ANTRAG AUF - Verbandsgemeinde Stromberg
ANTRAG AUF - Verbandsgemeinde Stromberg
ANTRAG AUF - Verbandsgemeinde Stromberg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Es wird für oben bezeichneten Ort beantragt, die Absperrung und Kennzeichnung einer<br />
Arbeitsstelle anzuordnen (Sperrungserlaubnis):<br />
Bezeichnung der Lage (z.B.: „vor Haus-Nr. xx“)<br />
Länge x Breite der Absperrung:<br />
(zusätzlich erforderlich: eindeutige Kennzeichnung in einem Lageplan im Maßstab von mind. 1:1000)<br />
Beabsichtigte Maßnahmen für die Absperrung und Kennzeichnung<br />
außerhalb der Ortslage<br />
innerhalb der Ortslage<br />
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Sperrung des Gehwegs einseitig beidseitig ........................<br />
Sperrung der Fahrbahn halbseitig Gesamtsperrung ........................<br />
Sperrung für Fahrzeuge über ________ Gesamtgewicht ________ m Breite ________ m Länge<br />
Umleitungsstrecke (Streckenbezeichnung und Lageskizze beifügen):<br />
nicht erforderlich<br />
Verpflichtungserklärung:<br />
Mir ist bekannt, dass dieser Antrag mindestens 5 Werktage vor der beabsichtigten Maßnahme zu stellen ist. Auch ist mir bekannt,<br />
dass unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung mit den beabsichtigten Arbeiten erst begonnen werden darf, wenn mir die<br />
beantragte behördliche Erlaubnis / Anordnung zugegangen ist. Beginne ich die Arbeiten ohne eine behördliche Erlaubnis, ist dies<br />
eine Ordnungswidrigkeit; dafür droht mir eine Geldbuße!<br />
Ich trage alle Kosten und Folgekosten der gesamten Maßnahme. Dazu gehören u. a. Aufwendungen für Wiederherstellungen im<br />
öffentlichen Verkehrsraum und für die Beseitigung von Schäden an der Verkehrsanlage, an deren Nebenanlagen, an Ver- und<br />
Entsorgungsanlagen sowie an Vermessungs- oder Grenzmarken. Ich verpflichte mich, Wiederherstellungen und die Beseitigung<br />
etwaiger Schäden in Abstimmung mit der <strong>Verbandsgemeinde</strong> innerhalb eines halben Jahres nach Baubeginn vorzunehmen. Wird<br />
dies nicht fristgerecht von mir erledigt, kann die <strong>Verbandsgemeinde</strong> dies auf meine Kosten vornehmen lassen. Ich stelle Gemeinde<br />
und <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Stromberg</strong> von jeglicher Haftung und Ansprüchen Dritter infolge meiner Maßnahme frei.<br />
Bemerkungen:<br />
____________________________________<br />
Ort, Datum<br />
Anlagen:<br />
Unterschrift<br />
Durchschrift an Abt. III, im Hause, zur Kenntnis