Marktgemeinde Eckartsau - SPà Niederösterreich
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Seite 4<br />
Allfällige Abweichungen zum Nachtragsvoranschlag 2009 wurden stichprobenweise geprüft,<br />
besprochen und von der Kassenverwalterin fachmännisch erläutert. Die beiden Leasingverträge<br />
(Fahrzeug, Kopierer) ergaben Aufwendungen in Höhe von € 36.262,83. Die bei der<br />
Gemeinde hinterlegten Kautionen umfassen € 31.313,89. Die Verbindlichkeiten aus dem<br />
Titel Abwasserbeseitigung konnten im Jahr 2009 von € 4,269.863,36 auf € 4,037.367,03<br />
gesenkt werden.<br />
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben daher den Rechnungsabschluss unterfertigt.<br />
Der Obmann bedankt sich auch im Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses für die<br />
gute Zusammenarbeit.<br />
Bgm. Lukacs erkundigt sich nach Fragen oder Stellungnahmen seitens der Gemeinderäte.<br />
Da keine Wortmeldungen getätigt werden, ersucht er den Gemeinderat, den Bericht zur<br />
Kenntnis nehmen.<br />
zu TOP 6)<br />
Verordnung Aufhebung Freigabebedingung (KG Pframa)<br />
Die Freigabebedingung zum Schallschutz entlang der B3 wird seitens des Bauträgers in<br />
Form einer verbindlichen Verpflichtungserklärung sichergestellt. Das Land NÖ hat somit keine<br />
Einwände die Verordnung gemäß beiliegendem Entwurf zu genehmigen. Bgm. Lukacs<br />
verliest den Entwurf der Verordnung und die Verpflichtungserklärung der Gebau-Niobau<br />
Gemeinnützige Baugesellschaft m.b.H. Norbert Pinsolitsch vergewissert sich bezüglich möglicher<br />
anfallender Kosten. Bgm. Lukacs hält fest, dass der Gemeinde daraus keine Kosten<br />
entstehen werden.<br />
Antrag:<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Der Gemeinderat möge die Verordnung gemäß beiliegendem Entwurf<br />
beschließen.<br />
Antrag angenommen.<br />
einstimmig (ÖVP, SPÖ)<br />
zu TOP 7)<br />
Verordnung Aufhebung Freigabebedingung (KG Kopfstetten)<br />
In Kopfstetten besteht die Freigabebedingung für die Bauland-Agrar-Aufschließungszone 1<br />
in Bezug auf den Siedlungsabschluss. Es mussten standortgerechte Obstbäume gepflanzt<br />
werden. Dies wurde im Jahr 2008 durchgeführt. Die Aufhebung wurde bereits in der Gemeinderatssitzung<br />
am 09. Dez. 2010 beschlossen. Nach Prüfung durch das Land NÖ wurde<br />
festgestellt, dass eine Verordnung erforderlich ist. Bgm. Lukacs verliest die den Entwurf der<br />
Verordnung.<br />
Antrag:<br />
Beschluss:<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Der Gemeinderat möge die Verordnung gemäß beiliegendem Entwurf<br />
beschließen.<br />
einstimmig<br />
Antrag angenommen.<br />
einstimmig (ÖVP, SPÖ)