprotokoll 01/2012 vom 23.01.2012

Gemeinderatsprotokoll 01/2012 vom 23.01.2012

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Protokoll Nr. 1/2<strong>01</strong>2<br />

Zahl: 004-1/2<strong>01</strong>1<br />

Betr.: Öffentliche Gemeinderatssitzung am 23. Jänner 2<strong>01</strong>2<br />

über die öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, dem 23. Jänner 2<strong>01</strong>2 im Sitzungszimmer<br />

der Gemeinde St. Jakob/Def.<br />

Anwesend:<br />

Gemeinderäte:<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

Bürgermeister LA Mag. Gerald Hauser, Bgm.-Stv. Dietmar Hafele<br />

Gerhard Kleinlercher, Werner Unterkircher, Hubert Jesacher, Manfred<br />

Niederwolfsgruber, Christoph Fürhapter, Robert Ladstätter, Robert<br />

Erlsbacher, Robert Kröll, Michael Ladstätter<br />

Ersatzgemeinderäte: Mario Erlsbacher, Franz Ladstätter<br />

entschuldigt: Mag. Markus Kleinlercher, Albin Unterkircher<br />

Beginn: 20:00 Uhr Ende: 23:45 Uhr<br />

Schriftführer: Hannes Erlsbacher<br />

T a g e s o r d n u n g<br />

1) Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich der Grundstücke 452, 453,<br />

455, 456/1, 467/2, 468, – Auflagebeschluss und Beschlussfassung<br />

2) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke 452, 453, 455,<br />

456/1, 467/2, 468, – Auflagebeschluss und Beschlussfassung<br />

3) Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der<br />

Grundstücke 633/1, 634, 635, 636/1 und 636/2 - Auflagebeschluss und Beschlussfassung<br />

4) Änderung des § 6 Abs. 1 der Satzung des Gemeindeverbandes Öffentlicher<br />

Personennahverkehr Osttirol – Beschlussfassung<br />

5) Aufnahme Betriebsmittelkredit für die Vorfinanzierung der Löschkosten „Waldbrand<br />

Trojeralm“<br />

6) Anträge, Anfragen und Allfälliges<br />

a) Information Bgm. Gerald Hauser – Sitzung Planungsverbände<br />

b) Information Bgm. Gerald Hauser – Zusätzliche Bedarfszuweisungen 2<strong>01</strong>2<br />

c) Information Bgm. Gerald Hauser – Skibusvereinbarung<br />

d) Information Bgm. Gerald Hauser – Heil- und Thermalwasser GmbH.<br />

e) Bericht GR. Robert Erlsbacher – Asphaltschäden Gemeindestraße St.<br />

Leonhard/Feistritz<br />

f) Anfrage GR. Robert Ladstätter – Abgang Jahresrechnung 2<strong>01</strong>1<br />

g) Information Bgm. Gerald Hauser – Vereinsgründung Alpinplattform Defereggental<br />

h) Bericht Bgm. Gerald Hauser – Förderkürzungen des Klimafonds beim Projekt Defmobil<br />

i) Bericht GR. Hubert Jesacher – Förderkürzungen des Bundes beim Nationalpark Hohe<br />

Tauern<br />

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Sitzungsverlauf:<br />

Ersatzgemeinderat Franz Ladstätter wird gemäß § 28 TGO 20<strong>01</strong> als Gemeinderat angelobt.<br />

Zu Punkt 1): (Antragsteller Heinz Schultz)<br />

Bgm. LA Mag. Gerald Hauser begrüßt den örtlichen Raumplaner DI Wolfgang Mayr zu der heutigen<br />

Gemeinderatsitzung. Herr DI Mayr hat im Auftrag von Heinz Schultz ein Umfeldmodell für die<br />

betreffende Konzeptänderung erarbeitet. Das Projekt wird an Hand einer Power Point<br />

Präsentation vorgestellt. Die Präsentation wird dem Protokoll als Anlage – A – beigelegt.<br />

Bgm. LA Mag. Gerald Hauser gibt dem Gemeinderat einen kurzen Rückblick in diesem<br />

Widmungsverfahren. Im Mai 2<strong>01</strong>1 hat Dr. Bert Singer von der Bezirkshauptmannschaft bei einem<br />

Gespräch im Gemeindeamt mitgeteilt, dass er überlegt, den Kauf aufgrund der fehlenden<br />

Baulandwidmung rückabzuwickeln. Bgm. Hauser hat darauf Herrn Dr. Singer ersucht, den Kauf<br />

nicht rückabzuwickeln, sondern Herrn Heinz Schultz die Chance zu geben, bei einem vernünftigen<br />

Projekt den Grundstückskauf doch noch grundbücherlich abzuwickeln. Bgm. Hauser hat somit eine<br />

Rückabwicklung des außerbücherlichen Grundstückkaufes verhindert.<br />

Der Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes <strong>vom</strong> 16.11.2<strong>01</strong>0 wurde umgehend an den<br />

örtlichen Raumplaner DI Wolfgang Mayr mit der Bitte weitergeleitet, dass die notwendigen<br />

Unterlagen so rasch wie möglich mit Schultz vorbereitet werden. Bgm. Hauser stellt nochmals klar,<br />

dass Projekt nie verhindert oder irgendetwas verzögert zu haben. In einem persönlichen Gespräch<br />

im Herbst 2<strong>01</strong>1 hat er Heinz Schultz mitgeteilt die im § 48 Tiroler Raumordnungsgesetz 2<strong>01</strong>1<br />

geforderten Unterlagen vorzulegen, damit das örtliche Raumordnungsgesetz im öffentlichen<br />

Interesse als Grundlage für die Flächenwidmungsplanänderung geändert werden kann. Am 22.<br />

Dezember 2<strong>01</strong>1 sind die Unterlagen beim Gemeindeamt eingelangt. Aufgrund der einstimmigen<br />

Wohlmeinung des Gemeinderates im August 2<strong>01</strong>1, künftig bei allen touristischen Großprojekten<br />

ein Umfeldmodell einzufordern, wurde mit den Widmungsunterlagen auch ein maßstabgetreues<br />

