Gemeinderatsprotokoll 01/2012 vom 23.01.2012
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Übernahme der Kosten für Hubschraubereinsätze bei Waldbränden<br />
ANTRAG<br />
der Abg. Bgm. Dr. Köll, Bgm. in DI in Blanik, Bgm. KO Mag. Hauser u.a.<br />
betreffend Übernahme der Kosten für Hubschraubereinsätze bei Waldbränden<br />
Die unterfertigten Abgeordneten stellen den<br />
Der Landtag wolle beschließen:<br />
Antrag:<br />
„Die Landesregierung wird aufgefordert an die Bundesregierung mit dem<br />
Ersuchen heranzutreten, aus den dafür vorgesehenen Fonds bzw. Budgetmitteln<br />
die Präventions- und Einsatzkosten von Hubschraubereinsätzen im Zuge der<br />
Bekämpfung von Waldbränden zu tragen. Insbesondere sollen die Gemeinden<br />
nicht mit teilweise mehrjährigen Vorfinanzierungskosten belastet werden bis<br />
eine allfällige Versicherungsleistung, eine Schadenstragung durch den Bund<br />
oder ein allfälliger Regress zum Tragen kommen.“<br />
Weiters wird beantragt, diesen Antrag dem Finanzausschuss, sowie dem Ausschuss<br />
für Rechts-, Gemeinde- und Raumordnungsangelegenheiten zuzuweisen.<br />
B e g r ü n d u n g:<br />
Waldbrände in größerem Ausmaß gehören zu den größeren Katastrophen, die<br />
eine Gemeinde betreffen können. Neben den erstandenen Schäden kann die<br />
Bekämpfung von Walbränden hohe Kosten verursachen.<br />
Grundsätzlich hat die Anforderung eines Hubschraubers über die Landeswarnzentrale<br />
(welche ein Einsatzprotokoll anlegt) bzw. durch den Einsatzleiter im<br />
Auftrag des Bürgermeisters zu erfolgen. Wenn ein Einsatz das Gebiet zweier<br />
oder mehrerer Gemeinden betrifft, erfolgt die Anforderung über den Bezirksfeuerwehrinspektor<br />
oder den/die Bezirkshauptmann/frau bzw. deren Journaldienst<br />
(Kostenträger).<br />
Hubschrauber der Polizei werden nicht verrechnet, beim Einsatz eines privaten<br />
Hubschraubers muss die Rechnung jedoch von der Gemeinde beglichen werden.<br />
Wenn keine privaten Hubschrauber zur Verfügung stehen, können auch Hub-