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Mai - Schibri-Verlag

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Nr. 04/2012 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland<br />

Er teilt mit, dass der grundsätzliche Abstand von 1.000<br />

Metern zur Wohnbebauung beschlossen wurde. Des<br />

Weiteren erklärte Herr Felgenhauer auf der Regionalversammlung,<br />

dass es kein Gesetz zur Verhinderung<br />

der Umzingelung von Windkraftanlagen gibt.<br />

Auf die schriftliche Anfrage von Herrn Heinemann, wie<br />

viele Flächen einer Gemeinde mit Windkraftanlagen<br />

bebaut werden dürfen, erhielt er die Antwort, dass diesbezüglich<br />

keine Kriterien vorhanden sind und zitiert aus<br />

dem Antwortschreiben:<br />

„Eine ausdrückliche Regelung, zu welchem Anteil eine<br />

Gemeindefläche maximal mit Windenergieanlagen<br />

bebaut werden kann, ist im Regionalplanungsentwurf<br />

nicht vorgesehen und wird voraussichtlich auch zukünftig<br />

nicht enthalten sein. Es ist darauf zurückzuführen,<br />

dass jedes der angewandten Kriterien zur Abgrenzung<br />

von Eignungsgebieten Windenergienutzung inhaltlich<br />

begründbar sein muss und nicht zu einer Verhinderungsplanung<br />

führen darf.“<br />

2) Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am<br />

29.03.2012, um 19.00 Uhr, in Kutzerow statt.<br />

07. (BV-Nr.: 0272/12) Abgabe einer Stellungnahme<br />

als Behörde und Träger öffentlicher Belange zum<br />

Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark an der Dargitzer<br />

Straße“ der Gemeinde Jatznick<br />

Die von der Gemeinde Uckerland wahrzunehmenden öffentlichen<br />

Belange werden vom Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark<br />

an der Dargitzer Straße“ der Gemeinde Jatznick<br />

nicht berührt.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

anwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.<br />

10 6 4 0 0<br />

08. (BV-Nr.: 0273/12) Abgabe einer Stellungnahme als<br />

Behörde und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan<br />

Nr. 6 „Solarpark Belling“ der Gemeinde<br />

Jatznick<br />

Die von der Gemeinde Uckerland wahrzunehmenden öffentlichen<br />

Belange werden vom Bebauungsplan Nr. 6 „Solarpark<br />

Belling“ der Gemeinde Jatznick nicht berührt.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

anwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.<br />

10 6 4 0 0<br />

09. (BV-Nr.: 0274/12) Änderung des Vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplans Wilsickow 1<br />

Herr Wernicke meldet Befangenheit an.<br />

Der Ortsbeirat Wilsickow hat keine Einwende zur Änderung<br />

des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wilsickow 1,<br />

informiert Herr Wernicke. Eine Abstimmung diesbezüglich<br />

ist jedoch nicht erfolgt.<br />

Herr Kliewer erinnert an den Tatbestand einer Entscheidungsfindung<br />

zum Repowern von Windkraftanlagen.<br />

Herr Brandau ist der Meinung, dass vorerst eine Entscheidung<br />

zur Planung getroffen werden muss. Er befürwortet das<br />

Repowern in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan.<br />

Herr Heinemann gibt zu bedenken, welche Auswirkungen<br />

das Repowern von Windkraftanlagen auf die Gewerbesteuereinnahmen<br />

der Gemeinde haben.<br />

Perspektivisch wird sich das Umrüsten in leistungsfähigere<br />

und modernere Windkraftanlagen für die Gemeinde positiv<br />

auswirken, so Herr Rogasch.<br />

Herr Menke merkt an, dass es grundsätzliche Überlegungen<br />

zu den Kriterien von Windkraftanlagen in den vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplänen geben sollte, um somit eine<br />

einheitliche Verfahrensweise innerhalb der Gemeinde zu<br />

erreichen.<br />

Die Kriterien bei der Regionalplanung haben sich geändert,<br />

merkt Frau Wernicke an. Das bedeutet, dass sich die Windeignungsfläche<br />

der Gemeinde Uckerland von ca. 10 % auf<br />

20 % vergrößert hat. Inwieweit sich die Abstände um die<br />

Ortslagen erweitert haben und um wie viel sich die ausgewiesenen<br />

Windeignungsgebiete und die ausgewiesenen<br />

Weißflächen verringern werden, ist abzuwarten.<br />

Die Gemeinde hat sich für eine Städtebauplanung entschieden,<br />

erinnert Frau Wernicke. Sie erläutert, dass in<br />

Wilsickow zwei vorhabenbezogene Bebauungspläne vorhanden<br />

sind. Dieses Vorhaben ist vollständig umgesetzt<br />

worden. Ansprüche daraus können nicht mehr abgeleitet<br />

werden.<br />

Herr Heinemann lässt über den Antrag von Herrn Menke,<br />

Herrn Heck ein Rederecht zu erteilen, abstimmen.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

anwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.<br />

10 9 0 0 1<br />

Herr Heck erläutert das Vorhaben der TANDEM Investitions-<br />

und Beteiligungsgesellschaft für ökologische Projekte<br />

GmbH zur Änderung des Bebauungsplans Wilsickow I.<br />

Er informiert über den Ersatz der 17 bestehenden Windkraftanlagen<br />

durch 12 neue Windräder. Auf Grund der<br />

Größe der neuen Anlagen ist eine Standortänderung notwendig<br />

und somit eine Änderung des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes.<br />

Ein Teil der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird von<br />

der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt und ein anderer<br />

Teil nach den Interessen der Gemeinde gestaltet.<br />

Frau Wernicke macht deutlich, dass die Gemeinde Uckerland<br />

die Kriterien zur Bebauung festlegt. Jeder Ortsteil sollte<br />

sich dahingehend Gedanken machen. Sie möchte wissen,<br />

wie die Wertschöpfung in der Region bleibt.<br />

Der Sitz der Firma verbleibt in Bremen, erklärt Herr Heck.<br />

Die Kommanditgesellschaft wird den Sitz in der Gemeinde<br />

haben und entsprechend den Anforderungen der Finanzämter<br />

ihren Gewerbesteuerzahlungen nachkommen.<br />

Herr Heinemann fragt nach, ob die Pachtzahlungen an die<br />

Eigentümer in der Gemeinde verbleiben.<br />

Die Firma TANDEM hat in den Vorjahren Flächen der BVVG<br />

erworben, so Herr Heck. Bei einer Neuplanung können ein<br />

Teil der Eigentumsflächen nicht mehr genutzt werden, auf<br />

Grund von Standortveränderungen. Demzufolge muss sich<br />

mit den Grundstückseigentümern anderer Flächen über<br />

Flächentausch, Ersatz von Flächen oder Pachtstandorte<br />

beraten werden.<br />

Frau Wernicke schlägt vor, dass sich die Gemeindevertretung<br />

zum Repowern von Windkraftanlagen positioniert und<br />

weitere Gespräche mit der Firma TANDEM geführt werden.<br />

Die Gemeindevertretung beschließt das Repowern von<br />

Windkraftanlagen.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

anwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.<br />

10 9 0 0 1<br />

3

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