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Anlage II zu Beschlussvorlage Nr. 37/2013 - Gemeinde Bedburg-Hau

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong>Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 11 – Antoniterstr. / „Alte Landstr.“ – 1. vereinfachte Änderung9.6 Hinweise <strong>zu</strong>r Durchführung der Umweltüberwachung (Monitoring) .............. 169.7 Zusammenfassung..................................................................................................... 1610 Ausgleichsbilanzierung ........................................................................ 172


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong>Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 11 – Antoniterstr. / „Alte Landstr.“ – 1. vereinfachte Änderung1 Veranlassung und ErforderlichkeitDie <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong> hat im Herbst 1996 den Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 11„Antoniterstr. / Alte Landstr.“ aufgestellt. Der Plan bezog u. a. die Parzellen 27, 70, 78,94, 95 und 166 - Frur 22 in der Gemarkung <strong>Hau</strong> ein.Hintergrund der damaligen Planung war der dringende Bedarf an Wohnbauflächen.Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong> teilte das Plangebiet in zwei Teile: im ersten Teil (Parzellen27 und 78) wurde ein Allgemeines Wohngebiet (WA), im zweiten Teil (Parzellen 94und 95) ein Mischgebiet (MI) festgelegt. Dabei wurden die planungsrechtlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngenfür eine eingeschossige Einzel- und Doppelhausbebauung geschaffen.Damit wurde dem Ziel Rechnung getragen, die starke Nachfrage nach neuem attraktivemWohnraum <strong>zu</strong> decken und dabei dem ländlichen Charakter der Umgebung <strong>zu</strong> entsprechen.Nach erfolgtem Sat<strong>zu</strong>ngsbeschluss wurde die Parzelle 27 gemäß Vorgaben des Bebauungsplanesbebaut. Die Parzelle 94 war bereits bebaut und hat ihre damalige Bebauungbeibehalten. Die Parzellen 78 und 95 blieben unbebaut. Weiter wurde die Parzelle78 in 167 umbenannt.Um die Attraktivität des Baugebietes durch eine höhere bauliche Ausnutzbarkeit <strong>zu</strong>erzielen, beschloss der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong> in seiner Sit<strong>zu</strong>ng vom25.09.2012 die Änderung des Bebauungsplanes.Zwecks einer höheren baulichen Ausnutzbarkeit, wurden Änderungen an der Grundstücksaufteilungsowie der Erschließungs- und Entwässerungskonzeption vorgenommen.Die Planänderung bezieht sich auf die Parzellen 70, 95, 166 und 167 - Flur 22 inder Gemarkung <strong>Hau</strong>Da die geänderte Planung Auswirkungen auf planungsrechtliche Festset<strong>zu</strong>ngen hat, isteine Änderung des bestehenden Bebauungsplans erforderlich. Geändert dabei ist diezeichnerische Darstellung der der Verkehrsanlagen, der öffentlichen Grünflächen undEntwässerungseinrichtungen sowie der Baufenster. Ebenso sind die <strong>zu</strong>gehörigen textlichenFestset<strong>zu</strong>ngen entsprechend angepasst.Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für alle Bauleitpläne eine Umweltprüfung durch<strong>zu</strong>führen.Diese ist ein integrierter Bestandteil der Begründung <strong>zu</strong> dem vorliegenden Bebauungsplan.1


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong>Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 11 – Antoniterstr. / „Alte Landstr.“ – 1. vereinfachte Änderung2 Räumlicher GeltungsbereichDas Plangebiet des Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 11 beinhaltet Bauflächen in der Größenordnungvon ca. 1,60 ha sowie landwirtschaftliche Flächen und priv. Grünflächen.Der Änderungsbereich bezieht sich lediglich auf einen Teilbereich des ursprünglichenPlangebietes. Er umfasst auf einer Fläche von ca. 0,45 ha die Flurstücke 70, 95, 166 und167, Flur 22 in der Gemarkung <strong>Hau</strong>.Die nachfolgende Übersicht zeigt die Lage des Plangebiets (rot umgrenzt) im Stadtteil<strong>Hau</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong>.2


