Leitfaden Präsentation - Walddörfer Gymnasium
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<strong>Walddörfer</strong>-<strong>Gymnasium</strong> - <strong>Leitfaden</strong> PRÄSENTATIONEN 15<br />
oder dem Sinn nach entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht.“<br />
Bei jeder unkommentierten Nutzung fremder Texte, Bilder, Karten etc. handelt<br />
es sich um einen Täuschungsversuch. In der Abiturprüfung führt ein Täuschungsversuch<br />
zum Ausschluss von der Abiturprüfung. Wenn die Täuschung<br />
später entdeckt wird, kann das Abitur auch nachträglich aberkannt werden. 15<br />
In der Prüfungsordnung ist vorgeschrieben, dass die Dokumentation für die Abiturprüfung<br />
vorzulegen ist. Diese Regelung gilt am <strong>Walddörfer</strong>-<strong>Gymnasium</strong> auch<br />
für alle <strong>Präsentation</strong>sleistungen, die einer Klausur gleichgestellt werden.<br />
8. Ablauf auf dem Weg zur <strong>Präsentation</strong>sprüfung im Abitur<br />
Im 1. Semester: Zu Beginn dieses Semesters legst du die <strong>Präsentation</strong>sleistung,<br />
mit der du eine Klausur ersetzen willst, in einem Fach deiner Wahl nach Rücksprache<br />
mit dem Fachlehrer fest. 16 Hierzu gibt es beim Abteilungsleiter Oberstufe<br />
ein Formblatt.<br />
Du lernst die Anforderungen für eine <strong>Präsentation</strong>sleistung in den Seminarzeiten<br />
deines Profils kennen und beginnst ein Portfolio zu führen. Geübt werden die zu<br />
erwerbenden Kompetenzen in allen Fächern.<br />
Im 2. Semester werden die meisten <strong>Präsentation</strong>sleistungen als Klausurersatz für<br />
das laufende Schuljahr gehalten.<br />
Am Anfang des 3. Semesters wählest du erneut ein Fach, in dem du eine Klausur<br />
mit einer <strong>Präsentation</strong>sleistung ersetzen willst. Gleichzeitig legst du auch<br />
deine Prüfungsfächer fest. 17<br />
Zu einem von der Schule festgesetzten Termin kannst du ein Prüfungsgebiet angeben.<br />
Zwei Wochen vor dem Termin der Abiturprüfung im 4. Prüfungsfach erhältst<br />
du das Thema für deine <strong>Präsentation</strong>sprüfung, wenn du dich für diese Prüfungsform<br />
entschieden hast. Eine Woche vor dem Prüfungstermin gibst du die<br />
schriftliche Dokumentation ab.<br />
15 APO-AH, § 28,2: „Die zuständige Behörde kann einen Prüfling, der während der Prüfung<br />
täuscht, zu täuschen versucht, bei einem Täuschungsversuch hilft oder in anderer Weise die ordnungsgemäße<br />
Durchführung der Prüfung behindert, von der weiteren Teilnahme an der Abiturprüfung<br />
ausschließen oder anordnen, dass er einen Teil oder mehrere Teile der Prüfung wiederholt.<br />
In der Regel setzt der Prüfling die Prüfung bis zur Entscheidung der zuständigen Behörde<br />
fort.“<br />
APO-AH, §28,3: Wird die Pflichtwidrigkeit, die zum Ausschluss berechtigt hätte, erst nach der<br />
Prüfung festgestellt, kann die Abiturprüfung nachträglich für nicht bestanden erklärt werden.<br />
Die Entscheidung trifft die zuständige Behörde innerhalb von fünf Jahren seit dem Datum des<br />
Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife. Das Zeugnis wird eingezogen.<br />
16 Vgl. Bildungsplan gymnasiale Oberstufe, Aufgabengebiete, Hamburg 2009, Seite 8.<br />
17 APO-AH, § 20,4: Der Prüfling wählt seine Prüfungsfächer einschließlich des profilgebenden<br />
Fachs, an dem sich die Prüfung im Profilbereich orientiert, zu Beginn des dritten Semesters.