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Gemeinderatsprotokoll 01/2012 vom 23.01.2012

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Übernahme der Kosten für Hubschraubereinsätze bei Waldbränden<br />

ANTRAG<br />

der Abg. Bgm. Dr. Köll, Bgm. in DI in Blanik, Bgm. KO Mag. Hauser u.a.<br />

betreffend Übernahme der Kosten für Hubschraubereinsätze bei Waldbränden<br />

Die unterfertigten Abgeordneten stellen den<br />

Der Landtag wolle beschließen:<br />

Antrag:<br />

„Die Landesregierung wird aufgefordert an die Bundesregierung mit dem<br />

Ersuchen heranzutreten, aus den dafür vorgesehenen Fonds bzw. Budgetmitteln<br />

die Präventions- und Einsatzkosten von Hubschraubereinsätzen im Zuge der<br />

Bekämpfung von Waldbränden zu tragen. Insbesondere sollen die Gemeinden<br />

nicht mit teilweise mehrjährigen Vorfinanzierungskosten belastet werden bis<br />

eine allfällige Versicherungsleistung, eine Schadenstragung durch den Bund<br />

oder ein allfälliger Regress zum Tragen kommen.“<br />

Weiters wird beantragt, diesen Antrag dem Finanzausschuss, sowie dem Ausschuss<br />

für Rechts-, Gemeinde- und Raumordnungsangelegenheiten zuzuweisen.<br />

B e g r ü n d u n g:<br />

Waldbrände in größerem Ausmaß gehören zu den größeren Katastrophen, die<br />

eine Gemeinde betreffen können. Neben den erstandenen Schäden kann die<br />

Bekämpfung von Walbränden hohe Kosten verursachen.<br />

Grundsätzlich hat die Anforderung eines Hubschraubers über die Landeswarnzentrale<br />

(welche ein Einsatzprotokoll anlegt) bzw. durch den Einsatzleiter im<br />

Auftrag des Bürgermeisters zu erfolgen. Wenn ein Einsatz das Gebiet zweier<br />

oder mehrerer Gemeinden betrifft, erfolgt die Anforderung über den Bezirksfeuerwehrinspektor<br />

oder den/die Bezirkshauptmann/frau bzw. deren Journaldienst<br />

(Kostenträger).<br />

Hubschrauber der Polizei werden nicht verrechnet, beim Einsatz eines privaten<br />

Hubschraubers muss die Rechnung jedoch von der Gemeinde beglichen werden.<br />

Wenn keine privaten Hubschrauber zur Verfügung stehen, können auch Hub-

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