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Frauen in die Aufsichtsräte • der ... - Barbara Steffens

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<strong>Frauen</strong>- und wirtschaftspolitisches Info<br />

<strong>Frauen</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> Aufsichtsräte<br />

• <strong>der</strong> Börsenunternehmen<br />

• <strong>der</strong> Landese<strong>in</strong>richtungen<br />

Grüne Anträge im Landtag Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen


Inhalt<br />

Vorwort ....................................................................................................................................3<br />

Antrag 14/3847 (Neudruck): „<strong>Frauen</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> Kommissionen, Beiräte,<br />

Verwaltungsräte und Aufsichtsräte - Landesgleichstellungsgesetz e<strong>in</strong>halten!“.............................6<br />

Übersicht zu Vorstands- und Gremienbesetzungen von ausgewählten Landese<strong>in</strong>richtungen.........8<br />

Grüne Presse..............................................................................................................................9<br />

Auszüge aus dem Landesgleichstellungsgesetz .........................................................................10<br />

Musteranfrage für <strong>die</strong> kommunalen Ratsfraktionen..................................................................12<br />

Antrag 14/3174 (Neudruck): „Quote für Aufsichtsratsgremien börsennotierter<br />

Unternehmen e<strong>in</strong>führen!.........................................................................................................13<br />

Grüne Pressekonferenz............................................................................................................16<br />

Impressum<br />

Herausgeber<strong>in</strong><br />

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />

Platz des Landtags 1<br />

40221 Düsseldorf<br />

www.gruene.landtag.nrw.de<br />

Erschienen im März 2007<br />

Weitere Informationen<br />

<strong>Barbara</strong> <strong>Steffens</strong> MdL<br />

frauenpolitische Sprecher<strong>in</strong><br />

Tel 0211/884-2963<br />

barbara.steffens@landtag.nrw.de<br />

www.barbara-steffens.de<br />

Re<strong>in</strong>er Priggen MdL<br />

wirtschaftspolitischer Sprecher<br />

Tel 0211/884-2295<br />

re<strong>in</strong>er.priggen@landtag.nrw.de<br />

www.re<strong>in</strong>er-priggen.de<br />

Gabriele Beckmann<br />

<strong>Frauen</strong>referent<strong>in</strong><br />

Tel 0211/884-2879<br />

gaby.beckmann@landtag.nrw.de<br />

Ralf Becker<br />

wissenschaftlicher Mitarbeiter<br />

Wirtschaftspolitik<br />

Tel 0211/884-2889<br />

ralf.becker@landtag.nrw.de


Vorwort<br />

Liebe <strong>Frauen</strong> und Männer,<br />

Aufsichtsräten obliegt gewöhnlich<br />

e<strong>in</strong>e Überwachung <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />

sowie <strong>die</strong> Bestellung des<br />

Vorstandes e<strong>in</strong>es Unternehmens.<br />

Wichtige unternehmerische Planungen<br />

und Entscheidungen müssen<br />

häufig vom Aufsichtsrat genehmigt<br />

werden. E<strong>in</strong> Sitz <strong>in</strong> <strong>die</strong>sen höchsten<br />

Entscheidungsgremien ist also<br />

- neben dem Aspekt „<strong>Frauen</strong> <strong>in</strong> Führungspositionen“<br />

- auch für <strong>die</strong> Interessenvertretung<br />

von <strong>Frauen</strong> als<br />

Verbraucher<strong>in</strong>nen, Dienstleistungsnehmer<strong>in</strong><br />

und E<strong>in</strong>wohner<strong>in</strong> von großer<br />

Bedeutung. In den USA wurde<br />

längst belegt, dass e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge Präsenz<br />

von <strong>Frauen</strong> <strong>in</strong> Führungs- und<br />

Entscheidungspositionen von Unternehmen<br />

mit erheblich negativen<br />

f<strong>in</strong>anziellen Auswirkungen für <strong>die</strong><br />

amerikanische Wirtschaft verbunden<br />

ist. Dem gegenüber steht <strong>die</strong> gängige<br />

deutsche Praxis, nach <strong>der</strong> sich<br />

Männer untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong> Aufsichtsratsposten<br />

zuschieben, <strong>die</strong> selbst von<br />

OECD-Experten als besorgniserregend<br />

e<strong>in</strong>gestuft wird. „Ke<strong>in</strong>e Frau“ lautete<br />

<strong>die</strong> meistgeäußerte Anfor<strong>der</strong>ung<br />

an e<strong>in</strong>e Kandidatur für Aufsichtsräte<br />

mittelständischer Unternehmen, so<br />

e<strong>in</strong>e Veröffentlichung <strong>der</strong> Böckler-<br />

Stiftung 2005. Auch das Deutsche<br />

Institut für Wirtschaftsforschung<br />

(DWI) bestätigte im Februar <strong>die</strong>sen<br />

Jahres, dass Aufsichtsräte und<br />

Vorstände <strong>in</strong> Deutschland nach wie<br />

vor fest <strong>in</strong> <strong>der</strong> Hand von Männern<br />

s<strong>in</strong>d. In den Aufsichtsräten <strong>der</strong> 200<br />

größten Unternehmen <strong>in</strong> Deutschland<br />

s<strong>in</strong>d <strong>Frauen</strong> nur mit knapp 8%<br />

vertreten. Davon ist über <strong>die</strong> Hälfte<br />

aufgrund von Mitbestimmungsregelungen<br />

dorth<strong>in</strong> gelangt. Der Anteil<br />

<strong>der</strong> Unternehmen ohne e<strong>in</strong>e Frau<br />

im Aufsichtsrat liegt bei über e<strong>in</strong>em<br />

Drittel, am ger<strong>in</strong>gsten ist er bei den<br />

größten Unternehmen.<br />

Kaum <strong>Frauen</strong> zu f<strong>in</strong>den<br />

E<strong>in</strong> Blick auf <strong>die</strong> Vorstände deutscher<br />

Unternehmen zeigt ke<strong>in</strong> an<strong>der</strong>es<br />

Bild: „Männlich, deutsch und um <strong>die</strong><br />

60“ urteilte das Handelsblatt. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

dort, wo <strong>in</strong> Unternehmen<br />

Entscheidungen mit Breitenwirkung<br />

getroffen und hohe E<strong>in</strong>kommen<br />

erzielt werden, s<strong>in</strong>d <strong>Frauen</strong> kaum<br />

noch zu f<strong>in</strong>den. So sitzt <strong>in</strong> den 100<br />

größten Unternehmen nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Vorstand e<strong>in</strong>e Frau. Bei den Top 200<br />

Unternehmen s<strong>in</strong>d gerade e<strong>in</strong>mal 11<br />

<strong>Frauen</strong> im Vorstand, <strong>die</strong>s entspricht<br />

e<strong>in</strong>em Anteil von gut e<strong>in</strong>em Prozent.<br />

Solche Ergebnisse zeigen, dass<br />

das Ziel <strong>der</strong> Gleichstellung <strong>der</strong> Geschlechter<br />

<strong>in</strong> Spitzenpositionen <strong>in</strong><br />

Deutschland nach wie vor <strong>in</strong> weiter<br />

Ferne liegt.<br />

Erwartungsgemäß hat uns <strong>die</strong> „Freiwillige<br />

Vere<strong>in</strong>barung zwischen<br />

Spitzenverbänden <strong>der</strong> deutschen<br />

Wirtschaft und <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Chancengleichheit<br />

von <strong>Frauen</strong> und Männern <strong>in</strong> <strong>der</strong> Privatwirtschaft“<br />

nicht weitergebracht.<br />

Im Gegenteil: <strong>der</strong> Deutsche Jurist<strong>in</strong>nenbund<br />

hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Stellungnahme<br />

zum „2. Bericht Chancengleichheit<br />

- <strong>Frauen</strong> <strong>in</strong> Führungspositionen“<br />

entlarvt, dass <strong>die</strong> optimistischen<br />

Berichtsergebnisse zur angeblichen<br />

Steigerung des <strong>Frauen</strong>anteils <strong>in</strong> den<br />

Chef(Innen)-Etagen schön gerechnet<br />

s<strong>in</strong>d. Und zwar mit dem Trick,<br />

ke<strong>in</strong>e qualitative Def<strong>in</strong>ition von<br />

Führungspositionen zu berücksichtigen.<br />

Salopp ausgedrückt, wurden<br />

Kategorien gebildet, <strong>in</strong> denen <strong>die</strong><br />

Schleckerfilialleiter<strong>in</strong> mit dem Konzernvorstand<br />

von VW auf e<strong>in</strong>er Ebene<br />

steht. Da wun<strong>der</strong>t es nicht, wenn<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Bilanz des Bundes <strong>der</strong> <strong>Frauen</strong>anteil<br />

<strong>in</strong> Führungspositionen mit<br />

32% ausgewiesen ist.


Demgegenüber haben Stu<strong>die</strong>n mit<br />

nie<strong>der</strong>schmetternden Ergebnissen<br />

über <strong>die</strong> sich weiter öffnende Lohnschere<br />

zwischen <strong>Frauen</strong> und Männern,<br />

zum Geschlecht als größte<br />

Karrierebremse (für <strong>Frauen</strong>), zu betrieblichen<br />

Entscheidungsprozessen<br />

bei <strong>der</strong> Besetzung von Führungspositionen<br />

(jüngste NRW-Stu<strong>die</strong> im<br />

Auftrag des <strong>Frauen</strong>m<strong>in</strong>isteriums),<br />

zu Führungskräften im <strong>in</strong>ternationalen<br />

Vergleich, usw. <strong>der</strong>zeit Hochkonjunktur<br />

und das ist gut so. Je<br />

differenzierter wir <strong>die</strong> Situation<br />

von <strong>Frauen</strong> am Arbeitsmarkt und<br />

<strong>in</strong> den Chef(Innen)-Etagen belegen<br />

können, umso konkreter lassen sich<br />

unsere For<strong>der</strong>ungen formulieren und<br />

Wege <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung aufzeigen.<br />

Und, <strong>die</strong> meisten Stu<strong>die</strong>n im europäischen<br />

Vergleich sprechen e<strong>in</strong>e deutliche<br />

Sprache: was sich Deutschland<br />

<strong>in</strong> Sachen Gleichberechtigung <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Arbeits- und Wirtschaftswelt noch<br />

immer leistet, ist <strong>der</strong> „beste“ Weg<br />

sich <strong>in</strong>ternational <strong>in</strong>s Abseits zu katapultieren.<br />

<strong>Frauen</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> Aufsichtsräte!<br />

Grüne wollen <strong>die</strong>sem Trend wirksam<br />

gegensteuern und haben das Thema<br />

mit dem Antrag „<strong>Frauen</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong><br />