Modell vorgelegt. Im Interesse des Dorbildes hat Bgm. Hauser bereits im Vorfeld angeregt das<br />

Haupthaus zu teilen und zwei Objekte zu errichten, damit der Baukörper nicht zu massiv wirkt.<br />

Abschließend berichtet Bgm. Hauser regelmäßig mit Heinz Schultz in Kontakt zu stehen. Er ist sehr<br />

interessiert, dass die Gemeinde St. Jakob mit Schultz ein vernünftiges Projekt realisiert.<br />

Raumplaner DI Wolfgang Mayr bestätigt die Ausführungen von Bgm. LA Mag. Gerald Hauser. Es<br />

war eine gute Vorgangsweise ein Modell zu verlangen und er kann dazu den Gemeinderat nur<br />

gratulieren. Die Häuser sind den umliegenden nachempfunden, mit Satteldach und Holzteilen an<br />

der Fassade sowie Balkon. Die Zufahrten im Westen und Osten dienen ausschließlich als Zufahrt<br />

für die Einsatzfahrzeuge und sollten auch mit einem Boller versperrt werden.<br />

GR. Michael Ladstätter spricht die Zufahrtsproblematik in diesem Bereich an. In den letzten Jahren<br />

war es nicht möglich eine zusätzliche Einfahrt zu realisieren bzw. wurde sogar eine Zufahrt eine<br />

Zeit lang gesperrt. Sollte die Landesstraße einer zusätzlichen Zufahrt zustimmen, kann es ihm nur<br />

recht sein. Weiters wird von ihm angeregt, bei Realsierung dieses Projektes in diesem Bereich eine<br />

50 Km/h Beschränkung zu beantragen.<br />

GR. Manfred Niederwolfsgruber erkundigt sich über die Zufahrt und den Bauzeitplan.<br />

GR. Robert Erlsbacher berichtet, dass die im Modell ersichtliche Straße zwischen den bestehenden<br />

Häusern Außerrotte 32 (Mathias Erlsbacher) und seinem Wirtschaftsgebäude („vlg. Jargel“) in der<br />

Natur wegen den Höhenunterschieden nicht realisierbar ist. Derzeit besteht ein Gehweg und ist<br />

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ein solcher auch zukünftig kein Problem. Laut Raumplaner DI Mayr ist zwischen diesen beiden<br />

Häusern keine befahrbare Straße geplant bzw. für das vorliegende Projekt auch nicht notwendig.<br />

Der örtliche Raumplaner gibt zur Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich der<br />

Grundstücke 452, 453, 455, 456/1, 467/2 und 468, KG St. Jakob i. Def., folgende Stellungnahme ab:<br />

Geplant ist die Errichtung eines Chaletdorfes mit 200 Gästebetten auf den gegenständlichen<br />

Grundstücken 452, 453, 455, 456/1, 467/2 und 468. Die Fläche wurde <strong>vom</strong> Skizentrum St. Jakob,<br />

welche außerbücherliche Eigentümerin ist, zu dem Zweck käuflich erworben. Zur<br />

grundbücherlichen Eintragung ist die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

Voraussetzung.<br />

Basis dafür ist eine Bebauungsstudie, welche eine Zentraleinheit, bestehend aus zwei Gebäuden,<br />

in welchen Rezeption, Personalräume, Gastronomie, Wellnessbereich inkl. Schwimmbad, die<br />

erforderlichen Stellplätze, Technik- und Nebenräume sowie 13 Appartements vorgesehen sind.<br />

Des weiteren sind die 20 Chalets mit jeweils 2 Wohneinheiten geplant. Die Erschließung erfolgt<br />

von Süden, die Zufahrten für Einsatzfahrzeuge münden in den bestehenden nördlichen Weg (Gste.<br />

1613 und 1614). Die vorhandenen Feuchtflächen im Süden werden von einer Bebauung<br />

freigehalten. Die Größe und Anordnung sowie die Gestaltung der Gebäude orientieren sich am<br />

Umgebungsmodell.<br />

Im gültigen örtlichen Raumordnungskonzept liegt der gegenständliche Bereich in einer<br />

Freihaltefläche Landschaftsbild (FA), d.h. es ist hier keine bauliche Entwicklung vorgesehen. Damit<br />

ist die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes Voraussetzung für die Ausweisung einer<br />

Sonderfläche.<br />

Eine Änderung des ÖRKs ist im Sinne des § 32 Abs. 2, TROG 2<strong>01</strong>1, LGBl. 56/2<strong>01</strong>1, zulässig, wenn:<br />

a) wichtige im öffentlichen Interesse gelegene Gründe hierfür vorliegen und die Änderung<br />

den Zielen der örtlichen Raumordnung nicht widerspricht,<br />

b) die Änderung im Interesse der besseren Erreichung der Ziele der örtlichen Raumordnung<br />

gelegen ist, weil sich die für die örtliche Raumordnung bedeutsamen Gegebenheiten in einem<br />

wesentlichen Punkt geändert haben oder sich im Nachhinein herausstellt, dass diese<br />

Gegebenheiten in einem wesentlichen Punkt zutreffend angenommen worden sind,<br />

c) es sich nur um eine geringfügige Änderung der für einen bestimmten Zweck<br />

freizuhaltende Gebiete, Bereiche oder Grundflächen oder der für die weitere bauliche Entwicklung<br />

bestehenden Grenzen handelt oder die Änderung sonst zur Schaffung von für bestimmte<br />

Bauvorhaben ausreichend großen Bauplätzen erforderlich ist und die Änderung weiters den Zielen<br />

der örtlichen Raumordnung nicht widerspricht.<br />

In gegenständlichem Fall wird mit wichtigem öffentlichen Interesse argumentiert. St. Jakob/Def. ist<br />

klar touristisch orientiert und braucht einen Fortschritt im touristischen Bereich, welcher sowohl<br />

eine Erhöhung der Bettenanzahlen als auch eine Modernisierung bestehender Betriebe und<br />

diverse Freizeitinfrastrukturen benötigt. Andernfalls werden das bestehende Skigebiet aber auch<br />

die Ambitionen mit der Heilwasserverwertung nicht gesichert werden können. In dem Sinne wären<br />

ca. 500 zusätzliche Gästebetten wünschenswert, wie auch Investitionen von Privaten.<br />

