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4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Abwägung über die im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligungsverfahren<br />

gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken<br />

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Das frühzeitiges Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum 08.07.-<br />

23.08.13 in Form einer Offenlage durchgeführt. Zusätzlich fand am 19.08.2013 eine Bürgerversammlung<br />

statt.<br />

Zur frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4<br />

Abs. 1 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben<br />

vom 01.07.2013 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 23.08.2013 gebeten.<br />

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.10.2013 über die im Rahmen der frühzeitigen<br />

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB über die vorgebrachten<br />

Anregungen und Bedenken entschieden.<br />

Diese Abwägungsentscheidung ist nachfolgend anhand eines Auszuges aus der<br />

Sitzungsniederschrift dargelegt.<br />

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Auszug aus der Sitzungsniederschrift zur Stadtratssitzung am<br />

29.10.2013<br />

A) ANREGUNGEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE:<br />

1. Kreisverwaltung - Brandschutzdienststelle, Bad Kreuznach:<br />

Von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Brandschutzdienststelle, werden keine Bedenken<br />

gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes geäußert, wenn der ihr vorgelegte Entwurf unter<br />

Berücksichtigung folgender Punkte ausgeführt wird.<br />

1. Bei der Gestaltung von öffentlichen Verkehrsflächen ist mindestens analog der Verwaltungsvorschrift<br />

des Ministeriums vom 17.07.2000 (Richtlinie über die Flächen der Feuerwehr)<br />

zu verfahren. Bei Gebäuden, die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche<br />

entfernt liegen, müssen Zufahrten mindestens entsprechend der o. g. <strong>Anlage</strong><br />

verlangt werden.<br />

2. Es ist eine bereitzustellende Löschwassermenge von 96 m³/h über einen Zeitraum von zwei<br />

Stunden sicherzustellen. Der Abstand zwischen den Hydranten darf nicht mehr als 150 Meter<br />

betragen. Ein Netzdruck von 1,5 bar im öffentlichen Verkehrsnetz ist sicherzustellen.<br />

3. Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei<br />

denen die Oberkante der Brüstungen notwendiger Fenster oder sonstiger zum Anleitern bestimmte<br />

Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegen, dürfen nur erreicht werden,<br />

wenn die erforderlichen Rettungsgeräte von der Feuerwehr vorgehalten werden.<br />

Stellungnahme:<br />

Der Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle, Windesheim hat mit Schreiben vom<br />

26.08.2013 mitgeteilt, dass für den Bereich <strong>Stromberg</strong>-Schindeldorf eine Löschwassermenge<br />

von max. 48 m³/h über den Zeitraum von 2 Stunden zur Verfügung gestellt werden kann.<br />

Nach Rücksprache mit Herrn Hofmann, Brandschutzdienststelle, Kreisverwaltung Bad Kreuznach<br />

kann folgendes festgehalten werden:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Es gelten die Anforderungen an Löschwasser gem. Arbeitsblatt W 405 – Bereitstellung<br />

von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung (Stand Februar 2008).<br />

Die Löschwassermenge von 48 m³/h reicht für die Wohngebiete aus.<br />

Für die im Bebauungsplangebiet ausgewiesenen Sondergebiete muss die bereitzustellende<br />

Löschwassermenge von 96 m³/h über einen Zeitraum von 2 Stunden zur Verfügung<br />

gestellt werden.<br />

Das Golfhotel (Sondergebiet ) verfügt zwar bereits über einen Löschwasserteich. Ob<br />

allerdings die Wasserentnahme bereits sichergestellt ist (Zufahrt, technische Einrichtungen<br />

o.Ä.) muss mit der Brandschutzdienststelle abschließend geklärt werden. Ggf. müssen<br />

entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden.<br />

Für die Sondergebiete (Reitsport), (Residenz-Hotel) und (Resort-Hotel) kann der<br />

erforderliche Löschwasserbedarf gleichfalls nicht aus dem Trinkwasserrohrnetz gedeckt<br />

werden. Auch ist die erforderliche Löschwassermenge nicht durch sonstige Maßnahmen<br />

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

<br />

(Löschwasserteiche, Behälter o. Ä.) sichergestellt (es wird darauf hingewiesen, dass bereits<br />

seit der 1. überarbeiteten Fassung des Arbeitsblattes W 405 aus dem Jahr 1978 die<br />

v. g. Anforderungen an den Brandschutz bestehen!)<br />

Der Brandschutz, und damit auch die Bereitstellung von Löschwasser, ist Aufgabe der Gemeinde<br />

und nicht des Objektträgers. Da das Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung<br />

nicht sichergestellt werden kann, sind von der Gemeinde entsprechende<br />

Maßnahmen auf eigene Kosten durchzuführen.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung des Brandschutzes werden mit der<br />

Brandschutzdienststelle abgestimmt. Hinsichtlich der Kostenübernahme für entsprechende<br />

Maßnahmen ist außerhalb des Bauleitplanverfahrens mit den Maßnahmenträgern zu verhandeln.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

2. Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz:<br />

Vom Landesamt für Geologie und Bergbau werden zu dem Planvorhaben folgende Anregungen,<br />

Hinweise und Bewertungen gegeben:<br />

Bergbau /Altbergbau:<br />

Die Prüfung der beim Landesamt vorhandenen Unterlagen ergab, dass der Bebauungsplan im<br />

Bereich eines historischen, bereits erloschenen Bergwerkfeldes liegt. Über tatsächlich erfolgten<br />

Abbau im Plangebiet liegen keine Dokumentationen vor.<br />

Boden und Baugrund:<br />

Bei Eingriffen in den Baugrund sind grundsätzlich die einschlägigen Regelwerke zu berücksichtigen.<br />

Radonprognose:<br />

Messungen in vergleichbaren Gesteinseinheiten hätten gezeigt, dass bei normaler Bauweise<br />

keine besonderen Vorsorgemaßnahmen nötig sind. Es kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen<br />

werden, dass unter dem Baugebiet eine geologische Störung vorliegt.<br />

Das Landesamt für Geologie und Bergbau führt in der Stellungnahme weitere allgemeine<br />

Hinweise zur Durchführung einer Radonmessung aus.<br />

Stellungnahme:<br />

Die Ausführungen sind als Hinweise für den nachgelagerten Planvollzug zu verstehen. Auf<br />

Ebene des Bebauungsplanes haben sie keine Auswirkungen und sind daher nicht abwägungsrelevant.<br />

Hinsichtlich der Radonprognose besteht keine Veranlassung, eine Gebietsuntersuchung, insbesondere<br />

für den noch weitestgehend unbebauten Südhang, vorzunehmen. Das Baugebiet<br />

wurde Mitte der 70er Jahre erschlossen und bebaut, dabei wurden keine Vorkommnisse verzeichnet.<br />

Außerdem wird in der Stellungnahme ausgeführt, dass bei normaler Bauweise<br />

keine besonderen Vorsorgemaßnahmen nötig sind.<br />

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Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Auflistung der einschlägigen Regelwerke wird als Hinweis für die Vollzugsebene in den<br />

Bebauungsplan mit aufgenommen<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

3. Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH<br />

Von der Kabel Deutschland GmbH wurden Pläne über die vorhandenen Telekommunikationsanlagen<br />

des Unternehmens vorgelegt und bei einer Umverlegung um eine frühzeitige Beteiligung<br />

an Koordinierungsgesprächen gebeten. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass die<br />

<strong>Anlage</strong>n bei einer Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern sind und nicht überbaut bzw.<br />

die vorhandene Überdeckung nicht verringert werden dürfen.<br />

Stellungnahme:<br />

Das Gebiet ist bereits mit Telekommunikationsanlagen versorgt. Umverlegungen sind durch<br />

Überplanung des Gebietes nicht notwendig.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Eine Abwägung und damit Beschlussfassung ist nicht erforderlich.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

<strong>4.</strong> Westnetz GmbH<br />

Die Firma Westnetz GmbH führt zur Zeit die Planung für eine Erdgasversorgung voran, die<br />

demnächst zur Ausführung kommt.<br />

Dementsprechend bittet sie darum, auf den Grundstücken Flur 7 Parzelle 683/16 (Heideweg)<br />

und den Parzellen 701/1, 701/2, 702/1 und 702/2 (Fichtenweg) Leitungsrechte eintragen zu<br />

lassen, da diese Parzellen im überarbeiteten Bebauungsplan als Privatwege ausgewiesen<br />

sind, aber für Erdgasversorgung unumgänglich sind.<br />

Stellungnahme:<br />

a) Flur 7, Parzelle 638/16 (Heideweg)<br />

Zur Gewährleistung der künftigen Erdgasversorgung muss die Leitung über das v. g. Grundstück<br />

in fremdem Eigentum geführt werden. Die Festsetzung eines Leitungsrechtes ist daher<br />

unabdingbar. Da die Trassenführung noch nicht bekannt ist, ist die Parzelle in Gänze mit Leitungsrechten<br />

zu belasten. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Festsetzung des Leitungsrechtes<br />

noch kein Nutzungsrecht begründet wird. Die Begründung eines Nutzungsrechtes<br />

erfolgt i. d. R. durch Bestellung dinglicher Rechte (z.B. Grunddienstbarkeit). Die Festsetzung<br />

kann Entschädigungsansprüche nach Maßgabe des § 40 Abs. 1 BauGB auslösen.<br />

b) Flur 7, Parzellen 701/1, 701/2, 702/1, 702/2 (Fichtenweg)<br />

Sofern der Fichtenweg weiterhin als Privatweg festgesetzt wird, gelten die Ausführungen<br />

analog zu a).<br />

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Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

<br />

Sofern der Fichtenweg wieder als Wirtschaftsweg (s. Bestandsplanung) ausgewiesen werden<br />

soll und im städtischen Eigentum verbleibt, so ist die Festsetzung eines Leitungsrechtes<br />

nicht erforderlich.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

a) Auf der Parzelle 638/16, Flur 7 wird ein Leitungsrecht zur Führung der Erdgasleitung<br />

zugunsten der Westnetz GmbH festgesetzt.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

b) Bei Festsetzung Privatweg: Festsetzung eines Leitungsrechtes analog a)<br />

Bei Beibehalt Wirtschaftsweg: keine Festsetzung erforderlich<br />

Die Beschlussfassung wird zunächst bis zur Abarbeitung der Themenkomplexe unter<br />

Buchstabe B) Anregungen der Öffentlichkeit zurückgestellt.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Nach Beratung über die Themenkomplexe, (<strong>Anlage</strong> 1 zur Niederschrift) wurde erneut<br />

über den Punkt beraten.<br />

Im Rahmen der Beratung über die Themenkomplexe, Ziffer 2 wurde beschlossen, dass<br />

der Fichtenweg als Privatweg festgesetzt wird. Daher erfolgt die Festsetzung eines Leitungsrechtes<br />

analog a).<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

5. Kreisverwaltung - Untere Wasserbehörde -, Bad Kreuznach:<br />

Die Untere Wasserbehörde nimmt aus wasserwirtschaftlicher Sicht wie folgt Stellung:<br />

1. Durch die vorliegende Überplanung des Gebietes mit der Schaffung weiter<br />

Parkmöglichkeiten erfolgt teilweise eine Erhöhung der Versiegelung und somit eine<br />

Beeinträchtigung der natürlichen Wasserführung. Parkflächen sind daher versickerungsfähig<br />

auszubilden.<br />

Grundsätzlich ist der Grad der weiteren Versiegelung möglichst gering zu halten und<br />

die gesetzlichen Vorschriften des § 55 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zu beachten.<br />

2. Es ist im Rahmen des Entwässerungskonzeptes in Abstimmung mit der SGD Nord in<br />

Koblenz zu prüfen, ob dieses aufgrund der Änderung (zusätzliche befestigte Fläche /<br />

Mehrversiegelung) einer Anpassung bedarf und die Abwasseranlage entsprechend<br />

dimensioniert sind.<br />

Stellungnahme:<br />

Es darf kein Niederschlagswasser weder von privaten noch öffentlichen Flächen in den Kanal<br />

eingeleitet werden, da lediglich ein Schmutzwasserkanal vorgehalten wird. Das Oberflächenwasser<br />

muss auf dem Grundstück verbleiben und dort verwertet werden. Parkplätze<br />

sind mit Rasengittersteinen oder anderem versickerungsfähigen Material anzulegen.<br />

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Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Eine Abwägung und damit Beschlussfassung ist nicht erforderlich.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

6. Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Untere Naturschutzbehörde -:<br />

Die untere Naturschutzbehörde hatte am 1<strong>4.</strong>08.13 im Bereich des Fichtenweges (Wirtschaftsweg)<br />

eine Ortsbesichtigung durchgeführt.<br />

Es wurden dabei mehrere Orchideen, verblühter Zustand, vermutlich Epipactis helleborine<br />

(Breitblättrige Stendelwurz), am Wegrand vorgefunden.<br />

Generell sind alle heimische Orchideenarten nach Bundesnaturschutzgesetz geschützt, hier:<br />

„Besonders geschützt“ nach BNatSchG seit 31.08.80.<br />

Für geplante Vorhaben, die eventuell von artenschutzrechtlicher Bedeutung sein können,<br />

müssen unter anderem Untersuchungen bezüglich der Bestandsgröße bzw. Gefährdung des<br />

Bestands durchgeführt werden (artenschutzrechtliche Überprüfung).<br />

Stellungnahme:<br />

Unabhängig des Ausbaustandard wird die Nutzung des Fichtenweges in den<br />

Orchideenbestand eingreifen und diesen vermutlich vernichten, da dieser für eine Befahrbarkeit<br />

in voller Breite in Anspruch genommen werden muss.<br />

Ob das Orchideenvorkommen ein absolutes Ausschlusskriterium darstellt, kann erst nach<br />

einer artenschutzrechtlichen Überprüfung festgestellt werden. Dies ist nicht zwangsläufig zu<br />

erwarten. Lt. Auskunft eines Biologen ( ) ist die Breitblättrige Stendelwurz eine<br />

Waldorchidee, die zwar dem Artenschutz, jedoch nicht dem Pauschalschutz nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz<br />

unterliegt bzw. nicht in der Roten Liste geführt wird. Ein Eingriff in den<br />

Bestand erfordert allerdings eine Ausnahmegenehmigung durch die Obere Naturschutzbehörde.<br />

Da die Ausweisung des Fichtenweges (Pazellen 701/2 und 702/2 der Flur 7) zum Privatweg<br />

die Grundlage bildet, diesen entsprechend der ausgewiesenen Nutzung in Anspruch zu nehmen,<br />

muss bereits auf dieser Planungsebene die artenschutzrechtliche Prüfung vorgenommen<br />

werden.<br />

Sofern der Stadtrat von einer artenschutzrechtlichen Prüfung absieht und es weiterhin bei<br />

der bereits bestehenden Festsetzung als Wirtschaftsweg bleiben soll, weist die Kreisverwaltung<br />

auf folgendes hin:<br />

Die Parzellen 701/2 und 702/2 haben ihre Funktion als Wirtschaftsweg verloren, sie stellen<br />

vielmehr eine Sackgasse dar. (Die Parzellen 701/1 und 702/1 (Verlängerung des Fichtenweges)<br />

sind bereits in Fremdeigentum.) Der Fichtenweg in diesem Bereich hat lediglich<br />

fußläufige Erschließungsfunktion für die angrenzenden (Buch-)Grundstücke. Über<br />

eine Ausweisung als Fußweg sollte nachgedacht werden.<br />

Nach fernmündlicher Auskunft am 10.09.2013 der Westnetz GmbH ( ) soll zur<br />

Gasversorgung der Grundstücke Ginsterweg 1-14 eine Stichleitung im Fichtenweg (Parzellen<br />

701/2 und 702/2, Flur 7) verlegt werden. Eine Versorgung dieser Grundstücke über<br />

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Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

den Ginsterweg wäre nicht geplant (möglich). Über diese Leitung werden nicht angeschlossen<br />

die Grundstücke Fichtenweg 14a, 14, 16, 16a, 18, 18a. Diese Grundstücke werden<br />

über die Gasleitung im Fichtenweg (Parzelle 711/8) versorgt.<br />

Die Verlegung der Gasleitung erfordert somit aber auch die Inanspruchnahme der v.g.<br />

Parzellen. Nach Aussage der Westnetz GmbH müssten auch daher Bäume in diesem Bereich<br />

gefällt werden, der Orchideenbestand wird durch die Bauarbeiten vernichtet werden.<br />

Für den Bau der Erdgasleitung ist daher gleichfalls die artenschutzrechtliche Prüfung<br />

erforderlich. Kommt diese zum Ergebnis, dass der Orchideenbestand von so großer artenschutzrechtlicher<br />

Bedeutung ist, ist auch dies ein Ausschlusskriterium für die Verlegung<br />

der Gasleitung. Ein Gasanschluss für diese Grundstücke kann dann nicht erfolgen. (Ggf.<br />

müsste alternativ über eine Verlegung über Privateigentum (Grünflächen zwischen Wirtschaftsweg<br />

und Baugrundstück) nachgedacht werden.)<br />

Fazit:<br />

Eine artenschutzrechtliche Prüfung ist jedenfalls spätestens bei der Planung und dem Bau<br />

des Erdgasnetzes verpflichtend durchzuführen. Hält die Stadt an der Planung eines Privatweges<br />

fest, muss die Prüfung entsprechend vorgezogen werden.<br />

Auch hier wird eine Beschlussfassung bis nach der Beratung über die Themenkomplexe, Ziffer<br />

2, unter B) Anregungen der Öffentlichkeit zurückgestellt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

Nach Beratung und Beschlussfassung über die Themenkomplexe, (<strong>Anlage</strong> 1 zur Niederschrift)<br />

wurde erneut über den Punkt beraten.<br />

Es erfolgt eine erneute Abstimmung mit dem Ergebnis, dass eine entsprechende artenschutzrechtliche<br />

Prüfung durchzuführen ist, da sich der Stadtrat für die Festsetzung eines<br />

Privatweges entschlossen hat.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

Von den übrigen beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden<br />

keine Stellungnahmen abgegeben oder aber mitgeteilt, dass solche nicht abgegeben werden.<br />

B) ANREGUNGEN DER ÖFFENTLICHKEIT<br />

Hinsichtlich der Anregungen der Öffentlichkeit haben sich die folgenden Themenkomplexe<br />

herausgebildet. Sie sind in der gesonderten <strong>Anlage</strong> Nr. 1 aufgeführt, die auch gleichzeitig<br />

<strong>Anlage</strong> zur Niederschrift ist. Weitere Ausführungen enthält das als <strong>Anlage</strong> 2 beigefügte<br />

Schreiben der Kreisverwaltung vom 11.10.2013.<br />

Es handelt sich um die Themenkomplexe:<br />

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Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

1. Anregungen allgemeiner Art bzw. solche, die nicht der Planungsebene zuzurechnen<br />

sind<br />

2. Fichtenweg<br />

3. Resort-Hotel<br />

<strong>4.</strong> Umwandlung von Reinen Wohngebieten in Allgemeine Wohngebiete<br />

5. Stellplätze auf Golfplatzflächen<br />

Die Kreisverwaltung hat dazu Stellung bezogen und soweit möglich, eine Beschlussempfehlung<br />

abgegeben.<br />

Sofern eine Beschlussfassung hierzu durch den Stadtrat erfolgt und die jeweilige Eingabe<br />

hiervon berührt ist, wird auf die Beschlussfassung zum entsprechenden Themenkomplex und<br />

damit auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

1. :<br />

äußert folgende Anmerkungen / Fragen zum geplanten Verkauf des nicht<br />

befahrbaren Wirtschaftsweges (Fichtenweg) und teilt mit, dass er sich weitere Schritte vorbehält:<br />

- Er stellt das öffentliche Interesse in Frage, da der Weg nun an eine Privatperson verkauft<br />

werden soll<br />

- Es wäre keine Anwohnerbefragung durchgeführt worden (Ginsterweg, Fichtenweg)<br />

- Bäume ca. 20 bis 25 Jahre alt, sollten ersatzlos gefällt werden<br />

- Nistmöglichkeiten für Insekten und Vögel entfielen<br />

- Baumreihe wäre eine Heimstatt für Feldermäuse, Smaragdkäfer und Igel u. s. w.<br />

- Was ist mit dem Wort „Luftkurort“, wenn neue Straßen angelegt würden?<br />

- Geht es der Stadt <strong>Stromberg</strong> nur ums Geld oder wo ist die Verhältnismäßigkeit zwischen<br />

Nutzen und Natur / Umwelt?<br />

- Wohin geht die Stadt <strong>Stromberg</strong> zur Landflucht oder Ansiedelung neuer Mitbürger?<br />

- Was ist an der Stadt attraktiv? Der alte Stadtkern durch den Geschäftsleerstand nicht,<br />

doch nur Erholung und Natur<br />

- Größere Baumaßnahmen wären schon wegen kleineren Auflagen abgelehnt worden<br />

(Ausbau A 643 = 4 spurig)<br />

- Sollte die Stadt einen Beschluss zum Verkauf der Wegeparzellen fassen, dann sollte<br />

dies nur unter folgenden Auflagen erfolgen:<br />

Zugunsten der Grundstücke Ginsterweg 2-14 wird ein uneingeschränktes Gehrecht<br />

im Grundbuch amtlich eingetragen (Dienstbarkeit), da o. g. Häuser alle ihren<br />

Hauseingang über diesen Weg haben. Diese Häuser wären bei der Erstellung<br />

falsch herum gebaut worden.<br />

Da die Stadt <strong>Stromberg</strong> geordnete städtebauliche Verhältnisse beiführen wolle,<br />

wäre ein Verkauf nicht im Sinne des Bebauungsplanes<br />

Mit Schreiben vom 20.08.2013 meldet im Anschluss an die Bürgerversammlung<br />

weitere Einsprüche an:<br />

a) Der Privatweg „Fichtenweg sei ein nicht befahrbarer Wirtschaftsweg. Auf die<br />

verschiedenen Vogelarten, Insekten und Tiere habe er hingewiesen. Nun seien auch<br />

seltene Pflanzen, die unter besonderem Schutz stünden, hinzu gekommen. Die Untere<br />

Naturschutzbehörde habe diese in Augenschein genommen und bestätigt. Es könne<br />

doch nicht angehen, dass aus diesem Wirtschaftsweg eine Privatstraße werde und in<br />

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Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein wegen der Ortsumgehehung zusätzlich 20 Millionen<br />

Euro in die Hand genommen werden für einen Tunnel, um Tiere und Pflanzen zu<br />

schützen. Sein Antrag auf Kauf verschiedener Abschnitte vom 19.07.2013 läge der<br />

Stadt vor.<br />

b) Der Hotelneu-/-anbau sei nur mit Kosten der Bewohner von Schindeldorf verbunden.<br />

Die Investitionen für eine bessere Infrastruktur würden auf die Eigentümer des Schindeldorfes<br />

umgelegt. Ein Aus-/Neubau bis zu 7 Stockwerke würde das Aussehen des<br />

Luftkurortes stark mindern. Er fragt an, ob überhaupt ein tragfähiges Tourismuskonzept<br />

vorläge. Nur mit Wandern könne man heute, auch bei Gästen aus den Niederlanden,<br />

keinen Blumentopf gewinnen.<br />

haben außerdem mit Datum vom 26.07.2013 das Ministerium für Umwelt,<br />

Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, Ministerin Höfgen, angeschrieben und<br />

diesem gegenüber Bedenken hinsichtlich naturschutzfachlicher Belange (auch Luftkurort), des<br />

nicht befahrbaren Wirtschaftsweges sowie Sicherung der Erschließung geäußert und bitten<br />

Frau Höfgen um Unterstützung.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen die Themenkomplexe 1-3. Sie werden an entsprechender Stelle<br />

behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

2. :<br />

beantragt mit Schreiben vom 11.07.2013, dass im Zuge der Neuaufstellung des<br />

Bebauungsplanes die Umwidmung von Grünflächen (Parzellen 699/67 bis 699/70) zu nichtüberbaubaren<br />

Grundstücksflächen im Bereich den Fichtenweges (Wirtschaftsweg) gegenüber<br />

der Parkplatzparzelle 706 erfolgt.<br />

Die Umwidmung begründet er damit, dass er zu 80 % schwerbehindert sei und durch die<br />

Umwandlung einen kürzeren Weg zu seinem Hausgrundstück zu überwinden hätte.<br />