Aufsichträte börsennotierter Unternehmen“<br />

bereits im Dezember 2006<br />

<strong>in</strong> den Landtag e<strong>in</strong>gebracht. Nach<br />

norwegischem Vorbild for<strong>der</strong>t grüne<br />

Wirtschaftspolitik Schulter an<br />

Schulter mit <strong>der</strong> <strong>Frauen</strong>politik e<strong>in</strong>e<br />

40%-Quote für <strong>die</strong> Aufsichtsräte von<br />

deutschen Börsenunternehmen. Außerdem<br />

soll <strong>die</strong> Landesregierung<br />

e<strong>in</strong>e Datenbank e<strong>in</strong>richten, <strong>in</strong> <strong>die</strong><br />

sich <strong>Frauen</strong> e<strong>in</strong>tragen lassen können,<br />

wenn sie bereit s<strong>in</strong>d solche<br />

Aufsichtsratsposten zu übernehmen.<br />

Auch damit hatte Norwegen großen<br />

Erfolg. Über 4000 <strong>Frauen</strong> meldeten<br />

sich und wirken dem gängigen Argument,<br />

es gäbe nicht genügend qualifizierte<br />

Kandidat<strong>in</strong>nen entgegen.<br />

Obwohl <strong>Frauen</strong>m<strong>in</strong>ister Laschet und<br />

auch Kanzler<strong>in</strong> Merkel rund um den<br />

8. März es <strong>in</strong>zwischen ebenfalls als<br />

Skandal hervorhoben, dass <strong>in</strong> den<br />

deutschen Dax-30-Unternehmen<br />

nicht e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zige Frau <strong>in</strong> den Aufsichtsräten<br />

sitzt, kneifen <strong>die</strong> hiesigen<br />

Regierungsfraktionen wie<strong>der</strong><br />

e<strong>in</strong>mal. Die CDU lehnte unseren Antrag<br />

im <strong>Frauen</strong>ausschuss ab, mit <strong>der</strong><br />

Begründung, dass <strong>in</strong> Deutschland<br />

<strong>die</strong> Zeit noch nicht reif sei für e<strong>in</strong>e<br />

gesetzliche Quote. Ja, wenn nicht<br />

jetzt - wann dann Dass es <strong>die</strong> FDP<br />

bei je<strong>der</strong> Quotenfor<strong>der</strong>ung schüttelt,<br />

so auch bei <strong>die</strong>ser, war berechenbar.<br />

Die SPD ist uns mit e<strong>in</strong>em Entschließungsantrag<br />

gefolgt, allerd<strong>in</strong>gs nicht<br />

ohne Weichspüler. Wie gehabt, setzt<br />

sie zunächst auf freiwillige Vere<strong>in</strong>barung<br />

<strong>der</strong> Börsenunternehmen und<br />

falls <strong>die</strong>se bis 2012 nicht wirkt, erst<br />

dann ist <strong>der</strong> Bund gefor<strong>der</strong>t e<strong>in</strong>e<br />

rechtlich verb<strong>in</strong>dliche Initiative zu<br />

starten. Was von <strong>der</strong> Wirksamkeit<br />

freiwilliger Vere<strong>in</strong>barungen mit <strong>der</strong><br />

Wirtschaft zu halten ist, wissen wir<br />

doch längst, me<strong>in</strong>e Damen von <strong>der</strong><br />

SPD!<br />

Skandalös wenig <strong>Frauen</strong> <strong>in</strong> den Landesgremien<br />

Nichts desto trotz, wir halten an<br />

unserer For<strong>der</strong>ung fest und haben<br />

sie pünktlich zum Internationalen<br />

<strong>Frauen</strong>tag noch um e<strong>in</strong>e Facette erweitert:<br />

Erhöhung des <strong>Frauen</strong>anteils<br />

<strong>in</strong> den Entscheidungsgremien des<br />

Landes. Das Landesgleichstellungsgesetz<br />

(LGG) schreibt <strong>die</strong> Zielmarke<br />

50/50 (<strong>Frauen</strong>/Männer) bei <strong>der</strong><br />

Besetzung von Aufsichtsrats- und<br />

Verwaltungsratsposten, Kommissionen,<br />

Beiräten und sonstigen Gremien<br />

längst seit Ende 1999 vor. Mehr<br />

als deutlich aber belegte bereits <strong>der</strong><br />

erste Bericht zur Umsetzung des LGG<br />

(Berichtszeitraum 2000 - 2003) <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Landesverwaltung, wie weit NRW<br />

noch von <strong>die</strong>sem Ergebnis entfernt<br />

ist. Mit nur 26,5% waren <strong>Frauen</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> zusammengefassten Gruppe von<br />

Aufsichts- und Verwaltungsräten,<br />

Kommissionen und Beiräten vertreten.<br />

Dort, wo Entsen<strong>der</strong>echt des<br />

Landes bestand, wurden nur 14,9%<br />

<strong>Frauen</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong>se Gremien entsandt.<br />

Es ist zu vermuten, dass sich <strong>die</strong>se<br />

Zahlen <strong>in</strong> den letzten 3 Jahren nicht<br />

entscheidend zu Gunsten von <strong>Frauen</strong><br />

verän<strong>der</strong>t haben, eher gegenteilig !.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e <strong>die</strong> skandalöse Besetzung<br />

des Aufsichtsrats des Projekts<br />

Ruhr GmbH im Januar <strong>die</strong>sen Jahres<br />

gibt wenig Anlass zur Hoffnung: 11<br />

Männer, 1 Frau und <strong>die</strong> kommt aus<br />

grünen Reihen. Die Landesregierung<br />

selbst entsandte nur Männer.<br />

Vor dem H<strong>in</strong>tergrund e<strong>in</strong>er bestehenden<br />

gesetzlichen Vorschrift (siehe<br />

Auszüge aus dem LGG) zur geschlechterparitätischen<br />

Besetzung von Gremien<br />

s<strong>in</strong>d <strong>die</strong>se Zahlen e<strong>in</strong> Skandal.<br />

Skandalös und verschleiernd ist allerd<strong>in</strong>gs<br />

auch <strong>die</strong> undifferenzierte<br />

Darstellung von Gremienbesetzungen<br />

im Landesbericht. Zusammenfassende<br />

Darstellungen <strong>in</strong> Großgruppen<br />

wie „Aufsichts- und Verwaltungsräte,<br />

Kommissionen und Beiräte“ und<br />

„sonstige Gremien“ s<strong>in</strong>d wenig aussagekräftig,<br />

entschlüsseln nicht, ob<br />

und wo Fortschritte zu verzeichnen<br />

s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s große Defizite<br />

bestehen, noch bieten sie Ansatzpunkte<br />

zur Entwicklung geeigneter<br />

Maßnahmen.


Nach e<strong>in</strong>em Bericht im <strong>Frauen</strong>ausschuss<br />

ist <strong>die</strong> Landesregierung kaum<br />

geneigt, etwas an ihrer Praxis <strong>der</strong><br />

undifferenzierten Datenerhebungund<br />

Darstellung zu än<strong>der</strong>n. Dazu<br />

aber for<strong>der</strong>t sie unser Antrag jetzt<br />

unmissverständlich auf!<br />

Da <strong>der</strong> <strong>Frauen</strong>himmel <strong>in</strong> den Kommunen<br />

nicht rosiger ausschaut als<br />

auf Landesebene, regen wir Nachfragen<br />

<strong>in</strong> den kommunalen Räten,<br />

Ausschüssen, Regionalräten und<br />

Landschaftsverbänden an. Fragt, wie<br />

es <strong>in</strong> den Aufsichts-/Verwaltungsrats-/Beiratsetagen<br />

von städtischen<br />

Wirtschafts- und sonstigen Unternehmen,<br />

<strong>die</strong> unter den Geltungsbereich<br />

des LGG fallen, h<strong>in</strong>sichtlich<br />

<strong>der</strong> geschlechterparitätischen Besetzung<br />

aussieht. Welche Anstrengungen<br />

werden unternommen, um<br />

<strong>die</strong>ses Ziel zu erreichen Wie oft und<br />

<strong>in</strong> welchen E<strong>in</strong>richtungen wurden<br />

Ausnahmen von <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Vorschrift gemacht Mit welcher<br />

Begründung E<strong>in</strong>e Musteranfrage,<br />

<strong>die</strong> beliebig erweitert werden kann,<br />

liegt bei, ebenso Auszüge aus den<br />

gesetzlichen Vorschriften des LGG.<br />

Die wirtschaftliche Betätigung und<br />

Beteiligung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den kann<br />

dem Beteiligungsbericht Eurer Geme<strong>in</strong>de<br />

entnommen werden.<br />

Wie immer freuen wir uns über Rückmeldungen!<br />

Mit grünen Grüßen<br />

<strong>Barbara</strong> <strong>Steffens</strong>,<br />

frauenpolitische Sprecher<strong>in</strong><br />

Re<strong>in</strong>er Prigggen,<br />

wirtschaftspolitischer Sprecher


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN<br />

14. Wahlperiode<br />

Drucksache 14/3847<br />

27.02.2007<br />

NEUDRUCK<br />

Antrag<br />

<strong>der</strong> Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />

<strong>Frauen</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> Kommissionen, Beiräte, Verwaltungsräte und Aufsichtsräte - Landesgleichstellungsgesetz<br />

e<strong>in</strong>halten!<br />

I.<br />

Das Gesetz zur Gleichstellung von <strong>Frauen</strong> und Männern für das Land Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

schreibt seit Ende 1999 e<strong>in</strong>e geschlechtsparitätische Besetzung von Kommissionen, Beiräten,<br />

Verwaltungs- und Aufsichtsräten <strong>in</strong>nerhalb se<strong>in</strong>es Geltungsbereichs vor. Diese Soll-<br />

Vorschrift gilt somit u.a. für <strong>die</strong> Verwaltungen des Landes, <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den und Geme<strong>in</strong>deverbände<br />

und <strong>der</strong> sonstigen <strong>der</strong> Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten<br />

und Stiftungen des öffentlichen Rechts, für <strong>die</strong> Eigenbetriebe und Krankenhäuser des<br />

Landes, <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den und Geme<strong>in</strong>deverbände sowie für <strong>die</strong> Gerichte, den Landesrechnungshof,<br />

<strong>die</strong> Verwaltung des Landtages, den WDR, <strong>die</strong> Sparkassen und <strong>die</strong> Westfälischen<br />

Prov<strong>in</strong>zial-Versicherungsanstalten (§ 2 Geltungsbereich).<br />

Die im Gesetz gewählte Soll-Vorschrift soll gewährleisten, dass von dem Grundsatz nur <strong>in</strong><br />

Ausnahmefällen abgewichen werden kann. Wenn ke<strong>in</strong>e darzulegenden Gründe vorliegen,<br />

