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Leitfaden Präsentation - Walddörfer Gymnasium

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<strong>Walddörfer</strong>-<strong>Gymnasium</strong> - <strong>Leitfaden</strong> PRÄSENTATIONEN 15<br />

oder dem Sinn nach entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht.“<br />

Bei jeder unkommentierten Nutzung fremder Texte, Bilder, Karten etc. handelt<br />

es sich um einen Täuschungsversuch. In der Abiturprüfung führt ein Täuschungsversuch<br />

zum Ausschluss von der Abiturprüfung. Wenn die Täuschung<br />

später entdeckt wird, kann das Abitur auch nachträglich aberkannt werden. 15<br />

In der Prüfungsordnung ist vorgeschrieben, dass die Dokumentation für die Abiturprüfung<br />

vorzulegen ist. Diese Regelung gilt am <strong>Walddörfer</strong>-<strong>Gymnasium</strong> auch<br />

für alle <strong>Präsentation</strong>sleistungen, die einer Klausur gleichgestellt werden.<br />

8. Ablauf auf dem Weg zur <strong>Präsentation</strong>sprüfung im Abitur<br />

Im 1. Semester: Zu Beginn dieses Semesters legst du die <strong>Präsentation</strong>sleistung,<br />

mit der du eine Klausur ersetzen willst, in einem Fach deiner Wahl nach Rücksprache<br />

mit dem Fachlehrer fest. 16 Hierzu gibt es beim Abteilungsleiter Oberstufe<br />

ein Formblatt.<br />

Du lernst die Anforderungen für eine <strong>Präsentation</strong>sleistung in den Seminarzeiten<br />

deines Profils kennen und beginnst ein Portfolio zu führen. Geübt werden die zu<br />

erwerbenden Kompetenzen in allen Fächern.<br />

Im 2. Semester werden die meisten <strong>Präsentation</strong>sleistungen als Klausurersatz für<br />

das laufende Schuljahr gehalten.<br />

Am Anfang des 3. Semesters wählest du erneut ein Fach, in dem du eine Klausur<br />

mit einer <strong>Präsentation</strong>sleistung ersetzen willst. Gleichzeitig legst du auch<br />

deine Prüfungsfächer fest. 17<br />

Zu einem von der Schule festgesetzten Termin kannst du ein Prüfungsgebiet angeben.<br />

Zwei Wochen vor dem Termin der Abiturprüfung im 4. Prüfungsfach erhältst<br />

du das Thema für deine <strong>Präsentation</strong>sprüfung, wenn du dich für diese Prüfungsform<br />

entschieden hast. Eine Woche vor dem Prüfungstermin gibst du die<br />

schriftliche Dokumentation ab.<br />

15 APO-AH, § 28,2: „Die zuständige Behörde kann einen Prüfling, der während der Prüfung<br />

täuscht, zu täuschen versucht, bei einem Täuschungsversuch hilft oder in anderer Weise die ordnungsgemäße<br />

Durchführung der Prüfung behindert, von der weiteren Teilnahme an der Abiturprüfung<br />

ausschließen oder anordnen, dass er einen Teil oder mehrere Teile der Prüfung wiederholt.<br />

In der Regel setzt der Prüfling die Prüfung bis zur Entscheidung der zuständigen Behörde<br />

fort.“<br />

APO-AH, §28,3: Wird die Pflichtwidrigkeit, die zum Ausschluss berechtigt hätte, erst nach der<br />

Prüfung festgestellt, kann die Abiturprüfung nachträglich für nicht bestanden erklärt werden.<br />

Die Entscheidung trifft die zuständige Behörde innerhalb von fünf Jahren seit dem Datum des<br />

Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife. Das Zeugnis wird eingezogen.<br />

16 Vgl. Bildungsplan gymnasiale Oberstufe, Aufgabengebiete, Hamburg 2009, Seite 8.<br />

17 APO-AH, § 20,4: Der Prüfling wählt seine Prüfungsfächer einschließlich des profilgebenden<br />

Fachs, an dem sich die Prüfung im Profilbereich orientiert, zu Beginn des dritten Semesters.

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