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong>Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 11 – Antoniterstr. / „Alte Landstr.“ – 1. vereinfachte Änderung3 Planungsvorgaben3.1 Darstellungen des Gebietsentwicklungsplans und des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplansDas Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf(GEP 99) dem Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich <strong>zu</strong>geordnet.Im wirksamen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong> ist das Plangebiet alsWohnbaufläche dargestellt. Insofern kann durch das gewählte Planverfahren demEntwicklungsgebot des Baugesetzbuchs entsprochen werden.3.2 Vorgaben des NaturschutzrechtsWeder im Plangebiet noch in seinem näheren Umfeld befinden sich Gebiete von gemeinschaftlicherBedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete 1 . Ein Lebensraumtypnach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) 2 liegt ebenfalls nicht vor.4 Begründung planungsrechtlicher Festset<strong>zu</strong>ngen4.1 Art der baulichen Nut<strong>zu</strong>ngFür den Änderungsbereich wird entsprechend der Zielset<strong>zu</strong>ng Allgemeines Wohngebiet– WA festgesetzt. Gemäß § 1(6) <strong>Nr</strong>. 1 BauNVO wird festgesetzt, dass die gemäß §4(3) <strong>Nr</strong>. 3 BauNVO ausnahmsweise <strong>zu</strong>lässigen Arten von Nut<strong>zu</strong>ngen<strong>Nr</strong>. 4 Gartenbaubetriebe<strong>Nr</strong>. 5 Tankstellennicht <strong>zu</strong>lässig sind.Der im Osten liegende mischgebietstypische Betrieb wird nicht in die Änderungsplanungintegriert. Er bleibt von der Bebauungsplanänderung unberührt.4.2 Maß der baulichen Nut<strong>zu</strong>ngFür den Änderungsbereich wird das Maß der baulichen Nut<strong>zu</strong>ng durch eine Grundflächenzahl(GFZ) von 0,4 und eine Eingeschossigkeit bestimmt. Damit werden die Obergrenzenfür die Bestimmung des Maßes der baulichen Nut<strong>zu</strong>ng gemäß § 17(1)BauNVO eingehalten. Die Bebauung erfolgt in offener Bauweise.Die GFZ und die Bauweise orientieren sich an der aufgelockerten Ortsrandsituation miteiner mäßigen Verdichtung. Die Eingeschossigkeit trägt ebenfalls da<strong>zu</strong> bei, dass Beeinträchtigungendes Landschaftsbildes weitestgehend vermieden werden.12Vogelschutz-Richtlinie - Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten(79/409/EWG). - Amtsblätter der Europäischen Gemeinschaft <strong>Nr</strong>. l103/1 vom 25.04.1979.FFH-Richtlinie - Richtlinie 92/43 EWG des Rates vom 21. Mai 1992 <strong>zu</strong>r Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowieder wildlebenden Tiere und Pflanzen. - Amtsblätter der Europäischen Gemeinschaft <strong>Nr</strong>. L206/7 vom 22.07.1992.3


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong>Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 11 – Antoniterstr. / „Alte Landstr.“ – 1. vereinfachte Änderung4.3 Überbaubare GrundstücksflächeDurch die Änderung des Plangebietes und der angesetzten Grundflächenzahl, hat dieÄnderung der überbaubaren Grundstücksflächen <strong>zu</strong>r Folge.Die Gliederung der überbaubaren Flächen (Baufenster), wird im Bebauungsplan durchdie festgesetzten Baugrenzen definiert. Hier<strong>zu</strong> wird eine differenzierte Ausweisung der<strong>zu</strong>lässigen Bauweise vorgenommen, in dem im allgemeinen Wohngebiet Einzel- undDoppelhäuser festgesetzt werden.Durch die Planungsvorgaben wird die Umset<strong>zu</strong>ng des städtebaulichen Konzepts planungsrechtlichgesichert, andererseits bieten die Regelungen den erforderlichen Spielraumfür die unterschiedlichen Nut<strong>zu</strong>ngsansprüche der Bauinteressierten, sowohl beider Ausrichtung, als auch bei der architektonischen Gestaltung der Baukörper.Der Anforderungen an eine angemessene bauliche Nut<strong>zu</strong>ng der Grundstücke wird dadurchin vollem Umfang Rechnung getragen.4.4 Höchstzahl von WohnungenEs wird eine Beschränkung für die <strong>zu</strong>lässige Anzahl der Wohnungen in Wohngebäudenvorgenommen. Die Anzahl von Wohnungen wird auf 2 begrenzt. Weiter wird die Dimensionierungder Gebäude durch die Grundflächenzahl, die <strong>zu</strong>lässigen Bauformen alsEinzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise sowie die Festset<strong>zu</strong>ng derEingeschossigkeit begrenzt.4.5 VerkehrsflächenDas Baugebiet ist über die „Alte Landstraße“ überörtlich mit einer 7 m breiten Anliegerstraßeerschlossen, an deren Ende eine Wendeanlage mit einem Radius von 6 mvorgesehen ist. Die Wendeanlage orientiert sich grundsätzlich an den Bedürfnissen vonPKW, stellt jedoch auch eine Wendemöglichkeit für Fahrzeuge der Müllabfuhr sicher.Als Bemessungsfahrzeug wurde hier ein 2-achsiges Müllfahrzeug herangezogen.Weitere Grundstücke werden über vom Wendeplatz abgehende Stichwege erschlossen.Diese weisen eine Breite von mind. 4 m auf und orientieren sich an den Bedürfnissenvon PKW. Wendemöglichkeiten am Ende der Stichwege sind auf öffentlichen Verkehrsflächennicht vorgesehen.Eine Unterbringung von Parkplätzen im öffentlichen Raum ist im Bereich des 7 m breitenAnliegerstraße möglich.4.6 Stellplätze und GaragenPro Wohngebäude sind jeweils mind. zwei Stellplätze nach<strong>zu</strong>weisen. Einfahrten vorGaragen zählen nicht als Stellplatz.4