Durch die Einpassung der Gebäude in die bestehende Siedlungsstruktur und aufgrund der<br />

massenmäßigen sowie gestalterischen Anpassung an die Umgebung kann eine Beeinträchtigung<br />

des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes ausgeschlossen werden. Die Verkehrsaufschließung,<br />

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gepaart mit der verkehrsberuhigten Gestaltung des Chaletdorfes an sich, erfolgt derart, dass<br />

Nutzungskonflikte weitgehend ausgeschlossen werden können. Die Wasserversorgung erfolgt aus<br />

der kommunalen Anlage oder Wassergenossenschaft, der Anschluss an das Fernwärmenetz ist<br />

vorgesehen.<br />

Hinsichtlich der Zufahrt ist die Einholung einer Stellungnahme der Landesstraßenverwaltung<br />

Voraussetzung.<br />

Zusammenfassend kann also folgendes gesagt werden:<br />

Auf Basis der vorliegenden Bebauungsstudie soll ein Chaletdorf mit 200 Gästebetten errichtet<br />

werden. Durch die Bebauungsstudie soll es möglich sein, eine Beeinträchtigung des Orts-, Straßenund<br />

Landschaftsbildes sowie etwaige Nutzungskonflikte zu vermeiden. Aufgrund der Festlegungen<br />

im gültigen örtlichen Raumordnungskonzept ist dessen Änderung Voraussetzung für eine<br />

Sonderflächenwidmung.<br />

Bgm. LA Mag. Gerald Hause bedankt sich bei Raumplaner DI Wolfgang Mayr für seinen Einsatz und<br />

die sehr gute Vorbereitung dieser Konzeptänderung.<br />

Auflagebeschluss gemäß § 70 TROG 2<strong>01</strong>1:<br />

Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich der Grundstücke 452, 453, 455,<br />

456/1, 467/2 und 468, KG St. Jakob i. D., von derzeit Freihaltefläche Landschaftsbild (FA) sowie im<br />

Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 452, KG St. Jakob i. D., von derzeit baulicher<br />

Entwicklungsbereich für Hauptnutzung Wohnen „W11“ in künftig baulicher Entwicklungsbereich<br />

für Hauptnutzung Tourismus, Zähler 8.<br />

Die Beschreibung der Konzeptflächen lautet folgend:<br />

T08:<br />

Baulicher Entwicklungsbereich für touristische Nutzung zur Errichtung eines Chaletdorfes, dem<br />

vorliegenden Konzept folgend. Die Widmung ist als Sonderfläche Beherbergungsbetrieb mit<br />

höchstzulässigen 200 Betten vorgesehen, wobei im Hinblick auf die Verträglichkeit zur Umgebung<br />

eine max. 10 % höhere Bettenanzahl möglich sein wird.<br />

Einstimmiger Beschluss.<br />

Zweit- und Erlassungsbeschluss:<br />

Gemäß § 70 Abs. 1 TROG 2<strong>01</strong>1 wird gleichzeitig die Beschlussfassung (Erlassung) der Änderung<br />

des Flächenwidmungsplanes beschlossen. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,<br />

wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von<br />

einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.<br />

Einstimmiger Beschluss<br />

Zu Punkt 2): (Antragsteller Heinz Schultz)<br />

Der örtliche Raumplaner gibt zur Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der<br />

Grundstücke 452, 453, 455, 456/1, 467/2 und 468, KG St. Jakob i. Def., folgende Stellungnahme ab:<br />

Geplant ist die Errichtung eines Chaletdorfes mit 200 Gästebetten auf den gegenständlichen<br />

Grundstücken 452, 453, 455, 456/1, 467/2 und 468. Die Fläche wurde <strong>vom</strong> Skizentrum St. Jakob,<br />

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welche außerbücherliche Eigentümerin ist, zu dem Zweck käuflich erworben. Zur<br />

grundbücherlichen Eintragung ist die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

Voraussetzung<br />

Basis dafür ist eine Bebauungsstudie, die eine Zentraleinheit, bestehend aus zwei Gebäuden, in<br />

welchen Rezeption, Personalräume, Gastronomie, Wellnessbereich inkl. Schwimmbad, die<br />

erforderlichen Stellplätze, Technik- und Nebenräume sowie 13 Appartements untergebracht sind,<br />

vorsieht. Des weiteren sind die 20 Chalets mit jeweils 2 Wohneinheiten geplant. Die Erschließung<br />

erfolgt von Süden, die Zufahrten für Einsatzfahrzeuge münden in den bestehenden nördlichen<br />

bzw. östlichen Weg (Gste. 1613 und 1614). Die vorhandenen Feuchtflächen im Süden werden von<br />

einer Bebauung freigehalten. Die Größe und Anordnung sowie die Gestaltung der Gebäude<br />

orientieren sich am Umgebungsbestand.<br />

Aufgrund der gültigen Festlegungen im örtlichen Raumordnungskonzept ist dessen Änderung<br />

Voraussetzung für gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes Da mehr als 150<br />

Gästebetten in mehr als 75 Gästezimmern vorgesehen werden, ist die Widmung einer<br />

Sonderfläche Beherbergungsgroßbetrieb notwendig. In einer derartigen Sonderfläche sieht das<br />

TROG 2<strong>01</strong>1 die Festlegung der höchstzulässigen Anzahl der Gästebetten und –zimmer zwingend<br />

vor. Die Festlegung der höchstzulässigen Anzahl der Gebäude ist möglich, da es sich um ein<br />

Chaletdorf handelt, was zur Vermeidung der Errichtung von Großbaukörpern an der Ortseinfahrt<br />

führt, was raumplanerisch jedenfalls notwendig erscheint, wird für unnotwendig gehalten.<br />

Lt. § 48 Abs. 4 und 5, TROG 2<strong>01</strong>1, LGBl. 56/2<strong>01</strong>1, ist bei der Festlegung einer Sonderfläche<br />

Beherbergungsgroßbetrieb folgendes zu beurteilen bzw. ist unbeschadet der Aufgaben und Ziele<br />

der örtlichen Raumordnung insbesondere Bedacht zu nehmen auf:<br />

„a) den Stand der touristischen Entwicklung und die bestehenden touristischen Strukturen auf<br />

