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Kindergeld in Japan - Deutsche Schule Tokyo Yokohama

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S E R V I C E<br />

Cash for Kids: <br />

So beantragen Sie <strong>in</strong> <strong>Japan</strong> <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong><br />

Seit Beg<strong>in</strong>n des laufenden Fiskaljahres steht allen japanischen Familien e<strong>in</strong><br />

monatliches <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong> von 13.000 Yen pro K<strong>in</strong>d zu. Auch deutsche Eltern,<br />

die <strong>in</strong> <strong>Japan</strong> leben, können die Leistungen <strong>in</strong> Anspruch nehmen. Wir sagen<br />

Ihnen, was Sie beim Antrag beachten müssen.<br />

Von Georg Schleithoff, Ernst & Young Sh<strong>in</strong>nihon Tax, <strong>Tokyo</strong><br />

V<br />

iele japanische Eltern haben lange<br />

darauf gewartet. Jetzt ist es soweit.<br />

Seit Juni wird <strong>in</strong> <strong>Japan</strong> <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong> (kodomo<br />

teate) ausgezahlt. Die E<strong>in</strong>führung<br />

e<strong>in</strong>es <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong>es gehörte zu den ersten<br />

e<strong>in</strong>gelösten Wahlversprechen der DPJ-<br />

Regierung.<br />

Auch <strong>in</strong> <strong>Japan</strong> gemeldete deutsche<br />

und Schweizer Eltern s<strong>in</strong>d ab dem 1. April<br />

2010 zum Empfang des neu e<strong>in</strong>geführten<br />

japanischen <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong>s berechtigt.<br />

Zugleich können deutsche Familien, die<br />

<strong>in</strong> Deutschland e<strong>in</strong>en weiteren Wohnsitz<br />

führen, unter bestimmten Voraussetzungen<br />

deutsches <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong> beziehen.<br />

<strong>Deutsche</strong>s <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong> wird künftig <strong>in</strong> der<br />

Höhe gekürzt, <strong>in</strong> der japanisches <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong><br />

beansprucht werden kann.<br />

Das <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong> beträgt pro K<strong>in</strong>d und<br />

Monat 13.000 Yen. Der <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong>anspruch<br />

besteht bis zum Abschluss der<br />

japanischen Mittelschule, das heißt<br />

höchstens bis zu dem 31. März, der dem<br />

15. Geburtstag des K<strong>in</strong>des folgt. E<strong>in</strong>e Verdoppelung<br />

des <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong>s im Jahr 2011<br />

ist beabsichtigt, derzeit jedoch gesetzlich<br />

nicht bestimmt. <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong> wird auch<br />

für K<strong>in</strong>der, die sich außerhalb <strong>Japan</strong>s aufhalten<br />

und für die weitere Nachweise<br />

erbracht werden, gewährt.<br />

Antrag bei den Ortsämtern<br />

<strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong> ist mit e<strong>in</strong>em amtlichen Formular<br />

zu beantragen. Um die Bezugsberechtigung<br />

zum 1. April 2010 sicherzustellen,<br />

müssen Anträge bis zum 30.<br />

September 2010 gestellt werden. Die Formulare<br />

s<strong>in</strong>d bereits beziehungsweise werden<br />

derzeit verschickt. Die Formulare s<strong>in</strong>d<br />

auch bei den zuständigen Ortsämtern<br />

(kuyakusho) erhältlich oder können im<br />

Internet abgerufen werden (siehe Infobox<br />

rechts).<br />

Die Stadt <strong>Yokohama</strong> bietet nur e<strong>in</strong><br />

ausgefülltes Musterformular, dafür aber<br />

e<strong>in</strong>e Anleitung <strong>in</strong> englischer Sprache an.<br />

1 Grund zur Freude: Auch ausländische K<strong>in</strong>der<br />

erhalten japanisches <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong><br />

Diese Anleitung gibt nützliche H<strong>in</strong>weise,<br />

die auch für andere Geme<strong>in</strong>den gelten,<br />

zum Beispiel zur Art des Unterschreibens,<br />

zum Siegel (hanko), der Bezugnahme auf<br />

Adressen oder zur Namensschreibweise<br />

entsprechend der Alien Registration Card.<br />

Die Formulare der Stadt <strong>Yokohama</strong> selbst<br />

s<strong>in</strong>d derzeit nur bei den zuständigen Ortsämtern<br />

erhältlich.<br />

Zusammen mit dem Formular zur<br />

Beantragung des <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong>es s<strong>in</strong>d folgende<br />