<strong>die</strong> e<strong>in</strong>e geschlechterparitätische Gremienbesetzung aus rechtlichen o<strong>der</strong> tatsächlichen<br />

Gründen ausschließen, bedeutet das "Soll" e<strong>in</strong> "Muss". Dies gilt gleichermaßen für <strong>die</strong> Entsendung<br />

<strong>in</strong> Gremien <strong>in</strong>nerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs des LGG.<br />

Nach § 22 LGG muss <strong>die</strong> Landesregierung dem Landtag im Abstand von drei Jahren über<br />

<strong>die</strong> Umsetzung des Gesetzes <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landesverwaltung Bericht erstatten. In e<strong>in</strong>er das damalige<br />

Gesetzgebungsverfahren begleitenden Entschließung (DS 12/4408) for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Landtag<br />

<strong>die</strong> Landesregierung auf, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Berichterstattung <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch auf <strong>die</strong> Wirksamkeit <strong>der</strong><br />

"Soll-Regelungen" des LGG vor allem im H<strong>in</strong>blick auf geltend gemachte Ausnahmen e<strong>in</strong>zugehen.<br />

II.<br />

Diese Sollvorschrift des LGG zur geschlechterparitätischen Gremienbesetzung wird <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Praxis offensichtlich seit vielen Jahren unterlaufen. Jüngstes Beispiel ist <strong>die</strong> Besetzung des<br />

Aufsichtsrats <strong>der</strong> Kultur Ruhr 2010 GmbH, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Planungen im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Kulturhauptstadt Essen zuständig ist.<br />

Datum des Orig<strong>in</strong>als: 27.02.2007/Ausgegeben: (27.02.2007) 28.02.2007<br />

Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>zeln gegen e<strong>in</strong>e Schutzgebühr beim Archiv<br />

des Landtags Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen.<br />

Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen unter<br />

www.landtag.nrw.de.


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/3847<br />

Der erste Bericht zur Umsetzung des LGG (Berichtszeitraum 1.1.2000 bis 31.12.2003)<br />

kommt zu dem Ergebnis, dass <strong>der</strong> Anteil von <strong>Frauen</strong> <strong>in</strong> Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs-<br />

und Aufsichtsräten im Geltungsbereich des LGG lediglich bei 26,5% lag. Unter H<strong>in</strong>zuziehung<br />

des größeren Anteils "sonstiger Gremien", erhöht sich <strong>der</strong> <strong>Frauen</strong>anteil auf 30,5%.<br />

Soweit Entsen<strong>der</strong>echte bestanden, wurden <strong>in</strong> Gremien im Geltungsbereich des LGG nur<br />

24% <strong>Frauen</strong> entsandt. Auch hier lag <strong>der</strong> <strong>Frauen</strong>anteil an den Entsendungen <strong>in</strong> Kommissionen,<br />

Beiräte, Verwaltungs- und Aufsichtsräte mit 14,9% deutlich unter dem Durchschnitt.<br />

E<strong>in</strong>e ausgewogene Besetzung von Gremien war somit bereits im ersten Berichtszeitraum<br />

nicht erreicht. Der Bericht mutmaßt, dass Gründe hierfür u.a. dar<strong>in</strong> lagen, dass Gremienbesetzungen<br />

häufig funktionsbezogen erfolgen und von <strong>der</strong> Höhe des <strong>Frauen</strong>anteils <strong>in</strong> Führungspositionen<br />

abhängig seien. Des Weiteren läge <strong>die</strong> Annahme nahe, dass <strong>die</strong> gesetzliche<br />

Regelung zur Gremienbesetzung wenig bewusst ist bzw. zu selten angewandt wird.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs mangelt es dem Bericht an nachvollziehbaren, differenziert dargestellten Daten<br />

über <strong>die</strong> geschlechterparitätische Besetzung <strong>in</strong> unterschiedlichen Strukturen von Gremien<br />

(genannt s<strong>in</strong>d nur <strong>die</strong> zusammengefassten Gruppen von e<strong>in</strong>erseits "Kommissionen, Beiräte,<br />

Verwaltungs- und Aufsichtsräte" sowie "sonstige Gremien" an<strong>der</strong>erseits). Ebenso wenig wird<br />

<strong>die</strong>se Frage für <strong>die</strong> unterschiedlichen Geltungsbereiche des LGG <strong>in</strong> den Blick genommen<br />

und auch ke<strong>in</strong>e Aussagen über Entwicklungstendenzen im Berichtszeitraum getroffen. Somit<br />

ist we<strong>der</strong> erkennbar <strong>in</strong> welchen Bereichen es Erfolge h<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>er Erhöhung des <strong>Frauen</strong>anteils<br />

<strong>in</strong> verschiedenen Gremienstrukturen gab, wo beson<strong>der</strong>s große Defizite bestehen,<br />

noch welche differenziert und zielführenden Maßnahmen daraus abzuleiten s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e Überprüfung<br />

<strong>der</strong> Wirksamkeit <strong>der</strong> "Soll-Regelungen" im H<strong>in</strong>blick auf geltend gemachte Ausnahmen<br />

ist nicht erkennbar.<br />

Um dem Ziel geschlechterparitätischer Besetzung von Gremien näher zu kommen, schlägt<br />

<strong>der</strong> Bericht allgeme<strong>in</strong> vor, dass Daten, Verfahren und Strukturen son<strong>die</strong>rt und systematisiert<br />

werden sollen. Informationen über <strong>die</strong> aktuellen Zusammensetzungen von Gremien, Term<strong>in</strong>e<br />

für Nach- und Wie<strong>der</strong>besetzungen, Anzahl <strong>der</strong> seitens des Landes bee<strong>in</strong>flussbaren Vorschlags-,<br />

Berufungs- und Entsen<strong>der</strong>echte und <strong>die</strong> Verfahrensabläufe sollen präsent und bekannt<br />

gemacht werden. Darüber h<strong>in</strong>aus könne <strong>die</strong> Erstellung von Expert<strong>in</strong>nen-Listen <strong>die</strong><br />

Auswahl von <strong>Frauen</strong> erleichtern.<br />

IV.<br />

Nach Darstellung des zuständigen M<strong>in</strong>isteriums ist auch vom zukünftigen 2. Bericht zur Umsetzung<br />

des LGG für den Berichtszeitraum 2003 bis 2006 ke<strong>in</strong>e differenziertere Datenerhebung<br />

und -analyse h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Gremienbesetzung zu erwarten als <strong>die</strong>se im ersten Bericht<br />

vorgenommen wurde.<br />

IV.<br />

Vor <strong>die</strong>sem H<strong>in</strong>tergrund for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Landtag <strong>die</strong> Landesregierung auf:<br />

- künftig den § 12 des Landesgleichstellungsgesetzes zur geschlechterparitätischen<br />

Besetzung von Gremien konsequent - <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bei Kommissionen, Beiräten,<br />

Verwaltungs- und Aufsichtsräten - e<strong>in</strong>zuhalten;<br />

- dem <strong>Frauen</strong>ausschuss zukünftig jährlich über <strong>die</strong> Zusammensetzung, Nach- o<strong>der</strong><br />

Wie<strong>der</strong>besetzungen von Gremien im E<strong>in</strong>flussbereich des Landes sowie geltend gemachten<br />

Ausnahmen von § 12 und <strong>der</strong>en Prüfungsergebnissen zu berichten;<br />

- mit e<strong>in</strong>er differenzierten Erhebung und Darstellung von Daten zur Entwicklung <strong>der</strong><br />

geschlechterparitätischen Gremienbesetzung (getrennt nach Gremienart und E<strong>in</strong>-<br />

2


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/3847<br />

flussbereichen des Landes) im 2. Umsetzungsbericht <strong>die</strong> Voraussetzung zur Konzeption<br />

zielführen<strong>der</strong> Maßnahmen zu schaffen;<br />

- für NRW e<strong>in</strong>e zentrale Datenbank aufzubauen, <strong>in</strong> <strong>die</strong> sich qualifizierte <strong>Frauen</strong> e<strong>in</strong>tragen<br />

können, <strong>die</strong> für Kommissionen, Beiräte, Verwaltungs- und Aufsichtsräte im E<strong>in</strong>flussbereich<br />

des Landes zur Verfügung stehen.<br />

Sylvia Löhrmann<br />

Johannes Remmel<br />

<strong>Barbara</strong> <strong>Steffens</strong><br />

3


Übersicht zu ausgewählten Vorstands- und Gremienbesetzungen von<br />

E<strong>in</strong>richtungen im Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetz<br />

1. Körperschaften, Anstalten öffentlichen Rechts<br />

Leitung<br />

Beratendes Gremium, z.B.<br />

Aufsichtsrat, Verwaltungsrat,<br />

Beirat, Kommission<br />

Weitere Grem<strong>in</strong>en<br />

(<strong>Frauen</strong>/Männer)<br />

<strong>Frauen</strong> Männer <strong>Frauen</strong> Männer<br />

Landeswirtschaftskammer NRW 0 3 - -<br />

Tierärztekammer Nordrhe<strong>in</strong> 2 7 18 35<br />

Tierärztekammer Westfalen-Lippe 1 8 13 32<br />

Erftverband 0 2 0 15<br />

Ruhrverband 0 2 1 14<br />

AAV Altlastensanierungs- und<br />

Altlastenaufbereitungsverband<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

1 10 -Kommission für Altlasten und<br />

Bodenschutz: 1/9<br />

-Haushaltskommission: 0/6<br />

-Satzungskommission: 1/8<br />

-Rechnungsprüfer: 0/4<br />

Westdeutscher Rundfunk 0 1 3 6<br />

NABU-Stiftung Naturerbe NRW 4 10<br />

Rosa Luxemburg Stiftung NRW 3 5 - -<br />

He<strong>in</strong>rich Böll Stiftung NRW 2 2 - -<br />

Kunststiftung NRW 1 1 7 16<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfälische Stiftung für 1 4 5 17<br />

