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Marktgemeinde Eckartsau - SPÖ Niederösterreich

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Seite 4<br />

Allfällige Abweichungen zum Nachtragsvoranschlag 2009 wurden stichprobenweise geprüft,<br />

besprochen und von der Kassenverwalterin fachmännisch erläutert. Die beiden Leasingverträge<br />

(Fahrzeug, Kopierer) ergaben Aufwendungen in Höhe von € 36.262,83. Die bei der<br />

Gemeinde hinterlegten Kautionen umfassen € 31.313,89. Die Verbindlichkeiten aus dem<br />

Titel Abwasserbeseitigung konnten im Jahr 2009 von € 4,269.863,36 auf € 4,037.367,03<br />

gesenkt werden.<br />

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben daher den Rechnungsabschluss unterfertigt.<br />

Der Obmann bedankt sich auch im Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses für die<br />

gute Zusammenarbeit.<br />

Bgm. Lukacs erkundigt sich nach Fragen oder Stellungnahmen seitens der Gemeinderäte.<br />

Da keine Wortmeldungen getätigt werden, ersucht er den Gemeinderat, den Bericht zur<br />

Kenntnis nehmen.<br />

zu TOP 6)<br />

Verordnung Aufhebung Freigabebedingung (KG Pframa)<br />

Die Freigabebedingung zum Schallschutz entlang der B3 wird seitens des Bauträgers in<br />

Form einer verbindlichen Verpflichtungserklärung sichergestellt. Das Land NÖ hat somit keine<br />

Einwände die Verordnung gemäß beiliegendem Entwurf zu genehmigen. Bgm. Lukacs<br />

verliest den Entwurf der Verordnung und die Verpflichtungserklärung der Gebau-Niobau<br />

Gemeinnützige Baugesellschaft m.b.H. Norbert Pinsolitsch vergewissert sich bezüglich möglicher<br />

anfallender Kosten. Bgm. Lukacs hält fest, dass der Gemeinde daraus keine Kosten<br />

entstehen werden.<br />

Antrag:<br />

Beschluss:<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Der Gemeinderat möge die Verordnung gemäß beiliegendem Entwurf<br />

beschließen.<br />

Antrag angenommen.<br />

einstimmig (ÖVP, SPÖ)<br />

zu TOP 7)<br />

Verordnung Aufhebung Freigabebedingung (KG Kopfstetten)<br />

In Kopfstetten besteht die Freigabebedingung für die Bauland-Agrar-Aufschließungszone 1<br />

in Bezug auf den Siedlungsabschluss. Es mussten standortgerechte Obstbäume gepflanzt<br />

werden. Dies wurde im Jahr 2008 durchgeführt. Die Aufhebung wurde bereits in der Gemeinderatssitzung<br />

am 09. Dez. 2010 beschlossen. Nach Prüfung durch das Land NÖ wurde<br />

festgestellt, dass eine Verordnung erforderlich ist. Bgm. Lukacs verliest die den Entwurf der<br />

Verordnung.<br />

Antrag:<br />

Beschluss:<br />

Beschluss:<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Der Gemeinderat möge die Verordnung gemäß beiliegendem Entwurf<br />

beschließen.<br />

einstimmig<br />

Antrag angenommen.<br />

einstimmig (ÖVP, SPÖ)

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