4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />
Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />
1. Offenlage<br />
Stellungnahme:<br />
Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 1 und 3. Sie werden an entsprechender<br />
Stelle behandelt.<br />
Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
3<strong>4.</strong> :<br />
Es werden Bedenken und Einwände zur Änderung des Bebauungsplanes vorgebracht und folgende<br />
Argumente dargelegt:<br />
1. Eine Änderung vom reinen zum allgemeinen Wohngebiet sei nicht notwendig und<br />
kontraproduktiv. Es bestehe heute schon die Möglichkeit, kleine Unternehmen als<br />
Selbständige/r oder Kleinunternehmer/in zu führen. Dies könne durch Beispiele wie<br />
ein Radio- und Fernsehtechniker, IT-Services (hierzu gehöre auch selbst)<br />
belegt werden. Das in der Sitzung vorgebrachte Argument der Schaffung von Arbeitsplätzen<br />
sei für das Schindeldorf nicht haltbar. Das Schindeldorf sei kein Gewerbegebiet<br />
und Selbständige könnten sehr wohl ihr Unternehmen betreiben. Weitere Firmen<br />
seien in einem Wohn- und Erholungsgebiet von den Anwohnern nicht erwünscht uns<br />
stünden im Widerspruch zum Charakter des Stadtteils.<br />
2. Gegen eine Vergrößerung des Resorts sei nichts einzuwenden, es müssten hierbei jedoch<br />
mehrere Aspekte berücksichtigt werden. Die Notwendigkeit einer Aufstockung<br />
auf 7 Stockwerke dürfe bezweifelt werden, da die zusätzlichen Zimmer sicher auch<br />
durch eine Verbreiterung des Gebäudes erreicht werden könnten. Es wäre außerdem<br />
schade, wenn die Ferienhäuser durch Hotelzimmer ersetzt würden, da diese sehr attraktiv<br />
und wohl ein gewichtiger seien, warum es viele Urlauber, besonders Familien<br />
in Schindeldorf ziehe. Diese Gebäuden sollten, so sei es geplant, dann verkauft und<br />
privat genutzt werden. Hierdurch würde die Parksituation verschärft, da die Parkplätze<br />
durch Urlauber nicht permanent belegt seien, durch Mieter/Eigentümer jedoch<br />
mindestens ein Parkplatz gerechnet werden müsse.<br />
3. Der Hauptkritikpunkt sei jedoch der geplante Parkplatz mit mindestens 80 Stellplätzen<br />
(jetziger Schotterplatz neben dem Resort), der zum Hauptparkplatz avancieren soll.<br />
Dies sei in der jetzigen Form keinesfalls akzeptabel und sinnvoll.<br />
Es folgen auch hier Ausführungen zur Beschaffenheit des Kiefernweges und den angrenzenden<br />
Spielplatz, Sicherheitsaspekte hinsichtlich des stärkeren Verkehrsaufkommens<br />
auch für Tiere. Man habe das Haus/Grundstück vor allem wegen der ruhigen<br />
Lage und eben der Restriktionen des Bebauungsplanes erworben und fühle sich<br />
nunmehr vor den Kopf gestoßen.<br />
Der Kiefernweg käme als Zufahrt für viele Kunden nicht in Frage. Es gäbe einen großen<br />
Parkplatz unterhalb der Ferienwohnungen (Tannenweg, Standort Glascontainer),<br />
welcher jetzt schon kaum durch Gäste genutzt würde (stattdessen Kiefernweg). Hier<br />
könne auch eine Straßenverbindung direkt zum Resort errichten und auch der Parkplatz<br />
könne ohne zusätzliche Gefährdungen befahren und genutzt werden.<br />
<strong>4.</strong> Es wird ferner der Umgestaltung und Änderung der Grünfläche neben dem Spielplatz<br />
am Kiefernweg widersprochen. Separate Parkplätze zu schaffen, die dann an die Anwohner<br />
vermietet würden, sei weder sinnvoll noch gewünscht. Es wird daher allen<br />
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