Umwelt und Entwicklung<br />

Westfälisch-Lippischer Sparkassen- 1 2 - - Hauptausschuss: 0/21<br />

und Giroverband<br />

Rhe<strong>in</strong>ischer Sparkassen- und 0 3 - - Hauptausschuss: 0/8<br />

Giroverband<br />

Sparkasse Düsseldorf 0 4 6 12<br />

Sparkasse Dortmund 0 4 5 10<br />

Sparkasse Münsterland Ost 0 5 3 18<br />

Sparkasse Duisburg 0 4 4 18<br />

2. Landesbetriebe<br />

Leitung<br />

Beratendes Gremium<br />

Weitere Gremien<br />

(<strong>Frauen</strong>/Männer)<br />

<strong>Frauen</strong> Männer <strong>Frauen</strong> Männer<br />

Landesbetrieb Wald und Holz NRW 0 1 - - Gesamtpersonalrat: 2/11<br />

Landesbetrieb Straßenbau NRW 0 3 - - Gesamtpersonalrat: 1/14<br />

Landesbetrieb für IT-Dienstleistungen 0 4 - -<br />

NRW<br />

Landesbetrieb Geologischer Dienst 0 1 - - Geschäftsbereichsleitung: 1/3<br />

NRW<br />

Landesbetrieb Mess- und Eichwesen 0 1 - - Geschäftsbereichsleitung: 0/4<br />

Landesbetrieb Materialprüfungsamt 0 1 - -<br />

Landesamt für Datenverarbeitung und 0 1 - -<br />

Statistik<br />

Bau- und Liegenschaftsamt NRW 0 2 2 14<br />

Landesvermessungsamt NRW 0 1 Geschäftsbereichsleitung: 0/7<br />

3. Gesellschaften mit Landesbeteiligung (Daten von 2005)<br />

Leitung<br />

Beratendes Gremium<br />

<strong>Frauen</strong> Männer <strong>Frauen</strong> Männer<br />

Projekt Ruhr GmbH 0 2 1 11<br />

Neue Schauspiel GmbH 1 1 2 7<br />

G.I.B.- Gesellschaft für <strong>in</strong>novative 0 1 1 5<br />

Beschäftigungsför<strong>der</strong>ung<br />

START Zeitarbeit NRW GmbH 0 3 2 10<br />

Gesellschaft Für Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung 1 1 1 15<br />

Gollwitzer-Meier-Kl<strong>in</strong>ik GmbH 0 1 2 4<br />

Kl<strong>in</strong>ik am Rosengarten im Staatsbad 0 1 1 5<br />

Oeynhausen GmbH<br />

Bildungszentrum für <strong>die</strong> Entsorgungsund<br />

Wasserwirtschaft<br />

0 1 0 11<br />

(erstellt von Wiebke We<strong>in</strong>brenner, Praktikant<strong>in</strong> Grüne Landtagsfraktion)


Grüne Presse<br />

72/07 Düsseldorf, 7. März 2007<br />

GRÜNE zum Internationalen <strong>Frauen</strong>tag<br />

Endlich umsetzen: Gruppenbild mit Damen!<br />

Zum morgigen Weltfrauentag erklärt <strong>Barbara</strong> <strong>Steffens</strong> MdL, frauenpolitische Sprecher<strong>in</strong>: „Wir for<strong>der</strong>n e<strong>in</strong> NRW-<br />

Gruppenbild mit Damen. Das Landesgleichstellungsgesetz muss endlich umgesetzt werden, auch wenn das e<strong>in</strong>mal<br />

bedeuten kann: Männer <strong>in</strong> <strong>die</strong> zweite Reihe! Wo zentrale Entscheidungen mit Breitenwirkung getroffen werden<br />

und wo es um viel Geld geht, da s<strong>in</strong>d <strong>Frauen</strong> kaum vertreten. Dabei steht <strong>die</strong> Landesregierung <strong>der</strong> Privatwirtschaft<br />

nichts nach.<br />

Denn auch <strong>in</strong> landeseigenen Betrieben, öffentlich-rechtlichen E<strong>in</strong>richtungen wie dem WDR, Stiftungen des Landes,<br />

Sparkassen o<strong>der</strong> Gesellschaften mit Landesbeteiligung muss man <strong>Frauen</strong> <strong>in</strong> den Entscheidungsgremien mit <strong>der</strong> Lupe<br />

suchen. In den entsprechenden Vorstandsetagen kommen <strong>Frauen</strong> so gut wie gar nicht vor und <strong>in</strong> den Beiräten, Aufsichts-<br />

und Verwaltungsräten o<strong>der</strong> Kommissionen s<strong>in</strong>d sie <strong>in</strong> <strong>der</strong> absoluten M<strong>in</strong><strong>der</strong>heit. Dabei schreibt das Landesgleichstellungsgesetz<br />

seit fast sieben Jahren e<strong>in</strong>e geschlechtergerechte Besetzung von Gremien im E<strong>in</strong>flussbereich<br />

<strong>der</strong> Landesregierung vor.<br />

Wir for<strong>der</strong>n <strong>die</strong> Landesregierung auf, das Gleichstellungsgesetz des Landes endlich umzusetzen. Außerdem schlagen<br />

wir e<strong>in</strong>e zentrale Datenbank für NRW vor, <strong>in</strong> <strong>die</strong> sich <strong>Frauen</strong> für Aufsichts- und Verwaltungsratsposten e<strong>in</strong>tragen<br />

können. Denn das Märchen, es stünden ke<strong>in</strong>e <strong>Frauen</strong> für Spitzenpositionen zur Verfügung, glauben nicht e<strong>in</strong>mal<br />

<strong>die</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>in</strong> den Koalitionsfraktionen.<br />

23/07 Düsseldorf, 23. Januar 2007<br />

Gleichberechtigung sieht an<strong>der</strong>s aus<br />

Die Kulturhauptstadt und <strong>der</strong> Da V<strong>in</strong>ci-Code<br />

Zur Besetzung des Aufsichtsrats <strong>der</strong> Kultur Ruhr 2010 GmbH, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Planungen im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Kulturhauptstadt Essen zuständig ist, erklärt <strong>Barbara</strong> <strong>Steffens</strong> MdL, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und frauenpolitische<br />

Sprecher<strong>in</strong>: „Offensichtlich spielt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Kulturhauptstadt Essen <strong>der</strong> Da V<strong>in</strong>ci-Code e<strong>in</strong>e Rolle. Die Situation<br />

im Aufsichtsrat <strong>der</strong> Ruhr GmbH er<strong>in</strong>nert doch sehr an das Bild vom Abendmahl, auf das Da V<strong>in</strong>ci e<strong>in</strong>e Frau<br />

geschmuggelt hat. Während Maria Magdalena dort klammheimlich ihren Platz fand, haben <strong>die</strong> Grünen mit offenem<br />

Visier Sab<strong>in</strong>e von <strong>der</strong> Beck <strong>in</strong> den Aufsichtsrat entsandt. Bei den An<strong>der</strong>en ist offensichtlich alles beim Alten: nichts<br />

als Männer.<br />

Wenn <strong>Frauen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Kulturhauptstadt Essen e<strong>in</strong>e Rolle spielen sollen, gehören sie auch <strong>in</strong> <strong>die</strong> Entscheidungsgremien<br />

<strong>der</strong> Ruhr GmbH. Unseres Wissens gibt es aber außer <strong>der</strong> Grünen <strong>in</strong> sämtlichen Gremien dort <strong>in</strong>klusive Geschäftsführung<br />

nur e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zige weitere Frau: Asli Sev<strong>in</strong>dim, <strong>die</strong> zur vierköpfigen künstlerischen Leitung gehört. Mit e<strong>in</strong>er<br />

solch antiquierten Rollenverteilung br<strong>in</strong>gt man das Ruhrgebiet nicht nach vorn. Wenn es drauf ankommt, steht<br />

Gleichberechtigung doch wie<strong>der</strong> nur auf dem Papier. Aber als Sekretär<strong>in</strong>nen und Empfangsdamen s<strong>in</strong>d <strong>Frauen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Männerwirtschaft selbstverständlich gerne gesehen.<br />

In <strong>der</strong> Region leben mit 2,7 Millionen Ruhrgebietler<strong>in</strong>nen mehr <strong>Frauen</strong> als Männer. Das muss sich auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Besetzung<br />

<strong>der</strong> Kulturhauptstadt-Gremien wie<strong>der</strong>f<strong>in</strong>den.<br />

Die Grüne Frau kann nicht das Ende, son<strong>der</strong>n muss <strong>der</strong> Anfang se<strong>in</strong>. Wo bleiben <strong>die</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Wo bleibt<br />

<strong>die</strong> Landesregierung Wo bleibt <strong>die</strong> Wirtschaft“<br />

10


Auszüge aus dem<br />

Landesgleichstellungsgesetz<br />

§ 2 LGG - Geltungsbereich<br />

(1) Dieses Gesetz gilt, soweit es nichts an<strong>der</strong>es bestimmt, für <strong>die</strong> Verwaltungen<br />

des Landes, <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den und Geme<strong>in</strong>deverbände und <strong>der</strong> sonstigen<br />

<strong>der</strong> Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und<br />

Stiftungen des öffentlichen Rechts, für <strong>die</strong> Eigenbetriebe und Krankenhäuser<br />

des Landes, <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den und Geme<strong>in</strong>deverbände sowie für <strong>die</strong> Gerichte<br />

und Hochschulen, den Landesrechnungshof, <strong>die</strong> Landesbeauftragte und<br />

den Landesbeauftragten für den Datenschutz, <strong>die</strong> Verwaltung des Landtages<br />

und für den Westdeutschen Rundfunk Köln. Dieses Gesetz gilt nicht für<br />

<strong>die</strong> Prov<strong>in</strong>zial-Versicherungsanstalten <strong>der</strong> Rhe<strong>in</strong>prov<strong>in</strong>z und den Verband<br />

öffentlicher Versicherer.<br />

(2) Auf <strong>die</strong> Sparkassen, <strong>die</strong> Landesbank Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen, <strong>die</strong> LBS Westdeutsche<br />

Landesbausparkasse, <strong>die</strong> Westfälischen Prov<strong>in</strong>zial-Versicherungsanstalten<br />

und <strong>die</strong> Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt f<strong>in</strong>den <strong>die</strong><br />

§§ 1 bis 4 , § 5a Abs. 1 , § 6 Abs. 1 , § 7 , <strong>die</strong> §§ 12 bis 14 , § 15 Abs. 1 und<br />

3 sowie § 17 Anwendung. Die <strong>in</strong> Satz 1 genannten Stellen haben im Übrigen<br />

durch eigene ihren Aufgaben Rechnung tragende Regelungen zu gewährleisten,<br />

dass das Ziel <strong>der</strong> Gleichstellung von Frau und Mann <strong>in</strong> gleicher o<strong>der</strong><br />

besserer Weise verwirklicht wird. Auf den Westdeutschen Rundfunk Köln<br />

f<strong>in</strong>det Satz 1 Anwendung.<br />

(3) Bei <strong>der</strong> Gründung e<strong>in</strong>es Unternehmens <strong>in</strong> Rechtsformen des Privatrechts<br />

durch das Land, e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Geme<strong>in</strong>deverband soll <strong>die</strong> Anwendung<br />

<strong>die</strong>ses Gesetzes im Gesellschaftsvertrag vere<strong>in</strong>bart werden. Gehört<br />

dem Land, e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em Geme<strong>in</strong>deverband alle<strong>in</strong> o<strong>der</strong> geme<strong>in</strong>sam<br />

mit an<strong>der</strong>en Gebietskörperschaften <strong>die</strong> Mehrheit <strong>der</strong> Anteile e<strong>in</strong>es<br />