Dokumente e<strong>in</strong>zureichen:<br />

– Kopie der Ausländerregistrierung (gaikokuj<strong>in</strong><br />

toroku shomeisho)<br />

– Kopie des Krankenversicherungsnachweises<br />

(kenko hokensho), wenn der<br />

Antragsteller <strong>in</strong> der japanischen Rentenversicherung<br />

(kosei nenk<strong>in</strong>) versichert<br />

ist<br />

– Kopie von Kontounterlagen, zum<br />

Beispiel Spar- oder Giro-Kontobuch<br />

(yok<strong>in</strong> tsucho) des Antragstellers<br />

Das <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong> wird erstmalig im Juni<br />

2010 für die Monate April und Mai ausgezahlt.<br />

Danach erfolgt die Auszahlung <strong>in</strong><br />

den Monaten Oktober, Februar und Juni.<br />

Wenn die K<strong>in</strong>der im Ausland leben<br />

Wird japanisches <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong> für im Ausland<br />

lebende K<strong>in</strong>der beantragt, s<strong>in</strong>d<br />

neben den oben genannten Unterlagen<br />

folgende weitere <strong>in</strong>s <strong>Japan</strong>ische übersetzte<br />

Dokumente erforderlich:<br />

- Nachweis, dass das im Ausland lebende<br />

K<strong>in</strong>d und der Antragsteller vor<br />

Ankunft <strong>in</strong> <strong>Japan</strong> zum selben Haushalt<br />

gehörten (e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destdauer ist dafür<br />

nicht bestimmt)<br />

– Nachweis über den Lebensunterhalt<br />

und die Sorgeberechtigung des<br />

im Ausland lebenden K<strong>in</strong>des (nihon<br />

kokugai ni kyoju suru kodomo ni<br />

kakaru kango oyobi seikei ni kansuru<br />

moshitatesho)<br />

– Geburtsurkunde (shussan shomeisho)<br />

– Ausländische Anmeldebesche<strong>in</strong>igung<br />

(kyoju shomeisho)<br />

– Beleg durch Reisepass, dass m<strong>in</strong>destens<br />

zweimal pro Jahr e<strong>in</strong> Treffen mit<br />

dem K<strong>in</strong>d stattf<strong>in</strong>det<br />

– Nachweis per Banküberweisungsbeleg,<br />

dass dem K<strong>in</strong>d m<strong>in</strong>destens alle<br />

vier Monate Geld für den Lebensunterhalt<br />

oder Schulgebühren überwiesen<br />

wird<br />

<strong>Deutsche</strong>s <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong> weiterbeziehen<br />

Anspruch auf <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong> <strong>in</strong> Deutschland<br />

haben Familien, die <strong>in</strong> Deutschland ihren<br />

Wohnsitz weiterh<strong>in</strong> aufrechterhalten<br />

und deshalb <strong>in</strong> Deutschland als unbeschränkt<br />

steuerpflichtig gelten. Mit dem<br />

Umzug nach <strong>Japan</strong> wird der Wohnsitz<br />

nicht immer aufgegeben. Dabei kommt es<br />

nicht formell auf die Meldung e<strong>in</strong>es ersten<br />

oder zweiten Wohnsitzes <strong>in</strong> Deutschland<br />

an. Vielmehr ist entscheidend, ob<br />

<strong>in</strong> Deutschland e<strong>in</strong>e Wohnung oder e<strong>in</strong><br />

Haus aufrechterhalten wird, das entweder<br />

angemietet ist oder unvermietet im<br />

28 J A P A N M A R K T J u L i 2 0 1 0


(Mit)Eigentum bleibt und der Familie<br />

ständig zu Wohnzwecken zur Verfügung<br />

steht. Die Wohnstätte muss dazu angemessen<br />

e<strong>in</strong>gerichtet se<strong>in</strong> und regelmäßig<br />

mehrere Wochen pro Jahr genutzt<br />

werden. Es spielt dabei ke<strong>in</strong>e Rolle, dass<br />

der Hauptwohnsitz <strong>in</strong> <strong>Japan</strong> besteht, da<br />

gleichzeitig mehrere Wohnsitze unterhalten<br />

werden können.<br />

Zusammengefasst bedeutet dies, dass<br />

der Anspruch auf <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong> <strong>in</strong> Deutschland<br />

bestehen bleibt, sofern <strong>in</strong> Deutschland<br />

e<strong>in</strong> Wohnsitz aufrechterhalten wird.<br />

Die Fortsetzung der unbeschränkten<br />

Steuerpflicht führt unter anderem dazu,<br />

dass Kapitale<strong>in</strong>künfte <strong>in</strong> Deutschland<br />

versteuert werden müssen. <strong>Japan</strong>ische<br />

Gehaltse<strong>in</strong>kommen s<strong>in</strong>d nach dem Doppelbesteuerungsabkommen<br />