örtlicher und regionaler Ebene, insbesondere auf das Angebot an Freizeit-, Sport- und sonstigen<br />

Erholungseinrichtungen,<br />

b) den Schutz des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes, insbesondere im Hinblick auf die<br />

Eingliederung der Betriebe in die Siedlungsstruktur,<br />

c) die Gewährleistung einer Boden sparenden Bebauung, insbesondere im Hinblick auf die Größe<br />

der Sonderfläche im Verhältnis zur zulässigen Höchstzahl an Betten und Räumen, im Fall einer<br />

entsprechenden Festlegung nach Abs. 3 zweiter Satz auch im Verhältnis zur zulässigen Höchstzahl<br />

an Gebäuden,<br />

d) die Vermeidung von unzumutbaren und schädlichen Auswirkungen des Verkehrs, insbesondere<br />

im Hinblick auf die Vermeidung einer Überlastung des örtlichen und des regionalen Straßennetzes,<br />

sowie auf das Bestehen einer Verkehrserschließung, die gewährleistet, dass der Verkehr zum und<br />

<strong>vom</strong> jeweiligen Beherbergungsgroßbetrieb Einrichtungen mit besonderen Ruhebedürfnissen, wie<br />

Krankenanstalten, Heime, Kureinrichtungen und dergleichen, sowie Gebiete die überwiegend<br />

Wohnzwecken dienen, nicht oder nur in geringem Ausmaß berührt.<br />

(5) Die Widmung von Sonderflächen für Beherbergungsgroßbetriebe ist nur zulässig, wenn<br />

aufgrund der Eigentümer- und der voraussichtlichen Betreiberverhältnisse ein dauerhaft<br />

wirtschaftlicher Betrieb des Unternehmens zu erwarten ist.“<br />

Diese Punkte werden folgend beurteilt:<br />

ad a)<br />

St. Jakob i. D. ist traditionell das Wintersportzentrum des Bezirks Lienz. Aufgrund des Verlustes an<br />

Gästebetten in den vergangenen Jahren und einer Verschärfung der Konkurrenzsituation innerhalb<br />

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des Bezirkes ist dieser Status gefährdet. Insgesamt sinken die Nächtigungszahlen. Diesem Trend<br />

muss durch ein entsprechend attraktives Angebot entgegengesteuert werden. Dazu gehört neben<br />

anderen touristischen Infrastrukureinrichtungen insbesondere auch eine Erhöhung der Anzahl an<br />

Gästebetten. Dies führt auch zur besseren Auslastung der bestehenden Infrastrukturen.<br />

Investitionen von privaten sind wünschenswert.<br />

ad b)<br />

Die Bebauungsstudie sieht Gebäudemassen und eine Anordnung der Häuser derart vor, die sie sich<br />

an den Umgebungsbestand an- und in die Siedlungsstruktur einpassen. Somit kann eine<br />

Beeinträchtigung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes ausgeschlossen werden.<br />

ad c)<br />

Mit einer Größe des Areals von 13.129 m² und einer vorgesehenen Bebauungsdichte von 0,18<br />

bzw. einem Flächenbedarf von 65,65 m²/Gästebett kann von einer angepassten, zweckmäßigen<br />

und Boden sparenden Bebauung ausgegangen werden.<br />

ad d)<br />

Der Standort liegt am Ortseingang, direkt an die Landesstraße anschließend und unmittelbar<br />

gegenüber der Abfahrt Richtung Talstation Brunnalm-Skigebiet. Damit sind relativ kurze Wege und<br />

relativ geringe Mehrbelastungen durch Individualverkehr der Gäste während ihres Aufenthaltes zu<br />

erwarten, insbesondere in Relation zum bestehenden Verkehrsaufkommen. An An- und<br />

Abreisetagen ist mit 200 zusätzlichen Fahrten zu rechnen, wovon das Ortszentrum und die<br />

Wohnbereiche vollkommen unbeeinflusst bleiben.<br />

ad e)<br />

Aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung geht hervor, dass bei einem Eigenkapitalanteil von 50 %<br />

sowohl die Errichtung als auch der Betrieb der Anlage dauerhaft wirtschaftlich ist. Unter<br />

Berücksichtigung der Eigentümerverhältnisse wird ebenfalls von einem gesicherten Betrieb<br />

ausgegangen.<br />

Hinsichtlich der Zufahrt ist die Einholung einer Stellungnahme der Landesstraßenverwaltung<br />

erforderlich.<br />

Zusammenfassend kann somit folgendes gesagt werden:<br />

Auf Basis der vorliegenden Bebauungsstudie soll ein Chaletdorf mit 200 Gästebetten errichtet<br />

werden. Durch die Auflösung der geplanten Einrichtung in Einzelgebäude, welche aufgrund ihrer<br />

Größen an die Umgebung angepasst sind, soll es möglich sein, eine Beeinträchtigung des Orts-,<br />

Straßen- und Landschaftsbildes sowie etwaige Nutzungskonflikte zu vermeiden. Nutzungskonflikte<br />

sind aufgrund der Erschließung direkt von der Landesstraße und dem Standort auszuschließen. Die<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigt, dass ein langfristig sichergestellter Betrieb möglich ist.<br />

Auflagebeschluss gemäß § 70 TROG 2<strong>01</strong>1:<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke 453, 455, 456/1, 467/2 und 468, KG<br />

St. Jakob i. D., sowie im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 452, KG St. Jakob i. D., von derzeit<br />

Freiland nach § 41 sowie im Bereich einer weiteren Teilfläche des Grundstückes 452, KG St. Jakob i. D,<br />

von derzeit Wohngebiet nach § 38 Abs. 1 in künftig Sonderfläche Beherbergungsgroßbetrieb mit<br />

höchstzulässigen 200 Betten in höchstzulässigen 100 Gästezimmern nach § 48, alle TROG 2<strong>01</strong>1, LGBl.<br />

56/2<strong>01</strong>1<br />

Einstimmiger Beschluss<br />

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Zweit- und Erlassungsbeschluss:<br />