Er schreibt weiter, dass es nun ein leichtes wäre, diesem Bedürfnis nachzukommen, er sieht<br />

bei der Gesamtanlage um den Buchenring ohnehin keinen Grund und somit auch keinen Bedarf<br />

mehr, diesen einzigen noch vorhandenen Grünsteifen beizubehalten.<br />

Weiter begründet er den Antrag, dass die Umwidmung der oben genannten Parzellen zur<br />

Entspannung der Parkplatzproblematik beitragen würde, da somit 3 bis 4 neue Parkplätze<br />

entstehen könnten und dadurch dringend benötigte Parkplatze für Besucher und Touristen<br />

frei würden.<br />

Im Nachtrag zum Schreiben vom 11.07.2013 weist mit Schreiben vom 21.08.2013 noch<br />

mal auf seine gesundheitliche Situation hin und hat eine Kopie seines Schwerbehindertenausweises<br />

an die Verwaltung übersandt. Weiter beschrieb er auch die Situation auf der<br />

Parkfläche, die durch eine Erhöhung von 5 auf 6 Stellplätze zu einer Verengung von 0,5 Meter<br />

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Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

geführt habe und somit eine erhebliche Erschwerung durch seine Behinderung beim Ein-<br />

/Aussteigen darstelle.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 2. Sie werden an entsprechender Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

3. :<br />

beantragt mit Schreiben vom 30.07.2013, die im Jahr 2003 erworbene Parzelle 701/1<br />

von Grünfläche in Privatweg umzuwandeln. Weiter beantragt er einen 5 Meter breiten<br />

Steifen der Grünfläche (Parzelle 699/48), die sich direkt vor seinem Haus befindet, zur nichtüberbaubaren<br />

Grundstücksfläche umzuwandeln, da dies die einzige Zuwegung zu seinem<br />

Wohngrundstück wäre und es dadurch möglich wäre, sein Kraftfahrzeug bei Bedarf in der<br />

unmittelbaren Nähe seines Hauses abzustellen.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 2. Sie werden an entsprechender Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

<strong>4.</strong> :<br />

erhebt mit Schreiben vom 25.07.2013 Einspruch gegen die geplante Änderung/Umwandlung<br />

des nicht befahrbaren öffentlichen Wirtschaftsweges Fichtenweg zu einem<br />

Privatweg.<br />

Sie begründen diesen Einspruch damit, dass sie Eigentümer der Grünfläche 699/66 seien und<br />

diese nur über den Wirtschaftsweg erreichen könnten. Die anliegenden Hauseigentümer Ginsterweg<br />

5 und 6 hätten ein Wegerecht erhalten um über diesen an ihre Häuser zu gelangen.<br />

Wenn die Stadt <strong>Stromberg</strong> nun den Wirtschaftsweg veräußere, wäre ein Zugang der Grünfläche<br />

nur noch über private Grundstücke möglich.<br />

Die zukünftigen Eigentümer der Wegeparzelle hätten bereits geäußert, alle Gründstücke der<br />

Eigentümer, die nicht am Kauf des Wirtschaftsweges beteiligt wären, einzuzäunen.<br />

Eine Umwandlung des Wirtschaftsweges in einen Privatweg könne nur erfolgen, wenn allen<br />

Anliegern ein Wegerecht für den Privatweg vor der Veräußerung eingetragen wird.<br />

Mit Schreiben vom 22.08.2013 wird die Stellungnahme wie folgt ergänzt:<br />

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Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Gegen die geplante Erweiterung des Resort in ein 7-stöckiges Hotel wird Widerspruch erhoben.<br />

Es wären nicht alle Informationen für die Bürger öffentlich bekannt gemacht. Es wird<br />

eine Fristverlängerung von 4 Wochen beantragt.<br />

Es könne nicht sein, dass eine Einladung zu einer Bürgerversammlung erfolge und die Teilnehmer<br />

am Ende der Versammlung darüber informiert worden seien, dass ein 7-stöckiger Hotelkomplex<br />

errichtet werden soll und die Einspruchsfrist am 23.08.13 ende.<br />

Es sei sehr merkwürdig, warum man die beabsichtigte Baumaßnahme bzw. Veränderung<br />

nicht für alle sichtbar und zwar schriftlich neben dem Bebauungsplan zur Einsichtnahme ausgelegt<br />

habe. ist der Meinung, dass jeder Interessent, der sich den Bebauungsplan<br />

beim Bauamt der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung angeschaut habe, über das gravierende für<br />

<strong>Stromberg</strong> und Schindeldorf beeinträchtigende Bauvorhaben hätte informiert werden<br />

müssen. Seitens der Stadt hätte man nicht mit offenen Karten gespielt.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen die Themenkomplexe 1-3. Sie werden an entsprechender Stelle<br />

behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

:<br />

Mit Schreiben vom 22.08.2013 erheben nochmals Widerspruch und Einspruch gegen die<br />

geplante Aufstockung und Erweiterung einer Hotelanlage im Kiefernweg, Schindeldorf. Dem<br />

Schreiben sind 4 Listen mit Unterschriften beigefügt. Die Unterzeichnenden schließen sich<br />

dem Einspruch und Widerspruch, wie zuvor bezeichnet, an.<br />

Einspruch und Widerspruch werden wie folgt begründet:<br />

Der Anbau-Neubau sprenge den Rahmen des Zumutbaren, sei völlig überdimensioniert und<br />

wäre eine zu hohe Belastung für alle Schindeldorfer und <strong>Stromberg</strong>er Bürger. Es wird auf die<br />

Lärmbelästigung durch das hohe Verkehrsaufkommen, die Gefährdung des Luftkurortes<br />

durch zusätzliche Emissionen und den Zusammenbruch der Infrastruktur hingewiesen. Es wird<br />

gefordert: kein Hochhaus im Schindeldorf.<br />

1. Verkehrsaufkommen:<br />

Schon jetzt zeige sich, dass die Durchgangsstraße durch <strong>Stromberg</strong> und in Richtung Schindeldorf<br />

bzw. von Schindeldorf nach <strong>Stromberg</strong> überlastet sei. <strong>Stromberg</strong> benötige eigentlich<br />

dringend eine Umgehungsstraße. Die Innenstadt-Eisenbahnbrücke sei ein Nadelöhr. Der Verkehr<br />

staue sich in <strong>Stromberg</strong> an der Eisenbahnbrücke nach Schindeldorf. Durch den Engpass<br />

könnten 2 Autos nicht aneinander vorbei fahren. Die Brücke müsse zurück gebaut werden,<br />

um Platz zu schaffen. Schon jetzt stehe die alleinige Zufahrt nach Schindeldorf zeitweise vor<br />

dem Kollaps. Die momentane Verkehrslage lasse eine weitere Belastung nicht zu. Hierzu<br />

trage auch die schlechte Parksituation am Schwimmbad und dessen Besucher bei. Bei einer<br />

Hotelanlage mit 140 Zimmern sei mit einem dermaßen hohen Verkehrsaufkommen, nicht nur<br />

durch Feriengäste, sondern auch durch das Personal, Lieferanten und Handwerker, zu rechnen,<br />

dass bei einer Notsituation die Lage eskaliere. Hinzu käme die Ausweisung von weiteren<br />

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Parkplätzen für das Golfhotel am Buchenring, was die Lage zusätzlich verschlechtere. Die<br />

durch die Baumaßnahmen bedingten Beeinträchtigungen, würden die ohnehin schon<br />

schlechte Verkehrssituation dramatisch zuspitzen.<br />

2. Sicherheit:<br />

Es wird angefragt, ob die Feuerwehr für ein solch großes Haus im Brandfall ausgestattet sei.<br />

Bei einem Stau auf der einzigen Zufahrtsstraße könnten Rettungsfahrzeuge das Schindeldorf<br />

nicht erreichen. Schindeldorf müsse eigentlich eine eigene Feuerwehr haben. Im Winter verschärfe<br />

sich die Situation dramatisch. Die Notlösung Eckenroth greife nicht immer und nicht<br />

schnell genug. Die Zu-/Abfahrt sei von Eckenroth auch schon mal verweigert worden. Es<br />

müsse mit Bussen gerechnet werden und die enge Kurve am Spielplatz Buchenring/Ecke Kiefernweg<br />

bereite jetzt schon Probleme. Gehwege seien nicht vorhanden, womit die Kinder<br />

stark gefährdet wären.<br />

Im weiteren Verlauf des Buchenrings, im Bereich nach der Einmündung Tannenweg bzw. vor<br />

der Einmündung zum Pappelweg, sei es für Autofahrer und Fußgänger sehr gefährlich, da es<br />

dort keinen Gehweg gäbe und die Fahrbahn an dieser Stelle unübersichtlich und eng sei.<br />

Probleme hinsichtlich des Begegnungsverkehrs mit Schulbussen und Pkw werden angeführt.<br />

3. Lärm:<br />

200 Gäste wollten etwas erleben und auch feiern. Die Veranstaltungen und Feiern würden<br />

zur Lärmbelästigung für die Nachbarn zusätzlich zum Straßenverkehr.<br />

<strong>4.</strong> Wirtschaftlichkeit:<br />

Es wird angefragt, ob es eine Wirtschaftlichkeitsprüfung für das Objekt gäbe oder dies nur<br />

über den Daumen gepeilt würde. Zurzeit habe der Betreiber kein Konzept, daher wird angefragt,<br />

welches er denn in Zukunft habe.<br />

Im Folgenden wird ein Vergleich zum Golfhotel angestellt und auf die bisherige Betriebsführung<br />

des Resort und dessen bewegter Vergangenheit hingewiesen. Unter den hieraus resultierenden<br />

Fehlern hätten die Schindeldorfer und <strong>Stromberg</strong>er Bürger noch heute zu leiden.<br />

Des Weiteren erfolgen Hinweise zur Aussicht für die Anwohner im Kastanienweg, nochmals<br />

die Lärmbelästigung sowie den zusätzlichen Autoverkehr. Es sei mit einer neuen Bauruine zu<br />

rechnen. Das Vorhaben sei keine Auf-, sondern Abwertung für <strong>Stromberg</strong>.<br />

Die Stadt sollte sich im Sinne des Bürgerwohls und der Erhaltung als Luftkurort gegen das geplante<br />

Objekt entscheiden. Es sollte nicht nach einer Möglichkeit Geld und Einnahmen für die<br />

Stadtkasse zu generieren die Folgen außer Acht gelassen und die gravierenden Nachteile im<br />

Blick behalten werden.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen die Themenkomplexe 1-3. Sie werden an entsprechender Stelle<br />

behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

5. :<br />

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

ist Eigentümer des Grundstückes Wieselweg 9 a und beantragt in seinem Schreiben<br />

vom 05.08.13, dass auf seiner Stellplatzparzelle 4/174 tw. im Wieselweg auch Garagen zugelassen<br />

werden.<br />

Er könne sich vorstellen, auf diesem Parkplatz eine Garage oder einen Carport zu errichten.<br />

Sein Parkplatz befände sich an der äußeren Seite, sodass er auch einen Teil des anliegenden<br />

Grundstückes dazu kaufen würde, um die Stellplatzparzelle nicht zu verkleinern.<br />

Vielleicht wäre auch eine Alternative, auf der gesamten Parzelle in dieser Reihe eine Bebauung<br />

mit Garagen oder Carport zu genehmigen, möglich.<br />

Stellungnahme:<br />

In diesem Bereich sind nur Gemeinschaftsstellplätze, in westlicher Richtung sind hingegen<br />

auch Garagen zulässig. Hinweis: Diese Festsetzung wurde unverändert übernommen.<br />

s. analog Anfrage zur Errichtung einer Garage auf Flächen für Gemeinschaftsstellplätzen am<br />

Fichtenweg (Parzelle 706, Flur 7).<br />

Beschluss: Der Stadtrat beschließt, dass es bei der bisherigen Festsetzung bleibt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

6. :<br />

beantragt mit Schreiben vom 16.08.2013 die Erhöhung des umbauten Raumes für<br />

Garten-/Gerätehäuser von bisher 30 m³ auf 35 m³ zu erhöhen.<br />

Begründet wird dieser Antrag damit, dass auf der Suche nach Fertiggarten-<br />

/Gerätehäusern feststellen musste, dass die meisten Angebote mit einer Stellfläche von 15 m²<br />

den festgelegten umbauten Raum übersteigen.<br />

Als Alternative hätte man nur, 2 Häuser mit 10-12 m² Stellfläche, vielleicht im Abstand von<br />

0,5 Meter, zu errichten.<br />

Man könne bisher die auf dem Markt erhältlichen kombinierten Angebote Gartenhaus mit<br />

integriertem Geräteschuppen nicht nutzen.<br />

Stellungnahme:<br />

Der Argumentation kann gefolgt werden. Gegen eine Erhöhung des umbauten Raumes für<br />

Garten- und Gerätehäuser von bisher 30m³ auf 35m³ bestehen somit keine Bedenken.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

In Ziffer I.<strong>4.</strong> der Textfestsetzungen (Nebenanlagen in den WR- und WA-Gebieten - § 9(1) 4<br />

BauGB, §§ 14 und 23(5) BauNVO) wird der zulässige umbaute Raum von insgesamt 30 m³ pro<br />

Grundstück auf 35 m³ angehoben. Die sonstige Regelung bleibt unverändert bestehen.<br />

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Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

7. :<br />

erhebt Widerspruch gegen die geplanten Parkflächen beginnend ab Buchenring bis zur<br />

Einfahrt Land & Golf Hotel, Buchenring 6, <strong>Stromberg</strong>.<br />

Nach dem BauGB Abs. § 35 Abs. 3 Nr. 4 läge eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor,<br />

wenn das Vorhaben „unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen,<br />

für <strong>Anlage</strong>n der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit<br />

oder für sonstige Aufgaben erfordert“.<br />

Das Bauvorhaben habe erhebliche Auswirkungen auf den innerörtlichen Verkehr am Buchenring.<br />

Ferner sei die Lärmbelästigung durch den An- und Abfahrtsverkehr von Gästen, Lieferanten<br />

und Mitarbeitern des Land & Golfhotels <strong>Stromberg</strong> aktuell bereits bedenklich hoch. Sicher<br />

sei, dass der Lärmpegel gesundheitsgefährdende Ausmaße durch das Bauvorhaben am Buchenring<br />

annehmen werde.<br />

Durch die zusätzlichen Parkplätze entstehe nicht nur Lärmbelästigung durch das An- und<br />

Abfahren, vielmehr sei beim Be- und Entladen der Fahrzeuge mit einer zusätzlichen Lärmkulisse<br />

zu rechnen. Es sei zu erwarten, das Mountainbiker, Wanderer, Spaziergänger und sonstige<br />

Touristen die zusätzlichen Parkmöglichkeiten nutzen werden.<br />

Inwieweit überhaupt zusätzliche Parkmöglichkeiten am Buchenring erforderlich seien, erscheine<br />

grundsätzlich fragwürdig:<br />

- die Parkfläche am Beginn des Buchenrings (Bouleplatz) sei auch an Spitzentagen der<br />

Saison kaum ausgelastet<br />

- das Parkhaus am Alten Steinbruch, welches Parkplätze für dutzende von Fahrzeugen<br />

biete, stehe leer und werde nicht genutzt.<br />

Weshalb nun beabsichtigt sei, einen erst vor wenigen Jahren ausgebauten Gehweg vollumfänglich<br />

abzutragen, um zusätzliche Parkflächen zu schaffen, erscheine an dieser Stelle keineswegs<br />

nachvollziehbar. Da der Gehweg mit einem ca. 15 cm hohen, kantigen Bordstein beginnt<br />

und somit von der Straße aus nicht befahren werden könne, sei ein Komplettumbau des<br />

Gehweges mit höchst unwirtschaftlichen Aufwendungen zu erwarten.<br />

Weshalb am Golfplatzgelände Buchenring/Höhe Wacholderweg keine zusätzliche Parkfläche<br />

umgesetzt werde, sei ebenso wenig nachvollziehbar. Hier befände sich kein teurer und umfangreich<br />

ausgebauter Gehweg, der abgetragen und umgebaut werden müsse. Wenn die<br />

Ausweisung zusätzlicher Parkflächen überhaupt eine Sinnhaftigkeit hätte, dann an dieser<br />

Stelle. Diese gehöre ebenso zum Gelände des Land & Golf Hotels <strong>Stromberg</strong> und habe optimalere<br />

und wirtschaftlichere Voraussetzungen für einen Umbau.<br />

Ferner führte<br />

die Beweggründe seiner Auswahl des Wohnsitzes im Schindeldorf an.<br />

Die Eingabe wurde durch einen Sammelwiderspruch<br />

ergänzt, durch den diese sich ebenfalls gegen die geplanten Parkflächen, beginnend am<br />

Buchenring bis zur Einfahrt Land & Golf Hotel <strong>Stromberg</strong>, Buchenring 6, aussprechen.<br />

Stellungnahme:<br />

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Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 5. Sie werden an entsprechender Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

8. :<br />

bittet mit Schreiben vom 20.08.2013 darum, das auf seinem Grundstück Eichenweg<br />

18a (Flur 7, Parzelle 600/17) die Erstellung von Garagen zugelassen wird.<br />

Das Grundstück liege an einer Stichstraße (Akazienweg), wo kein Durchgangsverkehr herrsche<br />

und somit die Errichtung einer Garage ohne Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche von<br />

gewünscht wird.<br />

Zusätzlich soll die Garageneinfahrt mit einem fernbedienbaren Tor versehen werden, um Störungen<br />

minimal zu halten.<br />

Stellungnahme:<br />

Der Bebauungsplanentwurf beinhaltet folgende Regelung, die bereits Gegenstand einer Änderung<br />

aus dem Jahr 2006 war und für das gesamte Schindeldorf Anwendung findet. Inhaltlich<br />

wurde keine Änderung vorgenommen. Die Ergänzung, dass In-Haus-Garagen nur innerhalb<br />

der überbaubaren Flächen zulässig sind, hat lediglich klarstellenden Charakter zur Klassifizierung<br />

als Hauptanlage.<br />

I.5. Garagen und Stellplätze in den WR- und WA-Gebieten - § 9 (1) Nr. 4 - BauGB i.V.m. 12<br />

BauNVO –<br />

I.5.2. übrige WR- und WA-Gebiete<br />

Garagen sind als „In-Haus-Garagen“ (= geschlossene sowie offene Garagen als integraler Bestandteil<br />

des Hauptgebäudes) nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.<br />

Ansonsten sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen unter Beachtung der Ziff.<br />

I.7. weiterhin zulässig:<br />

Stellplätze und<br />

offene Garagen (Carports) als gesondertes Bauwerk (Einzelbauwerk) unter folgenden Voraussetzungen:<br />

- es müssen mindestens zwei Seiten offen sein, darunter die Seite die zu einem seitlichen<br />

Nachbargrundstück hinweist,<br />

- die Grundfläche darf max. 30m² je Baugrundstück betragen.<br />

Der Bauwunsch widerspricht in 2 Punkten den Festsetzungen des Bebauungsplanes:<br />

- Geschlossene Garagen sind als Einzelbauwerk nicht zulässig.<br />

- Der Garagenstandort befindet sich teilweise außerhalb der überbaubaren Flächen<br />

(die überbaubaren Flächen beginnen für dieses Grundstück in einem Abstand von 3,0<br />

m zum Akazienweg).<br />

Der geäußerte Wunsch löst eine grundsätzliche Fragestellung für das Gesamtgebiet aus. Die<br />

Grundstückssituation ist nicht atypisch. Auch in anderen Bereichen finden sich ähnliche Situ-<br />

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

ationen. Sollte dem Wunsch nachgegeben werden, so müsste die Regelung für das Gesamtgebiet<br />

getroffen werden, damit jeder im Gebiet die gleichen Möglichkeiten erhält.<br />

Alternative 1: Dem Wunsch wird voll umfänglich entsprochen, d.h. außer der Größenbeschränkung<br />

gelten lediglich die Vorschriften der Landesbauordnung. Wir empfehlen eine zusätzliche<br />

Regelung zur Bauausführung mit aufzunehmen (z.B. nur in Massivbauweise)<br />

Dies bedeutet folgende Festsetzung<br />

I.5. Garagen und Stellplätze in den WR- und WA-Gebieten - § 9(1)Nr. 4 - BauGB i.V.m. 12<br />

BauNVO –<br />

I.5.2. übrige WR- und WA-Gebiete<br />

- Die Grundfläche von Garagen darf max. 30m² je Baugrundstück betragen.<br />

- Garagen mit Ausnahme von Carports sind nur in Massivbauweise zulässig.<br />

Planerische Bewertung:<br />

Aus planerischer Sicht kann diese Festsetzung nicht empfohlen werden, denn sie lässt Garagen<br />

(Ggf. in Absprache mit Ordnungsbehörde) und Carports ohne Abstand zu den Verkehrsflächen<br />

zu. Dies hat je nach Inanspruchnahme deutliche Auswirkungen auf das Straßenbild.<br />

In diesem Zusammenhang weisen wir daraufhin, dass der Stadtrat für die Gemeinschaftsstellplätze<br />

am Fichtenweg beschlossen, keine Garagen zuzulassen, um eben auch das Straßenbild<br />

nicht durch eine geschlossene Garagenwand zu beieinträchtigen.<br />

Grundsätzlich wäre es möglich, unterschiedliche Regelungen für gleich gelagerte Bereiche zu<br />

treffen. Dennoch empfehlen wir, gerade nicht in einer Stichstraße geschlossenen Garagen<br />

direkt an die Straße anzubauen. Daher wird empfohlen von Alternative 2, 3 oder 4 Gebrauch<br />

zu machen.<br />

Alternative 2: Dem Wunsch nach Bau einer geschlossenen Garage als Einzelbauwerk wird<br />

entsprochen. Teilweise sollte der Standort auf dem Grundstück dann frei wählbar sein. Garagen<br />

wären somit auch auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, allerdings<br />

mit Abstand von 5,00 m zu Verkehrsflächen. Als Folge wäre die Einschränkung für Carports (2<br />

Seiten offen) wirkungslos und könnte gleichfalls entfallen.<br />

Dies bedeutet folgende Festsetzung<br />

I.5. Garagen und Stellplätze in den WR- und WA-Gebieten - § 9(1)Nr. 4 - BauGB i.V.m. 12<br />

BauNVO –<br />

I.5.2. übrige WR- und WA-Gebiete<br />

- Die Grundfläche von Garagen darf max. 30 m² je Baugrundstück betragen.<br />

- Garagen mit Ausnahme von Carports sind nur in Massivbauweise zulässig.<br />

- Garagen mit Ausnahme von Carports müssen einen Mindestabstand von 5,0m Carports<br />

einen Mindestabstand von 3,0 m zu öffentlichen Verkehrsflächen und Verkehrsflächen<br />

besonderer Zweckbestimmung aufweisen.<br />

Planerische Bewertung:<br />

Bei verdichteter Bauweise (Option durch Festsetzung der offenen Bauweise) nicht wünschenswert,<br />

da Verstärkung der Verdichtung<br />

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Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Alternative 3: Dem Wunsch nach Bau einer geschlossenen Garage als Einzelbauwerk wird<br />

entsprochen. Die Einschränkung für Carports wäre in diesem Fall gleichfalls wirkungslos und<br />

sollte daher entfallen.<br />

Dies bedeutet folgende Festsetzung<br />

I.5. Garagen und Stellplätze in den WR- und WA-Gebieten - § 9(1)Nr. 4 - BauGB i.V.m. 12<br />

BauNVO –<br />

I.5.2. übrige WR- und WA-Gebiete<br />

- Garagen mit Ausnahme von Carports, sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen<br />

zulässig.<br />

- Die Grundfläche von Garagen (offene und geschlossen) darf max. 30m² je Baugrundstück<br />

betragen.<br />

- Garagen mit Ausnahme von Carports sind nur in Massivbauweise zulässig.<br />

Alternative 4: Die Festsetzung wird nicht geändert<br />

Beschluss: Der Stadtrat entscheidet sich für die Alternative <strong>4.</strong> Die Festsetzung wird nicht geändert.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

9. :<br />

widerspricht dem auf dem Bürgerabend dargelegte Bauvorhaben des Resort-Hotels<br />