<strong>in</strong> der Regel<br />

<strong>in</strong> Deutschland steuerfrei. E<strong>in</strong>e doppelte<br />

Besteuerung von Kapitale<strong>in</strong>künften <strong>in</strong><br />

Deutschland wird nach der Anrechnungsmethode<br />

vermieden.<br />

Zu beachten ist: Wer se<strong>in</strong>en Anspruch<br />

auf deutsches <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong> nach der Ausreise<br />

aus Deutschland nicht geltend<br />

gemacht hat, kann dies für höchstens vier<br />

abgeschlossene und das laufende Kalenderjahr<br />

nachholen.<br />

Familienkasse umgehend <strong>in</strong>formieren<br />

E<strong>in</strong> etwaiger deutscher <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong>anspruch<br />

reduziert sich um das <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong>,<br />

das <strong>in</strong> <strong>Japan</strong> ab dem 1. April 2010 beansprucht<br />

werden kann. Auf die tatsächliche<br />

Zahlung kommt es nicht an. Bezieher<br />

Relevante Adressen<br />

Internetadressen der <strong>Tokyo</strong>ter Bezirke M<strong>in</strong>ato-ku, Setagaya-ku, Meguro-ku und der Stadt<br />

<strong>Yokohama</strong>, bei denen Sie die entsprechenden Antragsformulare downloaden können:<br />

http://www.city.m<strong>in</strong>ato.tokyo.jp/kurasi/dl/kosodate/teate1/files/kodomoteatesh<strong>in</strong>seisyo.pdf<br />

http://www.city.setagaya.tokyo.jp/030/pdf/27916_1.pdf<br />

http://www.city.meguro.tokyo.jp/sh<strong>in</strong>seisho/kosodate/kodomon<strong>in</strong>teiseikyu/files/10001.pdf<br />

http://www.city.yokohama.jp/me/kodomo/katei/kosodate/file/n<strong>in</strong>tei_k<strong>in</strong>yuurei_jp.pdf<br />

http://www.city.yokohama.jp/me/kodomo/katei/kosodate/file/gakukaitei_en.pdf<br />

L<strong>in</strong>ks zum deutschen <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong>:<br />

http://www.dz-portal.de/003_menue_l<strong>in</strong>ks/007_k<strong>in</strong>dergeld/<strong>in</strong>dex.html<br />

von deutschem <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong> s<strong>in</strong>d unter<br />

anderem verpflichtet, die Familienkasse<br />

unverzüglich zu benachrichtigen, wenn<br />

sie nach <strong>Japan</strong> umziehen oder wenn<br />

<strong>in</strong> <strong>Japan</strong> e<strong>in</strong> Anspruch auf <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong><br />

besteht. Diese Pflicht besteht, wenn im<br />

Ausland erhältliche Zahlungen mit dem<br />

deutschen <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong> vergleichbar s<strong>in</strong>d,<br />

wovon auszugehen ist. Nicht betroffen<br />

ist deutsches <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong> der K<strong>in</strong>der, die<br />

über der e<strong>in</strong>gangs genannten Altergrenze<br />

liegen.<br />

Wer <strong>in</strong> <strong>Japan</strong> ke<strong>in</strong>en <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong>antrag<br />

stellt, kann Nachteile erleiden, da er nach<br />

dem 30. September 2010 rückwirkend<br />

ke<strong>in</strong> japanisches <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong> mehr erhalten<br />

wird. Zudem kann die deutsche Familienkasse<br />

denjenigen, die bislang <strong>in</strong> <strong>Japan</strong><br />

deutsches <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong> bezogen haben, die<br />

Zahlungen kürzen und gegebenenfalls<br />

zuviel gezahltes deutsches <strong>K<strong>in</strong>dergeld</strong><br />

zurückfordern.<br />

K O N TA K T<br />

Georg Schleithoff<br />

Ernst & Young Sh<strong>in</strong>nihon Tax<br />

Tel.: +81(0)3 3506 2722<br />

E-Mail: Georg.Schleithoff@jp.ey.com<br />

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