Gemäß § 70 Abs. 1 TROG 2<strong>01</strong>1 wird gleichzeitig die Beschlussfassung (Erlassung) der Änderung<br />

des Flächenwidmungsplanes beschlossen. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,<br />

wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von<br />

einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.<br />

Einstimmiger Beschluss<br />

Zu Punkt 3): (Antragsteller Alois Großgasteiger und Kurt Kleinlercher, dieser<br />

Tagesordnungspunkt wird mit mehrheitlichen Beschluss (2/3 Mehrheit)des Gemeinderates<br />

nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt)<br />

Bürgermeister LA Mag. Gerald Hauser berichtet, dass die Aufsichtsbehörde in einem<br />

Schreiben von heute mitgeteilt hat, der Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des<br />

Grundstückes 636/1 und 636/2 (Kurt Kleinlercher) nur zuzustimmen, wenn durch einen<br />

Bebauungsplan jede bauliche Nutzung jenseits der Baulandgrenze ausgeschlossen wird.<br />

Nachdem die Gemeindeverwaltung erst am heutigen Tage von dieser Forderung erfahren<br />

hatte, konnte der Bebauungsplan für die Grundstücke 636/1 und 636/2 auf der Tagesordnung<br />

nicht berücksichtigt werden. Gemäß § 35 Abs. 3 Tiroler Gemeindeordnung 20<strong>01</strong> darf der<br />

Gemeinderat über Verhandlungsgegenstände, die nicht in der bekannt gegebenen<br />

Tagesordnung enthalten sind, nur abgestimmt werden, wenn der Gemeinderat mit einer<br />

Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder die Dringlichkeit zuerkennt.<br />

GR. Robert Erlsbacher stellt den Antrag bei diesem Tagesordnungspunkt 3 auch für Teilflächen<br />

der Parzellen 636/1 und 636/2 einen Bebauungsplan zu erlassen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

12 Ja Stimmen – 1 Nein Stimme (Michael Ladstätter, Begründung: er ist generell dagegen über<br />

Anträge abzustimmen welche nicht auf der Tagesordnung stehen)<br />

Somit wird dieser Tagesordnungspunkt 3 vollkommen der Tagesordnung entsprechend auf<br />

Teilflächen der Grundstücke 636/1 und 636/2 ausgeweitet.<br />

Der örtliche Raumplaner gibt zum Bebauungsplan im Bereich der Grundstücke 633/1, 634,<br />

635, 636/1 und 636/2, KG St. Jakob i. Def., folgende Stellungnahme ab:<br />

Geplant ist die Übergabe gegenständlicher Grundstücke 633/1, 634 und 635 an einen<br />

weichenden Sohn des Eigentümers. In dem Zusammenhang sollen die Grundstücksgrenzen<br />

verändert werden. Dazu wurde mit Plandatum <strong>vom</strong> 12.12.2<strong>01</strong>1 im Gemeinderat die Änderung<br />

des Flächenwidmungsplanes beschlossen. Im Zuge dessen wurde eine Stellungnahme des<br />

forsttechnischen Dienstes für WLV eingeholt. Diese gutachterliche Stellungnahme <strong>vom</strong><br />

10.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>2, GZl. 749/86-2<strong>01</strong>1, verlangt die Sicherstellung, dass eine Bebauung nicht Richtung<br />

Süden ausgeweitet wird. Dies soll durch gegenständlichen Bebauungsplan erfolgen.<br />

Er sieht deshalb Richtung Süden die Festlegung einer Baugrenzlinie vor, ebenso im Osten zur<br />

Freihaltung des Servitutsweges. Ähnliches gilt auch für das Grundstück 636/2, das auf<br />

Grundstück 636/1 ausgeweitet werden soll, ebenfalls im Zuge der Erbfolgeregelung. Auch hier<br />

wird im Sinne der Vorgaben des forsttechnischen Dienstes für WLV die Baugrenzlinie entlang<br />

der südlichen Fassade des bestehenden Hauses festgelegt.<br />

Prot 1-2<strong>01</strong>2


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Im übrigen sieht der Bebauungsplan eine Straßen- und Baufluchtlinie im Norden vor, die<br />

anderen Festlegungen richten sich nach dem Bestand.<br />

Zusammenfassend lässt sich erklären, dass durch die Baugrenzlinie im Süden die Ausweitung<br />

der Verbauung Richtung Süden verhindert wird, wodurch sich ein Widerspruch zu den<br />

Vorgaben des forsttechnischen Dienstes für WLV vermeiden lässt. In beiden Fällen wird ein<br />

größerer als der Mindestabstand festgelegt, womit kein Widerspruch zu den Bestimmungen<br />

des TROG 2<strong>01</strong>1, LGBl. 56/2<strong>01</strong>1, entsteht.<br />

Auflagebeschluss gemäß § 66 Abs. TROG 2<strong>01</strong>1:<br />

Auflage eines Entwurfs für einen Bebauungsplan im Bereich je einer Teilfläche der Grundstücke<br />

633/1, 634, 635, 636/1 und 636/2, KG St. Jakob i. Def., entsprechend dem Planentwurf der<br />

Architektengemeinschaft Dipl.-Ing. Griessmann – Scherzer – Mayr, 9900 Lienz, Alleestraße 15.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmiger Beschluss<br />

Zweit- und Erlassungsbeschluss:<br />

Gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2<strong>01</strong>1 wird gleichzeitig die Erlassung des Bebauungsplanes beschlossen.<br />

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und<br />

Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person<br />

oder Stelle abgegeben wird.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmiger Beschluss<br />

Zu Punkt 4):<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde St. Jakob in Defereggen stimmt mit E I N S T I M M I G<br />

nachstehender Änderung des § 6 Abs. 1 der Satzung des Gemeindeverbandes Öffentlicher<br />

Personennahverkehr Osttirol - kurz "ÖPNV Osttirol" zu:<br />

§ 6<br />

Aufbringung der Mittel<br />

(1) Der durch Einnahmen nicht gedeckte Aufwand und ein allfälliger Überschuss des<br />

Gemeindeverbandes sind auf die <strong>vom</strong> jeweiligen Verlustabdeckungsvertrag betroffenen<br />