(7-stöckiger Anbau mit ca. 100 Zimmern)<br />

Dies begründet er wie folgt:<br />

1. Der zurzeit bestehende Verkehr im Ortsteil Schindeldorf sei jetzt schon grenzwertig<br />

und würde zukünftig chaotische Formen annehmen.<br />

2. Durch die zusätzliche Umweltbelastung wäre der Status „Luftkurort“ nicht mehr zu<br />

vertreten.<br />

3. Als Bürger könne er nicht verstehen, wie man bestehende Gebäude (Residenz- Hotel<br />

mit Parkhaus) geschlossen halte und so langsam zur Bauruine verkommen lasse, andererseits<br />

weitere Hotelbauplanung in Angriff nehme.<br />

Weiterhin ist er der Meinung, die Verwaltung der Stadt <strong>Stromberg</strong> müsse Einfluss auf die Infrastruktur<br />

und städtebauliche Maßnahmen (Hinweise Eigentümer bei Vernachlässigung ihrer<br />

Grundstücke und Gebäude) nehmen. Ein schönes Stadtbild müsse auf jeden Fall im Vordergrund<br />

stehen.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 3. Sie werden an entsprechender Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

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Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

10. :<br />

legt mit Schreiben vom 20.08.2013 vehement Widerspruch gegen das geplante<br />

Bauvorhaben im Kiefernweg 33 (Resort-Hotel) ein.<br />

Zur Begründung führt er das hohe Verkehrsaufkommen im Kiefernweg an, das bedingt durch<br />

be- und entladende Urlauber und falsch parkende Anwohner verursacht würde. Ein noch höheres<br />

Verkehrsaufkommen wäre auch für den Kinderspielplatz nicht tragbar.<br />

Da für „Normalbürger“ nur eine zweigeschossige Bauweise gelte, sollte dies auch in diesem<br />

Bereich der Fall sein und damit in einem vernünftigen Rahmen bleiben.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 3. Sie werden an entsprechender Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

11. :<br />

erhebt Widerspruch gegen das geplante Bauvorhaben des Resort <strong>Stromberg</strong> zur<br />

Errichtung eines 7-stöckigen Hotelgebäudes, das einen die Landschaft im Schindeldorf<br />

verschandelnden Eindruck darstelle.<br />

Alternativ bitten sie, die Möglichkeit zu prüfen, statt senkrecht, das Hotel 2-geschossig, waagerecht<br />

und unter Umständen mit Winkeln zu bauen.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 3. Sie werden an entsprechender Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

12. :<br />

erhebt Einspruch gegen die geplante Neuaufstellung des Bebbauungsplanes und<br />

begründet diesen wie folgt:<br />

1. Der Bau eines 7-geschossigen Hotels anstelle der Tennishalle, würde das Landschaftsbild<br />

zerstören, da der Bau höher wäre als die Baumhöhe. Beim Land- und Golfhotel<br />

sowie dem Residenzhotel (Leerstand) handele es sich nur um 4-geschossige Gebäude.<br />

2. Der Kiefernweg als Hauptanfahrtsweg zum Resort <strong>Stromberg</strong> sei bereits jetzt nicht<br />

verkehrssicher. Während Begegnungsverkehr zwischen 2 PKW´s gerade so möglich<br />

wäre, sei eine Kombination PKW und LKW nicht möglich. Hinzu komme das erhöhte<br />

Risiko für Fußgänger und die Gefährdung der Kinder am Spielplatz Kiefernweg/Buchenring.<br />

3. Die Umwandlung des Wohngebietes Kiefernweg von einem reinen in ein allgemeines<br />

Wohngebiet sei wegen der damit verbundenen zulässigen Erhöhung des Schallpegels,<br />

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Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

auch nachts, nicht akzeptabel. Das widerspreche auch dem Sinn eines Luftkurortes,<br />

wo Gäste und Anwohner der Ruhe bedürfen.<br />

<strong>4.</strong> Der Waldcharakter des Schindeldorfes würde ebenfalls beeinträchtigt, da bereits im<br />

Vorfeld am Tannenweg größere Abholzungen vorgenommen wurden.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen die Themenkomplexe 3 und <strong>4.</strong> Sie werden an entsprechender<br />

Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

13. :<br />

erhebt Einspruch gegen die geplante Neuaufstellung des Bebbauungsplanes und<br />

begründet diesen wie folgt:<br />

1. Der Bau eines 7-geschossigen Hotels, anstelle der Tennishalle, würde das Landschaftsbild<br />

zerstören, da der Bau höher wäre als die Baumhöhe. Beim Land- und Golfhotel<br />

sowie dem Residenzhotel (Leerstand) handele es sich nur um 4-geschossige Gebäude.<br />

2. Der Kiefernweg als Hauptanfahrtsweg zum Resort <strong>Stromberg</strong> sei bereits jetzt nicht<br />

verkehrssicher. Während Begegnungsverkehr zwischen 2 PKW´s gerade so möglich<br />

wäre, sei eine Kombination PKW und LKW bzw. Reisebus nicht möglich. Hinzu komme<br />

das erhöhte Risiko für Fußgänger und die Gefährdung der Kinder am Spielplatz Kiefernweg/Buchenring.<br />

3. Die Umwandlung des Wohngebietes Kiefernweg von einem reinen in ein allgemeines<br />

Wohngebiet sei wegen der damit verbundenen zulässigen Erhöhung des Schallpegels,<br />

auch nachts, nicht akzeptabel. Das widerspreche auch dem Sinn eines Luftkurortes,<br />

wo Gäste und Anwohner der Ruhe bedürfen.<br />

<strong>4.</strong> Der Waldcharakter des Schindeldorfes würde ebenfalls beeinträchtigt, da bereits im<br />

Vorfeld am Tannenweg größere Abholzungen vorgenommen wurden. Des Weiteren<br />

wohne direkt gegenüber, was eine Aussicht auf parkende Autos statt Natur zur<br />

Folge hätte.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen die Themenkomplexe 3 und <strong>4.</strong> Sie werden an entsprechender<br />

Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

1<strong>4.</strong> :<br />

erhebt Einspruch gegen die geplante Neuaufstellung des Bebbauungsplanes und<br />

begründet diesen wie folgt:<br />

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Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

1. Der Bau eines 7-geschossigen Hotels, anstelle der Tennishalle, würde das Landschaftsbild<br />

zerstören, da der Bau höher wäre als die Baumhöhe. Beim Land- und Golfhotel<br />

sowie dem Residenzhotel (Leerstand) handelte es sich nur um 4-geschossige Gebäude.<br />

2. Der Kiefernweg als Hauptanfahrtsweg zum Resort <strong>Stromberg</strong> sei bereits jetzt nicht<br />

verkehrssicher. Während Begegnungsverkehr zwischen 2 PKW´s gerade so möglich<br />

wäre, sei eine Kombination PKW und LKW bzw. Reisebus nicht möglich. Hinzu komme<br />

das erhöhte Risiko für Fußgänger und die Gefährdung der Kinder am Spielplatz Kiefernweg/Buchenring.<br />

3. Die Umwandlung des Wohngebietes Kiefernweg von einem reinen in ein allgemeines<br />

Wohngebiet sei wegen der damit verbundenen zulässigen Erhöhung des Schallpegels,<br />

auch nachts, nicht akzeptabel. Das widerspreche auch dem Sinn eines Luftkurortes,<br />

wo Gäste und Anwohner der Ruhe bedürfen.<br />

<strong>4.</strong> Der Waldcharakter des Schindeldorfes würde ebenfalls beeinträchtigt, da bereits im<br />

Vorfeld am Tannenweg größere Abholzungen vorgenommen wurden.<br />

5. Die Lage und damit Qualität der Grundstücke Kiefernweg 21-28 würden durch die<br />

Parkplatzerweiterung in erheblichem Maße beeinträchtigt. Die Feuerwehrzufahrt<br />

würde nicht mehr gesichert sein.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen die Themenkomplexe 3 und <strong>4.</strong> Sie werden an entsprechender<br />

Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig.<br />

15. :<br />

nimmt mit Schreiben vom 22.08.2013 Stellung zur Änderung des Bebauungsplanes.<br />

Er bezieht sich auf einen Absatz der Bauverordnung, dass im Luftkurort nur 2-stöckig gebaut<br />

werden darf. Ebenso würde durch den Bau und die Fahrzeuge die Straße sehr in Anspruch genommen<br />

werden und Anwohner keine Ruhe mehr haben.<br />

Weiter führt er an, dass im Schindeldorf schon ein unbenutztes Hotel mit Parkhaus vorhanden<br />

sei und dieses vom Investor genutzt werden sollte. Im Schindeldorf würde immer mehr<br />

gebaut werden und letztlich nicht benutzt werden und dann solle ein riesiger Klotz errichtet<br />

werden, der das Bild vom Luftkurort verschandele und den Verkehr erhöhe. Die Anlieger würden<br />

letztlich für die Straßenneubaukosten aufkommen.<br />

Wichtiger wäre es, erst mal genügend Parkmöglichkeiten zu schaffen. Er zweifelt auch die<br />

Aussage des Investors an, 250 Parkmöglichkeiten errichten zu können, da sich die Urlauber<br />

jetzt schon an keine Parkordnung halten würden.<br />

Weiter behält er sich vor, eine Eingabe zu tätigen, so dass dem Schindeldorf der Titel Luftkurort<br />

aberkannt würde.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 1 und 3. Sie werden an entsprechender<br />

Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

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Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

16. :<br />

teilt ihre Bedenken für die geplante Änderung für den Neubau eines 6-7 stöckigen Hotels mit.<br />

Für sie sei es fraglich, ob bei den geplanten 100 Zimmern, also bei voller Ausbuchung 100<br />

PKW´s, plus dem Zulieferverkehr und die zusätzlichen PKW´s der Angestellten, eine Zufahrt<br />

über die mit schlecht einsehbaren Kurven und Engstellen versehene Verkehrsanlage überhaupt<br />

erlaubt ist.<br />

Weiter weist sie auf das ruhende Hotel (Residenz-Hotel) hin, das in bester Lage und bester<br />

Fernsicht nicht genutzt würde. Auch das am Osthang, der bereits erschlossen war, keine Aktivitäten<br />

mehr folgen.<br />

Manchen Ratsmitgliedern wäre bereits bekannt, dass es bei zurückliegenden Tätigkeiten<br />

schon zu fehlerhaften Investitionen sowie Konkursen kam.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 3. Sie werden an entsprechender Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

17. :<br />

hat mit E-Mail vom 22.08.2013 bekundet, dass sie mit dem geplanten Bau eines Hotels<br />

hinter dem Resort nicht einverstanden sei.<br />

Sie führen an, dass dadurch ein Leben in Ruhe und im Grünen nicht mehr möglich sei.<br />

Weiter wäre die Verkehrssituation bzw. Parksituation im Bereich des Kiefernweges zu Urlaubshochzeiten<br />

bereits schon negativ, da Touristen die Parkplätze zustellen und durch weiteres<br />

Verkehrsaufkommen die Gefahr für Fußgänger, insbesondere Kinder, Jugendliche und ältere<br />

Leute erheblich steige. Ein weiteres Problem mit den Touristen wäre die Müllentsorgung,<br />

da die Mülleimer der Anlieger als Entsorgungsstelle angesehen würden und durch die unsortierte<br />

Müllentsorgung der Touristen und somit die Mülleimer auch in manchen Fällen gar<br />

nicht erst entleert werden.<br />

Unklar wäre auch, wie ein siebenstöckiges Gebäude in das Konzept Schindeldorf hineinpasse,<br />

da es nach Meinung von weder zum bisherigen Häuserbestand passt, noch sich am<br />

höchsten Punkt im Schindeldorf unauffällig platzieren lasse. Die Aussage des Investors, dass<br />

es sich gut einfügen würde, wird als Sarkasmus empfunden.<br />

Dass dieses Projekt aus wirtschaftlicher Betrachtungsweise auch Vorteile bringe, sieht<br />

ein, aber es wird bezweifelt, dass die Zahl der Urlauber deshalb zunehme. Die Zahl der<br />

Unterbringungsmöglichkeiten in den Ferienhäuser sei zu keinem Zeitpunkt unmöglich, somit<br />

erwarten sie nur eine Umlegung der Touristen ins Hotel und den Verfall, der dann nicht mehr<br />

benutzten Ferienhäuser.<br />

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Die Präsentation mit dem Hinweis, dass durch diese Baumaßnahme die Erdgas- und Interneterschließung<br />

gewährleistet werden könnte, halten sie für irreführend und sehen diesen Bau<br />

nicht als maßgeblichen Punkt an.<br />

hofft auf ausreichend Gegenstimmen für die Erweiterung des Hotels und bittet<br />

abschließend, dass Thema noch mal zu überdenken und eine Entscheidung im Sinne der<br />

Anwohner zu treffen.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 3. Sie werden an entsprechender Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

18. :<br />

teilt mit, dass sie gegen den Bau eines mehrstöckigen Hotels sind, da die verkehrstechnischen<br />

Voraussetzungen nicht gegeben und dadurch eine unzumutbare Verkehrsbelastung<br />

und Ruhestörung zu erwarten sei.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 3. Sie werden an entsprechender Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

19. :<br />

möchte keine Erweiterung des Resort-Hotels auf insgesamt 7 Geschosse. Gegen eine<br />

Aufstockung auf insgesamt 3 Geschosse + Erdgeschoss (Golfhotel) hätte er keine Einwende.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 3. Sie werden an entsprechender Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

20. :<br />

teilt ihre Bestürzung über den im Nachgang an die Bürgerversammlung ergangen<br />

Zeitungsartikel mit und dass der Stadtrat dem Vorhaben des Resort Hotelbesitzers seine<br />

Zustimmung gegeben habe.<br />

Weiter bemängeln sie die Veröffentlichung der Bebauungsplanänderung im Amtsblatt, da<br />

aus dieser ein derartiges Vorhaben nicht erkennbar war.<br />

Sie erheben mit Schreiben vom 22.08.2013 Einspruch gegen den Bebauungsplan und begründen<br />

diesen wie folgt:<br />

1. Sie fragen an, ob ein Bedarf für eine „Bettenburg“ mit 100 Zimmern überhaupt nötig<br />

sei, da durch das Golfhotel und die Ferienhäuser jeglicher Bedarf der Touristen bereits<br />

gedeckt werde.<br />

2. Bereits heute sei der Zustand des Straßenbestandes (Belag und Breite) nicht der Beste<br />

und sei aus ihrer Sicht nicht für ein starkes Verkehrsaufkommen ausgelegt und selbst<br />

der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sei im Gegenverkehr höchste<br />

Aufmerksamkeit geboten. Weiter gehen sie davon aus, dass Busreisen und ähnliches<br />

durch die Aufstockung angeboten würden. Diesem sei das Verkehrsnetz im Schindeldorf<br />

nicht gewachsen. Zusätzlich würden die Straßenbankette darunter leiden und<br />

eine Behebung oder Neuanlage müsse dann durch die Anwohner im Wege der Anliegerbeiträge<br />

finanziert werden. In den Sommermonaten komme es sowieso zu einer<br />

stärkeren Belastung der Zufahrtsstraße, durch den Flow-Trail und den Schwimmbadbetrieb.<br />

3. Weiter führen sie die Probleme mit Müll und Unrat an, die bereits jetzt in Waldstücken<br />

und vor den Häusern zu finden seien. Ein weiteres Problem stelle die Müllentsorgung<br />

der Touristen dar, da diese ihren Müll in den Mülltonnen der Anlieger entsorgten<br />

oder einfach an den Wegrand stellten, auch wenn der Betreiber der Ferienwohnung<br />

und des Resorts hierfür eigene Müllplätze eingerichtet habe.<br />

<strong>4.</strong> Auch wenn der Hotelbetreiber angibt 250 Parkplätze bereitstellen zu können, würde<br />

bereits jetzt jeglicher Platz zum Abstellen der Pkw´s genutzt. Das seien in den meisten<br />

Fällen nicht die Parkplätze des Resorts, sondern sämtliche Gegebenheiten rundherum,<br />

um die kürzesten Wege zu den Unterkünften zu haben. Der Beschilderung werde<br />

kaum Beachtung geschenkt. Problematisch sei auch, dass die Anwohner/Mieter aus<br />

dem Heideweg, ihre Pkw´s im Kieferweg abstellten, was die Situation zusätzlich einschränke.<br />

Dies würde durch eine Dienstbarkeit im Grundbuch geregelt.<br />

5. Derzeit sei es möglich, im Falle einer eintretenden Notsituation den Feldweg hinter<br />

dem Haus von als Rettungsweg zu nutzen. Im Falle der Festinstallation von<br />

Parkplätzen am oberen Teil dieses Weges sei eine Zufahrt zu den Häusern Kiefernweg<br />

21-32 nur schwer bzw. nicht mehr möglich.<br />

Abschließend teilt mit, dass sie seit 17 Jahren im Schindeldorf wohnhaft seien und sich<br />

dafür einsetzten, dass die Umgebung in Ordnung gehalten würde. Wenn aber nun aus dem<br />

Schindeldorf ein allgemeines Wohngebiet und die Umgebung nachhaltig durch den Bau einer<br />

Bettenburg verändert werde, müssten sie überlegen, die geplanten Investitionen<br />

(Gasanschluss) auf den Prüfstand zu stellen und den neuen Bebauungsplan als Abwertung<br />

der Immobilien anzusehen. Zusätzlich wären sie in den Sommermonaten bereits jetzt der Beschallung<br />

des Land- und Golfhotels ausgesetzt und würden beim Bau des Resort in einem<br />

Lärmsandwich gefangen werden.<br />

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Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 1, 3 und <strong>4.</strong> Sie werden an entsprechender<br />

Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

21. :<br />

wendet sich gegen die Festsetzung des Bebauungsplanes hinsichtlich der in ihrem<br />

Eigentum stehenden Flächen. Es würde eine Verpflichtung zum dauerhaften Erhalt des<br />

Tümpels/Wasserloch auf ihrem Grundstück 4/292 ausgesprochen, gegen die Sie Einspruch<br />

erhebt.<br />

Sie begründet dies damit, dass durch den Bebauungsplan vorgegeben werde, dass der seinerzeit<br />

von der Golfgesellschaft willkürlich ausgehobene Tümpel auf ihrem Grundstück dauerhaft<br />

zu erhalten sei.<br />

Dieser läge an der höchsten Stelle des Grundstückes, einige Meter über der darunter vorgesehenen<br />

Bebauung. In dem Tümpel sammele sich auch Oberflächenwasser von darüber liegenden<br />

Grundstücksflächen Dritter, was als unnötig angesehen wird. Der künstlich hergestellte<br />

Tümpel stelle eine mit seiner erheblichen Tiefe eine deutliche Störung des natürlichen<br />

Abflusses von Grund- und Sickerwasser dar.<br />

Die Vergangenheit habe gezeigt, dass der Tümpel bei entsprechenden Wettersituationen (z.<br />

B. Schneeschmelze) überläuft und dieses Überlaufwasser die unterliegenden Grundstücke<br />

überflute. Das Grundstück wäre seinerzeit erworben worden, um den Tümpel zu entfernen<br />

und damit die von ihm ausgehende Gefahr für ihr Gebäude zu beseitigen. Es sei nicht auszuschließen,<br />

bei Beibehaltung der Festsetzung als Tümpel, dass auch in Zukunft Überschwemmungsereignisse<br />

folgen. Die unterhalb des Tümpels liegenden Flächen könnten künftig bebaut<br />

werden und hätten im Falle eines Überschwemmungsereignisses Schadensersatzforderungen<br />

gegen . Die Situation würde durch den Tümpel unkalkulierbar, was mit einer<br />

Wertminderung des Grundstückes gleichbedeutend sei.<br />

Darüber hinaus erhebt sie Einspruch gegen die vorgesehene zweigeschossige Bebauung. Es<br />

handele sich bei den relevanten Flächen um relativ deutlich zur Straßenseite hin abfallendes<br />

Gelände. Dort erstellte Baukörper würden mit dem Untergeschoss weiter aus dem Erdreich<br />

schauen als zur Waldseite hin, mit dem Effekt, dass auch ohne zweigeschossige Bauweise bereits<br />

deutlich höhere Baukörper vorhanden sein werden. Dieser würde durch eine darüber<br />

hinausgehende zweigeschossige Bauweise noch erheblich verstärkt, was dem bisher gewollten<br />

Charakter des Wohngebietes negativ entgegen wirke. sieht eine Wertminderung für<br />

die bisher 1-geschossig bebauten Grundstücke. Sie erhebt daher Einspruch gegen die<br />

Festsetzung von 2 Vollgeschossen auf den in ihrer Nachbarschaft liegenden Flächen und beantragt,<br />

es bei der 1-geschossigen Bauweise zu belassen.<br />

Stellungnahme:<br />

ist eine der Antragsteller, die die Umwandlung einer privaten Grünfläche in<br />

Wohnbaufläche beantragt haben. Hierzu wurde ein Städtebaulicher Vertrag mit der Stadt<br />

<strong>Stromberg</strong> geschlossen, in dem sie sich zur Durchführung der im Fachbeitrag Naturschutz<br />

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Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

festgesetzten Maßnahmen zum Ausgleich für Natur und Landschaft und damit zum Erhalt<br />

des vorhandenen Tümpels auf ihren Parzellen 4/291 und 4/292 verpflichtet hat.<br />

Zwischenzeitlich hat ein weiterer Ortstermin mit stattgefunden. Bei diesem wurde<br />

die Gesamtsituation der Grundstücke und die Oberflächenwasserproblematik mit dem<br />

Landschaftsarchitekten Melzer erörtert. Hierbei wurde nochmals der Erhalt des Tümpels<br />

begründet, da dieser für eine Rückhaltung des in diesem Bereich anfallenden Oberflächenwassers<br />

sorgt. Der Fachbeitrag Naturschutz wurde dahingehend erweitert, dass es zur<br />

Gewährleistung der Oberflächenentwässerung zulässig ist, vom Tümpel her eine offene, naturnahe<br />

Rigole zur Versickerungsmulde herzustellen.<br />

Hierdurch wird die Versickerungskapazität erhöht und die Bedenken von konnten<br />

damit ausgeräumt werden. Nicht vorhersehbaren Jahrhundertunwettern kann nicht abschließend<br />

vorgebeugt werden.<br />

Die zweigeschossige Bebauung ist bereits in einigen Bereichen zulässig und wurde auch vorher<br />

als Ausnahme in allen Bereichen zugelassen. Durch die Änderung soll eine einheitliche<br />

Regelung geschaffen werden.<br />

Weiterer Handlungsbedarf wird vom Stadtrat nicht gesehen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

22. :<br />

hält den neuen Bebauungsplan für unzumutbar und lehnt ihn ab.<br />

Eine weitere Belastung wäre für die einzige Zufahrt über die August Gerlach-Straße nicht gegeben<br />

und eine Alternative von der Stadt <strong>Stromberg</strong> nicht vorgesehen.<br />

Bereits mit dem heutigen Verkehrsaufkommen, wäre die Immobilie August Gerlach-Straße<br />

nicht mehr zu verkaufen und hätte einen Wertverlust von erlitten, der sich nach<br />

dem neuen Bebauungsplan noch erhöhen wird.<br />

Ein gesundes Wohnen sei zurzeit nicht mehr gegeben, da das Verkehrsaufkommen zu hoch<br />

sei und die Abgase keiner Norm mehr entsprächen. Gutachten hätten bereits eine 2. Zufahrt<br />

gefordert.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 3. Sie werden an entsprechender Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

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Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

23. :<br />

führen das leer stehende Parkhaus und eine leer stehende Villa am Golfplatz als<br />

Wohlstandsruinen an. Ein Hochhaus mit 7 Stockwerken wird als fragwürdig angesehen, da<br />

der Gastronomiebetrieb des Resort Hotels, ehemals Gran Dorado anscheinend nur mühevoll<br />

am Leben gehalten w erde und schon mehrere Jahre leer gestanden habe. Ein solches<br />

Gebäude, wie vorgesehen, sprenge den Rahmen. Sie befürchten bei Genehmigung eines<br />

solchen Gebäudes, das es anderen Gebäude in diesem Umfang folgen würde.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 3. Sie werden an entsprechender Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

2<strong>4.</strong> :<br />

erheben gegen den Bebauungsplan Einspruch und führen folgende Gründe an:<br />

1. Der Bau eines 7-geschossigen Hotels anstelle der Tennishalle zerstöre das<br />

Landschaftsbild, da der Bau höher wäre als die Baumhöhe. Beim Land- und Golfhotel<br />

sowie Residenzhotel handele es sich nur um 4 Geschosse.<br />

2. Der Kiefernweg als Hauptanfahrweg zum Resort sei bereits jetzt nicht verkehrssicher.<br />

Ein Begegnungsverkehr in Kombination Pkw und Lkw, später Reisebusse, sei nicht<br />

möglich. Hinzu komme das erhöhte Risiko für Fußgänger und Kinder am Spielplatz<br />