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong>Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 11 – Antoniterstr. / „Alte Landstr.“ – 1. vereinfachte Änderung4.7 Gestalterische Festset<strong>zu</strong>ngen gemäß § 86 LandesbauordnungDer Bebauungsplan gibt eine Reihe von Gestaltungsregelungen vor. Sie greifen die inder <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong> üblichen Bauweisen auf und dienen in erster Linie da<strong>zu</strong>,stadtgestalterischen Fehlentwicklungen durch Überfrachtung der Baukörper mit unterschiedlichenBaumaterialien sowie maßstäblich unverhältnismäßig ausgeformten Gebäudedetailsentgegen<strong>zu</strong>wirken.Folgende gestalterische Festset<strong>zu</strong>ngen werden getroffen:- Traufhöhe: 3,2 – 4,2 m- Sockelhöhe: max. 0,3 m- Firsthöhe: max. 9,25 mDie vorgenannten Regelungen, wie auch die Vorschriften <strong>zu</strong>r einheitlichen Gestaltungvon aneinander gebauten Häusern bieten ausreichend Spielraum für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.Die Auswirkungen dieser Gestaltungsvorschriften sind für die künftigen Bauwilligennicht mit un<strong>zu</strong>mutbaren Einschränkungen oder wirtschaftlichen Nachteilen verbunden.5 Ver- und EntsorgungNach §51a Abs.1 Landeswassergesetz (LWG) sind im Rahmen der Dachentwässerungsämtliche anfallenden Abwässer sowie nicht schädlich verunreinigte Abwässer der versiegeltenFlächen (Zufahrten, Stellplätze etc.) bei Neubauten auf dem eigenen Baugrundstücknach den anerkannten Regeln der Technik <strong>zu</strong> versickern, <strong>zu</strong> verrieseln oderortsnah ein<strong>zu</strong>leiten.Entsprechend des Runderlasses des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung undLandwirtschaft vom 18.05.1998 3 erfordert die Umset<strong>zu</strong>ng der gesetzlichen Rechtsvorschriftenfrühzeitige Planungsaussagen <strong>zu</strong>r Niederschlagswasserbeseitigung der betroffenenBaugebiete. Bereits im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind die erforderlichenErschließungsanlagen <strong>zu</strong> planen und die dafür notwendigen Flächen <strong>zu</strong> sichern.Zur Beurteilung, ob eine Versickerung/Verrieselung des Niederschlagswassers vor Ortoder eine ortsnahe Einleitung in ein Gewässer möglich ist, sind regelmäßig mindestensGrundaussagen <strong>zu</strong> den geohydrologischen Randbedingungen und <strong>zu</strong>r Sicherstellungder ggf. erforderlichen Flächen für die Entwässerungsanlagen notwendig.Ein entsprechendes Gutachten 4 wurde für die Aufstellung des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. 11im Januar 1996 erarbeitet und das Ergebnis im Bebauungsplan berücksichtigt. Dem-34RdErl. des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 18.05.1998 (IV B 5 - 673/2 - 29010/IV B 6 -031 002 0901).Baustoffprüfstelle Erft-Labor GmbH, Prüfzeugnis, Euskirchen, 29.01.19965


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong>Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 11 – Antoniterstr. / „Alte Landstr.“ – 1. vereinfachte Änderungnach ist grundsätzlich der Flurabstand <strong>zu</strong>m Grundwasser ausreichend groß und eineVersickerung des Regenwassers möglich. Ggf. muss dafür ein Bodenaustausch vorgenommenwerden.Die Versickerung der Regenwässer von öffentlichen Verkehrsflächen ist in einer Versickerungsmuldeim nordöstlichen Bereich des Planungsgebietes geplant - in einem Bereich,der den natürlichen Tiefpunkt des Geländes darstellt. Die Zuführung der Regenwässererfolgt im Freigefälle über Straßenrinnen. Im angrenzenden Bereich <strong>zu</strong> der geplantenVersickerungsmulde befindet sich bereits heute eine Versickerungsmulde, inder das Regenwasser von den Verkehrsflächen der „Alten Landstraße“ entsorgt wird.Die Schmutzwasserentsorgung der neuen Wohngebäude erfolgt über einen neuenSchmutzwasserkanal, der an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen wird.6 ImmissionsschutzDurch die Änderung des Bebauungsplanes werden keine negativen Änderungen bzgl.der Schallschutzsituation für die geplante Wohnbebauung durch den Verkehrslärm erwartet.Im Osten grenzt das Plangebiet an ein Mischgebiet, das jedoch aufgrund seiner derzeitigenNut<strong>zu</strong>ng keine erheblichen Schall-, Geruchs- oder Schadstoffimmissionen verursacht.Zu beachten ist, dass aufgrund der im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanesgetroffenen Festset<strong>zu</strong>ng, der gesamte Planänderungsbereich nun als „AllgemeinesWohngebiet“ ausgewiesen wird (d. h auch Parzelle 95). Somit wird der Abstandzwischen der im Mischgebiet bereits vorhandenen Bebauung und einem „AllgemeinenBaugebietes“ verringert.Zur Minderung von Beeinträchtigungen wurde zwischen dem östlichen Teil des AllgemeinenWohngebietes (Parzelle 95)und den westlichen Teil des Mischgebietes (Parzelle94) wird ein 3 m breiter privater Grünstreifen vorgesehen, der mit Buschwerk <strong>zu</strong> bepflanzenist.Bei <strong>zu</strong>künftigen Entwicklungen in dem Mischgebiet sind die Belange bezüglich desEmissionsschutzes <strong>zu</strong> berücksichtigen.7 Kampfmittel und AltlastenBei Durchführung von Erdarbeiten kann mit Kampfmittelfunden gerechnet werden.Im Vorfeld der Bautätigkeiten wird eine geotechnische Sondierung des Baugeländesdurch den Kampfmittelräumdienst durchgeführt.Von weiterer Prüfung der Altlastensituation wird im Änderungsantrag abgesehen. Sieist gegenüber dem geltenden Bebauungsplan unverändert.6