Mitgliedsgemeinden jährlich nach folgenden Maßstäben aufzuteilen:<br />

50 % nach der Einwohnerzahl<br />

Die Einwohnerzahl richtet sich nach dem von der Bundesanstalt Statistik Österreich in der<br />

Statistik des Bevölkerungsstandes festgestellten Ergebnis zum Stichtag 31. Oktober, das auf der<br />

Internet-Homepage der Bundesanstalt Statistik Österreich bis zum November des dem Stichtag<br />

nächstfolgenden Kalenderjahres kundzumachen ist, und wirkt mit dem Beginn des dem Stichtag<br />

folgenden übernächsten Kalenderjahres.<br />

50 % nach Finanzkraft im Sinne § 21 Abs. 5 Tiroler Mindestsicherungsgesetz – TMSG<br />

(Finanzkraft II)<br />

Die neue Regelung ist bereits auf die Beiträge 2<strong>01</strong>2 anzuwenden.<br />

Prot 1-2<strong>01</strong>2


-9-<br />

Zu Punkt 5):<br />

Bgm. LA Mag. Gerald Hauser berichtet, dass für den Löscheinsatz des Waldbrandes in der<br />

Trojeralm im Zeitraum von 23.08.2<strong>01</strong>1 bis 27.08.2<strong>01</strong>1 Kosten in Höhe von EUR 134.397,78<br />

entstanden sind. Laut einem Bericht der Polizei haben Mitarbeiter des Maschinenring Service<br />

Tirol im Trojeralmtal Weideräumungsarbeiten durchgeführt. Das entfernte Material wurde auf<br />

Haufen gelegt und zum kontrollierten Abbrand vorbereitet. Zu diesem Zeitpunkt herrschte<br />

Schönwetter – wie auch an den vorhergehenden Tagen – mit hohen Temperaturen und damit<br />

verbundender Trockenheit. Die vorbereiteten Haufen wurden entzündet und offenbar nicht bis<br />

zur gänzlichen Erloschenheit beaufsichtigt. In den späten Nachmittagstunden des 23.08.2<strong>01</strong>1<br />

brannten dann zwei dieser Brandstellen bei bestehendem Wind wieder auf und die neuerliche<br />

Brandentstehung breitet sich in der Folge auf den nordgerichteten Steilhang mit Zirbenwald aus.<br />

Schließlich war eine Fläche von ungefähr 10 – 12 Ha von diesem Brandgeschehen betroffen.<br />

Somit wurde die Brandursuche für diesen Waldbrand von den Brandermittlern der Polizei<br />

eindeutig festgestellt. (Fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst) Nachdem sich der<br />

Maschinenring Service Tirol weigert die entstandenen Kosten zu übernehmen wurde seitens der<br />

Gemeinde St. Jakob der Gemeindeanwalt Mag. Markus Abwerzger beauftragt die entstandenen<br />

Kosten im gerichtlichen Wege geltend zu machen. Die Gemeinderechtsschutzversicherung,<br />

ARAG Rechtsschutz, hat bereits die Deckung der entstehenden Anwaltskosten bestätigt.<br />

Bgm. Hauser hat seit dem Brand laufend bei Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Steixner,<br />

NR Abg. Hermann Gahr (Geschäftsleiter Maschinenring Tirol) und Bezirkshauptfrau Dr. Olga<br />

Reisner interveniert und ersucht eine Lösung zu finden, damit die entstandenen Löschkosten<br />

<strong>vom</strong> Verursacher (Maschinenring Tirol) bzw. <strong>vom</strong> Land oder Bund übernommen werden.<br />

Nachdem eindeutig ein Verursacher laut Polizei feststeht ist es unbegreiflich, dass sich die<br />

Tiroler Versicherer als zuständige Versicherung des Maschinenring Tirol weigert die<br />

entstandenen Kosten zu übernehmen. Die ganze Politik ist mit der derzeitigen Vorgangsweise<br />

unzufrieden. Er hat auch mit LA Andreas Köll und LA Elisabeth Blanik einen gemeinsamen Antrag<br />

für die nächste Landtagssitzung vorbereitet, worin die Tiroler Landesregierung aufgefordert<br />

wird die entstehenden Löschkosten bei Waldbränden umgehend beim Bund einzufordern bzw.<br />

über den Katastrophenfond abzurechnen. Somit sollen die Gemeinden schneller einen<br />

Kostenersatz erhalten. Dieser Antrag wird als Anlage – B- dem Protokoll beigelegt.<br />

Gemeinderat Robert Erlsbacher als Obmann der Agrargemeinschaft St. Jakob berichtet, dass für<br />

den entstandenen Schaden im Zirbenwald ein Schadensgutachten in Auftrag gegeben wurde.<br />

Der entstandene Schaden für die Agrargemeinschaft St. Jakob als Grundeigentümer ist aber<br />

sicherlich eher gering. Die Gemeinde ist bei solchen Einsätzen immer verpflichtet die<br />

entstandenen Kosten vorzufinanzieren. Er verweist auch ausdrücklich darauf hin, dass Bgm.<br />

Hauser im Zuge der Löscharbeiten medial publiziert hat, dass die Gemeinde St. Jakob für diesen<br />

Einsatz in der Trojeralm keinen Cent bezahlen wird.<br />

Bgm. LA Mag. Gerald Hauser stellt zur Diskussion, ob die Gemeinde die Rechnungen nicht zahlen<br />

sollte und sich von den Firmen einfach klagen lassen soll. Der einfachere und seriösere Weg ist<br />

sicherlich die Rechnungen zu bezahlen und diese im Anschluss gerichtlich <strong>vom</strong> Verursacher<br />

einzufordern.<br />

GR. Christoph Fürhapter ist der Meinung, die Rechnungen nicht zu bezahlen und sich gerichtlich<br />

klagen zu lassen.<br />

GR. Hubert Jesacher ist auf jeden Fall für die Aufnahme des Betriebsmittelkredites. Die privaten<br />

Hubschrauberunternehmen haben ihren Auftrag zur vollen Zufriedenheit erfüllt und haben<br />

Prot 1-2<strong>01</strong>2


-10-<br />

einen Anspruch auf die Bezahlung der Rechnungen. Die Anforderung der Hubschrauber erfolgte<br />