Kiefernweg.<br />

3. Für Straßenschäden, die durch die Baumaßnahme bzw. ansteigenden Verkehr entstehen,<br />

müssten die Anwohner aufkommen. Dem wird widersprochen. Die Straßen seien<br />

bereits jetzt schadhaft („Loch an Loch“). Als Beispiel wird die Auffahrt zum Schindeldorf,<br />

Höhe Freibad, und der Kiefernweg angeführt.<br />

<strong>4.</strong> Die Umwandlung des Wohngebietes Kiefernweg von einem reinen in ein allgemeines<br />

Wohngebiet sei wegen der damit verbundenen zulässigen Erhöhung des Schallpegels,<br />

auch nachts, nicht akzeptabel. Dies widerspräche auch dem Sinn eines Luftkurortes,<br />

wo Gäste wie Anwohner der Ruhe bedürften.<br />

5. Der Waldcharakter des Schindeldorfes würde beeinträchtigt, da bereits im Vorfeld am<br />

Tannenweg größere Abholzungen vorgenommen wurden.<br />

6. Weiterhin würden mit dem geplanten Parkplatz, der zum Teil bis an die Grundstücke<br />

des Kiefernweges ginge, die Grundstücke bzw. Häuser abgewertet. Durch den ständigen<br />

An- und Abfahrtsverkehr durch Pkw und Reisebusse würde die Ruhe genommen.<br />

Des Weiteren wird angeführt, dass ein Parkplatz im Gegensatz zum Wald kein schöner<br />

Anblick sei.<br />

bringen ferner zum Ausdruck, dass sie sich betrogen fühlten. Sie seien in die Idylle<br />

des Schindeldorfes gezogen, um die Natur genießen zu können. Dafür würde auch die<br />

fehlende Verkehrsanbindung, Versorgung, etc. in Kauf genommen. Nunmehr würde sie ein<br />

zukünftiger Stadtcharakter mit Lärm, Abgasen und vor allem viel Beton erwarten.<br />

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Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen die Themenkomplexe 3. und <strong>4.</strong> Sie werden an entsprechender<br />

Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

25. :<br />

erheben ebenfalls Einspruch. Die Begründung ist fast wortgleich mit der<br />

Eingabe von<br />

. Daher wird auf eine nochmalige Wiederholung der zuvor<br />

behandelten Punkte verzichtet. Auch hinsichtlich der Stellungnahme wird auf die Eingabe der<br />

verwiesen.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen die Themenkomplexe 3. und <strong>4.</strong> Sie werden an entsprechender<br />

Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

26. :<br />

führt aus, dass der vorgesehene neue Bebauungsplan für das Teilgebiet „Erholungsgebiet<br />

Soonwald“ berücksichtigen sollte, dass das Schindeldorf Luftkurort sei und daher<br />

auch die Planung darauf abgestellt werde, so dass die Anerkennung als solcher erhalten<br />

bleibe.<br />

Wichtig sei daher, dass:<br />

- der Landschafts- und somit Waldcharakter erhalten bleibe<br />

- die Bebauung dem Landschaftsbild des Soonwaldes entspreche<br />

- eine Erweiterung des Baugebietes nur dann erfolge, wenn die derzeitigen<br />

Baumöglichkeiten – auch unter Einbeziehung der Leerstände – vollständig genutzt<br />

würden<br />

- künftige/neue Einrichtungen in Sondergebieten zu keinen unzumutbaren<br />

Verkehrsbelastungen führten<br />

- für den ruhenden Verkehr Parkplätze – soweit möglich – auf den straßenseitigen<br />

Grundstücken zugelassen werden<br />

- leistungsfähige, qualitativ gute Hotels zur Verfügung stünden, die dem „sanften“ Tourismus<br />

und somit auch den Kriterien eines Luftkurortes entsprächen.<br />

macht Ausführungen zum „sanften“ Tourismus und zitiert aus „Wikipedia“ und zieht<br />

hieraus Folgerungen und Alternativen für das Schindeldorf:<br />

1. Die Naturlandschaft, insbesondere der Waldcharakter müsse erhalten bleiben.<br />

Entsprechende Auflagen seien in die Bebauungsplanung verpflichtend aufzunehmen.<br />

Seitens des Stadtrates sollte eine „Baumsatzung“ erlassen werden. Es dürfe nicht<br />

mehr sein, dass auf nicht bebauten Baugrundstücken, Gartenanlagen (z. B. bei Eigen-<br />

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Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

tümerwechsel), Sondergebieten (z. B. auf dem Gelände des Resorts) oder Golfplatz-<br />

Gelände nicht notwendige Baumfällungen/-rodungen vorgenommen würden.<br />

2. Dem Bauantrag zur Errichtung eines 7-geschossigen Hotels im Sondergebiet Resort<br />

sollte aus folgenden Gründen nicht entsprochen werden:<br />

a) Ein Gebäude mit einer Gesamthöhe von 25 m sei mit dem Landschaftsbild und dem<br />

Charakter des Schindeldorfes – Luftkur- und Erholungsort – nicht vereinbar.<br />

b) Die durch die Hotelgäste – es seien rund 100 Zimmer geplant – entstehende zusätzliche<br />

Verkehrs- und Lärmbelästigung könne den Anwohnern nicht zugemutet werden.<br />

Zu bedenken sei auch, die durch die Vermietung von Ferienhäusern in diesem Bereich<br />

bestehende erhebliche Verkehrsbelastung.<br />

c) Die sich ergebenden höheren Umweltbelastungen könnten – so ihre Einschätzung –<br />

eine künftige Anerkennung als Luftkurort gefährden.<br />

d) Die derzeit vorhandene Infrastruktur sei nicht für das entstehende höhere Verkehrsaufkommen<br />

geeignet. Eine Beteiligung der Bürger/innen an den Kosten für die<br />

Schaffung entsprechender Straßenanbindungen sei nicht zumutbar.<br />

e) Es bestünden Zweifel, ob die Philosophie für den Hotelbetrieb mit denen für einen<br />

Erholungs- und Luftkurort bestehenden Vorstellungen vereinbar sei. Seitens des Resort<br />

immer wieder Versuche Events durchzuführen, passe keinesfalls. Zweifel bestünden<br />

auch hinsichtlich der Zahl der Arbeitsplätze, die geschaffen werden sollen (laut<br />

Bericht öffentlicher Anzeiger 100).<br />

f) Grundlage für eine bauliche Nutzung könnten allenfalls die für das Land- und Golfhotel<br />

geltenden Vorgaben sein.<br />

3. Für die Erschließung des ehemaligen Golf-Übungsplatzes (Bereich Wildring) – dieser<br />

Bereich war ursprünglich Waldgebiet – bestünde keine Notwendigkeit. Zuerst sollten<br />

alle bestehenden Baumöglichkeiten – sofern Wohngebäude nicht mehr genutzt werden<br />

– oder Umbaumöglichkeiten (Vermeidung von Leerständen und ungepflegten<br />

Grundstücken) genutzt werden.<br />

<strong>4.</strong> Parkraum solle nur dann geschaffen werden, wenn dies mit der Natur vereinbar ist.<br />

Die Zulassung von Parkplätzen auf Privatgrundstücken mit Straßenanbindung sei richtig.<br />

Bedenken bestünden jedoch hinsichtlich der Einrichtung von Parkzonen im Bereich<br />

Buchenring/Wildring, wenn dadurch bestehende Baumbestände entfernt werden<br />

müssten.<br />

Eine Bereitstellung von öffentlichen Parkplätzen, die letztlich durch die Anwohner genutzt<br />

würden, könne und dürfe nicht das Ziel sein. Eine derartige Maßnahme wäre<br />

gegenüber den Anwohnern ungerecht, die für sich ausreichend Parkplätze geschaffen<br />

hätten.<br />

Alternativen im Zusammenhang mit der beabsichtigten Bebauungsplanänderung sollten<br />

sein:<br />

5. Überarbeitung des Entwicklungskonzeptes für das Schindeldorf sowie die Erarbeitung<br />

einer Tourismusstrategie, die die Anerkennung als Luftkurort berücksichtigt.<br />

6. „Wiederbelebung“ des Hotels „Residenz“. Nicht nur die schöne Aussicht von diesem<br />

Hotel überzeuge, sondern auch die Lage – direkt an der Zugangsstraße zum Schindel-<br />

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Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

dorf gelegen – sei optimal.<br />

Auch bestünden auf Grund der Geländegröße für das Hotel Erweiterungsmöglichkeiten.<br />

Vorteilhaft sei auch, dass das in der Nähe gelegene Parkhaus wieder einer Nutzung<br />

zugeführt werden könnte.<br />

7. Gut wäre, wenn das Land- und Golfhotel verpflichtet werden könne, auf seinem Gelände<br />

(Mitarbeiterparkplätze) zusätzliche Parkplätze (ein offenes begrüntes Parkhaus<br />

– z. B. auch Parkhaus der Diakonie Bad Kreuznach) zu schaffen. Dies wäre auch ein<br />

Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssituation.<br />

Stellungnahme:<br />

Die meisten Anregungen betreffen die Themenkomplexe 1, 3 und 5. Sie werden an entsprechender<br />

Stelle behandelt. Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

Zu Ziffer 3. Ausweisung von Wohnbauflächen auf ehemaligen Golfplatzflächen im Bereich<br />

Wildring<br />

Die Flächen werden bereits seit Jahren nicht mehr als Golfplatz genutzt und sind bereits in<br />

Privateigentum. Eine sinnvolle Nachnutzung ist daher anzustreben. Die Planung einer einreihigen<br />

Wohnbebauung ohne Tiefenerschließung des Gesamtgeländes stellt einen Lückenschluss<br />

(Innenentwicklung) der anschließenden Wohnbaugebiete dar. Die ökologisch sensiblen<br />

rückwärtigen Bereiche werden nicht angetastet bzw. durch entsprechende landespflegerische<br />

Maßnahmen aufgewertet.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Es verbleibt bei der Ausweisung der Wohnbaugebiete und Festsetzung der Ausgleichflächen<br />

im rückwärtigen Anschluss an die Wohngebiete.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

27. :<br />

bitten um Aufnahme der folgenden Bedenken, Anregungen bzw. Vorschläge in<br />

den neuen Bebauungsplan für den Ortsteil Schindeldorf:<br />

- In Zukunft solle dringend bei Veröffentlichungen ausdrücklich erwähnt werden, dass<br />

es sich bei dem Gebiet „Erholungsgebiet Soonwald“ um den Ortsteil Schindeldorf handelt.<br />

- Die bisher als Reines Wohngebiet (WR) ausgewiesenen Gebiete sollten weiterhin als<br />

solche beibehalten werden. Eine Veränderung in Allgemeines Wohngebiet (WA) wäre<br />

eine Verschlechterung z. B. beim Geräuschpegel, da dieser beim WA höher läge und<br />

damit dem Charakter des Erholungsgebietes bzw. des Luftkurortes schaden würde.<br />

- Es solle eine Öffnung der Vorschrift zur Dachneigung erfolgen. So wären z. B. auch<br />

Flachdächer zuzulassen, zumal große Flächen mit Flachdächern bebaut seien (siehe<br />

Sammelgaragenplätze).<br />

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1. Offenlage<br />

- Die Forderung im vorgelegten Plan zur Farbvorschrift für Dächer sei vollkommen<br />

unverständlich. Die Kreisverwaltung und alle, die dem Entwurf des Bebauungsplanes<br />

bereits zugestimmt hätten, bezeugten mit dieser Forderung, dass sie sich die Gegebenheiten<br />

im Schindeldorf nicht angesehen haben. Es sei festzuhalten, dass es bereits<br />

seit Jahren eine Vielzahl roter Dächer gäbe.<br />

Des Weiteren sollte die Gemeinde die Gelegenheit nutzen und zukunftsweisenden<br />

Techniken Raum geben, bzw. Pioniere beim Klimawandel nicht verprellen und im<br />

Rahmen des Klimaschutzes auch Albedo Dächer zulassen.<br />

- Bei der geplanten Variante, Parkplätze entlang des Golfplatzes zu schaffen, sei zu befürchten,<br />

das Parkbuchten, die bereits bestehen und für die Besucher des Schindeldorfes<br />

wichtig seien, wegfallen werden/müssten. Dies stelle eine erhebliche Benachteiligung<br />

der Wohn- und Lebensqualität dar, wenn Besucher keine Möglichkeit fänden,<br />

ihr Fahrzeug zu parken. Sinnvoller wäre, wenn eine Parkfläche mit einer Ein-<br />

Ausfahrt angelegt würde, die ca. 8 m breit sein könne uns sich dahinter ein Parkplatz<br />

befände. Die jetzt schon ständige Behinderung beim Ein- und Ausparken wäre beim<br />

Ein- und Ausparken erheblich geringer. Fußgänger und Spaziergänger müssten nicht<br />

ständig mit herausfahrenden Autos rechnen. Außerdem sei am nördlichen Buchenring<br />

ein Gehweg vorhanden, den die Anlieger bezahlt hätten. Dieser müsse bei der vorgestellten<br />

Planung verändert werden, was wiederum eine Verschlechterung für Fußgänger,<br />

Anwohner und Touristen bedeute.<br />

Auch dies hätte man bei der Planung schon berücksichtigen können, wenn man vor<br />

Ort die Gegebenheiten überprüft hätte.<br />

widersprechen ausdrücklich dem vorgestellten Planentwurf.<br />

Stellungnahme:<br />

1. Umwandlung der Reinen Wohngebiete in Allgemeine Wohngebiete<br />

Diese Anregung betrifft den Themenkomplex 3. Sie wird an entsprechender Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

2. Flachdächer sollen zugelassen werden<br />

Es existiert ein Stadtratsbeschluss, der die Zulässigkeit von Flachdächern verneint.<br />

Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

3. Vorschriften zur Dacheindeckungsfarbe sollen gelockert werden<br />

Die Vorschrift wurde unverändert übernommen. Es wurde bislang kein Bedarf an die Planerin<br />

bzw. die Stadt herangetragen, eine Änderung vorzunehmen. Alle rot eingedeckten Dächern<br />

sind daher vermutlicherweise illegal entstanden. Gegen eine Auflockerung der Festsetzung<br />

oder Aufhebung ist planerisch nichts einzuwenden. Es wird davon ausgegangen,<br />

dass die Festsetzung der schieferfarbenen Dacheindeckung vor dem Hintergrund der typischen<br />

Dacheindeckung im Hunsrück (auch touristisches Element) aufgenommen wurde.<br />

Alternative 1.<br />

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1. Offenlage<br />

Der Stadtrat hält an der bestehenden Festsetzung fest. Es sind daher nur schieferfarbene<br />

Dacheindeckungsmaterialien zulässig.<br />

Diese Alternative wird abgelehnt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

Alternative 2.<br />

(In Unkenntnis dessen, dass es womöglich noch andere als rot oder schieferfarbene Dächer<br />

gibt)<br />

Es wird rotes und schieferfarbenes Dacheindeckungsmaterial zugelassen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

5 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen<br />

Alternative 3. (alles wird zugelassen)<br />

Die Festsetzung wird ersatzlos gestrichen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

10 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen<br />

<strong>4.</strong> Parkplätze entlang des Golfplatzes<br />

Die Anregungen betreffen den Themenkomplex 5. Sie werden an entsprechender Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

28. :<br />

erhebt gegen den Bau des Hotelgebäudes (25 m hoch, 7-geschossig, mit bis zu 100<br />

Zimmern und Ferienwohnungen) Einspruch bzw. äußert folgende Bedenken:<br />

- das 7-geschossige Gebäude bedeute eine Verschandelung von Natur und Landschaft<br />

- derartig hohe Gebäude gehörten in eine Großstadt, nicht ins Schindeldorf<br />

- hinsichtlich des Bauens „nur“ bis zur Baumgrenze wird angemerkt, dass das Resort-<br />

Hotel „um Aussicht“ zu gewinnen, erst kürzlich Bäume gefällt habe. Daher widerspreche<br />

sich „Bauen bis zur Baumgrenze“ bei gleichzeitigem Kahlschlag<br />

- wer ins Schindeldorf gezogen sei, wolle in einem Feriendorf, nicht aber in einer City<br />

wohnen (Vergleich Betonbauten Playa del Ingles (Gran Canaria))<br />

- es wird angefragt, ob ein mögliches Scheitern bei der Planung Berücksichtigung<br />

gefunden hat. Des Weiteren erfolgt ein Vergleich zum ehemaligen „Residenz-Hotel.<br />

Besonders hässlich und gruselig sei das leer stehende Parkhaus. Es wird angefragt,<br />

wer die Genehmigung hierfür erteilt hat.<br />

- fragt ferner an, warum das Residenz-Hotel nicht aktiviert würde.<br />

- Die Verkehrssituation sei, da es nur eine Zufahrtsstraße gäbe und auf Grund der Enge<br />

der zu geparkten Straßen (mehrheitlich ohne Bürgersteige) auch aus Sicherheitsgründen,<br />

unzumutbar.<br />

- Wenn schon die Schulbusse im Winter scheitern, wolle man dann auch noch mit mehr<br />

Reisebussen anreisen lassen?<br />

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

- Die Parksituation am Schwimmbad sei durch parkende Fahrzeuge entlang der<br />

Zufahrtsstraße (trotz Verbot) bei schönem Wetter grenzwertig.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 3. Sie werden an entsprechender Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

29. :<br />

sprechen sich gegen eine siebenstöckige Bauweise im Schindeldorf aus, da diese zum<br />

Charakter des Schindeldorfes nicht passe. Des Weiteren wird eine neue Bauruine befürchtet,<br />

wie dies beim Parkhaus der Fall ist, da das Resort bis heute nicht gut angenommen werde.<br />

Die bisher zulässige dreigeschossige Bauweise sollte nicht verändert werden. Die Anbauten<br />

des Golfhotels hätten sich immer sehr gut in die Landschaft eingepasst und wären immer nur<br />

in die Breite und nicht in die Höhe gegangen.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 3. Sie werden an entsprechender Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

30. :<br />

kritisiert, dass sie durch ihren Nachbarn von der Bürgerversammlung und der geplanten<br />

Aufstockung des Resort-Hotels erfahren habe. Sie hätte sich gewünscht, dass die<br />

Bürger hierzu offiziell eingeladen worden wären. Die kleine Meldung im Amtsblatt sei nicht<br />

ausreichend, da diese nicht erkennen ließ, worum es genau ging. Die Bürger sollten als unmittelbare<br />

Nachbarn die Planung mittragen.<br />

Sie erhebt gegen den Bebauungsplan Einspruch und begründet diesen wie folgt:<br />

- Mit dem Golfhotel bestünden ausreichende Übernachtungsmöglichkeiten mit<br />

hervorragender Restauration. Dies sei außerdem gut geführt und sehr gut ausgelastet.<br />

Dies sei aber auch für die Schindeldorfer Bürger durch unangepasste Fahrweisen<br />

von Hotelgästen und Einwohnern, trotz Tempo 30, und Zuparken der ohnehin engen<br />

Straßen (Buchenring), belastend.<br />

- Der Buchenring, der ursprünglich als Einbahnstraße vorgesehen gewesen wäre, würde<br />

als Zweirichtungsstraße benutzt. Dies führe bei Nichteinhaltung des Tempolimits von<br />

30 km/h oft zu brenzligen Situationen und Beinahe-Crashs.<br />

- Mit dem Bau des siebenstöckigen Hotels werde der Verkehr zusammenbrechen.<br />

Abgesehen davon seien die Straßen Buchenring und Kiefernweg, die mehrheitlich von<br />

Touristen in Anspruch genommen würden, schon jetzt in einem maroden Zustand.<br />

- Für die Wiederherstellung der Straßen würden nur die Bürger, nicht die Touristen oder<br />

Betreiber der Bettenburgen zur Kasse gebeten.<br />

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

- Die Belange des Umweltschutzes sollten Berücksichtigung finden. Es stelle sich die<br />

Frage, ob ein 7-stöckiger Koloss in die schöne Waldlandschaft passe. Bei den Entscheidungen<br />

über die Zulässigkeit von Bauvorhaben müssten nach den Rechtsvorschriften<br />

der Europäischen Union die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen<br />

auf die Umwelt schon im Vorfeld durch ein systematisches Prüfungsverfahren festgestellt,<br />

beschrieben und bewertet werden.<br />

würde gerne wissen, ob eine<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung bereits durchgeführt wurde, wenn ja von wem und<br />

mit welchem Ergebnis.<br />

- Es gingen eine Reihe weiterer Gesichtspunkte, die bei der Planung zu beachten seien,<br />

nach BauGB mit den Städtebaulichen Zielen (§ 1 Abs. 5 BauGB) einher:<br />

- - Nachhaltige Entwicklung:<br />

Es wird auf das Residenz-Hotel und dessen schlechte Führung und Leerstand verwiesen.<br />

Sie fragt an, ob eine weitere noch dazu 7-stöckige Bauruine benötigt werde.<br />

- Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen:<br />

die Umwelt sei bereits jetzt durch das hohe Verkehrsaufkommen bis an die Grenze<br />

belastet; mehr Verkehr sei nicht mehr zu verantworten. Dazu komme, dass sich viele<br />

Urlaubsgäste nicht benehmen könnten und ihren Müll in fremde Tonnen werfen oder<br />

einfach am Straßenrand abstellten. Die Müllentsorgung obliege dann den Anwohnern.<br />

Daher sei ein „Mehr“ sowohl für die Umwelt als auch die Bürger nicht mehr zuzumuten.<br />

Hinzu kämen Lärmbelästigungen anderer Art.<br />

- Verantwortung gegenüber künftigen Generationen:<br />

Hinterlassen einer funktionierenden und sauberen Umwelt für künftige Generationen.<br />

- Menschenwürdige Umwelt:<br />

Die Bürger nähmen zum Teil weite Anfahrtswege in Kauf um in einer schönen Umgebung<br />

zu leben und der Hektik der Städte zu umgehen. Für die vorgesehenen Planungen<br />

im Schindeldorf lohne sich dieser Aufwand nicht mehr.<br />

- Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes:<br />

Im Schindeldorf gäbe es noch vieles zu verbessern. Aber (noch) sei es landschaftlich<br />

schön und zum wohl fühlen. Dies solle sich nicht ändern.<br />

- Darüber hinaus weist auf die Ziele der Raumordnungsplanung hin:<br />

- Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse: hierzu wird auf die obigen Ausführungen<br />

verwiesen<br />

- Soziale und kulturelle Bedürfnisse: macht Ausführungen zu möglicherweise<br />

entstehenden Arbeitsplätzen und weist in dem Zusammenhang auf menschenunwürdige<br />

Arbeitsverhältnisse, gerade im Hotel- und Gastronomiebereich hin.<br />

- Denkmalschutz: Das Schindeldorf hätte einen besonderen Schutz verdient, auch<br />

wenn dies hinsichtlich der Landschaft nicht vorgesehen ist.<br />

- Belange des Umweltschutzes: verweist auf die Verschmutzung der schönen<br />

Landschaft und möglichem Wohlstandsmüll, der überall hinterlassen wird. Sie lehnt<br />

bei Umsetzung der Planung diese Müllbeseitigung durch ihre Person ab.<br />

- Belange der Wirtschaft: es wird auf die Ausführungen zu sozialen und kulturellen<br />

Bedürfnissen verwiesen.<br />

- Belange des Verkehrs: Für die Bewohner des Schindeldorfes gäbe es zu wenig Parkplätze<br />

und Garagen. Wenn auch für die Hotelerweiterung 250 Parkplätze gebaut<br />

würden, so ändere das an der Situation für die Bewohner nichts, sondern verschlimmere<br />

es, da derzeit noch freie Flächen entfielen. Es wird auf die heutigen Pkw-Erfor-<br />

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

dernisse (pro Familie 2 Autos) hin. Die wilde Parkerei sei ein Ärgernis und es würde<br />

fast nichts kontrolliert. Wo sollen Anwohner und Besucher parken, wenn sie keine<br />

Möglichkeiten haben?<br />

- Sie weist auf den Grundsatz hin, dass öffentliche und private Belange gegeneinander<br />

und untereinander gerecht abzuwägen sind.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 1 und 3. Sie werden an entsprechender<br />

Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

31. :<br />

spricht sich ebenfalls gegen den geplanten 7-stöckigen Hotelbau aus. Die Menschen<br />

die im Schindeldorf lebten und dort Urlaub machten, möchten keinen Straßenverkehr,<br />

sondern mit und in der Natur leben und nähmen sogar die völlig unzureichende Parkplatzsituation<br />

in Kauf. Seltsam sei, dass das Vorhaben niemals in diversen RWE-Veranstaltungen<br />

vorgestellt wurde. Sollten tatsächlich 250 Parkplätze vorhanden sein, müssten diese den Anwohnern<br />

vorbehalten sein und nicht einem Investor. Ganz davon abgesehen, käme für das<br />

Schindeldorf nur eine Tiefgarage in Betracht, um das Gesamtbild nicht zu zerstören.<br />

fragt nach dem Verbleib der Ferienhäuser, wenn der Investor diese nicht mehr benötigt.<br />

<strong>Stromberg</strong> habe bereits das Kurhaus als Ruine. Sie schlägt vor, dies dem Investor anzubieten.<br />

Die Golfer genössen das „Green“ und sicher keine mit Autos umrahmten Golfplätze. Sie befürchtet,<br />

dass diese auf umliegende Golfplätze ausweichen.<br />

Ferner fragt sie an, wie und wo die Zufahrt zum Hotel-Hochhaus stattfinden solle und ob entsprechendes<br />

Zahlenmaterial über an- und abfahrende Autos vorläge, vor allem hinsichtlich<br />

des vorhandenen Spielplatzes, da sie hier Gefährdungspotenzial für die Kinder sieht. Die<br />

Parkplatzsituation wäre so prekär, dass die Anwohner fast im Resort parken müssten, um<br />

überhaupt eine Abstellmöglichkeit zu haben.<br />

Grundvoraussetzung für die Erweiterung eines Stadtteils sei die Erreichbarkeit und Verkehrssicherheit.<br />

Man müsse zunächst als 1. Baumaßnahme eine 2. Zufahrt über die dahinter liegenden<br />

Dörfer schaffen, um keinen Verkehrsinfarkt über die einzige Zufahrt, vor allem das<br />

Nadelöhr, die kleine Bahnunterführung, zu produzieren.<br />

Zur Übernahme der Kosten hierfür müsse der Investor verpflichtet werden, da er als einziger<br />

einen wirtschaftlichen Vorteil erlange.<br />

Es wäre demokratisch gewesen, wenn die Bewohner dazu vorher befragt würden und nicht<br />

über deren Köpfe hinweg zu entscheiden. Noch sei es nicht zu spät und die Stadt solle diese<br />

Chance nutzen.<br />

Die Zukunft des Schindeldorfes läge in der Natur und nicht in einem 25 m hohen und 7-stöckigen<br />

Gebäudekomplex.<br />

fordert die Stadt auf, den Tourismus der Region nachhaltig über den Ausbau von<br />

Pensionen und sonstigen naturverträglichen Unterkünften zu stärken.<br />

Außerdem solle über dieses Bauvorhaben im nächsten Amtsblatt ausführlich berichtet und<br />

mit geändertem Bebauungsplan abgedruckt werden. Darüber hinaus sollte die Einspruchsfrist<br />

verlängert werden, damit alle die Möglichkeit hätten, ihre Meinung kund zu tun.<br />

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 1 und 3. Sie werden an entsprechender<br />

Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

32. :<br />

Es fehle an einem Konzept für die weitere Entwicklung des Schindeldorfes. Auf der einen Seite<br />

stehe eine sinnvolle Lückenschließung des Fußweges am Buchenring, auf der anderen die Erweiterung<br />

des Resort-Hotels ohne ein Konzept, wie diese Veränderung auch verkehrstechnisch<br />

umzusetzen sei. Zulieferer und Gäste nutzten den Kiefernweg, was man dieser Straße<br />

durchaus ansähe. Die Straße würde von vielen Schlaglöchern zusammengehalten und biete<br />

unmöglich einem Lkw und einem Pkw das gefahrlose Aneinandervorbeifahren, von den Fußgängern<br />

abgesehen. Für diese bestünde keine Ausweichmöglichkeit und für Kinde , die den<br />

angrenzenden Spielplatz nutzten, bestehe eine erhöhte Gefahr. Die Sorge der Stadt um die<br />

Kinder scheine sich nur auf den sicheren Schulweg zu beschränken, was aus Sicht der Eheleute<br />

so nicht zu akzeptieren sei. So, wie Wege und Straßen angelegt seien, passe sich alles<br />

harmonisch in das Bild eines Wohn- und Erholungsgebietes ein. Eine Verbreitung des Kiefernweges<br />

gefährde den dortigen Baumbestand und würde den Waldcharakter verändern.<br />

Gerade das habe viele Bewohner dazu bewogen, sich dort ein Haus zu kaufen und biete auch<br />

den Anreiz für die Urlauber. Es müsse alles dafür getan werden, diesen zu erhalten.<br />

Die Erweiterung des Resort-Hotels mit einem guten Konzept und in angemessener Form<br />

könne durchaus ins Bild passen. Gebäude könnten nicht nur in die Höhe, sondern auch in die<br />

Breite und verwinkelt gebaut werden. Ein „Siebengeschosser“ sei im Schindeldorf, wie dies in<br />

der Bürgerversammlung deutlich wurde, nicht die richtige Form.<br />

Die Umwandlung des Schindeldorfes von einem reinen in ein allgemeines Wohngebiet bringe<br />

keinen Gewinn, sondern eher Verschlechterungen für die Bürger. Bereits heute könnten<br />

Home-office-Arbeitsplätze entstehen und auch Kleinstunternehmen ihren Sitz dort haben.<br />

Eine Verschlechterung wäre eine mögliche Anhebung des Schallpegels, der sich besonders für<br />

die Abend- und Nachtstunden negativ auf den Organismus auswirke.<br />

Diese Veränderung sei nicht gewünscht. In der Bürgerversammlung sei der Eindruck entstanden,<br />

dass diesem Punkt seitens der Stadt keine besondere Beachtung zukam. Erst durch die<br />

Stadtratsmitglieder wäre dieser benannt und erläutert worden. Dieses Vorgehen sei im Sinne<br />

einer umfassenden Bürgerinformation nicht korrekt. Es könnten nicht nur die Punkte, die offensichtlich<br />

und aus dem Blickwinkel der Stadt nennenswert seien, angeführt und erläutert<br />

werden.<br />

Ein weiterer Punkt war die Schaffung von Arbeitsplätzen. Diese seien sicher wichtig, würden<br />

jedoch nicht zwingend für <strong>Stromberg</strong>er Bürger geschaffen. Im Gegenteil könne dies bedeuten,<br />

dass neben den Menschen, die jetzt schon täglich zur Arbeit aus dem Schindeldorf fahren,<br />

noch der Strom der Autos, die zur Arbeit ins Schindeldorf fahren, hinzukommt. Dies stelle eine<br />

erneute Belastungsprobe für die einzige Zufahrt da. Die Belastung der Bürger durch wiederkehrende<br />

Beiträge steige somit möglicherweise, weil Straßen häufiger erneuert werden<br />

müssten.<br />

Hinsichtlich der Schaffung weiterer Parkmöglichkeiten wird ausgeführt, dass es auch Parkmöglichkeiten<br />

für Besucher der Anwohner geben müsse. Nicht alle Grundstücke seien mit<br />

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

dem Auto befahrbar, auch wenn es nach dem Bebauungsplan dann die Möglichkeit gäbe.<br />

Auch wenn die von einer Mitarbeiterin der Stadtverwaltung die Aussage bekommen<br />

hätten, dass sie sich, bevor sie ins Schindeldorf gezogen seien, hätten überlegen müssen, wo<br />

sie ihre Autos parken. Bei 2 erwachsenen Kindern, könnten zeitweise auch 4 Stellplätze<br />

erforderlich sein, da es keine Busverbindung gäbe. Auch wenn man sportlich sei und mit dem<br />

Fahrrad zum Gerbereiplatz fahre, hätte man dort keine Möglichkeit das Rad abzustellen.<br />

Für das Schindeldorf, in dem viele Kinder und Jugendliche lebten, wäre es in der Stadtplanung<br />

wichtig, Möglichkeiten der Begegnung zu schaffen. Ein Mehrgenerationenhaus mit Angeboten<br />

für verschiedene Zielgruppen wäre eine Möglichkeit.<br />

Die Umsetzung von Veränderungen solle in jedem Fall umfassend geprüft werden, damit<br />

nicht Maßnahmen, die heute mit Steuergeldern umgesetzt würden, sich morgen als überholt<br />

oder unnötig erwiesen.<br />

Als gewählte Vertreter der Stadt bestehe eine große Verantwortung den Bürgern gegenüber.<br />

Es könne nicht darum gehen, dass durch Unternehmen Geld in die Kasse käme.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 3 und <strong>4.</strong> Sie werden an entsprechender<br />

Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

33. :<br />

Gegen die bevorstehende Bebauungsplanänderung werden ausschließlich Bedenken im Hinblick<br />

auf die beabsichtigten Hotelbaumaßnahmen der Hotelgruppe Van der Valk gehegt.<br />

Die Bedenken werden mit der Kenntnis der agierenden Personen der Van der Valk-Gruppe als<br />

auch deren Firmengeflechte begründet, da selbst Betreuer von Ferienobjekten ist.<br />

In Abstimmung mit 38 Ferienobjektbesitzern werden folgende Bedenken mitgeteilt:<br />

Für die Firmengruppe stehe Profit an erster Stelle. Unrentable <strong>Anlage</strong>n würden stillgelegt<br />

oder als Konkursmasse angemeldet, wobei auf die Van-der Valk-Gruppe nicht zurückgegriffen<br />

werden könne.<br />

Die Hotelerie habe derzeit große Probleme auf Grund wirtschaftlicher Gegebenheiten und die<br />

aktuelle Euro-Krise. Dies gelte weniger für Großstädte als für den ländlichen Raum mit Ausnahme<br />

entsprechender Geschäftszweige (z. B. Land & Golf-Hotel). Es wird angezweifelt, dass<br />

Van der Valk einen rentablen Geschäftszweig etablieren kann. Die bisherige Vorgehensweise<br />

und der Betrieb verschiedener Objekte ließen aufhorchen.<br />

Nach Ansicht von verfüge die Stadt derzeit über „ausreichend“ Bauruinen<br />

(Kalkwerk, Residenz Hotel, Parkhaus), daher könne es nicht das Bestreben sein, ein weiteres<br />

Projekt im Luftkurort als Hinterlassenschaft zu vereinnahmen. Die Stadt habe bereits jetzt<br />

keinerlei Handhabe hinsichtlich dieser Problemfelder unter Einwirkung auf die Eigentümer.<br />

Vorrangig sollte die Ursprünglichkeit des Schindeldorfes gewahrt bleiben, denn dies sei der<br />

Grund für die Ansiedlung von Festanwohnern und Besuch von Feriengästen in dieser Region.<br />

Daher sollte auch im Hinblick auf die Anbindung in den Naturpark Soonwald und die mögliche<br />

Angliederung an den zukünftigen Nationalpark Hunsrück das beabsichtigte Projekt „Hotelbau“<br />

mit Argusaugen betrachtet und einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Von einer<br />

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Ursprünglichkeit könne keine Rede mehr sein, wenn nunmehr ein 7-geschossiges Objekt errichtet<br />

werden soll.<br />

Das Land & Golf Hotel schmiede sich gekonnt und ansehnlich in Natur und Landschaft ein,<br />

dies wäre beim beabsichtigten Bau von Van der Valk nicht der Fall. Selbst eine Reduktion der<br />

Geschosse auf 5 wird als fragwürdig gesehen. Eine Konzeption analog Land & Golf Hotel<br />

wäre eventuell eine Alternative.<br />

Es wäre aufs äußerste zu bedauern, wenn ein solcher Baukomplex in dem Waldgebiet zukünftig<br />

dominieren würde.<br />

In der Vergangenheit wäre ein Antrag auf Errichtung eines Aussichtsturm im Bereich der Bauruine<br />

„Residenz“ wegen Nichteinpassung ins Landschaftsbild abgelehnt worden. Nun möchte<br />

man einen Hotelkomplex mit 25 m Höhe überdenken.<br />

Erschwerend käme hinzu, dass zu dem derzeitigen „Resort“ lediglich eine Zufahrt bestehe. Die<br />

Problematik der Enge am Kiefernweg sei allen Beteiligten hinreichend bekannt.<br />

Es wird, wie bei den vorangegangenen Eingaben auf die Anzahl der Zimmer, Feriengast-, Bus-<br />

, Personal- und Lieferantenverkehr, das erhöhte Verkehrsaufkommen und die damit einhergehende<br />

Belastung für die Anwohner insgesamt hingewiesen. Der Kiefernweg erscheine<br />

hierfür absolut ungeeignet.<br />

Ein Ausbau und Erweiterung der Zufahrt für den Hotelbau würde auf Widerstand der Anwohner<br />

stoßen, sofern hierfür eine Kostenumlage erfolge. Kritisch sei auch eine hierzu fällige<br />

Grünflächenhinzuziehung längs der Straße, denn der Grünflächencharakter müsse erhalten<br />

bleiben.<br />

Die Prüfung einer Zufahrt über den Parkplatz Tannenweg werde nicht standhalten, da eine<br />

öffentliche Straßenzuwegung ausschließlich bis zur derzeit vorhandenen Schranke möglich<br />

ist. Der sich anschließende Wirtschaftsweg lasse keine Nutzung für die Belange des Hotelbetreibers<br />

zu.<br />

Bei der Prüfung der erforderlichen Parkplatzfläche bleibe lediglich der Standort verlängerter<br />

Kiefernweg, zwischen Tennisplätze und Resort. Sofern Van der Valk hierzu anführe, derzeit<br />

bereits über Parkplätze auf dem Parkplatz Tannenweg zu verfügen, so sei dies nur bedingt<br />

richtig, denn diese Parkplätze seien Einzelstellplätze und gehörten zu einzelnen Ferienobjekten.<br />

Herr Zwegers habe im Rahmen der Bürgerversammlung geäußert, dass die Finanzierung des<br />

Hotelbaus aus dem Erlös von Veräußerungen der Ferienobjekte erfolgen soll. Würden diese<br />

Ferienobjekte verkauft, fielen automatisch auch die dazugehörigen Stellplätze auf dem Tannenweg<br />

weg.<br />

Von Äußerungen der Van der Valk – Gruppe hinsichtlich der Schaffung von Arbeitsplätzen und<br />

Steuereinnahmen solle sich die Stadt in keinem Fall blenden lassen. Festanstellungen seien<br />

bisher nicht erfolgt, es handele sich lediglich um 450 €-Jobbern und Personen aus Niedriglohnländern.<br />

Durchgeführte Renovierungs- und Sanierungsarbeiten seien ebenfalls durchweg<br />

von Fremdfirmen oder Billiglohnkräften ausgeführt worden.<br />

Alles in allem bestehe unter dem Gesichtspunkt Natur, Erholung und vorhandener Struktur<br />

ein begründetes Interesse, insbesondere der Anwohner und auch der Stadt <strong>Stromberg</strong>, die<br />

Absichten der Hotelgruppe zu versagen. Sofern ein alternatives Baukonzept analog Land &<br />

Golf Hotel nicht möglich sei, sollte auf eine Bewilligung des vorliegenden Antrages verzichtet<br />

werden. Viel zu tief greifend seien die Eingriffe in Natur und Landschaft im Verhältnis zu dem<br />

möglichen vorteilhaften Effekt für die Stadt <strong>Stromberg</strong>.<br />

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 1 und 3. Sie werden an entsprechender<br />

Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

3<strong>4.</strong> :<br />

Es werden Bedenken und Einwände zur Änderung des Bebauungsplanes vorgebracht und folgende<br />

Argumente dargelegt:<br />

1. Eine Änderung vom reinen zum allgemeinen Wohngebiet sei nicht notwendig und<br />

kontraproduktiv. Es bestehe heute schon die Möglichkeit, kleine Unternehmen als<br />

Selbständige/r oder Kleinunternehmer/in zu führen. Dies könne durch Beispiele wie<br />

ein Radio- und Fernsehtechniker, IT-Services (hierzu gehöre auch selbst)<br />

belegt werden. Das in der Sitzung vorgebrachte Argument der Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

sei für das Schindeldorf nicht haltbar. Das Schindeldorf sei kein Gewerbegebiet<br />

und Selbständige könnten sehr wohl ihr Unternehmen betreiben. Weitere Firmen<br />

seien in einem Wohn- und Erholungsgebiet von den Anwohnern nicht erwünscht uns<br />

stünden im Widerspruch zum Charakter des Stadtteils.<br />

2. Gegen eine Vergrößerung des Resorts sei nichts einzuwenden, es müssten hierbei jedoch<br />

mehrere Aspekte berücksichtigt werden. Die Notwendigkeit einer Aufstockung<br />

auf 7 Stockwerke dürfe bezweifelt werden, da die zusätzlichen Zimmer sicher auch<br />

durch eine Verbreiterung des Gebäudes erreicht werden könnten. Es wäre außerdem<br />

schade, wenn die Ferienhäuser durch Hotelzimmer ersetzt würden, da diese sehr attraktiv<br />

und wohl ein gewichtiger seien, warum es viele Urlauber, besonders Familien<br />

in Schindeldorf ziehe. Diese Gebäuden sollten, so sei es geplant, dann verkauft und<br />

privat genutzt werden. Hierdurch würde die Parksituation verschärft, da die Parkplätze<br />

durch Urlauber nicht permanent belegt seien, durch Mieter/Eigentümer jedoch<br />

mindestens ein Parkplatz gerechnet werden müsse.<br />

3. Der Hauptkritikpunkt sei jedoch der geplante Parkplatz mit mindestens 80 Stellplätzen<br />

(jetziger Schotterplatz neben dem Resort), der zum Hauptparkplatz avancieren soll.<br />

Dies sei in der jetzigen Form keinesfalls akzeptabel und sinnvoll.<br />

Es folgen auch hier Ausführungen zur Beschaffenheit des Kiefernweges und den angrenzenden<br />

Spielplatz, Sicherheitsaspekte hinsichtlich des stärkeren Verkehrsaufkommens<br />

auch für Tiere. Man habe das Haus/Grundstück vor allem wegen der ruhigen<br />

Lage und eben der Restriktionen des Bebauungsplanes erworben und fühle sich<br />

nunmehr vor den Kopf gestoßen.<br />

Der Kiefernweg käme als Zufahrt für viele Kunden nicht in Frage. Es gäbe einen großen<br />

Parkplatz unterhalb der Ferienwohnungen (Tannenweg, Standort Glascontainer),<br />

welcher jetzt schon kaum durch Gäste genutzt würde (stattdessen Kiefernweg). Hier<br />

könne auch eine Straßenverbindung direkt zum Resort errichten und auch der Parkplatz<br />

könne ohne zusätzliche Gefährdungen befahren und genutzt werden.<br />

<strong>4.</strong> Es wird ferner der Umgestaltung und Änderung der Grünfläche neben dem Spielplatz<br />

am Kiefernweg widersprochen. Separate Parkplätze zu schaffen, die dann an die Anwohner<br />

vermietet würden, sei weder sinnvoll noch gewünscht. Es wird daher allen<br />

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

(Nutzungs-) Änderungen der Grundstücke neben dem Spielplatz bzw. oberhalb der<br />

ersten Garagenreihe des Kiefernweges widersprochen.<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 3 und <strong>4.</strong> Sie werden an entsprechender<br />

Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

Stellungnahme zu <strong>4.</strong>:<br />

Zur Deckung des stetig steigenden Bedarfs an Parkmöglichkeiten ist Anlass, die Grünfläche<br />

teilweise in Parkplätze umzuwandeln. Eine landespflegerische Untersuchung hat hierzu im<br />

Vorfeld stattgefunden. Im Ergebnis sind 10 Parkplätze entstanden, deren Anordnung unter<br />

größtmöglicher Schonung des übrigen Vegetationsbestandes festgelegt wurde. Der verbleibende<br />

Grünbereich ist zu erhalten. Als Ausgleich für den Wegfall des Grünbestandes wird<br />

eine Ersatzbaumpflanzung am Friedhof erfolgen. Diese Maßnahmen ist/wird vertraglich sichergestellt.<br />

Die Schaffung von Parkmöglichkeiten hilft den Parksuchverkehr bzw. „wildes“ Parken einzudämmen<br />

und Verkehrsbehinderungen zu minimieren.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Planung erfährt keine Änderung.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

35. :<br />

äußert sich besorgt über die geplante Bebauung eines 7-stöckigen Hotels hinter<br />

dem Resort <strong>Stromberg</strong>.<br />

weist, wie viele Anwohner zuvor, auf die kritische Parkplatzsituation<br />

im Bereich Kiefernweg/Buchenring hin. Der Kiefernweg sei in den letzten Wintern<br />

in schlechtem Zustand und kaum breit und belastbar genug, um ein erhöhtes Verkehrsaufkommen<br />

mit Baufahrzeugen, Lkw und Reisebussen zu bewältigen. Bei einem Ausbau oder<br />

Erneuerung entstünden für die Anwohner hohe Kosten, die die meisten sehr schlecht aufbringen<br />

könnten. Außerdem steige der Lärmpegel und gerade die Ruhe werde von vielen Mitbewohnern<br />

sehr geschätzt.<br />

Sie fragt an, ob die von der Stadt bewilligten Baupläne wirklich angemessen für einen Luftkurort<br />

seien. Sollte man zulassen, dass ein hohes Gebäude gerade dort gebaut wird, wo viele<br />

Wert auf ruhiges und naturnahes Wohnen legen? Sie fragt ferner an, wie der Verkehr für das<br />

geplante Hotel zu managen sei, wenn es nur einen Zugang und bereits Engpässe mit der Fahrerei<br />

gäbe.<br />

Angesichts dieser Fragen könne sie nur Einspruch gegen den Bebauungsplan einlegen. Sie<br />

habe große Bedenken, dass das geplante Hotel lediglich als steuerliches Abschreibungsmodell<br />

diene, da das Geschäft des Resort-Hotels allem Anschein nach alles andere als boome. Es<br />

wäre für die Umwelt schädlich und politisch sehr unpopulär, wen das Vorhaben durchgesetzt<br />

würde gegen den Willen und vermutlich auf Kosten der Schindeldorfer.<br />

Stellungnahme:<br />

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 3. Sie werden an entsprechender Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

36. :<br />

widerspricht ebenfalls dem vorgestellten Bauvorhaben des Resort Hotels in Form<br />

eines 7-stöckigen Anbaus und begründet dies wie folgt:<br />

1. Der derzeitige Verkehr im Schindeldorf sei bereits jetzt schon eine Zumutung. Neben<br />

den zum Teil engen Straßen sei die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ein<br />

frommer Wunsch. Im Bereich des 1. Bauabschnittes wären Geschwindigkeiten von 60<br />

bis 80 km/h keine Seltenheit. Es folgen weitere Ausführungen zum Verkehrsverhalten<br />

und Geschwindigkeitsüberschreitungen. Er empfiehlt der Stadt eine Radarüberprüfung.<br />

2. bezweifelt, dass durch die zusätzliche Umweltbelastung der Status<br />

„Lufkurort“ noch angebracht ist.<br />

3. Hinzu käme, dass er, bei der mangelnden Professionalität des „Resort“, die extensive<br />

Erweiterung für ein abenteuerliches Unterfangen hält. Er führt ein nicht mehr zu<br />

überbietendes Chaos, nicht eingehaltenen Terminen, miserable Vorbereitungen, etc.<br />

an.<br />

<strong>4.</strong> Darüber hinaus könne er nicht verstehen, weshalb man das bestehende Residenz Hotel<br />

geschlossen halte und anderseits weitere Hotelplanungen in Angriff nimmt.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 1 und 3. Sie werden an entsprechender<br />

Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis.<br />

einstimmig<br />

37. :<br />

Gegen das Bauvorhaben des Resort-Hotels wird Widerspruch eingelegt und wie folgt begründet:<br />