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong>Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 11 – Antoniterstr. / „Alte Landstr.“ – 1. vereinfachte Änderung8 BodendenkmalpflegeBei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler entdeckt werden. Die Entdeckung vonBodendenkmälern ist der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong> oder dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflegeunverzüglich an<strong>zu</strong>zeigen (§§ 15, 16 Denkmalschutzgesetz NRW).9 UmweltberichtGemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist bei Aufstellung, Änderung, Ergän<strong>zu</strong>ng und Aufhebung vonvorbereitenden und verbindlichen Bauleitplänen <strong>zu</strong>r Berücksichtigung des Umweltschutzesgem. § 1 Abs. 6 <strong>Nr</strong>. 7 BauGB und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durch<strong>zu</strong>führen.Die ermittelten und bewerteten Belange sind gem. § 2a <strong>Nr</strong>. 2 BauGB in einemUmweltbericht dar<strong>zu</strong>legen.Im Rahmen eines Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB werden die Behördenund sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, Äußerungen im Hinblick aufden erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung <strong>zu</strong> tätigen.Kommt es im Rahmen der Beteiligung <strong>zu</strong> Änderungen oder Ergän<strong>zu</strong>ngen der im Umweltberichtenthaltenen Angaben, ist dieser entsprechend fort<strong>zu</strong>schreiben.Die im Umweltbericht enthaltenen Beschreibungen und Bewertungen der nachteiligenFolgen für die betroffenen Umweltbelange gem. § 2 Abs. 4 Satz 4 sind in der Abwägung<strong>zu</strong> berücksichtigen.9.1 Kurzdarstellung von Inhalt und Zielen des BebauungsplansDie <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong> hat im Herbst 1996 den Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 11„Antoniterstr. / Alte Landstr.“ aufgestellt. Der Plan bezog u. a. die Parzellen 27, 70, 78,94, 95 und 166 - Frur 22 in der Gemarkung <strong>Hau</strong> ein.Hintergrund der damaligen Planung war der dringende Bedarf an Wohnbauflächen.Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong> teilte das Plangebiet in zwei Teile: im ersten Teil (Parzellen27 und 78) wurde ein Allgemeines Wohngebiet (WA), im zweiten Teil (Parzellen 94und 95) ein Mischgebiet (MI) festgelegt. Dabei wurden die planungsrechtlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngenfür eine eingeschossige Einzel- und Doppelhausbebauung geschaffen.Damit wurde dem Ziel Rechnung getragen, die starke Nachfrage nach neuem attraktivemWohnraum <strong>zu</strong> decken und dabei dem ländlichen Charakter der Umgebung <strong>zu</strong> entsprechen.Nach erfolgtem Sat<strong>zu</strong>ngsbeschluss wurde die Parzelle 27 gemäß Vorgaben des Bebauungsplanesbebaut. Die Parzelle 94 war bereits bebaut und hat ihre damalige Bebauungbeibehalten. Die Parzellen 78 und 95 blieben unbebaut. Weiter wurde die Parzelle78 in 167 umbenannt.7


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong>Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 11 – Antoniterstr. / „Alte Landstr.“ – 1. vereinfachte ÄnderungSchutzgutWasserSchutzgutLuft und KlimaSchutzgutLandschaftSchutzgutKulturBaugesetzbuchLandschaftsgesetz NRWWasserhaushaltsgesetz LandeswassergesetzNRWBundesimmissionsschutzgesetzeinschließlich VerordnungenTA LuftLandschaftsgesetz NRWBundesnaturschutzgesetz LandschaftsgesetzNRWDenkmalschutzgesetz NRWauf den Boden <strong>zu</strong> treffen. Bei Einwirkungen auf denBoden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichenFunktionen vermieden werden.Sparsamer und schonender Umgang mit Grund undBoden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen,Nachverdichtung und Innenentwicklung <strong>zu</strong>r Verringerung<strong>zu</strong>sätzlicher Inanspruchnahme von Böden.Maßnahmen <strong>zu</strong>m Bodenschutz im BauGB sind einRückbau- oder ein Entsiegelungsgebot.Die natürlichen Bodenfunktionen sind <strong>zu</strong> erhaltenund unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmendes Naturschutzes und der Landschaftspflegeaus<strong>zu</strong>gleichen. Bei Neuversiegelungen ist der Ausgleichvorrangig durch eine Entsiegelung an andererStelle in dem betroffenen Raum <strong>zu</strong> bewirken.Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltesund als Lebensraum für Tiere und Pflanzensowie deren Bewirtschaftung <strong>zu</strong>m Wohl der Allgemeinheitund <strong>zu</strong>r Unterlassung von vermeidbarenBeeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen.Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, desBodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur-und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen(Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlichdes Entstehens von schädlichen Umwelteinwirkungen(Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungendurch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen,Licht, Wärme, Strahlen und ähnlicheErscheinungen).Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vorschädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungensowie deren Vorsorge <strong>zu</strong>r Erzielung eineshohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt.Schutzder Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichenUmwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungensowie deren Vorsorge <strong>zu</strong>r Erzielung eines hohenSchutzniveaus für die gesamte Umwelt.Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft<strong>zu</strong>r Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes(und damit auch der klimatischen Verhältnisse)als Lebensgrundlage des Menschen undGrundlage für seine Erholung.Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf. Wiederherstellungder Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertesund als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortungfür die künftigen Generationen im besiedeltenund unbesiedelten Bereich <strong>zu</strong>r dauerhaftenSicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowiedes Erholungswertes von Natur und Landschaft.Schutz, Pflege, sinnvolle Nut<strong>zu</strong>ng und wissenschaftlicheErforschung von Kultur- und Sachgütern sowieihrer gesellschaftlichen Bedeutung für die Öffentlichkeit.10


