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4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

- Die Belange des Umweltschutzes sollten Berücksichtigung finden. Es stelle sich die<br />

Frage, ob ein 7-stöckiger Koloss in die schöne Waldlandschaft passe. Bei den Entscheidungen<br />

über die Zulässigkeit von Bauvorhaben müssten nach den Rechtsvorschriften<br />

der Europäischen Union die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen<br />

auf die Umwelt schon im Vorfeld durch ein systematisches Prüfungsverfahren festgestellt,<br />

beschrieben und bewertet werden.<br />

würde gerne wissen, ob eine<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung bereits durchgeführt wurde, wenn ja von wem und<br />

mit welchem Ergebnis.<br />

- Es gingen eine Reihe weiterer Gesichtspunkte, die bei der Planung zu beachten seien,<br />

nach BauGB mit den Städtebaulichen Zielen (§ 1 Abs. 5 BauGB) einher:<br />

- - Nachhaltige Entwicklung:<br />

Es wird auf das Residenz-Hotel und dessen schlechte Führung und Leerstand verwiesen.<br />

Sie fragt an, ob eine weitere noch dazu 7-stöckige Bauruine benötigt werde.<br />

- Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen:<br />

die Umwelt sei bereits jetzt durch das hohe Verkehrsaufkommen bis an die Grenze<br />

belastet; mehr Verkehr sei nicht mehr zu verantworten. Dazu komme, dass sich viele<br />

Urlaubsgäste nicht benehmen könnten und ihren Müll in fremde Tonnen werfen oder<br />

einfach am Straßenrand abstellten. Die Müllentsorgung obliege dann den Anwohnern.<br />

Daher sei ein „Mehr“ sowohl für die Umwelt als auch die Bürger nicht mehr zuzumuten.<br />

Hinzu kämen Lärmbelästigungen anderer Art.<br />

- Verantwortung gegenüber künftigen Generationen:<br />

Hinterlassen einer funktionierenden und sauberen Umwelt für künftige Generationen.<br />

- Menschenwürdige Umwelt:<br />

Die Bürger nähmen zum Teil weite Anfahrtswege in Kauf um in einer schönen Umgebung<br />

zu leben und der Hektik der Städte zu umgehen. Für die vorgesehenen Planungen<br />

im Schindeldorf lohne sich dieser Aufwand nicht mehr.<br />

- Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes:<br />

Im Schindeldorf gäbe es noch vieles zu verbessern. Aber (noch) sei es landschaftlich<br />

schön und zum wohl fühlen. Dies solle sich nicht ändern.<br />

- Darüber hinaus weist auf die Ziele der Raumordnungsplanung hin:<br />

- Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse: hierzu wird auf die obigen Ausführungen<br />

verwiesen<br />

- Soziale und kulturelle Bedürfnisse: macht Ausführungen zu möglicherweise<br />

entstehenden Arbeitsplätzen und weist in dem Zusammenhang auf menschenunwürdige<br />

Arbeitsverhältnisse, gerade im Hotel- und Gastronomiebereich hin.<br />

- Denkmalschutz: Das Schindeldorf hätte einen besonderen Schutz verdient, auch<br />

wenn dies hinsichtlich der Landschaft nicht vorgesehen ist.<br />

- Belange des Umweltschutzes: verweist auf die Verschmutzung der schönen<br />

Landschaft und möglichem Wohlstandsmüll, der überall hinterlassen wird. Sie lehnt<br />

bei Umsetzung der Planung diese Müllbeseitigung durch ihre Person ab.<br />

- Belange der Wirtschaft: es wird auf die Ausführungen zu sozialen und kulturellen<br />

Bedürfnissen verwiesen.<br />

- Belange des Verkehrs: Für die Bewohner des Schindeldorfes gäbe es zu wenig Parkplätze<br />

und Garagen. Wenn auch für die Hotelerweiterung 250 Parkplätze gebaut<br />

würden, so ändere das an der Situation für die Bewohner nichts, sondern verschlimmere<br />

es, da derzeit noch freie Flächen entfielen. Es wird auf die heutigen Pkw-Erfor-<br />

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