Lehrbuch zum Sonderlehrgang Pyrotechnik - Pyrotechnikerschule ...
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58 <strong>Lehrbuch</strong> <strong>zum</strong> staatlich anerkannten <strong>Sonderlehrgang</strong> <strong>Pyrotechnik</strong><br />
5. Spezialzündungen für Sprengeffekte<br />
Vorbemerkung: Man unterscheidet zwischen den Begriffen Zünden<br />
und Anzünden. Von Anzünden ist dann zu sprechen, wenn<br />
es sich um den Beginn der chemischen Reaktion mit einer Umsetzungsgeschwindigkeit<br />
von weniger als 1.000m/sec handelt.<br />
Dazu zählen alle pyrotechnischen Gegenstände sowie alle<br />
schwarzpulverhaltigen Mischungen. Von Zünden spricht man,<br />
wenn die Umsetzungsgeschwindigkeit über 1.000 m/sec beträgt<br />
und somit detonativ ist.<br />
Sprengeffekt-Ladungen können gezündet oder angezündet werden<br />
durch Verwendung von:<br />
– Schwarzpulveranzündschnur (Stoppine)<br />
– Elektrischen Anzündern (bisher Brennzünder)<br />
– Filmeffektzündern<br />
– Elektrischen Zündern (bisher Sprengzünder)<br />
– Anzündschnurzündern (Anzündschnur mit Sprengkapseln)<br />
– Sprengschnur<br />
Die elektrische Zündung wird am häufigsten eingesetzt, da hier<br />
vor allem der Zündzeitpunkt und eine Zündfolge exakt festgelegt<br />
werden kann. Zum Zünden von Sprengladungen sind A-Zünder<br />
wegen ihrer Empfindlichkeit in Deutschland seit 1973 nicht<br />
mehr zulässig (1. SprengV § 27), für Sprengeffektladungen gilt<br />
diese Einschränkung jedoch nicht.<br />
Elektrische Anzünder, wie in der <strong>Pyrotechnik</strong> üblich, dürfen für<br />
Sprengpulver bei Sprengarbeiten (spezielle Sorten von Schwarzpulver)<br />
entsprechend der BGV C 24, § 17 nicht verwendet werden.<br />
Stattdessen werden Pulveranzünder verwendet; das sind<br />
elektrische Anzünder mit Schwarzpulverbeiladung. Auch diese<br />
Einschränkung gilt nicht für Sprengeffekte.<br />
Obwohl diese beiden Regelungen nicht für den Filmpyrotechniker<br />
zutreffend sind, weil dieser ja nicht sprengen darf, sollte<br />
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