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong>Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 11 – Antoniterstr. / „Alte Landstr.“ – 1. vereinfachte ÄnderungGebietsentwicklungsplan / Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanDas Plangebiet liegt gemäß Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf im AllgemeinenSiedlungsbereich (ASB).Die Planung befindet sich in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung undLandesplanung. Im wirksamen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan (FNP) der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong>ist das Plangebiet bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Eine Änderung des FNP istnicht erforderlich.Insofern wird durch die Änderungsplanung dem Entwicklungsgebot des Baugesetzbuchsentsprochen.Landschaftsplan und Vorgaben des NaturschutzrechtsDas Plangebiet stellt eine Teilfläche eines rechtskräftigen Bebauungsplans dar und istsomit nicht Gegenstand eines Landschaftsplans.Schutzgebiete oder geschützte Objekte im Sinne des nationalen Naturschutzrechtsexistieren im Plangebiet nicht.Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete liegenim Plangebiet oder seinem Umfeld ebenso wenig vor wie ein Lebensraumtyp nachder Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie).Sonstige FachplanungenIm Bereich des Plangebiets sind keine Fachplanungen mit Umweltrelevanz bekannt.9.3 Beschreibung und Bewertung der UmweltauswirkungenSchutzgut MenschDerzeit stellt der Planbereich keinen Wohnraum von Menschen dar.Im Zusammenhang mit der angestrebten Planung sind die Auswirkungen auf das vorhandeneWohnumfeld auf der einen Seite und Auswirkungen auf die Menschen dergeplanten Bebauung andererseits <strong>zu</strong> betrachten.Durch die Lage im Siedlungsbereich sowie die frühere Nut<strong>zu</strong>ng ist das Plangebiet jetztschon anthropogen geprägt.Das Plangebiet befindet sich in einer ruhigen Wohngegend. Eine Überschreitung derrelevanten Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ bzw. eineBeeinträchtigung der Wohnruhe durch den Verkehrslärm ist nicht <strong>zu</strong> erwarten.Auf der anderen Seite ist eine erhebliche Lärmbelästigung der umgebenden Wohngebietedurch den <strong>zu</strong>sätzlich entstehenden Verkehr aus dem Plangebiet aus<strong>zu</strong>schließen.Im Osten grenzt das Plangebiet an ein eine Parzelle, die als Mischgebiet ausgewiesenist. Aufgrund der früheren und derzeitigen Nut<strong>zu</strong>ng sind keine erheblichen Schall-, Ge-11


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong>Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 11 – Antoniterstr. / „Alte Landstr.“ – 1. vereinfachte Änderungruchs- oder Schadstoffimmissionen <strong>zu</strong> erwarten. Eine spezielle Geruchsuntersuchungmit Überprüfung der in der GIRL genannten Immissionswerte ist im Rahmen des vorliegendenBebauungsplans nicht erforderlich.Negative Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind im Rahmen dieses Bebauungsplansnicht <strong>zu</strong> erwarten.Schutzgut Tiere und PflanzenFaunaFür eine objektive und standardisierte Betrachtung der Artenschutzthematik sind <strong>zu</strong>den geschützten Arten relevante Informationen im Fachinformationssystem (FIS) „GeschützteArten in NRW“ dargestellt.Für das Plangebiet sind die Messtischblätter 4202 (Kleve) und 4203 (Kalkar) relevant.Von den oben dargestellten planungsrelevanten Arten, finden nur wenige im Eingriffsgebietkeinen adäquaten Lebensraum:Relevante Vogel- und Fledermausarten wurden im Plangebiet nicht angetroffen. MöglicheFlächen <strong>zu</strong>r Nahrungssuche oder Zugstraßen werden durch den Eingriff nichtentwertet. Auch wurden im Plangebiet keine relevanten Amphibien oder Reptilien gesichtet.Es werden keine negativen Auswirkungen für diese Tierarten gesehen. Die Änderungdes Bebauungsplans hat somit keine Beeinträchtigung einer lokalen Population odereiner besonders streng geschützten Art <strong>zu</strong>r Folge.Eine detaillierte Untersuchung der betroffenen Fläche im Hinblick auf das Vorkommenplanungsrelevanter Arten ist nicht erforderlich.Potentielle natürliche VegetationEs ist <strong>zu</strong> erwarten, dass sich im Plangebiet bei ausbleibender menschlicher Einmischungein Buchenwald bzw. ein Eichen-Buchenwald – der stets durch die Vorherrschaftder Buche gekennzeichnet ist – entwickeln würde. Die Strauchschicht wird vonder Stech-Palme (Ilex aquifolium) geprägt. Kraut- und Moosschicht werden von säuretolerantenArten wie Adlerfarn (Pteridium aquilinum), Hain-Veilchen (Viola riviniana),Weiches Honiggras (Holcus mollis), Frauen-Haarmoos (Polytrichum formosum), Maiglöckchen(Convallaria majalis) und Gemeinem Sternmoos (Mnium hornum) gekennzeichnet.Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen sindim Rahmen dieses Bebauungsplans nicht <strong>zu</strong> erwarten.Schutzgut BodenLaut Bodenkarte sind im Plangebiet Podsol-Braunerden und Braunerden vor<strong>zu</strong>finden.Sie besitzen eine geringe nutzbare Wasserkapazität und Sorptionsfähigkeit sowie eine12


