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Eine Kapelle für die Kuhwiese - WordPress.com

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20<br />

Fragestunde <strong>für</strong> Einwohnerinnen und Einwohner zum Bauvorhaben „Erinnerungskapelle“<br />

in Kiel-Schilksee<br />

Ratsversammlung am 16.01.2013<br />

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />

<strong>Eine</strong> erhebliche Zahl von Schilkseer Bürgerinnen und Bürger, <strong>für</strong> <strong>die</strong> ich heute sprechen darf, verneinen<br />

<strong>die</strong>s. Als Beleg da<strong>für</strong> , übergebe ich - seine freundliche Zustimmung vorausgesetzt- dem Herrn Stadtpräsidenten<br />

<strong>die</strong> Listen mit mehr als 1000 Unterschriften, <strong>die</strong> von einer spontan gebildeten Bürgerinitiative<br />

(überparteilich) gegen das Projekt in den letzten Wochen in Schilksee gesammelt wurden.<br />

Unstrittig ist jedoch, dass öffentliche Belange der Genehmigung <strong>die</strong>ses Bauvorhabens entgegen stehen :<br />

- <strong>die</strong> in Aussicht genommene Baufläche liegt im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauBG, in dem<br />

Bauvorhaben nur ausnahmsweise und im Einzelfall zulässig sind. Die im Baugesetzbuch aufgeführten<br />

Ausnahmefälle können aber <strong>für</strong> das in Rede stehende Vorhaben nicht geltend gemacht werden. <strong>Eine</strong>r<br />

Zulassung im Einzelfall stehen u. a. folgende öffentliche Belange entgegen :<br />

- der gültige Flächennutzungsplan weist <strong>die</strong>se Fläche als öffentliche Grünfläche aus<br />

- das Gleiche gilt <strong>für</strong> den Landschaftsplan<br />

- <strong>die</strong> in Aussicht genommene Baufläche liegt im Landschaftsschutzgebiet “Zwischen Heischer Tal und<br />

Schilkseer Steilküste”<br />

- und hier wiederum im Bereich der geologisch- morphologisch schützenswerten eiszeitlichen Schmelzwasserrinne<br />

(“Geotop”)<br />

Aufgrund <strong>die</strong>ser eindeutig definierten öffentlichen Belange ist eine Baugenehmigung <strong>für</strong> <strong>die</strong> “Erinnerungskapelle”<br />

derzeit nicht zulässig.<br />

Ich frage daher den <strong>für</strong> Bau- und Umweltfragen zuständigen Bürgermeister, Herr Todeskino<br />

1. Welche Verfahren zur Überwindung <strong>die</strong>ser planungs- und naturschutzrechtlichen Vorgaben sind erforderlich<br />

um eine rechtssichere Umsetzung des Bauvorhabens “Erinnerungskapelle” auf der in Aussicht<br />

genommenen Baufläche sicher zu stellen<br />

2. Wann wurden bzw. werden <strong>die</strong> zuständigen Gremien der Selbstverwaltung mit <strong>die</strong>sen Planungsfragen<br />

befasst <br />

3. Wie wird im Verlauf des weiteren Verfahrens <strong>die</strong> Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange<br />

sicher gestellt<br />

Mit freundlichem Gruß<br />

Jens Jacobus<br />

Seehundweg 3<br />

24159 Kiel - Schilksee

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