Die Verkehrsbelastung im Schindeldorf sei bereits jetzt sehr hoch. Durch ein Hotel am entgegen<br />

gesetzten Ende der einzigen Zufahrtsstraße zum Schindeldorf würde diese Verkehrsbelastung<br />

noch erheblich ansteigen. Es wird angefragt, wie sich das erhöhte Verkehrsaufkommen<br />

mit dem Prädikat „Luftkurort“ vereinbare.<br />

Die habe 1999 geworben mit „ … Das Schindeldorf ist ein reines Wohngebiet, mitten<br />

im Wald gelegen. Hier ist eine Oase der Ruhe… „. Dies wäre genau der Grund gewesen,<br />

warum die Eheleute im Schindeldorf Eigentum erworben hätten.<br />

Die möglichen Anfahrtswege z. B. über den Kiefernweg seien in keinster weise dafür geeignet<br />

noch mehr Verkehrsbelastung zu tragen.<br />

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Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Die Parkplatzsituation sei schon seit längerem katastrophal, insbesondere, da hier in „Nacht<br />

und Nebel“ Aktionen plötzlich absolute Halteverbotsschilder aufgestellt würden.<br />

Es wären falsche Annahmen getroffen worden, so sei es mit Sicherheit nicht richtig, dass im<br />

Bereich des Bauvorhabens des Hotels bereits 250 Parkplätze existierten.<br />

Sie seien in keinster weise bereit Kosten dafür im Rahmen der Anliegerbeiträge mit zu tragen.<br />

Der Investor habe sicherlich gut recherchiert, dennoch wird ein wirtschaftlicher Erfolg eines<br />

solchen Hotels stark angezweifelt. Dies widerlege das Argument, dass Arbeitsplätze geschaffen<br />

würden.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 1 und 3. Sie werden an entsprechender<br />

Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

38. :<br />

hat sich mit Schreiben vom 1<strong>4.</strong>08.2013 an die Stadt gewandt und nimmt<br />

wiederholt vollumfänglich Stellung zur vorgesehenen Bebauungsplanänderung.<br />

hat sich bereits mit Schreiben vom 08.05.2012 gegen den Verkauf des<br />

Fichtenweges der in einem Teilbereich als Wirtschaftsweg (Parzelle 702, Flur 7) festgesetzt<br />

ist. In diesem Zusammenhang soll ferner ein Grünstreifen mit verkauft werden. Es wurde<br />

damals beantragt, den Grünzonenwert zu erhalten. Es wurde ferner beantragt, dass der<br />

Bebauungsplan in der vorliegenden Form erhalten bleibt.<br />

Es wird mit Schreiben vom 1<strong>4.</strong>08.13 nochmals um Beibehaltung der bisherigen Plantreue gebeten,<br />

so dass die Grundzüge insoweit unberührt bleiben. Ein Wohl für die Allgemeinheit sei<br />

mit der beabsichtigten Änderung nicht verbunden, städtebaulich auch kaum zu vertreten,<br />

denn die öffentlichen Belange würden mit den Planungsgrundzügen bereits festgelegt, andere<br />

Gründe würden ohnedies ausscheiden. Durch eine Änderung würde die bisherige Stellung<br />

ganz erheblich nachteilig berührt.<br />

Mit Schreiben vom 31.07.2013 hat sich bereits an die Kreisverwaltung –<br />

Untere Naturschutzbehörde gewandt und eine Fotodokumentation zur Vegetationsansiedlung<br />

der Orchideengattung „Breitblättrige Sumpfwurz“ (Epipactis helleborine) übersandt<br />

mit der Bitte um Abwendung eines möglichen Schadens an öffentlichem Gut.<br />

Die Untere Naturschutzbehörde hat darauf hin eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Es wurden<br />

hierbei mehrere Orchideen, verblühter Zustand, vermutlich Epipactis helleborine (Breitblättrige<br />

Stendelwurz) am Wegrand vorgefunden. Diese seien generell nach Bundesnaturschutzgesetz<br />

geschützt, hier sogar besonders geschützt.<br />

Daher müsste für geplante Vorhaben, die eventuell von artenschutzrechtlicher Bedeutung<br />

sein könnten, unter anderem Untersuchungen bezüglich der Bestandsgröße bzw. Gefährdung<br />

des Bestands durchgeführt werden (artenschutzrechtliche Überprüfung).<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 2. Sie werden an entsprechender Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

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Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

39. :<br />

möchte auf bestehende und zukünftige Probleme bezüglich der Zuwegungen/Straßen<br />

im Bereich Schlehenweg/Wacholderweg aufmerksam machen, die möglicherweise im Zuge<br />

der Änderung des Bebauungsplanes noch verhindert oder entschärft werden könnten.<br />

1. Die Straßen seien zu schmal.<br />

Durch die sehr geringe Breite von nur 370 cm (von Bordstein zu Bordstein) sei ein<br />

Aneinandervorbeikommen zweier Pkw unmöglich. Dieses würde sich bei zunehmender<br />

Bebauung, insbesondere bei den grün markierten Stellen entsprechend dem beigefügten<br />

Lageplan auswirken, da dann gegebenenfalls sehr lange Strecken im Rückwärtsgang<br />

zu absolvieren wären, um dem Entgegenkommenden Platz zu machen. Dieses<br />

notwendige Rückwärtsfahren sei auch ein erhebliches Unfallrisiko, insbesondere für<br />

spielende Kinder.<br />

2. Die Kurven/Ecken seien falsch dimensioniert<br />

Die im Plan magentafarben markierten Ecken seien in ihrer gegenwärtigen Dimensionierung<br />

so nicht nutzbar. Mit einem normal großen Pkw sei es, insbesondere wenn<br />

man von unten komme, steil bergauf und mit eingeschränkter Sicht, sei es so gut wie<br />

unmöglich, die Kurve zu nehmen, ohne auf der Kurveninnenseite zumindest über den<br />

Randstein oder gleich über das Grundstück zu fahren. Sollte dereinst das kurveninnere<br />

Grundstück verkauft werden, und der neue Besitzer, wie es ja durchaus sein Recht<br />

wäre, einen Zaun exakt entlang seiner Grundstücksgrenze ziehen, so wäre wohl die<br />

Nutzung der Straße nur noch erheblich eingeschränkt möglich. Dies gelte umso mehr<br />

natürlich für etwas größere Fahrzeuge, wie zum Beispiel einen Rettungswagen.<br />

Zur Zeit, wo nur vereinzelt Grundstücke verkauft wären, gäbe es durchaus noch die Chance<br />

sich von den freien Grundstücken (die sich, soweit bekannt, im Eigentum der<br />

befänden), eine „Nutzungsreserve“ einzubehalten. Diese müsse ja nicht zwingend asphaltiert<br />

werden, eine beidseitige Schotterung würde sicherlich auch ausreichen, so sie denn jeweils<br />

mindestens ca. einen Meter betrüge.<br />

, im neuen Bebauungsplan diese Mindeststraßenbreiten zu er-<br />

Insofern beantragt<br />

höhen.<br />

3. Unabhängig von den oberen Punkten möchte er anregen, nochmals über einen Ausbau des<br />

östlichen Teiles des Tannenweges, respektive des westlichen „Am Südhang“ nachzudenken.<br />

Ob zwar der Tannenweg natürlich keine Durchgangsstraße werden sollte, wäre eine von Osten<br />

her kommende Verlängerung der Befahrbarkeit bis etwa hin zum Haus von , mit<br />

einer daran folgenden Abknickung nach Norden und einem Wendehammer (der ja auch<br />

später realisiert werden könne), auch die einzige Möglichkeit, die nördlich von seinem Grundstück<br />

befindlichen Grundstücke (seines Kenntnisstandes nach Bauland im Besitz der Gemeinde)<br />

zu erschließen. Die Gelegenheit wäre ohnehin günstig, da der Weg nach erfolgter<br />

Verlegung der Gasleitungen ohnehin erneuert werden müsse.<br />

Er möchte nicht verhehlen, dass auch ihm durchaus gedient wäre, wenn er sein Grundstück<br />

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Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

von Norden her anfahren könnte, falls aber tatsächlich die Gemeinde sich auf diese Weise die<br />

Erschließung dieser Grundstücke, und damit die Verkaufsfähigkeit derselben, sichern könnte,<br />

wäre das Ganze wohl eine „win-win“ Situation.<br />

Der unter Punkt 3 beschriebene Bereich ist im Plan orange markiert.<br />

Insoweit beantragt die Erweiterung der Befahrbarkeit des östlichen Tannenweges<br />

durch Verlegung des Schlagbaumes/der Schranke bis zu seinem Grundstück.<br />

Stellungnahme:<br />

Zu 1. und 2.<br />

Die Straßen sind in einer Breite von insgesamt 4,00m (incl. Bordstein) ausgebaut. Dies lässt<br />

einen Begegnungsverkehr PKW-PKW zu. Dabei müssen die Bordsteine überfahren werden.<br />

Dies ist möglich, da diese eine geringe Höhe von 5 cm aufweisen.<br />

Grundsätzlich weist der Südhang durch seine befahrbaren Straßen im Gegensatz zum Restgebiet<br />

bereits entsprechende Vorteile auf.<br />

In extremer Steilhanglage sind beim Bau der hangparallelen Teilstrecken bei der Breitendimensionierung<br />

entsprechende Grenzen gesetzt (Böschungen durch Geländeab- und –auftrag).<br />

Im Bereich der Verbindungsstrecken zwischen den hangparallelen Straßen ist eine<br />

Straßenverbreiterung hingegen relativ unproblematisch.<br />

Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht auch entsprechende Eckausrundungen vor, die so<br />

nicht gebaut wurden. Ein Abweichen der Ausbauplanung von der Bebauungsplanung ist aber<br />

grundsätzlich unschädlich, solange die Straßenflächen in der Realität hinter den festgesetzten<br />

Straßenflächen zurückbleiben.<br />

Grundsätzlich ist ein Nachbessern, hier Verbreiterung, ausgebauter Straßen schwierig. Insbesondere<br />

deshalb, da Privateigentum in Anspruch genommen werden müsste, aber auch aufgrund<br />

der finanziellen Zusatzbelastungen.<br />

Der Bebauungsplanentwurf setzt die Straße entsprechend der Buchgrundstücke fest und<br />

bleibt somit hinter den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes zurück (Eckausrundungen<br />

bzw. Straßenbreiten der Teilstrecken senkrecht zum Hang). Der rechtskräftige<br />

Bebauungsplan sah für die Teilstrecken senkrecht zum Hang bereits eine größere Breite vor,<br />

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Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

die zwar nicht mit Maßkette versehen waren, aber gemessen ca. 5m betragen haben. Erste<br />

Entwürfe der Ausbauplanung sahen dies auch so vor.<br />

(IBU) hat die „Befahrbarkeit“ der Straßen im Südhang nachgeprüft und kommt zu<br />

folgendem Ergebnis:<br />

Die angesprochenen Kurven sind befahrbar. Allerdings kann aufgrund der geringen Straßenbereiten<br />

ein Zurücksetzen bei Gegenverkehr nicht ausgeschlossen werden. Dies ist immer<br />

dann problematisch bei Fahrten hangauf oder-abwärts. Es wird daher empfohlen Ausweichflächen<br />

anzubieten in der Größenordnung von 6/7m x1m und die Kurvenbereiche entsprechend<br />

auszurunden. Die Vorschläge sind in der nachfolgenden Abbildung grafisch dargestellt.<br />

Die Schotterung der Flächen würde ausreichen.<br />

Um diese Flächen auch für den vorgesehenen Nutzungszweck zu sichern, müsste eine Ausweisung<br />

als öffentliche Verkehrsflächen im Bebauungsplan vorgesehen werden<br />

Sofern der Stadtrat ein Nachbessern wünscht wird vorgeschlagen,<br />

1. An den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes (Eckausrundung bzw. verbreiterte<br />

Streckenabschnitte senkrecht zum Hang) festzuhalten bzw.<br />

2. Festsetzungen gemäß dem Vorschlag von zu treffen.<br />

3. Die Festsetzungen bleiben unverändert.<br />

Bebauungsplanentwurf<br />

rechtskräftiger Bebauungsplan<br />

Vorschlag Herr Lenhard (IBU) nach Ortsbesichtigung<br />

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Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Der Stadtrat entscheidet sich für die 3. Alternative, womit die Festsetzungen unverändert<br />

bleiben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig.<br />

Zu 3.<br />

Der östliche Tannenweg ist entsprechend seiner Funktion im Bebauungsplan als Wirtschaftsweg<br />

festgesetzt. Er hat bislang keine Erschließungsfunktion für die angrenzenden<br />

Baugrundstücke. Die Baugrundstücke am Südhang sind über den Wacholderweg an das öffentliche<br />

Straßennetz angebunden. Zweifelsohne ist eine Erschließung der nördlichsten Baureihe<br />

des Südhangs über den Tannenweg fahrtechnisch einfacher, bedeutet aber eine doppelte<br />

Erschließung der Grundstücke. Zudem wäre die Herstellung und Widmung des Tannenweges<br />

zur öffentlichen Straße, da dieser in weiten Teilen nur einseitig bebaut werden<br />

könnte, unwirtschaftlich.<br />

Die Umwidmung des Wirtschaftsweges in eine öffentliche Verkehrsfläche ist aus planerischen<br />

Erwägungen nicht erforderlich. Die Wohnbaugrundstücke sind anderweitig erschlossen,<br />

für die angrenzenden Grünbereiche besteht derzeit keine öffentlicher Erschließungsbedarf.<br />

Wirtschaftliche Gründe dürften der Umwidmung entgegenstehen.<br />

Beschluss: Die Festsetzungen bleiben unverändert.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

40. :<br />

erheben Einspruch gegen die geplante Neuaufstellung des<br />

Bebbauungsplanes und begründen diesen wie folgt:<br />

1. Der Bau eines 7-geschossigen Hotels anstelle der Tennishalle würde das Landschaftsbild<br />

zerstören, da der Bau höher wäre als die Baumhöhe. Beim Land- und Golfhotel<br />

sowie dem Residenzhotel (Leerstand) handele es sich nur um 4-geschossige Gebäude.<br />

2. Der Kiefernweg als Hauptanfahrtsweg zum Resort <strong>Stromberg</strong> sei bereits jetzt nicht<br />

verkehrssicher. Die Straße sei so schon zu schmal. Hinzu komme das erhöhte Risiko für<br />

Fußgänger und die Gefährdung der Kinder am Spielplatz Kiefernweg/Buchenring.<br />

3. Die Umwandlung des Wohngebietes Kiefernweg von einem reinen in ein allgemeines<br />

Wohngebiet sei wegen der damit verbunden zulässigen Erhöhung des Schallpegels,<br />

auch nachts, nicht akzeptabel. Das widerspreche auch dem Sinn eines Luftkurortes,<br />

wo Gäste und Anwohner der Ruhe bedürfen.<br />

<strong>4.</strong> Der Waldcharakter des Schindeldorfes würde ebenfalls beeinträchtigt, da bereits im<br />

Vorfeld am Tannenweg größere Abholzungen vorgenommen wurden.<br />

Zudem befürchten sie, dass durch den bereits knappen Parkraum für die Anwohner,<br />

dieser noch weniger wird.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 3 und <strong>4.</strong> Sie werden an entsprechender<br />

Stelle behandelt.<br />

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

41. :<br />

äußern Bedenken und ihre ablehnende Haltung zur Planung des Resort Hotel<br />

(Bereich alte Tennishalle).<br />

Bereits heute sei die Verkehrs- und Parkplatzkapazität sehr angespannt. Es komme in kurzen,<br />

regelmäßigen Abständen immer wieder zu Fahrbahneinengungen und Behinderungen durch<br />

Fahrzeuge, welche keinen ausgewiesenen Parkplatz mehr „erobern“ konnten. Dies betreffe<br />

nicht nur die angrenzenden Straßen des Golf-Hotels, das durch die letzten Erweiterungen<br />

noch Parkplätze verloren habe, sondern auch den Bereich der Resort-Ferienwohnungen.<br />

Über diese Situation habe auch der Abfallwirtschaftsbetrieb Bad Kreuznach informiert, der<br />

Probleme habe mit den Müllfahrzeugen, in die betreffenden Straßen zu kommen. Man wolle<br />

nicht weiter denken, was sich in einem Rettungsfall oder Brand dort abspiele. Die Äußerung<br />

der Feuerwehr bei der letzten Begehung vor wenigen Wochen bestätige dies. Es wurden zwar<br />

Halteverbotsschilder aufgestellt, jedoch ohne konsequente und regelmäßige Kontrolle brächten<br />

diese nichts.<br />

Ebenso umständlich sei der Neubau eines Bettenhauses, so lange das Residenz, Eckenrother<br />

Fels, nicht genutzt und von Monat zu Monat unansehnlicher würde. Es wird ferner auf das<br />

seit über 20 Jahren ungenutzte Parkdeck verwiesen. Die zu erwartende Unruhe durch an- und<br />

abfahrende Hotelgäste und Busse störten auf Grund des kleinen Verkehrsraumes nicht nur<br />

die Anwohner, sondern auch die Gäste der Ferienwohnungen.<br />

Auf Grund der Tatsache, dass man in einem Erholungs- und Feriengebiet wohne, sollten gerade<br />

deshalb Genehmigungen von solcherlei Bauvorhaben sorgfältig geprüft werden. Feriengäste<br />

kämen letztendlich wegen der Erholung und Ruhe ins Schindeldorf. Blieben diese aus,<br />

wäre das Resultat ein weiteres großes verwittertes Gebäude.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen die Themenkomplexe 1 und 3. Sie werden an entsprechender<br />

Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

Ferner haben die Ratsmitglieder die Textfestsetzungen erhalten, die bereits Gegenstand des<br />

Beteiligungsverfahrens waren und im Einzelnen von , Kreisverwaltung erläutert und im<br />

Rat diskutiert werden.<br />

Die Kreisverwaltung – untere Landesplanungsbehörde- wird beauftragt, nach Abklärung der<br />

offenen Punkte, den Plan und die dazugehörigen Unterlagen entsprechend zu bearbeiten.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Auslegungsbeschluss<br />

Nach Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen im Verfahren<br />

nach § 3.1 / § <strong>4.</strong>1 BauGB fasst der Stadtrat folgende Beschlüsse:<br />

1) Der auf Grundlage der heutigen Beschlussfassung anzupassende Entwurf der<br />

Planzeichnung sowie die Textfestsetzungen werden gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

2) Der ebenfalls auf Grund der aktuellen Beschlusslage zu ändernde/anzupassende Entwurf<br />

der Begründung mit dem dazugehörigen Umweltbericht wird gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

3) Der geänderte und gebilligte Entwurf der Planzeichnung sowie die Begründung inkl.<br />

Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.<br />

Ferner sind auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen<br />

(z. B. Umweltbericht, Fachbeiträge Naturschutz, Stellungnahmen der Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Eingaben der Öffentlichkeit, die während<br />

des vorzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 bzw. 4 Abs.1 BauGB eingegangen<br />

sind) mit auszulegen.<br />

Die von der Bauleitplanung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie<br />

Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen, und erhalten<br />

gemäß<br />

§ 4 Abs. 2 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Planung Stellung zu nehmen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig.<br />

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Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

<strong>Anlage</strong> 1 (zur Niederschrift)<br />

Themenkomplexe<br />

Da von Seiten der Öffentlichkeit Themen angesprochen wurden, die in einer Vielzahl von<br />

Stellungnahmen teilweise sogar identisch sind, wurden Themenkomplexe herausgearbeitet,<br />

über die der Stadtrat im Einzelnen berät und, sofern erforderlich, hierüber Beschluss fasst.<br />

Einige der vorgebrachten Anregungen und Bedenken betreffen Belange, die nicht Gegenstand<br />

der Planungsebene sind und daher durch den Bebauungsplan nicht zu lösen sind. Sie<br />

sind daher nicht in die Abwägung einzustellen. Diese sind im Themenkomplex 1. behandelt.<br />

Die anschließenden Themenkomplexe 2. bis 5. behandeln die abwägungserheblichen Belange.<br />

1. Allgemein<br />

Folgende wesentliche Bedenken, Anregungen, Hinweise und Ausführungen wurden gegeben:<br />

1. Allgemeine Hinweise, auf die bei der Erstellung bzw. Änderung eines Bebauungsplanes zu<br />

achten sind unter Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage (Grundsätze der Planung, etc.)<br />

2. Kritik an Art und Weise bzw. Dauer des Beteiligungsverfahrens<br />

3. Mangelnde Informations- und Hinweispolitik bezogen auf die Bauabsicht Resort-Hotel<br />

<strong>4.</strong> Drohungen bzgl. Einleitung rechtlicher Schritte gegen den Bebauungsplan und Meldung<br />

bzw. Überprüfung zur Aberkennung des Prädikats Luftkurort<br />

5. Forderung nach Überarbeitung des Entwicklungskonzeptes und Erarbeitung einer Tourismusstrategie,<br />

Tourismus ist nachhaltig über den Ausbau von Pensionen und sonstiger naturverträglicher<br />

Unterkünfte zu stärken, Tourismusbedarf ist durch Golf Hotel bereits gedeckt<br />

6. Wahrung der Ursprünglichkeit des Schindeldorfes, denn dies ist und war Grundlage für<br />

die Ansiedlung von Festanwohnern und der Besuch von Feriengästen (Leute fühlen sich<br />

verschaukelt, da erst Lockung durch diese Argumente)<br />

7. Zweifel, dass die Philosophie für den Hotelbetrieb mit denen, für einen Erholungs- und<br />

Luftkurort bestehenden Vorstellungen vereinbar ist<br />

8. Kritik an der Van-der-Valk Gruppe<br />

9. Verpflichtung des Golf Hotels auf seinem Gelände zusätzlichen Parkraum zu schaffen<br />

10. Keine Beachtung der Beschilderung (Es wird zu schnell gefahren, deshalb Empfehlung für<br />

Radarkontrollen bzw. Kontrolle. Anwohner aus Heideweg parken im Kiefernweg, etc)<br />

11. Müllproblematik<br />

12. schlechter Straßenzustand, Sicherheitsaspekte und Forderung nach durchgängigen<br />

Bürgersteigen<br />

13. ÖPNV-Anbindung<br />

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Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Stellungnahme zu 1.:<br />

Die einer Planung zugrunde liegenden Grundsätze (§ 1 Abs. 5 BauGB) sind bekannt. Sie bilden<br />

Grundlage einer jeweiligen Abwägungsentscheidung und werden daher auch entsprechend<br />

gewürdigt.<br />

Beschlussvorschlag: Eine Beschlussfassung durch den Stadtrat ist nicht erforderlich.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />

Stellungnahme zu 2. und 3.:<br />

Der Bebauungsplan wird im förmlichen Verfahren fortgeschrieben bzw. neu gefasst. Dies<br />

sieht eine 2-stufige Öffentlichkeitsbeteiligung vor:<br />

Das frühzeitige Öffentlichkeitsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Auslegung(Offenlage)<br />

nach § 3 Abs. 2 BauGB.<br />

Bislang hat lediglich das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden<br />

(1. Stufe). Der Gesetzgeber hat davon abgesehen, dieses Verfahren zu formalisieren.<br />

Eine Gemeinde hat es daher selbst in der Hand die Methode und das Verfahren zu gestalten.<br />

Die Stadt <strong>Stromberg</strong> hat sich für eine Auslegung der Planentwurfsunterlagen entschlossen.<br />

Die Auslegung wurde am 28.06.2013 im Amtsblatt Nr. 26 der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Stromberg</strong><br />

bekannt gemacht. In der Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan<br />

und die vorläufige Begründung in der Zeit vom 08.07.2013 bis einschließlich 23.08.2013<br />

eingesehen werden kann und die Öffentlichkeit sich innerhalb dieser Zeit schriftlich äußern<br />

kann. Die Bürger konnten somit in einem Zeitraum von 7 Wochen Einsicht in den Bebauungsplan<br />

nehmen.<br />

Die zugänglichen Planunterlagen enthielten auch eine Auflistung der Änderungspunkte. Hier<br />

war, unter zweitem Spiegelstrich aufgeführt:<br />

- Bereich Resort: Aufstockung Tennishalle von bisher zulässigen 3 Vollgeschossen bis zu<br />

insgesamt 7 Vollgeschossen<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung hat weiterhin umfassend Fragen zur Änderung beantwortet<br />

bzw. Auskunft zur Planung erteilt.<br />

Zusätzlich fand eine Bürgerversammlung statt, in der die Bürger nochmals über die wesentlichen<br />

Änderungen informiert wurden.<br />

Beschlussvorschlag: Eine Beschlussfassung durch den Stadtrat ist nicht erforderlich.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Stellungnahme zu <strong>4.</strong>, 5. und 6.:<br />

