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Marktgemeinde Eckartsau - SPÖ Niederösterreich

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Seite 5<br />

zu TOP 8)<br />

13. Änderung der örtl. Raumordnung und des Bebauungsplanes<br />

Die Kundmachung und Auflage der 13. Raumordnungsänderung endete am 22. Feb. 2010.<br />

Es ist eine Stellungnahme seitens eines Anrainers eingelangt. Um den Fortgang der Umsetzung<br />

zu gewährleisten, ist im Anschluss an die öffentliche Auflage eine Verordnung der Gemeinde<br />

<strong>Eckartsau</strong> notwendig. Bgm. Lukacs verliest die eingelangte Stellungnahme und<br />

berichtet über die Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise. Auf Anregung des Raumplaners<br />

soll die 13. Änderung in zwei Teile zerlegt werden (A und B).<br />

In den Verordnungen zur 13. A Änderung der Raumordnung wird die Umwidmung von Gl auf<br />

BW in der KG <strong>Eckartsau</strong> (Augasse) und in der 13. A Änderung des Bebauungsplans die<br />

Festlegung der Bauklasse I und II & die Ausweisung der Baufluchtlinie für die beiden neu<br />

geschaffenen Bauplätze in der Augasse (KG <strong>Eckartsau</strong>) sowie die Änderung der vorderen<br />

Baufluchtlinie in der KG Pframa festgehalten.<br />

In den Verordnungen zur 13. B Änderung der Raumordnung wird die Umwidmung von BA<br />

auf BB in der KG Pframa und in der 13. B Änderung des Bebauungsplans die Festlegung<br />

emissionsarmer Betrieb mit 60 dB(A) Tag/50 dB(A) Nacht in der KG Pframa festgehalten.<br />

Parallel dazu ersucht Bgm. Lukacs den Ortsvorsteher, Norbert Pinsolitsch, einen gemeinsames<br />

klärendes Gespräch zwischen den Herrn Bannert und Hofer mit den Herren Pinsolitsch<br />

und Lukacs zu vereinbaren.<br />

Den Text der notwendigen Verordnungen hat der sachzuständige Raumplaner DI Aujesky,<br />

Büro Friedmann & Aujesky, ausgearbeitet und liegen dem Protokoll bei.<br />

Antrag:<br />

Beschluss:<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Der Gemeinderat möge die Verordnungen für die Änderungen<br />

13 A und 13 B des örtlichen Raumordnungsprogrammes und die<br />

Änderungen 13 A und 13 B des Bebauungsplanes beschließen.<br />

Antrag angenommen.<br />

einstimmig (ÖVP, SPÖ)<br />

zu TOP 9)<br />

Änderung der allgemeinen Pachtbedingungen<br />

Bgm. Lukacs schlägt vor, die allgem. Pachtbedingungen im Punkt 14. eindeutig zu formulieren.<br />

Der Wortlaut sollte auf folgende Formulierung geändert werden:<br />

14. Stirbt der Pächter, tritt er in den dauernden Ruhestand – unabhängig, ob aus der landwirtschaftlichen<br />

Tätigkeit oder aus einem anderen Beruf oder einer anderen Erwerbstätigkeit<br />

– oder gibt er aus einem sonstigen Grund die selbstständige landwirtschaftliche<br />

Tätigkeit auf, so sind seine Erben bzw. seine Nachfolger berechtigt, die übernommenen<br />

Gemeindepachtflächen bis zum Ende des laufenden Pachtjahres zu bewirtschaften.<br />

Ein solcher Umstand ist der Gemeinde sofort zur Kenntnis zu bringen. Mit Beginn des<br />

neuen Pachtjahres werden diese Pachtflächen neu vergeben, wobei es dem Erben<br />

bzw. Nachfolger freisteht, bei der Gemeinde ein Ansuchen um Zuteilung von Pachtäckern<br />

einzubringen.<br />

Antrag:<br />

Beschluss:<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Der Gemeinderat möge die Änderung der allgemeinen Pachtbedingungen<br />

beschließen.<br />

Antrag angenommen.<br />

einstimmig (ÖVP, SPÖ)

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