Mai - Schibri-Verlag
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Nr. 04/2012 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland<br />
Er teilt mit, dass der grundsätzliche Abstand von 1.000<br />
Metern zur Wohnbebauung beschlossen wurde. Des<br />
Weiteren erklärte Herr Felgenhauer auf der Regionalversammlung,<br />
dass es kein Gesetz zur Verhinderung<br />
der Umzingelung von Windkraftanlagen gibt.<br />
Auf die schriftliche Anfrage von Herrn Heinemann, wie<br />
viele Flächen einer Gemeinde mit Windkraftanlagen<br />
bebaut werden dürfen, erhielt er die Antwort, dass diesbezüglich<br />
keine Kriterien vorhanden sind und zitiert aus<br />
dem Antwortschreiben:<br />
„Eine ausdrückliche Regelung, zu welchem Anteil eine<br />
Gemeindefläche maximal mit Windenergieanlagen<br />
bebaut werden kann, ist im Regionalplanungsentwurf<br />
nicht vorgesehen und wird voraussichtlich auch zukünftig<br />
nicht enthalten sein. Es ist darauf zurückzuführen,<br />
dass jedes der angewandten Kriterien zur Abgrenzung<br />
von Eignungsgebieten Windenergienutzung inhaltlich<br />
begründbar sein muss und nicht zu einer Verhinderungsplanung<br />
führen darf.“<br />
2) Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am<br />
29.03.2012, um 19.00 Uhr, in Kutzerow statt.<br />
07. (BV-Nr.: 0272/12) Abgabe einer Stellungnahme<br />
als Behörde und Träger öffentlicher Belange zum<br />
Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark an der Dargitzer<br />
Straße“ der Gemeinde Jatznick<br />
Die von der Gemeinde Uckerland wahrzunehmenden öffentlichen<br />
Belange werden vom Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark<br />
an der Dargitzer Straße“ der Gemeinde Jatznick<br />
nicht berührt.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
anwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.<br />
10 6 4 0 0<br />
08. (BV-Nr.: 0273/12) Abgabe einer Stellungnahme als<br />
Behörde und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan<br />
Nr. 6 „Solarpark Belling“ der Gemeinde<br />
Jatznick<br />
Die von der Gemeinde Uckerland wahrzunehmenden öffentlichen<br />
Belange werden vom Bebauungsplan Nr. 6 „Solarpark<br />
Belling“ der Gemeinde Jatznick nicht berührt.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
anwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.<br />
10 6 4 0 0<br />
09. (BV-Nr.: 0274/12) Änderung des Vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplans Wilsickow 1<br />
Herr Wernicke meldet Befangenheit an.<br />
Der Ortsbeirat Wilsickow hat keine Einwende zur Änderung<br />
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wilsickow 1,<br />
informiert Herr Wernicke. Eine Abstimmung diesbezüglich<br />
ist jedoch nicht erfolgt.<br />
Herr Kliewer erinnert an den Tatbestand einer Entscheidungsfindung<br />
zum Repowern von Windkraftanlagen.<br />
Herr Brandau ist der Meinung, dass vorerst eine Entscheidung<br />
zur Planung getroffen werden muss. Er befürwortet das<br />
Repowern in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan.<br />
Herr Heinemann gibt zu bedenken, welche Auswirkungen<br />
das Repowern von Windkraftanlagen auf die Gewerbesteuereinnahmen<br />
der Gemeinde haben.<br />
Perspektivisch wird sich das Umrüsten in leistungsfähigere<br />
und modernere Windkraftanlagen für die Gemeinde positiv<br />
auswirken, so Herr Rogasch.<br />
Herr Menke merkt an, dass es grundsätzliche Überlegungen<br />
zu den Kriterien von Windkraftanlagen in den vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplänen geben sollte, um somit eine<br />
einheitliche Verfahrensweise innerhalb der Gemeinde zu<br />
erreichen.<br />
Die Kriterien bei der Regionalplanung haben sich geändert,<br />
merkt Frau Wernicke an. Das bedeutet, dass sich die Windeignungsfläche<br />
der Gemeinde Uckerland von ca. 10 % auf<br />
20 % vergrößert hat. Inwieweit sich die Abstände um die<br />
Ortslagen erweitert haben und um wie viel sich die ausgewiesenen<br />
Windeignungsgebiete und die ausgewiesenen<br />
Weißflächen verringern werden, ist abzuwarten.<br />
Die Gemeinde hat sich für eine Städtebauplanung entschieden,<br />
erinnert Frau Wernicke. Sie erläutert, dass in<br />
Wilsickow zwei vorhabenbezogene Bebauungspläne vorhanden<br />
sind. Dieses Vorhaben ist vollständig umgesetzt<br />
worden. Ansprüche daraus können nicht mehr abgeleitet<br />
werden.<br />
Herr Heinemann lässt über den Antrag von Herrn Menke,<br />
Herrn Heck ein Rederecht zu erteilen, abstimmen.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
anwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.<br />
10 9 0 0 1<br />
Herr Heck erläutert das Vorhaben der TANDEM Investitions-<br />
und Beteiligungsgesellschaft für ökologische Projekte<br />
GmbH zur Änderung des Bebauungsplans Wilsickow I.<br />
Er informiert über den Ersatz der 17 bestehenden Windkraftanlagen<br />
durch 12 neue Windräder. Auf Grund der<br />
Größe der neuen Anlagen ist eine Standortänderung notwendig<br />
und somit eine Änderung des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes.<br />
Ein Teil der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird von<br />
der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt und ein anderer<br />
Teil nach den Interessen der Gemeinde gestaltet.<br />
Frau Wernicke macht deutlich, dass die Gemeinde Uckerland<br />
die Kriterien zur Bebauung festlegt. Jeder Ortsteil sollte<br />
sich dahingehend Gedanken machen. Sie möchte wissen,<br />
wie die Wertschöpfung in der Region bleibt.<br />
Der Sitz der Firma verbleibt in Bremen, erklärt Herr Heck.<br />
Die Kommanditgesellschaft wird den Sitz in der Gemeinde<br />
haben und entsprechend den Anforderungen der Finanzämter<br />
ihren Gewerbesteuerzahlungen nachkommen.<br />
Herr Heinemann fragt nach, ob die Pachtzahlungen an die<br />
Eigentümer in der Gemeinde verbleiben.<br />
Die Firma TANDEM hat in den Vorjahren Flächen der BVVG<br />
erworben, so Herr Heck. Bei einer Neuplanung können ein<br />
Teil der Eigentumsflächen nicht mehr genutzt werden, auf<br />
Grund von Standortveränderungen. Demzufolge muss sich<br />
mit den Grundstückseigentümern anderer Flächen über<br />
Flächentausch, Ersatz von Flächen oder Pachtstandorte<br />
beraten werden.<br />
Frau Wernicke schlägt vor, dass sich die Gemeindevertretung<br />
zum Repowern von Windkraftanlagen positioniert und<br />
weitere Gespräche mit der Firma TANDEM geführt werden.<br />
Die Gemeindevertretung beschließt das Repowern von<br />
Windkraftanlagen.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
anwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.<br />
10 9 0 0 1<br />
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