Für das Schindeldorf wurde im Jahr 2000 ein Entwicklungskonzept erstellt, das 2009 fortgeschrieben<br />

wurde. Es greift u.a. die Problematik auf, die die Umwandlung des ehemaligen Feriendorfes<br />

zum gemischten Wohn- und Ferien-/Erholungsgebiet ergeben haben. Die einzelnen<br />

Gebiete mit ihren spezifischen Problemen und Entwicklungsmöglichkeiten werden aufgeführt.<br />

Hingewiesen wird auch auf die Verkehrsproblematik, dem Bedarf an öffentlichem<br />

Parkraum und privaten Stellplätzen. Diese Problematik greift der Bebauungsplan auf. Für<br />

den Bereich des Resort-Hotels mit angrenzenden Sport und Freiraumgelände entlang des<br />

Tannenweges sieht das Entwicklungskonzept ein weiterer Ausbau von Einrichtungen zur<br />

Sport- und Freizeiteinrichtungen vor. Dies sah auch der bestehende Bebauungsplan vor.<br />

Doch die bestehenden Einrichtungen (Tennisplatz, Multifunktionsplatz (Bolzplatz)) lassen<br />

keine gepflegte und dauerhaft betriebene Nutzung mehr erkennen bzw. sind dem Verfall<br />

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

preisgegeben. Ein Bedarf an Fortführung dieser Nutzung besteht offensichtlich nicht. Eine<br />

Entwicklungsperspektive sieht das Resort-Hotel im Ausbau des Hotelbetriebes.<br />

Aufgrund seiner naturräumlichen Voraussetzungen ist das Schindeldorf prädestiniert den<br />

Tourismus zu fördern. Hierzu ist auch der Ausbau einer entsprechenden Infrastruktur erforderlich<br />

bzw. das Vorhalten bestimmter Einrichtungen. Insofern besteht grundsätzlich keine<br />

Widerspruch zum Ausbau der Übernachtungsmöglichkeiten in einem Erholungsgebiet bzw.<br />

Luftkurort. Das Golf-Hotel ist als Positivbeispiel zu nennen, das grundsätzlich eine hohe Akzeptanz<br />

genießt. Die spezifischen Probleme, die sich mit dem Ausbau des Resort-Hotels ergeben,<br />

werden entsprechend im Themenkomplex 3 näher erläutert bzw. Lösungsvorschläge<br />

erarbeitet, um einen Ausgleich der jeweiligen Bedürfnisse herbeizuführen.<br />

Beschlussvorschlag: Keine Beschlussfassung durch den Stadtrat notwendig.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />

Stellungnahme zu 7. und 8.:<br />

Unternehmensstrategien unterliegen nicht der Bauleitplanung i.S. einer Angebotsplanung.<br />

Beschlussvorschlag: Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />

Stellungnahme zu 9.:<br />

Die Bebauungsplanung löst keine unmittelbaren Handlungspflichten aus und hat grundsätzlich<br />

keine Einflussnahme auf Privatbesitz (Eigentumsgarantie), die nicht in unmittelbaren Zusammenhang<br />

mit geplanten Vorhaben stehen.<br />

Beschlussvorschlag: Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />

Stellungnahme zu 10.-13.:<br />

Hier werden auf vorherrschende Missstände hingewiesen, die nicht durch die Planung gelöst<br />

werden können, sondern der Vollzugsebene zuzuordnen sind.<br />

Die Müllproblematik ist dadurch entstanden, dass mittlerweile jeder Haushalt seine eigenen<br />

Mülltonnen besitzt und die zentralen Müllsammelplätze ihre Bedeutung verloren haben.<br />

Hierauf kann die Planung keinen Einfluss nehmen; ebenso wenig wie auf Falschparker, die<br />

den Verkehrsfluss behindern. Der Forderung nach durchgängigen Fußwegen wird bereits begegnet.<br />

So wird in naher Zukunft der bestehende Bürgersteig ab der Einmündung<br />

Wildring/Buchenring (Golf-Hotel) bis zum Heideweg verlängert.<br />

Die Anbindung des Schindeldorfes an den ÖPNV ist derzeit aus wirtschaftlichen Überlegungen<br />

der Verkehrsbetriebe nicht vorgesehen. Allerdings bietet das Schindeldorf im Bereich<br />

Südhang, Pappelweg und Tannenweg noch großes Baulandpotenzial, so dass bei entsprechender<br />

Entwicklung zu einem späteren Zeitpunkt die Wirtschaftlichkeit einer Busanbindung<br />

gegeben sein kann. Derzeit plant die <strong>Verbandsgemeinde</strong> alternativ die Einrichtung eines<br />

Bürgerbusses.<br />

Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />

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1. Offenlage<br />

2. Fichtenweg<br />

Zur Überplanung des Fichtenweges werden folgende konträre Wünsche und Anregungen<br />

geäußert:<br />

A) Beibehaltung der Bestandsplanung, d.h. der Fichtenweg verbleibt in seiner jetzigen<br />

Funktion als Wirtschaftsweg bestehen. Eine Befahrbarkeit wird abgelehnt.<br />

Die Forderung wird wie folgt begründet:<br />

• Durch die Ausweisung zum Privatweg, wird die Zugängigkeit der angrenzenden<br />

Grundstücke nicht mehr gewährleistet. Insbesondere die Grünflächenparzelle der<br />

ist nicht mehr erreichbar. Sollte es zur Ausweisung eines Privatweges kommen, wird ein<br />

grundbuchmäßig erfasstes uneingeschränktes Gehrecht zugunsten der Grundstücke 2-14<br />

gefordert. (Erhalt der (fußläufigen) Erschließungsfunktion)<br />

• Die Grünzone am Fichtenweg (= bestehende Grünbereich angrenzend an die rückwärtigen<br />

Grundstücksgrenzen der Baugrundstücke Fichtenweg 14a-18a) weist eine hohe<br />

ökologische Wertigkeit auf. Es findet sich hier insbesondere eine seltene Orchideenart,<br />

die dem Artenschutz unterliegt. Auch müsste für den Ausbau zu einem befahrbaren Weg<br />

Bäume gefällt werden. (Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft)<br />

• Das öffentliche Interesse wird in Frage gestellt, da ein Verkauf an eine Privatperson erfolgen<br />

soll.<br />

B) Beibehaltung der Entwurfsplanung, d.h. Ausweisung als befahrbarer Weg in Privateigentum.<br />

Zusätzlich sollen einige der angrenzenden, als Gartenflächen festgesetzten Flächen<br />

in nicht überbaubare Grundstücksflächen umgewandelt werden.<br />

Die Anliegen werden wie folgt begründet:<br />

• Der Fichtenweg ist die einzige Zuwegung von zu seinem Grundstück. Durch die v.<br />

g. Änderung ist es möglich, sein Kraftfahrzeug bei Bedarf in unmittelbarer Nähe des<br />

Hauses abzustellen.<br />

• verweist auf seine Schwebehinderung und begründet seinen Antrag damit, dass<br />

eine Umwidmung der Grünflächen zu nicht überbaubaren Grundstücksflächen zur<br />

Entspannung der Parkplatzprobleme beiträgt. (Entspannung der Parkplatzproblematik)<br />

Darstellung der rechtlichen bzw. plangegebenen Situation<br />

• Die Bestandsplanung sieht die Parzellen 701/1, 701/2, 702/1 und 702/2 des Fichtenweges<br />

größtenteils als Wirtschaftsweg vor.<br />

• Auf ihm wirkt eine Baulast, die die Zugängigkeit für die Öffentlichkeit bzw. Unterhaltung<br />

regelt.<br />

• Der Fichtenweg hat jedoch keine öffentlich-rechtliche Erschließungsfunktion für die<br />

angrenzenden Baugrundstücke Fichtenweg 14a-18a und auch keine für die Baugrundstücke<br />

Ginsterweg 5-1<strong>4.</strong><br />

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1. Offenlage<br />

• Die Parzellen 701/2 und 702/2 sind ab dem Buchenring bis Ende der Parzelle 706 als<br />

öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Dieses Teilstück ermöglicht die Zufahrt zu den<br />

Gemeinschaftsstellplätzen auf der Parzelle 706. Eine Erschließung der Baugrundstücke<br />

Ginsterweg 1-5 ist auch hier nicht gegeben, das zwischen Baugrundstück und Fichtenweg<br />

Private Grünflächen ausgewiesen sind.<br />

• Die Baugrundstücke Fichtenweg 14a-18a sind über den nördlich angrenzenden Fichtenweg<br />

(fußläufig) erschlossen, die Baugrundstücke Ginsterweg 1-14 (fußläufig) über den<br />

Ginsterweg.<br />

Tatsächliche Situation<br />

• Faktisch deckt sich die Inanspruchnahme des Fichtenweges nicht mit der rechtlichen<br />

bzw. plan gegebenen Situation. Der Fichtenweg grenzt unmittelbar an die rückwärtigen<br />

Grundstücksgrenzen der Baugrundstücke Fichtenweg 14a-18a. Er weist eine Breite von<br />

~4m auf (aus Kataster gemessen). Die ökologisch wertvolle Grünfläche ist Bestandteil des<br />

Fichtenweges. Der Fichtenweg hat sich somit tatsächlich in Richtung Baugrundstücke<br />

Ginsterweg „entwickelt“. Dabei werden private Grünflächen in Anspruch genommen. Erkennbar<br />

ist dies an den Absperrungen in Form von einem Absperrbügel bzw. Poller, den<br />

die Eigentümer auf ihren Privaten Grünflächen errichtet haben. Jedenfalls ist die genaue<br />

katastermäßige Abgrenzung der einzelnen Parzellen in der Örtlichkeit nur durch Vermessung<br />

möglich.<br />

• Teile des Fichtenweges (Parzellen 701/1 und 702/1) wurden veräußert und befinden sich<br />

nunmehr in Privateigentum. Der Fichtenweg endet somit als Sackgasse.<br />

• Der Fichtenweg dient der Erschließung der Wohnbaugrundstücke Ginsterweg 1-1<strong>4.</strong> Die<br />

Hauseingänge sind zu diesem hin orientiert. Die Situation wird erschwert für die Reihenmittelhäuser.<br />

• Die Situation am Fichtenweg hat sich weiter verschärft durch Aufteilung und Verkauf der<br />

Privaten Grünfläche. Die ausgewiesene Private Grünfläche war bis zum Jahr 2006 ein<br />

Buchgrundstück in Privateigentum. Der damalige Eigentümer hat das Buchgrundstück<br />

aufgeteilt und an die Eigentümer der Baugrundstücke Ginsterweg 1-14 veräußert. Diese<br />

„Mini“-Grünflächen bilden mit den Baugrundstücken somit eine wirtschaftliche Einheit,<br />

eine Ausnahme dazu bildet die Grünfläche im Eigentum der .<br />

Stellungnahme:<br />

Grundsätzlich muss eine Planung Sorge dafür tragen, dass auch einzelne Buchgrundstücke<br />

gemäß des jeweiligen Nutzungszweckes erschlossen werden bzw. bleiben. Inwieweit ein<br />

Selbstverschulden an der tatsächlichen Situation (z.B. Aufteilung der Grünfläche) von dieser<br />

Verpflichtung entbindet, kann nur auf juristischem Weg geklärt werden.<br />

Vor diesem Hintergrund wird die Kreisverwaltung der beantragten Löschung der Baulast<br />

nicht zustimmen. Die Zugängigkeit für die Allgemeinheit bleibt daher öffentlich-rechtlich gesichert,<br />

unabhängig der jeweiligen Planung. Theoretisch ist damit die Erschließung der angrenzenden<br />

Grundstücke gewährleistet. In der tatsächlichen Umsetzung bedeutet dies aber,<br />

die Inanspruchnahme des ökologisch wertvollen Grünbereiches (Parzelle 702/2). Im Zusammenhang<br />

mit der geplanten Verlegung der Gasleitung erscheint dies der einzige Weg, Ord-<br />

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1. Offenlage<br />

nung in diese verfahrene Situation zu bringen. Der Artenschutz ist entsprechend abzuarbeiten.<br />

Die tatsächliche Situation muss mit der Rechtlichen in Einklang gebracht werden. Dies<br />

ist zwingende Voraussetzung für eine weitere ordnungsgemäße Bebauungsplanung, unabhängig<br />

der nachfolgenden Alternativen.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Alternative 1:<br />

• Es verbleibt bei der Ausweisung als Wirtschaftsweg bzw. alternativ vorzugsweise als Fußweg<br />

(da Sackgasse und nur fußläufige Erschließung). Lediglich die Parzellen 701/1 und<br />

702/1 werden von der Festsetzung ausgenommen, da sich diese bereits in Privateigentum<br />

befinden. Gleichfalls bleibt es bei der Festsetzung der Privaten Grünflächen „Eigentümergärten“<br />

für die Parzellen entlang des Wirtschafts-/Fußweges. Zur Sicherung des<br />

Orchideenbestandes ist/kann (nach Aussage Fachgutachten) zusätzlich durch ein flächenhafte<br />

und/oder textliche Erhaltungsfestsetzung getroffen werden<br />

• Dem Wunsch von kann allerdings entsprochen werden. Seine Grünfläche grenzt bereits<br />

an eine öffentliche Verkehrsfläche. Die Grünfläche wird in nicht überbaubare<br />

Grundstücksflächen umgewidmet. Die Zufahrt und Schaffung eines Parkplatzes auf dem<br />

Grundstück ist somit möglich. Die Umwandlung in nicht überbaubare<br />

Grundstücksflächen erfolgt für alle Grünflächen, die an die öffentliche Verkehrsflächen<br />

angrenzen (Parzellen 699/67, 699/68, 699/69 und 699/70). Als Ersatz für den Wegfall der<br />

Vegetation ist ein Baum (bzw. Gehölz o.Ä. in Absprache mit Naturschutzbehörde, da<br />

kleine Grundstücke) auf dem jeweiligen Grundstück zu pflanzen (s. analog Festsetzung<br />

Baugrundstücke Wildring)<br />

Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimme, 14 Nein-Stimmen<br />

Alternative 2:<br />

• Der Fichtenweg wird gem. der Entwurfsplanung als Privatweg ausgewiesen. Weiterhin<br />

wird im direkten Anschluss an den Privatweg ein 5m tiefer Grundstücksbereich der Parzellen<br />

701/1 und 699/48 als nicht überbaubare Grundstücksflächen ausgewiesen. Dieser<br />

Grundstücksbereich war bislang als Grünfläche festgesetzt. Die Zufahrt und Schaffung eines<br />

Parkplatzes auf dem Grundstück ist somit möglich. Als Ersatz für den Wegfall der Vegetation<br />

ist ein Baum zu pflanzen.<br />

• Auch dem Wunsch von kann entsprochen werden. Seine Grünfläche grenzt<br />

bereits an eine öffentliche Verkehrsfläche. Die Grünfläche wird in nicht überbaubare<br />

Grundstücksflächen umgewidmet. Die Zufahrt und Schaffung eines Parkplatzes auf dem<br />

Grundstück ist somit möglich. Die Umwandlung in nicht überbaubare Grundstücksflächen<br />

erfolgt für alle Grünflächen, die an die öffentliche Verkehrsflächen angrenzen (Parzellen<br />

699/67, 699/68, 699/69 und 699/70). Als Ersatz für den Wegfall der Vegetation ist<br />

ein Baum (bzw. Gehölz o.Ä. in Absprache mit Naturschutzbehörde, da kleine Grundstücke)<br />

auf dem jeweiligen Grundstück zu pflanzen (s. analog Festsetzung Baugrundstücke<br />

Wildring).<br />

• Alle übrigen Gartengrundstücke bleiben unverändert als Grünflächen festgesetzt.<br />

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1. Offenlage<br />

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme<br />

Beschluss: Der Stadtrat entscheidet sich somit für die Alternative 2<br />

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1. Offenlage<br />

3. Bereich Resort<br />

Die Mehrheit der Bürgern monieren bzw. wehren sich ausschließlich bzw. zusätzlich gegen<br />

die Planungen des Resort-Hotels. Beabsichtigt ist die Errichtung eines 7-stöckigen<br />

Hotelerweiterungsbaus im Bereich der jetzigen Tennishalle. Es sollen 80 bis 100 Doppelzimmer<br />

entstehen. Parkmöglichkeiten sollen nördlich des Hotels geschaffen werden.<br />

Folgende Einwände wurden vorgebracht:<br />

Planrechtfertigung<br />

• Es wird befürchtet, dass eine weitere Bauruine entsteht. Unverständnis wird darüber<br />

gezeigt, dass eine Hoteleinrichtung leer steht (Residenz-Hotel), deren hinsichtlich ihrer<br />

Lage und Verkehrsanbindung bzw. bereits vorhandenen Parkmöglichkeiten große<br />

Entwicklungsmöglichkeiten eingeräumt werden.<br />

Auswirkungen durch die geplanten baulichen Maßnahmen (Höhe und Volumen)<br />

• Insbesondere die Höhe des geplanten Hotelkomplexes (7 Geschosse) ist<br />

überdimensioniert, sprengt den Rahmen und zerstört das Landschaftsbild, da die Gebäudehöhe<br />

deutlich über die Baumhöhe herausragt. Einige Bürger zeigen sich mit einer<br />

Bebauung analog Golf Hotel (4-geschossig möglich, auch in die Fläche gehend)<br />

einverstanden.<br />

• Das geplante Objekt, aber auch der damit verbundene erforderliche Ausbau der<br />

Zufahrten greifen in die Naturlandschaft ein, insbesondere in den Waldcharakter. So<br />

müssten Baumfällungen entlang des Tannenweges und Kiefernweges erfolgen. Es<br />

wird der Erhalt der Naturlandschaft, insbesondere des Waldcharakters gefordert.<br />

Eine Baumsatzung sollte erstellt werden.<br />

• Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird angeregt.<br />

• Durch Umverlagerung der Urlauber weg vom Ferienhaus hin zum Hotel, wird ein Verfall<br />

der nicht mehr benötigten Ferienhäuser vermutet.<br />

• Es wird befürchtet, dass sich die Baumaßnahmen schädigend auf das Ansehen als<br />

Luftkurort auswirken bzw. nachfolgend aufgelisteten Negativauswirkungen mit sich<br />

bringen.<br />

Es entstehen Investitionen durch Infrastrukturmaßnahmen, die auf die Bewohner des Schindeldorfes<br />

umgelegt werden (z.B. Straßenbaumaßnahmen). Bereits heute weisen viele<br />

Straßen erhebliche Mängel auf.<br />

Die äußere Erschließung des Schindeldorfes lässt eine weitere Verkehrsbelastung nicht zu.<br />

• Der einzigen Zufahrt über die August-Gerlach Straße droht bereits jetzt der Kollaps.<br />

• Direkte Anwohner bemängeln bereits jetzt einen Wertverlust ihres<br />

Grundstückes, beklagen ungesunde Wohnverhältnisse durch Abgase bzw. führen an,<br />

dass gutachterlich bereits eine 2. Zufahrt zum Schindeldorf gefordert gewesen sei.<br />

• Weiter wird ein Rückbau der Eisenbahnbrücke gefordert, da ansonsten kein<br />

Gegenverkehr möglich ist.<br />

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1. Offenlage<br />

• Die Parksituation am Schwimmbad erschwert und behindert im Sommer zusätzlich<br />

die Zufahrt zum Schindeldorf.<br />

• Das Straßennetz in der Stadt ist durch den Durchgangsverkehr bereits überbelastet,<br />

eine Umgehungsstraße wird daher gefordert.<br />

• Zahlenmaterial zum Verkehr allgemein wird gefordert<br />

Die innere Erschließung lässt eine weitere Verkehrsbelastung nicht zu.<br />

• Es herrscht bereits eine angespannte Verkehrs- und Parkplatzsituation.<br />

• Der Kiefernweg als einzigste Zufahrtsmöglichkeit ist nicht ausreichend dimensioniert.<br />

Er lässt keinen Begegnungsverkehr zu (auch Busverkehr muss eingeplant werden).<br />

Für eine Verbreiterung muss in den Vegetations- und Baumbestand eingegriffen<br />

werden. Dadurch geht der Waldcharakter verloren.<br />

• Durch Ausbau des Kiefernweges wird die Sicherheit des angrenzenden<br />

Kinderspielplatzes in Frage gestellt.<br />

Ruhender Verkehr<br />

• Es wird bezweifelt, dass ausreichend Parkmöglichkeiten geschaffen werden können.<br />

• Auch fehlen bereits jetzt Parkmöglichkeiten für Anwohnerbesucher, da es bislang<br />

kein Busverkehr zum Schindeldorf gibt.<br />

• Durch die Parkplatzerweiterung leidet die Qualität der Grundstücke Kiefernweg 21<br />

bis 28.<br />

Lärmproblematik<br />

• Lärmbelastung durch erhöhtes Verkehrsaufkommen bzw. Veranstaltungen im Resort-<br />

Hotel. Insbesondere das Wohngebiet zwischen dem Golf-Hotel und Resort Hotel wird<br />

in den Sommermonaten beschallt und befindet sich im „Lärmsandwich“.<br />

Sicherheit<br />

• Die Feuerwehr ist nicht für diese Maßnahme ausgestattet. Die Eckenrother Lösung<br />

greift nicht. Eine Zufahrt wurde schon verweigert.<br />

• Durch die Parkplatzerweiterung fällt der Feldweg hinter dem Haus der<br />

Rettungsweg (Feuerwehr, Krankentransport) weg.<br />

• Wildparken im Kiefernweg behindert bereits jetzt schon die Anfahrt für die Feuerwehr.<br />

als<br />

Stellungnahme zu 1., 2. und 5.<br />

Darstellung der rechtlichen bzw. plangegebenen Situation<br />

Der rechtskräftige Bebauungsplan weist den Bereich des Resort-Hotels als Grünfläche mit<br />

der Zweckbestimmung Sportgelände mit Sportbauten, Badeplatz und Parkplatz aus.<br />

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1. Offenlage<br />

Die geplante Hotelerweiterung wäre demnach unzulässig. Um eine Hotelerweiterung zuzulassen<br />

muss ein Baugebiet (Sondergebiet) anstelle der Grünflächen festgesetzt werden.<br />

Die Planung der 7-geschossigen Hotelerweiterung hat erhebliche Auswirkungen auf das Ortsund<br />

Landschaftsbild. Die Höhe des Gebäudes wird deutlich die Höhe des Baumbestandes am<br />

Tannenweg übersteigen.<br />

Auszug aus: Höhenbestand im Bereich des Resort-Hotels, Erholungsgebiet Schindeldorf von<br />

Dirk Melzer, Landschaftsarchitekt Umweltingenieur<br />

Aufgrund der Nutzung und Funktion liegt es durchaus im Rahmen, dass die Kubatur des Hotels<br />

über die der angrenzenden Wohnbebauung hinausgeht. Auch ist aus unternehmerischer<br />

Sicht die Einrichtung eines Panoramageschosses mit entsprechendem Fernblick durchaus<br />

verständlich. Die Höhendimensionierung aber beeinträchtigt des Orts- und Landschaftsbild<br />

in nicht unerheblichem Maße.<br />

Es wird empfohlen eine absolute Höhenbeschränkung zusätzlich oder ausschließlich zu der<br />

Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse vorzunehmen (s. Schreiben der Kreisverwaltung vom<br />

27.06.2013 bzgl. Problematik Staffelgeschoss, als <strong>Anlage</strong> 1 a beigefügt). Als Kompromiss wird<br />

daher vorgeschlagen, max. 3 Vollgeschosse zuzulassen und zusätzlich bzw. ausschließlich<br />

eine Begrenzung der Trauf-oder Firsthöhe vorzunehmen (Hinweis: für den Bereich Residenz-<br />

Hotel ist die zulässige Firsthöhe auf 15m begrenzt). Auch zeigen sich einige Einwender mit<br />

Höhen analog des Land- und Golfhotels einverstanden. Für das Golfhotel sind 4 Vollge-<br />

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1. Offenlage<br />

schosse zulässig. Ob diese bereits baulich ausgenutzt sind, kann an dieser Stelle nicht eindeutig<br />

abgeschätzt werden, da sich ein Vollgeschoss rein nach rechnerischen Maßen bestimmt.<br />

Erfordernis Landschaftsplan<br />

Die Überplanung einer Grünfläche in ein Baugebiet bzw. die geplante Hotelerweiterung<br />

stellen einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der entsprechend auszugleichen ist. Der<br />

