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7-03 Wasserlieferungsvertrag mit der Stadt Kleve und 1 ...

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7-3<br />

(3) Der Eigenbetrieb hat eine Finanzplanung nach den Vorschriften des § 18 EigenbetriebsVO<br />

zu führen.<br />

§ 13<br />

Zwischenberichte<br />

Die Betriebsleitung hat die Bürgermeisterin o<strong>der</strong> den Bürgermeister <strong>und</strong> den Betriebsausschuss<br />

vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende über die Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Erträge <strong>und</strong> Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplans<br />

schriftlich zu unterrichten.<br />

§ 14<br />

Jahresabschluss <strong>und</strong> Lagebericht<br />

Der Jahresabschluss <strong>und</strong> <strong>der</strong> Lagebericht sind bis zum Ablauf von sechs Monaten<br />

nach Ende des Wirtschaftsjahres vom Betriebsleiter aufzustellen <strong>und</strong> dem Betriebsausschuss<br />

vorzulegen.<br />

§ 15<br />

Inkrafttreten<br />

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

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