Unternehmens <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Rechtsform des privaten Rechts, wirken <strong>die</strong> Vertreter<strong>in</strong>nen<br />

und Vertreter darauf h<strong>in</strong>, dass <strong>in</strong> dem Unternehmen <strong>die</strong> Ziele <strong>die</strong>ses<br />

Gesetzes beachtet werden.<br />

§ 12 LGG - Gremien<br />

(1) Kommissionen, Beiräte, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie sonstige<br />

Gremien sollen geschlechtsparitätisch besetzt werden. Bei <strong>der</strong> Aufstellung<br />

von Listen und Kandidaturen für Wahlgremien und -organe soll auf <strong>die</strong> paritätische<br />

Repräsentanz geachtet werden.<br />

(2) Werden bei Dienststellen nach § 3 Gremien gebildet o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>besetzt,<br />

sollen <strong>die</strong> entsendenden Stellen ebenso viele <strong>Frauen</strong> wie Männer benennen.<br />

Besteht das Benennungsrecht nur für e<strong>in</strong>e Person, sollen <strong>Frauen</strong> und<br />

Männer alternierend berücksichtigt werden. Bei ungera<strong>der</strong> Personenzahl gilt<br />

Satz 2 entsprechend für <strong>die</strong> letzte Position. Die Sätze 1 bis 3 gelten für <strong>die</strong><br />

Begründung <strong>der</strong> Mitgliedschaft <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gremium durch Berufungsakt e<strong>in</strong>er<br />

Dienststelle entsprechend. Weiter gehende Vorschriften bleiben unberührt.<br />

(3) Absatz 2 gilt entsprechend für <strong>die</strong> Entsendung von Vertreter<strong>in</strong>nen und<br />

Vertretern durch Dienststellen o<strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtungen im S<strong>in</strong>ne des § 3 <strong>in</strong> Gremien<br />

außerhalb des Geltungsbereiches <strong>die</strong>ses Gesetzes.<br />

(4) Die Umsetzung <strong>der</strong> Bestimmungen zur Gremienbesetzung ist <strong>in</strong> den<br />

<strong>Frauen</strong>för<strong>der</strong>bericht aufzunehmen.<br />

11


Auszüge aus den Gesetzeserläuterungen:<br />

“ Nach Absatz 2 sollen für Gremien durch <strong>die</strong> entsendeten Stellen ebenso viele <strong>Frauen</strong> wie Männer benannt o<strong>der</strong> vorgeschlagen<br />

werden. Wie sich aus dem Wortlaut ergibt, ist <strong>die</strong> Vorschrift nicht anzuwenden, wenn <strong>die</strong> Gremienmitgliedschaft<br />

- z.B. bestimmter FunktionsträgerInnen - unmittelbar auf Gesetz o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en Rechtsvorschrift<br />

beruht. E<strong>in</strong> Entsendeakt liegt <strong>in</strong> <strong>die</strong>sem Fall nicht vor. Werden Mitglie<strong>der</strong> aus e<strong>in</strong>em Kreis von FunktionsträgerInnen<br />

entsandt und stehen <strong>in</strong> <strong>der</strong> entsprechenden Funktion nicht genügend <strong>Frauen</strong> zur Verfügung, ist von e<strong>in</strong>er durch <strong>die</strong><br />

Soll-Vorschrift gedeckten Ausnahme auszugehen. (…) „Wenn ke<strong>in</strong>e Umstände vorliegen, <strong>die</strong> e<strong>in</strong>e geschlechtsparitätische<br />

Gremienbesetzung aus rechtlichen o<strong>der</strong> tatsächlichen Gründen ausschließen, bedeutet das ‚Soll’ e<strong>in</strong> ‚Muss’.“<br />

12


Musteranfrage für <strong>die</strong> kommunalen Ratsfraktionen<br />

<strong>Frauen</strong>anteil <strong>in</strong> Aufsichts- und Verwaltungsräten (sonstigen Gremien)<br />

<strong>der</strong> Stadt/Geme<strong>in</strong>de XY<br />

Das Gesetz zur Gleichstellung von <strong>Frauen</strong> und Männern für das Land Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (LGG) sieht seit Ende 1999<br />

e<strong>in</strong>e geschlechterparitätische Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten und sonstigen<br />

Gremien <strong>in</strong>nerhalb se<strong>in</strong>es Geltungsbereiches vor. Der § 12 LGG zur Gremienbesetzung enthält e<strong>in</strong>e Soll-Vorgabe,<br />

<strong>die</strong> nach Maßgabe <strong>der</strong> gesetzlichen Vorschriften zur Kommunalverfassung für Geme<strong>in</strong>den und Geme<strong>in</strong>deverbände<br />

sowie <strong>der</strong>en Eigenbetriebe und Krankenhäuser zu beachten ist. Das Gesetz nimmt auch E<strong>in</strong>fluss auf <strong>die</strong> Besetzung<br />

von Gremien, <strong>die</strong> außerhalb se<strong>in</strong>es Geltungsbereichs liegen. Soweit von Geme<strong>in</strong>den Benennungs- o<strong>der</strong> Vorschlagsrechte<br />

<strong>in</strong> Bezug auf solche Gremien wahrgenommen werden, haben sie den Vorschriften des § 12 LGG zu folgen.<br />

E<strong>in</strong>e von <strong>die</strong>ser Soll-Vorschrift gedeckte Ausnahme liegt nur dann vor, wenn es aus rechtlichen o<strong>der</strong> tatsächlichen<br />

Gründen nicht möglich ist, ebenso viele <strong>Frauen</strong> wie Männer zu benennen. Das Ziel ist, e<strong>in</strong>e gleichberechtigte Teilhabe<br />

von <strong>Frauen</strong> und Männern <strong>in</strong> allen Gremien im Geltungsbereich sicherzustellen.<br />

Vor dem H<strong>in</strong>tergrund e<strong>in</strong>er Berichtspflicht <strong>der</strong> Verwaltung auch über Ausführungen zur Umsetzung <strong>der</strong> Bestimmungen<br />

zur Gremienbesetzung fragen wir:<br />

• Wie stellt sich <strong>die</strong> <strong>der</strong>zeitige Besetzung von Aufsichts- und Verwaltungsräten, Kommissionen und Beiräten, <strong>die</strong><br />

<strong>in</strong> XY unter den Geltungsbereich des LGG fallen, geschlechtsspezifisch dar <strong>in</strong> (hier kann evtl. auch e<strong>in</strong>e Auswahl<br />

bzw. Beschränkung auf städtische Unternehmen s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>, wie z.B. von Stadtwerke (Energiebetrieben)<br />

Kl<strong>in</strong>iken, Abfallwirtschaft, Wohnungsgesellschaften, Bä<strong>der</strong>n GmbH, verschiedene Zweckverbände, Verkehrsbetriebe,<br />

Stiftungen, Polizeibeirat, Sparkassen, Abfallwirtschaft, u.v.m)<br />

• Wie stellt sich <strong>die</strong> geschlechtsspezifische Verteilung von <strong>Frauen</strong> und Männern <strong>in</strong> den Vorständen (Geschäftsführungen)<br />

<strong>die</strong>ser Unternehmen und E<strong>in</strong>richtungen dar<br />

• In welcher <strong>die</strong>ser Gremien erfolgten <strong>in</strong> den letzten drei Jahren Nachbesetzungen (mit wievielen <strong>Frauen</strong> bzw.<br />

Männern)<br />

• Mit welchen Begründungen wurden Ausnahmen von <strong>der</strong> Soll-Vorschrift zur geschlechterparitätischen Gremienbesetzung<br />

(Vorschlags-/Benennungsrechte) <strong>in</strong> den genannten Gremien gemacht<br />

• Mit welchen Maßnahmen flankiert <strong>die</strong> Verwaltung das Ziel e<strong>in</strong>er Erhöhung des <strong>Frauen</strong>anteils <strong>in</strong> Aufsichts- und<br />

Verwaltungsräten, Kommissionen und Beiräten<br />

• Welche Neu-, Wie<strong>der</strong>- bzw. Nachbesetzungen <strong>in</strong> Gremien, <strong>die</strong> unter das LGG fallen, stehen <strong>in</strong> näherer Zukunft<br />

an<br />

13


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN<br />

14. Wahlperiode<br />

Drucksache 14/3173<br />

12.12.2006<br />

Neudruck!<br />

Antrag<br />

<strong>der</strong> Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />

Quote für Aufsichtsratsgremien börsennotierter Unternehmen e<strong>in</strong>führen!<br />

I.<br />

Zu Beg<strong>in</strong>n des 21. Jahrhun<strong>der</strong>ts s<strong>in</strong>d <strong>Frauen</strong> - <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> <strong>der</strong> Wirtschaft -ke<strong>in</strong>eswegs<br />

auf e<strong>in</strong>em dynamischen Vormarsch <strong>in</strong> Führungspositionen. Ihr Anteil nimmt nur äußerst<br />

schleppend zu, stagniert <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Bereichen o<strong>der</strong> verzeichnet sogar Rückläufe. Zu <strong>die</strong>sem<br />

Ergebnis kommen verschiedene Stu<strong>die</strong>n des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung<br />

(DIW). E<strong>in</strong>e dezi<strong>die</strong>rte Stellungnahme des Deutschen Jurist<strong>in</strong>nenbundes (djb) zu<br />

dem 2006 vorgelegten Bericht <strong>der</strong> Bundesregierung „2. Bilanz Chancengleichheit – <strong>Frauen</strong><br />

<strong>in</strong> Führungspositionen“ bezeichnet dessen positive Bewertung, <strong>der</strong> Anteil von <strong>Frauen</strong> <strong>in</strong> Führungspositionen<br />

sei <strong>in</strong> den vergangen Jahren deutlich gestiegen, als irreführend. Mit <strong>die</strong>sem<br />

Bericht wird erneut <strong>die</strong> freiwillige Vere<strong>in</strong>barung zwischen Spitzenverbänden <strong>der</strong> deutschen<br />

Wirtschaft zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Chancengleichheit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Privatwirtschaft bilanziert. Der djb belegt,<br />

dass <strong>der</strong> Bericht im Wesentlichen zu se<strong>in</strong>en optimistischen Ergebnissen kommt, weil er<br />

ke<strong>in</strong>e qualitative Def<strong>in</strong>ition von Führungsposition berücksichtigt.<br />

II.<br />

Beson<strong>der</strong>s dort, wo <strong>in</strong> Unternehmen Entscheidungen mit Breitenwirkung getroffen und hohe<br />

E<strong>in</strong>kommen erzielt werden, s<strong>in</strong>d <strong>Frauen</strong> kaum noch zu f<strong>in</strong>den. In deutschen Großunternehmen<br />

ist <strong>der</strong> <strong>Frauen</strong>anteil an Führungspositionen mit 5 Prozent <strong>in</strong> den letzten Jahren nahezu<br />

unverän<strong>der</strong>t ger<strong>in</strong>g (2. Bilanz Chancengleichheit). Bei kle<strong>in</strong>en Unternehmen mit weniger als<br />

20 Beschäftigten g<strong>in</strong>g <strong>der</strong> Anteil von <strong>Frauen</strong> <strong>in</strong> höheren Positionen zwischen 2002 und 2004<br />

sogar leicht zurück (DIW, 2006). In den 100 größten deutschen Unternehmen ließen sich<br />

2004 nur vier <strong>Frauen</strong> <strong>in</strong> Vorstandspositionen f<strong>in</strong>den. Von 192 Sitzen <strong>in</strong> den Vorständen <strong>der</strong><br />

deutschen Dax-30-Konzerne s<strong>in</strong>d 192 von Männern besetzt und ke<strong>in</strong>er von e<strong>in</strong>er Frau.<br />

Datum des Orig<strong>in</strong>als: 12.12.2006 Ausgegeben: (12.12.2006) 19.12.2006<br />

Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>zeln gegen e<strong>in</strong>e Schutzgebühr beim Archiv<br />

des Landtags Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen.<br />

Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen unter<br />

www.landtag.nrw.de.


