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Verein für Jugendhilfe eV Bamberg

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VfJ 1998<br />

______________________________________________________________________<br />

Arbeitsbelastung <strong>für</strong> uns an (weniger als fünf Prozent unserer Arbeitszeit). Vom Jugendstaatsanwalt<br />

wurden uns nur sieben Verfahren (Vorjahr neun) zugewiesen. Ein zusätzliches Verfahren basierte auf<br />

Zuweisung eines Jugendrichters. In diesen acht Verfahren wurde mit zehn Verdächtigen Kontakt<br />

hergestellt. Drei Beschuldigte meldeten sich von sich aus zu einem TOA-Versuch bei uns (werden jedoch<br />

bei den absoluten Zuweisungszahlen nicht berücksichtigt), weshalb wir zwei weitere Verfahren<br />

bearbeiteten. In den zusammengefaßt zehn Verfahren wurde neben den 13 Tätern versucht, mit 12<br />

Geschädigten Kontakt herzustellen.<br />

Von den zehn Verfahren<br />

Ä wurde einmal der TOA-Versuch abgebrochen, weil der Verdächtige nicht (teil-) geständig war;<br />

Ä wurde zweimal der TOA-Versuch abgebrochen, da die Geschädigten nicht zum Kontakt mit uns als<br />

neutrale Schlichter bereit waren. In einem Fall meldete sich die Geschädigte überhaupt nicht, im<br />

anderen Fall konnte nur Kontakt zum Rechtsanwalt, nicht aber zum Geschädigten persönlich<br />

hergestellt werden. Die Verhandlung sollte nur über den Anwalt erfolgen;<br />

Ä wurde einmal bei zwei Selbstmeldern der TOA-Versuch abgebrochen, da einige der Geschädigten<br />

unbekannt blieben und deshalb der Staatsanwalt eine Weiterführung nicht be<strong>für</strong>wortete;<br />

Ä wurde zweimal der TOA-Versuch abgebrochen, da durch privaten Ausgleich vor Einleitung des<br />

TOAs <strong>für</strong> die Geschädigten eine ausreichende Befriedung erreicht wurde;<br />

Ä wurde zweimal der TOA-Versuch erfolgreich beendet;<br />

Ä war der TOA-Versuch bei einem Selbstmelder in zwei Anklagepunkten erfolgreich;<br />

Ä ist ein Verfahren immer noch in Bearbeitung.<br />

In allen drei erfolgreich beendeten Verfahren wurde jeweils ein Darlehen gewährt (von DM 300,- bis DM<br />

669,- mit einem Gesamtvolumen von DM 1.419.-). Alle drei Darlehen wurden bereits vollständig wieder<br />

zurückbezahlt, womit die Rückzahlungsmoral weiterhin als gut bezeichnet werden kann.<br />

Die drei durch Zuweisung erfolgreich abgeschlossenen Versuche wurden eingestellt nach §§ 45 II und III<br />

und 47 I JGG. Bei einem Ausgleichsverfahren konnte der TOA in nur zwei der drei Anklagepunkte<br />

durchgeführt werden, weshalb ein Urteil gesprochen wurde.<br />

3.2 Besonderheiten<br />

Die geringen Zuweisungszahlen zum TOA betrachten wir mit gemischten Gefühlen. Einerseits erscheint<br />

uns der TOA nach wie vor als die probateste Reaktion auf (Jugend-) Straffälligkeit, weshalb wir uns<br />

natürlich eine möglichst hohe Zuweisungszahl wünschen. Auf der anderen Seite müssen wir zugeben,<br />

daß wir aufgrund der Arbeitsbelastung in den anderen Bereichen im letzten Jahr gar nicht mehr Fälle<br />

hätten bewältigen können.<br />

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