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong>Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 11 – Antoniterstr. / „Alte Landstr.“ – 1. vereinfachte Änderunghohe Wasserdurchlässigkeit. Sie können als gering landwirtschaftlich ertragsfähig bezeichnetwerden.Die Böden des Plangebiets sind keiner Schutzstufe <strong>zu</strong>geordnet. Seltene Böden sinddemnach nicht betroffen.Durch die Überplanung wird der Boden als Lebensraum für Fauna und Flora beeinträchtigt.Die Versiegelung der Flächen im Bereich der Verkehrswege, Häuser und Zufahrtenführt <strong>zu</strong> einem vollständigen Funktionsverlust. Die Bodenfunktionen der sonstigenBereiche, werden während der Bauphase nur vorübergehend beansprucht undkönnen vorwiegend erhalten oder wieder hergestellt werden.Der Einbau von Baustoffen wie Recyclingbauschutt, Schlacken, Böden aus Aufbereitungsanlagenetc. bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die bei der Unteren Wasserbehördedes Kreis Kleve <strong>zu</strong> beantragen ist.Im Rahmen der Erd- und Tiefbauarbeiten ist die Broschüre des Landesamtes für Natur,Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) "Bodenschutz beimBauen" <strong>zu</strong> beachten.Unter diesen Vorausset<strong>zu</strong>ngen und unter Abwägung der verschiedenen <strong>zu</strong> berücksichtigendenBelange ist der teilweise Verlust der Böden hin<strong>zu</strong>nehmen.Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Boden sind im Rahmendieses Bebauungsplans nicht <strong>zu</strong> erwarten.Altlasten sind im Untersuchungsraum nicht bekannt.Schutzgut WasserOberflächengewässerIm Plangebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Im Süden des Plangebietesbefinden sich Gräben, die der Feld-/Flächenentwässerung der südlich des Plangebietesgelegenen Flächen dienen. Aufgrund der topografischen Situation wird in diese Gräbenkein Wasser aus dem Plangebiet eingeleitet.GrundwasserFür die Aufstellung des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. 11 wurde im Januar 1996 ein Bodengutachtenerarbeitet. Demnach ist der Flurabstand <strong>zu</strong>m Grundwasser ausreichend großund eine Versickerung des Regenwassers möglich.Die Versickerung des auf den Grundstücken anfallenden Niederschlagswassers erfolgtüber Muldenbzw. Rohrrigolen.Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind im Rahmendieses Bebauungsplans nicht <strong>zu</strong> erwarten.13


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong>Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 11 – Antoniterstr. / „Alte Landstr.“ – 1. vereinfachte ÄnderungSchutzgut Luft und KlimaDie Versiegelung von Flächen hat generell eine Erwärmung des Mikroklimas <strong>zu</strong>r Folge.Da das Plangebiet aber keine herausgehobene klimatologische Bedeutung besitzt unddie Planänderung ohnehin als gering bezeichnet werden kann, sind diese Auswirkungennicht als erheblich <strong>zu</strong> beurteilen.Die Umgebung des Plangebiets ist aufgrund <strong>Hau</strong>sbrand und Kfz-Emissionen gering mitLuftschadstoffen belastet. Weitere erhebliche nachteilige Auswirkungen auf dasSchutzgut Luft und Klima sind im Rahmen dieses Bebauungsplans nicht <strong>zu</strong> erwarten.Schutzgut LandschaftDas Planungsgebiet ist anthropogen vorgeprägt. Das Landschaftsbild der näheren Umgebungwird im Wesentlichen durch Acker- und Grünlandnut<strong>zu</strong>ngen sowie Waldflächengeprägt.Für Erholungssuchende besitzt das Plangebiet bisher keine Bedeutung. Insofern bedeutetauch der Eingriff durch die Bebauung keine erhebliche Minderung einer Erholungsfunktion.Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind im Rahmen derÄnderung des Bebauungsplans nicht <strong>zu</strong> erwarten.Schutzgut Kultur- und sonstige SachgüterIm Plangebiet ist mit archäologischen Fundstellen und Bodendenkmälern nach derzeitigemKenntnisstand nicht <strong>zu</strong> rechnen.Ein Auftreten archäologischer Bodenfunde ist umgehend der <strong>Gemeinde</strong> oder demRheinischen Amt für Bodendenkmalpflege <strong>zu</strong> melden.Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstigeSachgüter sind im Rahmen dieses Bebauungsplans nicht <strong>zu</strong> erwarten.Wechselwirkungen zwischen den Belangen des UmweltschutzesDas Baugesetzbuch schreibt vor, die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter inihrer Wechselwirkung <strong>zu</strong>einander <strong>zu</strong> betrachten und gegeneinander ab<strong>zu</strong>wegen sind.Hierbei sind auch komplexe Wirkungs<strong>zu</strong>sammenhänge unter den Schutzgütern <strong>zu</strong> betrachten.Somit ergibt sich aus der Gesamtheit der Schutzgüter ein vielschichtiges Wirkungsgefüge.Da mit dem Vorhaben bereits überformte Flächen in Anspruch genommen werden, isthauptsächlich der Wechselwirkungskreis zwischen den vielfältigen Funktionen des Bodensund einem potenziellen Lebensraum für wild lebende Tiere und wild wachsendePflanzen betroffen. Durch die Versiegelung von Boden wird unmittelbar eine Änderungder Funktion des Bodens herbeigeführt.14