über die Landeswarnzentrale im Auftrag der Gemeinde St. Jakob. Für die Rechtsstreitigkeiten<br />

zwischen der Gemeinde St. Jakob und dem Maschinenring Tirol können die privaten<br />

Unternehmen nichts dafür. Sämtliche Kosten müssen aber im gerichtlichen Wege gegenüber<br />

dem Verursacher geltend gemacht werden.<br />

Seitens der Gemeindeverwaltung wurde bei den zwei heimischen Banken ein Angebot für einen<br />

Betriebsmittelkredit in Höhe von EUR 140.000,--, befristet auf 24 Monate, eingeholt.<br />

Die Prüfung der Angebot ergibt nachstehendes Ergebnis:<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Prot 1-2<strong>01</strong>2


-11-<br />

Der Gemeinderat beschließt mit 12 Ja Stimmen und 1 Nein Stimme (Christoph Fürhapter) für die<br />

Zwischenfinanzierung des Waldbrandes „Trojeralm“ einen Betriebsmittelkredit bei der Lienzer<br />

Sparkasse als Bestbieter zu folgenden Konditionen aufzunehmen:<br />

Betriebsmittelrahmen NEU: € 140.000,-- (einhundertvierzigtausend)<br />

Laufzeit bis:<br />

24 Monate<br />

Kondition: 3-Monats-EURIBOR + Aufschlag 1,00 %<br />

Bereitstellungs-Prov. über 0,125 % per Quartal<br />

vierteljährlicher Kontoabschluss über € 9,50<br />

Sicherheiten:<br />

gemeindeamtl. gefertigter Kreditvertrag<br />

Anträge, Anfragen und Allfälliges:<br />

a) Bgm. Gerald Hauser informiert über eine Sitzung der Planungsverbände des Bezirkes<br />

Lienz. Dabei wurde über die geplanten Wasserkraftwerke in Osttirol informiert. Das<br />

Deferegger Kraftwerksprojekt der Talgemeinden ist ein Vorzeigeprojekt und hat<br />

sicherlich die größten Chancen auf Realisierung. Für den Neubau des Hallenbades in<br />

Lienz wird eine bezirksweite Lösung angestrebt. Stadtrat Christian Zanon ist gerne bereit<br />

dem Gemeinderat von St. Jakob das Projekt zu präsentieren. Bgm. Hauser hat im Zuge<br />

dieser Sitzung ersucht in einer der nächsten Bürgermeisterkonferenzen das Deferegger<br />

Heilwasser vorstellen zu dürfen. Sollte sich nämlich der Bezirk hinter das<br />

Heilwasserprojekt stellen, können sicherlich zusätzliche Fördergelder lukriert werden.<br />

b) Bgm. Gerald Hauser bringt dem Gemeinderat die aktualisierte Zusage der<br />

Bedarfszuweisungen für das Jahr 2<strong>01</strong>2 zur Kenntnis. Wie bereits in der letzten Sitzung<br />

berichtet, ist es ihm in persönlichen Verhandlungen mit Landeshauptmann Günter Platter<br />

gelungen zusätzliche Bedarfszuweisungen in Höhe von € 150.000,-- zu bekommen.<br />

c) Bgm. Gerald Hauser berichtet über eine zusätzliche Skibusvereinbarung zwischen der<br />

Gemeinde St. Jakob und der Postbus AG. Speziell in der Hauptsaison ist es notwendig in<br />

der Früh und am Nachmittag zusätzliche Skibusfahrten einzusetzen. Diese zusätzlichen<br />

Kilometer werden separat abgerechnet. Der Tourismusverband nimmt mit den großen<br />

Beherbergungsbetrieben Kontakt auf und versucht speziell bei großen Gruppen den<br />

Transport im Einvernehmen zu regeln. Diese Vereinbarung wurde vorweg von ihm als<br />

Bürgermeister unterfertigt. Er wird versuchen, diese zusätzlichen Kosten nachträglich mit<br />

dem Tourismusverband Osttirol abzurechen.<br />

d) Letzten Freitag wurde mit dem Beirat der Deferegger Heil- und Thermalwasser GmbH.<br />

mit einer Werbeagentur ein Briefing durchgeführt. Es ist geplant weitere Agenturen<br />

einzuladen und aufbauend auf dem Heilwasser eine Marketingstrategie für das<br />

Defereggental aufzubauen (Schneesicherheit, viele Stammgäste, familiäre Atmosphäre,<br />

usw.) Bgm. Hauser hat den Vorschlag eingebracht, dass auch Privatzimmervermieter<br />

welche nicht an der Gesellschaft beteiligt sind, zu den gleichen Bedingungen das Wasser<br />

kaufen können wie für die Gesellschafter und über das Gemeindekontingent<br />

(Gemeindebezugsrecht) abgerechnet wird.<br />

e) Gemeinderat Robert Erlsbacher berichtet über Schäden an der im letzten Jahr neu<br />

asphaltierten Gemeindestraße Feistritz/St. Leonhard. Er ersucht diese Schäden prüfen zu<br />

Prot 1-2<strong>01</strong>2


-12-<br />

lassen und künftig so zu machen, dass diese länger als ein Jahr halten. Bgm. Hauser wird<br />

mit dem Baubezirksamt Lienz Kontakt aufnehmen. Es ist in Planung in diesem Jahr das<br />

Teilstück Gästehaus Burger bis Lackbrücke neu zu asphaltieren. In diesem Zug sind die<br />

Schäden als Gewährleistung auszubessern.<br />

f) Gemeinderat Robert Ladstätter informiert sich über den voraussichtlich geringeren<br />

Abgang in der Jahresrechnung 2<strong>01</strong>1. Bei der Haushaltserstellung im Dezember wurde der<br />

Abgang für das Jahr 2<strong>01</strong>1 noch mit € 140 tsd. höher angegeben. Finanzverwalter Markus<br />