Ausgleichsbedarf errechnet sich nach den Vorgaben des Bebauungsplanes. Die Ermittlung<br />

und Bewertung des Eingriffs bzw. Berechnung des landespflegerischen Ausgleichs erfolgt im<br />

Landschaftsplan. Dieser muss vor der Offenlage erstellt werden. Die Ausgleichsmaßnahmen<br />

sind als Festsetzungen in den Bebauungsplan mit zu übernehmen bzw. anderweitig (z.B.<br />

durch Vertrag) sicherzustellen. Dies setzt allerdings Kenntnis über Art und Umfang des Vorhabens<br />

voraus, denn es macht im Fall dieses speziellen Vorhabens keinen Sinn eine reine<br />

Angebotsplanung landespflegerisch zu untersuchen. Detaillierte Objektdaten liegen noch<br />

nicht vor, entsprechende Gespräche mit dem Investor wären noch zu führen.<br />

Je nach Grad der Nutzungsintensivierung muss damit gerechnet werden, dass eine Anfahrt<br />

mit Reisebussen erfolgt. Eine Zufahrt über den Kiefernweg ist nach derzeitigem Ausbaustatus<br />

nicht möglich. Der Kiefernweg müsste ausgebaut werden, so dass ein entsprechender<br />

Begegnungsverkehr möglich ist (sofern kein Einrichtungsverkehr bei Mitnutzung des Tannenweges).<br />

Wahrscheinlich müsste der Einmündungsbereich Buchenring/Kiefernweg zusätzlich<br />

ausgebaut werden. Die Breite der Straßenparzelle Kiefernweg (~ 9,50m) würde ein entsprechender<br />

Ausbau zulassen. In die Vegetation auf der Straßenparzelle müsste eingegriffen<br />

werden. Aufgrund der im Schindeldorf typischerweise vorherrschenden Gehölzbestände, die<br />

mit zum Charakter des Luftkurortes beitragen, wäre auch hier eine landespflegerische Bewertung<br />

vorzunehmen, auch wenn der bestehende Bebauungsplan ein Ausbau bzw. die Inanspruchnahme<br />

der Fläche bereits zulässt.<br />

Grundsätzlich scheint die Frage nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

nicht allzu abwegig. So fordert das Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) bei der Errichtung<br />

von Hotelkomplexen o. Ä. ab einer Bettenzahl von jeweils 100 bis weniger als 300 oder mit<br />

einer Gästezimmerzahl von jeweils insgesamt 80 bis weniger als 200 eine allgemeine Vorprüfung<br />

des Einzelfalls. Dies gilt allerdings nur bei Vorhaben, die im Außenbereich errichtet<br />

werden sollen.<br />

Die besondere Lage bzw. speziellen Umstände (Erschließung, konkurrierende Nachbarschaften,<br />

Luftkurort) rechtfertigen, dass im Vorfeld einer Änderungsplanung entsprechende Voruntersuchungen<br />

einzufordern sind. Vor dem Hintergrund anerkannter Luftkurort zu sein, besteht<br />

weiterhin eine Verpflichtung zur Erhaltung gewisser Standards.<br />

Es ist derzeit keine Empfehlung möglich, in welche Richtung das Bebauungsplanverfahren<br />

weiter betrieben werden sollte. Grundsätzlich wird eine verträgliche Nutzung der geplanten<br />

Hotelerweiterung mit der angrenzenden Wohnbebauung bzw. dem Ort- und Landschaftsbild<br />

für möglich gehalten. Dies hängt aber entscheidend von der jeweiligen Nutzungsintensivierung<br />

ab. Um einen gerechten Interessensausgleich herbeiführen zu können, fehlt es an weitergehendem<br />

Informationsmaterial, das an dieser Stelle zu fordern ist.<br />

Beschluss:<br />

1. Es erfolgt zunächst keine Änderung des Bebauungsplans. Die bisherige Festsetzung<br />

als Sportanlage mit Sportbauten bleibt bestehen.<br />

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1. Offenlage<br />

2. Es könnte einer Bebauung mit maximal 4 Vollgeschossen und einer maximalen<br />

Firsthöhe von 20 m zugestimmt werden und eine Umwandlung in ein Sondergebiet<br />

Hotel erfolgen.<br />

Voraussetzung hierfür ist, dass der Investor dem Stadtrat eine konkrete Planung<br />

bzw. ein Konzept vorlegt, dass Aussagen zur Verkehrsanbindung/-regelung, Lärmproblematik,<br />

Brandschutz, Landespflege, etc. enthält. Darüber hinaus muss eine<br />

kostenmäßige Absicherung durch einen städtebaulichen Vertrag erfolgen, in dem<br />

auch die Kostenübernahme für die Bauleitplanung, erforderliche Gutachten und<br />

evtl. notwendige Erschließungsmaßnahmen zu regeln sind.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bei 1 Enthaltung.<br />

Stellungnahme zu 3.<br />

Bei der Erhebung von Ausbaubeiträgen werden die Betreiber der Hotels zu wiederkehrenden<br />

Ausbaubeiträgen bereits mit entsprechenden Zuschlägen (Gewerbezuschlag 20 % und Zuschlag<br />

für Vollgeschosse) belegt.<br />

Beschluss: Den Anregungen wird nicht gefolgt. Durch die entsprechenden Zuschläge bei den<br />

Ausbaubeiträgen wird die Mehrbelastung ausgeglichen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig.<br />

Stellungnahme zu <strong>4.</strong>:<br />

Eine zweite Zufahrt zum Schindeldorf ist nicht möglich. Diese Forderung besteht bereits seit<br />

Entstehen des Gebietes, eine Lösung konnte bislang nicht gefunden werden. Eine Zufahrt<br />

über Eckenrother Gemarkung ist ausgeschlossen. Der Bau einer zweiten Zubringerstraße<br />

durch den <strong>Stromberg</strong>er Wald ist ökonomisch und ökologisch gleichermaßen nicht möglich.<br />

Die Umgestaltung des Nadelöhrs an der Eisenbahnbrücke wird aus ähnlichen Erwägungen<br />

scheitern. Allerdings wird der Bau eines Hotels nicht der alleinige Grund dafür sein, den befürchteten<br />

Verkehrskollaps herbeizuführen. Das Fahrverhalten der Urlauber und Touristen<br />

ist ein anderes als das der Bewohner. Der zusätzliche Verkehr wird sich mehr über den Tag<br />

verteilen, als der morgendliche und abendliche Berufsverkehr. Dieser wird aber auch zunehmen,<br />

sollten die noch großen freien Baulandpotenziale am Ende ausgenutzt sein. Dieser<br />

wird die Situation gleichfalls noch verschärfen.<br />

Von planerischer Seite aus kann letztendlich nicht abgeschätzt werden, ob durch den Mehrverkehr<br />

ein Verkehrskollaps entstehen wird. Auch sind die genannten Untersuchungen und<br />

Gutachten unbekannt, als dass hieraus für die Planung entsprechende Schlüsse zu ziehen<br />

wären.<br />

Beschluss: Der Stadtrat sieht keinen Entscheidungsbedarf.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig.<br />

Stellungnahme zu 6.:<br />

Durch die Festsetzung der erforderlichen Stellplätze im Bebauungsplan ist es möglich, Parkplätze<br />

in ausreichender Zahl zu fordern. Dies wurde auch bereits so vorgeschlagen (1 Stell-<br />

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1. Offenlage<br />

platz pro Zimmer bzw. 1 Stellplatz je zwei Beschäftigte). Die hierfür vorgesehene Fläche<br />

dürfte ausreichend sein. Wenn der Nachweis hierzu nicht erbracht werden kann, müsste die<br />

Hotelnutzung zwangsläufig zurückgefahren werden (somit Regulativ). Fehlende Anwohnerparkplätze<br />

können dadurch allerdings nicht geschaffen werden. Diese Problematik ist nicht<br />

einer Hotelnutzung zuzuordnen.<br />

Die Qualität der benachbarten Grundstücke Kiefernweg 21 bis 28 muss nicht zwangsläufig<br />

unter der Anlegung eines Parkplatzes leiden. I. d. R. sind entsprechende Abstände von Parkplätzen<br />

zu Wohnbaugrundstücken einzuhalten und Verkehrsimmissionen zu vermeiden bzw.<br />

auf ein verträgliches Maß zu minimieren. Der erforderliche Abstand wird womöglich dazu<br />

führen, dass der Weg, der bereits durch die Anwohner genutzt wird, erhalten bleiben kann.<br />

Der Weiterbestand der Nutzung muss von den Betroffenen mit dem Eigentümer in eigener<br />

Regie geregelt werden. Ein weiteres planerisches Mittel wäre eine Festsetzung zum Erhalt<br />

der bestehenden Waldeingrünung insbesondere zu den Wohnbaugrundstücken hin.<br />

Die Parkplatzsituation ist somit erst mal kein Ausschlusskriterium für den Ausbau der Hotelnutzung.<br />

Planerische Mittel stehen zur Verfügung einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen<br />

Interessen zu erbringen. Allerdings muss, um fundierte Festsetzungen vornehmen<br />

zu können, eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt werden.<br />

Beschluss: Es wird auf die Beschlussfassung zu den Ziffern 1., 2. und 5. verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig.<br />

Stellungnahme zu 7.:<br />

Erfordernis Schalltechnische Untersuchung<br />

Derzeit ist keine Prognose über die zu erwartenden Immissionen, verursacht durch Zu- und<br />

Abfahrtsverkehr, ruhenden Verkehr und Veranstaltungen, möglich. Hierzu fehlen entsprechende<br />

Angaben. Jedenfalls muss die Verträglichkeit mit der benachbarten Wohnnutzung<br />

gewährleistet sein. Dies sollte in diesem speziellen Fall bereits auf der Eben des Bebauungsplanes<br />

erfolgen.<br />

a) Im Baugenehmigungsverfahren dürften Immissionen, die durch Zu- und Abfahrtsverkehr<br />

entstehen, weitestgehend keine Berücksichtigung mehr finden können. Es macht zudem für<br />

den Investor keinen Sinn Planungs- und Investitionsaufwendungen zu tätigen, um spätestens<br />

im Baugenehmigungsverfahren den Nachweis erbringen zu müssen, entsprechend nachbarverträglich<br />

zu sein. Im Ergebnis könnte dies bedeuten, dass im ungünstigsten Fall die geplante<br />

Maßnahme nicht durchführbar ist. Stellt sich ggf. ein möglicher Lärmkonflikt durch<br />

die Nutzung dar, kann in einem frühen Planungsstadium bereits reagiert werden (Einplanung<br />

entsprechender Schallschutzmaßnahmen, Grundrissgestaltung, Anordnung der Parkplätze,<br />

Abstände, etc.).<br />

b) Erfahrungsgemäß dürfte die Unterbringung des ruhenden Verkehrs aus Immissionsschutzgründen<br />

nur nördlich des Gebäudekomplexes möglich sein. Entsprechende Abstände<br />

zur Wohnbebauung sind wahrscheinlich. Eine genaue Bemessung kann nur anhand einer<br />

entsprechenden Schalltechnischen Untersuchung erfolgen.<br />

c) In diesem Zusammenhang sollte auch der Zu- und Abfahrtsverkehr untersucht werden<br />

bzw. die Option einer zweiten Zufahrt über den Tannenweg bzw. Einrichtungsverkehr über<br />

den Kiefernweg und Tannenweg.<br />

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1. Offenlage<br />

Der Zu- und Abfahrtsverkehr wird zunehmen. Insbesondere der Kiefernweg, der derzeit die<br />

einzigste Zufahrtsmöglichkeit darstellt, wird stärker belastet. Allerdings grenzen an dieses<br />

Teilstück des Kiefernweges keine unmittelbaren Wohnbaugrundstücke an. Auch wird der<br />

Verkehr am Buchenring zunehmen. Das wird er allerdings auch, wenn alle Baulandpotenziale<br />

ausgeschöpft sind. Der Knackpunkt dürfte daher der Kiefernweg sein. Allerdings lässt der<br />

rechtskräftige Bebauungsplan bereits ein Mehr an Nutzung zu, als bislang ausgeübt wurde.<br />

Diese zielt in Richtung Sport- und Freizeitnutzung.<br />

d) Die schalltechnischen Auswirkungen von Veranstaltungen und Events auf die benachbarten<br />

Wohngebiete sind in die Untersuchung mit einzubeziehen. Hierzu sind Angaben, insbesondere<br />

zu Art und Umfang der geplanten Veranstaltungen erforderlich.<br />

Beschluss: Es wird auf die Beschlussfassung zu 1., 2. und 5. verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />

Stellungnahme zu 8.:<br />

a) Ein Hotelbauvorhaben unterliegt einer brandschutztechnischen Überprüfung im Rahmen<br />

des Baugenehmigungsverfahrens. Insbesondere ist hierbei auch der Nachweis zu erbringen,<br />

dass die erforderliche Löschwassermenge für einen entsprechenden Zeitraum bereitgestellt<br />

werden kann. Die erforderliche Löschwassermenge kann auch über Löschwasserteiche oder<br />

–tank bereitgestellt werden.<br />

b) Zur Gestaltung von öffentlichen Verkehrsflächen für den Einsatz von Brandbekämpfungsund<br />

Rettungsgeräten/Fahrzeugen gelten die Anforderungen der Verwaltungsvorschrift des<br />

Ministeriums der Finanzen vom 17. Juli 2000 – Richtlinie über die Flächen der Feuerwehr-.<br />

Bei Gebäuden, die mehr als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt liegen, müssen<br />

Zufahrten auch mindestens analog der v. g. Verwaltungsvorschrift verlangt werden.<br />

Nach Rücksprache mit der Brandschutzdienststelle, Kreisverwaltung Bad Kreuznach bzw. der<br />

Feuerwehr in <strong>Stromberg</strong> kann folgendes festgehalten werden:<br />

Eine zweite Zufahrt über Eckenroth ist gewährleistet. Im Brandfall können Eckenrother und<br />

<strong>Stromberg</strong>er Feuerwehren gemeinsam agieren. Die Feuerwehr <strong>Stromberg</strong> verfügt über eine<br />

Zugangsmöglichkeit von Eckenroth aus.<br />

Die Feuerwehr <strong>Stromberg</strong> hat die Zugängigkeit der Grundstücke Kiefernweg 21-28 bestätigt.<br />

Der vorhandene Weg entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze Kiefernweg 32 wird von<br />

der Feuerwehr nicht benötigt. Dieser Weg ist katastermäßig nicht vermessen und müsste<br />

augenscheinlich eigentumsrechtlich dem Resort-Grundstück zuzurechnen sein. Er wird von<br />

den Anwohnern bereits als Zufahrt genutzt. Die Anlegung der Parkplatzfläche dürfte dennoch<br />

nicht zwangsläufig zur Aufgabe dieses Weges führen. Vermutlich wird aus Immissionsschutzgründen<br />

von den Parkständen aus ein Abstand zu den Wohnbaugrundstücken einzuhalten<br />

sein. Der Weiterbestand des Weges ist somit möglich.<br />

c) Der Lage des Kinderspielplatzes am Kiefernweg dürften Sicherheitsgründe nicht entgegenstehen.<br />

Kleinkinder sind aufsichtspflichtig bzw. bei älteren Kindern und Jugendlichen ist das<br />

Gefährdungspotential entsprechend geringer. Bei Bedarf kann durch entsprechende Maßnahmen<br />

(Einzäunung) das Gefährdungspotenzial weiter gesenkt werden. Eine weitere Alternative<br />

wäre eine Zufahrt zum Resort-Hotel über den Tannenweg.<br />

Nach v. g. Ausführungen bestehen keine Bedenken hinsichtlich des Brandschutzes bzw. sonstiger<br />

Sicherheitsaspekte.<br />

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Beschluss: Es wird auf die Beschlussfassung zu den Ziffern 1., 2. und 5. verwiesen. Eine<br />

Verlegung des Spielplatzes, wie von , Van-der-Valk-Gruppe, angeboten, wäre<br />

denkbar.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />

<strong>4.</strong> Umwandlung Reine Wohngebiete in Allgemeine Wohngebiete<br />

Ca. 20% der Bürgern sprechen sich gegen die Umwandlung der Reinen Wohngebiete in Allgemeine<br />

Wohngebiete aus.<br />

Folgende Einwände wurden vorgebracht:<br />

• Die mit der Umwandlung verbundene zulässige Erhöhung des Schallpegels (Tag und<br />

Nacht) ist nicht akzeptabel.<br />

• Durch weitere Schaffung von Arbeitsplätzen wird der Verkehr zunehmen.<br />

• Es besteht bereits die Möglichkeit von Home-Office Arbeitsplätzen, bzw. von Kleinunternehmen<br />

bzw. freiberuflicher Tätigkeiten.<br />

Folgende Begründungen werden angeführt:<br />

• Die Schallpegelerhöhung widerspricht dem Sinn eines Luftkurortes, wo Gäste und<br />

Anwohner der Ruhe bedürfen<br />

• Belastung für einzige Zufahrt zum Schindeldorf<br />

Stellungnahme:<br />

Die einer Planung zugrunde zulegende Geräuschpegel sind in der DIN 18005 (Schallschutz im<br />

Städtebau) aufgeführt. Es handelt sich dabei um Orientierungswerte und nicht um Grenzwerte.<br />

Die für alle Wohngebiete (Kleinsiedlungsgebiete, Reine Wohngebiete, Allgemeine Wohngebiete)<br />

festgelegten Orientierungswerte gehen von der Gewährleistung einer entsprechenden<br />

Wohnruhe aus (der Tagwert für Reine Wohngebieten beträgt 50 Dezibel (dB), für Allgemeine<br />

Wohngebiete 55 dB, der Nachtwert 40 dB bzw. 45 dB).<br />

Die Umplanung erfolgte vor dem Hintergrund, dass im Schindeldorf bereits jetzt schon mehr<br />

als 100 Gewerbeanmeldungen vorliegen (aus: Entwicklungskonzept (2009) S. 37). Inwieweit<br />

hierfür entsprechende Baugenehmigungen vorliegen ist bislang nicht bekannt. Tatsächlich<br />

entspricht das Reine Wohngebiet am ehesten der Intention des Schindeldorfes als Erholungsort.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Von einer Umplanung der Reinen Wohngebiet in Allgemeine Wohngebiete wird abgesehen.<br />

Die Gewerbeanmeldungen müssen somit dem Zulässigkeitskatalog eines Reinen Wohngebietes<br />

entsprechen. Das Baugebiet beidseits des Holunderweges weist bereits im Bestandsplan<br />

ein Allgemeines Wohngebiet aus. Für diesen Bereich bleibt es bei der Festsetzung eines Allgemeinen<br />

Wohngebietes.<br />

Das Reine Wohngebiet lässt bereits ausnahmsweise Läden und nicht störende Handwerksbetriebe<br />

zu, mit der Einschränkung, dass diese zur Deckung des täglichen Bedarfes für die Bewohner<br />

des Gebietes dienen müssen. Weiterhin sind kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes<br />

zulässig.<br />

Zusätzlich dürfen Räume von Gebäuden für die Berufsausübung freiberuflicher Tätiger und<br />

solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben genutzt werden.<br />

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Beschluss: Der Stadtrat hat sich in nichtöffentlicher Sitzung mit der Thematik eingehend<br />

befasst und entscheidet entgegen des Beschlussvorschlages, dass eine Umwandlung in Allgemeines<br />

Wohngebiet erfolgt. Er verweist hierzu auf die mehr als 100 aktuell angemeldeten<br />

Gewerbebetriebe, für die nunmehr eine Rechtsgrundlage für deren Zulässigkeit geschaffen<br />

werden soll.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme.<br />

5. Stellplätze auf Golfplatzflächen<br />

Folgende Bedenken bzw. Anregungen wurden vorgebracht:<br />

a. Widerspruch gegen die geplante Parkfläche beginnend ab Buchenring bis zur Einfahrt<br />

Land & Golf Hotel (nördlicher Buchenring)<br />

b. Bedenken hinsichtlich der Errichtung von Parkzonen im Bereich Buchenring/Wildring,<br />

wenn dadurch bestehende Baumbestände entfernt werden müssten.<br />

c. Es wird angeregt, anstelle der Parkbuchten mit Einzelzufahrten von der Straße aus,<br />

Parktaschen mit zentraler Ein- und Ausfahrt anzulegen.<br />

Begründet werden diese Bedenken und Anregungen wie folgt:<br />

a. Bereits bestehende Lärmbelästigung durch An- und Abfahrtsverkehr zum Land- und Golf<br />

Hotel wird durch zusätzliche Parkmöglichkeit verschärft. Der Lärm wird gesundheitsgefährdende<br />

Ausmaße annehmen.<br />

b. Es entstehen unwirtschaftliche Aufwendungen, durch Abtrag des ausgebauten Fußweges<br />

(Parkfläche nördlicher Buchenring).<br />

c. Bereits bestehende Besucherparkbuchten werden wegfallen, dadurch Beeinträchtigung<br />

der Wohn- und Lebensqualität.<br />

d. Sicherheitsaspekt beim Ein- und Aussteigen, -parken<br />

Stellungnahme:<br />

Der Bebauungsplanentwurf beinhaltet alle optionalen Flächen für die Errichtung von Stellplätzen<br />

entlang des Golfplatzes.<br />

Bei der (optionalen) Ausweisung der Stellplätze handelt es sich keinesfalls um öffentliche<br />

Stellplätze. Wie in der Planzeichnung erkennbar, befinden sich die Stellplatzflächen auf Flächen<br />

des Golfplatzes. Sie dienen ausschließlich dazu, Stellplatzflächen für den Golfbetrieb<br />

sicherzustellen (s. hierzu Textfestsetzung I.12). Ein Bedarf, hat sich im näheren Umfeld des<br />

Golfhotels bereits gezeigt, und zur Herstellung von entsprechenden Stellplätzen auf Golfplatzflächen<br />

geführt. Die Stellplätze konzentrieren sich aber um diesen Bereich. Für den<br />

Golfplatzbetreiber bedeutet die Festlegung der Stellplatzflächen, dass nur innerhalb dieser<br />

Flächen neue Stellplätze errichtet werden dürfen. Andere Flächen dürfen hingegen nicht in<br />

Anspruch genommen werden. Dies war nach der Bestandsplanung bei nachgewiesenem Bedarf<br />

grundsätzlich bereits ohne Standortbeschränkung auf dem Golfplatzgelände zulassungsfähig.<br />

Jedenfalls ist der Bedarf an Stellplätzen durch den Golfplatzbetreiber anzuzeigen. Diese<br />

Stellplätze werden womöglich auch durch Nichtnutzungsberechtigte in Anspruch genommen<br />

werden. Es liegt daher in der Verantwortung des Golfplatzbetreibers flankierende Maßnahmen<br />

zu ergreifen und eine anderweitige Nutzung zu unterbinden. Im Übrigen wird eine Doppelnutzung<br />

aber als unschädlich gesehen.<br />

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Bereits nach Überprüfung der Örtlichkeit kann festgestellt werden, dass aufgrund der tatsächlichen<br />

Verhältnisse die Stellplatzflächen am nördlichen Buchenring (Fußweg), bzw. die<br />

Stellplatzflächen am südlichen Buchenring (Geländeversprung) von der Planung ausgenommen<br />

werden sollten. Die Stellplatzflächenausweisung sollte sich auf den Golfplatzbereich,<br />

der vom Buchenring und Wildring umschlossen wird, beschränken.<br />

Die Anlegung einer bzw. mehrere Parktaschen ist mit einem höheren Versiegelungsanteil<br />

(Zufahrt zu den Parkplätzen) verbunden als die Anlegung von Stellplätzen mit Zufahrt von<br />

einer bestehenden Straße aus. Außerdem hat der Golfplatzbetreiber noch keinen Bedarf an<br />

Stellplatzflächen bekundet. Insofern lässt die vorgeschlagene Festsetzung i. S. einer Angebotsplanung<br />

mehr Handlungsspielraum. Als Ausgleich für die Herstellung von Stellplätzen ist<br />

ein Baum je 3 Stellplätze zu pflanzen.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Auf die Ausweisung von Flächen für Stellplätze für die v. g. Bereiche (nördlicher und südlicher<br />

Buchenring), wird verzichtet. Die Flächen sind aus dem Bebauungsplanentwurf herauszunehmen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />

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