Marktgemeinde Eckartsau - SPà Niederösterreich
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Seite 5<br />
zu TOP 8)<br />
13. Änderung der örtl. Raumordnung und des Bebauungsplanes<br />
Die Kundmachung und Auflage der 13. Raumordnungsänderung endete am 22. Feb. 2010.<br />
Es ist eine Stellungnahme seitens eines Anrainers eingelangt. Um den Fortgang der Umsetzung<br />
zu gewährleisten, ist im Anschluss an die öffentliche Auflage eine Verordnung der Gemeinde<br />
<strong>Eckartsau</strong> notwendig. Bgm. Lukacs verliest die eingelangte Stellungnahme und<br />
berichtet über die Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise. Auf Anregung des Raumplaners<br />
soll die 13. Änderung in zwei Teile zerlegt werden (A und B).<br />
In den Verordnungen zur 13. A Änderung der Raumordnung wird die Umwidmung von Gl auf<br />
BW in der KG <strong>Eckartsau</strong> (Augasse) und in der 13. A Änderung des Bebauungsplans die<br />
Festlegung der Bauklasse I und II & die Ausweisung der Baufluchtlinie für die beiden neu<br />
geschaffenen Bauplätze in der Augasse (KG <strong>Eckartsau</strong>) sowie die Änderung der vorderen<br />
Baufluchtlinie in der KG Pframa festgehalten.<br />
In den Verordnungen zur 13. B Änderung der Raumordnung wird die Umwidmung von BA<br />
auf BB in der KG Pframa und in der 13. B Änderung des Bebauungsplans die Festlegung<br />
emissionsarmer Betrieb mit 60 dB(A) Tag/50 dB(A) Nacht in der KG Pframa festgehalten.<br />
Parallel dazu ersucht Bgm. Lukacs den Ortsvorsteher, Norbert Pinsolitsch, einen gemeinsames<br />
klärendes Gespräch zwischen den Herrn Bannert und Hofer mit den Herren Pinsolitsch<br />
und Lukacs zu vereinbaren.<br />
Den Text der notwendigen Verordnungen hat der sachzuständige Raumplaner DI Aujesky,<br />
Büro Friedmann & Aujesky, ausgearbeitet und liegen dem Protokoll bei.<br />
Antrag:<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Der Gemeinderat möge die Verordnungen für die Änderungen<br />
13 A und 13 B des örtlichen Raumordnungsprogrammes und die<br />
Änderungen 13 A und 13 B des Bebauungsplanes beschließen.<br />
Antrag angenommen.<br />
einstimmig (ÖVP, SPÖ)<br />
zu TOP 9)<br />
Änderung der allgemeinen Pachtbedingungen<br />
Bgm. Lukacs schlägt vor, die allgem. Pachtbedingungen im Punkt 14. eindeutig zu formulieren.<br />
Der Wortlaut sollte auf folgende Formulierung geändert werden:<br />
14. Stirbt der Pächter, tritt er in den dauernden Ruhestand – unabhängig, ob aus der landwirtschaftlichen<br />
Tätigkeit oder aus einem anderen Beruf oder einer anderen Erwerbstätigkeit<br />
– oder gibt er aus einem sonstigen Grund die selbstständige landwirtschaftliche<br />
Tätigkeit auf, so sind seine Erben bzw. seine Nachfolger berechtigt, die übernommenen<br />
Gemeindepachtflächen bis zum Ende des laufenden Pachtjahres zu bewirtschaften.<br />
Ein solcher Umstand ist der Gemeinde sofort zur Kenntnis zu bringen. Mit Beginn des<br />
neuen Pachtjahres werden diese Pachtflächen neu vergeben, wobei es dem Erben<br />
bzw. Nachfolger freisteht, bei der Gemeinde ein Ansuchen um Zuteilung von Pachtäckern<br />
einzubringen.<br />
Antrag:<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Der Gemeinderat möge die Änderung der allgemeinen Pachtbedingungen<br />
beschließen.<br />
Antrag angenommen.<br />
einstimmig (ÖVP, SPÖ)