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/3173<br />

Auch Aufsichtsräte deutscher Unternehmen s<strong>in</strong>d weit von e<strong>in</strong>er geschlechtsparitätischen Besetzung<br />

entfernt. Ihnen obliegt gewöhnlich <strong>die</strong> Überwachung <strong>der</strong> Geschäftsführung sowie <strong>die</strong><br />

Bestellung des Vorstandes e<strong>in</strong>es Unternehmens. Wichtige unternehmerische Planungen und<br />

Entscheidungen müssen häufig vom Aufsichtsrat genehmigt werden. Somit kommt e<strong>in</strong>em<br />

Sitz <strong>in</strong> <strong>die</strong>sem Entscheidungsgremium höchste Bedeutung zu. Mit 7,5 Prozent s<strong>in</strong>d <strong>Frauen</strong> <strong>in</strong><br />

den Aufsichtsräten von deutschen Unternehmen immer noch deutlich unterrepräsentiert<br />

(DIW, 2005). Zudem haben sie ihr Mandat <strong>in</strong> den wenigsten Fällen <strong>der</strong> Unternehmensseite,<br />

son<strong>der</strong>n zu über 80 Prozent den ArbeitnehmerInnenvertretungen zu verdanken. In 68 <strong>der</strong><br />

100 umsatzstärksten Unternehmen wurde m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e Aufsichtsrät<strong>in</strong> von Gewerkschaften<br />

berufen (DIW, 2005). H<strong>in</strong>gegen ist <strong>in</strong> 32 <strong>die</strong>ser 100 Unternehmen <strong>der</strong> Aufsichtsrat alle<strong>in</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Hand von Männern. Somit wird <strong>in</strong> den Veröffentlichungen des DIW wie auch des djb<br />

zu Recht das Fazit gezogen, dass bei <strong>der</strong> Besetzung von Aufsichtsratsposten mit <strong>Frauen</strong><br />

eher <strong>die</strong> M<strong>in</strong><strong>der</strong>heitenquote des Betriebsverfassungsgesetzes und <strong>die</strong> Gleichstellungsverpflichtungen<br />

<strong>der</strong> Gewerkschaften Früchte getragen hätten als <strong>die</strong> freiwillige Vere<strong>in</strong>barung <strong>der</strong><br />

Bundesregierung mit den Spitzenverbänden <strong>der</strong> Privatwirtschaft.<br />

III.<br />

Angesichts <strong>der</strong> erheblichen gesellschaftlichen und demografischen Verän<strong>der</strong>ungen ist es zur<br />

Sicherung <strong>der</strong> Wettbewerbsfähigkeit <strong>der</strong> deutschen Wirtschaft unerlässlich, das Potenzial an<br />

hochqualifizierten <strong>Frauen</strong> besser zu nutzen. Um den Anteil von <strong>Frauen</strong> <strong>in</strong> Spitzenpositionen<br />

<strong>der</strong> Privatwirtschaft wirkungsvoll zu erhöhen, muss auch <strong>der</strong> Staat den beteiligten AkteurInnen<br />

klare Anreize für e<strong>in</strong>e Verhaltensän<strong>der</strong>ung setzen. Freiwillige Vere<strong>in</strong>barungen, auf <strong>die</strong><br />

auch <strong>die</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälische Landesregierung setzt, reichen ebenso wenig aus wie Diskrim<strong>in</strong>ierungsverbote.<br />

Das Beispiel Norwegen zeigt, wenn e<strong>in</strong> Staat se<strong>in</strong>en Verfassungsauftrag zur Gleichstellung<br />

ernst nimmt, kann er viel tun. In weltweiten Vergleichen zur Geschlechtergleichstellung belegt<br />

Norwegen jeweils Spitzenplätze. Erreicht wurde <strong>die</strong>s <strong>in</strong> den vergangenen 30 Jahren mit<br />

e<strong>in</strong>em umfassenden System aus Quoten und aktiver För<strong>der</strong>ung. Die jüngste Maßnahme be<strong>in</strong>haltet<br />

e<strong>in</strong>e gesetzliche Quote für Spitzenpositionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Privatwirtschaft. Seit Anfang<br />

2006 muss e<strong>in</strong>e norwegische Aktiengesellschaft m<strong>in</strong>destens 40 Prozent <strong>Frauen</strong> im Aufsichtsrat<br />

vorweisen. Die an <strong>der</strong> Börse gehandelten norwegischen Unternehmen hatten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Vorlaufphase zunächst Zeit ihre Aufsichtsräte freiwillig zu quotieren. Begleitet wurde <strong>die</strong>s<br />

durch den Aufbau e<strong>in</strong>er Datenbank mit über 4.000 qualifizierten <strong>Frauen</strong>, <strong>die</strong> bereit waren<br />

Aufsichtsratsposten zu übernehmen. Damit wurde dem gängigen Argument, es gäbe nicht<br />

genügend qualifizierte <strong>Frauen</strong>, entgegen gewirkt. Seit Januar <strong>die</strong>sen Jahres ist <strong>in</strong> Norwegen<br />

rechtskräftig, dass neu gegründete börsennotierte Unternehmen <strong>die</strong> 40-prozentige Quote für<br />

Aufsichtsratsposten sofort erfüllen müssen. Bestehende Unternehmen haben noch bis Ende<br />

2007 Zeit <strong>die</strong> Vorgabe zu erfüllen. Wird <strong>die</strong>ses Ziel nicht erreicht, drohen Sanktionen bis h<strong>in</strong><br />

zum Verlust <strong>der</strong> Börsennotierung. Die E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Quote, <strong>die</strong> für beide Geschlechter gilt,<br />

wird mit den Kontrollrout<strong>in</strong>en des Handelsregisters durchgesetzt.<br />

IV.<br />

Angesichts des grundgesetzlichen Auftrags zur Gleichstellung und <strong>der</strong> komplexen Herausfor<strong>der</strong>ungen,<br />

<strong>die</strong> sich <strong>der</strong> Wirtschaftsregion NRW zukünftig stellen, ist auch <strong>die</strong> Politik hierzulande<br />

gefor<strong>der</strong>t, neue Wege zu beschreiten.<br />

2


LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/3173<br />

Vor <strong>die</strong>sem H<strong>in</strong>tergrund for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Landtag <strong>die</strong> Landesregierung auf,<br />

• sich auf Bundesebene für e<strong>in</strong>e sanktionsfähige Quotierungsregelung im Aktiengesetz<br />

e<strong>in</strong>zusetzen, mit dem Ziel, dass Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften bis 2010 zu<br />

40 Prozent mit <strong>Frauen</strong> besetzt se<strong>in</strong> müssen,<br />

• begleitend für NRW e<strong>in</strong>e zentrale Datenbank aufzubauen, <strong>in</strong> <strong>die</strong> sich qualifizierte <strong>Frauen</strong><br />

e<strong>in</strong>tragen können, <strong>die</strong> als Aufsichtsrät<strong>in</strong>nen zur Verfügung stehen.<br />

Sylvia Löhrmann<br />

Johannes Remmel<br />

Re<strong>in</strong>er Priggen<br />

<strong>Barbara</strong> <strong>Steffens</strong><br />

und Fraktion<br />

3


Düsseldorf, 15. Dezember 2006<br />

Sprechzettel<br />

<strong>Barbara</strong> <strong>Steffens</strong> MdL, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und frauenpolitische Sprecher<strong>in</strong><br />

Re<strong>in</strong>er Priggen MdL, stellvertreten<strong>der</strong> Fraktionsvorsitzen<strong>der</strong> und Wirtschaftspolitischer Sprecher<br />

Mehr <strong>Frauen</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> Aufsichtsräte!<br />

Zu Beg<strong>in</strong>n des 21. Jahrhun<strong>der</strong>ts s<strong>in</strong>d <strong>Frauen</strong> - <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> <strong>der</strong> Wirtschaft -ke<strong>in</strong>eswegs auf<br />

e<strong>in</strong>em dynamischen Vormarsch <strong>in</strong> Führungspositionen. Ihr Anteil nimmt nur äußerst<br />

schleppend zu, stagniert <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Bereichen o<strong>der</strong> verzeichnet sogar Rückläufe.<br />

Beson<strong>der</strong>s dort, wo <strong>in</strong> Unternehmen Entscheidungen mit Breitenwirkung getroffen und hohe<br />

E<strong>in</strong>kommen erzielt werden, s<strong>in</strong>d <strong>Frauen</strong> noch kaum zu f<strong>in</strong>den. In deutschen Großunternehmen<br />

ist <strong>der</strong> <strong>Frauen</strong>anteil an Führungspositionen mit 5 Prozent <strong>in</strong> den letzten Jahren nahezu<br />

unverän<strong>der</strong>t ger<strong>in</strong>g (2. Bilanz Chancengleichheit). In den 100 größten deutschen Unternehmen<br />

ließen sich 2004 nur vier <strong>Frauen</strong> <strong>in</strong> Vorstandspositionen f<strong>in</strong>den. Von den 192<br />

Vorstandspositionen <strong>in</strong> den DAX30-Unternehmen wird ke<strong>in</strong>e von e<strong>in</strong>er Frau besetzt.<br />

Auch <strong>in</strong> den Aufsichtsräten deutscher Unternehmen s<strong>in</strong>d <strong>Frauen</strong> kaum vertreten. Den<br />

