4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />
Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />
1. Offenlage<br />
Beschluss: Es wird auf die Beschlussfassung zu den Ziffern 1., 2. und 5. verwiesen. Eine<br />
Verlegung des Spielplatzes, wie von , Van-der-Valk-Gruppe, angeboten, wäre<br />
denkbar.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />
<strong>4.</strong> Umwandlung Reine Wohngebiete in Allgemeine Wohngebiete<br />
Ca. 20% der Bürgern sprechen sich gegen die Umwandlung der Reinen Wohngebiete in Allgemeine<br />
Wohngebiete aus.<br />
Folgende Einwände wurden vorgebracht:<br />
• Die mit der Umwandlung verbundene zulässige Erhöhung des Schallpegels (Tag und<br />
Nacht) ist nicht akzeptabel.<br />
• Durch weitere Schaffung von Arbeitsplätzen wird der Verkehr zunehmen.<br />
• Es besteht bereits die Möglichkeit von Home-Office Arbeitsplätzen, bzw. von Kleinunternehmen<br />
bzw. freiberuflicher Tätigkeiten.<br />
Folgende Begründungen werden angeführt:<br />
• Die Schallpegelerhöhung widerspricht dem Sinn eines Luftkurortes, wo Gäste und<br />
Anwohner der Ruhe bedürfen<br />
• Belastung für einzige Zufahrt zum Schindeldorf<br />
Stellungnahme:<br />
Die einer Planung zugrunde zulegende Geräuschpegel sind in der DIN 18005 (Schallschutz im<br />
Städtebau) aufgeführt. Es handelt sich dabei um Orientierungswerte und nicht um Grenzwerte.<br />
Die für alle Wohngebiete (Kleinsiedlungsgebiete, Reine Wohngebiete, Allgemeine Wohngebiete)<br />
festgelegten Orientierungswerte gehen von der Gewährleistung einer entsprechenden<br />
Wohnruhe aus (der Tagwert für Reine Wohngebieten beträgt 50 Dezibel (dB), für Allgemeine<br />
Wohngebiete 55 dB, der Nachtwert 40 dB bzw. 45 dB).<br />
Die Umplanung erfolgte vor dem Hintergrund, dass im Schindeldorf bereits jetzt schon mehr<br />
als 100 Gewerbeanmeldungen vorliegen (aus: Entwicklungskonzept (2009) S. 37). Inwieweit<br />
hierfür entsprechende Baugenehmigungen vorliegen ist bislang nicht bekannt. Tatsächlich<br />
entspricht das Reine Wohngebiet am ehesten der Intention des Schindeldorfes als Erholungsort.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Von einer Umplanung der Reinen Wohngebiet in Allgemeine Wohngebiete wird abgesehen.<br />
Die Gewerbeanmeldungen müssen somit dem Zulässigkeitskatalog eines Reinen Wohngebietes<br />
entsprechen. Das Baugebiet beidseits des Holunderweges weist bereits im Bestandsplan<br />
ein Allgemeines Wohngebiet aus. Für diesen Bereich bleibt es bei der Festsetzung eines Allgemeinen<br />
Wohngebietes.<br />
Das Reine Wohngebiet lässt bereits ausnahmsweise Läden und nicht störende Handwerksbetriebe<br />
zu, mit der Einschränkung, dass diese zur Deckung des täglichen Bedarfes für die Bewohner<br />
des Gebietes dienen müssen. Weiterhin sind kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes<br />
zulässig.<br />
Zusätzlich dürfen Räume von Gebäuden für die Berufsausübung freiberuflicher Tätiger und<br />
solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben genutzt werden.<br />
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