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong>Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 11 – Antoniterstr. / „Alte Landstr.“ – 1. vereinfachte ÄnderungAbgesehen von den dargestellten allgemeinen Beziehungen bestehen keine speziellenWechselwirkungen, die über das hinausgehen, was in den Beschreibungen <strong>zu</strong> den einzelnenSchutzgütern enthalten ist.9.4 Maßnahmen <strong>zu</strong>r Vermeidung, Verringerung und <strong>zu</strong>m AusgleichSchutzgut MenschZur Minderung von Beeinträchtigungen, die von dem benachbarten Mischgebiet (Parzelle94) ausgehen, wurde zwischen dem östlichen Teil des Allgemeinen Wohngebietes(Parzelle 95)und den westlichen Teil des Mischgebietes (Parzelle 94) wird ein 3 m breiterprivater Grünstreifen vorgesehen, der mit Buschwerk <strong>zu</strong> bepflanzen ist.Bei <strong>zu</strong>künftigen Entwicklungen in dem Mischgebiet sind die Belange bezüglich desEmissionsschutzes <strong>zu</strong> berücksichtigen.Schutzgut BodenBei allen durch<strong>zu</strong>führenden Baumaßnahmen ist der Boden so schonend wie möglich <strong>zu</strong>behandeln. Der Oberboden ist sachgerecht <strong>zu</strong> ab<strong>zu</strong>tragen, im Mieten <strong>zu</strong> lagern undauf<strong>zu</strong>tragen. Dabei sind die geltenden Bestimmungen nach DIN 18915 und DIN 18320<strong>zu</strong> berücksichtigen.Ausgehobenes Bodenmaterial sollte möglichst auf dem Grundstück wieder eingebautwerden.Gartenbereiche und sonstige nicht <strong>zu</strong>r Versiegelung vorgesehene Flächen sind währendder Bauarbeiten nicht mit schwerem Gerät <strong>zu</strong> befahren, um eine Verdichtung desBodens <strong>zu</strong> verhindern. Generell sollte der Abtrag und die Bearbeitung des Bodens mitRaupenfahrzeugen und Maschinen mit geringem Gewicht erfolgen. Böden sollen nur introckenem Zustand befahren bzw. bearbeitet werden.Während der Bauphase anfallende Baureste und Abfälle und andere Fremdstoffe dürfennicht auf dem Grundstück “vergraben“ oder verbrannt werden.Schutzgut Tiere und PflanzenDie vorhandenen Gehölzstrukturen sind möglichst <strong>zu</strong> erhalten, Dabei sind Wurzel- undStammschutzmaßnahmen durch<strong>zu</strong>führen. Bei Pflanzmaßnahmen sollten bodenständigeGehölze vorgesehen werden.Schutzgut WasserDas Grundwasser ist während der Bauphase vor Verschmut<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong> schützen.9.5 Anderweitige PlanungsmöglichkeitenBei der vorliegenden Bauleitplanung handelt es sich um eine Änderungsplanung im Bereicheines rechtskräftigen Bebauungsplans, der bereits das <strong>zu</strong>r Bebauung der Fläche15


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong>Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 11 – Antoniterstr. / „Alte Landstr.“ – 1. vereinfachte Änderungerforderliche Baurecht schafft. Hintergrund für die geplante Änderung des Bebauungsplansist die Absicht der <strong>Gemeinde</strong>, die überbaubaren Grundstücksflächen neu <strong>zu</strong> ordnen,um eine größere bauliche Ausnut<strong>zu</strong>ng der Teilfläche <strong>zu</strong> erreichen.Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Bereich der Grundstücke, die auf der Parzelle95 entstehen, als ein Mischgebiet fest<strong>zu</strong>setzen. Bedingt durch die mit der Planungverfolgten Ziele wird davon jedoch abgesehen und der Bereich als Allgemeines Wohngebietfestgesetzt.Alternative Standorte für die Planung bestehen nicht. Zudem befindet sich das Plangebietinnerhalb des Siedlungskörpers, wodurch die vorhandene Infrastruktur weiter genutztund ausgebaut werden kann. Durch die Flächenkonzentration wird eine Zersiedelungandernorts vermieden.9.6 Hinweise <strong>zu</strong>r Durchführung der Umweltüberwachung (Monitoring)Gemäß § 4c des Baugesetzbuchs (BauGB) hat die <strong>Gemeinde</strong> die erheblichen Umweltauswirkungen,die durch die Realisierung eines Bauleitplanes entstehen, <strong>zu</strong> überwachen.Grund hierfür ist, dass insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungenfrühzeitig ermittelt werden und die <strong>Gemeinde</strong> in der Lage ist, geeigneteAbhilfemaßnahmen <strong>zu</strong> treffen.9.7 ZusammenfassungDie <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong> plant die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplan<strong>Nr</strong>. 11 – Antoniterstr. / „Alte Landstr.“. Der Änderungsbereich ist 0,45 ha groß.Zielset<strong>zu</strong>ng der 1. Änderung des Bebauungsplans ist es, eine Teilfläche des Neubaugebietsstädtebaulich <strong>zu</strong> optimieren, indem pro Wohneinheit weniger Fläche verbrauchtwird und somit mehr Wohneinheiten realisiert werden können. Mit der Aufstellungdes Bebauungsplanes soll die <strong>zu</strong>künftige bauliche Entwicklung der Fläche so gelenktwerden, dass eine städtebaulich und gestalterisch harmonische Fortentwicklung derbestehenden Bebauungsstruktur gewährleistet wird.Im wirksamen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan (FNP) der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong> ist das Plangebietbereits als Wohnbaufläche dargestellt. Eine Änderung des FNP ist nicht erforderlich.Insofern wird durch die Änderungsplanung dem Entwicklungsgebot des Baugesetzbuchsentsprochen.Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden keine negativen Änderungen bzgl.der Schallschutzsituation für die geplante Wohnbebauung durch den Verkehrslärm erwartet.Im Osten grenzt das Plangebiet an ein Mischgebiet, das jedoch aufgrund seiner derzeitigenNut<strong>zu</strong>ng keine erheblichen Schall-, Geruchs- oder Schadstoffimmissionen verur-16