Aufsichtsräten obliegt gewöhnlich <strong>die</strong> Überwachung <strong>der</strong> Geschäftsführung sowie <strong>die</strong> Bestellung<br />

des Vorstandes e<strong>in</strong>es Unternehmens. Wichtige unternehmerische Planungen und<br />

Entscheidungen müssen häufig dort genehmigt werden. Somit kommt e<strong>in</strong>em Sitz <strong>in</strong> <strong>die</strong>sem<br />

Entscheidungsgremium höchste Bedeutung zu.<br />

Nur 7,5 Prozent <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> von Aufsichtsräten <strong>in</strong> deutschen Unternehmen s<strong>in</strong>d <strong>Frauen</strong><br />

(DIW, 2005). Diese 7,5 % haben ihr Mandat <strong>in</strong> den wenigsten Fällen <strong>der</strong> Unternehmensseite,<br />

son<strong>der</strong>n zu über 80 Prozent den ArbeitnehmerInnenvertretungen zu verdanken. In 68 <strong>der</strong> 100<br />

umsatzstärksten Unternehmen wurde m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e Aufsichtsrät<strong>in</strong> von Gewerkschaften<br />

berufen (DIW, 2005). H<strong>in</strong>gegen ist <strong>in</strong> 32 <strong>die</strong>ser 100 Unternehmen <strong>der</strong> Aufsichtsrat alle<strong>in</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Hand von Männern.<br />

Verantwortlich: Rudolf Schumacher (Pressesprecher)<br />

Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW • Pressestelle<br />

Telefon 02 11/884-2180, -2887 • Telefax 02 11/884-2871, -2890<br />

E-Mail gruene@landtag.nrw.de • http://www.gruene.landtag.nrw.de


Damit wird zu Recht das Fazit gezogen, dass bei <strong>der</strong> Besetzung von Aufsichtsratsposten mit<br />

<strong>Frauen</strong> eher <strong>die</strong> M<strong>in</strong><strong>der</strong>heitenquote des Betriebsverfassungsgesetzes und <strong>die</strong><br />

Gleichstellungsverpflichtungen <strong>der</strong> Gewerkschaften Früchte getragen hätten als <strong>die</strong> freiwillige<br />

Vere<strong>in</strong>barung <strong>der</strong> Bundesregierung mit den Spitzenverbänden <strong>der</strong> Privatwirtschaft.<br />

Angesichts <strong>der</strong> erheblichen gesellschaftlichen und demografischen Verän<strong>der</strong>ungen ist es zur<br />

Sicherung <strong>der</strong> Wettbewerbsfähigkeit <strong>der</strong> deutschen Wirtschaft unerlässlich, das Potenzial an<br />

hochqualifizierten <strong>Frauen</strong> besser zu nutzen.<br />

Das Beispiel Norwegen zeigt, wenn e<strong>in</strong> Staat se<strong>in</strong>en Verfassungsauftrag zur Gleichstellung ernst<br />

nimmt, kann er viel tun. In weltweiten Vergleichen zur Geschlechtergleichstellung belegt<br />

Norwegen jeweils Spitzenplätze. Erreicht wurde <strong>die</strong>s <strong>in</strong> den vergangenen 30 Jahren mit e<strong>in</strong>em<br />

umfassenden System aus Quoten und aktiver För<strong>der</strong>ung.<br />

Die jüngste Maßnahme be<strong>in</strong>haltet e<strong>in</strong>e gesetzliche Quote für Spitzenpositionen <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Privatwirtschaft. Seit Anfang 2006 muss e<strong>in</strong>e neu gegründete norwegische Aktiengesellschaft<br />

m<strong>in</strong>destens 40 Prozent <strong>Frauen</strong> im Aufsichtsrat vorweisen. Bestehende Unternehmen haben<br />

noch bis Ende 2007 Zeit <strong>die</strong> Vorgabe zu erfüllen.<br />

Die an <strong>der</strong> Börse gehandelten norwegischen Unternehmen hatten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Vorlaufphase<br />

zunächst Zeit ihre Aufsichtsräte freiwillig zu quotieren. Begleitet wurde <strong>die</strong>s durch den Aufbau<br />

e<strong>in</strong>er Datenbank mit über 4.000 qualifizierten <strong>Frauen</strong>, <strong>die</strong> bereit waren Aufsichtsratsposten zu<br />

übernehmen. Damit wurde dem gängigen Argument, es gäbe nicht genügend qualifizierte<br />

<strong>Frauen</strong>, entgegen gewirkt.<br />

Ziel unseres Antrags ist es, dass <strong>die</strong> Landesregierung<br />

• sich auf Bundesebene für e<strong>in</strong>e sanktionsfähige Quotierungsregelung im Aktiengesetz<br />

e<strong>in</strong>zusetzt, mit dem Ziel, dass Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften bis 2010 zu<br />

40 Prozent mit <strong>Frauen</strong> besetzt se<strong>in</strong> müssen,<br />

• begleitend für NRW e<strong>in</strong>e zentrale Datenbank aufbaut, <strong>in</strong> <strong>die</strong> sich qualifizierte <strong>Frauen</strong><br />

e<strong>in</strong>tragen können, <strong>die</strong> als Aufsichtsrät<strong>in</strong>nen zur Verfügung stehen.<br />

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Daten und Fakten zum Grünen<br />

Antrag "Quote für Aufsichtsgremien börsennotierter Unternehmen<br />

e<strong>in</strong>führen"<br />

I. Die Rechtslage <strong>in</strong> Norwegen<br />

• "Gesetz über Aktiengesellschaften" vom 13. Juni 1997, das für <strong>die</strong><br />

norwegischen allgeme<strong>in</strong>en Aktiengesellschaften ("asa") gilt<br />

• Dieses Gesetz wurde am 19.12.2003 dah<strong>in</strong>gehend geän<strong>der</strong>t, dass<br />

das "board/Verwaltungsrat" (norweg. styre), <strong>in</strong> dem Vorstand und<br />

Aufsichtsrat zusammengefasst s<strong>in</strong>d, zukünftig zum<strong>in</strong>dest zu 40 %<br />

von <strong>Frauen</strong> besetzt se<strong>in</strong> muss. Hierzu wurden <strong>die</strong> Paragraphen 6-<br />

11 geän<strong>der</strong>t bzw. e<strong>in</strong>gefügt.<br />

• Die Gesetzesän<strong>der</strong>ung <strong>in</strong> den Paragraphen 6-11 ist zum 1.1.2006<br />

<strong>in</strong> Kraft getreten. Dabei wird Aktiengesellschaften, <strong>die</strong> vor dem<br />

1.1.2006 gegründet wurden, e<strong>in</strong>e Übergangsfrist von zwei Jahren<br />

e<strong>in</strong>geräumt. Spätestens dann müssen sie <strong>die</strong> Vorgabe erfüllen.<br />

Neue Aktiengesellschaften müssen <strong>die</strong> Vorgabe sofort erfüllen.<br />

An<strong>der</strong>nfalls werden sie nicht registriert.<br />

• Die Quotierung erfolgt getrennt für Eignerseite und AN-Seite.<br />

• Anfang 2006 erfüllten <strong>in</strong> Norwegen 86 von 491 Gesellschaften <strong>die</strong><br />

Anfor<strong>der</strong>ungen (17,5 %). In 215 Gesellschaften waren zu <strong>die</strong>sem<br />

Zeitpunkt überhaupt ke<strong>in</strong>e <strong>Frauen</strong> vertreten.<br />

• Bei Nichterfüllung droht Unternehmen (laut Presseberichten) <strong>die</strong><br />

Zwangsauflösung. Allerd<strong>in</strong>gs enthält das Gesetz <strong>die</strong> Formulierung,<br />

dass <strong>die</strong> Regierung e<strong>in</strong>e Zwangsauflösung unter Verweis auf<br />

wesentliche gesellschaftliche Belange verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n kann. Über<strong>die</strong>s<br />

können sich "allgeme<strong>in</strong>e" AG (asa) <strong>in</strong> "normale" AG (as) mit<br />

ger<strong>in</strong>geren Anfor<strong>der</strong>ungen umwandeln. Dies würde aber zum<br />

Verlust <strong>der</strong> Börsennotierung führen.<br />

• Verantwortlicher M<strong>in</strong>ister für <strong>die</strong>ses Gesetz war Industriem<strong>in</strong>ister<br />

Ansgar Gabrielsen (Konservative).<br />

II. Die Situation <strong>in</strong> Deutschland<br />

• Von den 192 Vorstandspositionen <strong>in</strong> den DAX30-Unternehmen<br />

wird ke<strong>in</strong>e von e<strong>in</strong>er Frau besetzt. Die im Antrag erwähnte<br />

Vorstandsfrau bezieht sich auf Scher<strong>in</strong>g. Scher<strong>in</strong>g ist aber nach<br />

<strong>der</strong> Übernahme durch Bayer nicht mehr im DAX notiert.<br />

• Von den 544 Aufsichtsratspositionen <strong>in</strong> den DAX30-Unternehmen<br />

entfallen 68 auf <strong>Frauen</strong>. Das Gros <strong>die</strong>ser Positionen wird von <strong>der</strong><br />

AN-Seite gestellt.