Burger begründet den geringeren Abgang mit zusätzlichen Holzverkäufen, Umbuchungen<br />

bei der Wasserleitung, spätere Abbuchungen von Darlehen usw. Der im Dezember<br />

bekannt gegebene Abgang war nur eine Hochrechnung und wird sich dadurch<br />

entsprechend reduzieren.<br />

g) Bgm. Gerald Hauser bedankt sich bei Bgm.-Stv. Dietmar Hafele für die Unterstützung bei<br />

der Gründung des Vereines „Alpinplattform Defereggental“. Dadurch sollen die<br />

hervorragenden Klettermöglichkeiten im Defereggental künftig touristisch vermehrt<br />

genutzt werden.<br />

h) Bgm. Gerald Hauser informiert über Förderkürzungen des Bundes beim Defmobil. Laut<br />

Bgm. Franz Hopfgartner hat Umweltminister Berlakovich den Nationalpark Hohe Tauern<br />

angewiesen zusätzliche Gelder für die Mobilität zur Verfügung zu stellen. Dabei könnte<br />

auch das Defmobil zusätzlich gefördert und der Abgang der Gemeinden etwas reduziert<br />

werden.<br />

i) Gemeinderat Hubert Jesacher berichtet als Kuratoriumsmitglied beim Nationalpark Hohe<br />

Tauern über Förderkürzungen des Bundes. Dadurch wird es notwendig den Budgetplan<br />

umzuschichten und verschiedene Projekt zurückzustellen.<br />

Ende der Sitzung:<br />

23:45 Uhr<br />

Prot 1-2<strong>01</strong>2


Chaletdorf St. Jakob/Def.<br />

Gemeinderatssitzung am 23.1.2<strong>01</strong>2


Bebauungsstudie<br />

Eckdaten<br />

• 20 Chalets mit jeweils 2 Wohneinheiten,<br />

insgesamt 160 Betten;<br />

• Haupteinheit in zwei Gebäuden – Technik,<br />

Parken, Reception, Personalräume, Küche<br />

und Gastronomie, Wellnessbereich, 26<br />

Gästebetten, Nebenräume (Lager,<br />

Sanitärräume etc.);<br />

• Erschließung am Südwesteck, direkt von<br />

der Landesstraße her.


• Lageplan<br />

Bebauungsstudie


• Haupteinheit<br />

Bebauungsstudie


• Chalets<br />

Bebauungsstudie


• Modellfoto<br />

Bebauungsstudie


• Modellfoto<br />

Bebauungsstudie


Chaletdorf<br />

• Änderung Örtliches Raumordnungskonzept


Chaletdorf<br />

• Änderung Flächenwidmungsplan


Übernahme der Kosten für Hubschraubereinsätze bei Waldbränden<br />

ANTRAG<br />

der Abg. Bgm. Dr. Köll, Bgm. in DI in Blanik, Bgm. KO Mag. Hauser u.a.<br />

betreffend Übernahme der Kosten für Hubschraubereinsätze bei Waldbränden<br />

Die unterfertigten Abgeordneten stellen den<br />

Der Landtag wolle beschließen:<br />

Antrag:<br />

„Die Landesregierung wird aufgefordert an die Bundesregierung mit dem<br />

Ersuchen heranzutreten, aus den dafür vorgesehenen Fonds bzw. Budgetmitteln<br />

die Präventions- und Einsatzkosten von Hubschraubereinsätzen im Zuge der<br />

Bekämpfung von Waldbränden zu tragen. Insbesondere sollen die Gemeinden<br />

nicht mit teilweise mehrjährigen Vorfinanzierungskosten belastet werden bis<br />

eine allfällige Versicherungsleistung, eine Schadenstragung durch den Bund<br />

oder ein allfälliger Regress zum Tragen kommen.“<br />

Weiters wird beantragt, diesen Antrag dem Finanzausschuss, sowie dem Ausschuss<br />

für Rechts-, Gemeinde- und Raumordnungsangelegenheiten zuzuweisen.<br />

B e g r ü n d u n g:<br />

Waldbrände in größerem Ausmaß gehören zu den größeren Katastrophen, die<br />

eine Gemeinde betreffen können. Neben den erstandenen Schäden kann die<br />

Bekämpfung von Walbränden hohe Kosten verursachen.<br />

Grundsätzlich hat die Anforderung eines Hubschraubers über die Landeswarnzentrale<br />

(welche ein Einsatzprotokoll anlegt) bzw. durch den Einsatzleiter im<br />

Auftrag des Bürgermeisters zu erfolgen. Wenn ein Einsatz das Gebiet zweier<br />

oder mehrerer Gemeinden betrifft, erfolgt die Anforderung über den Bezirksfeuerwehrinspektor<br />

oder den/die Bezirkshauptmann/frau bzw. deren Journaldienst<br />

(Kostenträger).<br />

Hubschrauber der Polizei werden nicht verrechnet, beim Einsatz eines privaten<br />

Hubschraubers muss die Rechnung jedoch von der Gemeinde beglichen werden.<br />

Wenn keine privaten Hubschrauber zur Verfügung stehen, können auch Hub-


2<br />

schrauber des Bundesheeres in Form eines Assistenzeinsatzes angefordert<br />

werden, welche die Gemeinden finanziell nicht belasten.<br />

Die Einzahlungsbestätigung für private Hubschrauberkosten muss binnen<br />

6 Wochen nach dem Ereignis bei der zuständigen Bezirksforstinspektion zum<br />

Zwecke der Refundierung gemäß der Tiroler Waldordnung bzw. des Finanz-<br />

Verfassungsgesetzes (Lebensministerium) eingereicht werden.<br />

In jüngster Zeit wurden vermehrt Kosten von Hubschraubereinsätzen, die aus<br />

der Bekämpfung von Waldbränden entstanden sind, nicht mehr <strong>vom</strong> Bund<br />

getragen oder vorfinanziert, wodurch mehrere Gemeinden teilweise finanziell<br />

stark belastet wurden und noch immer werden. Besonders augenscheinlich sind<br />

die Beispiele der Osttiroler Gemeinden St. Jakob in Defereggen (angegebene rd.<br />

€ 145.000.-) oder Kals am Großglockner (angegebene rd. € 250.000.-). Diese<br />

Situation ist unbefriedigend und die finanzielle Belastung für die Gemeinden<br />

untragbar.<br />

Innsbruck, 31. Jänner 2<strong>01</strong>2

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