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong>Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 11 – Antoniterstr. / „Alte Landstr.“ – 1. vereinfachte Änderungsacht. Zur Minderung von Beeinträchtigungen wird zwischen dem östlichen Teil desAllgemeinen Wohngebietes (Parzelle 95) und den westlichen Teil des Mischgebietes(Parzelle 94) wird ein 3 m breiter privater Grünstreifen vorgesehen, der mit Buschwerk<strong>zu</strong> bepflanzen ist.Das Plangebiet ist durch die Vornut<strong>zu</strong>ng und die Lage im Siedlungsbereich bereits vorgeprägtund für das Schutzgut Tiere und Pflanzen von keiner erheblichen Bedeutung.Eine Bebauung des Plangebietes würde keine größeren klimatologisch negativen Folgennach sich ziehen.Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind aus jetzigerSicht nicht <strong>zu</strong> erwarten.Die Fruchtbarkeit des Bodens im Plangebiet ist als gering ein<strong>zu</strong>stufen. Die bei der Realisierungdes Bebauungsplans entstehenden Konflikte bestehen vor allem in dem Verlustder Bodenfunktionen durch Versiegelung.Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbilds ist mit der Realisierung der Planung aufgrundder Lage der Fläche innerhalb des Siedlungsbereichs nicht verbunden.Kulturgüter und sonstige Sachgüter sind durch den vorliegenden Bauleitplan nicht betroffen.Zusammenfassend ist fest<strong>zu</strong>stellen, dass <strong>zu</strong>m jetzigen Zeitpunkt unter Berücksichtigungder Maßnahmen <strong>zu</strong>r Vermeidung, Verminderung und <strong>zu</strong>m Ausgleich durch diePlanung keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen <strong>zu</strong> erwarten sind.10 AusgleichsbilanzierungDurch die geänderten Festset<strong>zu</strong>ngen entsteht ein abweichender Eingriff in Natur undLandschaft. Insofern ist eine erneute Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung im vorliegendenFall durch<strong>zu</strong>führen.Durch die Planung entsteht ein Eingriff in Natur und Landschaft, der sich in zwei Teilegliedert:- Eingriff durch öffentliche Flächen (Straßen und Wege)- Eingriff durch private Flächen (überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen).- Die bestehenden Festset<strong>zu</strong>ngen des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 11 <strong>zu</strong>m ökologischenAusgleich, die nicht die Parzellen 167 und 95 betreffen bestehen unverändertfort.- Anhaltspunkte für nachteilige Umweltauswirkungen sind im Übrigen nicht erkennbar.17


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong>Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 11 – Antoniterstr. / „Alte Landstr.“ – 1. vereinfachte ÄnderungNachfolgend wird die im Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 11 (Stand 1996) eingeplante Ausgleichsbilanzierungdargestellt und der 1. Änderung des Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 11 (Stand <strong>2013</strong>)gegeübergestellt.Bilanz Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 11 (Stand 1996):<strong>Nr</strong>. Fläche Größe [m²] GRZ 0,3 Wert Punkte1 Bauflächen 2.9811 a Versiegelte Bauflächen 894 0,001 b Unversiegelte Bauflächen 2.087 2,00 4.1742 Private Grünflächen 642 5,00 3.2103 Öffentliche Grünflächen 487 1,00 4874 Verkehrsflächen 358 0,00SUMME 4.468 7.871Bilanz Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 11, 1. Änderung (Stand <strong>2013</strong>):<strong>Nr</strong>. Fläche Größe [m²] GRZ 0,4 Wert Punkte1 Bauflächen 3.4101 a Versiegelte Bauflächen 1.364 0,001 b Unversiegelte Bauflächen 2.046 2,00 4.0922 Private Grünflächen 490 5,00 2.4503 Öffentliche Grünflächen 120 1,00 1204 Verkehrsflächen 448 0,00SUMME 4.468 6.662Die Gegenüberstellung des im Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 11 (Stand 1996) eingeplanten Ausgleichs(in Punkten) und der gemäß der 1. Änderung errechneten Punkte, verbleibt einenegative Punktebilanz in Höhe von 6.662 - 7.871 = -1.209 Ökopunkten. Diese werdenüber das Ökopunktkonto der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bedburg</strong>-<strong>Hau</strong> ausgeglichen.Aufgestellt:Gefertigt:Kalkar, den 25.02.<strong>2013</strong>18

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