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4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 1 und 3. Sie werden an entsprechender<br />

Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

3<strong>4.</strong> :<br />

Es werden Bedenken und Einwände zur Änderung des Bebauungsplanes vorgebracht und folgende<br />

Argumente dargelegt:<br />

1. Eine Änderung vom reinen zum allgemeinen Wohngebiet sei nicht notwendig und<br />

kontraproduktiv. Es bestehe heute schon die Möglichkeit, kleine Unternehmen als<br />

Selbständige/r oder Kleinunternehmer/in zu führen. Dies könne durch Beispiele wie<br />

ein Radio- und Fernsehtechniker, IT-Services (hierzu gehöre auch selbst)<br />

belegt werden. Das in der Sitzung vorgebrachte Argument der Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

sei für das Schindeldorf nicht haltbar. Das Schindeldorf sei kein Gewerbegebiet<br />

und Selbständige könnten sehr wohl ihr Unternehmen betreiben. Weitere Firmen<br />

seien in einem Wohn- und Erholungsgebiet von den Anwohnern nicht erwünscht uns<br />

stünden im Widerspruch zum Charakter des Stadtteils.<br />

2. Gegen eine Vergrößerung des Resorts sei nichts einzuwenden, es müssten hierbei jedoch<br />

mehrere Aspekte berücksichtigt werden. Die Notwendigkeit einer Aufstockung<br />

auf 7 Stockwerke dürfe bezweifelt werden, da die zusätzlichen Zimmer sicher auch<br />

durch eine Verbreiterung des Gebäudes erreicht werden könnten. Es wäre außerdem<br />

schade, wenn die Ferienhäuser durch Hotelzimmer ersetzt würden, da diese sehr attraktiv<br />

und wohl ein gewichtiger seien, warum es viele Urlauber, besonders Familien<br />

in Schindeldorf ziehe. Diese Gebäuden sollten, so sei es geplant, dann verkauft und<br />

privat genutzt werden. Hierdurch würde die Parksituation verschärft, da die Parkplätze<br />

durch Urlauber nicht permanent belegt seien, durch Mieter/Eigentümer jedoch<br />

mindestens ein Parkplatz gerechnet werden müsse.<br />

3. Der Hauptkritikpunkt sei jedoch der geplante Parkplatz mit mindestens 80 Stellplätzen<br />

(jetziger Schotterplatz neben dem Resort), der zum Hauptparkplatz avancieren soll.<br />

Dies sei in der jetzigen Form keinesfalls akzeptabel und sinnvoll.<br />

Es folgen auch hier Ausführungen zur Beschaffenheit des Kiefernweges und den angrenzenden<br />

Spielplatz, Sicherheitsaspekte hinsichtlich des stärkeren Verkehrsaufkommens<br />

auch für Tiere. Man habe das Haus/Grundstück vor allem wegen der ruhigen<br />

Lage und eben der Restriktionen des Bebauungsplanes erworben und fühle sich<br />

nunmehr vor den Kopf gestoßen.<br />

Der Kiefernweg käme als Zufahrt für viele Kunden nicht in Frage. Es gäbe einen großen<br />

Parkplatz unterhalb der Ferienwohnungen (Tannenweg, Standort Glascontainer),<br />

welcher jetzt schon kaum durch Gäste genutzt würde (stattdessen Kiefernweg). Hier<br />

könne auch eine Straßenverbindung direkt zum Resort errichten und auch der Parkplatz<br />

könne ohne zusätzliche Gefährdungen befahren und genutzt werden.<br />

<strong>4.</strong> Es wird ferner der Umgestaltung und Änderung der Grünfläche neben dem Spielplatz<br />

am Kiefernweg widersprochen. Separate Parkplätze zu schaffen, die dann an die Anwohner<br />

vermietet würden, sei weder sinnvoll noch gewünscht. Es wird daher allen<br />

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