Vorstand<br />

Aufsichtsrat<br />

Unternehmen Vorsitz Mitglie<strong>der</strong> <strong>Frauen</strong> Vorsitz Mitglie<strong>der</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>en Ämtern Amt Beson<strong>der</strong>heit<br />

adidas AG Herbert Ha<strong>in</strong>er 4 0 Henri Filho 12 2 Sab<strong>in</strong>e Bauer Qualitätsreferent<strong>in</strong>, Global Operations, Arbeitnehmervertreter<br />

Heidi Thaler-Veh Mitglied des Gesamtbetriebsrats, Arbeitnehmervertreter<br />

Allianz SE Michael Diekmann 12 0 Dr. Henn<strong>in</strong>g Schulte-Noelle 12 3 Claudia Eggert-Lehmann Angestellte Dresdner Bank AG Mitglied im Aufsichtsrat Dresdner Bank<br />

Prof. Dr. Renate Köcher Geschäftsführer<strong>in</strong> Institut für Demoskopie Allensbach Aufsichtsrat BASF AG, Inf<strong>in</strong>eon Techologies AG, MAN AG<br />

Margit Schoffer Angestellte Dresdner Bank AG Mitglied im Aufsichtsrat Dresdner Bank<br />

Altana AG Dr. h. c. mult. Nikolaus Schweickart 4 0 Justus Mische 12 2 Susanne Klatten Betriebswirt<strong>in</strong>, MBA, stv. Vorsitzende<br />

Yvonne D'Alpaos-Götz Freigestellte Betriebsrät<strong>in</strong> Arbeitnehmervertreter<br />

BASF AG Dr. Jürgen Hambrecht 9 0 Prof. Dr. Jürgen Strube 20 2 Prof. Dr. Renate Köcher siehe Allianz AG<br />

Eva Kraut Vorsitzende des Betriebsrats <strong>der</strong> BASF IT Services GmbH Arbeitnehmervertreter<br />

Bayer AG Werner Wenn<strong>in</strong>g 4 0 Dr. Manfred Schnei<strong>der</strong> 20 1 Petra Kronen Betriebsratsvorsitzende des Werks Uerd<strong>in</strong>gen <strong>der</strong> Bayer AG Arbeitnehmervertreter<br />

BMW AG St Dr. - Ing. Norbert Reithofer 6 0 Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. Dr.-Ing. E.h. Joachim Milberg 20 1 Susanne Klatten siehe Altana AG / Asufsichtsrat<br />

Commerzbank AG Klaus-Peter Müller 9 0 Dr. h.c. Mart<strong>in</strong> Kohlhaussen 21 3 Dr. Sab<strong>in</strong>e Re<strong>in</strong>er Arbeitnehmervertreter<br />

Sonja Kasischke<br />

Arbeitnehmervertreter<br />

Astrid Evers<br />

Arbeitnehmervertreter<br />

Cont<strong>in</strong>ental AG Manfred Wennemer 7 0 Dr. Hubertus von Grünberg 20 0<br />

DaimlerChrysler AG Dr. Dieter Zetsche 9 0 Hilmar Kopper 20 0<br />

Deutsche Bank AG Dr. Josef Ackermann 5 0 Dr. Clemens Börsig 21 6 Heidrun Förster Stellvertretende Vorsitzende Arbeitnehmervertreter<br />

Sab<strong>in</strong>e Horn<br />

Arbeitnehmervertreter<br />

Henriette Mark<br />

Arbeitnehmervertreter<br />

Margret Mönig-Raane<br />

Arbeitnehmervertreter<br />

Gabriele Platscher<br />

Arbeitnehmervertreter<br />

Kar<strong>in</strong> Ruck<br />

Arbeitnehmervertreter<br />

Deutsche Börse AG Reto Francioni 6 0 Kurt F. Viermetz 21 1 Birgit Bokel Arbeitnehmervertreter<br />

Deutsche Lufthansa AG Wolfgang Mayrhuber 3 0 Dipl.-Ing. Jürgen Weber 20 1 Patricia W<strong>in</strong>daus Arbeitnehmervertreter<br />

Deutsche Post AG Dr. Klaus Zumw<strong>in</strong>kel 8 0 Dr. Jürgen Weber 20 6 Marion Deutsch Vorsitzende des Betriebsrats Deutsche Post AG, Nie<strong>der</strong>lassung Brief Arbeitnehmervertreter<br />

Annette Harms Stellv. Vorsitzende des Betriebsrats Postbank Arbeitnehmervertreter<br />

Silke Qualla-Weiß Vorsitzende des Betriebsrats DHL Arbeitnehmervertreter<br />

Ingrid Matthäus-Meier Sprecher<strong>in</strong> des vorstands <strong>der</strong> KfW Arbeitnehmervertreter<br />

Steffanie Weckesser Vorsitzende des Betriebsrats Deutsche Post AG, Nie<strong>der</strong>lassung Express Arbeitnehmervertreter<br />

Margrid Wendt Vorsitzende des Betriebsrats Deutsche Post World Net Arbeitnehmervertreter<br />

Deutsche Postbank AG Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann 10 0 Dr. Klaus Zumw<strong>in</strong>kel 20 5 Marietta Auer Arbeitnehmervertreter<br />

Rosemarie Bolte<br />

Arbeitnehmervertreter<br />

Annette Harms<br />

Arbeitnehmervertreter<br />

Sab<strong>in</strong>e Schwarz<br />

Arbeitnehmervertreter<br />

Christ<strong>in</strong>e Weiler<br />

Arbeitnehmervertreter<br />

Deutsche Telekom AG René Obermann 6 0 20 3 Monika Brandl Arbeitnehmervertreter<br />

Ursula Ste<strong>in</strong>ke<br />

Arbeitnehmervertreter<br />

Waltraud Litzenberger<br />

Arbeitnehmervertreter<br />

E.ON AG Dr. Wulf H. Bernotat 7 0 Ulrich Hartmann 20 2 Gabriele Gratz Arbeitnehmervertreter<br />

Eva Kirchhof<br />

Arbeitnehmervertreter<br />

Fresenius Medical Care Dr. Ulf M. Schnei<strong>der</strong> 5 0 Dr. Gerd Krick 13 3 Dr. Gabriele Kröner<br />

Christel Neumann Mitglied des Gesamtbetriebsrats, Arbeitnehmervertreter<br />

Ilona Oesterle Betriebsrät<strong>in</strong> Arbeitnehmervertreter<br />

Henkel KGaA Vz. Prof. Dr. Ulrich Lehner 7 0 Dipl.-Ing. Albrecht Woeste 18 3 Andrea Pichottka Vorstandssekretariat des Hauptvorstandes<br />

Dr. Anneliese Wilsch-Irrgang Vertreter<strong>in</strong> <strong>der</strong> Leitenden Angestellten Arbeitnehmervertreter<br />

Dr. Fri<strong>der</strong>ike Bagel<br />

Rechtsanwält<strong>in</strong> / Steuerberater<strong>in</strong><br />

Hypo Real Estate Hold<strong>in</strong>g AG Georg Funke 5 0 Kurt F. Viermetz 6 0<br />

Inf<strong>in</strong>eon Technologies AG Dr. Wolfgang Ziebart 4 0 Max Dietrich Kley 16 3 Prof. Dr. Renate Köcher<br />

Prof. Dr. Doris Schmitt-Landsiedel<br />

Lehrstuhl für Technische Elektronik TU München<br />

Kerst<strong>in</strong> Schulzendorf Mitglied des Betriebsrats Inf<strong>in</strong>eon Dresden Arbeitnehmervertreter<br />

L<strong>in</strong>de AG Prof. Dr. - Ing. Wolfgang Reitzle 7 0 Dr. rer. pol. Manfred Schnei<strong>der</strong> 16 0<br />

MAN AG St Dipl.-Ing. Håkan Samuelsson 6 0 Dr.-Ing. Ekkehard D. Schulz 20 1 Dr. rer. pol. Renate Köcher Geschäftsführer<strong>in</strong> des Instituts für Demoskopie Allensbach<br />

METRO AG St Dr. Hans-Joachim Körber 4 0 Dr. Eckhard Cordes 20 4 Anja Kiehne-Neuberg Bereichsleiter<strong>in</strong> Personal- und Organisationsentwicklung <strong>der</strong> Kaufhof Warenhaus AG<br />

Marianne Meister Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats <strong>der</strong> Metro Großhandelsgesellschaft mbH Arbeitnehmervertreter<br />

Sylvia Raddatz<br />

Kfm. Angestellte, Real SB-Warenhaus GmbH, Sparte Extra-Verbrauchermärkte<br />

Renate Rohde-Werner<br />

E<strong>in</strong>zelhandelskauffrau, Kaufhof Warenhaus AG<br />

Münchener Rück AG Dr. jur. Nikolaus von Bomhard 11 0 Dr. jur. Hans–Jürgen Sch<strong>in</strong>zler 20 3 Kerst<strong>in</strong> Michl Mitarbeiter<strong>in</strong> <strong>der</strong> Münchener Rückversicherungs–Gesellschaft<br />

Ingrid Müller<br />

Mitarbeiter<strong>in</strong> <strong>der</strong> Münchener Rückversicherungs–Gesellschaft<br />

Judy Võ<br />

Mitarbeiter<strong>in</strong> <strong>der</strong> Münchener Rückversicherungs–Gesellschaft<br />

RWE AG St Harry Roels 5 0 Dr. Thomas R. Fischer 20 3 Simone Haupt<br />

Dagmar Schmeer<br />

Dagmar Mühlenfeld<br />

SAP AG Henn<strong>in</strong>g Kagermann 7 0 Prof. Dr. h.c. mult. Hasso Plattner 16 3 Helga Classen Stellvertretende Vorsitzende, Stellvertretende Datenschutzbeauftragte ,Mitglied des Aufsichtsrates seit: 1993 ,Aktuelle Amtszeit bis: 2007<br />

Christiane Kuntz-Mayr<br />

Development Manager<br />

Dr. <strong>Barbara</strong> Schennerle<strong>in</strong><br />

Pr<strong>in</strong>cipal Consultant<br />

Siemens AG Dr. rer. pol. Klaus Kle<strong>in</strong>feld 10 0 Prof. Dr. jur. Dr.-Ing. E. h. He<strong>in</strong>rich v. Pierer 20 2 Hildegard Cornudet* Gesamtbetriebsratsvorsitzende <strong>der</strong> Siemens Bus<strong>in</strong>ess Services GmbH & Co. Arbeitnehmervertreter<br />

Birgit Grube<br />

Arbeitnehmervertreter<br />

TUI AG Dr. Michael Frenzel 6 0 Dr. Jürgen Krumnow 20 4 Jella Susanne Rechtsanwält<strong>in</strong><br />

Carmen Riu Güell<br />

Unternehmer<strong>in</strong><br />

Petra Oechter<strong>in</strong>g<br />

Reiseverkehrskauffrau<br />

Ilona Schulz-Müller Gen<strong>der</strong>beauftragte des Bundesvorstands <strong>der</strong> ver.di – Vere<strong>in</strong>te Arbeitnehmervertreter<br />

ThyssenKrupp AG Dr.-Ing. Ekkehard D. Schulz 8 0 Dr. Gerhard Cromme 20 0<br />

Volkswagen AG St Dr.-Ing. e. h. Bernd Pischetsrie<strong>der</strong> 6 0 Hon. Prof. Dr. techn. h.c. Dipl.-Ing. ETH Ferd<strong>in</strong>and 20 1 Elke Eller Industriegewerkschaft Metall - Vorstand Arbeitnehmervertreter<br />

Gesamtergebnis: Vorstandsmitglie<strong>der</strong> aller DAX-Unternehmen 192 Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong> aller DAX-Unternehmen 544<br />

davon <strong>Frauen</strong> 0 davon <strong>Frauen</strong> 68<br />

Stand Dezember 2006 <strong>Frauen</strong>anteil <strong>in</strong> den Vorständen <strong>in</strong> % 0% <strong>Frauen</strong>anteil <strong>in</strong> den Aufsichtsräten <strong>in</strong> % 12,50%<br />

<strong>Frauen</strong>antei l<strong>in</strong> Vorständen und Aufsichtsräten zusammen <strong>in</strong> Prozent: 9,24%

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